Fachplanung für Badewassertechnik bei der Sanierung und dem Teilneubau eines Hallenbades
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 09.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Gemeinde Kressbronn a. B.
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 13.10.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 706148-2026
- Verfahrensnummer
- 13a9fe8a-fe44-4438-aa6a-b9e3fa064e8f
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Kressbronn am Bodensee sucht ein Ingenieurbüro für die Planung der Badewassertechnik im Zuge der ökologischen Sanierung und des Teilneubaus ihres Hallenbades aus den 1970er-Jahren. Der Auftrag umfasst Planungs- und Betreuungsleistungen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung; die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Das Hallenbad befindet sich in Kressbronn am Bodensee und wird unter anderem von Schulen, Vereinen und der Bevölkerung aus umliegenden Gemeinden genutzt.
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Leistungsbeschreibung
Die Gemeinde Kressbronn am Bodensee plant die ökologische Sanierung des Schulschwimmbades aus den 1970er Jahren. Das Hallenbad an der Maicher Straße in Kressbronn ist seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil der kommunalen Sport- und Freizeitlandschaft. Es erfüllt eine zentrale Funktion für den Schul-, Vereins und Breitensport und ist darüber hinaus ein wichtiger Ort der Begegnung und Gesundheitsförderung für die gesamte Bevölkerung. . Eine wichtige Bedeutung stellt das Hallenbad Kressbronn zudem, für die sechs direkt umliegenden Gemeinden Tettnang, Meckenbeuren, Bodolz, Nonnenhorn, Eriskirch und Wasserburg deren ca. 48.000 Einwohner/innen das Hallenbad nutzen. Neben Schulschwimmen bietet das Bad auch Rehabilitations- und Gesundheitskurse der VHS an. Seniorenschwimmen, Schwimmkurse und die normale öffentliche Nutzung vervollständigen den 60-stündigen Badebetrieb pro Woche. . 1970-1971 errichtet, weist die Gebäudekernstruktur den typischen 70er Jahre Baustil mit geringer Wärmedämmung auf. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Fernwärmeversorgung des Bildungszentrums Parkschule. Das Hallenbad weist einen eingeschossigen Baukörper mit Umkleide- und Sanitärbereichen im nördlichen Teil auf. Dieser Bereich soll saniert und umstrukturiert werden. Die südliche Hälfte des Gebäudes beherbergt das 25m-Schwimmbecken. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen soll dieser Gebäudeteil unter anderem bis zum Rohfußboden rückgebaut werden. Anschließend sollen die Fassaden und das Dach neuerrichtet werden. . Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 7 (Badewassertechnik), LPH 1 - 8, 9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe. . Weitere Informationen entnehmen Sie bitte 5.1. der Bekanntmachung und der angefügten Kurzinformation.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · VgV Fachplanung TGA Badewassertechnik - Sanierung und Teilneubau des Hallenbades in Kressbronn a.B.
Die Auftraggeberin sieht unter anderem in der gebäudetechnischen Sanierung des Hallenbades, vor allem in Hinblick auf Heizung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung, hohes Potenzial den Energiebedarf im künftigen Betrieb deutlich zu senken. Durch effizientere Heizsysteme, Wärmerückgewinnung und bessere Dämmung können zudem die CO₂- Emissionen deutlich gesenkt und dadurch ein wichtiger Beitrag zu den kommunalen Klimaschutzzielen beigetragen werden. Somit ist die Sanierung des Hallenbades Kressbronn eine Investition in die Menschen der Gemeinde, ihre Gesundheit, Sicherheit, Bildung und den sozialen Zusammenhalt. . Das Büro Fritz Planung GmbH aus Bad Urach hat 2026 einen Vorentwurf mit der LPH 2 erstellt. Diese Planung soll der aktuellen Planung zugrunde gelegt werden und wird mit der 2.Phase zur Verfügung gestellt. . Die Gesamtkosten brutto der KG 200-700 werden mit ca. 10.250.000€ veranschlagt. . Die Fördermittel für die Sanierung kommunaler Sportstätten SKS wurden beantragt. Sobald die Fördermittel abgerufen werden können, soll mit Planung begonnen werden. . Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am Donnerstag, den 04.02.2027 statt. . Weitere Informationen entnehmen Sie bitte 2.1. der Bekanntmachung und der angefügten Kurzinformation.
Anforderungen an deinen Betrieb
Folgende Eigenerklärungen werden durch die Unterzeichnung der Mitglieder des Bewerberteams im Teilnahmeantrag bestätigt. Die entsprechenden Nachweise zur Erfüllung der Eignungskriterien können von den Bewerbenden jederzeit vorgelegt werden. . Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. . Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. . Eigenerklärung zu folgenden fakultativen Ausschlussgründen i.S.v. § 124 GWB, bei denen es im Ermessen der Vergabestelle steht, ob ein Bewerber/- in ausgeschlossen wird: . Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB) . Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. . Angaben zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. . Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). . Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). . Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). . Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegt. . Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG). . Eigenerklärung zu Verbot Beteiligung russischer Unternehmen gem. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (SanktionsVO) (nur von Bewerbern und von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft abzugeben). . Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers zur Eignung erfüllt werden mit Blick auf: . a) Befähigung zur Berufsausübung, b) die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen und durch Eigenerklärung) c) die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen). . Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/-innen/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs.1 Nr.4 GewO anzufordern. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber/-in auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen. Eine Nachforderung von Unterlagen liegt im Ermessen des Auftraggebers und wird entsprechend VgV festgelegt.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · VgV Fachplanung TGA Badewassertechnik - Sanierung und Teilneubau des Hallenbades in Kressbronn a.B.
- Die Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird
- 15 %
- Die Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird.
- 25 %
- Die Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird.
- 25 %
- Die Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird.
- 15 %
- Die Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird.
- 20 %
Vergabeunterlagen
2 Dateien laut Portal · Stand 13.10.2026| Sonstiges | - | |
| Sonstiges | 441 KB |
Anforderungen
Folgende Eigenerklärungen werden durch die Unterzeichnung der Mitglieder des Bewerberteams im Teilnahmeantrag bestätigt. Die entsprechenden Nachweise zur Erfüllung der Eignungskriterien können von den Bewerbenden jederzeit vorgelegt werden. . Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. . Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. . Eigenerklärung zu folgenden fakultativen Ausschlussgründen i.S.v. § 124 GWB, bei denen es im Ermessen der Vergabestelle steht, ob ein Bewerber/- in ausgeschlossen wird: . Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB) . Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. . Angaben zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. . Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). . Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). . Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). . Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegt. . Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG). . Eigenerklärung zu Verbot Beteiligung russischer Unternehmen gem. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (SanktionsVO) (nur von Bewerbern und von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft abzugeben). . Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers zur Eignung erfüllt werden mit Blick auf: . a) Befähigung zur Berufsausübung, b) die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen und durch Eigenerklärung) c) die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen). . Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/-innen/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs.1 Nr.4 GewO anzufordern. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber/-in auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen. Eine Nachforderung von Unterlagen liegt im Ermessen des Auftraggebers und wird entsprechend VgV festgelegt.
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