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Projektsteuerung und fachliche Unterstützung für den Hochwasserschutz am Unteren Wöhrd in Regensburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 17:54 (Europe/Berlin)

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VII.01.Wa

Auftragsnummer:

Vertrag über freiberufliche Dienstleistungen für Projektsteuerungsleistungen

Zwischen dem Freistaat Bayern

dieser vertreten durch Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg

  • nachstehend Auftraggeber genannt -

und Gemäß Auftragsschreiben

vertreten durch

  • nachstehend Auftragnehmer genannt -

wird nachfolgender Vertrag geschlossen.

Inhaltsverzeichnis § 1 Gegenstand des Vertrages § 2 Bestandteile und Grundlagen des Vertrages § 3 Allgemeine Leistungspflichten des Auftragnehmers und stufenweise Beauftragung § 4 Leistungen des Auftragnehmers § 5 Honorar § 6 Nebenkosten § 7 Umsatzsteuer § 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers § 9 Ergänzende Vereinbarungen § 10 Datenverarbeitung

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VII.01.Wa

Auftragsnummer:

§ 1

Gegenstand des Vertrages

1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind die freiberuflichen Dienstleistungen über Projektsteue- rungsleistungen für das Projekt Hochwasserschutz Regensburg – Abschnitt H „Unterer Wöhrd“ and er Donau in Regensburg.

§ 2

Bestandteile und Grundlagen des Vertrages

2.1 Folgende Anlagen sind Vertragsbestandteile:

VI.1 Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)

VI.2 ZAVB

VI.11 Niederschrift Verpflichtungserklärung

Honorarangebot

Leistungsbeschreibung

Angebotsunterlagen

2.2 Der Auftragnehmer hat über § 1 AVB hinaus folgende rechtliche, technische und sonstige Vor- schriften und Regelwerke zu beachten:

Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen (öAUmwR)

Wasserhaushaltsgesetz und Bayerisches Wassergesetz

Bundesnaturschutzgesetz und Bayerisches Naturschutzgesetz

AHO Nr. 9

REWas

2.3 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Grunde zu legen:

Genehmigungsplanung des HWS Unterer Wöhrd

Diese Unterlagen werden dem Auftragnehmer, soweit vorliegend, mit Vertragsschluss überge- ben.

2.4 Die Maßnahme unterliegt

einem Planfeststellungsverfahren nach § 68 Abs. 1 WHG

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VII.01.Wa

Auftragsnummer:

§ 3

Allgemeine Leistungspflichten des Auftragnehmers und stufenweise Beauftragung

3.1 Ausführungsgrundlagen

Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf der Grundlage der ihm vom Auftraggeber mit Vertragsschluss zur Verfügung zu stellenden Unterlagen aus. Bei Veränderung der Grundla- gen hat der Auftragnehmer seine Leistung auf die neuen Umstände hin anzupassen. Sofern die Eignung des Auftragnehmers auf neue spezifische Leistungen nicht mehr ausgelegt ist, hat er sich durch Eignungsleihe oder Beauftragung eines Subunternehmers die Fähigkeiten anzueignen. Die Wahl und eine ggf. abweichende Honorierung bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.

3.2 Kosten

Die Kosten für den Gegenstand dieser Vertragsleistung dürfen den Betrag von 500.000 € brutto (Kostenobergrenze) nicht überschreiten. Der Auftraggeber ist berechtigt das Auftragsvo- lumen zu erweitern. Die Auftragserweiterung erfolgt durch schriftliche Anzeige durch den Auf- traggeber. Die Erhöhung des Auftragsvolumen kann auf bis zu 1.500.000, - € (brutto) einseitig durch den Auftraggeber erklärt werden.

Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass diese Kostenobergrenze unter Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen zwingend eingehalten wird.

Alle Kostenermittlungen sind auf der Grundlage der

 REWas

 DIN 276:2018-12 zu erstellen.

3.3 Termine

Der Auftragnehmer hat seine Leistung so zu erbringen, dass ein reibungsloser und möglichst lückenloser Baubetrieb unter Einhaltung der örtlichen Gegebenheiten und Vorschriften mög- lich ist.

Für die Leistungen des Auftragnehmers wird die Personalverfügbarkeit gemäß Leistungsbe- schreibung und Angebot vorausgesetzt.

3.4 Erreichen der Projektziele

Wird erkennbar, dass die Projektziele (Kostenobergrenze, Termine, Qualität der Leistungser- füllung) mit dem Leistungsverlauf nicht erreicht werden können, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten und die aus seiner Sicht möglichen Hand- lungsvarianten und deren Auswirkungen auf die Projektziele darzulegen, so dass diese Ziele doch noch eingehalten werden können.

3.5 Unterlagen

Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen und sonstige Unterlagen sind dem Auftragge- ber in digitaler Form auf Datenträger nach den Regelungen des §10 zu übergeben.

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VII.01.Wa

Auftragsnummer:

Die von den Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen (Erstellung durch AG oder durch AN mit Vergütung auf Grundlage der nachgewiesenen Kosten) sind vom Auftragnehmer im nötigen Umfang weiter zu bearbeiten,

 normengerecht farbig oder mit Symbolen anzulegen,

 auf Verlangen DIN-gemäß zu falten und in Ordnern vorzulegen.

§ 4

Leistungen des Auftragnehmers

4.1 Die Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassen

die Leistungen nach Anlage VII.01.2.Wa

Leistungen der Aufgabenbeschreibung

§ 5

Honorar

5.1 Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Honorar gemäß tatsächlich nachgewiese- nem Stundenaufwand. Der Nachweis ist mindesten 2-wöchentlich und gesammelt für alle Pro- jektbeteiligten des AN zu erbringen. Der Zyklus der Rechnungsstellung obliegt dem Auftrag- nehmer. Der angebotenen Stundensatz wird alle 5 Jahre auf Grundlage der prozentualen Re- allohnentwicklung des statistischen Bundesamtes angepasst.

§ 6

Nebenkosten

6.1 Nebenkosten werden insgesamt pauschal gemäß Honorarangebot erstattet.

§ 7

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.

§ 8

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers

Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers nach § 15 ZAVB müssen mindestens betragen:

Für Personenschäden 1.500.000 €

Für sonstige Schäden 1.500.000 €

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VII.01.Wa

Auftragsnummer:

§ 9

Ergänzende Vereinbarungen

9.1 Verpflichtungserklärung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Auf- nahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 02. März 1974 - BGBI. I S. 469 ff. / 547 - in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung - über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungs- gesetz vor der vom Auftraggeber dafür anzugebenden zuständigen Behörde / Stelle schriftlich abzugeben. Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäf- tigten gegenüber dem Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solche Verpflichtungserklärung vor der zuständigen Behörde / Stelle abgeben.

§ 10

Datenverarbeitung

Für die nach diesem Vertrag in DV-gerechter Form zu liefernden Unterlagen sind nachste- hende Vorgaben zu beachten:

10.1 Alle Daten sind dem Auftraggeber neben dem Dateityp PDF in einem bearbeitbaren Format (DWG, DXF, Word, Excel, PowerPoint, MS Project) zu übergeben.

10.2 Graphische Daten (Pläne):

Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit einem CAD-System zu erstellen, das die vollständige und richtige Datenübergabe in das CAD-System des Auftraggebers über geeignete Schnitt- stellen ermöglicht. Datenverzeichnisse und Layerstrukturen werden vom Auftraggeber vorge- geben.

10.3 Sonstige Unterlagen:

Der Auftragnehmer hat die sonstigen Unterlagen im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen und dem Auftraggeber auf einem Datenträger zu übergeben.

10.4 Regelungen für den Datenaustausch

Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass dem Auftraggeber die Daten nach Übermitt- lung vollständig und richtig vorliegen. Erweisen sich die Daten nach der Übermittlung als nicht vollständig und richtig, ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Hierdurch ent- stehende Kosten, einschließlich der Kosten des Auftraggebers für die Wiederholungsprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit, trägt der Auftragnehmer.

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VII.01.Wa

Auftragsnummer:

Auftraggeber Auftragnehmer

(Ort), (Datum) (Ort), (Datum)

…………………………………………………... …………………………………………………… Unterschrift Unterschrift

Bei elektronischem Zuschlag wird der Vertrag mit dem Auftragsschreiben ohne Unterschrift gültig.

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