Anlage D Bewertungsmatrix_Prüfung nach DGUV-V3.xlsx

Prüfung elektrischer Arbeitsmittel nach DGUV Vorschrift 3

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 20:54 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Tabelle1

Bewertungsmatrix: Prüfung von elektrischen Betriebsmittel nach DGUV-V3Unnamed: 1Unnamed: 2
Hinweise:Die Bewertung der qualitativen Kriterien erfolgt auf Grundlage der Darstellungen der Bieter zu den in der Wertungsmatrix aufgeführten Fragestellungen. Die Fragestellungen beziehen sich auf typische Problemstellungen und Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung und bilden realistische Szenarien der späteren Auftragsausführung ab. Sie orientieren sich dabei an der Leistungsbeschreibung, ohne diese zu wiederholen oder zu paraphrasieren. Ziel der Darstellungen ist es, dem Auftraggeber einen qualitativen Eindruck von der vorgesehenen Auftragsausführung zu vermitteln. Bewertet wird insbesondere, inwieweit die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter die Anforderungen der Leistung verstanden, durchdacht und in ein schlüssiges, auftragsbezogenes Konzept überführt hat. Die gelb markierten Felder in der Wertungsmatrix sind von den Bietern auszufüllen. Als Orientierung wird für jede Fragestellung ein Umfang von max. 200 Wörtern empfohlen. Entscheidend für die Bewertung ist nicht der Umfang, sondern die Aussagekraft, Klarheit und Struktur der Darstellung. Die Bewertung der Darstellungen erfolgt anhand der unten dargestellten Wertungsmatrix nach einem einheitlichen Punktesystem (0–10 Punkte je Unterkriterium). Maßgeblich für die Bewertung sind u.a. die Nachvollziehbarkeit, die Schlüssigkeit, die Eigenständigkeit der Darstellung sowie der konkrete Bezug zur Leistungserbringung.
Name des Bieters:
KriteriumUnterkriteriumAntwort des Bieters
Preis (40 %)---Der Wertungspreis entspricht dem im Preisblatt (Anlage C) angegebenen Angebotspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 40 Leistungspunkte. Die Leistungspunkte der übrigen Angebote werden nach dem Verhältnis ihres Wertungspreises zum niedrigsten Wertungspreis anhand der nachfolgenden Formel ermittelt (Rundung auf zwei Nachkommastellen): Leistungspunkte = (niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des Angebots) × 40
Qualität (20%)Beschreiben Sie das vorgesehene Prüfverfahren und die Prüfungsmethodik für die Durchführung der DGUV-V3-Prüfungen. (5 %)
Beschreiben Sie die vorgesehenen Prüfgeräte einschließlich ihrer Eignung für die ausgeschriebene Leistung. (5 %)
Stellen Sie die Anzahl und Qualifikation der vorgesehenen Prüfer dar und erläutern Sie, warum die personelle Besetzung aus Ihrer Sicht geeignet ist, die ausgeschriebene Leistung innerhalb des vorgesehenen Ausführungszeitraums fachgerecht und vollständig zu erbringen. (5 %)
Legen Sie eine beispielhafte Dokumentation eines Prüflings vor und erläutern Sie, wie hierdurch eine fachgerechte, nachvollziehbare und normkonforme Durchführung der ausgeschriebenen Prüfleistungen sichergestellt wird. (5 %)
Ausführungszeitraum (30%)Beschreiben Sie die personelle Einsatzplanung (Anzahl Prüfer, Personentage und Zeitplanung) für die Durchführung der Prüfungen innerhalb des vorgegebenen Ausführungszeitraums (bis 49 KW 2026). Erläutern Sie nachvollziehbar, wie die termingerechte Leistungserbringung sichergestellt wird. Auftraggeber geht von 12 Prüflingen pro Person und Stunde aus, um eine möglichst qualitativ hochwertige Prüfung zu erhalten. (30 %)
Soziale Nachhaltigkeit (10%)Beschreiben Sie die für das eingesetzte Personal geltenden tarifähnlichen Arbeitsbedingungen (z. B. Vergütungssystem, Arbeitszeitregelungen, Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeitsschutzmaßnahmen) und erläutern Sie deren Bedeutung für eine stabile und qualitativ hochwertige Leistungserbringung. (10%)
10 Punkte Die Darstellung ist schlüssig, konsistent und klar auf die konkrete Leistung bezogen. Sie zeigt eine eigenständige, reflektierte Auseinandersetzung mit den Anforderungen und lässt erkennen, dass der Bieter Risiken bzw. Anforderungen verstanden, bewertet und beherrschbar organisiert hat. 8 Punkte Die Darstellung ist überwiegend nachvollziehbar und leistungsbezogen. Die wesentlichen Zusammenhänge sind erkennbar, jedoch nicht durchgängig vertieft oder vollständig ausgearbeitet. 6 Punkte Die Darstellung ist grundsätzlich verständlich, bleibt jedoch weitgehend allgemein. Der Bezug zur konkreten Auftragsausführung ist nur teilweise erkennbar. 4 Punkte Die Darstellung ist sehr pauschal. Eine fachliche oder konzeptionelle Herleitung ist nur eingeschränkt nachvollziehbar. 2 Punkte Die Darstellung ist unvollständig, widersprüchlich oder kaum aussagekräftig. 0 Punkte Es liegt keine verwertbare Darstellung vor.
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung