Erd-, Bodenverbesserungs-, Kanal- und Straßenbau für eine Baustelleneinrichtungsfläche
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 01.09.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Würzburger Straßenbahn GmbH
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 31.07.2026
- CPV-Codes
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- Aushub- und Erdbewegungsarbeiten (45112000)
- Bodenabtrag (45112200)
- Mutterbodenabtrag (45112210)
- Bodensanierungsarbeiten (45112360)
- Erdbewegungsarbeiten (45112500)
- Straßenbauarbeiten (45233120)
- Kanalbauarbeiten (45247110)
- Bekanntmachung
- plattform.aumass.de
- Bekanntmachungsnummer
- 530395-2026
- Verfahrensnummer
- 746b60be-74d8-4c4a-8f28-531611f063a4
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Würzburger Straßenbahn GmbH lässt in Würzburg eine rund 16.000 m² große Baustelleneinrichtungsfläche für die Erweiterung der Straßenbahnlinie Grobmühl herstellen. Die Arbeiten umfassen Erd- und Bodenverbesserungsarbeiten, Kanalbau sowie eine Schotterfläche mit einem 425 m² großen Asphaltteil; die Angebotsfrist endet am 1. September 2026.
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Leistungsbeschreibung
Herstellung der Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche) (ca. 16.000 m²) für die Bauarbeiten zur Linienerweiterung Grobmühl bestehend u.a. aus: Erdarbeiten, Bodenverbesserungsarbeiten, Kanalbauarbeiten sowie Straßenbauarbeiten (Schotterfläche und Teilfläche Asphalt 425 m²).
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Straßenbahn - Neubaustrecke „Neues Uniklinikum Würzburg“ - BE-Fläche - Erdarbeiten, Bodenverbesserungs-, Kanal- und Straßenbauarbeiten
Herstellung der Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche) (ca. 16.000 m²) für die Bauarbeiten zur Linienerweiterung Grobmühl bestehend u.a. aus: Erdarbeiten, Bodenverbesserungsarbeiten, Kanalbauarbeiten sowie Straßenbauarbeiten (Schotterfläche und Teilfläche Asphalt 425 m²).
Frist: 01.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 GWB: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html § 124 GWB: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html § 21 AEntG: https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html § 98c AufenthG : https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html § 19 MiLoG: https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html § 21 SchwArbG: https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html § 22 LkSG: https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. Siehe § 51 SektVO.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- 100 %
- 1 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 123 GWB: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html § 124 GWB: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html § 21 AEntG: https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html § 98c AufenthG : https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html § 19 MiLoG: https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html § 21 SchwArbG: https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html § 22 LkSG: https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. Siehe § 51 SektVO.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 14.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 709196-2026
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