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Anlage A
Leistungsbeschreibung
Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV-Vorschrift 3
Bei der Bereitstellung und Benutzung elektrischer Betriebsmittel hat das Goethe- Institut e.V. als Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass elektrische Gefährdungen ausgeschlossen oder hinreichend begrenzt werden. Um diese Forderungen zu erfüllen, sind die vorhandenen elektrischen Betriebsmittel in regelmäßigen Intervallen zu prüfen.
Diese Prüfungen sollen durch einen externen Dienstleister (Auftragnehmer) erfolgen. Das Ziel der vorliegenden Vergabe ist der Abschluss eines Auftrages über die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel.
Grundlage für die Prüfung sind § 14 der Betriebssicherheitsverordnung und § 5 der DGUV-Vorschrift 3 in Verbindung mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1201 und TRBS 1203.
Die Prüfungen sind gemäß DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“ fachgerecht und rechtskonform durchzuführen und zu dokumentieren.
Die Prüfung beinhaltet die vom Auftraggeber zur dienstlichen Nutzung bereitgestellten elektrischen Betriebsmittel.
I. Auftragsgegenstand
Gegenstand des Auftrags sind die Prüfungen von ca. 7.150 elektrischen Betriebsmitteln nach der DGUV-Vorschrift 3. Die Anzahl von ca. 7.150 Betriebsmitteln stellt eine unverbindliche Schätzmenge dar. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich geprüften Betriebsmittel gemäß dem im Preisblatt angebotenen Einheitspreis je Prüfling.
Sofern zwei Betriebsmittel miteinander lösbar verbunden sind (bspw. Monitor und Kabel) zählen diese als zwei Betriebsmittel und werden auch getrennt voneinander geprüft. Verbundmessungen sind nicht zulässig.
Fest verbundene Betriebsmittel (z.B. Leitung an der Beleuchtung) werden als ein Betriebsmittel und eine Prüfung gezählt.
Erfüllungsort ist das Dienstgebäude vom
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Goethe-Institut e.V. Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München.
Sämtliche Prüfleistungen sind spätestens bis zum Ende der 49. Kalenderwoche 2026 vollständig zu erbringen. Die prüffähige Schlussrechnung ist dem Auftraggeber ebenfalls spätestens bis zum Ende der 49. Kalenderwoche 2026 zu übermitteln.
Die Auftragsleistung umfasst folgende Punkte:
- Prüfung aller elektrischen Betriebsmittel nachfolgenden Punkten
1.1. Erfassung der Betriebsmittel anhand vorhandener Barcodes, bzw. Anbringung einer Identifikationsnummer bzw. eines Barcodes
1.2. Sichtprüfung
1.3. Messen nach Schutzklasse I + II
1.3.1. Messen des Schutzleiterwiderstandes
1.3.2. Messen des Isolationswiderstandes
1.3.3. Messen des Schutzleiterstroms
1.3.4. Messen des Berührungsstroms
1.3.5. Messen der Ausgangsspannung
1.3.6. Funktionsprüfung bzw. Erproben
1.4. EDV-mäßige Erfassung und Bewertung der Messdaten
1.5. Anbringen einer Prüfplakette mit der Empfehlung des nächsten Prüftermins
1.6. Dokumentation der Prüfung
1.7. Erstellung eines digitalen Datenträgers mit der Dokumentation der Prüfungen inklusive Fehlerquote.
Die Vergütung der Prüfung erfolgt pro Prüfling (Position 1 des Preisblatts).
- Dokumentation der Prüfungen
Die Prüfungen sind zu dokumentieren. Die Dokumentation ist so zu gestalten, dass eine hinreichende Aussagekraft gegeben ist. Die Dokumentation ist digital zu übergeben. Prüfprotokolle sind als PDF-Dateien, auswertbare Prüfdaten oder als Excel-Datei (.xlsx) bereitzustellen.
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Hierzu kann die Wiedergabe von Messergebnissen und Messverfahren beitragen.
Die Dokumentation soll zumindest folgende Informationen beinhalten:
− Identifikation des Betriebsmittels (Typ, Hersteller, u.Ä.),
− Verwendungs-/Einsatzort,
− Datum und Umfang der Prüfung,
− verwendetes Prüf- bzw. Messgerät,
− Messverfahren,
− Messwerte,
− Prüfergebnis,
− Name der Prüfperson.
Damit die Einhaltung der Prüffristen zu erkennen ist, sind zusätzlich Prüfplaketten an den Prüflingen anzubringen, die den Zeitpunkt der nächsten Prüfung auf der Prüfplakette angeben.
- Austausch der elektrischen Betriebsmittel mit Mangel
Wird bei der Prüfung an einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt, so hat der Dienstleister – nur bei leicht zugänglichen Fällen - durch Austausch dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird, und falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrischen Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet wird. Diese Austauschleistung wird gemäß Position 2 des Preisblatts gesondert nach tatsächlichem Aufwand vergütet; ein abgezeichneter Stundennachweis ist der Rechnung beizufügen. Der Auftraggeber stellt die elektrischen Betriebsmittel zur Verfügung, bzw. veranlasst die Reparatur, sofern sofortiger Austausch nicht möglich ist.
Unverbindlich vom Auftraggeber geschätzter zeitlicher Aufwand hierfür sind ca. 10 Arbeitsstunden.
Die Vergütung der Arbeitsstunden erfolgt pro Stunde (Position 2 des Preisblatts).
II. Objektbeschreibung
Bei dem Objekt (Goethe-Institut e.V., Oskar-von-Miller-Ring 18 in 80333 München) handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Verwaltungsgebäude. Das Gebäude wurde in den 1953-er Jahren erbaut und besteht aus 7 Stockwerken. Im Gebäude befindet sich eine Kantine mit integrierter Küche, wo warme Speisen zubereitet werden.
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III. Auftragsbedingungen
- Zeiten der Auftragsausführung
Die Auftragsausführung findet innerhalb der betriebsüblichen Dienstzeiten des Goethe-Instituts e.V. statt,
d.h. montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Während den betriebsüblichen Dienstzeiten müssen die betroffenen Beschäftigten vor der Prüfung durch Aushang frühzeitig informiert werden, wann die Prüfung der Betriebsmittel bei Ihnen auf den Stockwerken stattfindet. Damit alle Mitarbeiter*innen die Möglichkeit haben, auch die im Home-Office genutzten elektrischen Betriebsmittel prüfen lassen zu können, soll der Dienstleister immer einen Ausführungszeitraum benennen, an den die Prüfungen auf den jeweiligen Stockwerken stattfinden.
- Zugangsregelungen
Die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel findet zu den betriebsüblichen Dienstzeiten statt. Die Prüfer können nach vorheriger Terminabsprache mit den Beschäftigten, die Prüfungen in den Büroräumen durchführen.
Dem Dienstleister werden für die Erfüllung der vertraglichen Dienstleistung keine Zutrittskarten von den Büroräumen zur Verfügung gestellt.
- Allgemeine Auftragsbedingungen
3.1. Der Dienstleister verpflichtet sich, auf eigene Kosten seine Arbeitskräfte mit einem Ausweis zu versehen, der sie als Arbeitskräfte vom Dienstleister ausweist.
3.2. Die vom Dienstleister eingesetzten Arbeitskräfte dürfen keine Personen in das Gebäude mitnehmen, die nicht mit der Prüfung der elektrischen Betriebsmittel beauftragt sind. Dies gilt insbesondere auch für deren Angehörige und Kinder.
3.3. Der Auftraggeber haftet nicht für Diebstahl und sonstige Schäden an den Prüfgeräten, welche der Dienstleister für die Durchführung der Prüfungen mit ins Gebäude eingebracht hat.
3.4. Im Zusammengang mit der Auftragserfüllung zur Kenntnis des Dienstleisters gelangte Unterlagen sind schutzbedürftig und gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte zu sichern.
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3.5. Nach der Prüfung sind alle Einrichtungsgegenstände an ihre ursprünglichen Plätze zu stellen, die für die Prüfung fortbewegt werden mussten.
3.6. Der Dienstleister hält die gesetzlichen, arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Arbeitsschutzgesetz ein.
3.7. Der Dienstleister ist verpflichtet, auf seine Kosten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und für die Dauer des Vertragsverhältnisses bestehen zu lassen, mit der die aufgeführten Haftungsrisiken in ausreichendem Maße gedeckt werden, und zwar zur Sicherung pro Schadensersatzforderung:
a. Personenschäden 3.000.000,- € b. Sach- und Umweltschäden 1.500.000,- € c. Bearbeitungsschäden 500.000,- €
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IV. Begriffsbestimmungen laut DGUV Information 203-070
Arbeitsmittel Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden.
Zur Prüfung befähigte Person Ist eine Elektrofachkraft, die durch ihre elektrotechnische Berufsausbildung, ihre mindestens einjährige Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.
Benutzung Benutzung umfasst alle ein Arbeitsmittel betreffende Maßnahmen wie Erproben, Ingangsetzen, Stillsetzen, Gebrauch, Instandsetzung und Wartung, Prüfung, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörungen, Um- und Abbau sowie Transport.
Besichtigen Ist ein Arbeitsgang, der bei einer Prüfung immer erforderlich ist. Mit ihm wird durch bewusstes, kritisches Betrachten festgestellt, in welchem Zustand sich der Prüfling befindet und ob er offensichtliche, die Sicherheit beeinträchtigende Mängel aufweist.
Elektrische Betriebsmittel Elektrische Betriebsmittel im Sinne des § 2 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschriften „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV- Vorschriften 3 und 4) sind alle Produkte, die zum Zweck der Erzeugung, Umwandlung, Übertragung, Verteilung oder Anwendung von elektrischer Energie oder zum Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von elektrischen Informationen benutzt werden. Elektrische Betriebsmittel können auch elektrische Arbeitsmittel sein.
Elektrische Gefährdung Elektrische Gefährdung ist die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung durch das Vorhandensein elektrischer Energie in einer Anlage oder einem Arbeitsmittel.
Elektrische Geräte Elektrische Geräte im Sinne dieser Schrift sind sowohl elektrische Arbeits- und Betriebsmittel als auch die am Arbeitsplatz genutzten elektrischen Privatgeräte. Sofern ein Unternehmen die Nutzung privater Geräte am Arbeitsplatz duldet, sind auch solche Geräte wegen der grundsätzlichen Vermeidung elektrischer Gefährdungen am Arbeitsplatz prüfpflichtig.
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Elektrofachkraft Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Elektrotechnisch unterwiesene Person Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.
Erproben Ist ein Arbeitsgang einer Prüfung, der in Abhängigkeit von der Art des Prüflings und der Funktion seiner Bauteile erforderlich sein kann. Mit ihm wird durch Betätigen, Belasten mit der Hand (Handprobe) oder im Zusammenhang mit dem Betreiben des Prüflings (Funktionsprobe) festgestellt, ob die der Sicherheit dienenden Bauteile bestimmungsgemäß funktionieren.
Ist-Zustand Der Ist-Zustand umfasst den durch die Prüfung festgestellten Zustand des Prüfgegenstandes.
Messen Ist ein Arbeitsgang einer Prüfung, der in Abhängigkeit von der Art des Prüflings und der Prüfaufgabe erforderlich sein kann. Mit ihm werden mit Hilfe von Messeinrichtungen bestimmte Eigenschaften oder Merkmale des Prüflings festgestellt, die durch Besichtigen nicht oder nicht immer erkannt werden können, aber zur Beurteilung der Sicherheit erforderlich sind. Das Bewerten der Messergebnisse gehört zum Messen.
Ordnungsgemäßer Zustand Ein ordnungsgemäßer Zustand liegt vor, wenn die Maßnahmen zum Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) und Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren) sowie die Schutzeinrichtungen gegen andere Gefährdungen, z.B. mechanischer oder thermischer Art, den festgelegten Anforderungen entsprechen.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind entweder fest angebracht oder können aufgrund einer fehlenden Tragevorrichtung bzw. aufgrund ihrer Masse nicht leicht bewegt werden. Zu den ortsfesten elektrischen Arbeitsmitteln gehören auch solche, die nur vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.
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Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind gebrauchsfertige elektrische Geräte, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können und gleichzeitig mit dem Versorgungsstromkreis verbunden sind
Prüfling Ein Prüfling ist ein elektrisches Arbeitsmittel/Gerät, das im Rahmen einer Prüfung bewertet wird.
Prüfung Prüfung ist die Ermittlung des Ist-Zustandes eines Arbeitsmittels, der Vergleich des Ist-Zustandes mit dem Soll-Zustand sowie die Bewertung der Abweichung des Ist-Zustandes vom Soll-Zustand.
Schutzklasse Schutzklasse ist die Klassifizierung elektrischer Geräte nach Art der Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag, die im Fehlerfall bei ihnen vorrangig wirksam wird oder bei ihrem Anschluss an eine elektrische Anlage wirksam werden kann. Es wird zwischen den Schutzklassen SK I, SK II und SK III unterschieden.
Wiederkehrende Prüfung / Wiederholungsprüfung Eine wiederkehrende Prüfung/Wiederholungsprüfung ist eine Prüfung, die gemäß § 5 der Unfallverhütungsvorschriften „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV-Vorschriften 3 und 4) und der Betriebssicherheitsverordnung sowie den zugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit, z.B. TRBS 1201 in bestimmten Zeitabständen durchzuführen ist. Sie dient dem Nachweis, dass das elektrische Arbeitsmittel entsprechend den festgelegten Anforderungen sicher betrieben werden kann. Bei der Wiederholungsprüfung sollen entstandene und zu erwartende Mängel erkannt werden.
Stand: 19.08.2026
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