005-26_004 Verfahrensbeschreibung PT Bioökonomie.pdf

Projektträgerschaft für die Umsetzung einer Förderrichtlinie zur industriellen Bioökonomie

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 09:55 (Europe/Berlin)

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44407/13 ZC4: 17104/005-26#004

Projektträgerschaft

zur fachlichen und administrativen

Umsetzung der Förderrichtlinie

„Etablierung einer industriellen

Bioökonomie durch die

Weiterentwicklung und Skalierung

biobasierter Verfahren sowie den Aufbau

regionaler Innovationscluster“

(PT industrielle Bioökonomie)

Verfahrensbeschreibung

und Teilnahmebedingungen

Verfahrensbeschreibung Stand: 26.08.2026 Seite 1 von 16

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Gliederung:

Projektträgerschaft ........................................................................................................ 1

zur fachlichen und administrativen Umsetzung der Förderrichtlinie „Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler Innovationscluster“ .............. 1

(PT industrielle Bioökonomie) ...................................................................................... 1

Verfahrensbeschreibung und Teilnahmebedingungen .............................................. 1

Allgemeine Bestimmungen .................................................................................... 4

1.1. Ausschreibende Stelle, Ansprechperson ...................................................... 4

1.2. Losvergabe ....................................................................................................... 4

1.3. Elektronisches Verfahren ................................................................................ 4

1.4. Bieterfragen ...................................................................................................... 4

1.5. Vertraulichkeit .................................................................................................. 5

1.6. Kosten der Teilnahme am Vergabeverfahren ................................................ 5

Ablauf des Vergabeverfahrens .............................................................................. 5

Teilnahmebedingungen .......................................................................................... 5

3.1. Form des Angebots .......................................................................................... 5

3.2. Bietergemeinschaft, Unterauftragsvergabe ................................................... 6

3.3. Eignung ............................................................................................................. 6

3.3.1. Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung ......................................... 7

3.3.2. Mindestjahresumsatz ............................................................................. 7

3.3.3. Ausreichendes Personal ........................................................................ 7

3.3.4. Erfahrung und Fachkunde – Unternehmensreferenzen ......................... 8

3.3.4.1.Anforderungen an Referenzaufträge: ........................................ 8

3.3.4.2.Erforderliche Angaben pro Referenz ......................................... 8

3.3.4.3.Sortierung und Prüfung.............................................................. 9

3.3.5. Technische Ausrüstung .......................................................................... 9

3.3.6. Nichtvorliegen von Interessenkollisionen ............................................. 10

3.3.7. Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe ....................................... 10

3.4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ...................................................... 10

3.5. Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen .................................. 10

Zuschlagskriterien ................................................................................................ 10

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4.1. Qualitative Zuschlagskriterien ...................................................................... 10

4.1.1. Personal: (Gewichtung 40 %) ............................................................... 11

4.1.1.1.Unterkriterium 1: Projektleitung/Stellvertretung (15 von 40 %) 11

4.1.1.2 Unterkriterium 2: Kernteam (25 von 40 %) .............................. 11

4.1.2. Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 10 %) .......................... 12

4.1.3. Umsetzungskonzept (Gewichtung 50 %) ............................................. 12

4.2. Zuschlagskriterium Preis .............................................................................. 13

Zuschlagsentscheidung ....................................................................................... 14

5.1. Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien .......................................... 14

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Allgemeine Bestimmungen

Die Vergabe des Auftrags „Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Umsetzung der Förderrichtlinie „Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler Innovationscluster (PT industrielle Bioökonomie)“ erfolgt auf Grundlage des Teils 4 (§§ 97 ff.) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Der Auftrag wird in einem Offenen Verfahren gemäß § 14 Abs. 2 i. V. m. § 15 VgV vergeben.

1.1. Ausschreibende Stelle, Ansprechperson

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Referat ZC4 – Zentrale Vergabestelle Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin Ansprechperson: Frau Mai

E-Mail: vergabestelle@bmwe.bund.de

1.2. Losvergabe

Der Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt.

1.3. Elektronisches Verfahren

Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Die notwendigen Anwendungen werden auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört insbesondere der Angebots-Assistent (ANA-Web). Weitergehende Informationen: https://www.evergabe-online.info sowie „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen ANA-Web“.

In den ANA-Web importierte Unterlagen werden erst über „Dokumente versenden“ übermittelt. Bieter müssen eine rechtzeitige Übermittlung, insbesondere einen ausreichenden zeitlichen Puffer für typische Übermittlungsrisiken, sicherstellen. Bei größerem Datenumfang ist darauf zu achten, dass die Übermittlung der Daten rechtzeitig begonnen wird.

1.4. Bieterfragen

Fragen zum Vergabeverfahren müssen in Textform ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform gestellt werden. Im allgemeinen Interesse liegende Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form zugänglich gemacht.

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Fragen zum Vergabeverfahren müssen spätestens bis zum achten Kalendertag vor dem Tag des Ablaufs der Angebotsfrist gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nur im Ausnahmefall zu beantworten.

Anpassungen an dem veröffentlichten Vertragsentwurf – insbesondere Sonder- regelungen für Angehörige bestimmter Berufsgruppen –, die nicht rechtlich zwingend sind, kommen nicht in Betracht. Von entsprechenden Bieterfragen bitten wir abzusehen.

1.5. Vertraulichkeit

Der Bieter hat über die in diesem Vergabeverfahren bekanntwerdenden dienstlichen Angelegenheiten des BMWE auch nach Beendigung des Verfahrens Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu seine Mitarbeitenden zu verpflichten.

1.6. Kosten der Teilnahme am Vergabeverfahren

Die Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren werden vom BMWE nicht erstattet.

Ablauf des Vergabeverfahrens

Der Zuschlag wird auf Basis der eingereichten Angebote auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Verhandlungen sind ausgeschlossen.

Teilnahmebedingungen

Aufträge werden nur an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen (Eignung) vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen (siehe Ziff. 3.3 und Ziff. 3.4).

Vor einer Zuschlagserteilung führt die Vergabestelle Abfragen im Wettbewerbsregister (§ 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz) durch.

Angebote, die den Anforderungen in den Vergabeunterlagen nicht entsprechen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Allgemeine Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Bieters (AGB) sind ausgeschlossen. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig (siehe Ausschlussgründe nach § 57 VgV).

3.1. Form des Angebots

Das Angebot ist in Deutsch zu erstellen. Nachweisen und Eigenerklärungen, die nicht in Deutsch abgefasst sind, ist eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Unklarheiten gehen grundsätzlich zu Lasten des Bieters.

Das Angebot soll zur besseren Lesbarkeit mit Seitenzahlen und einem Inhaltsverzeichnis versehen und als eine einzige, durchsuchbare PDF-Datei übermittelt werden. Die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vorlagen können auch – unter Beibehaltung des Dateinamens – als getrennte Dateien übermittelt werden.

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Der Hauptteil des Angebots (inhaltliche Ausführungen und Konzepte, die sich unmittelbar an den vorgegebenen Zuschlagskriterien orientieren, exklusive Nachweise und Eigenerklärungen) sollte einen Umfang von ca. 50-80 DIN-A4-Seiten (basierend auf Formatierung in Arial, ca. 12 Pt., Zeilenabstand mind. 1,15) nicht überschreiten.

Die vorgenannten Formatvorgaben verstehen sich als Ordnungsvorschriften. Eine geringfügige Abweichung führt nicht zum Ausschluss vom Verfahren. Die Vergabestelle behält sich vor, im Falle einer erheblichen Überschreitung des Seitenumfangs die über den Rahmen hinausgehenden Textteile unberücksichtigt zu lassen, um die Gleichbehandlung aller Bieter zu wahren.

3.2. Bietergemeinschaft, Unterauftragsvergabe

Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungs- berechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen. Die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) ist im Falle einer Bietergemeinschaft vorzulegen.

Im Falle der beabsichtigten Einbindung eines Unterauftragnehmers kommt zwischen diesem und dem Auftraggeber keine Vertragsbeziehung zustande. Eine beabsichtigte Unterauftragsvergabe ist im Angebot mit Hinweis auf den betroffenen Leistungsbestandteil sowie (soweit möglich) unter Benennung des Unterauftrag- nehmers anzuzeigen. Im Falle einer beabsichtigten Einbindung eines Unterauftrag- nehmers für wesentliche Leistungsbestandteile des Auftrags muss der Unterauftrag- nehmer spätestens mit Beginn der Auftragsausführung in Textform (bspw. E-Mail) benannt werden. Unter Umständen werden Bieter hierzu bereits vor Zuschlagserteilung aufgefordert.

Der Auftraggeber kann die Eignung benannter Unterauftragnehmer vor Zuschlagserteilung anhand der unter Ziff. 3.3 genannten Eignungskriterien prüfen und Belege anfordern. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, deren Eignung (Ziff. 3.3) während der Auftragsausführung entfällt oder bei denen ein Ausschlussgrund (Ziff. 3.4) vorliegt, sind zu ersetzen.

3.3. Eignung

Bieter, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Die Eignung ist mithilfe der jeweils angegebenen Unterlagen zu belegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV) oder ein Nachweis der Teilnahme an einem Präqualifizierungssystem (mit Registernummer) können alternativ genutzt werden.

Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich im Hinblick auf die Eignung auf die Kapazitäten von Unterauftragnehmern berufen, wenn er nachweist, dass diesem die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Verfahrensbeschreibung Stand: 26.08.2026 Seite 6 von 16

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Der Austausch eines Unterauftragnehmers ist im Fall der Eignungsleihe nur mit vorheriger Zustimmung des BMWE, mindestens in Textform, zulässig. Die Erteilung der Zustimmung steht im freien Ermessen des Auftraggebers und setzt voraus, dass der Austausch rechtzeitig beantragt und glaubhaft nachgewiesen wird, dass ein zumindest gleichwertiger Austausch erfolgt.

3.3.1. Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung

Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von 2.000.000,00 Euro.

Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.

Bei Einrichtungen, die dem Selbstversicherungsprinzip unterliegen, ist die Vorlage einer entsprechenden formfreien Eigenerklärung ausreichend.

3.3.2. Mindestjahresumsatz

Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 3.000.000,00 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Unterauftragnehmern berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.7).

Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über den Umsatz der – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.

3.3.3. Ausreichendes Personal

Mindestens 50 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre.

Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. zu welchem Unterauftragnehmer gehören.

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3.3.4. Erfahrung und Fachkunde – Unternehmensreferenzen

Der Bieter muss zum Nachweis seiner Erfahrung und Fachkunde Referenzen in den folgenden Bereichen vorlegen:

I. Erfahrungswerte als beliehener Projektträger bei der Umsetzung von Förderprogrammen oder Fördermaßnahmen

II. Erfolgskontrolle/ Evaluation von Forschungsprojekten

III. Öffentlichkeitsarbeit (Webpage und Social Media) und Veranstaltungsmanagement (Ausrichtung von Veranstaltungen)

IV. Erfahrungen bei der Vernetzung von Industrie, Wissenschaft und Politik mit Bezügen zu Vorhaben im Bereich Bioökonomie und/ oder Biotechnologie

3.3.4.1. Anforderungen an Referenzaufträge:

 Es sind mindestens zwei Referenzen in den oben genannten Bereichen (Referenzbereich) einzureichen.

 Die Erbringung dieser Mindestanzahl kann über Referenzen geschehen, die alle Bereiche gleichzeitig abdecken, oder über Referenzen, die nur einen oder mehrere Bereiche abdecken.

 Insgesamt sollen nicht mehr als vier Referenzen pro Referenzbereich eingereicht werden.

 Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.01.2023 erbracht worden sein.

 Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.7).

 Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde zulassen.

3.3.4.2. Erforderliche Angaben pro Referenz

Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen:

 Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes,

 Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten,

 kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen,

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 [eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Referenzbereiche; dies kann entweder durch explizite Kennzeichnung jeder einzelnen Referenz oder mithilfe einer vorangestellten Inhaltsübersicht erfolgen.]

3.3.4.3. Sortierung und Prüfung

 Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt.

 Hinweis zur Eignungsprüfung (Ja/Nein-Entscheidung): Die Prüfung der Referenzen dient ausschließlich der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die fachliche Eignung erfüllt sind. Es erfolgt keine qualitative Bewertung der Referenzen im Sinne einer Rangfolge der Bieter.

 Kein Vorteil durch Mehreingabe: Ein Bieter, der mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Referenzen [pro Referenzbereich] einreicht, hat dadurch keinen Vorteil. Sobald die Prüfung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass die geforderte Mindestanzahl an Referenzen die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, gilt die Eignung als nachgewiesen. Die Möglichkeit, bis zur zulässigen Höchstanzahl Referenzen einzureichen, dient der Sicherstellung des Eignungsnachweises. Sofern die Vergabestelle eine der vorrangig genannten Referenzen als nicht vergleichbar einstuft, werden die weiteren eingereichten Referenzen in der angegebenen Reihenfolge als Ersatz geprüft, um die geforderte Mindestanzahl an Referenzen zu erfüllen.

 Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.

Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen.

Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen.

3.3.5. Technische Ausrüstung

Eigenerklärung bezüglich des Vorhandenseins einer sicheren und leistungsfähigen IT- Ausstattung und der technischen Voraussetzungen für einen Zugang zum Projektförderinformationssystem (profi) des BMWE bzw. zur sofortigen Schaffung dieser Voraussetzungen unmittelbar nach Zuschlagserteilung, sodass die PT-Leistungen mit Vertragsbeginn zuverlässig und technisch einwandfrei erbracht werden können.

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Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit dem obenstehenden Inhalt.

3.3.6. Nichtvorliegen von Interessenkollisionen

Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. D.h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.

Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.

3.3.7. Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe

Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.

Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).

3.4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.

3.5. Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen

Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren betroffen sein.

Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.

Zuschlagskriterien

4.1. Qualitative Zuschlagskriterien

Die Qualität der Angebote wird anhand der folgenden qualitativen Zuschlagskriterien bewertet.

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4.1.1. Personal: (Gewichtung 40 %)

4.1.1.1. Unterkriterium 1: Projektleitung/Stellvertretung (15 von 40 %)

Anzugeben sind für die vorgesehene Zentrale Ansprechperson und deren Stellvertretung:

o jeweilige Zuständigkeit im Falle der Zuschlagserteilung und Auftrags- ausführung,

o für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags und im Rahmen der Zuständigkeit relevante (auf Nachfrage nachweisbare) fachliche Qualifikation (v.a. Ausbildung, Studium mit Angabe des Abschlusses, ggf. relevante Ergänzungs- und Zusatzqualifikationen),

o für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags (auf Nachfrage nachweisbare) relevante berufliche Erfahrung von mindestens drei Jahren sowie zu Tätigkeiten/Projekten/Vorhaben, die mit den im Falle einer Beauftragung zu übernehmenden Leistungen/ Zuständigkeiten vergleichbar sind.

o Führungserfahrung und breite Branchenkenntnisse sowie Erfahrungen/Vernetzung auf höherer Managementebene in Industrie und Wissenschaft sowie im politischen und administrativen Raum auf Bundes- und Landesebene.

4.1.1.2 Unterkriterium 2: Kernteam (25 von 40 %)

Anzugeben sind für das vorgesehene Kernteam:

o jeweilige Zuständigkeit im Falle der Zuschlagserteilung und Auftrags- ausführung,

o für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags und im Rahmen der Zuständigkeit relevante (auf Nachfrage nachweisbare) fachliche Qualifikation (v.a. Ausbildung, Studium mit Angabe des Abschlusses, ggf. relevante Ergänzungs- und Zusatzqualifikationen),

o für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags (auf Nachfrage nachweisbare) relevante berufliche Erfahrung von mindestens zwei Jahren sowie zu Tätigkeiten/Projekten/Vorhaben, die mit den im Falle einer Beauftragung zu übernehmenden Leistungen/ Zuständigkeiten vergleichbar sind.

o Angaben von englischen Fremdsprachenkenntnissen (z.B. erforderlich für mündliche Begleitung des Auftraggebers zu englischsprachigen Terminen sowie zum Verfassen englischsprachiger Berichte).

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Die im Angebot benannte Zentrale Ansprechperson, ihre Stellvertretung, und das
benannte Kernteam ist für die Auftragsausführung zwingend einzusetzen und muss
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beim Bieter beschäftigt oder vertraglich
gebunden sein. Im Falle eines Ausscheidens ersetzt der Auftragnehmer das
Personal durch Personal mit einer in Bezug zur wahrzunehmenden Aufgabe
mindestens gleichwertigen Qualifikation und Erfahrung.

4.1.2. Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 10 %)

Das vorgesehene Konzept für die Arbeitsorganisation und -abläufe ist zu erläutern. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte darzulegen:

 Organigramm mit Angaben zu Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams, das den Auftrag durchführt (d.h. ggf. auch über das Kernteam hinausgehend).

 Angaben, wie sichergestellt wird, dass die Auftragsausführung zeitnah nach Erteilung des Zuschlags in vollem Umfang aufgenommen werden kann. Insbesondere soll dargestellt werden, wie eine ausreichende und hinreichend flexible Personalverfügbarkeit vor allem in der Anlaufphase gewährleistet wird.

 Eine möglichst dezidierte Darstellung der personalorganisatorischen Gestaltung der Arbeitsabläufe:

o Welche Rolle nimmt die Zentrale Ansprechperson/Stellvertretung in Bezug auf das Zusammenwirken aller Beteiligten ein? Welche Zeitanteile kann sie dem Auftrag widmen und welche Stellvertretungsregelungen werden getroffen?

o Wie wird ein bedarfsgerechter Personaleinsatz gewährleistet? Mit welchen Maßnahmen werden Auftragsspitzen und Personalengpässe bewältigt? Wie werden Ausfallzeiten (z.B. bei Urlaub oder im Krankheitsfall) kompensiert?

o Wie wird die bedarfsgerechte Verfügbarkeit von Mitarbeitenden mit der benötigten Fach-/Methodenkompetenz auch über das Kernteam hinaus sichergestellt, sofern dies punktuell erforderlich ist?

 Im Falle einer Bietergemeinschaft, wer welche Aufgaben übernimmt (klare Aufgabenzuordnung) und inwieweit Vorkehrungen getroffen werden, damit die Zusammenarbeit mit den Partnern reibungslos funktioniert.

4.1.3. Umsetzungskonzept (Gewichtung 50 %)

Das Angebot soll eine detaillierte Beschreibung der geplanten Herangehensweise des Bieters an die inhaltliche Ausführung des Auftrags enthalten sowie Erläuterungen, wie diese Herangehensweise eine Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau bestmöglich gewährleistet. Verfahrensbeschreibung Stand: 26.08.2026 Seite 12 von 16

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Darzulegen ist hier:

o wie eine bedarfsgerechte Leistungserbringung der einzelnen Arbeitspakete gem. Leistungsbeschreibung sichergestellt wird,

o welche Ressourcen (u.a. Vorgehensweisen, Methoden, Anwendungen, Tools, Wissensmanagement) eine effiziente und fristgerechte Umsetzung der einzelnen Leistungs-/Arbeitspakete gem. Leistungsbeschreibung sicherstellen sollen,

o welche Mechanismen der Qualitätssicherung hinsichtlich der einzelnen Leistungs-/Arbeitspakete gem. Leistungsbeschreibung Anwendung finden.

4.2. Zuschlagskriterium Preis

 Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen.

 Die Stundensätze beinhalten alle Personalkosten, Sach- und ggf. Reisekosten. Sach- und ggf. Reisekosten werden damit nicht gesondert vergütet.

 Im Preisblatt sind durch den Bieter zudem auch die [zeitlichen] Aufwände zu konkretisieren. Für die einzelnen Arbeitspakete sind dabei entsprechende Korridore im Preisblatt vorgegeben. Die Angabe des konkretisierten Aufwands durch den Bieter muss sich zwingend innerhalb der jeweils benannten Korridore befinden. Auf diese Weise wird Bietern die Gelegenheit gegeben, Arbeitsroutinen, effiziente Arbeitsabläufe oder den Einsatz von IT-Anwendungen auch preislich im Angebot abzubilden. Über- und Unterschreitungen der jeweils benannten Korridore führen zur Nichtberücksichtigung des Angebots und zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.

 Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit (einschl. Optionen). Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht.

 Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis).

o Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen.

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o Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge)1: Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.

Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.

Zuschlagsentscheidung

Der Zuschlag wird nach Abschluss der Angebotsphase auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit wird auf der Basis der qualitativen Zuschlags- kriterien und des Zuschlagskriteriums Preis ermittelt.

5.1. Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien

Leistungs- punkte:Maßstab:
Die Ausführungen des Angebots zu den qualitativen Zuschlagskriterien und ihren Unterkriterien lassen für den zu vergebenden Auftrag eine Leistungserbringung…
5… auf einem sehr guten Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. in höchstem Maße fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/Arbeitsabläufe d.h. in höchstem Maße plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen. 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. eine in höchstem Maße plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt.
4… auf einem guten Niveau erwarten.

1 Die Steuerschuldnerschaft kehrt sich unter den Voraussetzungen des § 13b UStG gemäß dem „Reverse-charge-Verfahren“ dahingehend um, dass nicht das die Leistung erbringende Unternehmen die Umsatzsteuer zu entrichten hat, sondern der Leistungsempfänger (hier das BMWE). Somit unterliegt das BMWE auch dann einem Umsatzsteuersatz von 19 %, wenn ein Bieter formal einen Umsatzsteuersatz von 0 % angibt.

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4.1.1 Personal d.h. in hohem Maße fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfangrelevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. in hohem Maße plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen. 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. eine in hohem Maße plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt.
3… auf einem befriedigenden Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. überwiegend fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfangrelevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. überwiegend plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen. 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. eine überwiegend plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt.
2… auf einem ausreichenden Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. mit erheblichen Einschränkungen fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. mit erheblichen Einschränkungen plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen, 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. eine mit erheblichen Einschränkungen plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt.
1… auf einem mangelhaften Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. mit gravierenden Einschränkungen fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. mit gravierenden Einschränkungen plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen. 4.1.3 Umsetzungskonzept

Verfahrensbeschreibung Stand: 26.08.2026 Seite 15 von 16

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d.h. eine mit gravierenden Einschränkungen plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt.
0… auf einem unzureichenden Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. kaum/ nicht fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfangrelevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. kaum/ nicht plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen, 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. eine kaum/ nicht plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt.

 Angebote, die bei einem qualitativen Zuschlagskriterium weniger als zwei Punkte erzielen, sind nicht wirtschaftlich und kommen für den Zuschlag nicht in Betracht.

 Das Zuschlagskriterium „Qualität“ geht mit 50% in die Angebotsbewertung ein, das Zuschlagskriterium „Preis“ mit 50%.

Die Gesamtpunktzahl wird anhand der modifizierten UfAB-II-Methode wie folgt ermittelt:

𝑃𝑚𝑖𝑛 𝑍 = (𝑊𝐿 ×𝐿+𝑊𝑃 × ×𝐿𝑚𝑎𝑥)×100 𝑃 Z = Gesamtpunktzahl

L = Gesamtleistungspunktzahl

L = maximal mögliche Gesamtleistungspunktzahl: 5 max

P = Bruttogesamtpreis in Euro

P = günstigster Angebotspreis aller wertbaren Angebote min

W = Gewichtungsfaktor für den Leistungsterm; hier 50 % (= 0,5) L

W = Gewichtungsfaktor für den Preisterm; hier 50 % (= 0,5) P

„x 100“ = Skalierungsfaktor

Das Angebot mit dem höchsten Ergebnis ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag.

Verfahrensbeschreibung Stand: 26.08.2026 Seite 16 von 16

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