Bewerbungs_Angebotsbedingungen.pdf

Projektträgerschaft und Unterstützung für den Digitalpakt 2.0

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 10:20 (Europe/Berlin)

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Bewerbungs- und Angebotsbedingungen

zum Vergabeverfahren

Projektträgerschaft „Digitalpakt 2.0 (Rahmenvereinbarung und

Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern)“

Diese Unterlage ergänzt und konkretisiert die in der Vergabebekanntmachung genannten Festlegun- gen und Vorgaben.

Sie fasst noch einmal die Angaben und Nachweise, die ein Bieter/eine Bieterin seinem/ihrem Angebot beizufügen hat, zusammen.

  1. Art und Umfang der Leistung

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) beabsich- tigt, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB die Projektträgerschaft „Digitalpakt 2.0 (Rahmenvereinbarung und Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern)“ zu vergeben.

Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) und dem Mustervertrag (Anlage 3 der Vergabeunterlagen).

  1. Bezeichnung der Stelle, bei der Fragen zur Ausschreibung gestellt werden können

Fragen sind bis zum 26.10.2026 um 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.

Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieter- fragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Ange- botsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.

Enthält die Ausschreibung nach Auffassung des Bieters/der Bieterin Unklarheiten, so hat er/sie das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, un- verzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Für die Kommunikation ist die e-Vergabe-Plattform des Bundes zu nutzen.

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  1. Losaufteilung

Eine Aufteilung des Auftrags in Lose findet nicht statt.

  1. Kosten

Für die Erstellung des Angebots und eine eventuelle Präsentation werden keine Kosten erstattet.

  1. Sprache

Das Angebot ist in deutscher Sprache einzureichen. Die Auftragsdurchführung ist in deutscher Sprache durchzuführen. Etwaige Präsentationen im Rahmen des Vergabeverfahrens müssen ebenfalls in deut- scher Sprache erfolgen. Es ist zu beachten, dass über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg eine rei- bungslose schriftliche und mündliche Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und dem Auftrag- nehmer/der Auftragnehmerin in deutscher Sprache möglich sein muss. Der Bieter/Die Bieterin hat in Anlage „Vordruck Eigenerklärungen und Nachweise“ zu erklären, dass die Auftragsdurchführung in deutscher Sprache erfolgt.

  1. Bietergemeinschaften (falls zutreffend):

Bietergemeinschaften haben in dem Angebotsvordruck (Anlage „Angebotsvordruck“) sämtliche Mit- glieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertre- terin zu benennen und zu erklären, dass diese gesamtschuldnerisch haften. Die Auftraggeberin erwar- tet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand.

Die unter den Punkten 9.1 a) bis d), 9.2 und 9.4 a), b) und d) geforderten Nachweise bzw. Erklärungen sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.

  1. Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerin (falls zutreffend):

Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen erbringen räumlich und sachlich Teile der ausge- schriebenen Leistung für den Hauptauftragnehmer/die Hauptauftragnehmerin ohne selbst rechtlich oder wirtschaftlich unselbständiger Teil des Hauptauftragnehmers/der Hauptauftragnehmerin zu sein. Der Hauptauftragnehmer/Die Hauptauftragnehmerin wird Vertragspartner/Vertragspartnerin und bleibt für die Vertragserfüllung gegenüber dem Auftraggeber vollständig verantwortlich.

Der Bieter/Die Bieterin hat mit seinem/ihrem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen übertragen will. Beabsichtigt der Bieter/die Bieterin zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen Personen einzusetzen, die nicht bei ihm/ihr angestellt sind (z. B. sogenannte „Freelancer“, freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen o. ä.), sind diese im Rahmen dieses Vergabeverfahrens als Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung sind die für die Auftragsausführung vorgesehenen Unterauftrag- nehmer/Unterauftragnehmerinnen namentlich zu benennen und je Unterauftragnehmer/Unterauf- tragnehmerin eine Erklärung vorzulegen, dass die entsprechenden Kapazitäten im Auftragsfalle ver- bindlich zur Verfügung stehen (Anlage „Erklärung Unterauftragnehmende“). Die Erklärung ist von dem

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Unterauftragnehmer/der Unterauftragnehmerin zu unterschreiben und gescannt als PDF-Datei einzu- reichen. Die Erklärung kann bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Sollte die Erklärung nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht worden sein, so wird sie spätestens vor Zu- schlagserteilung angefordert.

Sofern ein Bieter/eine Bieterin angibt, Leistungen an Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen zu übertragen, hat er/sie die unter den Punkten 9.1 d) aa) bis bb) und 9.4 d) geforderten Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für das betreffende Unternehmen bzw. die betreffende Person vorzulegen.

  1. Eignungsleihe (falls zutreffend)

Der Bieter/Die Bieterin kann im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirt- schaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten an- derer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihgeber/Eignungsleihgeberin).

Er/Sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsäch- lich zur Verfügung stehen werden (Anlage „Erklärung Unterauftragnehmende“). Die Erklärung ist von dem betreffenden Unternehmen zu unterschreiben und gescannt als PDF-Datei dem Angebot beizu- fügen.

Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines an- deren Unternehmens beruft, hat er/sie die unter den Punkten 9.1 a), b) und d) aa) bis bb) sowie 9.2 a) und 9.4 d) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen bzw. die betreffende Person vorzulegen.

Darüber hinaus sind für das betreffende Unternehmen bzw. die betreffende Person diejenigen Nach- weise der wirtschaftlichen und finanziellen bzw. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor- zulegen, für die auf die entsprechenden Kapazitäten zurückgegriffen werden soll.

  1. Teilnahmebedingungen

Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.

Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.

Alle mit den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Sollten mit dem Angebot Erklärungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig vorge- legt worden sein, wird der öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung entscheiden, ob er deren Nachforderung im Rahmen der § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV verlangt. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können somit zum Ausschluss führen.

Für die Einreichung der geforderten Unterlagen ist die Anlage „Vordruck Eigenerklärungen und Nach- weise“ zu verwenden. Die Angaben zu den Punkten 9.2 a) und 9.3 b) und c) dienen der Bewertung der Eignung. Bei der Bewertung werden nur Referenzen und Qualifikationen berücksichtigt, deren Anga- ben vollständig sind. Der Bieter/Die Bieterin hat dafür Sorge zu tragen, dass die Eintragungen vollstän- dig und korrekt erfolgen. Etwaige Eintragungsfehler gehen zu Lasten des Bieters/der Bieterin Die

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Bewertung der Eignung der Bieter/Bieterinnen erfolgt im Einzelnen anhand der in der Anlage „Bewer- tungsraster Eignung“ genannten Kriterien.

9.1 Nachweise/Erklärungen zur Vorstellung des Bieters/der Bieterin und allgemeine Informationen

a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/der sich bewerbenden Institu- tion/der sich bewerbenden Person

b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen

c) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert

d) Eigenerklärungen

aa) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine/ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklä- rung_123_124“ ist hierfür zu nutzen.

bb) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Vo- raussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.

cc) „Eigenerklärung SanktionsVO“. Vor dem Hintergrund eines geltenden Zuschlagsverbotes in Vergabeverfahren für Bieter/Bieterinnen mit (unmittelbarem oder mittelbarem) Russ- landbezug ist mit dem Angebot von jedem Bieter/jeder Bieterin eine Erklärung abzugeben, dass kein entsprechender Bezug besteht. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung SanktionsVO“ ist hierfür zu nutzen.

e) Bereitschaftserklärung zum Vergabeverfahren

Bestätigung, dass das Angebot und eine etwaige Präsentation in deutscher Sprache erfolgen

9.2 Nachweise/Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

a) Durchschnittlicher Jahresumsatz:

Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abge- schlossenen Geschäftsjahre

b) Berufliche Risikohaftpflichtversicherung:

Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird

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9.3 Nachweise/Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

a) Anteil der Unterauftragsvergabe:

Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unter- auftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen übertragen will und diese spätestens vor Zu- schlagserteilung namentlich zu benennen. Die ergänzenden Vorgaben unter Punkt 7 sind zu beachten.

b) Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen:

aa) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten drei Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber/Auftragge- berinnen bb) Nachweis von Kenntnissen und Erfahrungen in der fachlichen und administrativen Prü- fung, Abwicklung und Betreuung von öffentlichen Fördermaßnahmen sowie von Anträ- gen/ Vorhaben im Rahmen des öffentlichen Projektförderverfahrens von Bund und Län- dern insbesondere im Bereich der Finanzhilfen cc) Nachweis von Kenntnissen und Erfahrungen bei der Vergabe und administrativen Ab- wicklung von öffentlichen Aufträgen dd) Nachweis von Erfahrungen zur Organisation und Aufbereitung von Fachinformationen sowie der Durchführung von Fachveranstaltungen c) relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen:

aa) Anforderungen Verantwortliche bzw. leitende Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in Bezug auf die Entwicklung, Umsetzung und Betreuung eines automatisierten Prüfverfahrens:

  • Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbei- ter/Mitarbeiterinnen des Bieters/der Bieterin in Bezug auf die Entwicklung, Umset- zung und Betreuung eines automatisierten Prüfverfahrens. Für die hierfür vorgesehe- nen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes Einzelnen der einzu- setzenden Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
  • abgeschlossenes Studium der Informatik, Betriebswirtschaft oder Controlling oder ei- nen inhaltlich gleichwertigen Abschluss oder gleichwertige, in der Praxis erworbene Fähigkeiten, die den Kenntnisstand des Studiums oder einer gleichwertigen Ausbil- dung dokumentieren (für mindestens einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin mindestens ein Referenznachweis).

bb) Anforderungen Verantwortliche bzw. leitende Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in Bezug auf die Entwicklung, Umsetzung und Betreuung eines automatisierten Prüfverfahrens:

  • Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbei- ter/Mitarbeiterinnen des Bieters/der Bieterin in Bezug auf die Entwicklung, Umset- zung und Betreuung eines automatisierten Prüfverfahrens. Für die hierfür vorgesehe- nen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes Einzelnen der

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einzusetzenden Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind: cc) abgeschlossenes Studium der Informatik, Betriebswirtschaft oder Controlling oder einen inhaltlich gleichwertigen Abschluss oder gleichwertige, in der Praxis erworbene Fähigkei- ten, die den Kenntnisstand des Studiums oder einer gleichwertigen Ausbildung dokumen- tieren (für mindestens einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin mindestens ein Referenznach- weis).Anforderungen an sonstige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen (Wissenschaftliche Mitar- beiter/Mitarbeiterinnen): Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen sonstigen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Bie- ters/der Bieterin. Für das Team müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikati- onsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Refe- renzen vorzulegen sind: Für die wissenschaftlichen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sind jeweils mindestens ein Re- ferenznachweis zu nachfolgend genannten Aufgaben / Funktionen vorzulegen (alle ge- nannten Nachweise können in einem Referenznachweis vereint sein):

  • Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen mit Projektförderverfahren des Bundes und den damit verbundenen Rechtsvorschriften (Zuwendungsrecht, allgemeines Haushaltsrecht, Verwaltungsrecht).

  • Qualifikationen und Arbeitserfahrung im sozial- und geisteswissenschaftlichen Bereich und/oder im Bereich Wirtschafts- und Rechtswissenschaft umfassen.

  • Fundierte Kenntnisse zu Aufgaben und der Organisation des Bildungssystems.

  • Fundierte Kenntnisse im Bereich Digitalisierung mit dem Schwerpunkt auf Bildungs- prozessen, -institutionen und –inhalten.

  • Fundierte Kompetenzen im Bereich Controllingverfahren.

dd) Für die titelverantwortlichen administrativen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sind jeweils mindestens zwei Referenznachweise zu nachfolgend genannten Aufgaben/ Funktionen vorzulegen (mehrere Punkte können in einem Referenznachweis vereint sein):

  • Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen mit Projektförderverfahren des Bundes sowie den damit verbundenen Rechtsvorschriften (deutsches Zuwendungsrecht, allgemeines Haus- haltsrecht, HKR-Verfahren, Verwaltungsrecht sowie einschlägiges EU-Recht)
  • Mindestens dreijährige Ausübung der Funktion der Titelverantwortung

9.4 Vertragliche Zusicherungen

Die Auftraggeberin legt Wert auf eine qualitativ hohe Erfüllung der Aufgabe. Um diesem Interesse Rechnung zu tragen, haben die Bieter/die Bieterinnen bereits mit ihren Angeboten eine vertrags- gemäße Leistungserbringung zuzusichern. Hierzu sind im Einzelnen die folgenden Zusicherungen abzugeben:

a) Bestätigung, dass die Auftragsdurchführung in deutscher Sprache erfolgt

b) Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz

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c) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste, erreichbare Ansprechperson für fachliche Ab- stimmungen und regelmäßigen Austausch gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Ver- fügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen

d) Zusicherung, dass das Tariftreueversprechen und die Vorgaben des § 3 ff. des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) eingehalten werden

  1. Angebotsunterlagen

Neben den unter Punkt 9 geforderten Angaben und Erklärungen sind dem Angebot folgende Unterla- gen zwingend beizufügen:

a) Angebotsvordruck (Anlage1_Angebotsvordruck)

b) Konzepte entsprechend der Zuschlagskriterien in Anlage 14_Bewertungsraster_Wirt- schaftlichkeit

c) ausgefülltes Preisblatt (Anlage 15)

d) Erklärung, dass der Vertrag in der übersandten Form akzeptiert wird (Anlage16_Erklärung Akzeptanz Vertrag)

Es wird darauf hingewiesen, dass jegliche Änderung der Vergabeunterlagen unzulässig ist und zum Ausschluss führen kann. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass fehlende Unterlagen zum Aus- schluss von der Angebotswertung führen, wenn es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Nachforderung dieser Unterlagen ist gesetzlich ausgeschlos- sen.

  1. Angebotsabgabe

Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Das Angebot muss in Textform (§ 126 b BGB) abgefasst sein, d. h. es muss sich um eine abge- schlossene, lesbare Erklärung handeln, in der die Person des Erklärenden genannt wird.

Die Unterlagen für das Angebot sind zusammenhängend als eine Gesamtdatei im pdf-Format (fort- laufende Seiten) einzureichen. Es wird gebeten, die Unterlagen nicht als Sammelmappe zusammen- zufügen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten. Gleichzeitig möchten wir darauf aufmerksam machen, dass der Hinweis der e-Vergabe-Plattform des Bundes bzgl. der einzureichen- den Anzahl der Dokumente unbeachtlich ist.

Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um die Verga- beunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu der Registrierung. Denn nur re- gistrierte Nutzer werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert, halten sich dadurch auf

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dem Laufenden und vermeiden vergebliche Aufwendungen oder sogar im schlimmsten Fall den Aus- schluss vom Vergabeverfahren.

Das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestell- ten Softwarekomponente AnA-Web zu übermitteln. Der AnA-Web verschlüsselt Ihre Dokumente und ermöglicht Ihnen die elektronische Übersendung an die im AnA-Web voreingestellte Adresse. Das An- gebot sollte einen Umfang von 12 MB nicht überschreiten. Ferner sollten alle zusammengehörenden Dokumente in einem Sendevorgang zur Plattform übertragen werden. Nach dem Eingang Ihres Ange- botes wird dieses mit einem elektronischen Zeitstempel versehen und bis zum Ende der Angebotsfrist verschlüsselt gehalten. Kurze Zeit nach der Absendung können Sie eine elektronische Eingangsbestä- tigung abrufen, die neben dem Eingangszeitpunkt einen eindeutigen Kontrollwert des abgegebenen Angebotes enthält. Sollte Ihnen keine Eingangsbestätigung zugehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der technischen Hotline der Vergabeplattform auf oder geben Sie Ihr Angebot erneut ab. Auch wenn Ihnen sonstige technische Störungen auffallen sollten, kontaktieren Sie bitte umgehend die Hotline.

Technische Hotline der e-Vergabeplattform des Bundes:

Telefon: +49 22899 610-1234

E-Mail: ticket@bescha.bund.de

  1. Angebotsfrist

Die Angebote müssen

bis zum 02.11.2026, 10:00 Uhr

eingegangen sein.

Angebote, die nach der Frist eingehen, werden ausgeschlossen.

Angebote, die auf dem Postweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.

Diese Frist gilt auch für nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Angebotes.

  1. Berichtigungen/Änderungen oder Rücknahme des Angebots

Berichtigungen und Änderungen des Angebots sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig und un- terliegen denselben Formerfordernissen wie das Angebot selbst. Bei Abgabe eines überarbeiteten An- gebotes ist klarzustellen, in welchem Umfang das vorherige Angebot gültig bleibt.

Die Rücknahme eines Angebotes ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Sie hat in der gleichen Form wie die Angebotsabgabe zu erfolgen.

  1. Vertrags- und Zahlungsbedingungen

Grundlage ist der Vertrag, der Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) werden im Falle der Zuschlagserteilung Bestandteil des Vertrages.

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Beigefügte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bewerbers/der Bewerberin werden kein Ver- tragsbestandteil.

  1. Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaft- lichste Angebot erteilt.

Der niedrigste Angebotspreis ist nicht entscheidend.

Für die Angebotswertung im Hinblick auf die Erteilung des Zuschlags erfolgt die Wertung anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Wirtschaftlichkeit“ aufgeführten Zuschlagskriterien und ihrer jewei- ligen Gewichtung.

  1. Nachprüfungsstelle

Nachprüfungsstelle ist

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt- machung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe- unterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab- gabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabe- stelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2 – 6, 50679 Köln gerügt werden.

Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprü- fungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung

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der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.

  1. Sonstiges

Mit Abgabe des Angebotes unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 134 GWB.

  1. Zuschlags- und Bindefrist

Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.12.2026.

Köln, 24.09.2026

Anlagen:

Anlage 1 – Angebotsvordruck

Anlage 2 – Leistungsbeschreibung

Anlage 3 – Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit 2021

Anlage 4 - Datensatzbeschreibung

Anlage 5 – Muster Rahmenvereinbarung

Anlage 6 – Besondere Vertragsbedingungen nach dem Bundestariftreuegesetz

Anlage 7 – Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

Anlage 8 – Eigenerklärung_123_124

Anlage 9 – Eigenerklärung_MiLoG

Anlage 10 – Eigenerklärung SanktionsVO

Anlage 11 – Erklärung Unterauftragnehmende

Anlage 12 – Bewertungsraster_Eignung

Anlage 13 – Vordruck Eigenerklärungen und Nachweise

Anlage 14 – Bewertungsraster_Wirtschaftlichkeit

Anlage 15 – Preisblatt

Anlage 16 – Erklärung Akzeptanz Vertrag

Anlage 17 – Verpflichtungserklärung

Anlage 18 – Hinweise zum Datenschutz

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung