20.51-26.1_ENTWURF_Beleihungsbescheid_SvF_PT.pdf

Projektträgerschaft für das Investitionsprogramm zur Sanierung von Frauenhäusern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 14:57 (Europe/Berlin)

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[Seite 1]

[Briefkopf BMWSB]

An

[Beliehener Projektträger]

im Förderprogramm „Sanierung von Frauenhäusern“

Betreff: Beleihung und treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gemäß Vertrag zur Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben im Bereich des Förderprogramms „Sanierung von Frauenhäusern“ der Bundesregierung

Aktenzeichen: .. Datum: Berlin, ..

Beleihungsbescheid

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) überträgt

der/dem [genaue Bezeichnung des PT] für die Dauer des PT-Vertrages vom [Datum] die

Befugnisse,

  1. Zuwendungen i. S. d. § 23 BHO durch Verwaltungsakt in eigenem Namen gemäß § 44

Absatz 3 BHO zu bewilligen, entsprechende Verwaltungsakte zu ändern,

zurückzunehmen oder zu widerrufen, Zuwendungen zurückzufordern und Anträge

abzulehnen;

  1. Bundesmittel gemäß § 44 Absätze 1 und 2 BHO in der Form von Fördermitteln

treuhänderisch zu verwalten.

Für die Einzelheiten wird auf den PT-Vertrag vom [Datum] verwiesen.

Die Beleihung beginnt mit Rechtskraft dieses Bescheids und ist beschränkt auf das

Förderprogramm „Sanierung von Frauenhäusern“ der Bundesregierung.

Sämtliche Bescheide sowie Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind dem im BMWSB

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Rechts- und Fachaufsicht führenden Referat vor Bekanntgabe an den Empfänger zur Kenntnis

vorzulegen.

Der/Die [Bezeichnung des PT] ist verpflichtet, unverzüglich mitzuteilen, wenn er/sie die in

diesem Bescheid übertragenen Aufgaben und Befugnisse nicht mehr sachgerecht ausüben

kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn er/sie die erforderliche Gewähr für die

ordnungsgemäße Erfüllung der übertragen Aufgaben nicht mehr bietet oder er/sie ihre

Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen beantragt oder eröffnet

wird.

Das BMWSB behält sich ein Selbsteintrittsrecht sowie die jederzeitige Entziehung der

Befugnisse vor.

Die Übertragung der o. g. Befugnisse beginnt mit Bestandskraft dieses Bescheides. Sie

können die Bestandskraft dieses Beleihungsbescheides vorzeitig herbeiführen, indem Sie in

der beigefügten Empfangsbestätigung zusätzlich erklären, dass Sie auf die Einlegung eines

Rechtsbehelfs verzichten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Rechtsbehelfsbelehrung

[nach Maßgabe BMWSB]

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