Projektsteuerung für Teilneubau und Sanierung der Spessart Therme
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 24.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Bad Soden-Salmünster
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 26.02.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Dienstleistungen im Bauwesen (71500000)
- Projektmanagement im Bauwesen (71541000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 137598-2026
- Verfahrensnummer
- 59df21fb-fd14-4137-b442-27909bc9e087
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Bad Soden-Salmünster beauftragt die Projektsteuerung für den Teilrückbau und Teilneubau sowie die grundlegende Sanierung der Spessart Therme. Zum Vorhaben gehören außerdem die Sanierung der Solebrunnenanlagen und die Neugestaltung der Freianlagen; die Baukosten werden auf rund 29 Millionen Euro netto geschätzt. Die Fertigstellung in Bad Soden-Salmünster ist bis Ende 2030 geplant.
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Leistungsbeschreibung
Die Stadt Bad Soden-Salmünster plant den Teilrückbau mit anschließendem Wideraufbau und einer grundhaften Sanierung des Bestandes der Spessart Therme Bad Soden - Salmünster. Die Spessart Therme ist eine Anlage, die seit den 70er Jahren immer wieder Funktionen erweitert und an die Anforderungen angepasst wurde. Mittlerweile sind fast alle Bereiche der Therme, mit Ausnahme des 25-Meter-Schwimmbeckens, sanierungsbedürftig oder entsprechen nicht mehr den heute zu erwartenden Standards. Die Verantwortlichen des Kurbetriebs haben sich für einen Teilneubau der Therme und grundlegenden Sanierungen der restlichen Bereiche inkl. der Sole-Brunnenanlagen entschieden. Ebenso sind die Freianlagen neu zu gestalten. Die Gesamtbaukosten für das Vorhaben (KGR 300-600) werden grob auf 29 Millionen EUR netto geschätzt. Die Gesamtfertigstellung ist bis Ende 2030 geplant. Beauftragt werden Projektsteuerungsleistungen gemäß § 2 AHO Heft Nr. 9 - Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 6. Auflage, Stand Mai 2025 sowie weitere Besondere Leistungen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · öTW_Projektsteuerung_Bad Soden-Salmünster, Spessart Therme, 6196-25
Projektbeschreibung: Die Spessart Therme ist eine Anlage, die seit den 70er Jahren immer wieder Funktionen erweitert und an die Anforderungen angepasst wurde. Mittlerweile sind fast alle Bereiche der Therme, mit Ausnahme des 25-Meter-Schwimmbeckens, sanierungsbedürftig oder entsprechen nicht mehr den heute zu erwartenden Standards. Die Verantwortlichen des Kurbetriebs haben sich für einen Teilneubau der Therme und grundlegenden Sanierungen der restlichen Bereiche inkl. der Sole-Brunnenanlagen entschieden. Ebenso sind die Freianlagen neu zu gestalten. Die Gesamtbaukosten für das Vorhaben (KGR 300-600) werden grob auf 29 Millionen EUR netto geschätzt. Die Spessart Therme ist in den Kurbetrieb integriert und somit eng an den Gebäudekomplex angebunden. Die neu zu errichtenden bzw. grundhaft zu sanierenden Bereichen werden in folgende Teilflächen grob untergliedert: -Foyer, Eingang & Kasse sowie Erschließung des Obergeschosses: 800 m2 (Sanierung) -Umkleide & Sanitäranlagen Bad: 800 m2 (Sanierung) -Innenbecken & Umgänge: 1.100 m2 (Neubau) -Außenbecken und -anlage: 1.400 m2 (Neubau) -Bewegungsbecken mit div. Nebenflächen: 600 m2 (Neubau) -Sauna-Innenbereich: 250 m2 (Neubau) -Attraktive Freiflächen mit Saunahütten und Ruhebereichen: 1.500 m2, optional nach Süden erweiterbar um 1.500 m2 (Neubau) -25-Meter-Schwimmbecken, fertiggestellt 2019 (Bestand) -Gastronomiebereiche mit Küche und Nebenräumen: 650 m2 (Neubau) -Zwei Totes-Meer-Salzgrotten (Neubau) -Gesamte Haustechnik inklusive der Energieversorgung (Strom und Wärme) des gesamten Gebäudekomplexes des Kurbetriebs (siehe 1.3.5 Energieversorgung) im Untergeschoss: ca. 1.500 m2 (Neubau). -Sole-Aufbereitung (Neubau) Der Thermenbereich ist Bestandteil des Gebäudekomplexes des Kurbetriebes, welches ein 25-Meter-Schwimmbecken, Veranstaltungshalle, Turnhalle, hist. Konzertsaal, diverse Besprechungsräume und einen Verwaltungstrakt beinhaltet. Hinzu kommen ein voll vermietetes Ärztehaus sowie weitere Gewerbeflächen. Der gesamte Gebäudekomplex des Kurbetriebes wird aktuell durch eine im abgängigen Thermenbereich angesiedelte Energiezentrale mit Strom und Wärme versorgt. Zudem gibt es einen Solebrunnen, der die Therme mit Heilwasser versorgt und eine Redundanz auf dem Vorplatz der Brunnenpassage, also in unmittelbarer Nähe der Anlage. Letzterer soll neben diversen erneuerbaren Energiequellen (v.a. Solar- und Windenergie) künftig auch für die Energieversorgung berücksichtigt werden. Für die Zusammenführung der zuvor genannten Bereiche wird eine eigene Fachplanung parallel zur Planung der Therme erstellt. Projektgegenstand: Es werden Fachplaner gesucht, welche die Leistungen der Architektur, Freianlagenplanung, Tragwerksplanung, technischen Gebäudeausrüstung (Elektrofachplanung und Heizung, Lüftung, Sanitär), der bauphysikalischen und raumakustischen Maßnahmen (Wärmeschutz, Bau-/Raumakustik) planen und entsprechend aller Leistungsphasen nach HOAI bis zur Inbetriebnahme umsetzen. Dies wird eng mit dem parallel erstellten Energiekonzept und dessen Umsetzung zu verzahnen sein. Es bestehen Schnittstellen zu weiteren Bereichen des Gebäudekomplexes des Kurbetriebs, die nach Möglichkeit nicht grundlegend baulich verändert werden sollen. Diese sind das 25-Meter-Schwimmbecken mit neuem Sanitärbereich, die westlich und südlich der Brunnenpassage liegenden Neubauten (Spessart FORUM, Ärztehaus) sowie der Therapie- und Wellnessbereich im OG. In den beiliegenden Grundrissen sind diese erkennbar. Von Seiten der Stadt Bad Soden-Salmünster ist vorgesehen, dass im unmittelbaren Umfeld ein Grundstück zur Errichtung eines Hotels zur Verfügung gestellt werden kann. Nach Möglichkeit soll hier ein Bademantelgang zur Therme ermöglicht werden. Hinweis zur Architektur/Innenarchitektur: Ein Großteil der bestehenden Therme wird zurückgebaut und der restliche Teil grundhaft saniert. Hierdurch wird das künftige Erscheinungsbild der Therme stark verändert. Dies soll sich auch in der zukünftigen Fassade/Außenansicht deutlich widerspiegeln, damit die neue Therme als solche klar erkennbar ist. Die Anordnung der unterschiedlichen Bereiche ist durch die ständige Erweiterung der vergangenen 40 Jahre entstanden und lebte bislang mit Kompromissen hinsichtlich Funktion, Wirtschaftlichkeit und Gestaltung. Dies soll mit der neuen Planung nunmehr "aus einem Guss" erscheinen und sich keinen Kompromissen unterordnen. Die Konzeption soll insbesondere hinsichtlich Akustik, Barrierefreiheit, Funktionen, Erschließung, Orientierung, Zuordnung der Bereiche, Design und Attraktivität neu gedacht werden. Ziel ist eine Neuorientierung, die einerseits anhand der örtlichen Gegebenheiten realistisch bleibt, andererseits aber den aktuellen Bedürfnissen, sinnvollen Trends der Nutzergruppen hinsichtlich Wellness, Therapie und Gesundheit gerecht wird. Zudem soll der Spessart als Namensgeber der Spessart Therme baulich eindeutig hervortreten und in der Innenraumgestaltung erlebbar werden. Wichtig ist ebenfalls, dass das ortsgebundene Heilmittel Sole für die Gäste sichtbar und ebenfalls erlebbar wird. Weiterhin sind im Zuge der Planungsaufgabe Schwerpunkte u.a. hinsichtlich Bauphysik, Brandschutz, Nachhaltigkeit beim Energieverbrauch, Instandhaltungs- und Betriebskosten zu koordinieren. Die Anforderungen unterschiedlicher Nutzergruppen sind zu berücksichtigen. Die Leistungsbeschreibung (ANLAGE E01) der Vergabeunterlagen wird ergänzend in Bezug genommen.
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 98.c des Aufenthaltsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung nach Sanktions-VO" auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages/Angebots abzugeben. Die Eigenerklärung ist gemäß den Bedingungen der Verordnung auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden abzugeben Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Der öffentliche Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt entsprechend für Unterlagen, die die Bewertung der Rangfolge (Begrenzung der Anzahl der Bewerber nach § 51 VgV) im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs betreffen. Sofern zur Prüfung der Eignung die Nachforderung von Unterlagen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie von Unterlagen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit betroffen ist, bleiben die Nachforderungen im Rahmen des Auswahlverfahren nach § 51 VgV unberücksichtigt. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben gehen insofern zu Lasten des Bewerbers.
Vergabeunterlagen
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 98.c des Aufenthaltsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung nach Sanktions-VO" auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages/Angebots abzugeben. Die Eigenerklärung ist gemäß den Bedingungen der Verordnung auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden abzugeben Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Der öffentliche Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt entsprechend für Unterlagen, die die Bewertung der Rangfolge (Begrenzung der Anzahl der Bewerber nach § 51 VgV) im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs betreffen. Sofern zur Prüfung der Eignung die Nachforderung von Unterlagen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie von Unterlagen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit betroffen ist, bleiben die Nachforderungen im Rahmen des Auswahlverfahren nach § 51 VgV unberücksichtigt. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben gehen insofern zu Lasten des Bewerbers.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 12.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 700882-2026
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