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Erd-, Bodenverbesserungs-, Kanal- und Straßenbau für eine Baustelleneinrichtungsfläche

Status
Vergeben
Angebotsfrist
01.09.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
31.07.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Aushub- und Erdbewegungsarbeiten (45112000)
  • Bodenabtrag (45112200)
  • Mutterbodenabtrag (45112210)
  • Bodensanierungsarbeiten (45112360)
  • Erdbewegungsarbeiten (45112500)
  • Straßenbauarbeiten (45233120)
  • Kanalbauarbeiten (45247110)
Bekanntmachung
plattform.aumass.de
Bekanntmachungsnummer
530395-2026
Verfahrensnummer
746b60be-74d8-4c4a-8f28-531611f063a4

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Würzburger Straßenbahn GmbH lässt in Würzburg eine rund 16.000 m² große Baustelleneinrichtungsfläche für die Erweiterung der Straßenbahnlinie Grobmühl herstellen. Die Arbeiten umfassen Erd- und Bodenverbesserungsarbeiten, Kanalbau sowie eine Schotterfläche mit einem 425 m² großen Asphaltteil; die Angebotsfrist endet am 1. September 2026.

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Leistungsbeschreibung

Herstellung der Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche) (ca. 16.000 m²) für die Bauarbeiten zur Linienerweiterung Grobmühl bestehend u.a. aus: Erdarbeiten, Bodenverbesserungsarbeiten, Kanalbauarbeiten sowie Straßenbauarbeiten (Schotterfläche und Teilfläche Asphalt 425 m²).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Straßenbahn - Neubaustrecke „Neues Uniklinikum Würzburg“ - BE-Fläche - Erdarbeiten, Bodenverbesserungs-, Kanal- und Straßenbauarbeiten

    Herstellung der Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche) (ca. 16.000 m²) für die Bauarbeiten zur Linienerweiterung Grobmühl bestehend u.a. aus: Erdarbeiten, Bodenverbesserungsarbeiten, Kanalbauarbeiten sowie Straßenbauarbeiten (Schotterfläche und Teilfläche Asphalt 425 m²).

    Frist: 01.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 123 GWB: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html § 124 GWB: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html § 21 AEntG: https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html § 98c AufenthG : https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html § 19 MiLoG: https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html § 21 SchwArbG: https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html § 22 LkSG: https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. Siehe § 51 SektVO.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

100 %
1 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

§ 123 GWB: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html § 124 GWB: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html § 21 AEntG: https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html § 98c AufenthG : https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html § 19 MiLoG: https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html § 21 SchwArbG: https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html § 22 LkSG: https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. Siehe § 51 SektVO.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 14.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 709196-2026

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