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Bewertungsraster Wirtschaftlichkeit
zum Vergabeverfahren
Projektträgerschaft „Digitalpakt 2.0 (Rahmenvereinbarung und
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern)“
Es wird anhand folgender Zuschlagskriterien entschieden:
| geforderter Angabe | max. Punktzahl | Gewichtung der Punkt- zahl | maximal er- reichbare Punktzahl | max. Punktzahl pro Bereich |
|---|---|---|---|---|
| Gesamtpreis | 30 | 30 | ||
| Verständnis von Konzeption und Grundsätzen des DP 2.0 | 5 | 4 | 20 | 70 |
| Qualität des Konzeptes zur Auswertung von Vor- haben und zur Umsetzung eines „best-practice- Transfers“ | 5 | 3 | 15 | |
| Konzept zur administrativen Unterstützung unter Erarbeitung und Nutzung eines automatisierten Prüfverfahrens | 5 | 5 | 25 | |
| Qualität des Gesamtkonzeptes | 5 | 2 | 10 | |
| Max. Gesamtpunktzahl | 100 |
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Begründung für die vorgenommene Gewichtung:
• Preis: Der Preis als das objektivste Merkmal bei der Vergabe nach dem wirtschaftlich günstigs-
ten Angebot muss ein Kriterium mit einem gewissen Gewicht bleiben. Mit der Vorgabe einer
Gewichtung von 30 Prozent wird deutlich, dass das Preiskriterium nicht untergeordnet, der
Preis also nicht marginalisiert wird. Es wird jedoch erkennbar, dass es bei der Bewertung der
vorgelegten Angebote im besonderen Maße auch auf fachliche Leistungskriterien ankommt.
• Qualität: Die Gewichtung mit insgesamt 70 Prozent macht deutlich, dass dem Konzept und
der inhaltlichen Umsetzung die besondere Bedeutung zukommt.
a. Verständnis von Konzeption und Grundsätzen des DP 2.0: Die Bewertung mit 20
Punkten macht deutlich, dass das Kriterium eine wesentliche Grundlage für die Durch-
führung des Programms bildet. Auf die selbständige und verlässliche Deutung und
Umsetzung der Zusammenhänge mit dem DPS und der Ausgestaltung als Finanzhilfe
nach Art. 143h und Art. 104c GG ist entsprechend großen Wert zu legen.
b. Konzept zur administrativen Unterstützung unter Erarbeitung und Nutzung eines
automatisierten Prüfverfahrens: Die Anbietenden sollen zur Unterstützung der fach-
politischen Bewertung im Programmverlauf beitragen. Die Gewichtung mit 25 Punk-
ten trägt der Bedeutung in der Umsetzung des Programms Rechnung.
c. Qualität des Konzeptes zur Auswertung von Vorhaben und zur Umsetzung eines
dynamischen „Best-Practice-Transfers“: Mit der Gewichtung von 15 Punkten wird
unterstrichen, dass ein Bewertungsschwerpunkt auf das Auswerten der Vorhabensda-
ten und das Aufspüren von Best-Practice-Beispielen sowie die Ausarbeitung bzw. Ak-
tualisierung eines darauf aufbauenden dynamischen Transferkonzeptes gelegt wird.
d. Qualität des Gesamtkonzeptes: Die Gewichtung mit 5 Punkten zeigt, dass es insbe-
sondere auf ein konsistentes und kohärentes Gesamtkonzept ankommt,
welches inhaltliche und kommunikative Maßnahmen miteinander verbindet.
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Bewertung anhand der Zuschlagskriterien
• Gesamtpreis
Das niedrigste Angebot erhält die volle Punktzahl. Die Punkte für die übrigen Bieter/Bieterinnen wer- den prozentual berechnet, d. h. um die Prozentzahl, die das jeweilige Angebot höher liegt als das nied- rigste Angebot, gekürzt. Beispiel: Das niedrigste Angebot erhält die höchste Punktzahl mit 30 Punkten. Ein Angebot, das preislich 50 % höher liegt, erhält demnach 15 Punkte.
• Qualität
Jedes Bewertungskriterium kann mit maximal 5 Punkten bewertet werden. Jedes Bewertungskriterium besitzt ein Gewicht, mit dem seine Bewertung in die Gesamtbewertung eingeht.
a. Verständnis von Konzeption und Grundsätzen des DP 2.0:
| Nr. | Indikator |
|---|---|
| 1 | Konzeption des Umgangs mit 16 verschiedenen Umsetzungsnormen und Verwal- tungspraxen der Länder liegt vor und ist sachlich angemessen. |
| 2 | Konzeption zum Verständnis zwischen DPS und DP 2.0, Konstanten und Neuerun- gen, liegt vor und ist sachlich angemessen. |
| 3 | Konzeption des personellen, technischen und administrativen Einsatzes inkl. Um- gang mit zyklischem Arbeitsanfall liegt vor und ist sachlich angemessen. |
| 4 | Konzeption, wie Daten und Ergebnisse im Bereich der Länderübergreifenden Vor- haben aus DPS und DP 2.0 übergreifend aufgenommen und weiter für den AG auf- bereitet und zur Verfügung gestellt bzw. präsentiert werden sollen, liegt vor und ist sachlich angemessen. |
| 5 | Konzeption, wie Daten und Ergebnisse des DPS aufgenommen und weiter für den AG aufbereitet und zur Verfügung gestellt bzw. präsentiert werden sollen, liegt vor und ist sachlich angemessen. |
Indikator 4 wird mit 40%, alle anderen Indikatoren werden bei der Bewertung mit 15% gewürdigt.
Die Vergabe der Punkte erfolgt nach folgenden Vorgaben:
• 1 Punkt: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind unvollständig oder können nicht nachvollzogen werden. Eine erfolgreiche Leistungserbringung erscheint zweifelhaft.
• 2 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind teilweise unvollständig oder können nicht immer nachvollzogen werden. Eine erfolgreiche Leistungserbringung erscheint bedingt erfüllt.
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• 3 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und grundsätzlich nachvollziehbar. Eine erfolgreiche Leistungserbringung erscheint gewährleistet.
• 4 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und in den überwiegenden Punkten nachvollziehbar. Sie lassen einen guten Erfolg der Leistungserbringung erwarten.
• 5 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und in allen Punkten nachvollziehbar. Sie lassen einen sehr guten Erfolg der Leistungserbringung erwarten.
b. Konzept zur administrativen Unterstützung unter Erarbeitung und Nutzung eines automatisier-
ten Prüfverfahrens
| Nr. | Indikator |
|---|---|
| 1 | Präzise und nachvollziehbare Darstellung des personellen, technischen und admi- nistrativen Einsatzes inkl. Umgang mit zyklischem Arbeitsanfall liegt vor und ist sachlich angemessen. |
| 2 | Präzise und nachvollziehbare Darstellung der zur Erfüllung der Prüfaufgaben zu leis- tenden technischen Konzeption und administrativen Schritte inkl. der notwendigen Datenhaltung liegt vor und ist sachlich angemessen. |
| 3 | Präzise und nachvollziehbare Darstellung der Prüfung der Einhaltung der Regularien der Verwaltungsvereinbarung inkl. der dort festgelegten notwendigen Koordinierung und Abstimmung liegt vor und ist sachlich angemessen. |
| 4 | Präzise und nachvollziehbare Darstellung, wie die administrative und die finanzi- ell/administrative Überwachung der Vorhaben umgesetzt werden soll inkl. administ- rativ auffälliger Vorhaben liegt vor und ist sachlich angemessen. |
| 5 | Präzise und nachvollziehbare Darstellung eines Optimierungsprocederes im Laufe der Vertragslaufzeit, speziell auch für neue Kriterien wie Betriebssoftware, Werk- zeuge und Bildungsmedien, IT-Administration, Beratung und Transfer liegt vor und ist sachlich angemessen. |
| 6 | Präzise und nachvollziehbare Darstellung der Unterstützung durch ein automatisier- tes Verfahren bei der Prüfung von Verwendungsnachweisen und der abschließenden Prüfung der Vorhaben nach Vorhabenende liegt vor und ist sachlich angemessen. |
| 7 | Präzise und nachvollziehbare Darstellung der Ausgestaltung des Zugangs des AG zur aufzubauenden Wissensbasis liegt vor und ist sachlich angemessen. |
Die Indikatoren 1, 2, 4 und 6 werden bei der Bewertung mit je 15 %, die Indikatoren 3 und 5 mit je 10% und Indikator 7 mit 20% gewürdigt.
Die Vergabe der Punkte erfolgt nach folgenden Vorgaben:
• 1 Punkt: Die Angaben, Darstellungen oder Konzepte sind unvollständig oder können nicht nachvollzogen werden. Eine erfolgreiche Leistungserbringung erscheint zweifelhaft.
• 2 Punkte: Die Angaben, Darstellungen oder Konzepte sind teilweise unvollständig oder können nicht immer nachvollzogen werden. Eine erfolgreiche Leistungserbringung erscheint bedingt erfüllt.
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• 3 Punkte: Die Angaben, Darstellungen oder Konzepte sind vollständig und grundsätzlich nachvollziehbar. Eine erfolgreiche Leistungserbringung erscheint gewährleistet.
• 4 Punkte: Die Angaben, Darstellungen oder Konzepte sind vollständig und in den überwiegenden Punkten nachvollziehbar. Sie lassen einen guten Erfolg der Leistungserbringung erwarten.
• 5 Punkte: Die Angaben, Darstellungen oder Konzepte sind vollständig und in allen Punkten nachvollziehbar. Sie lassen einen sehr guten Erfolg der Leistungserbringung erwarten
c. Qualität des Konzeptes zur Auswertung von Vorhaben und zur Umsetzung eines dynami- schen „Best-Practice-Transfers“:
| Nr. | Indikator |
|---|---|
| 1 | Konzeption für die Auswertung und Aufbereitung von Projektergebnissen, das den voraussichtlichen Aufwand und die Methodik nachvollziehbar macht, liegt vor und ist sachlich angemessen. |
| 2 | Konzeption für die Statuskonferenzen 2027 und 2030 liegt vor, die die bisherigen Erfahrungen im Bund-Länder-Zusammenspiel aufgreift, aber auch neue Akzente setzt bzw. ermöglicht, und ist sachlich angemessen. |
| 3 | Konzeption für Vernetzungsmaßnahmen und Transferangebote liegt vor, das die zentralen Stakeholder einbezieht und von Formaten bis Plattformen den aktuellsten Stand der Austauschentwicklungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen auf- greift und weiterentwickelt, und ist sachlich angemessen. |
Die Indikatoren 1 und 2 werden bei der Bewertung mit 30%, Indikator 3 mit 40% gewürdigt.
Die Vergabe der Punkte erfolgt nach folgenden Vorgaben:
• 1 Punkt: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind unvollständig oder können nicht nachvollzogen werden. Eine erfolgreiche Leistungserbringung erscheint zweifelhaft.
• 2 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind teilweise unvollständig oder können nicht immer nachvollzogen werden. Eine erfolgreiche Leistungserbringung erscheint bedingt erfüllt.
• 3 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und grundsätzlich nachvollziehbar. Eine erfolgreiche Leistungserbringung erscheint gewährleistet.
• 4 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und in den überwiegenden Punkten nachvollziehbar. Sie lassen einen guten Erfolg der Leistungserbringung erwarten.
• 5 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und in allen Punkten nachvollziehbar. Sie lassen einen sehr guten Erfolg der Leistungserbringung erwarten.
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d. Qualität des Gesamtkonzeptes
| Nr. | Indikator |
|---|---|
| 1 | Konsistentes und kohärentes Gesamtkonzept, das technische, inhaltliche und kom- munikative Maßnahmen miteinander verknüpft und eine dynamische Weiterent- wicklung auf allen Ebenen garantiert, liegt vor und ist sachlich angemessen. |
| 2 | Die Anforderungen des konstanten Austauschs mit den Ländern, in und außerhalb der Gremien, ggf. auch mit den Kommunen und anderen Schulträgern sind genauso aufgegriffen und angemessen berücksichtigt wie die Besonderheiten der Finanz- hilfe und der SVIK-Finanzierung. |
Beide Indikatoren werden bei der Bewertung gleichermaßen gewürdigt.
Die Vergabe der Punkte erfolgt nach folgenden Vorgaben:
• 1 Punkt: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind unvollständig oder können nicht nachvollzogen werden. Eine erfolgreiche Leistungserbringung erscheint zweifelhaft.
• 2 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind teilweise unvollständig oder können nicht immer nachvollzogen werden. Eine erfolgreiche Leistungserbringung erscheint bedingt erfüllt.
• 3 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und grundsätzlich nachvollziehbar. Eine erfolgreiche Leistungserbringung erscheint gewährleistet.
• 4 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und in den überwiegenden Punkten nachvollziehbar. Sie lassen einen guten Erfolg der Leistungserbringung erwarten.
• 5 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und in allen Punkten nachvollziehbar. Sie lassen einen sehr guten Erfolg der Leistungserbringung erwarten.
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