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| BIM‑Projektsteuerung Frankfurt Süd | Anlage Nr. 1 Blatt 1/12 |
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| Zum Vertrag Nr. 26FEI87987 |
Die vorliegende Standardleistungsbeschreibung ist urheberrechtlich geschützt. Der DB AG steht an dieser Unterlage das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung und Weitergabe bedürfen der Zustimmung der DB AG.
Maßnahmen-/Projektbeschreibung undVorbemerkungen
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Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Projektsteuerung (BIM) Fachautor: Roswitha Ott-Urban | FE.EI 5 | Tel.: 0721 9386275 Gültig ab: 01.01.2026
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| BIM‑Projektsteuerung Frankfurt Süd | Anlage Nr. 1 Blatt 2/12 |
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| Zum Vertrag Nr. 26FEI87987 |
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeine Beschreibung ............................................................................................... 3 1.1 Zu steuernde Baumaßnahme(n) .................................................................................................................. 3 1.2 Lage / örtliche Verhältnisse......................................................................................................................... 5 1.3 Betroffene Gebietskörperschaften ............................................................................................................. 5 1.4 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter ..................................................................................................... 5 1.5 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse ............................................................................. 5 2 Vorbemerkungen ........................................................................................................... 5 2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften ................................................................................................ 5 2.2 Zuständigkeiten beim Auftraggeber ........................................................................................................... 7 2.3 Einsatz von EDV-Systemen .......................................................................................................................... 7 2.4 Weitere Vorbemerkungen ............................................................................................................................ 8 2.4.1 Qualifikation ................................................................................................................................................ 8 2.4.2 Lean Management ....................................................................................................................................... 9 2.4.3 Eignungsanforderungen an das ausführende Personal ........................................................................... 9 2.5 Organisation der Leistungserbringung ..................................................................................................... 10 2.6 Schnittstellen und Präferenzen .................................................................................................................. 11 3 Sonstiges ...................................................................................................................... 11
Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Projektsteuerung (BIM) Fachautor: Roswitha Ott-Urban | FE.EI 5 | Tel.: 0721 9386275 Gültig ab: 01.01.2026
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1 Allgemeine Beschreibung 1.1 Zu steuernde Baumaßnahme(n)
Projekt Frankfurt Süd
Das Projekt Frankfurt Süd umfasst die Realisierung der Strecke 3660 in neuer Lage.
Abbildung 01: neue Trasse mit SSW
Es werden ein neues Kreuzungsbauwerk (KRBW, Strecke 3660/3600), der Schlachthofbrückenzug (SHBZ, EÜen Gerbermühlstraße und EÜ Zum Laurenburger Hof) sowie der Deutschherrenbrückenzug (DHBZ, Deutschherrenbrücke, EÜen Hafenbahn, Eysenstraße und Mayfarthstraße sowie Stützbauwand Eytelweinstraße und EÜ Hanauer Landstraße) errichtet.
Die Anbindungen an den Bestand erfolgt in Ffm Süd vor den Bahnsteigen und in Ffm Ost. In Ffm Ost sind Anpassungen an den Bahnsteigen unvermeidbar.
Zum Projekt Frankfurt Süd gehören auch der neue Bypass (zusätzliche Überbauten an den EÜen Siemens- und Seehofstraße) sowie diverse Stützbauwerke (Siemens- und Mühlbruchstraße).
Der Strahlenberger Weg wird auf Grund des neuen KRBW angepasst.
An der neuen Trasse müssen teilweise Schallschutzwände errichtet werden.
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Abbildung 02: KIB
Abbildung 03: Verbesserung der betrieblichen Engpässe
Wir befinden uns aktuell (August 2026) in der Lph 3 und wollen das Planrechtsverfahren mit der Lph 4 Mitte 2027 einleiten. Das bedeutet, dass Leistungen der LPH 4 deutlich vorgezogen und mit der LPH 3 parallel bearbeitet werden müssen.
Mitte 2028 werden bereits die Leistungsverzeichnisse erstellt, um die Ausschreibung der Bauleistungen Anfang 2029 zu starten. Der bzw. die Bau-AN sollen Ende 2029 beauftragt werden. Da sie mit der AP beauftragt werden, ist geplanter Baubeginn für die Hauptbauleistungen Anfang 2030. Als Vorabmaßnahme ist vorgesehen einen Gleiswechselbetrieb in 2029 bereits umzusetzen.
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1.2 Lage / örtliche Verhältnisse
Frankfurt Süd bis Frankfurt Ost
1.3 Betroffene Gebietskörperschaften
Die beschriebene Maßnahme erstreckt sich im Bundesland Hessen sowie auf derzeit folgende Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Darmstadt im Landkreis kreisfreie Stadt, Stadt Frankfurt am Main
1.4 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter
Bei der Beteiligung von Dritten ist grundsätzlich der AG vor jeder Kontaktaufnahme zu informieren. In besonderen und sensiblen Fällen ist die Vorgehensweise zur Kontaktaufnahme vorab abzustimmen. Über das Ergebnis von Gesprächen und / oder Verhandlungen mit Dritten sind dem AG innerhalb von drei Arbeitstagen vom AN gefertigte Niederschriften zu übergeben. Etwaige Forderungen von Dritten (wie bspw. Träger öffentlicher Belange, Gemeinden, Verbände), insbesondere solche, die über das gesetzlich erforderliche Maß bzw. über die Anforderungen des einschlägigen Regelwerks hinausgehen, teilt der AN dem AG unverzüglich schriftlich mit.
1.5 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
Die baubetrieblichen Anmeldungen müssen seitens der PS fortlaufend erarbeitet und mit der Baubetriebsplanung abgestimmt werden.
2 Vorbemerkungen 2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften
Ein effizientes Besprechungswesen bildet die Grundlage für die zielgerichtete Kommunikation und die zeitnahe Herbeiführung von Entscheidungen im Projekt. Die nachfolgend definierten Leistungen der Projektsteuerung im Bereich des Besprechungswesens unterteilen sich in die organisatorische Vorbereitung, die operative Durchführung sowie die fachliche Mitwirkung:
Der Projektsteuerer organisiert das Besprechungswesen, indem er die Termine koordiniert, die erforderlichen Teilnehmer einlädt und eine strukturierte Agenda auf Basis des Projektfortschritts vorgibt. Die Durchführung umfasst die Moderation der Besprechungen sowie die Steuerung der Tagesordnungspunkte zur Erreichung der Projektziele (Kosten, Termine, Qualitäten). Hierzu gehört auch die Dokumentation der Ergebnisse in einem Protokoll.“ Der Projektsteuerer wirkt an Fachbesprechungen (Intern/Dritter) mit, um die Einhaltung der übergeordneten Projektziele zu prüfen und den Auftraggeber fachlich zu beraten.
Ausgenommen hiervon sind die laufenden Planungsbesprechungen mit der planenden Ingenieurgemeinschaft. Die Niederschriften hierzu erstellt ebenfalls die Ingenieurgemeinschaft Planung. Dies entbindet jedoch nicht von der Teilnahme an den Planungsbesprechungen und der Einleitung weiterer Schritte.
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Die aktuell etablierten Besprechungsstrukturen sind vom Projektsteuerer aufzunehmen und fortzuschreiben bzw. sicherzustellen, dass sie fortlaufend dem Projektstand entsprechen. Der Projektsteuerer ist dafür verantwortlich, diese Termine hinsichtlich ihrer Frequenz, Inhalte und Dokumentationstiefe bedarfsgerecht auszubauen und an die Erfordernisse der jeweiligen Projektphase anzupassen. Folgende Regelbesprechungen sind aktuell vorgesehen bzw. werden umgesetzt.
Mitwirken: Hierbei bedeutet „Mitwirken“, dass der Auftragnehmer die genannte Teilleistung federführend in Zusammenarbeit mit den anderen Projektbeteiligten vorbereitend bearbeitet (einschl. notwendiger Präsentationen), inhaltlich abschließend zusammenfasst, auf etwaige Konflikte prüft und dem Auftraggeber zur Entscheidung vorlegt und gemäß dessen Vorgaben fertigstellt.
| Anlass und Inhalt | Turnus | Projektsteuerung |
|---|---|---|
| Terminplanung | Monatlich | Organisieren/Durchführen (Online) |
| Monitoring EKrG/UIG/CSM | Monatlich | Mitwirken – Durchführung AG (Online) |
| Vorbereitung / Monitoring Quality Gate mit Auftragnehmern | Einmal im Quartal | Durchführen |
| Planungsbesprechungen AG | Wöchentlich | Mitwirken |
| Flächenmanagement | Monatlich | Mitwirken- Durchführung AG (Online) |
| Baubesprechungen | entfällt | Mitwirken - Durchführen Bauüberwachung (Präsenz) |
| Auflagen Planfeststellungsbeschluss für jeden Beschluss | Wöchentlich | Durchführen - Mitwirkung durch Bauüberwachung und AG (Online) |
| Lean Workshops | Alle zwei Wochen | Organisieren / Durchführen – (Präsenz) |
| Projektbesprechungen AG | Wöchentlich | Mitwirken – Durchführung AG (Präsenz) |
| Baubetriebsplanung | Monatlich | Mitwirken – Durchführung AG (Online) |
| Logistikbesprechung | Einmal im Quartal | Mitwirken |
| Inbetriebnahme Besprechungen | entfällt | Mitwirkung - Durchführung AG |
Die Besprechungsprotokolle sind binnen 3 Werktagen zu erstellen und dem AG zur Prüfung vorzulegen. Das endgültige Protokoll ist spätestens 5 Werktage nach der Besprechung per E-Mail im festgelegten Verteilerkreis zu verteilen. Das Protokoll ist elektronisch im gemeinsamen Sharepoint zu führen. Der AN formatiert das Protokoll so, dass nur eine einzige PDF-Datei pro Besprechung versendet und dokumentiert wird, er stellt die bearbeitbare Version des Dokuments allerdings ebenfalls zur Verfügung. Die Art der digitalen Bearbeitung wird gemeinsam mit allen Beteiligten abgestimmt und gemeinsam die Tools festgelegt (z.B. Jira/Confluence etc.). Es wird davon ausgegangen das der PS die gängigen Tools beherrscht.
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Der Projektsteuerer verantwortet die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der Termine, die er federführend in der Verantwortung hat. Er agiert hierbei als proaktiver Moderator, der die Planungs- und Ausführungsbeteiligten zur termingerechten Zuarbeit führt.
Dies umfasst insbesondere:
Der Projektsteuerer fordert von den fachlich Beteiligten rechtzeitig vor den Terminen konkrete Entscheidungsvorlagen und Fachbeiträge ein. Er prüft diese auf Vollständigkeit und Plausibilität, um einen effizienten Sitzungsverlauf zu gewährleisten. Spätestens 2 Werktage vor dem Termin versendet der Projektsteuerer eine zielorientierte Agenda. Er priorisiert Themen nach ihrer Projektkritikalität (Termine, Kosten, Qualitäten). Der Projektsteuerer steuert den Teilnehmerkreis bedarfsgerecht. Er stellt sicher, dass zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten die bevollmächtigten Entscheidungsträger anwesend sind, um Vertagungen zu vermeiden. Er stellt sicher, dass alle für die Besprechung notwendigen Unterlagen (Pläne, Berechnungen, Nachtragsangebote) den Teilnehmern rechtzeitig vorab digital zur Verfügung stehen, sodass die Sitzungszeit ausschließlich der Ergebnisfindung dient.
Alle Besprechungen finden nach Wahl des AG entweder als Präsenztermin in Frankfurt am Main oder online statt. Die Teilnahme an Besprechungen sind in der Kalkulation zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Bei der Kalkulation ist anzugeben welche Besprechungsform, Präsenz oder digital, kalkuliert wurde. Bei Bedarf kann die Taktung der Gespräche in Abstimmung mit dem AG erhöht werden. Der AG ist berechtigt, die Intensität und die jeweilige Dauer der Besprechungen dem jeweils aktuellen Bedarf im Projekt anzupassen (z.B. aus monatlichen Besprechungen werden 14-tägige oder wöchentliche Besprechungen).
Der Projektsteuerer nimmt eine prüfende und beratende Funktion wahr. Er überwacht die ordnungsgemäße Erbringung der Überwachungsleistungen und stellt durch ein engmaschiges Monitoring sicher, dass der Auftraggeber jederzeit über den aktuellen Stand des Planungsgeschehens informiert ist. Der Projektsteuerer bereitet alle entscheidungsrelevanten Vorgänge für den Auftraggeber auf und gibt hierzu fachliche Stellungnahmen ab. Die operative Führung und das Weisungsrecht verbleiben beim Auftraggeber, wobei der Projektsteuerer die hierfür notwendigen Vorlagen und Empfehlungen liefert.
2.2 Zuständigkeiten beim Auftraggeber
Grundsätzlich gelten folgende übergeordnete Ansprechpartner:
| Name | Fachtechnische Zuständigkeit | OE / Fa. |
|---|---|---|
| Rainer Lehmann | Projektleiter | V.II-MI-F-F |
| Wolfgang Lehnen | Leiter | V.II-MI-F-F |
2.3 Einsatz von EDV-Systemen
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Der AN ist vertraglich zur Nutzung der vom AG vorgegebenen Projektkommunikationsplattform (CDE – Common Data Environment – des AG) verpflichtet. In diesem Zusammenhang hat der AN über die gesamte Vertragslaufzeit mindestens die Nutzung folgender Anwendungen in aktueller Version sicherzustellen:
• Microsoft Anwendungen wie z.B. Excel und PowerPoint • MS Projekt für Terminplanung – Aktive Terminplanung • Z.B. Yolean – Für Leanmanagement • Eplass für Planprüfungsüberwachung (keine aktive Rolle als Prüfer) • ITWO – Kosten und Termine • Jira
Der AG stellt keinen Arbeitsplatz oder eine EDV-Ausstattung zur Verfügung.
Notwendiger Schulungsbedarf sowie der Erwerb von DB-Lizenzen und Zugängen sowie die dafür erforderliche Hardware wird nicht extra vergütet. Sollte der AN für die vertragsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben zusätzliche Zugänge (Full-Client Accounts oder Info-Client Accounts) benötigen, gehen die Kosten dafür zu seinen Lasten.
Leseberechtigung Plan-/Abnahmeprüfer Tool und InGe Tool zur Termin-Überwachung der Anmeldungen. Der AN kümmert sich selbstständig um Zugriffsrechte und bezieht AG nur mit ein, wenn Genehmigung seitens AG erforderlich ist.
Sämtliche Kosten für die Verwendung von EDV-Systemen des AG, die zur Erbringung der Leistungen erforderlich sind, sind im Nebenkostenansatz zu kalkulieren. In BIM-Projekten ist der AN vertraglich zur Nutzung der vom AG vorgegebenen Projektkommunikationsplattform / CDE (Common Data Environment ) verpflichtet, dabei ist insbesondere für die DB InfraGO GB Personenbahnhöfe die Anlage „Ergänzende Regelungen zur Nutzung der Projektkommunikationsplattform“ zu beachten.
2.4 Weitere Vorbemerkungen
2.4.1 Qualifikation
Mit Abgabe des Angebotes ist die Qualifikation anhand der unten genannten Mindestanforderungen nachzuweisen. Im Auftragsfall sind die gestellten Mindestanforderungen für das ausführende Personal während des gesamten Leistungszeitraums einzuhalten. Im Falle des Austausches von Personal gilt es den AG vorab innerhalb einer angemessenen Frist darüber zu informieren und die entsprechenden Qualifikationsnachweise einzureichen. Größe und Komplexität des Projektes erfordern eine qualitativ optimale Organisation und Strukturierung der Leistungserbringung des AN, die insbesondere durch den effektiven Einsatz, der dem AN zur Verfügung stehenden Ressourcen in personeller und qualitativer Hinsicht sichergestellt werden muss.
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2.4.2 Lean Management Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über den gesamten Projektverlauf die Anwendung gängiger und zielführender Lean-Methoden sicherzustellen und die Methodik des Lean-Construction- Managements – insbesondere die Durchführung von Last Planner Workshops mit allen notwendigen Projektbeteiligten – in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu implementieren. (siehe Anlage 06)
Die personelle Umsetzung dieser Aufgaben erfordert eine spezifische Qualifikation im Bereich Lean Management. Sollte die eingesetzte Projektsteuerung diese Qualifikation nicht selbst besitzen, ist ein entsprechender Spezialist durch den Auftragnehmer beizustellen und bereits in die Honorarkalkulation einzupreisen.
Folgende Nachweise sind hierbei zu bringen:
- Name
- Funktion
- Qualifikation: Nachweis Lean Construction Expert nach VDI 2553
- Lebenslauf
Die Federführung bei der Durchführung von Lean-Workshops sowie Vorschau- und Steuerungsbesprechungen liegt bei der Projektsteuerung. Diese erfolgen auf Basis digitaler Prozesssoftware (z.B. Yolean), spezifischer Projekträume pro Projektabschnitt gemäß Leistungsphase oder entsprechender Plattformsoftware in Echtzeit.
Dabei stellt die Projektsteuerung die Teilnahme aller relevanten Beteiligten an den digitalen Terminen sicher. Die Dokumentation der Ergebnisse erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Besprechungen durch die Projektsteuerung; die daraus resultierenden Protokolle und Berichte sind als PDF-Dateien zeitnah an den definierten Verteilerkreis zu versenden, um eine lückenlose und rechtssichere Informationsverteilung zu gewährleisten.
Ein besonderer Fokus liegt auf den Leistungsphasen 5 und 8 einschließlich der Inbetriebnahme, welche auf Grundlage der Lean-Construction-Methode „System Taktplanung & Taktsteuerung“ mit allen wesentlichen am Bau Beteiligten geplant und gesteuert werden. Sämtliche Lean-Methoden und -Ansätze werden dabei in enger Absprache mit dem Auftraggeber implementiert und fortgeschrieben.
2.4.3 Eignungsanforderungen an das ausführende Personal
Der AN stellt sicher, dass sein Personal die erforderliche Qualifikation für die Erbringung der Leistungen hat. In Bezug auf das Personal, dessen Qualifikation in dem im Vergabeverfahren durchgeführten Teilnahmewettbewerb zum Nachweis der Eignung des AN herangezogen worden ist, gelten die jeweils in diesem Teilnahmewettbewerb formulierten Eignungsanforderungen. Der AN schuldet während der gesamten Dauer der Leistungserbringung, die in Bezug auf das einzusetzende Personal und die sonstigen Betriebsmittel, qualitativen und fachkundebezogenen Anforderungen, wie diese im Rahmen des Vergabeverfahrens, speziell des
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Teilnahmewettbewerbes, gefordert worden sind. Größe und Komplexität des Projektes erfordern eine qualitativ optimale Organisation und Strukturierung der Leistungserbringung des AN, die insbesondere durch den effektiven Einsatz, der dem AN zur Verfügung stehenden Ressourcen in personeller und qualitativer Hinsicht sichergestellt werden muss. Ergänzend zu §14.2 des Vertrages ist der AG berechtigt, vom AN die Auswechslung eines Mitarbeiters zu verlangen, wenn das Vertrauensverhältnis aus vom Mitarbeiter zu vertretenden Gründen gestört ist. Der AG kann darüber hinaus eine Ergänzung des Personals durch geeignete Fachleute verlangen, wenn die eingesetzten Mitarbeiter nachweislich nicht in ausreichendem Maße eine rechtzeitige Planung oder einen störungsfreien Bauablauf gewährleisten.
Sofern es aus arbeitsrechtlichen Gründen zu einer vorübergehenden, nicht vorgesehenen Vertretung von Personen kommt oder ein endgültiger Wechsel einzelner Personen aus vom AN nicht zu vertretenden Gründen unvermeidbar ist, muss der AN bei der Besetzung der Funktion eine Person einsetzen, die vollumfänglich die nach dem Teilnahmewettbewerb dieser Funktion zugeordneten Qualifikations- und Personalwechsel unter Vorlage sämtlicher zur diesbezüglich Beurteilung notwendigen Unterlagen die schriftliche Zustimmung des AG einzuholen. Ein unter Verstoß gegen die vorgenannten Festlegungen erfolgender Personaleinsatz gilt als insoweit mangelhafte Leistung.
Entsprechen die Leistungen eines Nachunternehmers trotz Beanstandung durch den AG nicht den vertraglichen Anforderungen, kann der AG seine Zustimmung zur Beauftragung des Nachunternehmers widerrufen mit der Folge, dass der AN die Leistung des Nachunternehmers selbst übernehmen muss oder mit Zustimmung des AG einen anderen Nachunternehmer mit der Leistung beauftragt.
2.5 Organisation der Leistungserbringung
Der AN erstellt unter Berücksichtigung von § 14 „Vertretung des Auftragnehmers“ des bestehenden Architekten- und Ingenieurvertrages einen Organisationsplan in dem die Verantwortlichen und Mitarbeiter des AN:
- Federführende Projektsteuerung Los 1
- Experte: Lean Construction Expert nach VDI 2553
Umgehend nach Vertragsschluss ist ein Personalkonzept vorzuglegen, aus dem die Verantwortlichkeiten sowie die Personalzuordnungen eindeutig hervorgehen.
Der Personaleinsatz ist entsprechend so zu wählen, dass die Leistungserfüllung über die gesamte Vertragslaufzeit gewährleistet ist und Belastungsspitzen abgedeckt sind (siehe auch Bedarfsermittlung 1.7). Es wird von einem Belegungsfaktor von im Mittel 1P ausgegangen.
Es finden kontinuierliche Abstimmungen zwischen AG, seiner Projektsteuerung und den beteiligten Auftragnehmern statt, um die nach Lean Construction Grundsätzen aufgesetzten Planungs- & Ausführungsleistungen zu steuern und zu validieren. Die Ergebnisse dieser Abstimmungen sind fortlaufend in die Planungs- & Ausführungsleistungen einzuarbeiten und bei der Terminplanung mit zu berücksichtigen.
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2.6 Schnittstellen und Präferenzen Die dem AN zu übergebenden Aufgaben der Projektsteuerung begründen gegenüber den weiteren Dienstleistern eine hervorgehobene Vertrauensstellung und erfordern einen äußerst sensiblen Umgang mit den dem AN zugängigen Daten der Projekte und der Interna des DB Konzerns.
Die Leistungserbringung der Projektsteuerung ist nicht zwingend ortsgebunden und kann digital erfolgen. Bei Bedarf und auf Anforderung des AG hat der AN jedoch sicherzustellen, dass er während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08:00 bis 17:00 Uhr) vor Ort (Baustelle oder Büro des AG, Bereich Frankfurt) zur Verfügung stehen kann.
Das Projekt befindet sich während des Ausschreibungsverfahrens in der Leistungsstufe 3.
Der Auftragnehmer Projektsteuerung berücksichtigt die Vorgaben zur Anwendung der BIM- Methodik / Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) in der Erbringung der Leistung, insb. die darin enthaltenen Vorgaben zur Leistungserbringung inkl. Besprechungswesen, Qualitätssicherung, Dokumentation, Datenlieferung sowie der Implementierung und Durchführung der BIM-Methodik. Darüber hinaus sind die Vorlagen und Arbeitsmittel des AG, wie z.B. des BIM- Projektabwicklungsplan, Qualitätssicherungsbericht, Checklisten Qualität, Rahmenterminpläne, Leistungs- und Vertragsplanung zu berücksichtigen. Der AN Projektsteuerung prüft Leistungen die Einhaltung der Prozesse und berichtet an den AG hierzu.
3 Sonstiges
Projekterfahrung des Bewerbers - Referenzprojekte (Unternehmensbezogen) • Vergleichbare Leistungen in der Projektsteuerung • 3 bis 5 Referenzen in den letzten 10 Jahren • Für EIU • In der Steuerung erbracht: Leistungsstufen 2-3, Handlungsbereiche A- F • GWU aller Referenzen i.H.v. min. 1.000 Mio. EUR • Vergleichbare Leistungen in der Verkehrsanlagenplanung von Projekten im Infrastrukturbereich von Eisenbahnunternehmen • 3 bis 5 Referenzen in den letzten 10 Jahren • Leistungsphasen HOAI 1 - 5 über alle Projekte vollständig erbracht oder noch laufend • GWU aller Referenzen inSmme i.H.v. min. 1.000 Mio. EUR • GWU jeder Referenz i.H.v. min. 100 Mio. EUR
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Projekterfahrung der vorgesehenen Mitarbeiter (Personenbezogen) • Abschluss: mind. Dipl.-Ing (FH) oder vergleichbar • Leitender Projektsteuerer: Projektmanagement Zertifizierung IPMA oder vergleichbar Deutschkenntnisse mindestens Niveau C2 aller Beteiligeten •Vertreter mit gleichwertiger Qualifikation muss benannt werden • mind. 10 Jahre Berufserfahrung in der leitenden Projektsteuerung von Verkehrsanlagen Projekten unter laufendem Bahnbetrieb im Infrastrukturbereich von Eisenbahnunternehmen • 2 vergleichbare Leistungen in den letzten 10 Jahren: 1.Für EIU oder vergleichbar 2.Ausrüstungstechnischen Projekte unter laufendem Bahnbetrieb im Infrastrukturbereich von Eisenbahnunternehmen 3.Steuerungshonorar mind. 2,0 Mio. EUR • Mitarbeiter in der Planung von schienengebundener Infrastruktur: Anzahl 50 • Mitarbeiter in der Projektsteuerung von schienengebundener Infrastruktur: Anzahl 30 Nachweis Umverlegung kommunaler Leitungstrassen Nachweis Zusammenarbeit mit kommunalen Behörden
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