Projektgrundlagen
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Unnamed: 10 | Unnamed: 11 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektsteuerung / Projektmanagement | VII.27.4 | Projektgrundlagen | Projektgrundlagen | Zellverknüpfungen | Bezeichnung Tabellenblatt: | ||||||
| Projektgrundlagen / Hinweise | Vertragsnr.: | 000.912.310 | Projektgrundlagen | ||||||||
| Maßnahmennr: | B11H.E1214200.12 /14 | Vergabenr.: | 26-078111 | ||||||||
| Maßnahme: | LGL - Ersatzneubau Laborgebäude (Parkdeck Vorabmaßnahme) / Ersatzneubau Energiezentrale | ||||||||||
| und Infrastruktur | |||||||||||
| Bieter: | |||||||||||
| Angaben zur Maßnahme | |||||||||||
| 1 | Fachbereich | ||||||||||
| 1.1 | - frei - | False | |||||||||
| 1.2 | Hochbau | True | |||||||||
| 2 | Finanzierung | ||||||||||
| 2.1 | Landesmaßnahme / Dritte | True | |||||||||
| 2.2 | Bundesmaßnahme | False | |||||||||
| Teil dieser Angebotsabfrage, -erstellung und Abrechnung sind: | Steuerung Arbeitsmappe: | ||||||||||
| Teil | Inhalt | Bezeichnung Tabellenblatt (mit Link) | Stand: 16.05.2025 | False | Straßenbau | ||||||
| C1 | Kommentar zu den Leistungen des Handlungsbereich A | C1_A Organisation_Kom | True | Hochbau Land | |||||||
| C2 | Kommentar zu den Leistungen des Handlungsbereich B | C2_B Qualität_Quant_Kom | False | Hochbau Bund | |||||||
| C3 | Kommentar zu den Leistungen des Handlungsbereich C | C3_C Kosten_Finanz_Kom | True | - | |||||||
| C4 | Kommentar zu den Leistungen des Handlungsbereich D | C4_D Termine_Kom | |||||||||
| C5 | Kommentar zu den Leistungen des Handlungsbereich E | C5_E Verträge_Versich_Kom | |||||||||
| D1 | Leistungen des Handlungsbereich A | D1_A Organisation_Lstg | |||||||||
| D2 | Leistungen des Handlungsbereich B | D2_B Qualität_Quant_Lstg | |||||||||
| D3 | Leistungen des Handlungsbereich C | D3_C Kosten_Finanz_Lstg | |||||||||
| D4 | Leistungen des Handlungsbereich D | D4_D Termine_Lstg | |||||||||
| D5 | Leistungen des Handlungsbereich E | D5_E Verträge_Versich_Lstg | |||||||||
| E | Berechnung des Honorars | E Honorarberechnung | |||||||||
| F | Honorarübersicht | F Honorarübersicht | |||||||||
| G | Abrechnung des Honorars | G Honorarabrechnung | |||||||||
| Vorbemerkungen und Begriffsdefinitionen | |||||||||||
| 1. Vorbemerkungen | |||||||||||
| Dieser Kommentar konkretisiert die spezifischen Leistungspflichten, die der Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages zur Projektsteuerung zu er bringen hat. Neben den allgemeinen Leistungspflichten, die im Vertrag festgelegt sind, hat der Auftragnehmer die in dieser Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Leistungen zu erbringen. | |||||||||||
| Der Kommentar basiert in Aufbau und Struktur auf dem stufenübergreifenden Leistungsbild nach Anhang B, AHO Heft Nr. 9 und wurde auf die speziellen Anforderungen des Auftraggebers angepasst. Sollte der Auftragnehmer für die Erbringung seiner Leistung zusätzliche Grundlagen oder Informationen benötigen, hat er den Auftraggeber darüber zu informieren. | |||||||||||
| In diesem Kommentar wird angenommen, dass einzelne Planer beauftragt werden. Bei der Vergabe an Generalplaner sind die Leistungen entsprechend dem Vergabekonzept zu erbringen. | |||||||||||
| 2. Begriffsdefinitionen | |||||||||||
| Dem Kommentar liegen folgende Definitionen zugrunde: | |||||||||||
| a) | Abstimmen bedeutet: Erörtern und Herbeiführen der Zustimmung des Auftraggebers zu Arbeitsergebnissen der Projektsteuerung. | ||||||||||
| b) | Analysieren und Bewerten bedeutet: Die Kontrolle eines laufenden Projektprozesses/Projektfortschritts, bzw. von Leistungen der Projektbeteiligten im notwendigen Umfang mit dem Ziel einer Handlungsempfehlung an den Auftraggeber. Ansonsten beinhaltet die Leistung die Definition wie Buchstabe g). | ||||||||||
| c) | Aufstellen bedeutet: Die Ausarbeitung eines Arbeitsergebnisses und Übermittlung an den Auftraggeber. | ||||||||||
| d) | Empfehlen bedeutet: Hinweise und bewertete, bzw. priorisierte Vorschläge an den Auftraggeber. | ||||||||||
| e) | Fortschreiben bedeutet: Die zu notwendigen Zeitpunkten durchzuführende Aktualisierung der erarbeiteten Unterlagen, einschließlich der erforderlichen wiederholten Abstimmungsprozesse. (Basis: fortlaufendes Analysieren und Bewerten, Prüfen und Überprüfen und Empfehlen) | ||||||||||
| f) | Mitwirken bedeutet: in Zusammenarbeit mit anderen Projektbeteiligten, Erstellen eines gemeinsamen Arbeitsergebnisses, Übermitteln an den Auftraggeber mit eigener Bewertung und Entscheidungsempfehlung. | ||||||||||
| g) | Prüfen bedeutet: eine umfassende inhaltliche Prüfung auf Vertragskonformität und Richtigkeit. Entsprechende Unterlagen sind mit einem Prüfvermerk zu versehen und vom Bearbeiter zu unterzeichnen. Die Prüfung der Rechnungen der Planungsbeteiligten und der sonstigen freiberuflich Tätigen umfasst ein entsprechende inhaltliche Kontrolle. | ||||||||||
| h) | Steuern bedeutet: Die zielgerichtete Beeinflussung der Beteiligten zur Umsetzung der gestellten Aufgabe. Dazu gehört die übergeordnete Koordination der Projektbeteiligten. Im Einzelfall umfasst die Leistung auch die direkte Koordination von Projektbeteiligten an Schnittstellen, die nicht der Koordinierungspflicht der Objektplanung und Objektüberwachung unterliegen. | ||||||||||
| i) | Überprüfen bedeutet: Formale und inhaltliche Kontrolle eines abgeschlossenen Arbeitsergebnisses im notwendigen Umfang mit dem Ziel der Freigabe des Arbeitsergebnisses oder der Verwerfung/Zurückweisung. Die Kontrolle ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich so vorzunehmen, dass besonderes kritische und fehlerträchtige Vorgänge fachgerecht kontrolliert und etwaige Mängel aufgedeckt werden können. Auch ist die Überprüfung zu dokumentieren | ||||||||||
| j) | Umsetzen bedeutet: Abgestimmte Prozesse über das Informations- und Besprechungswesen einzuführen und deren Einhaltung zu überprüfen und in Abstimmung mit dem AG dafür Sorge tragen, dass die Prozesse eingehalten werden. | ||||||||||
| Hinweise zur Bedienung für den Bieter | |||||||||||
| Zur Bearbeitung wird die Excel-Arbeitsmappenansicht „Normal“ empfohlen. Eintragungen in Felder mit blauem Hintergrund sind dem Auftraggeber vorbehalten. Eintragungen des Bieters sind unzulässig. Die in den Teilen D und E rot hinterlegten Felder sind vom Bieter zwingend zu befüllen, der Eintrag von "0" ist regelmäßig zulässig. Werden die Felder befüllt, wechselt die Farbe auf gelb. Auf die Folgen unvollständiger oder unzulässiger Eintragungen des Bieters, insbesondere entsprechend der §§ 56 und 57 VgV, die auch unterschwellig entsprechend Anwendung finden können, wird hiermit hingewiesen. Bei mehreren Angebotsdateien ist die "Angebotssumme brutto" in Teil E vom Bieter manuell in das "Angebotsdokument" zu übertragen. Es gelten die Einheitspreise in der Angebotsdatei Um unbeabsichtigten Änderungen insbesondere in den Formeln vorzubeugen, wurden die Tabellenblätter geschützt. | |||||||||||
| Hinweise zur Bedienung für den Auftraggeber | |||||||||||
| Zur Bearbeitung wird die Excel-Arbeitsmappenansicht „Normal“ empfohlen. Eintragungen in Felder mit blauem Hintergrund und roter Umrandung (gekennzeichnet mit seitlichem roten Pfeil) sind vom Auftraggeber zwingend auszufüllen. Es wird empfohlen, nichtbenötigte Tabellenblätter auszublenden (nicht löschen!). Dies ist auch mit ganzen Zeilen oder Spalten möglich. Beim Einfügen von zusätzlichen Zeilen mit Kontrollkästchen, müssen die Zellverknüpfungen manuel angepasst werden. Bei mehreren Angebotsdateien ist die Bezeichnung der Honorarangebotsdatei manuell in das "Angebotsdokument" zu übertragen. Um unbeabsichtigten Änderungen insbesondere in den Formeln vorzubeugen, wurden die Tabellenblätter geschützt. |
C1_A Organisation_Kom
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Unnamed: 10 | Unnamed: 11 | Unnamed: 12 | Unnamed: 13 | Unnamed: 14 | Unnamed: 15 | Unnamed: 16 | Unnamed: 17 | Unnamed: 18 | Unnamed: 19 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektsteuerung / Projektmanagement | VII.27.4 | Teil C1 | A Organisation_Kom | Zellverknüpfungen | Bezeichnung Tabellenblatt: | ||||||||||||||
| Kommentar Handlungsbereich A | Vertragsnr.: | 000.912.310 | C1_A Organisation_Kom | ||||||||||||||||
| Maßnahmennr: | B11H.E1214200.12 /14 | Vergabenr.: | 26-078111 | ||||||||||||||||
| Maßnahme: | LGL - Ersatzneubau Laborgebäude (Parkdeck Vorabmaßnahme) / Ersatzneubau Energiezentrale | ||||||||||||||||||
| und Infrastruktur | |||||||||||||||||||
| Bieter: | |||||||||||||||||||
| Kommentar zu den Leistungen Handlungsbereich A: | |||||||||||||||||||
| Organisation, Information, Koordination und Dokumentation (übrige Handlungsbereiche einbeziehend) | |||||||||||||||||||
| Projektstufe 1 | Projektstufe 2a | Projektstufe 2b | Projektstufe 3 | Projektstufe 4 | Projektstufe 5 | Projektstufe 1 = Projektvorbereitung (LPH 1) Projektstufe 2 a = Planung bis Abschluss LPH 2 Projektstufe 2 b = Planung bis Abschluss LPH 4 Projektstufe 3 = Ausführungsvorbereitung (LPH 5,6,7) Projektstufe 4 = Ausführung (LPH 8) Projektstufe 5 = Projektabschluss (LPH 8 Planungs- und Bauleistungen sind abgenommen und schlussgerechnet) | |||||||||||||
| A | Grundleistungen | ||||||||||||||||||
| A.1 | Mitwirken bei der Klärung der projektspezifischen Rahmenbedingungen | True | 0.0 | 0.0 | False | 0.0 | 0.0 | ||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Ergebnisse aus der Projektentwicklung (z.B. Bedarfsplanung mit baufachlichem Gutachten) • Internes Auftragsschreiben | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| belastbare Grundlagen zum Projektstart für | |||||||||||||||||||
| • eine Projektstrukturplanung • ein Projektorganisationshandbuch • die Beschreibung der Planungsaufgabe | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Dokumentation der internen und externen Rahmenbedingungen für die Projektrealisierung | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| Die vorliegenden Rahmenbedingungen und projektspezifischen Festlegungen sind hinsichtlich Vollständigkeit, Plausibilität und Belastbarkeit zu | |||||||||||||||||||
| • hinterfragen • weiter zu differenzieren | |||||||||||||||||||
| • ergänzen • dokumentieren. | |||||||||||||||||||
| Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen projektspezifischen Rahmenbedingungen beim AG (Bauamt, Nutzer, Betreiber) in geeigneter Weise abzufragen. | |||||||||||||||||||
| A.2 | Mitwirken bei der Festlegung (PS 1 / LPH 1) und | True | 1.0 | 1.0 | True | 1.0 | 0.0 | ||||||||||||
| Fortschreibung (PS 2 / LPH 2 - PS 4 / LPH 8) der Projektziele | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • In PS 1: (fortgeschriebene) Ergebnisse aus der Projektentwicklung (z.B. Bedarfsplanung mit baufachlichem Gutachten) mit Zieldefinitionen | |||||||||||||||||||
| • Internes Auftragsschreiben | |||||||||||||||||||
| • Ab PS 2: bereits vorliegende Planungsergebnisse der Objekt- und Fachplaner, im Wesentlichen Unterlagen (Leistungsbildübergreifende Dokumente, Planunterlagen, Kostenermittlungen, Terminplanungen, Beschreibungen und Erläuterungen, Berechnungen und Bemessungen) zu Arbeitsergebnissen oder abgeschlossenen Leistungsphasen wie z.B. Unterlagen zur PU, Entwurfsplanung, PP, IPU mit zugehörigen befüllten Mustern und Vorlageschreiben, Beschreibungen, Auftragsschreiben | |||||||||||||||||||
| • Aktuelle Planungsergebnisse und Ergebnisse der laufenden Kontrolle der Projektziele | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| • Schaffung von belastbaren Grundlagen für die Planung, Ausschreibung und Bauausführung zur Umsetzung der Bedarfsanforderungen (Qualitäten) sowie der Kosten- und Terminziele. | |||||||||||||||||||
| • Sicherstellen eines optimalen Projektablaufes und Einhaltung der Ziele. | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Dokumentation der festgelegten bzw. fortgeschriebenen Projektziele | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| • Analysieren der vorliegenden Unterlagen hinsichtlich | |||||||||||||||||||
| o Vollständigkeit der Zieldefinitionen o eventueller Zielkollisionen | |||||||||||||||||||
| • in Abstimmung mit dem AG: ggf. Veranlassen weiterer Präzisierungen bzw. Ergänzung der Bedarfsplanung | |||||||||||||||||||
| • rechtzeitiges Erkennen von Zielkonflikten zwischen Projektleitung, Nutzer, Planer und sonstigen Projektbeteiligten | |||||||||||||||||||
| • Hinweisen auf bestehende Problempunkte | |||||||||||||||||||
| • Dokumentieren der festgelegten Projektziele, falls dies in Ergänzung der bestehenden Bedarfsplanung erforderlich ist | |||||||||||||||||||
| • Bei eventuellen Abweichungen im Projektverlauf: Entscheidung herbeiführen und Fortschreiben der Projektziele | |||||||||||||||||||
| A.3 | Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Projektziele | False | 1.0 | 1.0 | True | 1.0 | 0.0 | ||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • In PS 1 und PS 2a: Ergebnisse aus der Projektentwicklung (z.B. Bedarfsplanung mit Baufachlichem Gutachten) sowie die ggf. fortgeschriebenen Projektziele | |||||||||||||||||||
| • Ab PS 2: bereits vorliegende Planungsergebnisse der Objekt- und Fachplaner, im Wesentlichen Unterlagen (Leistungsbildübergreifende Dokumente, Planunterlagen, Kostenermittlungen, Terminplanungen, Beschreibungen und Erläuterungen, Berechnungen und Bemessungen) zu Arbeitsergebnissen oder abgeschlossenen Leistungsphasen auch mit den jeweiligen Unterlagen entsprechend der Richtlinien wie z.B. Unterlagen zur PU, Entwurfsplanung, PP, IPU mit zugehörigen befüllten Mustern und Vorlageschreiben, Beschreibungen und Auftragsschreiben | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Gewährleistung der Einhaltung der Projektziele und Einleiten von frühzeitigen Gegensteuerungsmaßnahmen oder Herbeiführen von Anpassungen der Projektziele | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Prüfbericht, Empfehlungen und/oder Entscheidungsvorschläge | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| • Laufende Kontrolle der Einhaltung der Projektziele | |||||||||||||||||||
| • Erstellen von Prüfberichten mit Empfehlungen. Dies gilt unabhängig von der zum Abschluss einer Planungsphase durchzuführenden Ergebnisdokumentation der Planungsbeteiligten. | |||||||||||||||||||
| • Durch geeignete Stichproben: Analysieren und Bewerten, inwieweit die Entwicklung der Planung (Planung der Planung) auf die Projektziele ausgerichtet ist: | |||||||||||||||||||
| o Stichprobenartige Analysen zu unterschiedlichen Themenstellungen o Teilnahme an Planungsbesprechungen | |||||||||||||||||||
| o Abhaltung eigener Projektsteuerungsbesprechungen | |||||||||||||||||||
| A.4 | Entwickeln und Abstimmen (PS 1 / LPH 1) und | True | 1.0 | 1.0 | True | 1.0 | 0.0 | ||||||||||||
| Fortschreiben (PS 2 / LPH 2 bis PS 4 / LPH 8) der Projektstrukturplanung | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • (Fortgeschriebene) Ergebnisse aus der Projektentwicklung (z.B. Bedarfsplanung mit Baufachlichem Gutachten) | |||||||||||||||||||
| • ein Auftrag zur Erstellung der Planung • sowie aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen • Projektorganisationshandbuch mit Anlagen | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| • Managebarkeit des Projektes durch Strukturierung / Kodifizierung | |||||||||||||||||||
| • Geschaffene Grundlagen für | |||||||||||||||||||
| o Ablauf- und Terminplanung o Kosten- und Finanzplanung o Schnittstellenmanagement in Planung und Ausführung | |||||||||||||||||||
| o Risikomanagement o Kodifizierung der Projektarbeit und Projektcodierung o Auftrags-, Plan-, und Dokumentenzuordnung | |||||||||||||||||||
| • Gleiches Verständnis der zu erledigenden Aufgaben (alle Projektbeteiligte) | |||||||||||||||||||
| o durch geklärte | |||||||||||||||||||
| (sämtliche) Aufgaben Zuständigkeiten und Abhängigkeiten Schnittstellen | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| abgestimmte Projektstrukturplanung und aktualisierte Projektstrukturplanung je nach projektspezifischer Erfordernissen und in Abstimmung mit dem AG, z.B.: | |||||||||||||||||||
| - Objektorientierter Projektstrukturplan (PSP) - Funktionsorientierter PSP | |||||||||||||||||||
| - Phasenorientierter PSP - Gemischtorientierter PSP (insbesondere bei langlaufenden Projekten) | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: in PS 1/ LPH 1 | |||||||||||||||||||
| • Erstellen und Abstimmen (erst mit der Projektleitung, dann mit allen Projektbeteiligten) einer Projektstrukturplanung | |||||||||||||||||||
| o Gliedern des Projektes in Teilprojekte und Teilaufgaben o Aufzeigen deren Beziehungen untereinander o Ordnen sämtlicher Aufgaben des Projektes in Arbeitspakete. | |||||||||||||||||||
| • Aufstellen der Projektstrukturplanung (umgekehrte Baumstruktur) als Basis und Grundlage für die Projektarbeit so dass Strukturen z.B. für folgende Bereiche geschaffen sind: | |||||||||||||||||||
| o Pläne o Beschreibungen o Leistungsbildübergreifende Dokumente und Konzepte (Brandschutz, Schnittstelle, Konzepte, Nachweise wie GEG etc.) | |||||||||||||||||||
| o Berechnungen und Bemessungen o Ablauf- und Terminplanung sowie Terminüberwachung o Kostenermittlungen- und Kontrolle und Finanzplanung | |||||||||||||||||||
| o Auftragszuordnungen o Budgetierungen o Inventarisierung | |||||||||||||||||||
| • Kodifizierung der Projektarbeit durch Projektcodierung wie z.B. | |||||||||||||||||||
| o Auftragszuordnung o Dokumentenzuordnung o Plancodierungen | |||||||||||||||||||
| o Kostenstruktur zur Kostenermittlung, -kontrolle o Terminplanungsstruktur | |||||||||||||||||||
| o Budgetierungen o Inventarisierungen | |||||||||||||||||||
| • Ordnen der Elemente nach einem vollständigen und widerspruchsfreien Identifikationsschlüssel | |||||||||||||||||||
| • Aufstellen der Projektstrukturplanung, so dass sich auf Basis der Beschreibung der Arbeitspakete | |||||||||||||||||||
| o klare Zuständigkeiten für die Projektbeteiligten vorgegeben sind o die Grundlage für das Abstimmen und Festlegen der Schnittstellen geschaffen ist und die Dokumentation der Festlegungen in Form eines Schnittstellenkataloges für die Prozesse der Planung, LV-Erstellung und Ausführung erfolgen kann. | |||||||||||||||||||
| Anmerkungen: | |||||||||||||||||||
| Geometrische Strukturmerkmale sind Bauwerke, Bauabschnitte, Ebenen, Geschosse, Funktionsbereiche, Räume, Grobelemente und Elemente. Kostenermittlungen werden nach den Kostengruppen der DIN 276 in Leistungsbereiche/Gewerke/Fach- und Teillose/Titel/LV etc. eingeteilt. | |||||||||||||||||||
| Funktionale Strukturmerkmale sind Anlagen, Anlagenteile, Versorgungsbereiche etc. | |||||||||||||||||||
| In PS 2 – 4 / LPH 2-8 | |||||||||||||||||||
| Zu Beginn des Projektes ist es oftmals nicht sinnvoll oder möglich, den PSP bis in das letzte Detail zu strukturieren. Jedoch sind spätere vertiefende Darstellungen zu berücksichtigen und entsprechend der getroffenen Entscheidungen sind die damit verbundenen Änderungen in aktualisierten Plänen darzustellen. | |||||||||||||||||||
| • Fortschreiben der Projektstrukturplanung | |||||||||||||||||||
| A.5 | Vorschlagen und Abstimmen der Schnittstellen und Prozesse der Planung | True | 1.0 | 1.0 | True | 1.0 | 1.0 | ||||||||||||
| (Planung der Planung) und Ausführung | |||||||||||||||||||
| Die Leistungen für die Planungsphasen sind der PS 1 zugeordnet, werden jedoch in den nachfolgenden Projektstufen vertieft und fortgeschrieben. Die Leistungen für die Bauausführung sind in der PS 3 zu erbringen und in der PS 3 und PS 4 zu vertiefen und fortzuschreiben. Die Organisation der Prozesse nach Übergabe ist in der PS 4 und PS 5 zu erbringen. | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • (Fortgeschriebene) Ergebnisse aus der Projektentwicklung (z.B. Bedarfsplanung mit Baufachlichem Gutachten) | |||||||||||||||||||
| • sowie aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen • ggf. Planerverträge, soweit bereits abgeschlossen oder die sich im Vergabeprozess befinden • Projektorganisationshandbuch | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Vollständiger Überblick über die Prozesse und Schnittstellen der Planung sowie Grundlagen für eine reibungslose Zusammenarbeit | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Abgestimmte Prozesse und Schnittstellen für die Planung (zur Befüllung des Organisationshandbuches und für die noch ausstehenden oder ggf. anzupassenden Planerverträge) | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| Zu Beginn der Planung sind | |||||||||||||||||||
| • die relevanten Grundlagen der Planung | |||||||||||||||||||
| • und die Planumläufe und Prozesse zur Erstellung übergeordneter Dokumente, wie z.B. objektbezogenes Brandschutz-, Sicherheits-, Alarmierungs-, Hygiene- und Begasungskonzept, Druckstufenkonzepte (siehe auch Steuerungsterminplan) für die einzelnen Leistungsphasen der Planung | |||||||||||||||||||
| o vorzuschlagen o mit den Projektbeteiligten, insbesondere hinsichtlich Verantwortlichkeiten und Mitwirkungspflichten abzustimmen | |||||||||||||||||||
| o ggf. erforderliche Vorleistungen und Abhängigkeiten zu klären o das Zusammenwirken zu organisieren o zu dokumentieren (in den Organisationsvorgaben/Projektorganisationshandbuch (siehe auch A.9) | |||||||||||||||||||
| • Definieren oder Überprüfen der Planungsziele für entsprechende Beauftragungen bzw. bereits beauftragte Planungsleistungen | |||||||||||||||||||
| • Prüfen der fachlichen Abdeckung der Zielerreichung durch Planungsbeteiligte und ggf. erforderlicher Gutachter mit Schnittstellenabstimmung | |||||||||||||||||||
| • Abstimmen von Schemata von Planungs- und Dokumentumläufen für die | |||||||||||||||||||
| o Vorplanung o Entwurfsplanung o Ausführungsplanung | |||||||||||||||||||
| o CAD- bzw. digitale Anforderungen (nach Vorgaben des Auftraggebers (AG’s) ) an die Planung | |||||||||||||||||||
| • Formale Anforderungen an Pläne (z.B. Formate, Plankopf, Planänderungsleiste, Legenden) • Steuerung der Planverteilung | |||||||||||||||||||
| • Dokumentation von Plänen (Stand der erstellten Pläne, Verteilung von Planlisten, Anforderungen von Planreproduktionen, Abkürzungsverzeichnis, etc.) | |||||||||||||||||||
| • Unter Berücksichtigung der Vorgaben des AG, Vorschlagen und Abstimmen der Regelprozesse für die Erstellung und Abstimmung der Leistungsbeschreibungen, die Ausschreibungs- und Vergabeprozesse der Bau- und Lieferleistungen | |||||||||||||||||||
| • Vorschlagen und Abstimmen der Regelprozesse für die Fortschreibung der Ausführungsplanung: | |||||||||||||||||||
| o Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung (Leistungsbild Objektplanung) | |||||||||||||||||||
| o auf Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des der Objektplaners (Leistungsbild TA) | |||||||||||||||||||
| o Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung (Leistungsbild Freianlagen) | |||||||||||||||||||
| • Vorschlagen und Abstimmen der Regelprozesse für das Abstimmen der Werkstatt- und Montageplanung, sowie ggf. für Prüfung und Freigabe (Differenzierung bzgl. den seitens des Auftraggeber nach der VOB/C den Ausführenden gegenüber geschuldeten Erklärungen sowie bzgl. sonstigem Bedarf) | |||||||||||||||||||
| • Organisation der Objektüberwachung (u.a. Qualitätssicherungserfordernisse der Ausführenden, kontinuierliche Mängel- und Restleistungsverfolgung während der Ausführung, Strukturiertes Mängel- und Restleistungsmanagement zur Schaffung der Inbetriebnahmevoraussetzungen, Dokumentation des Bauablaufs, Dokumentation von Leistungen die einer späteren Inaugenscheinnahme durch den Baufortschritt entzogen werden, Umgang mit Nachträgen, Bedenken und Behinderungen etc.) | |||||||||||||||||||
| • Organisation der Übergabe nach RLBau / RBBau • Organisation der Prozesse nach Übergabe (u.a. Mängelfeststellung, -bewertung und –Verfolgung etc.) | |||||||||||||||||||
| Der Abstimmungsprozess zwischen Objektplaner und Bauherr wird in den Organisationsvorgaben (Projektorganisationshandbuch) dokumentiert | |||||||||||||||||||
| A.6 | Regelmäßige Kontrolle der Umsetzung der Planung der Planung | False | 1.0 | 1.0 | True | 1.0 | 0.0 | ||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| Abgestimmte Planung der Planung (aus PS 1) | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Vollständiger, stets aktueller Überblick über die Umsetzung der Prozesse und Schnittstellen der Planung und Ausführung als Grundlagen für eine reibungslose Zusammenarbeit | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Empfehlungen und/oder Entscheidungsvorschläge für ggf. notwendige Anpassungen, ggf. Ergänzungen von Prozessen und Schnittstellen für die Planung (zur Fortschreibung des Organisationshandbuches) | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| Analysieren und bewerten im erforderlichen Umfang, inwieweit die Entwicklung der Planung (Planung der Planung) auf die Projektziele ausgerichtet ist: | |||||||||||||||||||
| • Stichprobenartige Analysen zu unterschiedlichen Themenstellungen • Teilnahme an Planungsbesprechungen | |||||||||||||||||||
| • Abhaltung eigener Projektsteuerungsbesprechungen | |||||||||||||||||||
| A.7 | Vorschlagen, Abstimmen und Umsetzen der Kommunikationsstruktur, Informations-, | True | 1.0 | 1.0 | True | 1.0 | 1.0 | ||||||||||||
| Berichts- und Protokollwesen, inkl. Abschluss | |||||||||||||||||||
| (nur Streichen sofern das PKS bereits vom Bauamt (über Rahmenvertrag) beauftragt ist/wird) | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • (Fortgeschriebene) Ergebnisse aus der Projektentwicklung (z.B. Bedarfsplanung mit Baufachlichem Gutachten) • Projektorganisationshandbuch | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| • Stets aktuelle Information des Auftraggebers (AG) über den aktuellen Stand des Projektes und die voraussichtliche Entwicklung. | |||||||||||||||||||
| • Sicherstellung einer laufenden, rechtzeitigen und umfassenden Information des Projektsteuerers durch den Auftraggeber über projektrelevante Informationen | |||||||||||||||||||
| • Reibungslose Kommunikation und rechtzeitige Information aller Projektbeteiligten | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| • (PS 1/LPH 1) Abgestimmte Vorgaben über das Kommunikations- und das Berichtswesen sowie das Protokollwesen | |||||||||||||||||||
| • (PS 1/LPH 1 - PS 4/LPH 8) Mit dem Auftraggeber abgestimmte Protokolle (Projektbesprechungen) | |||||||||||||||||||
| • (PS 1 / LPH 1 – PS 4 / LPH 8) Empfehlungen und/oder Entscheidungsvorschläge | |||||||||||||||||||
| • (PS 2 / LPH 2 – PS 4 / LPH 8) Quartalsberichte, ggf. Monatsberichte | |||||||||||||||||||
| • (PS 5/ LPH 8) Ergebnisbericht über die Kommunikationsstruktur (Informations-, Berichts-, und Protokollwesen) | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| • In Abstimmung mit dem AG Prozesse zur Steuerung der Kommunikationsvorgänge entwickeln (PS 1/LPH 1) und umsetzen (PS 1-PS 4/LPH 1-8) wie z.B. | |||||||||||||||||||
| o Planen und Umsetzen der Besprechungsorganisation von regelmäßigen Besprechungen nach Teilnehmerkreisen (z.B. Projekt-/Bauherren-, Nutzer-, Betreiber-, Koordinations-, Planungs-, und Baubesprechungen sowie ggf. übergeordnete Themen aus Infrastruktur und/oder Erschließung des Baugebietes, sonstiger öffentlicher Belange oder projektspezifischer Anforderungen) | |||||||||||||||||||
| o Vorschlagen von sinnvollen Besprechungszyklen und Erstellen eines Besprechungskalenders | |||||||||||||||||||
| • Ableitung von Vorgaben für die Planerverträge, wie z.B. Einberufung von Besprechungen, Einforderung der Vorgaben zum Berichtswesen, stichprobenartige Kontrolle für die zeitgerechte Erstellung von Protokollen | |||||||||||||||||||
| • Erstellen bzw. Überprüfen, Abstimmen (PS 1/LPH 1) und Umsetzen (LPH 1-8) eines Protokollwesens auch durch Überprüfung der rechtzeitigen Erstellung | |||||||||||||||||||
| • Vorschlagen, Festlegen (PS 1) und Umsetzen (PS 2, 3, 4) eines Berichtswesens gemäß den Informationsbedürfnissen der Aufbauorganisation des Auftraggebers zu inhaltlichen Themen, z.B. | |||||||||||||||||||
| o Status von Planung/Ausschreibungen/Vergaben o Stand der Baustelle o Leistungsständen | |||||||||||||||||||
| o erforderlichen Entscheidungen o Kostenstand mit Prognosen und Risiken o Terminstatus mit Prognose und Risiken | |||||||||||||||||||
| o Bedenken und Behinderungen o Nachtragsmanagement o Projektrisiken und Kompensationsmaßnahmen o Festlegen (PS 1) im Berichtswesen von | |||||||||||||||||||
| Informationstiefe Darstellung (wie z.B. Soll-Ist-Abgleich, Ampelsystem) Berichtszyklen | |||||||||||||||||||
| • Vorlage (PS 1) abgestimmter Vorgaben für das Kommunikations- und Berichtswesen (z.B. Protokolle, Statusberichte etc.) • Analyse und Bewertung (PS 2, 3, 4) der ordnungsgemäßen Nutzung der CDE / PKS | |||||||||||||||||||
| A.8 | Vorschlagen, Abstimmen, Umsetzen und Abschließen des Entscheidungs- und | True | 1.0 | 1.0 | True | 1.0 | 1.0 | ||||||||||||
| Änderungsmanagements | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Projektorganisationshandbuch mit Vorgaben des Auftraggebers (AG) • (Fortgeschriebene) Ergebnisse aus der Projektentwicklung (z.B. Bedarfsplanung mit Baufachlichem Gutachten) • Vorgaben zum Änderungsmanagement (z.B. Muster RLBau) | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Stets aktuelle und definierte Planungsgrundlagen, rechtzeitige, effektive und sichere Herbeiführung notwendiger Entscheidungen. | |||||||||||||||||||
| Übersicht über alle noch zu treffenden und getroffenen Entscheidungen sowie Änderungen einschließlich der Dokumentation des Prozesses. Geregelte Prozesse und damit Grundlagen für einen reibungslosen Projektablauf | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| In PS 1: Abgestimmte Vorgaben für das Entscheidungs- und Änderungsmanagement PS 2 – 4: Entscheidungsvorschläge PS 5: Abschlussbericht mit Lessons Learned | |||||||||||||||||||
| Allgemeines: | |||||||||||||||||||
| Entscheidungs- und Änderungsmanagement überschneidet sich in der Regel während des Projektablaufes. | |||||||||||||||||||
| Da die Bedarfsplanung des Nutzers weitgehend abgeschlossen sein soll, bedeutet jede wesentliche Abweichung von den Festlegungen eine Änderung sodass das Änderungsmanagement ab Beginn der Planung beginnt. | |||||||||||||||||||
| Im Planungsprozess werden jedoch noch eine Vielzahl von Entscheidungen und auch noch Grundsatzentscheidungen notwendig. | |||||||||||||||||||
| Nach Abschluss der Leistungsphase 3, wenn die Grundsatzentscheidungen zur Projektdefinition getroffen sind, werden im weiteren Planungs- und Realisierungsprozess zwar noch eine Vielzahl von Einzelentscheidungen (z.B. Bemusterungen) notwendig, jedoch bekommt das Änderungsmanagement eine stärkere Rolle. | |||||||||||||||||||
| In der Ausführungsphase, mit Einbindung von ausführenden Firmen, kommt es zu einer deutlichen Veränderung des Änderungsmanagements. | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| Entscheidungsmanagement: | |||||||||||||||||||
| Rechtzeitiges erkennen des Entscheidungsbedarfes und Veranlassen von Entscheidungsvorbereitungen, einschließlich zielorientierter Koordination der Projektbeteiligten: | |||||||||||||||||||
| • Vorschlagen und Abstimmen der organisatorischen Grundlagen des Entscheidungsmanagements (PS 1): | |||||||||||||||||||
| o Klärung und Darstellung des Entscheidungsstandardablaufes (auch als Flussdiagramm) o Liste der Entscheidungen, inkl. Angaben zum Status der Entscheidung | |||||||||||||||||||
| o Durchnummerierte Entscheidungsanträge mit folgendem Mindestinhalt: Grundlagen, Sachverhaltsdarstellung, Aufzeigen von Auswirkungen auf Qualitäten, Kosten und Termine, Darstellen der Auswirkungen auf den künftigen Betrieb des Gebäudes (u.a. Betriebskosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten, Gebühren für wiederkehrende Prüfungen) | |||||||||||||||||||
| sowie sonstigen Vor- und Nachteilen sowie besonderer Risiken, eine begründete Empfehlung des Auftragnehmers, Datum bis wann die Entscheidung zu treffen ist (angemessener Entscheidungszeitraum), Aufstellungsdatum, Unterschrift des Aufstellers, Freigaben der entscheidenden Stellen durch Unterschriften | |||||||||||||||||||
| • Umsetzen, d.h. Abstimmung der organisatorischen Grundlagen des Entscheidungsmanagements und Überprüfen der Einhaltung (PS 2 bis 4) • PS 5: Erstellen eines Abschlussberichts und Lessons Learned | |||||||||||||||||||
| Änderungsmanagement: | |||||||||||||||||||
| • Vorschlagen und Abstimmen der organisatorischen Grundlagen des Änderungsmanagements (PS 1): | |||||||||||||||||||
| o Klärung und Darstellung des Änderungsstandardablaufes (auch als Flussdiagramm) o Liste der Änderungen, inkl. Angaben zum Status der Änderung | |||||||||||||||||||
| o Durchnummerierte Änderungsanträge mit folgendem Mindestinhalt: Grundlagen, Sachverhaltsdarstellung, Verursacher der Änderung, Aufzeigen von Auswirkungen auf Qualitäten, Kosten und Termine, Darstellen der Auswirkungen auf den künftigen Betrieb des Gebäudes | |||||||||||||||||||
| sowie sonstigen Vor- und Nachteilen sowie besonderer Risiken, eine begründete Empfehlung des Auftragnehmers, Datum bis wann die Entscheidung zu treffen ist | |||||||||||||||||||
| (angemessener Entscheidungszeitraum), Aufstellungsdatum, Unterschrift des Aufstellers, Freigaben der entscheidenden Stellen durch Unterschriften. Bewerten sämtlicher Änderungen hinsichtlich der Gesamtkosten | |||||||||||||||||||
| • Umsetzen, d.h. Abstimmung der organisatorischen Grundlagen des Änderungsmanagements und Überprüfen der Einhaltung (PS 2 bis 4) | |||||||||||||||||||
| • Erstellen eines Abschlussberichts und Lessons Learned | |||||||||||||||||||
| A.9 | Mitwirken beim Risikomanagement inkl. Abschließen des Risikomanagements | True | 1.0 | 1.0 | True | 1.0 | 1.0 | ||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Risikoermittlung des Auftraggebers (AG’s) zum Abschluss der Projektentwicklung • Oder bereits vom AG ermitteltes Risiko zu späteren Leistungsphasen | |||||||||||||||||||
| • Vorgaben zur Risikoermittlung (z.B. Mustervorlagen RLBau) • Projektorganisationshandbuch | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Zu jeder Zeit Risiken so früh wie möglich erkennen, bewerten, vermeiden oder damit umgehen, z.B. durch Gegensteuerungsmaßnahmen | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| • PS 1: Risikoliste mit Bewertung der Risiken mit Empfehlungen • PS 2 - 4: Fortgeschriebene Risikoliste mit Bewertung und Empfehlung • PS 5: Abschlussbericht und Lessons Learned | |||||||||||||||||||
| • Befüllung der Mustervorlagen des Auftraggebers, einschließlich der „Arbeitshilfe zur Risikoermittlung“ • Risikoberichte | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| • Plausibilisieren der ggf. vorliegenden Risikoermittlung des Auftraggebers. • PS 2: Analyse und Bewertung der Risiken von planerischen Entwürfen und Varianten | |||||||||||||||||||
| • Zu allen wesentlichen Projektschritten (Abschluss LPH 2, LPH 3 und zum Zeitpunkt des Kostenvoranschlages): Identifikation und Bewertung der Risiken gemäß den Vorgaben des Auftraggebers und unter Einbeziehung der Beiträge der Projektbeteiligten sowie Sonderfachleuten/Gutachter | |||||||||||||||||||
| • PS 2 – 4: fortlaufende Identifikation und Bewertung von Veränderungen bei der Eintrittswahrscheinlichkeit oder beim Eintritt von Risiken | |||||||||||||||||||
| • Entwickeln von Vorschlägen für Steuerungsmaßnahmen und Abstimmen mit dem Auftraggeber und den Planungsbeteiligten. | |||||||||||||||||||
| • Veranlassen (zusammen mit dem Auftraggeber) der Umsetzung von Steuerungsmaßnahmen | |||||||||||||||||||
| • Kontrolle der Umsetzung der Steuerungsmaßnahme und fortlaufende Information über die Ergebnisse • PS 5: Erstellen eines Abschlussberichts und Lessons Learned | |||||||||||||||||||
| A.10 | Entwickeln, Abstimmen und Dokumentieren der projektspezifischen | True | 1.0 | 1.0 | True | 1.0 | 0.0 | ||||||||||||
| Organisationsvorgaben (Projektorganisationshandbuch) | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| Muster-Projektorganisationshandbuch Projektorganisationshandbuch (teilbefüllt) | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Definition und Vereinbarung der organisatorischen Rahmenbedingungen für einen möglichst reibungslosen Projektablauf. | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| • PS 1 – 4: Projektspezifisch angepasstes und fortgeschriebenes Projektorganisationshandbuch • PS 5: Ergebnisbericht abschließende Projektdokumentation, ggf. Entscheidungsvorschläge | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| Organisationsvorgaben: | |||||||||||||||||||
| Die aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen eines Projektes sind als Leistungen des Projektsteuerers in Form von organisatorischen Vorgaben zu ermitteln, mit dem Auftraggeber abzustimmen und | |||||||||||||||||||
| den Projektbeteiligten nach der Entscheidung des Auftraggebers rechtzeitig als verbindliche Vorgehensweise zu vermitteln sowie im weiteren Projektverlauf zu aktualisieren. | |||||||||||||||||||
| Viele Grundlagen des Projektorganisationshandbuches werden in den vorangegangenen Leistungen des Handlungsbereiches A entwickelt und nun in einem projektspezifischen Organisationshandbuch zusammengefasst und in den jeweiligen Planungsphasen verfeinert. | |||||||||||||||||||
| • Mitwirken bei der Klärung der projektspezifischen Rahmenbedingungen • Mitwirken bei der Festlegung der Projektziele • Entwickeln und Abstimmen der Projektstrukturplanung | |||||||||||||||||||
| • Vorschlagen und Abstimmen der Schnittstellen und Prozesse der Planung (Planung der Planung) | |||||||||||||||||||
| • Vorschlagen, Abstimmen und Umsetzen der Kommunikationsstruktur und des Informations-, Berichts- und Protokollwesens | |||||||||||||||||||
| • Vorschlagen, Abstimmen und Umsetzen des Entscheidungs- und Änderungsmanagements | |||||||||||||||||||
| Darüber hinaus werden auch Arbeitsergebnisse aus den Handlungsbereichen C, D und E im Projektorganisationshandbuch abgebildet. | |||||||||||||||||||
| PS 5: Überprüfen des systematischen Zusammenstellens der abschließenden Projektdokumentation gemäß Vorgaben AG und Erstellen des Ergebnisberichts mit ggf. Entscheidungsvorschlägen. | |||||||||||||||||||
| Es ist das vom Auftraggeber vorgegebene und ggf. teilbefüllte Projektorganisationshandbuch als inhaltliche Grundlage zu verwenden und projektspezifisch anzupassen und fortzuschreiben | |||||||||||||||||||
| A.11 | Mitwirken bei der Herbeiführung der behördlichen Genehmigungen | False | 1.0 | 1.0 | True | 1.0 | 0.0 | ||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Planungen bzw. Planungszwischenstände, Rahmenbedingungen sowie Abstimmungen mit dem Planungsteam | |||||||||||||||||||
| • Etwaige Festlegungen zum Baugenehmigungsverfahren wie z.B. die Bauaufsichtliche Zustimmung nach Art. 73 BayBO | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Rechtzeitiges Vorliegen behördlicher Genehmigungen zur Sicherstellung eines reibungslosen Planungs- und Bauablaufes. | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Empfehlungen zu Beteiligten und Abstimmungsprozessen und Dokumentation der Abstimmungen | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| • Frühzeitiges/rechtzeitiges organisieren des / der behördlichen Genehmigungsverfahren, zusammen mit dem Objektplaner. Hierzu gehören z.B. Abstimmungen zu | |||||||||||||||||||
| o erforderlichen Gutachtern wie z.B. Brandschutz o zu Beteiligten wie z.B. Prüfstatikern o Verfahrensabstimmungen | |||||||||||||||||||
| • Protokollieren der Abstimmungen und Abstimmen mit den Genehmigungsbehörden und/oder sonstiger Beteiligter | |||||||||||||||||||
| • Abstimmen und Festlegen der notwendigen Verfahrensschritte mit | |||||||||||||||||||
| o dem Auftraggeber o den beauftragten Planern o allen sonstigen beteiligten Institutionen | |||||||||||||||||||
| • Dokumentation der zeitlichen Abfolge der Verfahrensschritte, auch zur transparenten Darstellung der oft komplizierten Zusammenhänge | |||||||||||||||||||
| A.12 | Veranlassen und Überprüfen des systematischen Zusammenstellens der | False | 0.0 | 0.0 | False | 0.0 | 1.0 | ||||||||||||
| Projektdokumentation | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| Ggf. Festlegungen im Projektorganisationshandbuch, bzw. sonstige Vorgaben des Auftraggebers | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Systematische und Vollständige Projektdokumentation | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Ergebnisbericht, ggf. Entscheidungsvorschläge | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| • Dafür zu sorgen, dass die Projektbeteiligten ihre Verpflichtung nachkommen, die Projektunterlagen für ihren jeweiligen Aufgabenbereich gemäß Projektorganisationshandbuch oder sonstiger Vorgaben des Auftraggebers zu ordnen. | |||||||||||||||||||
| • Erstellen von Organisationsvorgaben zur Gliederung und Klassifizierung der Bauakten | |||||||||||||||||||
| • Abstimmen (mit dem Auftraggeber) und Umsetzen eines geeigneten Verfahrens zur Gewährleistung der Vollständigkeit der von den Planungsbeteiligten übergebenen zeichnerischen Darstellung und rechnerischen Ergebnissen des Objektes | |||||||||||||||||||
| Ende Grundleistungen Handlungsbereich A | |||||||||||||||||||
| True | 1.0 | 1.0 |
C2_B Qualität_Quant_Kom
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Unnamed: 10 | Unnamed: 11 | Unnamed: 12 | Unnamed: 13 | Unnamed: 14 | Unnamed: 15 | Unnamed: 16 | Unnamed: 17 | Unnamed: 18 | Unnamed: 19 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektsteuerung / Projektmanagement | VII.27.4 | Teil C2 | B Qualität_Quant_Kom | Zellverknüpfungen | Bezeichnung Tabellenblatt: | ||||||||||||||
| Kommentar Handlungsbereich B | Vertragsnr.: | 000.912.310 | C2_B Qualität_Quant_Kom | ||||||||||||||||
| Maßnahmennr: | B11H.E1214200.12 /14 | Vergabenr.: | 26-078111 | ||||||||||||||||
| Maßnahme: | LGL - Ersatzneubau Laborgebäude (Parkdeck Vorabmaßnahme) / Ersatzneubau Energiezentrale | ||||||||||||||||||
| und Infrastruktur | |||||||||||||||||||
| Bieter: | |||||||||||||||||||
| Kommentar zu den Leistungen Handlungsbereich B: | |||||||||||||||||||
| Qualitäten und Quantitäten | |||||||||||||||||||
| Projektstufe 1 | Projektstufe 2a | Projektstufe 2b | Projektstufe 3 | Projektstufe 4 | Projektstufe 5 | Projektstufe 1 = Projektvorbereitung (LPH 1) Projektstufe 2 a = Planung bis Abschluss LPH 2 Projektstufe 2 b = Planung bis Abschluss LPH 4 Projektstufe 3 = Ausführungsvorbereitung (LPH 5,6,7) Projektstufe 4 = Ausführung (LPH 8) Projektstufe 5 = Projektabschluss (LPH 8 Planungs- und Bauleistungen sind abgenommen und schlussgerechnet) | |||||||||||||
| B | Grundleistungen | ||||||||||||||||||
| B.1 | Überprüfen der Bedarfsplanung auf Vollständigkeit und Plausibilität | True | 0.0 | 0.0 | False | 0.0 | 0.0 | ||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Ergebnisse aus der Projektentwicklung (z.B. Bedarfsplanung mit Baufachlichem Gutachten) | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| • Eindeutige und erschöpfende Beschreibung und Definition des Nutzerwillens und Definition der Projektziele = „Messlatte der Projektziele“ als | |||||||||||||||||||
| Grundlage um über alle Projektstufen hinweg verbindlich Auskunft darüber zu geben, ob und inwieweit mit den Planungs- und Ausführungsergebnissen die Projektziele erfüllt werden. | |||||||||||||||||||
| • Präzisierung der Projektziele durch Definition von Anforderungen • Belastbare Planungsgrundlagen | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| • Ergebnisbericht zur Bedarfsplanung / Dokumentation etwaigen Bearbeitungsbedarfes • Entscheidungsvorschläge bzgl. Anpassungen | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| • Überprüfen der Bedarfsplanung im Hinblick auf | |||||||||||||||||||
| o Vollständigkeit o Plausibilität o Konsistenz mit den Projektzielen | |||||||||||||||||||
| Die hierfür notwendigen Angaben sind in geeigneter Weise beim Auftraggeber abzufragen | |||||||||||||||||||
| • Verfassen eines Prüfberichtes • Ggf. klären des weiteren Vorgehens zur Vervollständigung (Bearbeitungsbedarf) der Bedarfsplanung | |||||||||||||||||||
| • Erstellen von Entscheidungsvorlagen für notwendige Anpassungsmaßnahmen und mit dem Auftraggeber abstimmen | |||||||||||||||||||
| Im Rahmen der Definition von Planungszielen geht es u.a. um die Optimierung der Flächenproportionen durch möglichst hohe Anteile der Hauptnutzflächen an der Bruttogrundfläche und die Anpassungsfähigkeit durch Flexibilität und Variabilität. | |||||||||||||||||||
| Mit der Verabschiedung der Bedarfsplanung werden die Qualitätsziele des Projektes festgelegt und damit eine bestimmte Funktionalität, z.B. durch attraktive funktionale Arbeitsbereiche eines Verwaltungsgebäudes, ausschlaggebend präzisiert. | |||||||||||||||||||
| B.2 | Mitwirken bei der Klärung von Grundstücks- und Standortfragen und | False | 0.0 | 0.0 | False | 0.0 | 0.0 | ||||||||||||
| bei der Beschaffung der relevanten Unterlagen | |||||||||||||||||||
| (im Regelfall keine Beauftragung, ggf. eigenständige Ausformulierung des Leistungsbildes vornehmen) | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| B.3.1 | Überprüfen der Ergebnisdokumentation der Planungsbeteiligten - | True | 0.0 | 0.0 | False | 0.0 | 0.0 | ||||||||||||
| Grundlagenermittlung | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Ergebnisse aus der Projektentwicklung (z.B. Bedarfsplanung mit Baufachlichem Gutachten) • Ergebnisdokumentation der Planungsbeteiligten | |||||||||||||||||||
| • Beratungsergebnisse der Planungsbeteiligten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf und Vorlage Entscheidungshilfen für die Auswahl weiterer an der Planung fachlich Beteiligter | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Belastbare Planungsgrundlagen zur Vermeidung von späteren Fehlern in der Planung und Ausführung und daraus resultierenden Störungen im Projekt | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| • Ergebnisbericht zur Überprüfung der Grundlagenermittlung der Planungsbeteiligten • Entscheidungsvorschläge bei Abweichungen | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| • kontrollieren und steuern der Planungsbeteiligten bei der Klärung der Aufgabenstellung. | |||||||||||||||||||
| • für Abhilfe sorgen, bei fehlenden Angaben in der Bedarfsplanung und bei standortrelevanten Unterlagen im Hinblick auf die gestellte Planungsaufgabe oder notwendig werdender Voruntersuchungen (z.B. Bestandgebäude). | |||||||||||||||||||
| • Abschließende Überprüfung der Ergebnisdokumentation der Planungsbeteiligten auf Vollständigkeit, Konsistenz mit den Planungszielen und Plausibilität | |||||||||||||||||||
| • Erstellen und abstimmen eines Entscheidungsvorschlages mit Empfehlung zum weiteren Vorgehen | |||||||||||||||||||
| B.3.2 | Überprüfen der Ergebnisse der Planungsbeteiligten zum Abschluss der | False | 1.0 | 1.0 | True | 0.0 | 0.0 | ||||||||||||
| jeweiligen Leistungsphasen der Planung und planungsbegleitende Konformitätsprüfung Vorplanung – Entwurfsplanung – Genehmigungsplanung - Ausführungsplanung | |||||||||||||||||||
| Diese Leistung steht im engen Zusammenhang mit B.5, „Analysieren, Bewerten und Steuern der Leistungen der Planungsbeteiligten, insbesondere der Koordinations- und Integrationsleistungen des Objektplaners“ sowie zu E.6 „Mitwirken bei der Durchsetzung von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten“. | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • (fortgeschriebene) Ergebnisse aus der Projektentwicklung (z.B. Bedarfsplanung mit Baufachlichem Gutachten) | |||||||||||||||||||
| • Ab PS 2: bereits vorliegende Planungsergebnisse der Objekt- und Fachplaner, im Wesentlichen Unterlagen (Planunterlagen, Kostenermittlungen, Terminplanungen, Beschreibungen) zu Arbeitsergebnissen oder abgeschlossenen Leistungsphasen wie z.B. Unterlagen zur PU, Entwurfsplanung, PP, IPU mit zugehörigen befüllten Mustern und Vorlageschreiben, Beschreibungen | |||||||||||||||||||
| • internes Auftragsschreiben • aktuelle Planungsergebnisse (in den Planungsphasen) | |||||||||||||||||||
| • Schnittstellenfestlegungen zwischen den Beteiligten • Verträge der Planungsbeteiligten | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| • Umsetzung und Einhaltung der Projektziele • Qualitätsgesicherte und aufeinander abgestimmte Objekt- und Fachplanungen, einschließlich der zugehörigen Kostenermittlung und Terminplanung | |||||||||||||||||||
| • Vermeidung/Reduzierung von Änderungsprozessen in der weiteren Planung • In PS 2b/LPH 3/4: Genehmigungsfähigkeit liegt vor | |||||||||||||||||||
| • In PS 3/LPH 5: Ausführungsreife der Planung liegt vor • Minderung von Störungen und Nachtragsrisiken in der Ausführung | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| • Ergebnisberichte zur Ergebnisdokumentation der Planung (je Leistungsphase) mit Empfehlung zum weiteren Vorgehen | |||||||||||||||||||
| • Fortlaufende Informationen (in geeigneter Form) über Erkenntnisse der planungsbegleitenden Konformitätsprüfung. | |||||||||||||||||||
| • In PS 2a /LPH 2: Bestätigung, dass die Vorplanung vollständig und widerspruchsfrei ist und die Grundlagen für die Erbringung der Entwurfsplanung vorliegen. | |||||||||||||||||||
| • In PS 2b /LPH 3: Bestätigung, dass die Entwurfsplanung vollständig und widerspruchsfrei erbracht ist und die Grundlagen für die Erbringung der Genehmigungsplanung sowie die Ausführungsunterlagen vorliegen. | |||||||||||||||||||
| • in PS 2b /LPH 4: Bestätigung, dass die Genehmigungsplanung vollständig und widerspruchsfrei ist und die Genehmigung zu erwarten ist | |||||||||||||||||||
| • in PS 3 / LPH 5: Bestätigung, dass die Ausführungsplanung vollständig und widerspruchsfrei ist und die Ausführungsreife vorliegt | |||||||||||||||||||
| • Entscheidungsvorschläge bei Abweichungen | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| • Vergleichen der Planungs- und Planungszwischenergebnisse (im Planungsprozess und zum Abschluss der LPH 2, 3, 4, 5) mit den vorgegebenen Projektzielen | |||||||||||||||||||
| • Feststellung von Abweichungen und Widersprüchen und Herbeiführen der erforderlichen Klärungen (mit den Projektbeteiligten) unter Berücksichtigung alternativer Lösungen | |||||||||||||||||||
| • Vorschlagen von Anpassungen • Herbeiführen von Entscheidungen durch den AG auf Basis von Entscheidungsvorlagen mit Handlungsempfehlung | |||||||||||||||||||
| • Erstellen von schriftlichen Ergebnisberichten zum Phasenabschluss der jeweiligen Leistungsphase nach HOAI | |||||||||||||||||||
| • Schriftliche Empfehlungen an den Auftraggeber zur weiteren Vorgehensweise | |||||||||||||||||||
| In PS 2a / LPH 2: | |||||||||||||||||||
| • dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Vorplanung | |||||||||||||||||||
| o von den jeweiligen Planern vollständig sind o von den jeweiligen Planern systematisch zusammengestellt sind o keine Widersprüche zwischen den Leistungen der Beteiligten bestehen | |||||||||||||||||||
| o die Grundlagen für die Erbringung der Entwurfsplanung vollständig und mängelfrei vorliegen o vom Auftraggeber (nach Klärung der Fragen aus der Überprüfung) gebilligt werden | |||||||||||||||||||
| • Überprüfung der vorgelegten Planunterlagen des Objekt- und der Fachplaner, um eine Aussage zur Qualität der Planunterlagen treffen und bei Bedarf rechtzeitig gegensteuern zu können. | |||||||||||||||||||
| Dabei ist das Augenmerk insbesondere auf die Schnittstellen zwischen den an der Leistungserbringung Beteiligten und Leistungsbereiche mit erheblichen / wesentlichen Störungspotenzial (z.B. Bereiche mit hohen Installationsdichten, Bereiche mit besonderen konstruktiven Anforderungen etc.) zu legen. | |||||||||||||||||||
| • Plausibilitätsprüfung der Vorplanungsunterlagen (LPH 2 HOAI) Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung der Vorplanungsunterlagen (LPH 2 HOAI) ergeben sich z.B. folgende Fragestellungen: | |||||||||||||||||||
| o Werden die Vorgaben der Bedarfsplanung erfüllt bzw. umgesetzt? Wenn nicht, welche Anpassungsmaßnahmen sind sinnvoll und möglich? | |||||||||||||||||||
| o Lassen die erarbeiteten Unterlagen erwarten, dass die Projektziele eingehalten werden? | |||||||||||||||||||
| o Haben die Planer alle beauftragten Leistungen bis zum Abschluss der LPH 2 HOAI vertragsgemäß erbracht? Sind insbesondere in ausreichendem Maße alle notwendigen Varianten nach gleichen Anforderungen untersucht worden? | |||||||||||||||||||
| o Liegen die erforderlichen Entscheidungen des AG für die Fortführung vor? o Wurden die wesentlichen Randbedingungen und Prozesse geklärt? o Ist die Kostenschätzung nach DIN 276 vollständig? | |||||||||||||||||||
| Sind die Mengen- und Wertansätze plausibel? Sind die besonderen Kosten (Bedingt z.B. aus Besonderheiten aus der Nutzung, des Grundstücks, der Baukonstruktion, sonstiger besonderer Anforderungen die über die Anforderungen von Vergleichsprojekten hinausgehen) vollständig und in ausreichender Höhe berücksichtigt? | |||||||||||||||||||
| Sind die bauablaufbezogenen Kosten für Provisorien, Betreiberleistungen, Winterbaubeheizung, Verbrauchskosten (Strom, Wärme etc.) während der Bauausführung etc. berücksichtigt und richtig verortet? | |||||||||||||||||||
| o Stimmt die Kostenschätzung mit dem definierten Kostenziel, fortgeschrieben um | |||||||||||||||||||
| real eingetretenen Baupreisindex eingetretenen Risiken freigegebenen Änderungen sowie Entscheidungen überein? Wenn nicht, welche Steuerungsmaßnahmen sind sinnvoll und möglich? | |||||||||||||||||||
| o Besteht Konformität zwischen den Planunterlagen, der Objektbeschreibung, den angesetzten Qualitäten und Quantitäten, den Berechnungen und der Kostenschätzung? | |||||||||||||||||||
| o Sind die Vorplanungsergebnisse der anderen an der Planung Beteiligten, insbesondere der Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung, ausreichend koordiniert und in die Objektplanung integriert worden? | |||||||||||||||||||
| o Wurde ein mit den anderen an der Planung Beteiligten abgestimmter Terminplan vorgelegt, der die wesentlichen Vorgänge des Planungs- und Bauablaufes enthält und stimmt dieser mit dem abgestimmten Rahmenterminplan und Steuerungsterminplan überein? Wenn nicht, welche Steuerungsmaßnahmen sind sinnvoll und möglich? | |||||||||||||||||||
| o Wurde eine Risikobewertung mit Auswirkung auf Kosten, Termine und Qualitäten durchgeführt und ist diese plausibel? | |||||||||||||||||||
| o Wurden alle erforderlichen Vorverhandlungen mit den zuständigen Behörden durchgeführt und protokolliert? | |||||||||||||||||||
| o Liegen die Voraussetzungen für die Erbringung der Entwurfsplanung vollständig und mängelfrei vor? | |||||||||||||||||||
| In PS 2b / LPH 3: | |||||||||||||||||||
| Das Ergebnis stellt das Bau-Soll mit dem Reifegrad der Entwurfsplanung dar. Es ist maßgebend für alle weiteren Planungsphasen und die Honorierung der Projektbeteiligten. Die Aufgaben des Projektsteuerers sind: | |||||||||||||||||||
| • dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Entwurfsplanung | |||||||||||||||||||
| o von den jeweiligen Planern vollständig sind o von den jeweiligen Planern systematisch zusammengestellt sind o keine Widersprüche zwischen den Leistungen der Beteiligten bestehen | |||||||||||||||||||
| o die Grundlagen für die Erbringung der Ausführung vollständig und mängelfrei vorliegen o vom Auftraggeber (nach Klärung der Fragen aus der Überprüfung) genehmigt werden | |||||||||||||||||||
| • Überprüfung der vorgelegten Planunterlagen der Objekt- und der Fachplaner, um eine Aussage zur Qualität der Planunterlagen treffen und bei Bedarf rechtzeitig gegensteuern zu können. | |||||||||||||||||||
| Dabei ist das Augenmerk insbesondere auf die Schnittstellen zwischen den an der Leistungserbringung Beteiligten und Leistungsbereiche mit erheblichen / wesentlichen Störungspotenzial (z.B. Bereiche mit hohen Installationsdichten, Bereiche mit besonderen konstruktiven Anforderungen, etc.) zu legen. | |||||||||||||||||||
| • Ein Überprüfen der Entwurfsplanungsunterlagen (LPH 3 HOAI) Im Rahmen der Überprüfung der Entwurfsplanungsunterlagen (LPH 3 HOAI) ergeben sich z.B. folgende Fragestellungen: | |||||||||||||||||||
| o Werden durch die Ergebnisse der Entwurfsplanung die Vorgaben der gebilligten Vorplanung erfüllt und umgesetzt? Wenn nicht, welche Steuerungsmaßnahmen sind sinnvoll und möglich? | |||||||||||||||||||
| o Lassen die erarbeiteten Unterlagen erwarten, dass die Projektziele eingehalten werden? | |||||||||||||||||||
| o Haben die Planer alle beauftragten Leistungen der Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) vertragsgemäß erbracht? | |||||||||||||||||||
| o Hat der Objektplaner die Leistungen aller anderen an der Planung fachlich Beteiligten koordiniert und in seine Entwurfsplanung integriert? Liegen Protokolle der Planungsbesprechungen vor? | |||||||||||||||||||
| o Liegen die erforderlichen Entscheidungen des AG für die Fortführung vor? o Wurden die wesentlichen Randbedingungen und Prozesse geklärt | |||||||||||||||||||
| o Ist die Kostenberechnung nach DIN 276 vollständig? o Sind die Mengen und Kostenansätze aus der vertieften Kostenberechnung plausibel? | |||||||||||||||||||
| o Sind die besonderen Kosten (Bedingt z.B. aus Besonderheiten aus der Nutzung, des Grundstücks, der Baukonstruktion, sonstiger besonderer Anforderungen die über die Anforderungen von Vergleichsprojekten hinausgehen) vollständig und in ausreichender Höhe berücksichtigt? | |||||||||||||||||||
| o Stimmt die Kostenberechnung mit dem definierten Kostenziel, fortgeschrieben um | |||||||||||||||||||
| real eingetretenen Baupreisindex eingetretenen Risiken freigegebenen Änderungen sowie Entscheidungen | |||||||||||||||||||
| überein? Wenn nicht, welche Steuerungsmaßnahmen sind sinnvoll und möglich? | |||||||||||||||||||
| o Sind alle Ergebnisse sonstiger Gutachter in den Ergebnissen der Entwurfsplanung berücksichtigt worden (z.B. Gutachter für Denkmalschutz, Schadstoffe, Baugrund, Schallemmission und –immission, Lichttechnik, Fassadentechnik, Bühnentechnik, etc.)? | |||||||||||||||||||
| o Wurden Möglichkeiten zur Optimierung der Planung genutzt? o Liegt eine umfassende und möglichst nach Kostengruppen der DIN 276 gegliederte Objektbeschreibung vor? | |||||||||||||||||||
| o Wurde der Terminplan aus der Vorplanung fortgeschrieben und stimmt dieser mit dem abgestimmten Rahmenterminplan und Steuerungsterminplan überein? Wenn nicht, welche Steuerungsmaßnahmen sind sinnvoll und möglich? | |||||||||||||||||||
| o Wurde eine Risikobewertung mit Auswirkung auf Kosten, Termine und Qualitäten durchgeführt? | |||||||||||||||||||
| o Wurden alle erforderlichen Verhandlungen mit den zuständigen Behörden, insbesondere allen Verfahrensbeteiligten nach Art. 73 BayBO über die Genehmigungsfähigkeit durchgeführt und protokolliert? | |||||||||||||||||||
| In PS 2b / LPH 4: | |||||||||||||||||||
| Des Weiteren ist die Konformität der Genehmigungsplanung (LPH 4 HOAI) mit den Projektzielen vom Projektsteuerer zu überprüfen. Prüfen, ob alle für die Genehmigung erforderlichen Nachweise vorliegen. | |||||||||||||||||||
| In PS 3 / LPH 5: | |||||||||||||||||||
| Die Ergebnisdokumentation der Ausführungsplanung kann i.d.R. nicht wie bei Vor- oder Entwurfsplanung in einem Zuge, sondern nur in Abschnitten erfolgen. Die Zeitpunkte der Überprüfung ergeben sich aus den Planungsvorgaben. | |||||||||||||||||||
| • Überprüfen der Ausführungsplanung, die in vier wesentliche Bereiche zu unterteilen ist: | |||||||||||||||||||
| • Ausführungsplanung | |||||||||||||||||||
| o Überprüfen, dass die Planungen des Objektplaners mit den Planungen der anderen fachlich Beteiligten, insbesondere des Tragwerksplaners und Fachplaners für Technische Anlagen koordiniert und integriert werden bzw. wurde. | |||||||||||||||||||
| o Überprüfen, ob die von den Objektplanungen und Fachplanungen geschuldeten Unterlagen vollständig, widerspruchsfrei und mängelfrei vorliegen und die Ausführungsreife gegeben ist (z.B. anhand der VDI 6026) | |||||||||||||||||||
| o Einfordern und Überprüfung der Kollisionsplanung der Technischen Anlagen im Zusammenhang mit der Schlitz- und Durchbruchplanung. | |||||||||||||||||||
| o Insbesondere in Bereichen mit hohem Installationsgrad und Kollisionspotenzial: Einfordern und Überprüfen des geplanten Bauablaufes, insb. bei der Abfolge von mehreren Gewerken | |||||||||||||||||||
| o Sicherstellung der durchgängigen Verwendung des festgelegten Kennzeichnungssystems (AKS / BAS) über alle Planungsbereiche entsprechend den vertraglichen Verpflichtungen | |||||||||||||||||||
| • Detailplanung nach Gewerken | |||||||||||||||||||
| o Ob die wesentlichen Detailpunkte für das jeweilige Gewerk erfasst sind o Ob die Koordination mit den anderen an der Planung fachlich Beteiligten erfolgt ist | |||||||||||||||||||
| o Ob die qualitativen Vorgaben aus der Entwurfsplanung sowie der Bemusterung richtig umgesetzt wurden | |||||||||||||||||||
| • Fortschreiben der Planung (LPH 5) | |||||||||||||||||||
| o Einfordern der Fortschreibung der Ausführungsplanung mindestens auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse. Besonders ist dabei darauf zu achten, dass die Auswirkungen der konkreten Produkte /Fabrikate auf andere Gewerke geklärt, gewerkeübergreifend abgestimmt und in die Planung mit eingearbeitet sind. | |||||||||||||||||||
| o Einfordern von ggf. notwendig werdenden ergänzenden Details während der Ausführung | |||||||||||||||||||
| • Werk- und Montageplanung der ausführenden Firmen | |||||||||||||||||||
| o Abschließende Überprüfung, ob (soweit beauftragt!) die Werk- und Montagepläne der ausführenden Firmen durch den Objektplaner und die TA-Planer fach- und termingerecht abgestimmt und ggf. geprüft werden. | |||||||||||||||||||
| Die Überprüfung soll insbesondere sicherstellen, dass die Konkretisierungen der Ausführungsplanung um die montagespezifischen Details keine Änderungen mit sich bringen, welche Auswirkungen auf andere Gewerke haben (Vermeidung von hieraus entstehenden Störungen in der Bauausführung!) | |||||||||||||||||||
| o Zur Verfügung stellen von ausreichenden Zeiträumen (in der Terminplanung!) zur Vermeidung von Verzögerungen aufgrund | |||||||||||||||||||
| Materialbestellungen Vorproduktion Ausführung auf der Baustelle | |||||||||||||||||||
| • Dokumentieren der Ergebnisse und Erstellen von Ergebnisberichten | True | ||||||||||||||||||
| B.4 | Überprüfen der von den Planungsbeteiligten erstellten Leistungsverzeichnisse, | False | 0.0 | 0.0 | True | 0.0 | 0.0 | ||||||||||||
| der Ergebnisse der Prüfung und Wertung der Angebote und Vergabevorschläge | |||||||||||||||||||
| Diese Leistung hat einen Bezug zu E.9: Überprüfen der Vertragsunterlagen für die Vergabeeinheiten auf Vollständigkeit und Plausibilität sowie Bestätigung der Versandfertigkeit | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Formblatt VI.1 Nr. 1.2 • Verträge der Planungsbeteiligten | |||||||||||||||||||
| Die von den Planungsbeteiligten erstellten Leistungsverzeichnisse, ggf. inkl. erforderlicher Wartungs- bzw. Instandhaltungsverträge | |||||||||||||||||||
| • Von Objektplaner und Fachplanern erstellte Vergabe- und Vertragsunterlagen mit abgestimmtem Vergabeterminplan und Bauzeitenplan • Planunterlagen und (bepreisten) Leistungsverzeichnissen | |||||||||||||||||||
| • Bauablaufplanung mit Aussagen, welche Provisorien, Betreiberleistungen, Wartungsleistungen, Schutzmaßnahmen etc. gebraucht werden. (Beispiele: Schachtausbau, Winterbaubeheizung oder prov. Regenwasserableitung) | |||||||||||||||||||
| • Schnittstellenabstimmungen zwischen den Leistungsbeschreibungen (z.B. 6 c) Leistungsbild TA | |||||||||||||||||||
| Die von den Planungsbeteiligten erstellten Prüfung und Wertung der Angebote (Formblatt 111 VHB / Vergabeplattform des Freistaats Bayern) | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| • Qualitätsgesicherte, mängelfreie, vollständige und den Anforderungen der VOB und dem Vergabehandbuch Bayern entsprechenden Leistungsbeschreibungen bzw. Vergabeunterlagen. | |||||||||||||||||||
| • Vergabe der Leistung oder Lieferung an einen geeigneten, zuverlässigen und leistungsfähigen Bieter • Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Angebotes | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Dokumentationen der Überprüfungen von Leistungsverzeichnissen, Angebotsauswertungen und Vergabevorschlägen mit Ergebnisberichten und Entscheidungsvorschlägen | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| • Überprüfung der von den Planungsbeteiligten erstellten Leistungsverzeichnisse | |||||||||||||||||||
| o Zunächst klären, ob die planerischen Voraussetzungen für die Erstellung der jeweiligen Ausschreibung vorliegen | |||||||||||||||||||
| bei Leistungsverzeichnissen für Einzelgewerke: Ausführungsplanung, insbesondere Werkplanung / Ausführungsplanung mit Detailplanung) und Massenermittlung | |||||||||||||||||||
| bei funktionaler Leistungsbeschreibung: ggf. Machbarkeitsstudie oder Orientierungsplanung oder Vorplanung oder Entwurfsplanung mit Leitdetails oder Ausführungsplanung (in Teilen) | |||||||||||||||||||
| o Überprüfen und bei Bedarf Abstimmen der Anwendung von einheitlichen Vorgaben über alle Gewerke sofern erforderlich, z.B. Projektstandards wie Festlegungen zu Teilnahme an JF, Wertstoffhof, Reinigung der Baustelle, etc. Regelungen zur Organisation des Zusammenwirkens, Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung etc. §4 Abs. 1 VOB/B | |||||||||||||||||||
| Dazu ist im Rahmen der LV-Bereitung ein Abstimmungsprozess erforderlich, der auch die Bauablaufplanung betrifft. | |||||||||||||||||||
| o Überprüfen, ob Widersprüche zwischen Vorbemerkungen (Allgemeine Vertragsbedingungen, Besondere Vertragsbedingungen, Zusätzliche Vertragsbedingungen, Zusätzliche technische Vertragsbedingungen) zueinander und dem Leistungsverzeichnis und der Baubeschreibung, etc. bestehen. | |||||||||||||||||||
| o Ggf. Veranlassen der Klärung der Widersprüche o Überprüfen der Leistungsverzeichnisse, jedoch die für das jeweilige Gewerk maßgeblichen qualitäts- und kostenbestimmenden Positionen | |||||||||||||||||||
| Auf die Einhaltung der Projektziele Ob die Leistungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten koordiniert und integriert wurden | |||||||||||||||||||
| Ob der Massenansatz plausibel Der Preis auskömmlich ist | |||||||||||||||||||
| Auf VOB-Konformität, Vollständigkeit, Schnittstellen zu den anderen Leistungsbeschreibungen | |||||||||||||||||||
| Siehe auch B 8: Zur Vermeidung von Widersprüchen sind Angaben der an der Planung Beteiligten, die dem vertraglichen Inhalt hinsichtlich der Verjährungsfristen widersprechen oder diese einschränken, bereits bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen zu korrigieren oder es sind im Vorfeld die vertraglich vorgesehenen Mängelhaftungsdauern anzupassen. | |||||||||||||||||||
| Dies betrifft u.a. auch Festlegungen zu Mängelhaftungsdauern unter der Voraussetzung des Abschlusses von Wartungs- und Instandhaltungsverträgen oder auch zur Klärung und eindeutigen Definition von beweglichen Teilen oder von elektrischen Bauteilen mit unterschiedlichen Mängelhaftungsdauern. | |||||||||||||||||||
| Überprüfung der vorgelegten Planunterlagen und Leistungsverzeichnisse des Objekt- und der Fachplaner, um eine Aussage zur Qualität der Planunterlagen treffen zu können und bei Bedarf rechtzeitig gegensteuern zu können Mitwirken bei der Veranlassung der Erstellung einer Leistungsbeschreibung für die Nachträge bei geänderten Leistungen (AG) oder zur Mängelbeseitigung (LPH 6) | |||||||||||||||||||
| Überprüfen o der Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistungen und dass keine(!) Leistungspositionen entsprechend der VOB/C in Nebenleistungen ausgeschrieben wurden | |||||||||||||||||||
| o der Forderungen von (einzelfallbezogenen) Nachweisen auf Angemessenheit (die durch die Bieter mit dem Angebot zu liefern sind) | |||||||||||||||||||
| o der Einhaltung der strukturellen Vorgaben wie Unterteilung in Bauabschnitte, Lose und Titel | |||||||||||||||||||
| o Konformität zur Kostenstruktur (z.B. Umschlüsselung von DIN 276 in vergabeorientierte Kostenkontrolleinheiten) | |||||||||||||||||||
| o der Produktneutralität o der VOB-Konformität | |||||||||||||||||||
| o Vollständigkeit, Schnittstellen zu den anderen Leistungsbeschreibungen o auf negative Auswirkungen auf die terminlichen Vorgaben | |||||||||||||||||||
| o Bei Vorliegen einer gewerkeorientierten Kostenberechnung: Abgleich mit dem vorliegenden Leistungsverzeichnis | |||||||||||||||||||
| o Bei Vorliegen einer „qualifizierten“ Kostenberechnung nach DIN 276 mit Zuordnung zu Einzelgewerken: Abgleich mit dem vorliegenden Leistungsverzeichnis | |||||||||||||||||||
| • Überprüfung der von den Planungsbeteiligten erstellten Wertung der Angebote | |||||||||||||||||||
| o Überprüfen, ob der Planer seine Leistungen erbracht hat. | |||||||||||||||||||
| o Überprüfen, ob die herangezogenen technischen Gründe für einen vorgeschlagenen Ausschluss plausibel sind und den Bedingungen des gewählten Verfahrens entsprechen oder Ausschlussgründe nicht beachtet wurden. | |||||||||||||||||||
| o Überprüfen der Auswertungen der Objekt- und Fachplaner auf Plausibilität und Wirtschaftlichkeit, insbesondere bei Vorliegen von Nebenangeboten oder Sondervorschlägen | |||||||||||||||||||
| o Nach Erfordernis: Teilnahme an Bietergesprächen und Unterstützung des Auftraggebers. Auf Grundlage der Prüfung können Aufklärungsgespräche mit den Bietern notwendig werden, um die Auskömmlichkeit der Kalkulation oder anderer Abweichungen in den Angebotsunterlagen aufzuklären, soweit diese nicht zum Ausschluss geführt haben. Preisverhandlungen sind nicht zulässig | |||||||||||||||||||
| Beratung / Abstimmung des ggf. erforderlichen Aufklärungsbedarfs (nur so viel wie tatsächlich nötig!) | |||||||||||||||||||
| • Überprüfung der Vergabevorschläge auf Plausibilität und Übereinstimmung mit den Projektzielen: | |||||||||||||||||||
| o Wurden die Qualitätsziele/Mindestanforderungen durch Nebenangebote erfüllt? o Ist das zur Beauftragung vorgeschlagene Angebot im Rahmen der Sollvorgabe? | |||||||||||||||||||
| o Gibt es negative Auswirkungen auf die terminlichen Vorgaben, was ggf. zum Ausschluss führen würde | |||||||||||||||||||
| o Lässt der Bieter ausreichende Ressourcen, Zuverlässigkeit und Fachkunde zur Bewältigung der vorgesehenen Bauaufgabe (Eignungsprüfung nachvollziehbar dargestellt) vermuten? | |||||||||||||||||||
| • Erstellen eines Ergebnisberichtes mit Entscheidungsvorschlag mit | |||||||||||||||||||
| o Bestätigung des jeweiligen Vergabevorschlags o Empfehlung von Abweichungen vom jeweiligen Vergabevorschlag | |||||||||||||||||||
| mit ausreichender Begründung Abstimmung mit den Projektbeteiligten und dem Auftraggeber | |||||||||||||||||||
| Gemeinsames Festlegen der weiteren Vorgehensweise | |||||||||||||||||||
| • Bei Aufhebung des Vergabeverfahrens: Mitwirken beim umgehenden Einleiten aller erforderlichen Maßnahmen wie z.B. | |||||||||||||||||||
| o Vergaberechtlich richtige Auswahl des sich anschließenden Vergabeverfahrens o Notwendigkeit der Änderung von Vergabeunterlagen o Kompensation von terminlichen Verzögerungen / Anpassung des Terminplanes | |||||||||||||||||||
| B.5 | Analysieren, Bewerten und Steuern der Leistungen der Planungsbeteiligten, | False | 1.0 | 1.0 | True | 1.0 | 0.0 | ||||||||||||
| insbesondere der Koordinations- und Integrationsleistungen des Objektplaners und (wenn beauftragt) des TGA-Koordinators | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Abgestimmte Grundlagen für die Planungsprozesse (aus der Projektvorbereitungsphase / Grundlagenermittlung gem. LPH 1 HOAI sowie den folgenden Leistungsphasen) | |||||||||||||||||||
| • Weiterentwicklung der Grundlagen gemäß dem geschuldeten, fortschreitenden Detaillierungsgrad für die Planungsprozesse (vom Objektplaner im Zusammenwirken mit den Fachplanern) | |||||||||||||||||||
| • Grundleistungen Projektsteuerung zu Organisationsvorgaben wie z.B. die Definition der Schnittstellen zwischen Bauherrn, Projektleitung, Projektsteuerung, und Planungsbeteiligten | |||||||||||||||||||
| (insb. Grundleistungen aus A.5 „Vorschlagen und Abstimmen der Schnittstellen und Prozesse der Planung (Planung der Planung)“ und A.10 „Entwickeln, Abstimmen, Dokumentieren, Fortschreiben und regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der projektspezifischen Organisationsvorgaben (Projektorganisationshandbuch) | |||||||||||||||||||
| • Verträge der Planungsbeteiligten • Steuerungsterminplan | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| • Kontinuierliches Sicherstellen der Einhaltung der Projektziele und eines reibungslosen Planungsverlaufes • Frühzeitiges Erkennen von Abweichungen und Gefährdung der Projektziele | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Entscheidungsvorschläge zu Anpassungsmaßnahmen | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| • Kontinuierliches Überprüfen, Analysieren und Bewerten | |||||||||||||||||||
| o der Planungsprozesse im Hinblick auf die Leistungen /Leistungsverpflichtungen /Vertragserfüllungen der einzelnen Planungsbeteiligten | |||||||||||||||||||
| o der Koordinations- und Integrationsleistungen des Objektplaners o der Mitwirkungsverpflichtungen der Fachplaner | |||||||||||||||||||
| o der Weiterentwicklung der Grundlagen mit den vorgegebenen Projektzielen (Qualitäten, Kosten, Termine) | |||||||||||||||||||
| • steuerndes Eingreifen bei Bedarf durch aktives Vorschlagen von Anpassungsmaßnahmen | |||||||||||||||||||
| Um dies gewährleisten zu können sind folgende Leistungen erforderlich: | |||||||||||||||||||
| • Teilnahme an den vom Objektplaner geführten Planungsbesprechungen im erforderlichen Umfang und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber, um sich vom Fortgang der Planung persönlich zu überzeugen | |||||||||||||||||||
| • Thematisieren, abstimmen und protokollieren aller wesentlichen Planungsinhalte in den eigenen Ablaufbesprechungen (i.d.R. Projektbesprechungen) | |||||||||||||||||||
| • Dafür Sorge tragen, dass der Auftraggeber, auf Basis von Entscheidungsvorlagen mit Empfehlungen, rechtzeitig alle erforderlichen Entscheidungen trifft, um den Planungsfortschritt nicht zu gefährden. | |||||||||||||||||||
| • Erstellen einer Schnittstellenliste (auf Basis der Ergebnisse der zugrundeliegenden Grundleistungen / Projektsteuerung) | |||||||||||||||||||
| o Vorbereiten einer Schnittstellenliste für den Planungs- und Ausführungsprozess durch die Projektsteuerung | |||||||||||||||||||
| o Befüllen, Abstimmen und Fortschreiben der Schnittstellenliste durch die Projektbeteiligten | |||||||||||||||||||
| o Fortlaufendes Analysieren und Überprüfen der Schnittstellenliste durch die Projektsteuerung | |||||||||||||||||||
| Im Rahmen der Planungsphasen erfolgt dann die Koordination der an der fachlich Beteiligten (Mitwirkungspflichten!) durch den Objektplaner und Integration in seine eigenen Planungen im Rahmen seines gesamten Leistungsbildes. | |||||||||||||||||||
| Vom Projektsteuerer sind die Koordinations- und Mitwirkungsleistungen im Hinblick eines vertragskonformen Zusammenwirkens der Beteiligten zu überprüfen. | |||||||||||||||||||
| Die Koordinationsleistungen der Objekt- und Fachplaner bleiben in den einzelnen Projektphasen von den Leistungen der Projektsteuerung unberührt. | |||||||||||||||||||
| • Stichprobenhafte Überprüfung der Arbeitsergebnisse der Projektbeteiligten auf | |||||||||||||||||||
| o Plausibilität | |||||||||||||||||||
| o Vollständigkeit o Den erreichten Koordinationsgrad | |||||||||||||||||||
| o Die Planungstiefe o Einhaltung der Festlegungen, die in der Planung der Planung getroffen wurden | |||||||||||||||||||
| Für die Überprüfung der Fortschrittsmessung ist der Steuerungsterminplan ein hilfreiches Instrument. Hier werden die Regelabläufe aus den Planungsvorgaben im Projekthandbuch in einen terminlichen Ablauf übersetzt und Zwischentermine mit den Planungsbeteiligten abgestimmt. Auf dieser Basis soll die Projektsteuerung Soll-Ist-Vergleiche sowie eine Fortschrittsmessung durchführen. | |||||||||||||||||||
| Zusätzlich in PS 3 / LPH 5 und 6: | |||||||||||||||||||
| Für die spätere Realisierung auf der Baustelle sind z.B. die Koordination und Integration der Tragwerksplanung (Schal- und Bewehrungspläne) und der technischen Ausrüstung (Schlitz- und Durchbruchspläne) durch den Objektplaner von besonderer Bedeutung und erfordern eine Überprüfung durch die Projektsteuerung. | |||||||||||||||||||
| • Überprüfen des erforderlichen Reifegrades der Ausführungsplanung, um den Vergabeprozess zu beginnen | |||||||||||||||||||
| • Bei Defiziten, Vorschlagen von Anpassungsmaßnahmen und • Herbeiführen der Entscheidung durch den Auftraggeber | |||||||||||||||||||
| In dieser Projektstufe nimmt erfahrungsgemäß die Anzahl der Änderungen bzw. Konkretisierungen aufgrund der intensiven Auseinandersetzung der Projektbeteiligten mit der Planungsaufgabe zu: | |||||||||||||||||||
| • Analyse eventueller Auswirkungen auf die Projektziele, Schnittstellen, bereits erarbeiteter Lösungen | |||||||||||||||||||
| • Abstimmen mit dem Auftraggeber sowie • Vermeidung von Störungen in den Abläufen der Ausführungsplanung und der Vergabeprozesse | |||||||||||||||||||
| • Ablauf und Dokumentation gemäß Festlegungen im Projektorganisationshandbuch | |||||||||||||||||||
| Zusätzlich in PS 4 / LPH 8: | |||||||||||||||||||
| Anhand von Baubesprechungsprotokollen, der Dokumentation des Bauablaufes (Bautagebuch), Terminplänen, Schriftverkehrs mit Firmen, Rechnungen, sowie bei Bedarf durch Teilnahme an Baubesprechungen etc.: | |||||||||||||||||||
| • Überprüfen der Objektüberwachung auf Erfüllung ihrer vertraglich vereinbarten Pflichten | |||||||||||||||||||
| Falls Leistungs- und damit Vertragsdefizite vorliegen: • Erstellen von Entscheidungsvorschlägen mit Handlungsempfehlungen | |||||||||||||||||||
| • Zielorientiertes Besprechen der Leistungsdefizite mit der Objektüberwachung • Abstellen der Leistungsdefizite | |||||||||||||||||||
| B.6 | Steuern der Bemusterungsplanung | False | 1.0 | 1.0 | True | 0.0 | 0.0 | ||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| Planungen der Objekt- und Fachplaner sowie Vorstellungen des Bauherrn | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| • Optimierte Entscheidungsprozesse | |||||||||||||||||||
| • Für den Bauherrn, Nutzer und Auftraggeber: Ergänzend zu den Planunterlagen und Visualisierungen, Beurteilung der Materialien, Farbe und Gestaltung in verschiedenen Kombinationen räumlich zu beurteilen, Abgleich mit den eigenen Vorstellungen | |||||||||||||||||||
| • Grundlagen für die Bemusterung durch die Planungsbeteiligten und ausführenden Firmen zu schaffen | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Abgestimmte Bemusterungsplanung auf Basis der Bemusterungsliste mit Dokumentation oder Vorgaben zur Dokumentation und Aufbewahrung | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| Die Planung und Organisation der Bemusterungen ist ein eigenständiger Vorgang, der sorgfältig vorzubereiten ist. Die Zeitpunkte der Durchführung der Bemusterungen können projektabhängig sehr unterschiedlich sein, | |||||||||||||||||||
| wobei regelmäßig ein Schwerpunkt etwa in der Mitte der Entwurfsplanung liegt, damit die Voraussetzungen für die Kostenberechnung geschaffen werden und eine Weiterentwicklung in der Ausführungsplanung möglich ist. | |||||||||||||||||||
| • Rechtzeitige Koordinierender Konzeption der Bemusterung zwischen den Beteiligten (Bauherr/Auftraggeber, Objektplaner, Fachplaner) | |||||||||||||||||||
| • Erstellen eines Ablaufprozesses in Abstimmung mit den Projektbeteiligten mit | |||||||||||||||||||
| o Identifikation der erforderlichen Entscheidungen | |||||||||||||||||||
| o Umsetzung in den Leistungsbeschreibungen, Klärung von Kostenauswirkungen von Änderungen bei den techn. Spezifikationen im Rahmen der Bemusterung | |||||||||||||||||||
| o Dafür Sorge tragen, dass eine klare Struktur der zu bemusternden Objekte/Gegenstände entsteht | |||||||||||||||||||
| o Im Zusammenwirken mit den Projektbeteiligten, Vorschlagen von Hilfsmitteln zur Abwicklung der Bemusterungsvorgänge | |||||||||||||||||||
| o Festlegen, auf welcher Basis die Entscheidungen zu treffen sind (Bemusterung vor Ort, Materialmuster, Handmuster, technische Datenmuster, Fassadenmuster, Musterräume, Musterwände für Brandschutzdurchführungen, etc.) | |||||||||||||||||||
| o Erstellen von Entscheidungsvorschlägen mit Handlungsempfehlungen | |||||||||||||||||||
| • Erstellen und (mit dem Auftraggeber) Abstimmen einer Bemusterungsliste zur Befüllung und Fortschreibung durch die Planungsbeteiligten, sowie fortlaufendes Überprüfen der Liste | |||||||||||||||||||
| • Dokumentation / Aufbewahrung bis zur Abrechnung | |||||||||||||||||||
| B.7 | Anlassbezogenes örtliches Analysieren und Bewerten der Leistung der | False | 0.0 | 0.0 | False | 1.0 | 0.0 | ||||||||||||
| Objektüberwachung | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Verträge der Objektüberwachungen • Verträge der Bau- und Lieferfirmen | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| • Frühzeitiges Erkennen von Abweichungen und Gefährdung von Projektzielen | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| • Berichte über Ergebnisse der Analyse und Bewertung • Entscheidungsvorschläge mit Handlungsempfehlungen für Anpassungsmaßnahmen | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| • Überprüfen auf der Baustelle, ob die Objektüberwachung ihren Aufgaben in ausreichender personeller Präsenz nachkommt. Das betrifft z.B. | |||||||||||||||||||
| o Die konsequente Umsetzung der Planungsvorgaben zur Erreichung der Projektziele sowie die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Planung | |||||||||||||||||||
| o Ihre Durchsetzungsfähigkeit im Hinblick auf die ausführenden Firmen zur Vermeidung (soweit wie möglich) von | |||||||||||||||||||
| Qualitativen Mängeln Verzögerungen im Bauablauf Kostensteigerungen | |||||||||||||||||||
| o Das Herbeiführen ggf. erforderlicher Mängelbeseitigungsmaßnahmen (die Ausführungsvorgaben betreffend) o Das „Störungsmanagement“ für Mängel aus der Planung und Ausführung | |||||||||||||||||||
| o Herbeiführen von fehlenden Beauftragungen von Nachträgen oder Stundenlohnarbeiten, fehlender Vorleistungen o Umgang mit Claim Management | |||||||||||||||||||
| o Umgang mit Leistungsverweigerungen Beteiligter o Umgang mit Witterungsereignissen oder sonstiger besonderer Ereignisse wie z.B. Pandemien | |||||||||||||||||||
| o dass sie die Einhaltung der Vorgaben für den Arbeitsschutz durch die ausführenden Firmen ausreichend (von der Objektüberwachung) überprüft und die dafür notwendigen Kontrollen durch den SiGeKo durchgeführt werden. | |||||||||||||||||||
| o Die Überwachung der Fristen der Bauverträge durch die FBT’s wie | |||||||||||||||||||
| Vollständigkeitsprüfung der übergebenen Unterlagen Inhaltliche Überprüfung der übergebenen Unterlagen | |||||||||||||||||||
| Vorlage der Werk- und Montageplanung Einarbeitung der Anmerkungen und Hinweise oder ggf. Prüfbemerkungen zur Werk- und Montageplanung | |||||||||||||||||||
| Bestellung von Großkomponenten Etc. | |||||||||||||||||||
| Zur Erbringung dieser Leistung: | |||||||||||||||||||
| o Im erforderlichen Umfang: Regelmäßige (mindestens 14-tägig und bei Bedarf zusätzlich nach Abstimmung mit dem Auftraggeber) Präsenz auf der Baustelle (z.B. Besprechung mit Firmen, Begehungen, etc.) | |||||||||||||||||||
| o Teilnahme an Baubesprechungen nach Erfordernis (im Regelfall ebenfalls mindestens 14-tägig und bei Bedarf zusätzlich nach Abstimmung mit dem Auftraggeber) | |||||||||||||||||||
| o Einberufen von Gesprächsrunden oder Besichtigungstermine mit der Objektüberwachung (außerhalb der Baubesprechungen mit den Firmen) nach Erfordernis. | |||||||||||||||||||
| Bei Bedarf Hinzuziehen der jeweiligen Fachingenieure damit qualitative Fragestellungen im Zusammenhang mit der Technischen Ausrüstung, dem Brandschutz, der Bauphysik, etc. rechtzeitig geklärt werden können, insbesondere bevor Bereiche wie z.B. Abhangdecken oder Schächte geschlossen werden | |||||||||||||||||||
| o Freigabemanagement installieren und dafür Sorge tragen, dass Bereiche, die einer späteren Inaugenscheinnahme entzogen werden, dokumentiert und aufgemessen wurden | |||||||||||||||||||
| o Veranlassen der Durchführung und Dokumentation entsprechender Zustands / Leistungsfeststellungen durch die Objektüberwachung | |||||||||||||||||||
| • Kontinuierliche Information des Auftraggebers über den Fortschritt / die Erreichung der Ziele / Grad der Fertigstellung | |||||||||||||||||||
| • Bei Defiziten: Vorschlagen von entsprechenden Anpassungsmaßnahmen, Erstellen von Entscheidungsvorlagen mit Handlungsempfehlungen und Herbeiführen von Entscheidungen durch den Auftraggeber | |||||||||||||||||||
| • Vorbereiten, Dokumentieren und Übernahme der Gesprächsleitung von auftraggeberseitigen Besprechungen | |||||||||||||||||||
| • Herbeiführen von Klärungen von gewerkeübergreifenden Auswirkungen bei Leistungsänderungen • Überprüfen der Abnahmeempfehlungen der FBT´s | |||||||||||||||||||
| • Zusammenstellung der Bestandsunterlagen im Zuge der Übergabevorbereitung und des Übergabemanagements | |||||||||||||||||||
| • Überprüfen, ob seitens der Objektüberwachung für die Objektüberwachungstätigkeiten die Einbauvorschriften, Verwendbarkeitsnachweise / Prüfzeugnissen etc. zu den eingesetzten Bauprodukten zu Grunde gelegt werden | |||||||||||||||||||
| • Zusammenführung der Mängel- und Restleistungslisten der Objektüberwachungen • Überprüfen der Mängelbeseitigung der zur Abnahme festgestellten Mängel | |||||||||||||||||||
| • Organisation der Öffentlich-rechtlichen Prüfungen z.B. SPrüfV / Organisation des Abnahmeprozesses durch die Sachverständigen | |||||||||||||||||||
| Klären, inwieweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen (Erklärung zur Mängelfreiheit des Errichters und Bestätigung durch die OÜ, wurden die erforderlichen Funktions- und Wirkprinzipprüfungen durchgeführt etc.)? | |||||||||||||||||||
| • Überprüfen der erforderlichen Einweisungen und deren Dokumentation • Überprüfen der Durchführung erforderlicher Wartungsleistungen o.ä. bis zur Übergabe | |||||||||||||||||||
| • Wenn ein Technischer Projektsteuerer eingeschaltet ist: Überprüfen der Einhaltung der Vorgaben des Technischen Projektsteuerers | |||||||||||||||||||
| B.8 | Analysieren und Bewerten der Auflistung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche | False | 0.0 | 0.0 | False | 0.0 | 1.0 | ||||||||||||
| sowie Erstellen der Mängelhaftungsverzeichnisse für Planer und Gutachter | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Auflistung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche (Objektplaner und Fachplaner) in tabellarischer Form mit Angaben zu | |||||||||||||||||||
| o Abnahmetermine je Auftragnehmer / Abnahmeprotokolle o Jeweilige vertraglichen Verjährungsfristen für Mängel je Auftragnehmer | |||||||||||||||||||
| o Ggf. weitere Untergliederung, sofern mehrere Abnahmetermine je Auftragnehmer vereinbart wurden. | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Übersichtliche Auflistung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Ergebnisbericht | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| • Vorgabe für FBT’s erstellen, wann und in welcher Form die Auflistung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche zu erfolgen hat • Abrufen und Zusammenführen der Auflistungen (von den fachlich Beteiligten) | |||||||||||||||||||
| • Einfordern (von den FBT’s) und Zusammenführen von Aufstellungen der noch zu erbringenden Restleistungen • Prüfen der formalen und inhaltlichen Richtigkeit (Stichprobenhafte Prüfung) | |||||||||||||||||||
| • Abstimmen mit dem Auftraggeber zum Verfahren zur Dokumentation der Fortschreibung der Auflistung durch Hemmung nach §§ 203 ff. BGB • Erstellen eines Berichtes auf Basis der Prüfergebnisse | |||||||||||||||||||
| Die Prüfvorgänge erstrecken sich vorrangig auf folgende Bereiche: | |||||||||||||||||||
| o Formale Struktur des Mängelhaftungsverzeichnisses (Firmennummer, Leistungsbereich/Gewerk bzw. Bauabschnitt/ Geschoss/Funktionsbereich/Raum) | |||||||||||||||||||
| o Vollständigkeit des Mängelhaftungsverzeichnisses hinsichtlich aller Bauleistungsverträge | |||||||||||||||||||
| o Vergleich der vertraglich vereinbarten mit den in den Mängelhaftungsverzeichnissen aufgeführten Mängelhaftungsdauern je Teilleistung | |||||||||||||||||||
| o Vollständigkeit der dokumentierten Vorbehalte (in Stichproben) o Aus den Mängelhaftungsfristen errechnete Kalenderdaten des Mängelhaftungsablaufes pro Auftrag und ggf. pro Teilleistung | |||||||||||||||||||
| • Überwachen der Vorlage erforderlicher Bürgschaften • Vorbereiten der Freigabe von Bürgschaften (Vertragserfüllungsbürgschaften) | |||||||||||||||||||
| Siehe auch B4: Dies betrifft u.a. auch Festlegungen zu Mängelhaftungsdauern unter der Voraussetzung des Abschlusses von Wartungs- und Instandhaltungsverträgen oder auch zur Klärung und eindeutigen Definition von beweglichen Teilen oder von elektrischen Bauteilen mit unterschiedlichen Mängelhaftungsdauern. | |||||||||||||||||||
| Ende Grundleistungen Handlungsbereich B | |||||||||||||||||||
| False | 1.0 | 1.0 |
C3_C Kosten_Finanz_Kom
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Unnamed: 10 | Unnamed: 11 | Unnamed: 12 | Unnamed: 13 | Unnamed: 14 | Unnamed: 15 | Unnamed: 16 | Unnamed: 17 | Unnamed: 18 | Unnamed: 19 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektsteuerung / Projektmanagement | VII.27.4 | Teil C3 | C Kosten_Finanz_Kom | Zellverknüpfungen | Bezeichnung Tabellenblatt: | ||||||||||||||
| Kommentar Handlungsbereich C | Vertragsnr.: | 000.912.310 | C3_C Kosten_Finanz_Kom | ||||||||||||||||
| Maßnahmennr: | B11H.E1214200.12 /14 | Vergabenr.: | 26-078111 | ||||||||||||||||
| Maßnahme: | LGL - Ersatzneubau Laborgebäude (Parkdeck Vorabmaßnahme) / Ersatzneubau Energiezentrale | ||||||||||||||||||
| und Infrastruktur | |||||||||||||||||||
| Bieter: | |||||||||||||||||||
| Kommentar zu den Leistungen Handlungsbereich C: | |||||||||||||||||||
| Kosten und Finanzierung | |||||||||||||||||||
| Projektstufe 1 | Projektstufe 2a | Projektstufe 2b | Projektstufe 3 | Projektstufe 4 | Projektstufe 5 | Projektstufe 1 = Projektvorbereitung (LPH 1) Projektstufe 2 a = Planung bis Abschluss LPH 2 Projektstufe 2 b = Planung bis Abschluss LPH 4 Projektstufe 3 = Ausführungsvorbereitung (LPH 5,6,7) Projektstufe 4 = Ausführung (LPH 8) Projektstufe 5 = Projektabschluss (LPH 8 Planungs- und Bauleistungen sind abgenommen und schlussgerechnet) | |||||||||||||
| C | Grundleistungen | ||||||||||||||||||
| C.1 | Überprüfen des Kostenrahmens | True | 0.0 | 0.0 | False | 0.0 | 0.0 | ||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Ergebnisse aus der Projektentwicklung (z.B. Bedarfsplanung mit Baufachlichem Gutachten) | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Festlegen eines realistischen Kostenrahmens (Kostenvorgabe) für | |||||||||||||||||||
| • Investitionskosten (= Kostenziel des Projektes, als Zielvorgabe für die Objekt- und Fachplanerverträge) • Grundlage für eine projektbegleitende Auskunft zur Einhaltung des Kostenziels | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| • Prüfbericht der Plausibilisierung • Entscheidungsvorlage mit Empfehlung | |||||||||||||||||||
| • Abgestimmter Kostenrahmen (abgestimmte Budgetvorgabe) für alle Projektbeteiligten | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| • Überprüfen des auftraggeberseitig vorgegebenen Kostenrahmens in Abhängigkeit von der Bedarfsplanung und den beabsichtigten Qualitätsstandards: | |||||||||||||||||||
| o Überprüfen der Kostenermittlung nach der KFA-Methode o Hinterfragen der Mengen- und Kostenansätze auf Grundlage der Bedarfsplanung, ggf. Heranziehen von eigenen Ansätzen zur Plausibilisierung | |||||||||||||||||||
| o Überprüfen über Vergleichswert- bzw. Vergleichsobjektmethode (Hochrechnung über Kostenkennwerte von Vergleichsprojekten bzw. Anpassung der Kostenkennwerte) o Bei Bedarf Vorschlagen von Einsparpotentialen zur Einhaltung der Kostenobergrenze | |||||||||||||||||||
| • Abstimmen der Ergebnisse der Prüfung mit dem AG und Verfassen eines Prüfberichtes mit entsprechenden Empfehlungen an den Bauherren. | |||||||||||||||||||
| C.2 | Abstimmen (PS 1/LPH 1), Einrichten (PS 1-3/LPH 1-6) und Fortschreiben | True | 1.0 | 1.0 | True | 1.0 | 1.0 | ||||||||||||
| (PS 2-4/LPH 2-8) der projektspezifischen Kostenverfolgung inkl. Abschluss (PS 5/LPH 8) und Ermittlung von Kostenkennwerten | |||||||||||||||||||
| (projektspezifisches Rechnungswesen zur Kostenverfolgung) | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • DIN 276 • Projektstrukturplanung • Struktur/Vorgaben HHV /HaSta, Katalog Kostenkontrolleinheiten aus HaSta | |||||||||||||||||||
| • Projektphasenbezogene Kostenermittlungen der Planer sowie Flächen- und Kubaturwerte nach DIN 277 | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Stets tagesaktuelle Information über die • Baukosten (KG 200 – 700) sowie Gesamtkosten (inkl. Index- und Risikokosten) • Entwicklung des Budgets (Indexentwicklung, Risikoeintritt, Ergebnisse aus Änderungs- und Entscheidungsmanagement) | |||||||||||||||||||
| • Auftrags- und Abrechnungssummen • Reserven in Form von Rückstellungen • Kostenüber- bzw. Unterschreitungen | |||||||||||||||||||
| während aller Planungs- und Bauphasen und zum Projektabschluss • Kostenkennwerte | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| • Abgestimmte Prozessbeschreibung zur Kostenverfolgung entsprechend der jeweiligen Leistungsphase | |||||||||||||||||||
| • Kostenberichte • Kostenkennwerte | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| Die Leistungserbringung erfolgt in den PS 1 bis PS 5 / LPH 1 bis LPH 8, für die Aufträge der Planungsbeteiligten (KGR 700) ist die Leistungserbringung bereits ab der PS 1 / LPH 1 in der Detaillierung von Kostenkontrolleinheiten vorzunehmen; hierfür sind im ersten Schritt die jeweiligen künftigen Auftragssummen für die Planer zu ermitteln; für Bauleistungen ist der Detaillierungsgrad ab der PS 2b, jedoch spätestens ab der PS 3 einzuhalten. | |||||||||||||||||||
| Zum jeweiligen Aufstellungszeitpunkt der Kostenermittlungen bzw. der Budgetbildung der Kostenkontrolleinheiten (KKE’s) auf Basis von bepreisten Leistungsverzeichnissen sind die Indexstände zu dokumentieren. | |||||||||||||||||||
| • Abstimmen (mit dem Auftraggeber), Dokumentieren und Festlegen | |||||||||||||||||||
| o eines Kostenermittlungs- und Steuerungsprogramms mittels Datenbank o Umfang und Tiefe der Projektbuchhaltung wie | |||||||||||||||||||
| Gliederungstiefe Kostenzuordnungen | |||||||||||||||||||
| Codierungen Etc. | |||||||||||||||||||
| o Prozessbeschreibung der Kostenverfolgung | |||||||||||||||||||
| • Projektbuchhaltung und Kostenverfolgung | |||||||||||||||||||
| o Einrichten in PS/LPH 1 o Fortschreiben ab PS 2/LPH 2 fortlaufendes Erfassen sämtlicher Kosten (Rechnungen der KG 700, ab PS 4 auch Baufirmen, etc.) | |||||||||||||||||||
| o Regelmäßiger Abgleich der Kostenverfolgung mit der Projektbuchhaltung (HaSta) des Auftraggebers; spätestens ab PS 4 / LPH 8: Regelmäßiger Abgleich mit den Kostenverfolgungen der Objektüberwachungen | |||||||||||||||||||
| o Abschließen (in PS 5/LPH 8) Der Abschluss ergibt sich zwangsläufig mit dem letzten Ausdruck zur Kostenverfolgung. Zu diesem Zeitpunkt sind i.d.R. noch Abrechnungsvorgänge offen, dann | |||||||||||||||||||
| Darstellen der einzelnen Kostenblöcke | |||||||||||||||||||
| • Abgerechnete Leistungen mit deckungsgleichem Zahlungsstand • Abgerechnete Leistungen mit abweichendem Zahlungsstand, (weil z.B. noch Sicherheitseinbehalte bestehen) unter Angabe der Höhe der noch zu leistenden Zahlungen | |||||||||||||||||||
| • Noch nicht abgerechnete Leistungen mit zu erwartender voraussichtlicher Abrechnungshöhe; Angabe der Höhe der bis dato geleisteten (Abschlags-)Zahlungen | |||||||||||||||||||
| Vergleich der Kostendaten gemäß Kostenfeststellung und Kostenberechnung oder bepreister Leistungsverzeichnisse/Kostenvoranschlag | |||||||||||||||||||
| • Begründung wesentlicher Abweichungen | |||||||||||||||||||
| • Erstellen von regelmäßigen Kostenberichten (z.B. im Rahmen des vertraglich vereinbarten Berichtsturnus) auf Basis der fortgeschriebenen Kostenverfolgung | |||||||||||||||||||
| Mindestanforderungen : | |||||||||||||||||||
| Die Kostenverfolgung basiert und integriert nachvollziehbar die Ergebnisse des • Änderungs- und Entscheidungsmanagements | |||||||||||||||||||
| • Risikomanagements • Nachtragsmanagements • und berücksichtigt auch die baukonjunkturellen Veränderungen. | |||||||||||||||||||
| Die Kostenverfolgung ist • auf Basisstruktur von HaSta aufzustellen • um Real-Case und Best-Case- und Worst-Case-Szenarien zu ergänzen | |||||||||||||||||||
| • Zusätzlich zu HaSta sollen die jeweiligen veränderten Budgets (Mehr- Minderbedarf je KKE) transparent dargestellt werden. | |||||||||||||||||||
| • In Abstimmung mit dem Auftraggeber: Ermittlung von Kostenkennwerten (auch bereinigt um projektspezifische Sonderkosten) | |||||||||||||||||||
| C.3 | Prüfen und Freigabevorschläge bezüglich der Rechnungen der zu steuernden | True | 1.0 | 1.0 | True | 1.0 | 1.0 | ||||||||||||
| Planungsbeteiligten und sonstigen Projektbeteiligten wie Planer, Gutachter, Berater (außer bauausführenden Unternehmen) zur Zahlung | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Auszahlungen (durch den Auftraggeber) • nur für vertraglich | |||||||||||||||||||
| • fachlich/sachlich • und rechnerisch | |||||||||||||||||||
| gerechtfertigte Ansprüche der Projektbeteiligten unter Berücksichtigung von | |||||||||||||||||||
| o zahlungshemmenden o oder zur Aufrechnung berechtigenden Ereignissen | |||||||||||||||||||
| Sicherstellung der termingerechten Rechnungsprüfung und Zahlung | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Prüfvermerk mit Freigabevorschlag zu den Rechnungen der zu steuernden Planungsbeteiligten | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| PS 1 (LPH 1) - PS 4 (LPH 8): Unter Berücksichtigung der Bearbeitungsfristen des Bauamtes und der Landeskasse: | |||||||||||||||||||
| • Vollständige Prüfung der Rechnungen in | |||||||||||||||||||
| o vertraglicher o fachlicher und sachlicher o rechnerischer Hinsicht. | |||||||||||||||||||
| • Überprüfen der eingehenden Rechnungen zunächst nach | |||||||||||||||||||
| o Adressat o Priorität und Auszahlungsfristen o Vollständigkeit und Prüffähigkeit sowie erforderlicher Anlagen | |||||||||||||||||||
| • Nachfordern von fehlenden Unterlagen • Unverzügliches Zurückweisen von nicht prüfbaren Rechnungen | |||||||||||||||||||
| • Auf Basis von Vertrag, Honorarrechnung und Leistungsmeldung: | |||||||||||||||||||
| o Anstellen eines Vergleiches zwischen vertraglich vereinbarter und tatsächlich erbrachter mängelfreier erbrachter Leistung sowie mit der Honorarrechnung geltend gemachten Vergütung. o Aufklären und Dokumentieren etwaiger Differenzen | |||||||||||||||||||
| • Erstellen eines Prüfvermerkes mit Freigabevorschlag zu der jeweiligen Rechnung • Führen einer Rechnungsliste | |||||||||||||||||||
| Insbesondere in PS 5: | |||||||||||||||||||
| • Überprüfung und Freigabevorschläge für die Schlussrechnung der zu steuernden Planungsbeteiligten und sonstigen Projektbeteiligten. | |||||||||||||||||||
| C.4.1 | Überprüfen einer ersten Grobkostenschätzung der Objekt- und Fachplaner | False | 1.0 | 0.0 | False | 0.0 | 0.0 | ||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Ergebnisse aus der Projektentwicklung (z.B. Bedarfsplanung mit Baufachlichem Gutachten) | |||||||||||||||||||
| • Zwischenergebnisse der Planung (Umsetzung des Bedarfs) • erste Grobkostenschätzung | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| • Einhaltung des Kostenrahmens • frühzeitige Möglichkeit zur Gegensteuerung bei drohender Überschreitung des Kostenrahmens | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| • Ergebnisbericht zur Prüfung der Grobkostenschätzung • bei drohender Überschreitung des Kostenrahmens: ggf. Vorschläge zur Gegensteuerung, fortgeschriebener Kostenrahmen | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| Während der LPH 2: | |||||||||||||||||||
| • Überprüfen der ersten Grobkostenschätzung der Planer zum Zeitpunkt z.B. des 1. Planumlaufes (Grundrisse/Kubatur/Technikkonzept liegt vor). | |||||||||||||||||||
| • bei drohender Überschreitung des Kostenrahmens: Vorschlagen und Abstimmen (AG und Planungsteam) von Gegensteuerungsmaßnahmen | |||||||||||||||||||
| • Erstellen von Prüfanmerkungen | |||||||||||||||||||
| o Insbesondere bei abweichenden Ergebnissen zu den Zielvorgaben sind die Ursachen mit den jeweiligen Planern zu untersuchen, zu korrigieren und zu protokollieren; ein besonderes Augenmerk ist auf die Überprüfung der Qualitäten und Standards zu legen. Qualitätsoptimierungen sind aufzuzeigen und vorhandenen Kostenreserven zu ermitteln und dem Auftraggeber darzulegen. | |||||||||||||||||||
| • Erstellen von Entscheidungsvorschlägen zur Freigabe oder Anpassung der Kostenermittlung, einschließlich Anpassungen bei den Qualitäten und Quantitäten | |||||||||||||||||||
| • Ermitteln der Kosten der Kostengruppe 700 und Abstimmen mit dem AG | |||||||||||||||||||
| C.4.2 | Überprüfen der Kostenschätzung und –berechnung sowie des Kostenvoranschlages der | False | 1.0 | 1.0 | True | 1.0 | 0.0 | ||||||||||||
| Objekt- und Fachplaner sowie Veranlassen erforderlicher Anpassungsmaßnahmen. Mitwirken bei der Fortschreibung des Kostenrahmens für die Investitionskosten Erstellen der Baunutzungskosten und bei Erfordernis eines Haushaltsnachtrages: Erstellung eines Kostenanschlages | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Ergebnisse aus der Projektentwicklung (z.B. Bedarfsplanung mit Baufachlichem Gutachten) • Planungsergebnisse (Umsetzung des Bedarfs) der Objekt- und Fachplaner gemäß HOAI zur | |||||||||||||||||||
| o LPH 2 Vorplanung o LPH 3, Entwurfsplanung, einschließlich vertiefter Kostenberechnung mit Leitpositionen oder Kostenberechnung nach Gewerken | |||||||||||||||||||
| o In LPH 6: Kostenvoranschlag o In LPH 8: Kostenkontrolle der Planer gemäß vertraglicher Vereinbarung und Kostenkontrolle der Projektsteuerung | |||||||||||||||||||
| • Überschlägige Ermittlung der Bedarfswerte / Abschätzung der Betriebskosten durch die Haustechnik-Planer | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| • Belastbare Kostenaussagen zu Investitionskosten und Baunutzungskosten / ab LPH 3 | |||||||||||||||||||
| • PS 2a/LPH 2: Einhaltung des vertraglich vereinbarten Kostenziels (zugrundeliegender Kostenrahmen oder ggf. auf Basis des Änderung-, Entscheidungs- Risikomanagements und Indexentwicklung fortgeschriebenen Kostenrahmens) | |||||||||||||||||||
| • PS 2b/LPH 3: Einhaltung des in der LPH 2 festgelegten Kostenziels (ggf. auf Basis des Änderung-, Entscheidungs- Risikomanagements und Indexentwicklung fortgeschrieben) | |||||||||||||||||||
| • PS 3/LPH 5/6: Einhaltung des in der LPH 2 bzw. LPH 3 festgelegten Kostenziels (ggf. auf Basis des Änderung-, Entscheidungs- Risikomanagements und Indexentwicklung fortgeschrieben) | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| PS 2a/LPH 2: | |||||||||||||||||||
| • Ergebnisbericht zur Prüfung der Kostenschätzung, Entscheidungsvorlagen mit Handlungsempfehlung ggf. auch zur Anpassung des Kostenrahmens, fortgeschriebener Kostenrahmen | |||||||||||||||||||
| PS 2b/LPH 3: | |||||||||||||||||||
| • Ergebnisbericht zur Prüfung der Kostenberechnung, Empfehlungen Entscheidungsvorlagen mit Handlungsempfehlung ggf. auch zur Anpassung des Kostenrahmens, fortgeschriebener Kostenrahmen; Baunutzungskosten | |||||||||||||||||||
| PS 3 3/LPH 5-7 | |||||||||||||||||||
| • Ergebnisbericht zur Prüfung des Kostenvoranschlag, Empfehlungen Entscheidungsvorlagen mit Handlungsempfehlung ggf. auch zur Anpassung des Kostenrahmens, fortgeschriebener Kostenrahmen; Baunutzungskosten | |||||||||||||||||||
| PS 4/LPH 8 bei Erfordernis eines Haushaltsnachtrages | |||||||||||||||||||
| • Erstellter Kostenanschlag | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| PS 2a/LPH 2: | |||||||||||||||||||
| • Überprüfen und Vervollständigen der Kostenschätzung (auch unter eigenständiger Ermittlung von Kosten nach Erfordernis) durch | |||||||||||||||||||
| o Plausibilisieren der Massen-, Volumen- und Kostenansätze o Prüfen der Vollständigkeit der Kostenermittlung o Prüfen der projektspezifischen Besonderen Kosten | |||||||||||||||||||
| o Überprüfen der projektspezifischen bewerteten Kostengruppen 200, 500, 600 o Vorschlagen von Einsparvorschlägen | |||||||||||||||||||
| Methodik: Prüfen der Ermittlung der Bauwerkskosten nach Grobkostenelementmethode mindestens in der zweiten Ebene nach DIN 276 | |||||||||||||||||||
| • Erstellen von Prüfanmerkungen / Ergebnisbericht | |||||||||||||||||||
| o Insbesondere bei abweichenden Ergebnissen zu den Zielvorgaben sind die Ursachen mit den jeweiligen Planern zu untersuchen, zu korrigieren und zu protokollieren; ein besonderes Augenmerk ist auf die Überprüfung der Qualitäten und Standards zu legen. Qualitätsoptimierungen sind aufzuzeigen und vorhandenen Kostenreserven zu ermitteln und dem Auftraggeber darzulegen. | |||||||||||||||||||
| • Erstellen von Entscheidungsvorschlägen mit Handlungsempfehlung zur Freigabe oder Anpassung der Kostenermittlung, einschließlich evtl. Anpassungen bei den Qualitäten und Quantitäten, Terminen • Ermitteln der Kosten der Kostengruppe 700 und Abstimmen mit dem AG | |||||||||||||||||||
| • Zusammenführen der geprüften Kostenermittlung der Planer und der Kostenermittlung der Kostengruppe 700 in die im Geschäftsbereich des Auftraggebers vorgegebenen Formulare | |||||||||||||||||||
| • Ermitteln der Index- und Risikokostenprognosen unter Verwendung der im Geschäftsbereich des Auftraggebers vorgegebenen Formulare • Erstellen des Nutzungskostenrahmens | |||||||||||||||||||
| PS 2b/LPH 3: | |||||||||||||||||||
| Überprüfen und Vervollständigen (KG 700) der vertieften Kostenberechnung (auch unter eigenständiger Ermittlung von Kosten nach Erfordernis) durch | |||||||||||||||||||
| • Plausibilisieren der Massen-, Volumen- und Kostenansätze • Überprüfen der Vollständigkeit der Kostenermittlung • Überprüfen der projektspezifischen Besonderen Kosten | |||||||||||||||||||
| • Überprüfen der Ermittlung der Baukosten KG 200 bis KG 600 der vertieften Kostenberechnung und der (Übertragung in die) 3. Ebene nach DIN 276: 2018-12 • Überprüfen der Einhaltung der Kostenstruktur (z.B. Zuordenbarkeit der Kostenermittlung der DIN 276 zu späteren Kostenkontrolleinheiten) • Vorschlagen von Einsparmaßnahmen | |||||||||||||||||||
| Methodik: Elementmethode und Leitpositionsmethode | |||||||||||||||||||
| • Erstellen von Prüfanmerkungen / Ergebnisbericht | |||||||||||||||||||
| o Insbesondere bei abweichenden Ergebnissen zu den Zielvorgaben sind die Ursachen mit den jeweiligen Planern zu untersuchen, zu korrigieren und zu protokollieren; ein besonderes Augenmerk ist auf die Überprüfung der Qualitäten und Standards zu legen. Qualitätsoptimierungen sind aufzuzeigen und vorhandenen Kostenreserven zu ermitteln und dem Auftraggeber darzulegen. | |||||||||||||||||||
| • Erstellen von Entscheidungsvorschlägen mit Handlungsempfehlung zur Freigabe oder Anpassung der Kostenermittlung, einschließlich Anpassungen bei den Qualitäten und Quantitäten, Terminen • Ermitteln der Kosten der Kostengruppe 700 und Abstimmen mit dem AG | |||||||||||||||||||
| • Zusammenführen der geprüften Kostenermittlung der Planer und der Kostenermittlung der Kostengruppe 700 in die im Geschäftsbereich des Auftraggebers vorgegebenen Formulare • Ermitteln der Index- und Risikokostenprognosen unter Verwendung der im Geschäftsbereich des Auftraggebers vorgegebenen Formulare | |||||||||||||||||||
| • Erstellen der Baunutzungskosten unter Berücksichtigung der Ergebnisse der TGA-Planer und Einholen der erforderlichen Angaben der Grundbesitzverwaltenden Dienststelle/Nutzer | |||||||||||||||||||
| PS 3/LPH 6: | |||||||||||||||||||
| Überprüfen und Vervollständigen (KG 700) eines Kostenvoranschlages auf Basis bepreister LV‘s / wesentlicher Gewerke durch | |||||||||||||||||||
| • Überprüfen der Kostenermittlung der Planungsbeteiligten auf der Grundlage bepreister LV’s (auch unter eigenständiger Ermittlung von Kosten nach Erfordernis) | |||||||||||||||||||
| o Plausibilisieren der Massen-, Volumen- und Kostenansätze o Überprüfen der Vollständigkeit der Kostenermittlung o Überprüfen der projektspezifischen Besonderen Kosten | |||||||||||||||||||
| o Überprüfen tragender Einheitspreise o Überprüfen der Ermittlung der Baukosten KG 200 bis KG 600 des Kostenvoranschlags auf Basis von Kostenkontrolleinheiten und der Um-/Rückschlüsselung in die DIN 276: 2018-12 | |||||||||||||||||||
| o Überprüfen der Einhaltung der vom Auftraggeber/Projektsteuerung vorgegebenen Kostenstruktur des Auftraggebers o Vorschlagen von Einsparmaßnahmen | |||||||||||||||||||
| • Überprüfen der Leistungsbeschreibungen im Hinblick auf: | |||||||||||||||||||
| o kostenbeeinflussende Inhalte auf die Übereinstimmung mit den festgelegten Projektzielen bezogen auf Qualitäten und Folgekosten o Übereinstimmung mit den vergaberechtlichen Vorschriften des AG’s. | |||||||||||||||||||
| o Bezüglich einer wirtschaftlichen Angebotskalkulation: Überprüfen, ob die Leistungen so eindeutig und erschöpfend beschrieben sind, dass alle Bieter die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. | |||||||||||||||||||
| • Erstellen von Prüfanmerkungen / Ergebnisbericht | |||||||||||||||||||
| o Insbesondere bei abweichenden Ergebnissen zu den Zielvorgaben sind die Ursachen mit den jeweiligen Planern zu untersuchen, zu korrigieren und zu protokollieren; ein besonderes Augenmerk ist auf die Überprüfung der Qualitäten und Standards zu legen. Qualitätsoptimierungen sind aufzuzeigen und vorhandenen Kostenreserven zu ermitteln und dem Auftraggeber darzulegen. | |||||||||||||||||||
| • Erstellen von Entscheidungsvorschlägen mit Handlungsempfehlung zur Freigabe oder Anpassung der Kostenermittlung, einschließlich Anpassungen bei den Qualitäten und Quantitäten, Terminen • Fortschreiben der Kosten der Kostengruppe 700 und Abstimmen mit dem AG | |||||||||||||||||||
| • Zusammenführen der geprüften Kostenermittlung der Planer und der Kostenermittlung der Kostengruppe 700 in die im Geschäftsbereich des Auftraggebers vorgegebenen Formulare • Ermitteln der Index- und Risikokostenprognosen unter Verwendung der im Geschäftsbereich des Auftraggebers vorgegebenen Formulare | |||||||||||||||||||
| • Fortschreiben der Baunutzungskosten unter Berücksichtigung der Ergebnisse der TGA-Planer und Einholen der erforderlichen Angaben der Grundbesitzverwaltenden Dienststelle/Nutzer | |||||||||||||||||||
| Bei Erfordernis eines Haushaltsnachtrags (PS 4/LPH 8): | |||||||||||||||||||
| Erstellen eines Kostenanschlags nach DIN 276: 2028-12 auf Basis der Kostenkontrolle mit | |||||||||||||||||||
| o Transparenter Darstellung realisierten index-/baukonjunkturellen Mehrkosten, eingetretenes Risiko sowie Nutzeränderungen oder sonstigen Änderungen, bzw. den Ergebnissen des Nachtragmanagements/Firmennachträgen | |||||||||||||||||||
| o Ermitteln der Index- und Risikokostenprognosen unter Verwendung der im Geschäftsbereich des Auftraggebers vorgegebenen Formulare | |||||||||||||||||||
| o Vorschlagen von Einsparmaßnahmen o Befüllen der im Geschäftsbereich des Auftraggebers vorgegebenen Formulare | |||||||||||||||||||
| C.5 | Kostensteuerung zur Einhaltung der Kostenziele | False | 1.0 | 1.0 | True | 1.0 | 1.0 | ||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Kostenermittlung des letzten wesentlichen Projektschrittes (verwaltungsinterner oder politischer Genehmigungs-, bzw. Freigabeschrittes) | |||||||||||||||||||
| • LPH 2-8: Änderungs- Entscheidungsmanagement, Nachtrags- Risikomanagement für Planungsleistungen • LPH 8: Nachtragsmanagement für Bauleistungen | |||||||||||||||||||
| • Kostenkontrolle bzw. Kostenvergleiche gem. HOAI, bzw. vertraglicher Vereinbarungen zur Kostenkontrolle der Objekt- und Fachplaner • Kostenverfolgung gemäß C.2 | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| • Zielgerichtete, geeignete und rechtzeitige Beeinflussung der Kostenentwicklung • Einhaltung der jeweilig freigegebenen/genehmigten Kostenvorgaben/Kostenziele (gem. DIN 276) | |||||||||||||||||||
| • Rechtzeitige Kostensteuerung durch geeignete und frühzeitige Anpassungsmaßnahmen | |||||||||||||||||||
| • Tagesaktuelle Aussagefähigkeit zum Kostenstand (Kostenziel und Kostenentwicklung, bei Bedarf in Best-/Real-Case- und Worst-Case-Szenarien) während der Planungsphasen und der Bauphase | |||||||||||||||||||
| • Aussagefähigkeit zur Einhaltung des Kostenziels | |||||||||||||||||||
| o während der jeweiligen Leistungsphase o und zum Abschluss der Leistungsphasen o mit transparenter Darstellung eventueller Abweichungen (Kostenentwicklungen) | |||||||||||||||||||
| dem Grunde nach (Baupreisindex/Baukonjunktur, Änderungen Nutzer, baufachliche Änderungen, eingetretene Risiken) der Höhe nach | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Soll-Ist-Analysen und Entscheidungsvorschläge | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| Kostenkontrolle (AHO): | |||||||||||||||||||
| Kostenkontrolle durch Soll-Ist-Analyse = Vergleich einer früheren freigegebenen/genehmigten oder parallelen Kostenermittlung (der Objekt- und Fachplaner) mit aktuell ermittelten Kosten | |||||||||||||||||||
| • zum Abschluss wesentlicher Projektphasen, wie | |||||||||||||||||||
| o Kostenrahmen zur Kostenschätzung (PS 2a/ LPH2) o Kostenschätzung zur Kostenberechnung (PS 2b / LPH 3) o Kostenberechnung zum Kostenvoranschlag (PS 3 / LPH 5/6) | |||||||||||||||||||
| o Kostenvoranschlag zur Kostenfeststellung (PS 5 / LPH 8) o oder bei Nachtrag: Kostenanschlag (Zeitpunkt Nachtrag) zu Kostenfeststellung (PS 5 / LPH 8) | |||||||||||||||||||
| Basis sind die jeweiligen vertraglich vereinbarten Kostenkontrollen bzw. Kostenvergleiche der Objekt- und Fachplaner gem. HOAI – diese stellen jedoch im Regelfall nur eine Grundlage dar. Die Kostenkontrolle des Projektsteuerers setzt darauf auf und vertieft diese. | |||||||||||||||||||
| • fortlaufend in den jeweiligen Projektphasen durch planungsbegleitenden Kostenplausibilisierungen | |||||||||||||||||||
| o durch Vergleich der (tagesaktuellen) prognostizierten Kosten mit den jeweils aktuell genehmigten/freigegebenen Kosten; (PS 2-5 / LPH 2-8) | |||||||||||||||||||
| o Untersuchen und Auswerten von Planungsalternativen, auch aufgrund des Entscheidungs- /Änderungs-/Risikomanagements mit seinen Kostenauswirkungen (PS 2 - 4 / LPH 2 - 8) | |||||||||||||||||||
| o Fortschreibung des genehmigten Kostenvoranschlags (Soll-Vorgabe) um alle aktuellen Gewerkebudgets auf Basis der submittierten und beauftragten Gewerke (LPH 7, PS 3) | |||||||||||||||||||
| o Bei Erfordernis von Haushaltsnachträgen: Kostenvoranschlag zu Kostenanschlag bzw. aktueller Kostenanschlag zum letzten Genehmigten Kostenanschlag (PS 4/LPH 8); Die Ergebnisse sind in die Formblätter für Haushaltsnachträge einzuarbeiten. | |||||||||||||||||||
| • Bei der Kostenverfolgung/-kontrolle festgestellte Abweichungen, sind dem Grunde und der Höhe nach | |||||||||||||||||||
| o zu analysieren o zu plausibilisieren o zu dokumentieren: | |||||||||||||||||||
| gewollte Projektänderung u.a. hinsichtlich Standard und Menge (Entscheidungs- Änderungsmanagement, aufgeteilt in nutzerbedingte und baufachliche Änderungen/Entscheidungen) | |||||||||||||||||||
| Schätzungsberichtigungen, die auf Ungenauigkeiten in der Mengenermittlung oder auf Abweichungen von den Kostenkennwerten in den Kostenermittlungen früherer Projektphasen beruhen | |||||||||||||||||||
| Anpassung von Indexänderungen aufgrund von Baupreisentwicklung durch Marktveränderung und terminliche Veränderung der Ausführung Eingetretene Risiken | |||||||||||||||||||
| o Bewerten der Kostenabweichungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Gesamtkosten und die Einhaltung von Kostenvorgaben/Kostenrahmen. | |||||||||||||||||||
| o Bei Kostenabweichungen nach oben: unverzügliches Entgegenwirken durch geeignete aktive Steuerungsmaßnahmen = Kostensteuerung | |||||||||||||||||||
| Kostensteuerung: | |||||||||||||||||||
| Auf Basis der Kostenverfolgung/-kontrolle: Entscheidung, ob • die Planung oder die Ausführung unverändert fortgesetzt werden kann | |||||||||||||||||||
| • oder ob Vorschläge für geeignete Maßnahmen der Kostensteuerung zu entwickeln sind, um der aufgezeigten Kostenentwicklung entgegenzuwirken, z.B. durch Programm-, Planungs- oder Ausführungsänderungen | |||||||||||||||||||
| Kostensteuerung besteht aus: | |||||||||||||||||||
| • Vorausschauenden Handlungen nach Feststellung von Kostenabweichungen durch Kostenkontrolle. | |||||||||||||||||||
| Bei Kostenabweichungen nach oben: • Fortlaufend Anpassungsmaßnahmen = Gegensteuerungsmaßnahmen | |||||||||||||||||||
| o Ableiten / Entwickeln o Vorschlagen o Abstimmen | |||||||||||||||||||
| Einreichen von Entscheidungsvorschlägen mit Handlungsempfehlungen beim Auftraggeber Entscheidungen beim Auftraggeber einfordern | |||||||||||||||||||
| o Umsetzen | |||||||||||||||||||
| • Regelmäßige Kommunikation und Dokumentation des aktuellen Standes sowie der Ergebnisse (Kostenkontrolle und Kostensteuerung) in den Projektbesprechungen. • Dokumentation der Ergebnisse | |||||||||||||||||||
| o im Berichtswesen o sowie zum Abschluss der Leistungsphasen, bzw. zu den wesentlichen Projektschritten | |||||||||||||||||||
| Besonderheiten zur Kostenkontrolle und Kostensteuerung in den LPH 2-4 / Projektstufe 2a und 2b: | |||||||||||||||||||
| • Sorge zu tragen für die Konkretisierung der Nutzervorgaben • den Bauherren auf eventuelle Defizite hinzuweisen (Hinweispflicht!) | |||||||||||||||||||
| Besonderheiten zur Kostenverfolgung/-kontrolle und Kostensteuerung in den LPH 5-6 / Projektstufe 3: | |||||||||||||||||||
| • Regelmäßiges Verfolgen der Kosten aus der Planung einschließlich projektspezifischer und auftragsspezifischer Rückstellungen (im Rahmen des Budgets für Nachträge) | |||||||||||||||||||
| o Hierzu sind die vom Planer gebildeten und vom Projektsteuerer geprüften Budgets aus der Kostenberechnung in Gewerkbudgets, spätestens zu Beginn der LPH 5 „umzuschlüsseln“ und diese bis zur Auftragserteilung fortzuschreiben und zu verfolgen | |||||||||||||||||||
| o Analyse von Kostenabweichungen der vom Planer vorzulegenden bepreisten Leistungsverzeichnisse / Kostenvoranschlag nach DIN 276 (mit transparenter Darstellung der Ergebnisse der Indexentwicklung, des Risiko-, Änderungs-, Entscheidungsmanagments) | |||||||||||||||||||
| o Erstellung von Soll-Ist-Analysen auf Grundlage seiner Kostendatenbank. Bei Abweichungen: Erarbeitung und Vorlage von Entscheidungsvorschlägen für den AG | |||||||||||||||||||
| o Ggf. Herbeiführen von und letzte Planungsoptimierungen vor der Angebotseinholung/Vergabe | |||||||||||||||||||
| o Bildung/Prüfung von gewerkespezifischen Rückstellungen (kaufmännische Sorgfaltspflicht) bei der Erteilung der Aufträge mit dem Ziel, Anpassungserfordernisse im Rahmen der Ausführung zu decken | |||||||||||||||||||
| Besonderheiten zur Kostenverfolgung/-kontrolle und Kostensteuerung in der LPH 7/ Projektstufe 3: | |||||||||||||||||||
| • Erstellen eines Kostenanschlages auf Basis der ersten Ausschreibungsergebnisse unter Berücksichtigung der erforderlichen projekt- und gewerkespezifischen Rückstellungen • Vergleich mit den Soll-Budgets der Kostenberechnung bzw. des Kostenvoranschlages. | |||||||||||||||||||
| • Analysieren und Begründen von wesentlichen Abweichungen der Höhe und dem Grunde nach • Fortschreiben des Kostenanschlages um weitere Submissionsergebnisse | |||||||||||||||||||
| • Der Kostenanschlag ist so aufzustellen, dass eventuelle Kostenveränderungen (Index, Eintritt von Risiko, Nutzeränderungen oder sonstigen Änderungen) zum letzten (Kosten-)Genehmigungsstand transparent dargestellt werden. | |||||||||||||||||||
| • Auf dieser Basis sind die weiteren Submissionsergebnisse fortzuschreiben mit dem Ziel eine Grundlage für eine Kostenanalyse zu einem etwaigen Nachtrag oder zur Kostenfeststellung zu haben (z.B. auch die Ermittlung von Indexmehrkosten bzw. baukonjunkturellen Mehrkosten zum letzten Kosten-Genehmigungsstand) | |||||||||||||||||||
| Besonderheiten zur Kostenverfolgung/-kontrolle und Kostensteuerung in der LPH 8 / Projektstufe 4: | |||||||||||||||||||
| • Fortführen der projektspezifischen Kostenverfolgung jedoch mit wesentlich höherem Datenanfall und entsprechend höherem Bearbeitungsaufwand | |||||||||||||||||||
| o Regelmäßiges Verfolgen der Kosten aus der Planung und Ausführung einschließlich projekt- und auftragsspezifischer Rückstellungen im Rahmen des Budgets für Nachträge | |||||||||||||||||||
| • Prüfen und Abstimmen der Kostenentwicklungen und Einhaltung der Gewerkebudgets mit Aussagen zum | |||||||||||||||||||
| o Genehmigten Budgets je Gewerk/KKE o „Aktuelle/fortgeschriebene Gewerkebudgets (Dokumentation der Veränderung), o Beauftragte Nachträge | |||||||||||||||||||
| o Bereits bekannte Nachträge jedoch noch nicht beauftragt (Bei Bedarf: Best Case / Real Case / Worstcase) o Rückstellungen für noch nicht bekannte Nachträge (nach Bedarf als Best Case/Real Case/Worstcase) | |||||||||||||||||||
| o Abrechnungsprognose (nach Bedarf als Best Case/Real Case/Worstcase) je Gewerk und für das Gesamtprojekt | |||||||||||||||||||
| o Fortlaufende Dokumentation (je Gewerk/KKE) der Kostenveränderung (Index, Eintritt von Risiko, Nutzeränderungen oder sonstigen Änderungen) o Summe Hauptaufträge | |||||||||||||||||||
| • Abgleich der Kostenkontrolle mit der Projektbuchhaltung (HaSta) des Auftraggebers | |||||||||||||||||||
| Besonderheiten zur Kostenkontrolle und Kostensteuerung in der LPH 8/ Projektstufe 5: | |||||||||||||||||||
| • Abschließen der Kostenverfolgung durch Vergleich der Kostendaten gemäß Kostenfeststellung mit | |||||||||||||||||||
| o der Kostenberechnung o dem Kostenvoranschlag o ggf. dem Kostenanschlag (falls ein Haushaltsnachtrag erforderlich geworden ist) | |||||||||||||||||||
| • Analysieren und Begründen von wesentlichen Abweichungen dem Grunde und der Höhe nach | |||||||||||||||||||
| C.6 | Planen und Fortschreiben der Planung von Mittelbedarf und Mittelabfluss | True | 1.0 | 1.0 | True | 1.0 | 1.0 | ||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Ergebnisse aus Projektentwicklung, ggf. fortgeschrieben (z.B. Unterlagen zum Projektauftrag oder IPU, z.B. Bedarfsplanung mit Baufachlichem Gutachten, Kosten- und Terminrahmen) • ab PS 2 / LPH 2: | |||||||||||||||||||
| o Steuerungsterminpläne für die Planung und Ausführung o aktuelle Kostenermittlungen bzw. Kostenprognosen | |||||||||||||||||||
| • Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) oder Bundeshaushaltsordnung (BHO) • Ab PS 3 / LPH 6: | |||||||||||||||||||
| o Vergabeterminplan | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Bereitstellung von erforderlichen Ausgabemittel, inklusiv der erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen je Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| • Abgestimmte Mittelabflussplanung (beauftragte Leistungen und Fälligkeiten der Verpflichtungsermächtigungen) • Abgestimmte Prognosen zu erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen je Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| In PS 1 / LPH 1: | |||||||||||||||||||
| • Plausibilisieren und Fortschreiben der vorliegenden Mittelabflussplanungen Dazu ist auf eigene Erfahrungen über den Mittelabfluss für Planung und Ausführung aus bereits abgewickelten Projekten zurückzugreifen. | |||||||||||||||||||
| In PS 2-5: | |||||||||||||||||||
| Während der Projektstufen zweimal im Jahr und zu den erforderlichen Vorlagen für den Haushaltsausschuss: | |||||||||||||||||||
| • Ermitteln des voraussichtlichen Planungs- und Baufortschrittes | |||||||||||||||||||
| o anhand der Steuerungsablaufpläne für die Planung und Ausführung o mit Abschluss der Planer- und Bauverträge ergeben sich zusätzlich die voraussichtliche Höhe der jeweiligen Rechnungsbeträge und die zu erwartenden Zeitpunkte der Zahlungen. | |||||||||||||||||||
| • Aktualisieren der Prognosen für den Mittelabfluss auf Basis aktueller Vertrags-, Nachtrags-, und Abrechnungswerte | |||||||||||||||||||
| o vertragsscharf (je KKE) | |||||||||||||||||||
| • Erstellen und regelmäßiges Fortschreiben der Mittelbedarfs- und Abflussplanung | |||||||||||||||||||
| o Abstimmen mit dem AG o Dokumentieren | |||||||||||||||||||
| Ergänzend zur Mittelabflussplanung | |||||||||||||||||||
| • vertragsscharfes (je KKE) Ausweisen der erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen und Ermittlung der Fälligkeiten mindestens für das aktuelle und das Folgejahr • Abstimmen mit dem Auftraggeber | |||||||||||||||||||
| Besonderheiten LPH 8/Projektstufe 5: Ergänzend zu den Leistungen „Abschließen der projektspezifischen Kostenverfolgung“: | |||||||||||||||||||
| • Mittelabflussplanung nach Abnahme (ggf. Teilabnahmen) aller Leistungen (Dokumentation von offenen Punkte, Rechtsstreitigkeiten, Sicherheiten und Bürgschaften) | |||||||||||||||||||
| C.7 | Überprüfen der Kostenkontrolle der Planer | False | 0.0 | 0.0 | True | 1.0 | 0.0 | ||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Aus der Kostenberechnung übergeleitete Kostenkontrolleinheiten (KKE’s) der Objekt- und Fachplaner • KKE-Katalog/HaSta | |||||||||||||||||||
| • Projektbuchhaltung des Auftragnehmers • Ergebnisse aus C.5 | |||||||||||||||||||
| • Kostenkontrolle bzw. vergleichende Gegenüberstellungen von Kostenentwicklungen gem. Grundleistungen HOAI der Objekt- und Fachplaner | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| • Abgestimmte und einheitliche Struktur der Kostenkontrolle als Basis für Kostenkontrolle und Projektbuchhaltung in HaSta | |||||||||||||||||||
| • Aufteilung des Projektbudgets auf die planungs-gewerkebezogenen Vergabeeinheiten • Nachvollziehbarkeit späterer notwendigen Verschiebungen/Anpassungen | |||||||||||||||||||
| • Grundlagen für Vergabeterminplan (des Planers) • Möglichkeit der Anpassung der Planung vor Versand der jeweiligen Ausschreibungsunterlagen (Vergleich bepreistes LV mit der jeweiligen KKE) | |||||||||||||||||||
| • Information des AG’s zur rechtzeitigen Mittelbereitstellung/Verpflichtungsermächtigungen • Grundlage für die Kostenverfolgung/-kontrolle und Kostensteuerung der Projektsteuerung | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| • Ergebnisberichte • Deckungsbestätigungen für die jeweiligen Beauftragungen | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| In PS 3 / LPH 5,6: | |||||||||||||||||||
| • Überprüfen und Abstimmen der Kostenkontrollstruktur sowie der KKE-Nummern gemäß dem KKE-Katalog HaSta mit dem Planer (zum im Steuerungsterminplan vereinbarten Zeitpunkt) | |||||||||||||||||||
| • Prüfen und Abstimmen der Vergabebudgets, einschließlich der erforderlichen Rückstellungen für erwartete Nachträge und Ergebnisse aus dem Risikomanagement, sowie baukonjunktureller Entwicklungen. | |||||||||||||||||||
| • Überprüfen und Abstimmen der Abgrenzung zu noch zu vergebenden Teilleistungen in anderen Vergabeeinheiten. • Bei etwaigen Abweichungen der Soll-Werte vom Budget aus der aktuellen Kostenermittlung: | |||||||||||||||||||
| o Plausible Erläuterung dem Grunde und der Höhe nach | |||||||||||||||||||
| • Bei Soll-Werten über dem Budget der Kostenberechnung | |||||||||||||||||||
| o Erarbeiten und Abstimmen von Vorschlägen zum Umgang mit den Mehrkosten | |||||||||||||||||||
| Kompensationsmaßnahmen zur Deckung oder Belastung von Ausgleichsposten oder Einholung einer Genehmigung zur Erhöhung des Projektbudgets | |||||||||||||||||||
| • Vorbereiten der Deckungsbestätigungen für die jeweiligen Aufträge • Abstimmen der Deckungsbestätigungen mit dem Auftraggeber • Einholen der Freigabe der Deckungsbestätigung (durch den Auftraggeber) | |||||||||||||||||||
| • Fortlaufendes überprüfen der Kostenermittlung der Planungsbeteiligten auf der Grundlage bepreister LV’s | |||||||||||||||||||
| o Überprüfen tragender Einheitspreise (Kostenvoranschlag gem. DIN276:2018-12) | |||||||||||||||||||
| • Fortlaufendes Überprüfen der Leistungsbeschreibungen im Hinblick auf: | |||||||||||||||||||
| o kostenbeeinflussende Inhalte auf die Übereinstimmung mit den festgelegten Projektzielen bezogen auf Qualitäten und Folgekosten o Übereinstimmung mit den vergaberechtlichen Vorschriften des AG’s. | |||||||||||||||||||
| o Bezüglich einer wirtschaftlichen Angebotskalkulation: Überprüfen, ob die Leistungen so eindeutig und erschöpfend beschrieben sind, dass alle Bieter die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. | |||||||||||||||||||
| • Anfertigen von Ergebnisberichten | |||||||||||||||||||
| In der PS 4 / LPH 8: | |||||||||||||||||||
| • Überprüfen der vertraglich vereinbarten Kostenkontrolle bzw. der Kostenvergleiche des Objekt- und Fachplaner • Abgleich mit der Kostenkontrolle der Projektsteuerung | |||||||||||||||||||
| • Weitere Bearbeitung siehe C.5 • Vorbereiten der Deckungsbestätigungen für Nachträge | |||||||||||||||||||
| • Abstimmen der Deckungsbestätigungen mit dem Auftraggeber • Einholen der Freigabe der Deckungsbestätigung (durch den Auftraggeber) | |||||||||||||||||||
| C.8 | Überprüfen und Freigabevorschläge bzgl. der Rechnungsprüfung der | False | 0.0 | 0.0 | False | 1.0 | 0.0 | ||||||||||||
| Objektüberwachung zur Zahlung der ausführenden Unternehmer | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| Geprüfte Rechnungen (vertragliche Konformität, sachliche und rechnerische Richtigkeit) sowie Freigabevorschläge der Objektüberwachung. | |||||||||||||||||||
| Bauverträge / Lieferverträge, Leistungsverzeichnisse sowie Nachtragsvereinbarungen | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Anweisung von Zahlungen nur für vertragskonforme, sachlich, fachlich und rechnerisch richtige Forderungen Sicherstellung der termingerechten Rechnungsprüfung und Zahlung | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Prüfvermerke mit Freigabevorschlag zu den durch die Objektüberwachungen geprüften Rechnungen der ausführenden Unternehmen | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| Plausibilitätsprüfung der durch die Objektüberwachung geprüften Rechnungen: • Bestätigen der Übereinstimmung der Rechnungsdaten mit dem Mengen- und Kostengefüge des Vertrages | |||||||||||||||||||
| • Wenn Leistungen berechnet wurden, die bisher nicht bekannt waren, insbesondere vom AG weder beauftragt noch genehmigt wurden, so ist die Notwendigkeit der Leistungen zu begründen oder die anteiligen Beträge sind ggf. zu streichen. Ferner ist zu klären, ob | |||||||||||||||||||
| o die Rechnung zurückgewiesen werden kann o eine förmliche Nachbeauftragung erforderlich ist | |||||||||||||||||||
| o u.U. ein Weiterverrechnung der Kosten an Dritte, da vom AG nicht verursacht, möglich ist o Information an den AG bei Abweichung von den Empfehlungen der Objektüberwachung | |||||||||||||||||||
| • Dokumentation der Prüfergebnisse im Prüfvermerk mit Empfehlung der Freigabe • Übergabe des Prüfvermerkes an den AG zur Zahlungsfreigabe. Dabei ist | |||||||||||||||||||
| o auf Fälligkeitstermine o sowie sonstige zu beachtende Besonderheiten | |||||||||||||||||||
| wie Sicherheiten vertragliche Abzüge etc. | |||||||||||||||||||
| hinzuweisen. • Erstellen und Übergeben eines Freigabevorschlages | |||||||||||||||||||
| • Führen einer Rechnungsliste und Durchführen eines Mahnwesens zur Sicherstellung einer termingerechten Zahlung | |||||||||||||||||||
| C.9 | Überprüfen der Kostenfeststellung der Objekt- und Fachplaner | False | 0.0 | 0.0 | False | 0.0 | 1.0 | ||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Geprüfte Abrechnungsbelege, z.B. Schlussrechnungen, Nachweise der Eigenleistungen • Planungsunterlagen, z.B. Abrechnungszeichnungen • Erläuterungen | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| • Nachweis der entstandenen Kosten • Einhaltung des zuletzt genehmigten Kostenziels • Grundlage zur Aufbereitung von Kostenkennwerten zukünftiger Maßnahmen | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Ergebnisbericht Kostenfeststellung ergänzt um KG 700, rückgeschlüsselt auf DIN 276, 1. Ebene | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| • Überprüfen der Vollständigkeit und Richtigkeit der Kostenfeststellung der Planer • Nach Prüfung und ggf. Korrektur: | |||||||||||||||||||
| o Zusammenstellen der Unterlagen der Kostenfeststellung o Erstellen des abschließenden Ergebnisberichtes | |||||||||||||||||||
| C.10 | Überprüfen der Leistungen der Planungsbeteiligten bei der Freigabe von | False | 0.0 | 0.0 | False | 0.0 | 1.0 | ||||||||||||
| Sicherheitsleistungen | |||||||||||||||||||
| Diese Leistung bezieht sich i. d. R. nicht auf die Mängelhaftungssicherheiten, deren Rückgabe spätestens nach Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche im Rahmen der LPH 9 zu erfolgen hat. | |||||||||||||||||||
| Zum Zeitpunkt der Abnahme findet allerdings zumeist eine Rückgabe der Erfüllungssicherheiten statt oder ein Austausch der Erfüllungssicherheiten gegen Mängelhaftungssicherheiten. | |||||||||||||||||||
| Im Kontext mit der Feststellung der Abnahmefähigkeit der Leistungen der jeweiligen Auftragnehmer obliegt dem Objektplaner während der Objektüberwachung die Prüfung, ob Erfüllungssicherheiten zurückgegeben werden können/müssen. | |||||||||||||||||||
| Insbesondere hat er darauf zu achten, ob die Rückgabe entsprechender Erfüllungssicherheiten von der Übergabe vertraglich zugesagter Mängelhaftungssicherheiten abhängig ist. | |||||||||||||||||||
| Zu beachten ist dabei auch, dass bei VOB/B-Verträgen ein Teil der Erfüllungssicherheiten zurückbehalten werden darf, sofern noch Ansprüche des AG’s, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, nicht erfüllt worden sind (§ 17 Abs. 8 VOB/B) | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| Verträge mit Objekt- und Fachplanern Verträge mit Firmen | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Belastbare Aussagen für den AG zur Rückgabe, ggf. Einbehalt von Erfüllungssicherheiten (auch unter der Prämisse der Übergabe von Mängelhaftungssicherheiten) | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Ergebnisbericht, ggf. Entscheidungsvorschläge | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| • Prüfung zu den jeweiligen Abnahmezeitpunkten ob die Objektüberwachung die notwendigen Feststellungen für die Rückgabe gegebener Erfüllungssicherheiten trifft. | |||||||||||||||||||
| • Soweit erforderlich: Erstellung eines Prüfberichtes und eine Empfehlung an den Auftraggeber | |||||||||||||||||||
| Ende Grundleistungen Handlungsbereich C | |||||||||||||||||||
| False | 1.0 | 1.0 |
C4_D Termine_Kom
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Unnamed: 10 | Unnamed: 11 | Unnamed: 12 | Unnamed: 13 | Unnamed: 14 | Unnamed: 15 | Unnamed: 16 | Unnamed: 17 | Unnamed: 18 | Unnamed: 19 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektsteuerung / Projektmanagement | VII.27.4 | Teil C4 | D Termin_Kom | Zellverknüpfungen | Bezeichnung Tabellenblatt: | ||||||||||||||
| Kommentar Handlungsbereich D | Vertragsnr.: | 000.912.310 | C4_D Termine_Kom | ||||||||||||||||
| Maßnahmennr: | B11H.E1214200.12 /14 | Vergabenr.: | 26-078111 | ||||||||||||||||
| Maßnahme: | LGL - Ersatzneubau Laborgebäude (Parkdeck Vorabmaßnahme) / Ersatzneubau Energiezentrale | ||||||||||||||||||
| und Infrastruktur | |||||||||||||||||||
| Bieter: | |||||||||||||||||||
| Kommentar zu den Leistungen Handlungsbereich D: | |||||||||||||||||||
| Termine, Kapazitäten und Logistik | |||||||||||||||||||
| Projektstufe 1 | Projektstufe 2a | Projektstufe 2b | Projektstufe 3 | Projektstufe 4 | Projektstufe 5 | Projektstufe 1 = Projektvorbereitung (LPH 1) Projektstufe 2 a = Planung bis Abschluss LPH 2 Projektstufe 2 b = Planung bis Abschluss LPH 4 Projektstufe 3 = Ausführungsvorbereitung (LPH 5,6,7) Projektstufe 4 = Ausführung (LPH 8) Projektstufe 5 = Projektabschluss (LPH 8 Planungs- und Bauleistungen sind abgenommen und schlussgerechnet) | |||||||||||||
| D | Grundleistungen | ||||||||||||||||||
| D.1 | Aufstellen (PS 1 / LPH1), Abstimmen (PS1 – 4 / LPH 1-8) und Fortschreiben | True | 1.0 | 1.0 | True | 1.0 | 0.0 | ||||||||||||
| (PS 1 – PS 4 / LPH 1-8) des Terminrahmens (Übersichtsterminplan und Rahmenterminplan) | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| (Ergebnisse aus Projektentwicklung, ggf. fortgeschrieben (z.B. Unterlagen zum Projektauftrag oder IPU, z.B. Bedarfsplanung mit Baufachlichem Gutachten, Kosten- und Terminrahmen) | |||||||||||||||||||
| • Projektstrukturplanung (mindestens mit Gliederung nach Teilprojekten oder Bauabschnitten, Vergabestrukturplan für die einzuschaltenden (bzw. bereits beauftragten) Planer und Gutachter) | |||||||||||||||||||
| • Ab PS 2 – PS 8: bereits vorliegende Planungsergebnisse der Objekt- und Fachplaner, im Wesentlichen Unterlagen (Planunterlagen, Kostenermittlungen, Terminplanungen, Beschreibungen) zu Arbeitsergebnissen oder abgeschlossenen Leistungsphasen wie z.B. Unterlagen zur PU, Entwurfsplanung, PP, IPU mit zugehörigen befüllten Mustern und Vorlageschreiben, Beschreibungen, Auftragsschreiben | |||||||||||||||||||
| • Aktuelle Planungsstände und Bauausführungsstände • Festlegung des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens | |||||||||||||||||||
| • Richtlinien der jeweiligen Bauherren mit den jeweiligen haushaltsrechtlichen Genehmigungs-/Freigabeverfahren mit (zeitlichen) Angaben zu den verwaltungsinternen Prozessen | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Festlegung der Terminziele, Grundlage für • Steuerungsterminplan | |||||||||||||||||||
| • Termincontrolling bzw. • Terminsteuerung | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Abgestimmter Terminrahmen (Rahmenterminplan als Balkenplan) mit Erläuterungsbericht | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| Der Terminrahmen/Übersichtsterminplan des AG’s bildet die erste Ebene des Terminplans (Meilensteinterminplan). Diese Meilensteine mit den vorgegebenen Meilensteinbezeichnungen sind nach einer Überprüfung zwingend in die Rahmenterminplanung zu übernehmen, da sie die Grundlage des Multiprojektmanagements des AG’s sowie der internen Kapazitätsbemessung sind. | |||||||||||||||||||
| Sofern der AG noch keinen Rahmenterminplan erstellt hat, gilt für die Erstellung des Rahmenterminplans der Mindestqualitätsstandard des Musterrahmenterminplans, der projektspezifisch angepasst und ergänzt werden muss. | |||||||||||||||||||
| Es ist darauf zu achten, dass alle wesentlichen, projektspezifischen Entscheidungs- und Freigabetermine berücksichtigt sind. | |||||||||||||||||||
| Zu den Entscheidungs- und Freigabeterminen ist ein Ausführungsvorbereitungsliste (AV-Liste) zur Bauherrenkoordination zu erstellen und fortzuschreiben | |||||||||||||||||||
| Auf Basis der nach Funktionen, Phasen und/oder Objekten erfolgten Strukturierung werden die verschiedenen Teilprojekte und Arbeitspakete eines Projektes in der Rahmenterminplanung durch Meilensteine und Vorgänge erfasst. | |||||||||||||||||||
| Neben den Arbeitspaketen der Planung, der Genehmigung, der strukturierten Realisierungsphase (bauliche Errichtung, Inbetriebnahme, Probebetrieb, Abnahmeprozesse und Übergabe) müssen weitere Arbeitspakete wie beispielsweise die Finanzierung (= interne Freigabe-, Genehmigungs- schritte), der Beschaffung/Einbau nutzerseitiger technischer Ausstattungen, Großgeräten etc., Fördermittelbeantragung, Öffentlichkeitsarbeit, Genehmigungsverfahren und Ingebrauchnahme durch die Nutzenden, Bestandteil einer ganzheitlichen Terminplanung sein. | |||||||||||||||||||
| Grundlage einer Rahmenterminplanung sind auch die prozess- und terminbestimmenden Faktoren wie z.B. Organisationsformen (z.B. Kumulativleistungsträger), bauherrenspezifische Abläufe und weitere Randbedingungen wie z.B. Betriebszustände, Umgebungsbedingungen, Genehmigungsverfahren, Umweltbelange, Bebauungsplanverfahren, Denkmalschutz, Nachhaltigkeitsvorgaben, Planungsmethoden | |||||||||||||||||||
| Dem Rahmenterminplan ist ein schriftlicher Erläuterungsbericht zu den Randbedingungen, den getroffenen Annahmen und den gewählten Kennwerten, sowie einer Risikoanalyse zu den ausgewiesenen Abwicklungszeiträumen beizufügen. | |||||||||||||||||||
| Der Rahmenterminplan umfasst das gesamte Projekt und ist fortlaufend über den gesamten Projektablauf in Verbindung mit qualifizierten Analysen in Abstimmung mit dem AG (und nach Bedarf auch mit den Projektbeteiligten) zu aktualisieren bzw. fortzuschreiben. | |||||||||||||||||||
| In PS 1 / LPH 1: | |||||||||||||||||||
| • Erfassen, bzw. Überprüfen und Plausibilisieren der verschiedenen Teilprojekte und Arbeitspakete der (vorliegenden) Rahmenterminplanung (Meilensteine und Vorgänge) und damit einhergehend der Übersichtterminplanung. | |||||||||||||||||||
| • Darüber hinaus sind die termin- und prozessbestimmenden Faktoren im Hinblick auf Vollständigkeit zu prüfen und bei Bedarf zu erfassen, festzulegen und terminlich zu bewerten. | |||||||||||||||||||
| • Abstimmen der Prüfungsergebnisse mit dem AG und den weiteren Projektbeteiligten (z.B. Planer, Nutzer). • Fortschreiben des Rahmenterminplans | |||||||||||||||||||
| • Festlegen des Rahmenterminplans bzw. der wesentlichen Meilensteine und Vorgänge für alle Projektbeteiligten. | |||||||||||||||||||
| • Ergänzung des abgestimmten Rahmenterminplans durch einen Erläuterungsbericht zu prozess- und terminbestimmenden Faktoren sowie den abgestimmten Randbedingungen, den getroffenen Annahmen und den (für die Plausibilisierung) gewählten Kennwerten sowie einer Risikoanalyse zu den ausgewiesenen Abwicklungszeiträumen. | |||||||||||||||||||
| In PS 2 – PS 4 / LPH 2-8: | |||||||||||||||||||
| • Der Rahmenterminplan ist über den gesamten Projektablauf in Verbindung mit qualifizierten Analysen zu überprüfen, abzustimmen, zu aktualisieren bzw. fortzuschreiben. | |||||||||||||||||||
| • Einholen der hierfür notwendigen Informationen von den Projektbeteiligten (z.B. Projektleitung, Planungsbeteiligte, Nutzer) | |||||||||||||||||||
| • Der AN wirkt beim Änderungsmanagement (Handlungsbereich A) im Hinblick auf Termine/Terminveränderungen mit | |||||||||||||||||||
| D.2 | Aufstellen (PS 1 / LPH 1), Abstimmen (PS 2 -4 / LPH 1-8) und Fortschreiben | True | 1.0 | 1.0 | True | 1.0 | 0.0 | ||||||||||||
| (PS 1 – PS 4 / LPH 1-8) des Steuerungsterminplans für das Gesamtprojekt und Ableiten des Kapazitätsrahmens | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Ergebnisse aus Projektentwicklung, ggf. fortgeschrieben (z.B. Unterlagen zum Projektauftrag oder IPU, z.B. Bedarfsplanung mit Baufachlichem Gutachten, Kosten- und Terminrahmen) | |||||||||||||||||||
| • Muster-Steuerungsterminplan als Definition des Mindeststandards • Projektstrukturplanung (mindestens mit Gliederung nach Teilprojekten oder Bauabschnitten, | |||||||||||||||||||
| • Ab PS 2 – PS 8: bereits vorliegende Planungsergebnisse der Objekt- und Fachplaner, im Wesentlichen Unterlagen (Planunterlagen, Kostenermittlungen, Terminplanungen, Beschreibungen) zu Arbeitsergebnissen oder abgeschlossenen Leistungsphasen wie z.B. Unterlagen zur PU, Entwurfsplanung, PP, IPU mit zugehörigen befüllten Mustern und Vorlageschreiben, Beschreibungen, interne Auftragsschreiben. | |||||||||||||||||||
| • fortgeschriebene Bedarfsplanung, konkrete Planungsergebnisse (in den Leistungsphasen), aktueller Realisierungsstand (z.B. Stand Bauausführung, Zeitpunkt Inbetriebnahme) | |||||||||||||||||||
| • Festlegung der erforderlichen Genehmigungsverfahren (z.B. BayBO, Gentechnik, BioStoffV, Strahlenschutz) | |||||||||||||||||||
| • Richtlinien der jeweiligen Bauherren mit den jeweiligen haushaltsrechtlichen Genehmigungs-/Freigabeverfahren mit (zeitlichen) Angaben zu den verwaltungsinternen Prozessen | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Steuerungsterminplan = Grundlage um jederzeit Entscheidungen für den weiteren Projektfortschritt treffen zu können sowie erforderliche Randbedingungen für den Planungsprozess der weiteren Beteiligten vorgeben zu können. | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| PS 1 / LPH 1: Abgestimmter Steuerungsterminplan Gesamtprojekt | |||||||||||||||||||
| PS 2-4 / LPH 2-8: Fortgeschriebener Steuerungsterminplan Gesamtprojekt und bei besonderer Komplexität und Umfang des Projektes: Differenzierung in eine unterschiedliche (erforderliche) Anzahl von Steuerungsterminplänen (z.B. für Teilprojekte, Bauabschnitte) | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| Unter Berücksichtigung des PSP und des Terminrahmens ist in übersichtlicher Form der zeitliche Gesamtablauf der Projektabwicklung in Form eines Steuerungsterminplans (auch: Gesamtsteuerungsterminplan) zu entwickeln, zu bewerten, festzulegen und darzustellen. | |||||||||||||||||||
| Je Komplexität und Umfang des Projektes differenziert sich der Gesamtsteuerungsterminplan in eine unterschiedliche Anzahl von Steuerungsterminplänen für einzelne Leistungsphasen. Steuerungsterminpläne sind in der Regel als (vernetzte) Balkenterminpläne zu erstellen. | |||||||||||||||||||
| Bau- und Immobilienprojekte weisen Unterschiede z.B. in der Abfolge von Leistungsphasen oder auch des Zeitpunktes zur Detaillierung des eines Leistungsfeldes im Projektablauf auf. Bei der schrittweisen Entwicklung der Steuerungsterminpläne in den einzelnen Projektstufen ist dies zu beachten. | |||||||||||||||||||
| Bei ausgewählten Arbeitspaketen und Aufgaben sind Terminplanungsleistungen der Objektplaner mit der Leistung des Projektsteuerers zu koordinieren. | |||||||||||||||||||
| Es gilt die Übersicht des jeweils aktuellen Heftes Nr.9, AHO – Zuordnung der Leistungen der Objektplanung Gebäude, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen sowie Übersichtsgrafik zu Ebenen und Stufen der Terminplanung nach HOAI und AHO | |||||||||||||||||||
| Der Auftragnehmer hat die vom Objektplaner unter Mitwirkung der Fachplanungen erstellten Terminpläne auf Verträglichkeit mit dem Rahmen- und Steuerungsterminplan zu prüfen und berücksichtigt relevante Vorgänge bei der Erstellung seiner Terminplanung. Dabei sind die Beiträge der Terminplanung der Objektplaner unter ausreichender inhaltlicher Diskussion und Koordination mit allen Planungsbeteiligten einzusteuern. | |||||||||||||||||||
| Grundsätzlich gilt, dass festgelegte strukturelle Vorgaben der Steuerungsterminpläne den inhaltlichen Beteiligten (Objektplaner, Fachplaner, ausführende Firmen, etc.) für die Erstellung ihrer Ablauf- und Terminpläne frühzeitig vorzugeben sind. Dadurch wird eine geeignete Vorgehensweise zur Koordination und Abstimmung der Terminpläne zwischen den Beteiligten eingeführt. | |||||||||||||||||||
| Falls Terminplanungen (z.B. Vergabeterminplan und Terminplanung Ausführung) anderer Projektbeteiligter (z.B. des Objektplaners) zu Planung und Bauablauf nicht vorliegen, muss dies dem Bauherren angezeigt und Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen werden.. | |||||||||||||||||||
| Generell gilt: die Anzahl der erforderlichen Vorgänge für jedes Leistungsfeld ist so zu entwickeln, dass mit dem Terminplan eine zielgerichtete Steuerung durchgeführt werden kann. Der Mustersteuerungsterminplan stellt den Mindeststandard für das gewählte Musterprojekt dar und muss projektspezifisch angepasst und ergänzt werden. | |||||||||||||||||||
| Zur Erstellung der Steuerungsterminpläne erhebt der Projektsteuerer alle projektspezifischen Abläufe (z.B. interne Projektgenehmigungs- und Prüfprozesse), Rahmenbedingungen, (z.B. Förderrichtlinien,) und Grundlagen aus anderen Handlungsbereichen (z.B. Aufgabenstellung, Bedarfsplanungen, Aufbauorganisation, Kostenrahmen, Vergabestruktur) und wertet diese prozess- und terminorientiert aus. | |||||||||||||||||||
| Vorgangslisten, Dauern von Vorgängen und Abhängigkeiten sind projektspezifisch zu entwickeln und berücksichtigen Erfahrungswerte des Projektsteuerers. Der Projektsteuerer muss die Detaillierung der Vorgänge so ausarbeiten, dass terminkritische Einflussfaktoren | |||||||||||||||||||
| wie z.B. technisch anspruchsvolle Planungsbereiche, mangelhafte Planerkapazitäten, Planerwechsel, organisatorische Schnittstellen zwischen Planungsphasen und verzögerte Entscheidungen gesteuert werden können. | |||||||||||||||||||
| Die Dauern müssen realistisch sein und u.a. Reserven zur Vermeidung von Behinderungen einzelner Projektbeteiligter enthalten. Im Laufe der Projektabwicklung entstehende neue Informationslagen sind zu bewerten und in den Steuerungsterminplänen zu berücksichtigen | |||||||||||||||||||
| Bei Bedarf: Die Steuerungsterminpläne sind durch einen Erläuterungsbericht zu ergänzen. Der Erläuterungsbericht beinhaltet u.a. die getroffenen Annahmen, die Bezugsdaten (ggf. mit Flächen- und Kubaturberechnungen, Kennwertableitungen, etc.), die Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und eine Risikoanalyse über die Einhaltung der im Rahmenterminplan ausgewiesenen Terminziele. | |||||||||||||||||||
| Zur Ableitung des Kapazitätsrahmens in der Planung und Ausführung sind Überschlagsrechnungen für den erforderlichen Personaleinsatz, ggf. auch für den Geräteeinsatz in der Ausführung so aufzustellen, dass der zeitliche Gesamtablauf erfasst wird. | |||||||||||||||||||
| Besonderheiten in PS 1/LPH 1: | |||||||||||||||||||
| • Detaillierte Vorgänge für die Arbeitspakete zur Planungsvorbereitung und Auswahlverfahren der Planer | |||||||||||||||||||
| • Projektrelevante Leistungsphasen der HOAI der Planer in Verbindung mit weitern Gutachtern- und Fachingenieurleistungen | |||||||||||||||||||
| • Freigabe-Genehmigungsprozesse des AG’s • Ggf. Fördermittelbeantragung, Einkaufsprozesse/Beschaffung technischer Ausstattungen, Nutzerausstattung / Großgeräte, Öffentlichkeitsarbeit, Genehmigungsverfahren | |||||||||||||||||||
| • Überschlagsrechnung für den erforderlichen Personaleinsatz in der Planung für die jeweiligen Objekt- und Fachplaner • Bei Bedarf: Erstellen des ergänzenden Erläuterungsberichtes | |||||||||||||||||||
| Besonderheiten in PS 2a und PS 2b, PS 3, PS 4 / LPH 2-8: | |||||||||||||||||||
| • Für die jeweiligen Planungsphasen: wesentliche Meilensteine der Planungsentwicklung • Kontrolle und Einfordern der Meilensteine (vom Objektplaner, Fachplanenden) | |||||||||||||||||||
| • Fortschreiben und Vertiefen der Leistungsfelder mit ihren Arbeitspaketen und Aufgaben Für die technischen Gewerke kann dies bereits die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe, die Fortschreibung der Ausführungsplanung auf Stand der Ausschreibungsergebnisse, die Werkstatt-/ Montageplanung, Lieferzeiten, die Inbetriebnahmephase, der gewerkeübergreifende Probebetrieb sowie Zeiträume für Prüfungen und Abnahmen nach SPrüfV sein | |||||||||||||||||||
| • Auch die weiteren Leistungsfelder wie das Genehmigungsverfahren, der Beschaffungsprozesse und die Abwicklung bauausführender Leistungen erfordern eine tiefere Differenzierung des Ablaufes, wie z.B. provisorische Maßnahmen zur Sicherstellung des Bauablaufs, ein strukturiertes Restleistungs- und Mängelmanagement zur Schaffung der Inbetriebnahmevoraussetzungen. | |||||||||||||||||||
| • Hinwirken, dass alle Terminpläne im erforderlichen Maße zwischen allen Beteiligten (auftraggeberinterne Abteilungen, Planer, etc.) koordiniert worden sind | |||||||||||||||||||
| • Dabei den Beteiligten den erforderlichen Vertiefungsbedarf der Zeitplanung aufzeigen | |||||||||||||||||||
| • Zur Ableitung des Kapazitätsrahmens: Überprüfung/Aktualisierung der Überschlagsrechnung für den erforderlichen Personaleinsatz in der Planung für die jeweiligen Objekt- und Fachplaner • Bei Bedarf: Fortschreiben und Vertiefen des Erläuterungsberichtes | |||||||||||||||||||
| Besonderheiten in PS 3/LPH 6/7: | |||||||||||||||||||
| • Es liegt ein besonderes Augenmerk auf den Steuerungsterminplänen für die Ausschreibung und Vergabe | |||||||||||||||||||
| • Zur Ableitung des Kapazitätsrahmens: Überschlagsrechnung für den Personaleinsatz für die Objektüberwachungen | |||||||||||||||||||
| • Überschlagsrechnungen für den Personaleinsatz der bauausführenden Firmen, ggf. auch für den Geräteeinsatz in der Ausführung | |||||||||||||||||||
| Besonderheiten in PS 4/LPH 8: | |||||||||||||||||||
| • Es liegt ein besonderes Augenmerk auf den Steuerungsterminplänen der Bauausführung, provisorischen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Baustellenbetriebes (z.B. Fassadenabdichtung, Winterbaubeheizung, Regenwasserableitung, Schachtausbau), der Schaffung der baulichen Inbetriebnahmevoraussetzungen (Strukturiertes Restleistungs- und Mängelmanagement) und zur Vorbereitung und Durchführung der Inbetriebnahmen, des gewerkeübergreifenden Probebetriebs und der Abnahmen. | |||||||||||||||||||
| • Die Zeitplanung des Inbetriebnahme-, Abnahme- und Übergabeprozesses hat neben der Inbetriebnahme und den gewerkeübergreifenden Probebetrieb auch die Arbeitspakete zu umfassen, welche zur Schaffung der Inbetriebnahmevoraussetzungen (z.B. Strukturiertes Restleistungs- und Mängelmanagement), die Sicherstellung der SV-Abnahmen, für den Nachweis der bestimmungsgemäßen Funktion und des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens der Technischen Anlagen, die Zeiträume zur Erstellung der Bestandsunterlagen etc. erforderlich sind. | |||||||||||||||||||
| • Die detaillierten Terminplanungen anderer fachlich Beteiligter wie der Objekt- und Bauüberwachung sind zu überprüfen, abzustimmen und zu integrieren. Für die Planung des Gesamtprozesses sind frühzeitig die betroffenen Beteiligten wie Abnahmeprüfer, Fachdienste, Behörden, Sachverständigen, Feuerwehren, etc. terminlich zu koordinieren und auf verbindliche Termine festzulegen. | |||||||||||||||||||
| • Zur Ableitung des Kapazitätsrahmens: Überprüfung/Aktualisierung der Überschlagsrechnung für den erforderlichen Personaleinsatz in der Planung für die jeweiligen Objektüberwachungen und den ausführenden Firmen, ggf. auch für den Geräteeinsatz in der Ausführung | |||||||||||||||||||
| D.3 | Erfassen und Mitwirken bei der Aktualisierung logistisch relevanter Standort- | True | 1.0 | 1.0 | True | 1.0 | 0.0 | ||||||||||||
| und Rahmenbedingungen | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Ergebnisse aus der Projektentwicklung (z.B. Bedarfsplanung mit Baufachlichem Gutachten) | |||||||||||||||||||
| Ab PS 2: bereits vorliegende Planungsergebnisse der Objekt- und Fachplaner, im Wesentlichen Unterlagen (Planunterlagen, Kostenermittlungen, Terminplanungen, Beschreibungen) zu Arbeitsergebnissen oder abgeschlossenen Leistungsphasen wie z.B. Unterlagen zur PU, Entwurfsplanung, PP, IPU mit zugehörigen befüllten Mustern und Vorlageschreiben, Beschreibungen, internen Auftragsschreiben, aktuelle Planungsstände | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Erfassen der logistischen Randbedingungen mit u.a. • Standort- und Rahmenbedingungen | |||||||||||||||||||
| • Definition von Logistikzielen • Aufgabenbeschreibung für Logistik • Schaffung einer Entscheidungsgrundlage für ein separates Logistikkonzept | |||||||||||||||||||
| Zielsetzungen der Logistik: | |||||||||||||||||||
| In allen Bauphasen für einen reibungs- und gefahrlosen Material-, Transport- und Verkehrsfluss bis zur Einbaustelle zu sorgen sowie Lieferungen, Abfuhr und Personalzugang zu kontrollieren und zu dokumentieren. | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Ergebnisbericht zu den logistischen Einflussgrößen Empfehlungen bei geänderten logistischen Einflüssen sowie bei Bedarf fortgeschriebener Ergebnisbericht | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| In PS 1 / LPH 1: | |||||||||||||||||||
| • In Abstimmung mit dem Bauherrn und den Planungsbeteiligten: Erfassen logistisch relevanter Rahmenbedingungen wie z.B. | |||||||||||||||||||
| o Umliegende Verkehrssysteme o Topographie | |||||||||||||||||||
| o Angrenzende bauliche Objekte o Tangierende Projekte | |||||||||||||||||||
| o Betriebszustände o Nutzer o Vegetation | |||||||||||||||||||
| • Auf dieser Basis: Entwickeln einer logistischen Aufgabenstellung mit Logistikzielen • Einsteuerung dieser Planungsgrundlagen in die Objekt- und Fachplanungen | |||||||||||||||||||
| ACHTUNG: Die Erarbeitung eines Baulogistikkonzeptes stellt jedoch eine Besondere Leistung dar. Der Projektsteuerer berät den Bauherrn zur Notwendigkeit einer Ausschreibung und Vergabe separater Leistungen der Baulogistik z.B. nach AHO Nr. 25 | |||||||||||||||||||
| In PS 2 / LPH 2-4: | |||||||||||||||||||
| In der Planungsphase konkretisieren sich die logistisch relevanten Standort- und Rahmenbedingungen, die logistische Aufgabenstellung und die Logistikziele. | |||||||||||||||||||
| • Darauf hinwirken (im Planungsteam), dass diese Konkretisierungen in den Planungen berücksichtigt werden und aktualisierte Logistiküberlegungen entwickelt und abgestimmt werden | |||||||||||||||||||
| • Prüfung der bereits entwickelten Ablaufschemata des zu erstellenden Projektes hinsichtlich Plausibilität | |||||||||||||||||||
| • Die Beteiligten auf mögliche logistische Problemstellungen hinweisen und Lösungsvorschläge anbieten | |||||||||||||||||||
| • Übernahme der Erkenntnisse aus der Logistik für Anpassungen der Kosten-,Termin- und Kapazitätsplanung | |||||||||||||||||||
| In PS 3 / LPH 5-6: | |||||||||||||||||||
| • Darauf hinwirken, dass logistisch relevante Erkenntnisse aus der Ausführungsplanung und Beiträge der objekt-/bauüberwachender Architekten und Ingenieure in die Logistiküberlegungen integriert werden | |||||||||||||||||||
| • Wenn ein Logistikkonzept vorliegt (z.B. durch Bauüberwachung erstellt): | |||||||||||||||||||
| o Plausibilisieren o Überprüfung zur Vermeidung von speziellen Zusatzaufwendungen | |||||||||||||||||||
| o Überprüfung, wie die Umsetzung der logistischen Anforderungen in den Ausschreibungsunterlagen für die ausführenden Firmen umgesetzt wird | |||||||||||||||||||
| • Übernahme der Erkenntnisse aus der Logistik für Anpassungen der Termin- und Kapazitätsplanung | |||||||||||||||||||
| In PS 4 / LPH 8: | |||||||||||||||||||
| Während der Bauausführung können sich logistische Einflussgrößen so verändern (z.B. durch tangierende Projekte), dass sich für die Logistiküberlegungen bzw. das Logistikkonzept Anpassungserfordernisse ergeben. | |||||||||||||||||||
| Die Aufgaben der Projektsteuerung sind dann • Lenken des Anpassungsprozesses | |||||||||||||||||||
| • Kontrollieren der Umsetzung bei den Projektbeteiligten Sofern dies zu Leistungsänderungen bei den Vertragspartnern (z.B. Bauüberwachung, ausführende Firmen) kommt: | |||||||||||||||||||
| • Berücksichtigen der Ablauf- und Terminänderungen in der Rahmentermin- und Steuerungsterminplanung sowie in der Terminsteuerung | |||||||||||||||||||
| • Berücksichtigen der Änderungen in der Kostenplanung, Kostensteuerung sowie im Risikomanagement | |||||||||||||||||||
| • Vorbereiten etwaiger Vertragsanpassungen bei den Planern und • Kontrolle des Nachtragsmanagements der objekt-/bauüberwachender Architekten und Ingenieure | |||||||||||||||||||
| D.4 | Überprüfen der Terminplanung der Planungsbeteiligten für den Planungs- und | False | 1.0 | 1.0 | True | 1.0 | 0.0 | ||||||||||||
| Bauablauf (inkl. Ausführungsterminplanung und Vergabeterminplanung) | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Terminplanungen der Planungsbeteiligten für den Planungs- und Bauablauf | |||||||||||||||||||
| o Ab PS 2 (spätestens PS3): Vergabeterminpläne o Ab PS 4: | |||||||||||||||||||
| Terminpläne (Balkendiagramme) der Objektüberwachung, Bauüberwachung, Bauoberleitung Detailablaufpläne der Firmen | |||||||||||||||||||
| • (abgestimmter) Rahmenterminplan des Projektsteuerers • (abgestimmter) Steuerungsterminplan des Projektsteuerers • Verträge mit Vertragsterminen | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Belastbare und abgestimmte Planung von kurz- und mittelfristigen Projektabläufen in den verschiedenen Projektstufen. | |||||||||||||||||||
| Belastbare und abgestimmte Grundlagen für die • Kapazitätseinsatzplanung (Planer, später Firmen) | |||||||||||||||||||
| • Ablaufkontrolle • Ablaufsteuerung (z.B. für die planerseitigen Vertragstermine) | |||||||||||||||||||
| erst der Planer und dann der Firmen | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Prüfberichte mit Entscheidungsvorschlägen und abgestimmte Terminpläne der Planung und des Bauablaufes | |||||||||||||||||||
| Ab PS 4 / LPH 8: Ergebnisberichte | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| • Prüfung der Termin- und Ablaufpläne der Objekt- und Fachplaner • Abstimmen evtl. notwendiger Änderungen mit den Planungsbeteiligten | |||||||||||||||||||
| • Integration der Ablauf- und Terminanforderungen in die Rahmen- und Steuerungsterminplanung • Im Konfliktfall: Herbeiführen einer Entscheidung des Auftraggebers auf Basis einer Entscheidungsvorlage des Projektsteuerers | |||||||||||||||||||
| In PS 2b / LPH 3 bzw. PS 3 / LPH 5-6: | |||||||||||||||||||
| • Überprüfen der Vergabeterminplanung | |||||||||||||||||||
| o Auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Prozesse (unter Berücksichtigung der relevanten Solltermine für die Vorgänge der Vergaben auf Basis der im Vorfeld festgelegten Vergabeart (national / EU-weit, Festlegung über alle erforderlichen Vergaben) und ausreichender terminlicher Vorläufe bis zu Beginn der jeweiligen Bauausführung | |||||||||||||||||||
| o Die wechselseitigen Abhängigkeiten von Vergabeeinheiten o Prüfung der abgeleiteten Terminziele auf Übereinstimmung mit den Vorgaben aus dem Rahmenterminplan und Steuerungsterminplänen (auch Einkauf) | |||||||||||||||||||
| o Abstimmen und Festlegen von Änderungen mit den Planungsbeteiligten (die von diesen einzuarbeiten sind) | |||||||||||||||||||
| • Es sind insbesondere auch die | |||||||||||||||||||
| o Erfordernisse des geplanten Bauablaufs o Zeiträume für die Fortschreibung der Ausführungsplanung auf Stand der Ausschreibungsergebnisse (Technische Ausrüstung) bzw. aufgrund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung (Objektplanung) | |||||||||||||||||||
| o Lieferzeiten o Erstellung und Abstimmung der Werkstatt- und Montageplanungen (ggf. Prüfung und Freigabe) | |||||||||||||||||||
| zu berücksichtigen. | |||||||||||||||||||
| in PS 4 / LPH 8: | |||||||||||||||||||
| • Überprüfen der von der Objektüberwachung, Bauüberwachung, Bauoberleitung aufgestellten Terminplanung, insbesondere der Ausführungsterminpläne (Balkendiagramme) auf | |||||||||||||||||||
| o Konformität mit den Eckdaten des Rahmenterminplans und der Steuerungsterminpläne o auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Prozesse | |||||||||||||||||||
| o Plausibilisieren der Zeitdauern der Vorgänge o die wechselseitigen Abhängigkeiten von Gewerken o den „kritischen Weg“ | |||||||||||||||||||
| • Abstimmen der Terminplanung unter Wahrung der Terminziele • Überprüfung der (vertraglich vereinbarten) Detailablaufpläne der ausführenden Firmen (Firmenterminpläne) im Hinblick auf | |||||||||||||||||||
| o Konformität mit den Eckdaten des Rahmenterminplans und der Steuerungsterminpläne | |||||||||||||||||||
| o Einhaltung der Grobabläufe o Einhaltung der Vertragstermine | |||||||||||||||||||
| Sind Zwischentermine für andere Gewerke zwingend erforderlich, so sind diese bei der Angabe der Vertragsfristen gem. VOB/B zu berücksichtigen. Bei sonstigen Abhängigkeiten zwischen den Gewerken sind in Abstimmung mit den die Ausführung überwachenden Architekten und Ingenieuren und den Firmen Schnittstellen zu klären und Zwischentermine festzulegen. | |||||||||||||||||||
| Dabei ist zu beachten, dass alle nach Auftragserteilung abgestimmten Zwischentermine i. d. R. – soweit nicht anderweitig geregelt – nicht als Vertragstermine gem. § 5 VOB/B gelten. | |||||||||||||||||||
| D.5 | Terminsteuerung zur Einhaltung der Terminziele | False | 1.0 | 1.0 | True | 1.0 | 0.0 | ||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| Rahmenterminplan Steuerungsterminpläne | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Einhaltung der Terminziele | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Soll-Ist-Analysen unter Darstellung der ursachenbezogenen Abweichungen und Entscheidungsvorschläge zur Terminsteuerung | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| Durchführen einer vorausschauenden und zielorientierten Steuerung unter Berücksichtigung der vorhandenen Aufbauorganisation: | |||||||||||||||||||
| • Ist-Analyse: in regelmäßigen Ablaufbesprechungen (Jour fixe) werden die Ablaufkontrollen durch Abfragen der einzelnen Planer und weiterer Beteiligten hinsichtlich ihres aktuellen Bearbeitungsstands durchgeführt | |||||||||||||||||||
| • Kontrolle der Lieferungstermine (z.B. für Pläne und Unterlagen) | |||||||||||||||||||
| o Überwachung des rechtzeitigen Eingangs (z.B. anhand von Planlieferlisten) o Überprüfung von laufenden Erstellungsprozessen durch gezielte Kontrolle o In kritischen Fällen: Erörterung des Arbeitsstandes (auch) in Einzelgesprächen | |||||||||||||||||||
| • Soll-Ist-Vergleiche – bei Verzögerungen: | |||||||||||||||||||
| o Aufklären der Ursachen durch ursachenbezogene Abweichungsanalysen o Vorschlagen, abstimmen und festlegen von erforderlichen Anpassungsmaßnahmen zur Erreichung der Terminziele in Abstimmung mit allen Projektbeteiligten | |||||||||||||||||||
| • je nach Situation und Dringlichkeit sind gestaffelte Maßnahmen erforderlich: | |||||||||||||||||||
| o Aufdecken häufiger Schwachstellen (z.B. mangelnde Personalkapazitäten) o Diskussion | |||||||||||||||||||
| o Überzeugungsarbeit o Abstimmung mit dem Auftraggeber und dessen Rechtsberatung | |||||||||||||||||||
| o Schriftliche erste Mahnung (der Projektsteuerer erbringt alle erforderlichen Vorarbeiten und erstellt Textvorschläge) | |||||||||||||||||||
| o Schriftliche zweite Mahnung mit Androhung vertraglicher Konsequenzen (der Projektsteuerer erbringt alle erforderlichen Vorarbeiten und erstellt Textvorschläge) | |||||||||||||||||||
| o Schließlich Vollzug der Konsequenzen (Der Projektsteuerer sowie die Rechtsberatung unterstützen den Auftraggeber beim Vollzug der Konsequenzen) | |||||||||||||||||||
| Kapazitätsberechnungen, die sich überschlagsmäßig aus dem Honorar oder auch aus Aufwandsschätzungen ergeben, lassen auch Schlüsse über zu geringen Personaleinsatz des Leistungserbringers zu. | |||||||||||||||||||
| Auch wenn der Eingriff des Projektsteuerers in den organisatorischen Ablauf des jeweiligen Lieferanten nur schwer möglich ist (siehe auch Haftungsgründe), wirkt er frühzeitig auf die rechtzeitige und ausreichende Bereitstellung notwendiger Personalkapazitäten bei allen Leistungserbringern hin. | |||||||||||||||||||
| So lassen sich durch rechtzeige Mitteilung vorherzusehende Terminverzüge oder sonstige Probleme aus Unterkapazitäten vermeiden. | |||||||||||||||||||
| Hinweis zu PS 3 / LPH 7: | |||||||||||||||||||
| Die Vorlage zeitgerechter Beauftragungen sind Grundvoraussetzung zur Einhaltung der vorgegebenen Ausführungstermine | |||||||||||||||||||
| Besonderheiten in PS 4 / LPH 8: | |||||||||||||||||||
| • Gesamthaftes Überprüfen der Ablauf- und Terminplanung der überwachenden Architekten und Ingenieure sowie der weiteren Beteiligten (z.B. Abnahmeprüfer) | |||||||||||||||||||
| • Berücksichtigen der überprüften Ablauf- und Terminplanungen in der Terminsteuerung • Ggf. Einbinden der Nutzer, Abnahmeprüfer, etc. | |||||||||||||||||||
| D.6 | Aufstellen eines Steuerungsterminplanes für die Vorbereitung und Durchführung | False | 0.0 | 0.0 | True | 1.0 | 0.0 | ||||||||||||
| des Inbetriebnahme-, Abnahme- und Übergabeprozesses | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Rahmenterminplan | |||||||||||||||||||
| • Projektstrukturplanung (in PS 1, mindestens mit Gliederung nach Teilprojekten oder Bauabschnitten, dann je nach Projektfortschritt: Projektbeteiligtenliste, Gewerkestrukturplan) | |||||||||||||||||||
| • Mustersteuerungsterminplan = Mindeststandard mit grundsätzlichen Vorgaben zu Aufbau und Struktur. | |||||||||||||||||||
| • Richtlinien der jeweiligen Bauherren mit den jeweiligen, aktuellen Ausführungen zur Bauübergabe und technischem Gebäudemanagement | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Steuerungsterminplan Inbetriebnahme, Abnahme, Übergabe = Grundlage um jederzeit Entscheidungen für den weiteren Projektfortschritt treffen zu können und die Inbetriebnahme-, Abnahme- und Übergabeprozesse frühzeitig zu definieren und in den Gesamtablauf zu integrieren. | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Abgestimmter Steuerungsterminplan für den Inbetriebnahme-, Abnahme- und Übergabeprozess | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| In PS 3 / LPH 5-7: | |||||||||||||||||||
| • Vertiefung des Steuerungsterminplans für das Gesamtprojekt und ggf. die Teilprojekte Schaffung der Inbetriebnahmevoraussetzungen, Inbetriebnahme, Probebetrieb, Abnahme und Übergabe | |||||||||||||||||||
| • Vorausschauende Überlegungen zur Vorbereitung und Durchführung der Inbetriebnahmen, des gewerkeübergreifenden Probebetriebes, der Abnahmen und der Übergabe nach RLBau (/ RBBau) | |||||||||||||||||||
| • Entwickeln und Abstimmen von Vorschlägen um entsprechende Prozesse und Termine in die Werkverträge aufzunehmen | |||||||||||||||||||
| • Entwickeln und Abstimmen eines strukturierten Restleistungs- und Mängelmanagements für die Schaffung der Voraussetzungen für die gewerkespezifischen und –übergreifenden Inbetriebnahmen der Technischen Anlagen, zur Sicherstellung eines gewerkeübergreifenden Probebetriebes, der Abnahmen und der Übergabe | |||||||||||||||||||
| • Für die Objekt- und Fachplanungen: Veranlassen einer Detaillierung der Arbeitspakete für den Inbetriebnahme-, Abnahme- und Übergabeprozess, so dass alle involvierten Beteiligten mit ihren Rollen und Kernprozessen sowie den zwischen ihnen bestehenden Abhängigkeiten erfasst werden. Hierzu gehört u. a. auch: | |||||||||||||||||||
| o Sicherstellung der baulichen und anlagentechnischen Vorleistungen (z.B. Staubfreiheit, Verschließbarkeit, Vollständigkeit, Dienst- und Systemverfügbarkeit etc.) | |||||||||||||||||||
| o Strukturierte Durchführung des Inbetriebnahmeprozesses unter Mitwirkung der erforderlichen Gewerken und fachlich Beteiligten | |||||||||||||||||||
| o Erforderliche Betreiberleistungen als besondere Leistungen nach VOB/C o Durchführung der erforderlichen Leistungs- und Funktionsprüfungen (gewerkespezifisch und –übergreifend) | |||||||||||||||||||
| o Schaffung der Voraussetzungen für einen gewerkeübergreifenden Probebetrieb und dessen Durchführung | |||||||||||||||||||
| o Schaffung der Voraussetzungen für öffentlich, rechtlich erforderliche Sachverständigenab- nahmen (Errichtererklärung und Bestätigung der Objektüberwachung) und deren Durchführung | |||||||||||||||||||
| o Nutzer- und Betreibereinweisungen o Sicherstellung der erforderlichen Unterlagen für die Übergabe nach RLBau / RBBau | |||||||||||||||||||
| Werden zusätzlich Projektsteuerungsleistungen für Inbetriebnahme-, Abnahme- und Übergabeprozesse als ergänzende Qualitätssicherung (TPS) vergeben, siehe ergänzende, vertiefende Leistungen und | |||||||||||||||||||
| • Koordination und Integration im Rahmen des Gesamtsteuerungskonzepts | |||||||||||||||||||
| In PS 4: | |||||||||||||||||||
| • Fortschreibung des Steuerungsterminplans (Gesamt- und ggf. Teilprojekte) für die Inbetriebnahme-, Abnahme und Übergabeprozess • Fortführung der Leistungen aus PS 3 und Anpassen auf aktuelle Entwicklungen | |||||||||||||||||||
| D.7 | Steuern des Inbetriebnahme-, Abnahme- und Übergabeprozesses | False | 0.0 | 0.0 | False | 1.0 | 1.0 | ||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| Abgestimmte Steuerungsterminplanung für den Inbetriebnahme-, Abnahme- und Übergabeprozess (aus der PS 3) Wenn eine Technische Projektsteuerung (TPS) eingeschaltet ist: Grundlagen Technische Projektsteuerung | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Erreichen der Meilensteine Inbetriebnahmevoraussetzungen, Inbetriebnahme, Probebetrieb, Abnahme und Übergabe zu einem jeweils festen (festgelegten) Termin | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Soll-/Ist-Analysen und Entscheidungsvorschläge | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| In PS 4 / LPH 8: | |||||||||||||||||||
| Für die Ablauf- und Terminsteuerung bis zum Abschluss der Übergabe gelten die allgemeingültigen Hinweise zur Termin Steuerung (D.5) | |||||||||||||||||||
| Steuern Inbetriebnahmevoraussetzungen | |||||||||||||||||||
| Steuerung eines strukturierten Restleistungs- und Mängelmanagement, dass Inbetriebnahmevoraussetzungen geschaffen werden. | |||||||||||||||||||
| • Überprüfen und Abstimmen der detaillierten Terminplanungen anderer fachlich Beteiligter (z.B. Objekt- und Bauüberwachungen) | |||||||||||||||||||
| • Frühzeitiges, terminliches und ggf. örtliches (bei abschnittsweisem Vorgehen) Koordinieren der Beteiligten (z.B. Objektüberwachungen) | |||||||||||||||||||
| • Festlegen verbindlicher Termine für die Beteiligten (z.B. Leistungsfeststellungen) | |||||||||||||||||||
| Steuern der Inbetriebnahme | |||||||||||||||||||
| Steuerung aller mit der Inbetriebnahme verbundenen Vorgänge, dass die Voraussetzungen für einen gewerkeübergreifenden Probebetrieb geschaffen werden | |||||||||||||||||||
| • Abstimmen der firmeninternen Inbetriebnahmeaktivitäten • Überprüfen und Abstimmen der detaillierten Terminplanungen anderer fachlich Beteiligter (z.B. Objekt- und Bauüberwachung) | |||||||||||||||||||
| • Mängel- und Restleistungsmanagement der Beteiligten zu während der Inbetriebnahmephase festgestellten Mängeln (insb. funktional) und sonst. Erfordernissen / Restleistungen | |||||||||||||||||||
| • Leistungs- und Funktionsprüfungen unter Beteiligung der Objektüberwachungen • Frühzeitiges, terminliches und ggf. örtliches (bei abschnittsweisem Vorgehen) Koordinieren der Beteiligten (z.B. Objektüberwachungen) | |||||||||||||||||||
| • Festlegen verbindlicher Termine für die Beteiligten (z.B. Leistungsfeststellungen) | |||||||||||||||||||
| Steuern des Probebetriebes | |||||||||||||||||||
| Steuerung aller mit dem gewerkeübergreifenden Probebetrieb verbundenen Vorgänge, dass das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der technischen Anlagen festgestellt werden kann: | |||||||||||||||||||
| • Überprüfen und Abstimmen der detaillierten Terminplanungen • Frühzeitiges, terminliches Koordinieren der Beteiligten (z.B. Objektüberwachungen) zur Sicherstellung eines gewerkeübergreifenden Probebetriebes, Abstimmen der Firmenaktivitäten | |||||||||||||||||||
| • Herbeiführung der Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Beginn eines gewerkeübergreifenden Probebetriebes mit den Beteiligten | |||||||||||||||||||
| • Gewerkeübergreifende Leistungs- und Funktionsprüfungen unter Beteiligung der Objektüberwachungen | |||||||||||||||||||
| • Mängel- und Restleistungsmanagement der Beteiligten zu während des Probebetriebs festgestellten Mängeln (insb. funktional) und sonst. Erfordernissen / Restleistungen, | |||||||||||||||||||
| • Klärung des Erfordernisses zum Abbruch des gewerkeübergreifenden Probebetriebes aufgrund von gravierenden Mängeln / offenen Restleistungen | |||||||||||||||||||
| • Festlegen verbindlicher Termine für die Beteiligten (z.B. Leistungsfeststellungen) | |||||||||||||||||||
| Steuern der Abnahmen | |||||||||||||||||||
| Die Zeitplanung der Abnahme hat auch die Arbeitspakete zur Mängelbeseitigung bis zur Abnahme sowie die Vorbereitung der rechtsgeschäftlichen Abnahme zu umfassen | |||||||||||||||||||
| • Überprüfen und Abstimmen der detaillierten Terminplanungen anderer fachlich Beteiligter (z.B. Objekt- und Bauüberwachung) • Frühzeitiges, terminliches Koordinieren der Abnahmeempfehlungen der Objektüberwachungen | |||||||||||||||||||
| • Frühzeitiges, terminliches Koordinieren öffentlich-rechtlicher Abnahmen durch Sachverständige z.B. nach SPrüfV und ggf. sonstiger behördlicher Abnahmen auf Basis der Feststellungen der Objektüberwachungen und Errichtererklärungen der Ausführenden | |||||||||||||||||||
| • Einbindung der relevanten Behördenabnahmen in den Gesamtprozess • Koordination der rechtgeschäftlichen Abnahmen durch den Auftraggeber • Festlegen verbindliche Termine für die Beteiligten | |||||||||||||||||||
| Steuern der Übergabe | |||||||||||||||||||
| Auf Basis der Zeitplanung für die Übergabe erfolgt die Steuerung aller für die Übergabe relevanter Vorgänge so, dass die Übergabe und Nutzungsaufnahme zu einem festen Termin erreicht werden. | |||||||||||||||||||
| • Zusammenführung von offenen Mängeln und Restleistungen • Koordinieren der Einweisung der Betreiber, Anlagenverantwortlichen, Nutzer sowie der Dokumentationen der Einweisungen | |||||||||||||||||||
| • Koordinierung der Zusammenführung der Dokumentationen und Bestandsunterlagen und sonst. erforderlicher Unterlagen für die Übergabe nach RLBau /RBBau | |||||||||||||||||||
| • Koordinierung der Auflistung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche unter Berücksichtigung geschlossener Wartungs- und Instandhaltungsverträgen | |||||||||||||||||||
| • Koordinierung der Auflistung zur Freigabefristen von Gewährleistungsbürgschaften • Festlegen verbindliche Termine für die Beteiligte | |||||||||||||||||||
| In PS 5 / LPH 8: | |||||||||||||||||||
| • Koordination der zu den Abnahmen festgestellter Mängel und Einfordern der Bestätigung der Beseitigung der Mängel | |||||||||||||||||||
| Im Falle separat beauftragter Inbetriebnahmeplaner und –koordinatoren: • Steuern der zielgerichteten Leistungserbringung dieser Akteure | |||||||||||||||||||
| Ende Grundleistungen Handlungsbereich D |
C5_E Verträge_Versich_Kom
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Unnamed: 10 | Unnamed: 11 | Unnamed: 12 | Unnamed: 13 | Unnamed: 14 | Unnamed: 15 | Unnamed: 16 | Unnamed: 17 | Unnamed: 18 | Unnamed: 19 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektsteuerung / Projektmanagement | VII.27.4 | Teil C5 | E Verträge_Vers_Kom | Zellverknüpfungen | Bezeichnung Tabellenblatt: | ||||||||||||||
| Kommentar Handlungsbereich E | Vertragsnr.: | 000.912.310 | C5_E Verträge_Versich_Kom | ||||||||||||||||
| Maßnahmennr: | B11H.E1214200.12 /14 | Vergabenr.: | 26-078111 | ||||||||||||||||
| Maßnahme: | LGL - Ersatzneubau Laborgebäude (Parkdeck Vorabmaßnahme) / Ersatzneubau Energiezentrale | ||||||||||||||||||
| und Infrastruktur | |||||||||||||||||||
| Bieter: | |||||||||||||||||||
| Kommentar zu den Leistungen Handlungsbereich E: | |||||||||||||||||||
| Verträge und Versicherungen | |||||||||||||||||||
| Projektstufe 1 | Projektstufe 2a | Projektstufe 2b | Projektstufe 3 | Projektstufe 4 | Projektstufe 5 | Projektstufe 1 = Projektvorbereitung (LPH 1) Projektstufe 2 a = Planung bis Abschluss LPH 2 Projektstufe 2 b = Planung bis Abschluss LPH 4 Projektstufe 3 = Ausführungsvorbereitung (LPH 5,6,7) Projektstufe 4 = Ausführung (LPH 8) Projektstufe 5 = Projektabschluss (LPH 8 Planungs- und Bauleistungen sind abgenommen und schlussgerechnet) | |||||||||||||
| E | Grundleistungen | ||||||||||||||||||
| E.1 | Überprüfen der vorhandenen Vergabestruktur und Mitwirken bei der Erstellung | True | 0.0 | 0.0 | False | 0.0 | 0.0 | ||||||||||||
| einer Vergabe- und Vertragsstruktur für das Gesamtprojekt | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Festlegungen aus der Projektentwicklung (z.B. Baufachliches Gutachten) zur Vergabe- und Vertragsstruktur • Gemäß Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Formblatt VI.1 Nr. 1.2 | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| • Festlegung der Vergabestruktur für Planer- und Bauleistung sowie Sachverständigen-/Gutachterleistungen und Prüfleistungen nach PrüfVBau/SPrüfV | |||||||||||||||||||
| • bei Einzelvergaben: Definition von einzelnen Planungsbereiche und relevanten Schnittstellen • Klärung und Auflösung von Konfliktpotenzialen | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Empfehlung und Dokumentation der abgestimmten Vergabe- und Vertragsstruktur | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| Im Regelfall sind im Baufachlichen Gutachten die Vergabe- und Vertragsstruktur sowie die Planungsmethode festgelegt. | |||||||||||||||||||
| Die vorhandenen Festlegungen sind zu analysieren und bei Bedarf in Abstimmung mit dem AG zu konkretisieren und weiter zu entwickeln. | |||||||||||||||||||
| Wesentliche Themen sind z.B.: | |||||||||||||||||||
| • Einzelvergaben von Planer- und Firmenleistungen • Generalplanervergaben • TU-Vergaben | |||||||||||||||||||
| Vor der Erstellung der Planerverträge, bzw. auf Basis der bereits geschlossenen Verträge ist eine klare Struktur der Einzelplanungsbereiche und der relevanten Schnittstellen zu entwickeln. | |||||||||||||||||||
| E.2 | Vorbereiten und Abstimmen, bzw. Überprüfen der Leistungsanforderungen für | True | 0.0 | 0.0 | False | 0.0 | 0.0 | ||||||||||||
| Planungsverträge (Freiberufliche Leistungen) | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Gemäß Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Formblatt VI.1 Nr. 1.2 • Vertragsmuster und Leistungsumfänge der Staatsbauverwaltung • Bereits vorbereitete oder abgeschlossene Verträge des (Kern-) Planungsteams. | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| • Vollständig erfasste Vertragsgrundlagen, -bestandteile im Hinblick auf die Projektziele und Anforderungen | |||||||||||||||||||
| • Vertragsrechtlich eindeutige und widerspruchsfreie Regelungen zwischen dem Auftraggeber und den Planungsbeteiligten hinsichtlich Leistungsinhalt, vertragliche definiertem Umfang und Honorar | |||||||||||||||||||
| • Lückenlose Leistungszuordnung ohne Überschneidungen | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Empfehlungen für Vertragsstrukturen, Schnittstellen und Leistungsbilder der Planung sowie zu projektspezifisch erforderlichen Besonderen Leistungen | |||||||||||||||||||
| Abgestimmte und eingestellte Unterlagen auf der Vergabeplattform der Bayerischen Staatsbauverwaltung | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| • Integration juristischer Unterstützungsleistungen des AG’s • Vollständige Erfassung der Vertragsgrundlagen, -bestandteile im Hinblick auf die Projektziele und Anforderungen | |||||||||||||||||||
| • Erarbeitung / Überprüfung von vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und den Planungsbeteiligten hinsichtlich Leistungsinhalt, Umfang und Honorar – Vermeidung von Widersprüchen, Sicherstellung bedarfsgerechter, einheitlicher Regelungen gemäß den projektspezifischen Erfordernissen | |||||||||||||||||||
| • Klärung / Überprüfung der Leistungszuordnung zur Vermeidung von Lücken oder Überschneidungen | |||||||||||||||||||
| • Ermittlung von projektspezifisch erforderlichen objekt-/fachplanungsspezifischen und fachplanungsübergreifenden Besonderen Leistungen sowie einhergehende Aufgabenverteilung (z.B. Verantwortliche Bearbeitung und Mitwirkung) | |||||||||||||||||||
| • Vertragliche Verankerung der nach VOB/C erforderlichen Prüf- und Freigabeleistungen in den vertraglichen Vereinbarungen | |||||||||||||||||||
| • Klärung des Erfordernisses von Grundleistungen welche i. S. der HOAI von der Beauftragung ausgenommen werden können (z.B. § 55 Abs. 2 HOAI), wie z.B. die Prüfung der Werk- und Montageplanung, | |||||||||||||||||||
| Der AN hat bereits geschlossenen Verträge im Hinblick auf o. g. Ziele zu überprüfen, bei Bedarf Optimierungsvorschläge zu erarbeiten und mit dem AG abzustimmen. | |||||||||||||||||||
| Für die noch abzuschließenden Verträge sind die Leistungen vollumfänglich zu erbringen. | |||||||||||||||||||
| Falls noch keine Planerverträge abgeschlossen wurden: | |||||||||||||||||||
| Erstellen einer Entscheidungsvorlage hinsichtlich einer getrennten Beauftragung von Planungs- und Ausführungsleistungen mit Darstellung und Bewertung der technischen und wirtschaftlichen Schnittstellenprobleme, inkl. Lösungsvorschlag. | |||||||||||||||||||
| Klärung, welche Leistungen die fachlich Beteiligten bei der Nutzungskostenplanung in den weiteren Planungsphasen zu erbringen haben. | |||||||||||||||||||
| E.3 | Mitwirken bei der Auswahl weiterer zu Beteiligender und bei den Verhandlungen | True | 0.0 | 0.0 | False | 0.0 | 0.0 | ||||||||||||
| sowie der Vorbereitung der Beauftragungen | |||||||||||||||||||
| Achtung: nicht beauftragen falls Besondere Leistung „Selbständige Betreuung der Vergabeverfahren für Planungsleistungen (Freiberufliche Leistungen) im Sinne einer Vergabestelle“ beauftragt wird, die jedoch über die hier beschriebenen Leistungen hinausgehen und dann entsprechend ausformuliert werden müssen | |||||||||||||||||||
| • In der Projektvorbereitung bezieht sich diese Leistung vorrangig auf die künftigen Planer, Berater und Gutachter | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Gemäß Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Formblatt VI.1 Nr. 1.2 • Besondere Vorgaben des Nutzers, wie z.B. zur Sicherheit • Aufgabenbeschreibung / Leistungsumfang | |||||||||||||||||||
| • Steuerungsterminplan (Zeitpunkt weiterer Beauftragungen) • Kenntnis über bereits vorbereitete oder abgeschlossene Verträge des Planungsteams • Vergabeplattform der Bayerischen Staatsbauverwaltung | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes und Beauftragung des geeignetsten Planers / Gutachters / Berater / Sachverständigen | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Abgestimmte Dokumente für das Vergabeverfahren | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| Für die noch nicht vergebenen Planungs- und Beratungsleistungen: Mitwirken beim Vergabeverfahren wie z.B.: | |||||||||||||||||||
| Vorbereiten der Vergabeverfahren: | |||||||||||||||||||
| • Erstellung eines detaillierten Vergabeterminplans • Mitwirken bei der Wahl der richtigen Vergabeart • Ggf. Durchführen von Markterkundungen | |||||||||||||||||||
| • Definieren, Vorschlagen und Abstimmen von Eignungs- und Zuschlagskriterien mit projektspezifischer Gewichtung • Mitwirken bei der Erstellung der Vergabeunterlagen | |||||||||||||||||||
| • Mitwirken bei der Erstellung von Bekanntmachungen auf der Vergabeplattform der Bayerischen Staatsbauverwaltung | |||||||||||||||||||
| • Hochladen/Einstellen der Vergabeunterlagen auf die Vergabeplattform der Bayerischen Staatsbauverwaltung | |||||||||||||||||||
| Durchführung der Vergabeverfahren | |||||||||||||||||||
| • Mitwirken beim Durchführen von Teilnahmewettbewerben • Prüfen der Teilnahmeanträge • Ggf. Mitwirken bei der Nachforderung von fehlenden Unterlagen im Teilnahmeantrag | |||||||||||||||||||
| • Prüfen und Werten von Unterlagen zur Überprüfung der Fachkunde, Erfahrung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit • Mitwirken bei einer erforderlichen Kommunikation mit den Bietern | |||||||||||||||||||
| • Mitwirken bei Auswahl der Bieter für die Angebotsphase • Prüfen und Werten der Angebotsunterlagen anhand der Zuschlagskriterien und Beraten des Bauherren | |||||||||||||||||||
| • Organisieren und Mitwirken bei Verhandlungsgesprächen mit für die Aufgabe geeigneten Planern • Analyse der Ergebnisse unter Verwendung eines zuvor erstellten, projektspezifisch gewichteten Kriterienkataloges; Festlegen von Erwartungswerten an die Erfüllung der Teilziele und Abfragen der Erfüllung von Teilzielen je Bewerber | |||||||||||||||||||
| • Erstellung und Abstimmung von Einzelmitschriften der Verhandlungsgespräche • Vorbereiten, Abstimmen und Beantworten von Bieterfragen, Rügen, Einsprüchen • Erstellen und Abstimmen von Vergabevorschlägen | |||||||||||||||||||
| • Erstellen von Absage- und Zuschlagsschreiben • Vorbereiten der Information gem. § 134 GWB | |||||||||||||||||||
| Dokumentation der Vergabeverfahren: | |||||||||||||||||||
| • Führen eines zeitnahen und sukzessiv fortgeschriebenen Vergabevermerks • Führen der Vergabeakte | |||||||||||||||||||
| • Erstellen von Absage- und Zuschlagsschreiben • Vorbereiten der Information gem. § 134 GWB | |||||||||||||||||||
| E.4 | Vorschlagen der Vertragstermine und –fristen für die Planungsverträge | True | 0.0 | 0.0 | False | 0.0 | 0.0 | ||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Rahmenterminplan • Steuerungsterminplan | |||||||||||||||||||
| • Gemäß Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Formblatt VI.1 Nr. 1.2 • Ggf. bereits abgeschlossene Verträge des Kernplanungsteams | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Realistische und sinnvolle Vorschläge für Vertragstermine in den Planerverträgen. | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Vertragsterminlisten für Planungstermine | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| Vor Versand der ersten Vertragsunterlagen an die Planer: • Entwickeln von ersten Kapazitätsüberlegungen | |||||||||||||||||||
| • Entwickeln und Abstimmen von Zielstellungen für Vertragstermine Erforderlichenfalls ist vor Aufnahme der Tätigkeiten der Planungsbeteiligten eine Abstimmung mit den Kapazitätsüberlegungen der Planungsbeteiligten zu suchen. | |||||||||||||||||||
| Im Rahmen der Planungsbeauftragungen und etwaigen Verhandlungen hierzu kann vor den Planungsbeteiligten ein eigenes Personal- und Terminkonzept angefordert werden, welches dann auch Grundlage für die Beauftragung werden kann. | |||||||||||||||||||
| Bei bereits versendeten Vertragsunterlagen oder bereits geschlossenen Verträgen: | |||||||||||||||||||
| • Entwickeln von ersten Kapazitätsüberlegungen und Abstimmung mit den Planern | |||||||||||||||||||
| • Die bereits genannten oder vereinbarten Vertragstermine sind zu plausibilisieren und ggf. sind Vorschläge zu Anpassung der Vertragstermine zu machen und mit dem AG abzustimmen. Ggf. ist der Auftraggeber bei den Verhandlungen mit den zu beauftragenden oder bereits beauftragten Planern zu unterstützen. | |||||||||||||||||||
| Insbesondere ist darauf zu achten, dass Planungszeiträume im iterativen Planungsprozess in auskömmlicher Form zwischen den an der Planung fachlich Beteiligten verteilt sind und für die Fachplaner noch ausreichende Planungszeiträume zur Verfügung stehen. | |||||||||||||||||||
| E.5 | Mitwirken bei der Erstellung eines Versicherungskonzeptes für das Gesamtprojekt | False | 0.0 | 0.0 | False | 0.0 | 0.0 | ||||||||||||
| - entfällt - | |||||||||||||||||||
| E.6 | Mitwirken bei der Durchsetzung von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten | True | 1.0 | 1.0 | True | 1.0 | 1.0 | ||||||||||||
| (PS 1 / LPH 1 – PS 5 / LPH 8) | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Abgeschlossene Verträge • Definition der Projektziele (Qualitäten, Kosten Termine) | |||||||||||||||||||
| • Qualitätsprüfung der Planerleistungen in den jeweiligen Handlungsbereichen (Bezug zu B.3.1 und B.3.2) | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Vertragsgemäße Leistungserbringung der beauftragen Projektbeteiligten | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| • Entscheidungsvorschläge • Dokumentation von Vertragsverstößen | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| • Regelmäßiges Überprüfen der Einhaltung der Vertragspflichten der Beteiligtenwie z.B. | |||||||||||||||||||
| o Soll-/Ist-Vergleich für Qualitäten, Kosten und Termine o Beim Erkennen von Abweichungen: | |||||||||||||||||||
| Bewerten möglicher Risiken aus drohenden oder bereits entstandenen Abweichungen Vorschlagen von Anpassungsmaßnahmen um die Sollvorgaben möglichst kurzfristig wieder zu erreichen | |||||||||||||||||||
| o Einführen und Fortschreiben eines systematischen Änderungsmanagements (gemäß Handlungsbereich A) und Regressmanagements mit unverzüglicher Dokumentation von:: | |||||||||||||||||||
| Vertragsverstößen Anspruchsgrundlage Verantwortlichkeit bzw. Verursacher (der Änderung) | |||||||||||||||||||
| Auswirkungen auf andere Beteiligte daraus resultierende Schäden Zusammenstellen der begründenden Unterlagen | |||||||||||||||||||
| o Vorschlagen und Abstimmen des weiteren Vorgehens o Vorbereiten und Mitwirken bei der Durchsetzung vertraglicher Rechte | |||||||||||||||||||
| E.7 | Prüfen und Freigabevorschläge zu Vergütungsnachträgen von Planungsbeteiligten | True | 1.0 | 1.0 | True | 1.0 | 1.0 | ||||||||||||
| (PS 1 / LPH 1 – PS 5 / LPH 8) | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • abgeschlossene Planerverträge, incl. der bereits abgeschlossenen Nachträge und deren Leistungsumfänge | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Entscheidungsvorlage von geprüften und bewerteten, beauftragungsreifen Vergütungsnachträgen (Anspruchsvoraussetzungen und Höhe), einschließlich Abwehr und Zurückweisung von nicht berechtigten Vergütungsnachträgen | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| • Prüfberichte • Empfehlungen • Vorbereitung Beauftragung | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| • Prüfen von Vergütungsnachträgen (inhaltliche Vollprüfung und nicht nur eine Plausibilitätsprüfung im Sinne des „Überprüfens“) | |||||||||||||||||||
| o Dem Grunde nach o Der Höhe nach | |||||||||||||||||||
| • Erfragen von fehlenden Informationen beim Auftraggeber bzw. den Planungsbeteiligten • Klären der für die Ermittlung des Änderungshonorars erforderlichen Angaben wie z.B. Änderungsanteil, wiederholt zu erbringende Grundleistungen, etc. | |||||||||||||||||||
| • Erläuterung und Begründen der Anspruchsgrundlage • Fortschreiben des Änderungsmanagements (Regressmanagements) | |||||||||||||||||||
| • Erarbeiten von Freigabevorschlägen in Höhe der berechtigten Ansprüche oder Erarbeiten von Ablehnungsvorschlägen mit Begründungen, einschl. Abstimmen mit dem AG | |||||||||||||||||||
| Soweit in diesem Kontext rechtliche Problemstellungen, insbesondere Auslegungsfragen, relevant werden, hat der Projektsteuerer dem Auftraggeber zu empfehlen, einen Juristen hinzuzuziehen. Dessen Arbeitsergebnisse bezieht er in seine Empfehlungen mit ein. | |||||||||||||||||||
| E.8 | Mitwirken bei der Strukturierung der Vergabeverfahren für Bau-, Liefer- | False | 1.0 | 1.0 | True | 0.0 | 0.0 | ||||||||||||
| und Dienstleistungen | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| Gemäß Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Formblatt VI.1 Nr. 1.2 | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Vergabe der Leistungen an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Fortgeschriebene Empfehlungen und Dokumentation der abgestimmten Vergabe- und Vertragsstruktur | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| Technisch-wirtschaftliche Mitwirkungshandlungen bei der Bekanntmachung und Abwicklung der Vergabeverfahren, z. B. | |||||||||||||||||||
| • Beratung • zur Marktsituation bzw. zur Markterkundung | |||||||||||||||||||
| o zum Vergabeverfahren o zu den Eignungs- und Zuschlagskriterien | |||||||||||||||||||
| Erarbeiten der Anforderungen (aufgrund der Projektspezifika) an das zu beauftragende Unternehmen Erarbeiten von auftragsbezogenen Kriterien für die Zuschlagserteilung | |||||||||||||||||||
| • Mitwirkung bei der Beantwortung von Bieterfragen • Ggf. Ansprechen der infrage kommenden Bieter | |||||||||||||||||||
| • Ggf. Bestätigen oder Vorschlagen von Änderungen bei den Firmenlisten (auf Grundlage seiner Marktkenntnisse und ggf. eigenen Recherchen | |||||||||||||||||||
| E.9 | Überprüfen der Vertragsunterlagen für die Vergabeeinheiten auf Vollständigkeit und | False | 0.0 | 0.0 | True | 0.0 | 0.0 | ||||||||||||
| Plausibilität sowie Bestätigung der Versandfertigkeit | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Von den Planern erstellte Vertragsunterlagen für die Vergabeeinheiten • Gemäß Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Formblatt VI.1 Nr. 1.2 | |||||||||||||||||||
| • Ergebnisse B.4: Überprüfen der von den Planungsbeteiligten erstellten Leistungsverzeichnisse, Angebotsauswertungen und Vergabevorschläge | |||||||||||||||||||
| Vergabeplattform der Bayerischen Staatsbauverwaltung | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Vollständigkeit und Überschneidungsfreiheit der zu übergebenden Leistungen (z.B. anhand einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis bzw. Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm) | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Ergebnisberichte | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| Überprüfen der von den an der Planung Beteiligten erarbeiteten Vergabeunterlagen mit allen Vertragsbestandteilen • auf Vollständigkeit | |||||||||||||||||||
| • und sicherstellen, dass klare und eindeutige Grundlagen für Angebote ausführender Unternehmen geschaffen und Nachträge durch Leistungsänderungen und Zusatzleistungen möglichst reduziert werden | |||||||||||||||||||
| E.10 | Mitwirken bei den Vergabeverhandlungen bis zum Zuschlag | False | 0.0 | 0.0 | True | 0.0 | 0.0 | ||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Auswertung/Analyse der Angebote durch den/die Planer, einschl. geprüfter Preisspiegel der Planungsbeteiligten • Prüfungsberichte der Projektsteuerung | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Fachliches Absichern der Auftraggeberentscheidung bei der Vergabe | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Vergabevorschläge | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| • Überprüfen der Vergabevorschläge der Objekt- und Fachplaner (im Rahmen ihrer Leistungen gem. Vertrag / LPH 7, HOAI) | |||||||||||||||||||
| Nach Abschluss und Auswertung der Vergabeverhandlungen: | |||||||||||||||||||
| • Erstellen eines Vergabevorschlages • Vorbereiten des Vertragswerkes einschließlich LV bis zum Zuschlag | |||||||||||||||||||
| E.11 | Überprüfen der Nachtragsprüfungen durch die Objektüberwachung und | False | 0.0 | 0.0 | False | 1.0 | 1.0 | ||||||||||||
| Mitwirken bei der Beauftragung | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| Nachtragsangebote der ausführenden Firmen | |||||||||||||||||||
| Prüfergebnisse und Bewertungen der Objekt- und Fachplaner, die folgende Aufgaben wahrzunehmen haben: | |||||||||||||||||||
| • Reaktion auf den Nachtragseingang in formaler, inhaltlicher und strategischer Hinsicht • Beschaffung bzw. Anforderung erforderlicher Unterlagen | |||||||||||||||||||
| • Mitwirken bei der Beschaffung von Preisermittlungsgrundlagen (u. a. der Urkalkulation) • Prüfung des Anspruches dem Grunde nach im Hinblick auf die bestehenden Rechtsgrundlagen/keine Rechtsdienstleistungen im Detail | |||||||||||||||||||
| • Bei Bestätigung des Anspruches dem Grunde nach: Prüfung des Anspruches der Höhe nach, ggf. unter Hinzuziehung eines Sachverständigen | |||||||||||||||||||
| • Prüfung der Möglichkeit von Gegenforderungen, Verhandlungsmanagement mit Vorbereitung von Ort, Zeit und Ablauf | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| • Richtigkeit der Prüfergebnisse der Objekt- und Fachplaner und Aufzeigen von Konsequenzen für den weiteren Projektverlauf | |||||||||||||||||||
| • Sicherstellung eines störungsfreien Workflows, insbesondere Vermeidung einer Anhäufung vieler offener Nachtragsforderungen | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| • Prüfvermerk mit Freigabevorschlag zu den durch die Objektüberwachungen geprüften Nachträgen der ausführenden Unternehmen | |||||||||||||||||||
| • Empfehlungen • Vorbereitung Beauftragung | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| Überprüfen der Arbeitsergebnisse der an der Planung fachlich Beteiligten | |||||||||||||||||||
| o Dem Grund nach und der Höhe nach o Insbesondere auf Richtigkeit, wie im Hinblick auf z.B. | |||||||||||||||||||
| formale Anforderung, s. Leitfaden zur Prüfung von Nachträgen (siehe RL 510 VHB), insb. Anspruchsgrundlagen etc. der kalkulatorischen Ansätze in Abhängigkeit von der Anspruchsgrundlage | |||||||||||||||||||
| Vollständigkeit der Nachtragsleistung und Klärung der Auswirkungen auf andere Leistungsbereiche / Gewerke | |||||||||||||||||||
| Auswirkung auf bereits geschlossene Wartungsverträge oder auch sonstige Folgekosten Klärung der Auswirkungen auf die Vertragsfristen / Fortschreibung der Vertragsfristen | |||||||||||||||||||
| Berücksichtigung im Rahmen des Änderungs-, Schadens- und Regressmanagement | |||||||||||||||||||
| Und entweder zu billigen oder zu korrigieren und Erstellen eines Prüfvermerkes mit Handlungsempfehlungen für den Auftraggeber | |||||||||||||||||||
| E.12 | Mitwirken bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung der | False | 0.0 | 0.0 | False | 1.0 | 0.0 | ||||||||||||
| rechtsgeschäftlichen Abnahmen (Bau-, Liefer- und Dienstleistungen) | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| • Verträge (Unternehmen) • Leistungen der Objektüberwachungen im Vorfeld der Abnahmen wie z.B. | |||||||||||||||||||
| o Überwachung der Fertigstellung der Leistungen o Übergabe der Dokumentation | |||||||||||||||||||
| o Durchführung von Funktionstests o Durchführung von Sachverständigenprüfungen o Durchführung von Vorbegehungen zur | |||||||||||||||||||
| Mängelfeststellung Vorbereitung der Abnahmen | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Feststellung der Fertigstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Prüfberichte und Empfehlungen | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| • Steuerung der Projektbeteiligten im Hinblick auf die Schaffung aller Voraussetzungen für eine Abnahme so weit, dass dem Auftraggeber die Abgabe der Abnahmeerklärung empfohlen werden kann. • Mitwirken bei den Abnahmeverhandlungen | |||||||||||||||||||
| o Dabei Steuerung der Vorleistungen der Planungsbeteiligte, insbesondere im Hinblick auf | |||||||||||||||||||
| die vollständige Aufnahme von Restleistungen die vollständige Aufnahme von Mängeln etwaiger verwirkter Vertragsstrafen | |||||||||||||||||||
| • Überwachen und Überprüfen im erforderlichen Umfang, ob die notwendigen Tätigkeiten der Objektüberwachung ordnungsgemäß geplant und durchgeführt werden | |||||||||||||||||||
| • Feststellen eines etwaigen Handlungsbedarfes • Beratung des Auftraggebers | |||||||||||||||||||
| E.13 | Unterstützen des Auftraggebers bei der Einleitung und Durchführung | False | 0.0 | 0.0 | False | 0.0 | 1.0 | ||||||||||||
| von gerichtlichen Verfahren | |||||||||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| Notwendige Projektunterlagen und Dokumentationen | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Eingeleitetes und durchgeführtes Verfahren | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Informationsbeschaffung und Empfehlungen | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| Unterstützung des Auftraggebers (und des von ihm eingeschalteten Juristen) besteht im Wesentlichen | |||||||||||||||||||
| • Veranlassen der Zusammenstellung der notwendigen Projektunterlagen und Dokumentationen | |||||||||||||||||||
| • Hilfestellung bei der Beschreibung technischer Sachverhalte, soweit dies nicht von den Projektbeteiligten oder beauftragten Gutachtern zur Verfügung gestellt wird | |||||||||||||||||||
| E.14 | Mitwirken bei der rechtsgeschäftlichen Abnahme der Planungsleistungen | False | 0.0 | 0.0 | False | 0.0 | 1.0 | ||||||||||||
| Grundlagen: | |||||||||||||||||||
| Vertragsunterlagen | |||||||||||||||||||
| Ziele: | |||||||||||||||||||
| Auftraggeberseitige Anerkennung der vertragsgemäßen, frei von wesentlichen Sach- und Rechtsmängeln erbrachten Planungsleistungen | |||||||||||||||||||
| Lieferobjekt: | |||||||||||||||||||
| Entscheidungsvorschläge und Prüfberichte | |||||||||||||||||||
| Konkretisierung der Leistungen: | |||||||||||||||||||
| • Prüfen und Bewerten der Voraussetzungen, die für eine Abnahme von Planungsleistungen gegeben sein müssen. | |||||||||||||||||||
| o Ob vom Auftraggeber oder einem von ihm bevollmächtigten Vertreter bereits Handlungen vollzogen wurden, die einer Abnahme von Planungsleistungen gleichzusetzen sind (z.B. Bezahlung der Schlussrechnung) | |||||||||||||||||||
| o Ob die Planungsleistungen durch die im Wesentlichen fehlerfreie Erbringung als vertragsgemäß erbracht anerkannt werden können und o Ob fiktive Abnahmen nach §§ 640 Abs. 2, 650g BGB vorliegen | |||||||||||||||||||
| • Abnahmeempfehlung aussprechen oder etwaige Einwände dagegen geltend machen • Aufstellen der Verjährungsfristen für die Planerleistungen | |||||||||||||||||||
| Ende Grundleistungen Handlungsbereich E | |||||||||||||||||||
| True | 1.0 | 1.0 |
D1_A Organisation_Lstg
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Unnamed: 10 | Unnamed: 11 | Unnamed: 12 | Unnamed: 13 | Unnamed: 14 | Unnamed: 15 | Unnamed: 16 | Unnamed: 17 | Unnamed: 18 | Unnamed: 19 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektsteuerung / Projektmanagement | VII.27.4 | Teil D1 | A Organisation_Lstg | Zellverknüpfungen | Bezeichnung Tabellenblatt: | ||||||||||||||
| Leistungen Handlungsbereich A | Vertragsnr.: | 000.912.310 | D1_A Organisation_Lstg | ||||||||||||||||
| Maßnahmennr: | B11H.E1214200.12 /14 | Vergabenr.: | 26-078111 | ||||||||||||||||
| Maßnahme: | LGL - Ersatzneubau Laborgebäude (Parkdeck Vorabmaßnahme) / Ersatzneubau Energiezentrale | ||||||||||||||||||
| und Infrastruktur | |||||||||||||||||||
| Bieter: | |||||||||||||||||||
| Leistungen Handlungsbereich A: | GP | ||||||||||||||||||
| Organisation, Information, Koordination und Dokumentation (übrige Handlungsbereiche einbeziehend) | pauschal [EURO netto] | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 1 | Projektstufe 2a | Projektstufe 2b | Projektstufe 3 | Projektstufe 4 | Projektstufe 5 | Projektstufe 1 = Projektvorbereitung (LPH 1) Projektstufe 2 a = Planung bis Abschluss LPH 2 Projektstufe 2 b = Planung bis Abschluss LPH 4 Projektstufe 3 = Ausführungsvorbereitung (LPH 5,6,7) Projektstufe 4 = Ausführung (LPH 8) Projektstufe 5 = Projektabschluss (LPH 8 Planungs- und Bauleistungen sind abgenommen und schlussgerechnet) | |||||||||||||
| A | Grundleistungen | ||||||||||||||||||
| A.1 | Mitwirken bei der Klärung der projektspezifischen Rahmenbedingungen | ||||||||||||||||||
| A.2 | Mitwirken bei der Festlegung (PS 1 / LPH 1) und | ||||||||||||||||||
| Fortschreibung (PS 2 / LPH 2 - PS 4 / LPH 8) der Projektziele | |||||||||||||||||||
| A.3 | Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Projektziele | ||||||||||||||||||
| A.4 | Entwickeln und Abstimmen (PS 1 / LPH 1) und | ||||||||||||||||||
| Fortschreiben (PS 2 / LPH 2 bis PS 4 / LPH 8) der Projektstrukturplanung | |||||||||||||||||||
| A.5 | Vorschlagen und Abstimmen der Schnittstellen und Prozesse der Planung | ||||||||||||||||||
| (Planung der Planung) und Ausführung | |||||||||||||||||||
| A.6 | Regelmäßige Kontrolle der Umsetzung der Planung der Planung | ||||||||||||||||||
| A.7 | Vorschlagen, Abstimmen und Umsetzen der Kommunikationsstruktur, Informations-, | ||||||||||||||||||
| Berichts- und Protokollwesen, inkl. Abschluss | |||||||||||||||||||
| A.8 | Vorschlagen, Abstimmen, Umsetzen und Abschließen des Entscheidungs- und | ||||||||||||||||||
| Änderungsmanagements | |||||||||||||||||||
| A.9 | Mitwirken beim Risikomanagement inkl. Abschließen des Risikomanagements | ||||||||||||||||||
| A.10 | Entwickeln, Abstimmen und Dokumentieren der projektspezifischen | ||||||||||||||||||
| Organisationsvorgaben (Projektorganisationshandbuch) | |||||||||||||||||||
| A.11 | Mitwirken bei der Herbeiführung der behördlichen Genehmigungen | ||||||||||||||||||
| A.12 | Veranlassen und Überprüfen des systematischen Zusammenstellens der | ||||||||||||||||||
| Projektdokumentation | |||||||||||||||||||
| Projektstufe 1 | True | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 2a | True | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 2b | True | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 3 | True | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 4 | True | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 5 | True | ||||||||||||||||||
| Summe Handlungsbereich A Grundleistungen | 0 | ||||||||||||||||||
| A | Zusätzliche Leistungen | ||||||||||||||||||
| 1 | Nutzerprojektmanagement gem. AHO, Heft Nr. 19, Kap. 11 | ||||||||||||||||||
| (bei Bedarf: separates Angebot) | |||||||||||||||||||
| 2 | Erstellen von Vorlagen und besonderen Berichterstattungen in Auftraggeber- und | ||||||||||||||||||
| sonstigen Gremien sowie Vorbereitung, Teilnahme und Nachbereitung der Termine | |||||||||||||||||||
| 2-1 | False | ||||||||||||||||||
| 2-2a | 0.0 | ||||||||||||||||||
| 2-2b | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 3 | False | ||||||||||||||||||
| PS 4 | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 5 | 0.0 | ||||||||||||||||||
| 3 | Einrichten, Führen und Betreuen des Projektkommunikationssystems (CDE) | ||||||||||||||||||
| des Auftraggebers | |||||||||||||||||||
| PS 1 | False | ||||||||||||||||||
| PS 2a | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 2b | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 3 | False | ||||||||||||||||||
| PS 4 | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 5 | 0.0 | ||||||||||||||||||
| 4 | Mitwirken bei Vorbereitung besonderer behördlicher Genehmigungsverfahren | ||||||||||||||||||
| (z.B. Planfeststellungsverfahren) | |||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| PS 2a | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 2b | 0.0 | ||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 5 | Vertreten der Planungskonzeption gegenüber der Öffentlichkeit unter besonderen | ||||||||||||||||||
| Anforderungen und Zielsetzungen sowie bei mehr als fünf Erläuterungs- oder Erörterungstermine | |||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| PS 2a | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 2b | 0.0 | ||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 6 | Aktenordnung: H, E, M und I | ||||||||||||||||||
| • Herrichten von Ordnern nach der vorgegebenen Aktenordnung unter Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse des Einzelfalls (Ordnerrückenbeschriftungen, Trennblätter) zum Projektbeginn und im laufenden Projektgeschäft. | |||||||||||||||||||
| • Systematische Ablage laufender Vorgänge in Projektakten und Vertragsakten nach der vorgegebenen Aktenordnung • Revisionsgerechte (Rechnungslegung) Vorbereitung und Zusammenstellung der Akten abgeschlossener Projekten zur Abgabe in die Registratur | |||||||||||||||||||
| PS 1 | False | ||||||||||||||||||
| PS 2a | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 2b | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 3 | False | ||||||||||||||||||
| PS 4 | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 5 | 0.0 | ||||||||||||||||||
| 7 | Koordinieren von speziellen Organisationseinheiten des Auftraggebers | ||||||||||||||||||
| PS 1 | False | ||||||||||||||||||
| PS 2a | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 2b | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 3 | False | ||||||||||||||||||
| PS 4 | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 5 | 0.0 | ||||||||||||||||||
| 8 | Multiprojektmanagement (MPM) gem. AHO, Heft Nr. 19, Kap. 4 | ||||||||||||||||||
| PS 1 | False | ||||||||||||||||||
| PS 2a | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 2b | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 3 | False | ||||||||||||||||||
| PS 4 | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 5 | 0.0 | ||||||||||||||||||
| 9 | Risikomanagement gem. AHO, Heft Nr. 19, Kap. 5 | ||||||||||||||||||
| PS 1 | False | ||||||||||||||||||
| PS 2a | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 2b | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 3 | False | ||||||||||||||||||
| PS 4 | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 5 | 0.0 | ||||||||||||||||||
| 10 | Projektsteuerung von städtebaulichen Leistungen (PSL) | ||||||||||||||||||
| gem. AHO Heft Nr. 19, Kap. 2 | |||||||||||||||||||
| PS 1 | False | ||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 11 | Stakeholdermanagement gem. AHO, Heft Nr. 19, Kap. 3 | ||||||||||||||||||
| PS 1 | False | ||||||||||||||||||
| PS 2a | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 2b | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 3 | False | ||||||||||||||||||
| PS 4 | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 5 | 0.0 | ||||||||||||||||||
| 12 | Leistungen der Mieterkoordination gem. AHO, Heft Nr. 19, Kap. 12 | ||||||||||||||||||
| (bei Bedarf: separates Angebot) | |||||||||||||||||||
| 13 | Lean Management | ||||||||||||||||||
| Als besondere Leistung ist die Anwendung von Lean-Management-Methoden über sämtliche Projektstufen anzubieten und als Pauschalhonorar auszuweisen. Die Lean-Management-Methoden unterstützen sämtliche Handlungsbereiche der Projektsteuerung und werden als gesonderte besondere Leistung angeboten. | |||||||||||||||||||
| PS 1 | Lean Management | True | |||||||||||||||||
| PS 2a | Lean Management | 1.0 | |||||||||||||||||
| PS 2b | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 3 | Lean Management | True | |||||||||||||||||
| PS 4 | Lean Management | 1.0 | |||||||||||||||||
| PS 5 | Lean Management | 1.0 | |||||||||||||||||
| 14 | BIM-Management | ||||||||||||||||||
| PS 1 | AwF 000 – Grundsätzliches Organisation, Vorbereitung, Leitung und Dokumentation des BIM-Kickoffs. Teilnahme an den (BIM Abwicklungs Plan) BAP-Workshops und an den modellbasierten Planungsbesprechungen. Organisation, Vorbereitung, Leitung und Dokumentation der BIM-Besprechungen bzw. BIM-Jour Fixes. Überwachung der BIM-Prozesse aus Sicht des Auftraggebers sowie der BIM-Implementierung auf Grundlage der AIA und des BAP. Mitwirkung beim Aufsetzen der CDE. Aufsetzen und Administration des Aufgabenmanagementsystems. Erstellung der BIM-Statusberichte zur Vorbereitung der BIM-Strategiebesprechungen und BIM-Jour-Fixes. Organisation, Vorbereitung, Leitung und Dokumentation der BIM-Strategiebesprechungen. Erstellung und Bereitstellung der übergeordneten Projektdokumentation. | True | |||||||||||||||||
| PS 1 | AwF 020 – Bedarfsplanung Aufsetzen und Administration des digitalen Raum- und Gebäudebuchs (RGB) Leistungsübergreifende Qualitätsüberprüfung des digitalen RGB, z.B. stichprobenartige Überprüfung von Raumtypen und Attributstrukturen sowie die Auswertung der Befüllung des RGB. | True | |||||||||||||||||
| PS 1 | AwF 050 – Koordination der Fachgewerke Zusammenführen der Bestandsmodelle in einem Koordinationsmodell. Leistungsübergreifende Qualitätsüberprüfung der Fachmodelle anhand des Koordinationsmodells. Einschließlich der Nutzung des Aufgabenmanagementsystems für die modellbasierte Kollaboration und Kommunikation. | True | |||||||||||||||||
| PS 2a | AwF 000 – Grundsätzliches Organisation, Vorbereitung, Leitung und Dokumentation der BIM-Jour-Fixes und der BIM-Strategiebesprechungen. Überwachung der BIM-Prozesse aus Sicht des Auftraggebers sowie der BIM-Implementierung auf Grundlage der AIA und des BAP. Einschließlich der Überwachung der Nutzung der im Projekt vereinbarten Technologien, z.B. CDE, Aufgabenmanagementsystem, RGB. Mitwirkung bei der Administration der CDE. Administration des Aufgabenmanagementsystems. Erstellung und Bereitstellung der übergeordneten Projektdokumentation | 1.0 | |||||||||||||||||
| 1.0 | |||||||||||||||||||
| PS 2b | AwF 050 – Koordination der Fachgewerke Erstellung und Bereitstellung der BIM-Prüfberichte. Erarbeitung der Freigabeempfehlungen für die Fachmodelle an den BIM-Informationsmanager nach vollständigem Abschluss der Leistungsphase. | 1.0 | |||||||||||||||||
| 1.0 | |||||||||||||||||||
| PS 3 | AwF 000 – Grundsätzliches Überwachung der BIM-Prozesse aus Sicht des Auftraggebers sowie der BIM-Implementierung auf Grundlage der AIA und des BAP. Einschließlich der Überwachung der Nutzung der im Projekt vereinbarten Technologien, z.B. CDE, Aufgabenmanagementsystem, RGB. Mitwirkung bei der Administration der CDE. Erstellung und Bereitstellung der übergeordneten Projektdokumentation | True | |||||||||||||||||
| True | |||||||||||||||||||
| PS 4 | AwF 000 – Grundsätzliches Teilnahme an den BAP-Workshops und an den modellbasierten Planungsbesprechungen. Organisation, Vorbereitung, Leitung und Dokumentation der BIM-Jour-Fixes. Mitwirkung bei der Administration der CDE. Administration des Aufgabenmanagementsystems. Erstellung der BIM-Statusberichte zur Vorbereitung der BIM-Strategiebesprechungen und BIM-Jour-Fixes. Organisation, Vorbereitung, Leitung und Dokumentation der BIM-Strategiebesprechungen. Erstellung und Bereitstellung der übergeordneten Projektdokumentation | 1.0 | |||||||||||||||||
| 1.0 | |||||||||||||||||||
| PS 5 | AwF 180 – Inbetriebnahmemanagement Überwachung der BIM-Prozesse zur Sicherstellung der Übergabefähigkeit der digitalen Projektinformationen an den Betrieb. Organisation, Vorbereitung, Leitung und Dokumentation der BIM-Übergabebesprechungen. Mitwirkung bei der Übergabe der digitalen Projektunterlagen und Modelle an den Auftraggeber bzw. Betreiber. Koordination der Übergabe der Daten aus der gemeinsamen Datenumgebung (CDE) an den Auftraggeber. \t Überwachung der Archivierung der BIM-Daten und der Übergabedokumentation. Erstellung und Bereitstellung der BIM-Abschlussberichte. Überführung der BIM-Daten in den Betrieb. | 1.0 | |||||||||||||||||
| 1.0 | |||||||||||||||||||
| PS 5 | AwF 190 – Bauwerksdokumentation Koordination der Zusammenführung der As-Built-Fachmodelle zum Übergabemodell. Prüfen der Dokumentationsanforderungen. Überwachen der Datenlieferungen. Koordination der Modellzusammenführung. Organisation von Prüf- und Freigabeprozessen. Sicherstellung der Einhaltung von AIA und BAP. | 1.0 | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 1 | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 2a | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 2b | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 3 | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 4 | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 5 | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Handlungsbereich A Zusätzliche Leistungen | 0 | ||||||||||||||||||
| Summe über alle Leistungen | 0 | ||||||||||||||||||
| True | 1.0 | 1.0 |
D2_B Qualität_Quant_Lstg
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Unnamed: 10 | Unnamed: 11 | Unnamed: 12 | Unnamed: 13 | Unnamed: 14 | Unnamed: 15 | Unnamed: 16 | Unnamed: 17 | Unnamed: 18 | Unnamed: 19 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektsteuerung / Projektmanagement | VII.27.4 | Teil D2 | B Qualität_Quant_Lstg | Zellverknüpfungen | Bezeichnung Tabellenblatt: | ||||||||||||||
| Leistungen Handlungsbereich B | Vertragsnr.: | 000.912.310 | D2_B Qualität_Quant_Lstg | ||||||||||||||||
| Maßnahmennr: | B11H.E1214200.12 /14 | Vergabenr.: | 26-078111 | ||||||||||||||||
| Maßnahme: | LGL - Ersatzneubau Laborgebäude (Parkdeck Vorabmaßnahme) / Ersatzneubau Energiezentrale | ||||||||||||||||||
| und Infrastruktur | |||||||||||||||||||
| Bieter: | |||||||||||||||||||
| Leistungen Handlungsbereich B: | GP | ||||||||||||||||||
| Qualitäten und Quantitäten | pauschal [EURO netto] | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 1 | Projektstufe 2a | Projektstufe 2b | Projektstufe 3 | Projektstufe 4 | Projektstufe 5 | Projektstufe 1 = Projektvorbereitung (LPH 1) Projektstufe 2 a = Planung bis Abschluss LPH 2 Projektstufe 2 b = Planung bis Abschluss LPH 4 Projektstufe 3 = Ausführungsvorbereitung (LPH 5,6,7) Projektstufe 4 = Ausführung (LPH 8) Projektstufe 5 = Projektabschluss (LPH 8 Planungs- und Bauleistungen sind abgenommen und schlussgerechnet) | |||||||||||||
| B | Grundleistungen | ||||||||||||||||||
| B.1 | Überprüfen der Bedarfsplanung auf Vollständigkeit und Plausibilität | ||||||||||||||||||
| B.2 | Mitwirken bei der Klärung von Grundstücks- und Standortfragen und | ||||||||||||||||||
| bei der Beschaffung der relevanten Unterlagen | |||||||||||||||||||
| B.3.1 | Überprüfen der Ergebnisdokumentation der Planungsbeteiligten - | ||||||||||||||||||
| Grundlagenermittlung | |||||||||||||||||||
| B.3.2 | Überprüfen der Ergebnisse der Planungsbeteiligten zum Abschluss der | ||||||||||||||||||
| jeweiligen Leistungsphasen der Planung und planungsbegleitende Konformitätsprüfung Vorplanung – Entwurfsplanung – Genehmigungsplanung - Ausführungsplanung | |||||||||||||||||||
| B.4 | Überprüfen der von den Planungsbeteiligten erstellten Leistungsverzeichnisse, | ||||||||||||||||||
| der Ergebnisse der Prüfung und Wertung der Angebote und Vergabevorschläge | |||||||||||||||||||
| B.5 | Analysieren, Bewerten und Steuern der Leistungen der Planungsbeteiligten, | ||||||||||||||||||
| insbesondere der Koordinations- und Integrationsleistungen des Objektplaners und (wenn beauftragt) des TGA-Koordinators | |||||||||||||||||||
| B.6 | Steuern der Bemusterungsplanung | ||||||||||||||||||
| B.7 | Anlassbezogenes örtliches Analysieren und Bewerten der Leistung der | ||||||||||||||||||
| Objektüberwachung | |||||||||||||||||||
| B.8 | Analysieren und Bewerten der Auflistung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche | ||||||||||||||||||
| sowie Erstellen der Mängelhaftungsverzeichnisse für Planer und Gutachter | |||||||||||||||||||
| Projektstufe 1 | True | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 2a | True | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 2b | True | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 3 | True | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 4 | True | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 5 | True | ||||||||||||||||||
| Summe Handlungsbereich B Grundleistungen | 0 | ||||||||||||||||||
| B | Zusätzliche Leistungen | ||||||||||||||||||
| 1 | Erstellen und Abstimmen der Bedarfsplanung | ||||||||||||||||||
| Projektentwicklung Neubau/Bestand (Baulandentwicklung) gem. AHO, Heft Nr. 19, Kap.1 (bei Bedarf separates Angebot) | |||||||||||||||||||
| 2 | Durchführen einer differenzierten Anfrage bzgl. der Infrastruktur | ||||||||||||||||||
| (Ver-, Entsorgungsmedien, Verkehr, etc.) und Beschaffen der relevanten Unterlagen | |||||||||||||||||||
| PS 1 | False | ||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 3 | Vorbereiten und Durchführen von Ideen-, Programm- und Realisierungswettbewerben | ||||||||||||||||||
| (separates Vertragsmuster und Leistungsbild) | |||||||||||||||||||
| 4 | Strukturieren der Prozesse zur Formulierung und Umsetzung der | ||||||||||||||||||
| Nachhaltigkeitsstrategie in der Aufbau- und Ablauforganisation | |||||||||||||||||||
| PS 1 | False | ||||||||||||||||||
| PS 2a | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 2b | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 3 | False | ||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 5 | Value Engineering gem. AHO, Heft Nr. 19, Kap. 7 | ||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| PS 2a | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 2b | 0.0 | ||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 6 | Bei Schlechtleistungen von Planern - | ||||||||||||||||||
| Vertiefte Prüfung der Planungsergebnisse der LPH 2, 3, 4, 5, 6 | |||||||||||||||||||
| - Diese Leistung kann bei Bedarf während der PS 2 bis PS 3 erforderlich werden und auf Basis eines separaten Angebotes beauftragt und vergütet. | |||||||||||||||||||
| 7 | Überwachen der Vorlage und Freigabe von Gewährleistungsbürgschaften | ||||||||||||||||||
| nach der PS 5 | |||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| PS 5 | 0.0 | ||||||||||||||||||
| 8 | |||||||||||||||||||
| PS 1 | False | ||||||||||||||||||
| PS 2a | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 2b | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 3 | False | ||||||||||||||||||
| PS 4 | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 5 | 0.0 | ||||||||||||||||||
| 9 | BIM-Management | ||||||||||||||||||
| PS 1 | AwF 000 – Grundsätzliches Teilnahme an den BAP-Workshops und an den modellbasierten Planungsbesprechungen. Mitwirkung bei der Erstellung des BIM-Abwicklungsplans (BAP) und Prüfung des BAP. Erstellung der Freigabeempfehlungen für den BAP an den BIM-Informationsmanager. Überwachung der BIM-Prozesse aus Sicht des Auftraggebers sowie der BIM-Implementierung auf Grundlage der AIA und des BAP. Einschließlich der Überwachung der Nutzung der im Projekt vereinbarten Technologien, z.B. gemeinsame Datenumgebung (CDE), Aufgabenmanagementsystem, Raum- und Gebäudebuch (RGB). Überwachung der BIM-Leistungen der BIM-Gesamtkoordination. Erstellung der BIM-Statusberichte zur Vorbereitung der BIM-Strategiebesprechungen und BIM-Jour-Fixes. Erstellung eines Konzepts zur Qualitätssicherung inkl. der Definition von Qualitätssicherungsprozessen und -kriterien zur erfolgreichen BIM-Implementierung gemäß den AIA. Einschließlich der Sicherstellung der Integration des Qualitätssicherungskonzepts in den BAP. | True | |||||||||||||||||
| True | |||||||||||||||||||
| PS 2a | AwF 050 – Koordination der Fachgewerke Zusammenführen der Testdatenmodelle in einem Koordinationsmodell. Qualitätsüberprüfung der Fachmodelle anhand des Koordinationsmodells. Einschließlich der Nutzung des Aufgabenmanagementsystems für die modellbasierte Kollaboration und Kommunikation. Zusammenführen der Bestandsmodelle in einem Koordinationsmodell. Leistungsübergreifende Qualitätsüberprüfung der Fachmodelle anhand des Koordinationsmodells. Einschließlich der Nutzung des Aufgabenmanagementsystems für die modellbasierte Kollaboration und Kommunikation. Erstellung und Bereitstellung der BIM-Prüfberichte Erarbeitung der Freigabeempfehlungen für die Fachmodelle an den BIM-Informationsmanager nach vollständigem Abschluss der Leistungsphase. | 1.0 | |||||||||||||||||
| PS 2b | AwF 020 – Bedarfsplanung Aufsetzen und Administration des digitalen Raum- und Gebäudebuchs (RGB) Leistungsübergreifende Qualitätsüberprüfung des digitalen RGB, z.B. stichprobenartige Überprüfung von Raumtypen und Attributstrukturen sowie die Auswertung der Befüllung des RGB. | 1.0 | |||||||||||||||||
| PS 3 | AwF 000 – Grundsätzliches Überwachung der BIM-Prozesse aus Sicht des Auftraggebers sowie der BIM-Implementierung auf Grundlage der AIA und des BAP. Einschließlich der Überwachung der Nutzung der im Projekt vereinbarten Technologien, z.B. CDE, Aufgabenmanagementsystem, RGB. | True | |||||||||||||||||
| PS 4 | AwF 000 – Grundsätzliches Mitwirkung bei der Fortschreibung des BAP und Prüfung des BAP. Erstellung der Freigabeempfehlungen für den BAP an den BIM-Informationsmanager. Überwachung der BIM-Prozesse aus Sicht des Auftraggebers sowie der BIM-Implementierung auf Grundlage der AIA und des BAP. Einschließlich der Überwachung der Nutzung der im Projekt vereinbarten Technologien, z.B. CDE, Aufgabenmanagementsystem, RGB. Überwachung der BIM-Leistungen der BIM-Gesamtkoordination. Erstellung der BIM-Statusberichte zur Vorbereitung der BIM-Strategiebesprechungen und BIM-Jour-Fixes. Leistungsübergreifende Qualitätsüberprüfung der Fachmodelle anhand des Koordinationsmodells. Einschließlich der Nutzung des Aufgabenmanagementsystems für die modellbasierte Kollaboration und Kommunikation. Erstellung und Bereitstellung der BIM-Prüfberichte | 1.0 | |||||||||||||||||
| PS 5 | AwF 180 – Inbetriebnahmemanagement Überwachung der BIM-Prozesse zur Sicherstellung der Übergabefähigkeit der digitalen Projektinformationen an den Betrieb. Überwachung der Einhaltung der Betreiber-Informationsanforderungen gemäß AIA und BAP. Überprüfung der Vollständigkeit und Konsistenz der As-Built-Modelle einschließlich der alphanumerischen Informationen. Qualitätsprüfung der Betreiberinformationen und Assetdaten für die Übergabe an CAFM-/FM-Systeme. Organisation, Vorbereitung, Leitung und Dokumentation der BIM-Übergabebesprechungen. Mitwirkung bei der Durchführung der modellbasierten Abnahmen. Prüfung der Einhaltung der vereinbarten Daten- und Modellstrukturen gemäß AIA/BAP. Prüfen der BIM-Abschlussberichte. Dokumentation offener Punkte und Restleistungen im Zusammenhang mit den digitalen Übergabedaten. Unterstützung des Auftraggebers bei der Überführung der BIM-Daten in den Betrieb. CAFM-Kompatibilität und Integration, Betreiberdatenprüfung, Übergabe nach ISO 19650, COBie / IFC / FM-Schnittstellen (Construction Operations Building Information Exchange / Industry Foundation Classes / Facility Management) | 1.0 | |||||||||||||||||
| PS 5 | AwF 190 – Bauwerksdokumentation Koordination der Zusammenführung der As-Built-Fachmodelle zum Übergabemodell. Prüfen der Dokumentationsanforderungen. Überwachen der Datenlieferungen. Koordination der Modellzusammenführung. Organisation von Prüf- und Freigabeprozessen. Sicherstellung der Einhaltung von AIA und BAP. | 1.0 | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 1 | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 2a | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 2b | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 3 | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 4 | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 5 | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Handlungsbereich B Zusätzliche Leistungen | 0 | ||||||||||||||||||
| Summe über alle Leistungen | 0 | ||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| 1.0 | |||||||||||||||||||
| False | 1.0 | 1.0 |
D3_C Kosten_Finanz_Lstg
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Unnamed: 10 | Unnamed: 11 | Unnamed: 12 | Unnamed: 13 | Unnamed: 14 | Unnamed: 15 | Unnamed: 16 | Unnamed: 17 | Unnamed: 18 | Unnamed: 19 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektsteuerung / Projektmanagement | VII.27.4 | Teil D3 | C Kosten_Finanz_Lstg | Zellverknüpfungen | Bezeichnung Tabellenblatt: | ||||||||||||||
| Leistungen Handlungsbereich C | Vertragsnr.: | 000.912.310 | D3_C Kosten_Finanz_Lstg | ||||||||||||||||
| Maßnahmennr: | B11H.E1214200.12 /14 | Vergabenr.: | 26-078111 | ||||||||||||||||
| Maßnahme: | LGL - Ersatzneubau Laborgebäude (Parkdeck Vorabmaßnahme) / Ersatzneubau Energiezentrale | ||||||||||||||||||
| und Infrastruktur | |||||||||||||||||||
| Bieter: | |||||||||||||||||||
| Leistungen Handlungsbereich C: | GP | ||||||||||||||||||
| Kosten und Finanzierung | pauschal [EURO netto] | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 1 | Projektstufe 2a | Projektstufe 2b | Projektstufe 3 | Projektstufe 4 | Projektstufe 5 | Projektstufe 1 = Projektvorbereitung (LPH 1) Projektstufe 2 a = Planung bis Abschluss LPH 2 Projektstufe 2 b = Planung bis Abschluss LPH 4 Projektstufe 3 = Ausführungsvorbereitung (LPH 5,6,7) Projektstufe 4 = Ausführung (LPH 8) Projektstufe 5 = Projektabschluss (LPH 8 Planungs- und Bauleistungen sind abgenommen und schlussgerechnet) | |||||||||||||
| C | Grundleistungen | ||||||||||||||||||
| C.1 | Überprüfen des Kostenrahmens | ||||||||||||||||||
| C.2 | Abstimmen (PS 1/LPH 1), Einrichten (PS 1-3/LPH 1-6) und Fortschreiben | ||||||||||||||||||
| (PS 2-4/LPH 2-8) der projektspezifischen Kostenverfolgung inkl. Abschluss (PS 5/LPH 8) und Ermittlung von Kostenkennwerten | |||||||||||||||||||
| C.3 | Prüfen und Freigabevorschläge bezüglich der Rechnungen der zu steuernden | ||||||||||||||||||
| Planungsbeteiligten und sonstigen Projektbeteiligten wie Planer, Gutachter, Berater (außer bauausführenden Unternehmen) zur Zahlung | |||||||||||||||||||
| C.4.1 | Überprüfen einer ersten Grobkostenschätzung der Objekt- und Fachplaner | ||||||||||||||||||
| C.4.2 | Überprüfen der Kostenschätzung und –berechnung sowie des Kostenvoranschlages der | ||||||||||||||||||
| Objekt- und Fachplaner sowie Veranlassen erforderlicher Anpassungsmaßnahmen. Mitwirken bei der Fortschreibung des Kostenrahmens für die Investitionskosten Erstellen der Baunutzungskosten und bei Erfordernis eines Haushaltsnachtrages: Erstellung eines Kostenanschlages | |||||||||||||||||||
| C.5 | Kostensteuerung zur Einhaltung der Kostenziele | ||||||||||||||||||
| C.6 | Planen und Fortschreiben der Planung von Mittelbedarf und Mittelabfluss | ||||||||||||||||||
| C.7 | Überprüfen der Kostenkontrolle der Planer | ||||||||||||||||||
| C.8 | Überprüfen und Freigabevorschläge bzgl. der Rechnungsprüfung der | ||||||||||||||||||
| Objektüberwachung zur Zahlung der ausführenden Unternehmer | |||||||||||||||||||
| C.9 | Überprüfen der Kostenfeststellung der Objekt- und Fachplaner | ||||||||||||||||||
| C.10 | Überprüfen der Leistungen der Planungsbeteiligten bei der Freigabe von | ||||||||||||||||||
| Sicherheitsleistungen | |||||||||||||||||||
| Projektstufe 1 | True | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 2a | True | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 2b | True | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 3 | True | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 4 | True | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 5 | True | ||||||||||||||||||
| Summe Handlungsbereich C Grundleistungen | 0 | ||||||||||||||||||
| C | Zusätzliche Leistungen | ||||||||||||||||||
| 1 | Verwenden von auftraggeberseitig vorgegebenen EDV-Programmen mit besonderen | ||||||||||||||||||
| Anforderungen in Bezug auf die Informationsverarbeitung und Dokumentation | |||||||||||||||||||
| PS 1 | HASTA Haushaltsprogramm | True | |||||||||||||||||
| PS 2a | Ermitteln der Grobkosten in der ersten Ebene der Kostengliederung nach DIN 276 auf Basis der Zwischenergebnisse der Vorplanung unter Berücksichtigung projektspezifischer Flächen, Kubaturen, Qualitäten, Kostenkennwerten sowie einer ersten Einschätzung der Besonderen Kosten in der Regel zum Zeitpunkt des ersten Planumlaufs, sobald Grundrisse, Kubatur und das Technikkonzept vorliegen. Der genaue Zeitpunkt wird von der Projektleitung bzw. der Projektsteuerung in Absprache mit den an der Planung Beteiligten während des Planungs prozesses festgelegt. Überwachen der Kostenobergrenze und rechtzeitige Information bei möglicher Überschreitung. Beratung und Vorschläge zur Einhaltung der vereinbarten Kostenobergrenze. | 1.0 | |||||||||||||||||
| HASTA Haushaltsprogramm | |||||||||||||||||||
| PS 2b | Erstellen einer vertieften Kostenschätzung in der dritten Ebene der Kostengliederung nach DIN 276 auf Basis von Mengenansätzen und kostengruppenspezifischer Grobkostenele menten. | 1.0 | |||||||||||||||||
| HASTA Haushaltsprogramm | |||||||||||||||||||
| PS 3 | HASTA Haushaltsprogramm | True | |||||||||||||||||
| PS 4 | HASTA Haushaltsprogramm | 1.0 | |||||||||||||||||
| PS 5 | HASTA Haushaltsprogramm | 1.0 | |||||||||||||||||
| 2 | Erstellen des Verwedungsnachweises | ||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| PS 5 | Nutzereinrichtungen - Inbetriebnahmen, Abnahmen, Konformitätsprüfung | 1.0 | |||||||||||||||||
| 3 | Erstellen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen | ||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| PS 2a | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 2b | 0.0 | ||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 4 | Prüfen der Rechnungen der ausführenden Unternehmen, soweit die Leistungen nicht | ||||||||||||||||||
| durch die Planer erbracht werden | |||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| PS 4 | Prüfen von Rechnungen sonst. Ausführender Firmen, die nicht von FBT betreut werden. | 1.0 | |||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 5 | |||||||||||||||||||
| PS 1 | False | ||||||||||||||||||
| PS 2a | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 2b | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 3 | False | ||||||||||||||||||
| PS 4 | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 5 | 0.0 | ||||||||||||||||||
| 6 | BIM-Management | ||||||||||||||||||
| PS 1 | False | ||||||||||||||||||
| PS 2a | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 2b | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 3 | AwF 080 Ableitung von Planunterlagen (Ausschreibung und Vergabe) Konsistenzprüfung LV-Modell | True | |||||||||||||||||
| PS 4 | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 5 | AwF 190 - Bauwerksdokumentation Kostenabschlussdaten sichern | 1.0 | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 1 | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 2a | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 2b | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 3 | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 4 | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 5 | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Handlungsbereich C Zusätzliche Leistungen | 0 | ||||||||||||||||||
| Summe über alle Leistungen | 0 | ||||||||||||||||||
| False | 1.0 | 1.0 |
D4_D Termine_Lstg
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Unnamed: 10 | Unnamed: 11 | Unnamed: 12 | Unnamed: 13 | Unnamed: 14 | Unnamed: 15 | Unnamed: 16 | Unnamed: 17 | Unnamed: 18 | Unnamed: 19 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektsteuerung / Projektmanagement | VII.27.4 | Teil D4 | D Termin_Lstg | Zellverknüpfungen | Bezeichnung Tabellenblatt: | ||||||||||||||
| Leistungen Handlungsbereich D | Vertragsnr.: | 000.912.310 | D4_D Termine_Lstg | ||||||||||||||||
| Maßnahmennr: | B11H.E1214200.12 /14 | Vergabenr.: | 26-078111 | ||||||||||||||||
| Maßnahme: | LGL - Ersatzneubau Laborgebäude (Parkdeck Vorabmaßnahme) / Ersatzneubau Energiezentrale | ||||||||||||||||||
| und Infrastruktur | |||||||||||||||||||
| Bieter: | |||||||||||||||||||
| Leistungen Handlungsbereich D: | GP | ||||||||||||||||||
| Termine, Kapazitäten und Logistik | pauschal [EURO netto] | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 1 | Projektstufe 2a | Projektstufe 2b | Projektstufe 3 | Projektstufe 4 | Projektstufe 5 | Projektstufe 1 = Projektvorbereitung (LPH 1) Projektstufe 2 a = Planung bis Abschluss LPH 2 Projektstufe 2 b = Planung bis Abschluss LPH 4 Projektstufe 3 = Ausführungsvorbereitung (LPH 5,6,7) Projektstufe 4 = Ausführung (LPH 8) Projektstufe 5 = Projektabschluss (LPH 8 Planungs- und Bauleistungen sind abgenommen und schlussgerechnet) | |||||||||||||
| D | Grundleistungen | ||||||||||||||||||
| D.1 | Aufstellen (PS 1 / LPH1), Abstimmen (PS1 – 4 / LPH 1-8) und Fortschreiben | ||||||||||||||||||
| (PS 1 – PS 4 / LPH 1-8) des Terminrahmens (Übersichtsterminplan und Rahmenterminplan) | |||||||||||||||||||
| D.2 | Aufstellen (PS 1 / LPH 1), Abstimmen (PS 2 -4 / LPH 1-8) und Fortschreiben | ||||||||||||||||||
| (PS 1 – PS 4 / LPH 1-8) des Steuerungsterminplans für das Gesamtprojekt und Ableiten des Kapazitätsrahmens | |||||||||||||||||||
| D.3 | Erfassen und Mitwirken bei der Aktualisierung logistisch relevanter Standort- | ||||||||||||||||||
| und Rahmenbedingungen | |||||||||||||||||||
| D.4 | Überprüfen der Terminplanung der Planungsbeteiligten für den Planungs- und | ||||||||||||||||||
| Bauablauf (inkl. Ausführungsterminplanung und Vergabeterminplanung) | |||||||||||||||||||
| D.5 | Terminsteuerung zur Einhaltung der Terminziele | ||||||||||||||||||
| D.6 | Aufstellen eines Steuerungsterminplanes für die Vorbereitung und Durchführung | ||||||||||||||||||
| des Inbetriebnahme-, Abnahme- und Übergabeprozesses | |||||||||||||||||||
| D.7 | Steuern des Inbetriebnahme-, Abnahme- und Übergabeprozesses | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 1 | True | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 2a | True | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 2b | True | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 3 | True | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 4 | True | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 5 | True | ||||||||||||||||||
| Summe Handlungsbereich D Grundleistungen | 0 | ||||||||||||||||||
| D | Zusätzliche Leistungen | ||||||||||||||||||
| 1 | Inbetriebnahmemanagement gem. AHO, Heft Nr. 19, Kap. 8. | ||||||||||||||||||
| (bei Bedarf: separates Angebot) | |||||||||||||||||||
| 2 | Technisches Inbetriebnahmemanagement gem. AHO, Heft Nr. 19, Kap. 9. | ||||||||||||||||||
| (bei Bedarf: separates Angebot) | |||||||||||||||||||
| 3 | Erstellen eines Logistikkonzeptes | ||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| PS 2a | Erstellen eines Baulogistikkonzepts | 1.0 | |||||||||||||||||
| PS 2b | Überprüfung Logistikkonzept d. Objektplaners-Anpassung des Konzepts nach Abst. AG | 1.0 | |||||||||||||||||
| PS 3 | Aufstellen eines Vergabeterminplans und Baudurchführungsterminplans. | True | |||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 4 | Koordinationsleistungen nach Projektabschluss, bzw. die in der LPH 9/FBT’s | ||||||||||||||||||
| anfallen • Koordination der fachlichen Bewertung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen festgestellt werden • Koordination der Nachregulierungsarbeiten in der ersten Heiz-/Kühlperiode • Koordination der Überwachungsleistungen zur Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen • Koordination der Freigabe von Gewährleistungsbürgschaften • Koordination der Objektbegehungen zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen | |||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| PS 5 | Koordinationsleistungen nach Projektabschluss, bzw. die in der LPH 9/FBT’s | 1.0 | |||||||||||||||||
| • Koordination der fachlichen Bewertung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen festgestellt werden • Koordination der Nachregulierungsarbeiten in der ersten Heiz-/Kühlperiode • Koordination der Überwachungsleistungen zur Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen • Koordination der Freigabe von Gewährleistungsbürgschaften • Koordination der Objektbegehungen zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen | |||||||||||||||||||
| 5 | BIM-Management | ||||||||||||||||||
| PS 1 | AwF 060 – Terminplanung der Ausführung Anforderungen an 4D-Terminplanung definieren BIM-Liefer- und Prüfmeilensteine festlegen BIM-Prozesse in Terminstrategie integrieren | True | |||||||||||||||||
| PS 2a | AwF 060 – Terminplanung der Ausführung Verknüpfung Modell und Terminplan koordinieren Überwachung BIM-relevanter Freigabetermine Organisation erster 4D-Simulationen Terminierbarkeit von BIM-Liefergegenständen | 1.0 | |||||||||||||||||
| PS 2b | AwF 060 – Terminplanung der Ausführung Bauablauf- und Logistiksimulationen steuern Bauphasenmodell und Terminplan abstimmen | 1.0 | |||||||||||||||||
| PS 3 | AwF 080 – Ausschreibung und Vergabe Modelle termingerecht für Vergaben bereitstellen | True | |||||||||||||||||
| PS 4 | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 5 | AwF 190 – Bauwerksdokumentation Dokumentation terminlicher Projekterkenntnisse Auswertung der BIM-Terminsteuerung Abschlussberichte | 1.0 | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 1 | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 2a | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 2b | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 3 | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 4 | 0 | False | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 5 | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Handlungsbereich D Zusätzliche Leistungen | 0 | ||||||||||||||||||
| Summe über alle Leistungen | 0 | ||||||||||||||||||
| False | 0.0 | 0.0 |
D5_E Verträge_Versich_Lstg
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Unnamed: 10 | Unnamed: 11 | Unnamed: 12 | Unnamed: 13 | Unnamed: 14 | Unnamed: 15 | Unnamed: 16 | Unnamed: 17 | Unnamed: 18 | Unnamed: 19 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektsteuerung / Projektmanagement | VII.27.4 | Teil D5 | E Verträge_Vers_Lstg | Zellverknüpfungen | Bezeichnung Tabellenblatt: | ||||||||||||||
| Leistungen Handlungsbereich E | Vertragsnr.: | 000.912.310 | D5_E Verträge_Versich_Lstg | ||||||||||||||||
| Maßnahmennr: | B11H.E1214200.12 /14 | Vergabenr.: | 26-078111 | ||||||||||||||||
| Maßnahme: | LGL - Ersatzneubau Laborgebäude (Parkdeck Vorabmaßnahme) / Ersatzneubau Energiezentrale | ||||||||||||||||||
| und Infrastruktur | |||||||||||||||||||
| Bieter: | |||||||||||||||||||
| Leistungen Handlungsbereich E: | GP | ||||||||||||||||||
| Verträge und Versicherungen | pauschal [EURO netto] | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 1 | Projektstufe 2a | Projektstufe 2b | Projektstufe 3 | Projektstufe 4 | Projektstufe 5 | Projektstufe 1 = Projektvorbereitung (LPH 1) Projektstufe 2 a = Planung bis Abschluss LPH 2 Projektstufe 2 b = Planung bis Abschluss LPH 4 Projektstufe 3 = Ausführungsvorbereitung (LPH 5,6,7) Projektstufe 4 = Ausführung (LPH 8) Projektstufe 5 = Projektabschluss (LPH 8 Planungs- und Bauleistungen sind abgenommen und schlussgerechnet) | |||||||||||||
| E | Grundleistungen | ||||||||||||||||||
| E.1 | Überprüfen der vorhandenen Vergabestruktur und Mitwirken bei der Erstellung | ||||||||||||||||||
| einer Vergabe- und Vertragsstruktur für das Gesamtprojekt | |||||||||||||||||||
| E.2 | Vorbereiten und Abstimmen, bzw. Überprüfen der Leistungsanforderungen für | ||||||||||||||||||
| Planungsverträge (Freiberufliche Leistungen) | |||||||||||||||||||
| E.3 | Mitwirken bei der Auswahl weiterer zu Beteiligender und bei den Verhandlungen | ||||||||||||||||||
| sowie der Vorbereitung der Beauftragungen | |||||||||||||||||||
| E.4 | Vorschlagen der Vertragstermine und –fristen für die Planungsverträge | ||||||||||||||||||
| E.5 | Mitwirken bei der Erstellung eines Versicherungskonzeptes für das Gesamtprojekt | ||||||||||||||||||
| - entfällt - | |||||||||||||||||||
| E.6 | Mitwirken bei der Durchsetzung von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten | ||||||||||||||||||
| (PS 1 / LPH 1 – PS 5 / LPH 8) | |||||||||||||||||||
| E.7 | Prüfen und Freigabevorschläge zu Vergütungsnachträgen von Planungsbeteiligten | ||||||||||||||||||
| (PS 1 / LPH 1 – PS 5 / LPH 8) | |||||||||||||||||||
| E.8 | Mitwirken bei der Strukturierung der Vergabeverfahren für Bau-, Liefer- | ||||||||||||||||||
| und Dienstleistungen | |||||||||||||||||||
| E.9 | Überprüfen der Vertragsunterlagen für die Vergabeeinheiten auf Vollständigkeit und | ||||||||||||||||||
| Plausibilität sowie Bestätigung der Versandfertigkeit | |||||||||||||||||||
| E.10 | Mitwirken bei den Vergabeverhandlungen bis zum Zuschlag | ||||||||||||||||||
| E.11 | Überprüfen der Nachtragsprüfungen durch die Objektüberwachung und | ||||||||||||||||||
| Mitwirken bei der Beauftragung | |||||||||||||||||||
| E.12 | Mitwirken bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung der | ||||||||||||||||||
| rechtsgeschäftlichen Abnahmen (Bau-, Liefer- und Dienstleistungen) | |||||||||||||||||||
| E.13 | Unterstützen des Auftraggebers bei der Einleitung und Durchführung | ||||||||||||||||||
| von gerichtlichen Verfahren | |||||||||||||||||||
| E.14 | Mitwirken bei der rechtsgeschäftlichen Abnahme der Planungsleistungen | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 1 | True | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 2a | True | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 2b | True | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 3 | True | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 4 | True | ||||||||||||||||||
| Projektstufe 5 | True | ||||||||||||||||||
| Summe Handlungsbereich E Grundleistungen | 0 | ||||||||||||||||||
| E | Zusätzliche Leistungen | ||||||||||||||||||
| 1 | Mitwirken bei der Auswahl, Beschaffung, dem Aufbau und der Einführung von | ||||||||||||||||||
| speziellen Informationssystemen (z.B. für Facility Management) | |||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| PS 3 | Mitwirken bei der Auswahl, Beschaffung, dem Aufbau und der Einführung von | 1.0 | |||||||||||||||||
| speziellen Informationssystemen (z.B. für Facility Management) | |||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 2 | Selbständige Betreuung der Vergabeverfahren Planungsleistungen | ||||||||||||||||||
| (Freiberufliche Leistungen) im Sinne einer Vergabestelle: | |||||||||||||||||||
| PS 1 | False | ||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| PS 3 | False | ||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 3 | Mitwirken und Vorbereiten beim Führen von Verhandlungen mit projektbezogener, | ||||||||||||||||||
| vertragsrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Bindungswirkung für den Auftraggeber | |||||||||||||||||||
| PS 1 | False | ||||||||||||||||||
| PS 2a | 0.0 | ||||||||||||||||||
| PS 2b | 0.0 | ||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 4 | Prüfung von baubetrieblichen/bauwirtschaftlichen Nachträgen | ||||||||||||||||||
| • Mehrforderungen aus gestörter Bauablauf • Bauzeitverlängerung • Beschleunigung auch im Hinblick auf Schnittstellen zum Änderungs- und Regressmanagement | |||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| PS 4 | • Mehrforderungen aus gestörter Bauablauf • Bauzeitverlängerung • Beschleunigung auch im Hinblick auf Schnittstellen zum Änderungs- und Regressmanagement | 1.0 | |||||||||||||||||
| PS 5 | • Mehrforderungen aus gestörter Bauablauf • Bauzeitverlängerung • Beschleunigung auch im Hinblick auf Schnittstellen zum Änderungs- und Regressmanagement | 1.0 | |||||||||||||||||
| 5 | BIM-Management | ||||||||||||||||||
| False | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| PS 3 | AwF 080 – Ausschreibung und Vergabe BIM-Anforderungen in Ausschreibungen sicherstellen Prüfung vorgesehener BIM-Liefergegenstände BIM-Mitwirkungspflichten abstimmen | True | |||||||||||||||||
| 0.0 | |||||||||||||||||||
| PS 5 | AwF 180 – Inbetriebnahmemanagement Erfüllung BIM-Vertragsanforderungen überwachen Digitale Projektübergabe koordinieren Vollständigkeit der BIM-Liefergegenstände sicherstellen BIM-bezogene Abnahmen begleiten | 1.0 | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 1 | 0 | False | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 2a | 0 | False | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 2b | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 3 | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 4 | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Zusätzliche Leistungen Projektstufe 5 | 0 | True | |||||||||||||||||
| Summe Handlungsbereich E Zusätzliche Leistungen | 0 | ||||||||||||||||||
| Summe über alle Leistungen | 0 | ||||||||||||||||||
| True | 1.0 | 1.0 |
E Honorarberechnung
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Unnamed: 10 | Unnamed: 11 | Unnamed: 12 | Unnamed: 13 | Unnamed: 14 | Unnamed: 15 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektsteuerung / Projektmanagement | VII.27.4 | Teil E | Honorarberechnung | Zellverknüpfungen | Bezeichnung Tabellenblatt: | ||||||||||
| Honorarberechnung | Vertragsnr.: | 000.912.310 | E Honorarberechnung | ||||||||||||
| Maßnahmennr: | B11H.E1214200.12 /14 | Vergabenr.: | 26-078111 | ||||||||||||
| Maßnahme: | LGL - Ersatzneubau Laborgebäude (Parkdeck Vorabmaßnahme) / Ersatzneubau Energiezentrale | ||||||||||||||
| und Infrastruktur | |||||||||||||||
| Bieter: | |||||||||||||||
| Honorarberechnung | Hochbau Land | ||||||||||||||
| Zeile [Z] | EURO | ||||||||||||||
| Angaben zur Art des Honorars | |||||||||||||||
| Z 1 und 2: - frei - | |||||||||||||||
| 3 | Bei dem Berechnungshonorar handelt es sich um ein | (Keine Eingabe) | (Eingabe mehrfach) | ||||||||||||
| 3.1 | Vorläufiges Honorar (Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Menge) | True | False | False | |||||||||||
| 3.2 | Endgültiges Honorar (pauschal) | False | |||||||||||||
| Z 4 bis 8: - frei - | |||||||||||||||
| Ermittlung des Honorars | |||||||||||||||
| 9 | Leistungen | siehe Teile A-E | |||||||||||||
| 9.1 | Honorar für die Leistungen Handlungsbereich A wird vereinbart in Höhe von | 0 | |||||||||||||
| 9.2 | Honorar für die Leistungen Handlungsbereich B wird vereinbart in Höhe von | 0 | |||||||||||||
| 9.3 | Honorar für die Leistungen Handlungsbereich C wird vereinbart in Höhe von | 0 | |||||||||||||
| 9.4 | Honorar für die Leistungen Handlungsbereich D wird vereinbart in Höhe von | 0 | |||||||||||||
| 9.5 | Honorar für die Leistungen Handlungsbereich E wird vereinbart in Höhe von | 0 | |||||||||||||
| 9.6 | Honorar für Freiberufliche Dienstleistungen in Höhe von | 0 | |||||||||||||
| 10 | Nebenkosten einschl. Reisekosten | (Keine Eingabe) | (Eingabe mehrfach) | (Eingabe richtig) | |||||||||||
| 10.1 | Die Nebenkosten nach § 14 HOAI werden nicht gesondert erstattet. [ausgenommen Z 11.1] | False | False | False | True | ||||||||||
| 10.2 | pauschal in Prozent des Nettohonorars: | 0 | True | False | |||||||||||
| 10.3 | insgesamt pauschal in EURO: | 0 | False | False | |||||||||||
| 11 | Ergänzende Vereinbarung zu den Nebenkosten | False | |||||||||||||
| 11.1 | Die Nebenkosten nach § 14 HOAI sind im Angebotsdokument anzugeben. | False | |||||||||||||
| Folgende hier aufgeführten Kosten werden gesondert auf Einzelnachweis vergütet: | |||||||||||||||
| 11.2 | Reisekosten | False | |||||||||||||
| 11.3 | z.B. Mehrfertigungen | False | |||||||||||||
| Auftragssumme | |||||||||||||||
| 12 | Honorar Projektsteuerung / Projektmanagement netto | 0 | |||||||||||||
| 13 | zzgl. MwSt. | 0.19 | 0 | ||||||||||||
| 14 | Honorar Projektsteuerung / Projektmanagement brutto | [vorläufig] | 0 | ||||||||||||
| Zusätzliche Angaben zum Vertrag | |||||||||||||||
| 15 | Stundensätze für Leistungsänderungen (soweit nicht über Leistungsposition zu vergüten) | ||||||||||||||
| 15.1 | Projektleiter | EURO/h netto | True | ||||||||||||
| 15.2 | Projektbearbeiter | EURO/h netto | True | ||||||||||||
| 15.3 | Projektassistent | EURO/h netto | True | ||||||||||||
| 16 | Fachlich Verantwortliche für die Erbringung der vertraglichen Leistung: | ||||||||||||||
| 16.1 | Fachlich Verantwortlicher | Name | |||||||||||||
| 16.2 | Qualifikation | ||||||||||||||
| 16.3 | Vertreter | Name | |||||||||||||
| 16.4 | Qualifikation | ||||||||||||||
| 16.99 | Wertung Honorarangebot über fiktiven Aufwandsansatz | False | |||||||||||||
| zur Herbeiführung der Vergleichbarkeit der Angebote | |||||||||||||||
| 17 | Stunden für Leistungsänderungen | ||||||||||||||
| 17.1 | Projektleiter | h | |||||||||||||
| 17.2 | Projektbearbeiter | h | |||||||||||||
| 17.3 | Projektassistent | h | |||||||||||||
| 18 | Sonstige Vereinbarungen: | Menge | EP | ||||||||||||
| 18.1 | Inhalt aus Z 11.3 | (Felder werden nur rot, wenn Vorgabe durch AG erfolgt ist) | |||||||||||||
| 18.2 | |||||||||||||||
| 19 | Summe fiktiver Aufwandsansatz | ||||||||||||||
| Wertungssumme | |||||||||||||||
| 20 | Angebotssumme netto [ Z 12 + Z 19 ] | 0 | |||||||||||||
| 21 | zzgl. MwSt. | 0.19 | 0 | ||||||||||||
| 22 | Angebotssumme brutto | 0 | |||||||||||||
| Die Angebotssumme wird zur Ermittlung der Wertungsreihenfolge herangezogen; jedoch nicht Vertragsbestandteil! |
F Honorarübersicht
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Unnamed: 10 | Unnamed: 11 | Unnamed: 12 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektsteuerung / Projektmanagement | VII.27.4 | Teil F | Honorarübersicht | Bezeichnung Tabellenblatt: | ||||||||
| Honorarübersicht | Vertragsnr.: | 000.912.310 | F Honorarübersicht | |||||||||
| Maßnahmennr: | B11H.E1214200.12 /14 | Vergabenr.: | 26-078111 | |||||||||
| Maßnahme: | LGL - Ersatzneubau Laborgebäude (Parkdeck Vorabmaßnahme) / Ersatzneubau Energiezentrale | |||||||||||
| und Infrastruktur | ||||||||||||
| Bieter: | ||||||||||||
| Honorarübersicht Hochbau - Land | ||||||||||||
| Summe Titel | Summe | Neben- kosten | Honorar Projektsteuerung / Projektmanagement netto | MwSt. | Honorar Projektsteuerung / Projektmanagement brutto | |||||||
| Leistung | netto | netto | ||||||||||
| EURO | EURO | EURO | EURO | EURO | EURO | |||||||
| Projektstufe 1 Grundleistungen | ||||||||||||
| Handlungsbereich A | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich B | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich C | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich D | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich E | 0 | |||||||||||
| Projektstufe 1 Besondere Leistungen | ||||||||||||
| Handlungsbereich A | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich B | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich C | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich D | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich E | 0 | |||||||||||
| Summe Projektstufe 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||
| Projektstufe 2a Grundleistungen | ||||||||||||
| Handlungsbereich A | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich B | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich C | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich D | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich E | 0 | |||||||||||
| Projektstufe 2a Besondere Leistungen | ||||||||||||
| Handlungsbereich A | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich B | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich C | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich D | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich E | 0 | |||||||||||
| Summe Projektstufe 2a | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||
| Projektstufe 2b Grundleistungen | ||||||||||||
| Handlungsbereich A | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich B | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich C | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich D | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich E | 0 | |||||||||||
| Projektstufe 2b Besondere Leistungen | ||||||||||||
| Handlungsbereich A | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich B | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich C | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich D | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich E | 0 | |||||||||||
| Summe Projektstufe 2b | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||
| Projektstufe 3 Grundleistungen | ||||||||||||
| Handlungsbereich A | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich B | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich C | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich D | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich E | 0 | |||||||||||
| Projektstufe 3 Besondere Leistungen | ||||||||||||
| Handlungsbereich A | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich B | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich C | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich D | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich E | 0 | |||||||||||
| Summe Projektstufe 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||
| Projektstufe 4 Grundleistungen | ||||||||||||
| Handlungsbereich A | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich B | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich C | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich D | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich E | 0 | |||||||||||
| Projektstufe 4 Besondere Leistungen | ||||||||||||
| Handlungsbereich A | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich B | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich C | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich D | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich E | 0 | |||||||||||
| Summe Projektstufe 4 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||
| Projektstufe 5 Grundleistungen | ||||||||||||
| Handlungsbereich A | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich B | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich C | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich D | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich E | 0 | |||||||||||
| Projektstufe 5 Besondere Leistungen | ||||||||||||
| Handlungsbereich A | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich B | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich C | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich D | 0 | |||||||||||
| Handlungsbereich E | 0 | |||||||||||
| Summe Projektstufe 5 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||
| Summe | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
G Honorarabrechnung
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Unnamed: 10 | Unnamed: 11 | Unnamed: 12 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektsteuerung / Projektmanagement | VII.27.4 | Teil G | Honorarabrechnung | Zellverknüpfungen | Bezeichnung Tabellenblatt: | |||||||
| Honorarabrechnung | Vertragsnr.: | 000.912.310 | G Honorarabrechnung | |||||||||
| Maßnahmennr: | B11H.E1214200.12 /14 | Vergabenr.: | 26-078111 | |||||||||
| Maßnahme: | LGL - Ersatzneubau Laborgebäude (Parkdeck Vorabmaßnahme) / Ersatzneubau Energiezentrale | |||||||||||
| und Infrastruktur | ||||||||||||
| Bieter: | ||||||||||||
| Honorarabrechnung Hochbau - Land | ||||||||||||
| Hauptauftrag | ||||||||||||
| Auftragsabwicklung | ||||||||||||
| incl. Stufenabruf Nr.: | ||||||||||||
| Leistungen | Hauptauftrag | beauftragte Summe | Honorarabrechnung | |||||||||
| Honorar Projektsteuerung / Projektmanagement brutto | beauf-tragt | anteiliges Honorar brutto | erbrachte Leistung | geprüftes Honorar brutto | ||||||||
| EURO | EURO | Prozent | EURO | |||||||||
| Summe Projektstufe 1 | 0 | 0 | True | |||||||||
| Summe Projektstufe 2a | 0 | False | ||||||||||
| Summe Projektstufe 2b | 0 | False | ||||||||||
| Summe Projektstufe 3 | 0 | False | ||||||||||
| Summe Projektstufe 4 | 0 | False | ||||||||||
| Summe Projektstufe 5 | 0 | False | ||||||||||
| Honorar - Hauptauftrag | 0 | 0 | 0 | |||||||||
| Vertragsergänzung | ||||||||||||
| Nr. | Bezeichnung | EURO | Prozent | EURO | ||||||||
| NA 01 | zusätzliche Leistung | |||||||||||
| NA 02 | ||||||||||||
| NA 03 | ||||||||||||
| NA 04 | ||||||||||||
| NA 05 | ||||||||||||
| NA 06 | ||||||||||||
| Honorar incl. Vertragsergänzungen | 0 | 0 | 0 | |||||||||
| Abrechnung | ||||||||||||
| Honorarsumme (kummulativ) | 0 | |||||||||||
| bisher abgerechnet: | Abrechnungsstand vom: … | |||||||||||
| Auszahlungsbetrag: | 0 |
Z Preisspiegel
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Fachbereich | Maßnahmennr | Maßnahme | Vergabenr | Bieter | Wertungssumme | ||
| VII.27.4 Projektsteuerung / Projektmanagement | B11H.E1214200.12 /14 | LGL - Ersatzneubau Laborgebäude (Parkdeck Vorabmaßnahme) / Ersatzneubau Energiezentrale und Infrastruktur | 26-078111 | 0 | 0 | ||
| Bezeichnung | Angebot | Index | |||||
| 9.1 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich A - Projektstufe 1 | 0 | 1 | |||||
| 9.1 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich A - Projektstufe 2a | 0 | 2 | |||||
| 9.1 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich A - Projektstufe 2b | 0 | 3 | |||||
| 9.1 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich A - Projektstufe 3 | 0 | 4 | |||||
| 9.1 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich A - Projektstufe 4 | 0 | 5 | |||||
| 9.1 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich A - Projektstufe 5 | 0 | 6 | |||||
| 9.2 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich B - Projektstufe 1 | 0 | 7 | |||||
| 9.2 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich B - Projektstufe 2a | 0 | 8 | |||||
| 9.2 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich B - Projektstufe 2b | 0 | 9 | |||||
| 9.2 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich B - Projektstufe 3 | 0 | 10 | |||||
| 9.2 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich B - Projektstufe 4 | 0 | 11 | |||||
| 9.2 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich B - Projektstufe 5 | 0 | 12 | |||||
| 9.3 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich C - Projektstufe 1 | 0 | 13 | |||||
| 9.3 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich C - Projektstufe 2a | 0 | 14 | |||||
| 9.3 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich C - Projektstufe 2b | 0 | 15 | |||||
| 9.3 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich C - Projektstufe 3 | 0 | 16 | |||||
| 9.3 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich C - Projektstufe 4 | 0 | 17 | |||||
| 9.3 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich C - Projektstufe 5 | 0 | 18 | |||||
| 9.4 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich D - Projektstufe 1 | 0 | 19 | |||||
| 9.4 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich D - Projektstufe 2a | 0 | 20 | |||||
| 9.4 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich D - Projektstufe 2b | 0 | 21 | |||||
| 9.4 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich D - Projektstufe 3 | 0 | 22 | |||||
| 9.4 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich D - Projektstufe 4 | 0 | 23 | |||||
| 9.4 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich D - Projektstufe 5 | 0 | 24 | |||||
| 9.5 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich E - Projektstufe 1 | 0 | 25 | |||||
| 9.5 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich E - Projektstufe 2a | 0 | 26 | |||||
| 9.5 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich E - Projektstufe 2b | 0 | 27 | |||||
| 9.5 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich E - Projektstufe 3 | 0 | 28 | |||||
| 9.5 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich E - Projektstufe 4 | 0 | 29 | |||||
| 9.5 Honorar für Grundlstg Handlungsbereich E - Projektstufe 5 | 0 | 30 | |||||
| 9.1 Honorar für Besond.Leistg. Handlungsbereich A (s.Teil C) | 0 | 31 | |||||
| 9.2 Honorar für Besond.Leistg. Handlungsbereich B (s.Teil C) | 0 | 32 | |||||
| 9.3 Honorar für Besond.Leistg. Handlungsbereich C (s.Teil C) | 0 | 33 | |||||
| 9.4 Honorar für Besond.Leistg. Handlungsbereich D (s.Teil C) | 0 | 34 | |||||
| 9.5 Honorar für Besond.Leistg. Handlungsbereich E (s.Teil C) | 0 | 35 | |||||
| 9.6 Summe Honorar für Leistungen Handlungsbereiche A-E | 0 | 36 | |||||
| 10.2 Nebenkosten in % | 0 | 37 | |||||
| 10 Nebenkosten | 0 | 38 | |||||
| 12 Auftragssumme netto | 0 | 39 | |||||
| 13 Mehrwertsteuer in % | 19 | 40 | |||||
| 13 Mehrwertsteuer | 0 | 41 | |||||
| 14 Auftragsumme brutto | 0 | 42 | |||||
| 15.1 Projektleiter | 0 | 43 | |||||
| 17.1 Projektleiter mit Std. | 44 | ||||||
| 15.2 Projektbearbeiter | 0 | 45 | |||||
| 17.2 Projektbearbeiter mit Std. | 46 | ||||||
| 15.3 Projektassistent | 0 | 47 | |||||
| 17.3 Projektassistent mit Std. | 48 | ||||||
| 18 Sonstige Vereinbarungen: | 49 | ||||||
| 20 Wertungssumme netto | 0 | 50 | |||||
| 21 Mehrwertsteuer | 0 | 51 | |||||
| 22 Wertungssumme brutto | 0 | 52 | |||||
| Bezeichnung Besond Lstg | Menge | Einheit | EP-Preis | Netto-GP-Preis | |||
| A | 46.0 | ||||||
| 47.0 | |||||||
| 48.0 | |||||||
| 49.0 | |||||||
| 50.0 | |||||||
| 51.0 | |||||||
| 52.0 | |||||||
| 53.0 | |||||||
| 54.0 | |||||||
| 55.0 | |||||||
| 56.0 | |||||||
| 57.0 | |||||||
| 58.0 | |||||||
| 59.0 | |||||||
| 60.0 | |||||||
| 61.0 | |||||||
| 62.0 | |||||||
| 63.0 | |||||||
| 64.0 | |||||||
| 65.0 | |||||||
| 66.0 | |||||||
| 67.0 | |||||||
| 68.0 | |||||||
| 69.0 | |||||||
| 70.0 | |||||||
| 71.0 | |||||||
| 72.0 | |||||||
| 73.0 | |||||||
| 74.0 | |||||||
| 75.0 | |||||||
| 76.0 | |||||||
| 77.0 | |||||||
| 78.0 | |||||||
| 79.0 | |||||||
| 80.0 | |||||||
| 81.0 | |||||||
| 82.0 | |||||||
| 83.0 | |||||||
| 84.0 | |||||||
| 85.0 | |||||||
| 86.0 | |||||||
| 87.0 | |||||||
| 88.0 | |||||||
| 89.0 | |||||||
| 90.0 | |||||||
| 91.0 | |||||||
| 92.0 | |||||||
| 93.0 | |||||||
| 94.0 | |||||||
| 95.0 | |||||||
| 96.0 | |||||||
| 97.0 | |||||||
| 98.0 | |||||||
| 99.0 | |||||||
| 100.0 | |||||||
| 101.0 | |||||||
| 102.0 | |||||||
| 103.0 | |||||||
| 104.0 | |||||||
| 105.0 | |||||||
| 106.0 | |||||||
| 107.0 | |||||||
| 108.0 | |||||||
| 109.0 | |||||||
| 110.0 | |||||||
| 111.0 | |||||||
| 112.0 | |||||||
| 113.0 | |||||||
| 114.0 | |||||||
| 115.0 | |||||||
| 116.0 | |||||||
| 117.0 | |||||||
| 118.0 | |||||||
| 119.0 | |||||||
| 120.0 | |||||||
| 121.0 | |||||||
| 122.0 | |||||||
| 123.0 | |||||||
| 124.0 | |||||||
| 125.0 | |||||||
| 126.0 | |||||||
| 127.0 | |||||||
| 128.0 | |||||||
| 129.0 | |||||||
| 130.0 | |||||||
| 131.0 | |||||||
| 132.0 | |||||||
| 133.0 | |||||||
| 134.0 | |||||||
| 135.0 | |||||||
| 136.0 | |||||||
| 137.0 | |||||||
| 138.0 | |||||||
| 139.0 | |||||||
| 140.0 | |||||||
| 141.0 | |||||||
| 142.0 | |||||||
| 143.0 | |||||||
| 144.0 | |||||||
| 145.0 | |||||||
| 146.0 | |||||||
| 147.0 | |||||||
| 148.0 | |||||||
| 149.0 | |||||||
| 150.0 | |||||||
| 151.0 | |||||||
| 152.0 | |||||||
| 153.0 | |||||||
| 154.0 | |||||||
| 155.0 | |||||||
| 156.0 | |||||||
| 157.0 | |||||||
| 158.0 | |||||||
| 159.0 | |||||||
| 160.0 | |||||||
| 161.0 | |||||||
| 162.0 | |||||||
| 163.0 | |||||||
| 164.0 | |||||||
| 165.0 | |||||||
| 166.0 | |||||||
| 167.0 | |||||||
| 168.0 | |||||||
| 169.0 | |||||||
| 170.0 | |||||||
| 171.0 | |||||||
| 172.0 | |||||||
| 173.0 | |||||||
| 174.0 | |||||||
| 175.0 | |||||||
| 176.0 | |||||||
| 177.0 | |||||||
| 178.0 | |||||||
| 179.0 | |||||||
| 180.0 | |||||||
| 181.0 | |||||||
| 182.0 | |||||||
| 183.0 | |||||||
| 184.0 | |||||||
| 185.0 | |||||||
| 186.0 | |||||||
| 187.0 | |||||||
| 188.0 | |||||||
| 189.0 | |||||||
| 190.0 | |||||||
| 191.0 | |||||||
| 192.0 | |||||||
| 12 Leistungen der Mieterkoordination gem. AHO, Heft Nr. 19, Kap. 12... Lean Management | pauschal | 0 | 193.0 | ||||
| 194.0 | |||||||
| 12 Leistungen der Mieterkoordination gem. AHO, Heft Nr. 19, Kap. 12... Lean Management | pauschal | 0 | 195.0 | ||||
| 196.0 | |||||||
| 197.0 | |||||||
| 198.0 | |||||||
| 12 Leistungen der Mieterkoordination gem. AHO, Heft Nr. 19, Kap. 12... Lean Management | pauschal | 0 | 199.0 | ||||
| 200.0 | |||||||
| 12 Leistungen der Mieterkoordination gem. AHO, Heft Nr. 19, Kap. 12... Lean Management | pauschal | 0 | 201.0 | ||||
| 202.0 | |||||||
| 12 Leistungen der Mieterkoordination gem. AHO, Heft Nr. 19, Kap. 12... Lean Management | pauschal | 0 | 203.0 | ||||
| 204.0 | |||||||
| 205.0 | |||||||
| 206.0 | |||||||
| 14 BIM-Management... AwF 000 – Grundsätzliches Organisation, Vorbereitung, Leitung und Dokumentation des BIM-Kickoffs. Teilnahme an den (BIM Abwicklungs Plan) BAP-Workshops und an den modellbasierten Planungsbesprechungen. Organisation, Vorbereitung, Leitung und Dokumentation der BIM-Besprechungen bzw. BIM-Jour Fixes. Überwachung der BIM-Prozesse aus Sicht des Auftraggebers sowie der BIM-Implementierung auf Grundlage der AIA und des BAP. Mitwirkung beim Aufsetzen der CDE. Aufsetzen und Administration des Aufgabenmanagementsystems. Erstellung der BIM-Statusberichte zur Vorbereitung der BIM-Strategiebesprechungen und BIM-Jour-Fixes. Organisation, Vorbereitung, Leitung und Dokumentation der BIM-Strategiebesprechungen. Erstellung und Bereitstellung der übergeordneten Projektdokumentation. AwF 020 – Bedarfsplanung Aufsetzen und Administration des digitalen Raum- und Gebäudebuchs (RGB) Leistungsübergreifende Qualitätsüberprüfung des digitalen RGB, z.B. stichprobenartige Überprüfung von Raumtypen und Attributstrukturen sowie die Auswertung der Befüllung des RGB. | pauschal | 0 | 207.0 | ||||
| pauschal | 0 | 208.0 | |||||
| 209.0 | |||||||
| 210.0 | |||||||
| 211.0 | |||||||
| 212.0 | |||||||
| 213.0 | |||||||
| 214.0 | |||||||
| 215.0 | |||||||
| 216.0 | |||||||
| 217.0 | |||||||
| 218.0 | |||||||
| B | 44.0 | ||||||
| 45.0 | |||||||
| 46.0 | |||||||
| 47.0 | |||||||
| 48.0 | |||||||
| 49.0 | |||||||
| 50.0 | |||||||
| 51.0 | |||||||
| 52.0 | |||||||
| 53.0 | |||||||
| 54.0 | |||||||
| 55.0 | |||||||
| 56.0 | |||||||
| 57.0 | |||||||
| 58.0 | |||||||
| 59.0 | |||||||
| 60.0 | |||||||
| 61.0 | |||||||
| 62.0 | |||||||
| 63.0 | |||||||
| 64.0 | |||||||
| 65.0 | |||||||
| 66.0 | |||||||
| 67.0 | |||||||
| 68.0 | |||||||
| 69.0 | |||||||
| 70.0 | |||||||
| 71.0 | |||||||
| 72.0 | |||||||
| 73.0 | |||||||
| 74.0 | |||||||
| 75.0 | |||||||
| 76.0 | |||||||
| 77.0 | |||||||
| 78.0 | |||||||
| 79.0 | |||||||
| 80.0 | |||||||
| 81.0 | |||||||
| 82.0 | |||||||
| 83.0 | |||||||
| 84.0 | |||||||
| 85.0 | |||||||
| 86.0 | |||||||
| 87.0 | |||||||
| 88.0 | |||||||
| 89.0 | |||||||
| 90.0 | |||||||
| 91.0 | |||||||
| 92.0 | |||||||
| 93.0 | |||||||
| 94.0 | |||||||
| 95.0 | |||||||
| 96.0 | |||||||
| 97.0 | |||||||
| 98.0 | |||||||
| 99.0 | |||||||
| 100.0 | |||||||
| 101.0 | |||||||
| 102.0 | |||||||
| 103.0 | |||||||
| 104.0 | |||||||
| 105.0 | |||||||
| 106.0 | |||||||
| 107.0 | |||||||
| 108.0 | |||||||
| 109.0 | |||||||
| 110.0 | |||||||
| 111.0 | |||||||
| 112.0 | |||||||
| 113.0 | |||||||
| 114.0 | |||||||
| 115.0 | |||||||
| 116.0 | |||||||
| 117.0 | |||||||
| 118.0 | |||||||
| 119.0 | |||||||
| 120.0 | |||||||
| 121.0 | |||||||
| 122.0 | |||||||
| 9 BIM-Management... AwF 000 – Grundsätzliches Teilnahme an den BAP-Workshops und an den modellbasierten Planungsbesprechungen. Mitwirkung bei der Erstellung des BIM-Abwicklungsplans (BAP) und Prüfung des BAP. Erstellung der Freigabeempfehlungen für den BAP an den BIM-Informationsmanager. Überwachung der BIM-Prozesse aus Sicht des Auftraggebers sowie der BIM-Implementierung auf Grundlage der AIA und des BAP. Einschließlich der Überwachung der Nutzung der im Projekt vereinbarten Technologien, z.B. gemeinsame Datenumgebung (CDE), Aufgabenmanagementsystem, Raum- und Gebäudebuch (RGB). Überwachung der BIM-Leistungen der BIM-Gesamtkoordination. Erstellung der BIM-Statusberichte zur Vorbereitung der BIM-Strategiebesprechungen und BIM-Jour-Fixes. Erstellung eines Konzepts zur Qualitätssicherung inkl. der Definition von Qualitätssicherungsprozessen und -kriterien zur erfolgreichen BIM-Implementierung gemäß den AIA. Einschließlich der Sicherstellung der Integration des Qualitätssicherungskonzepts in den BAP. | pauschal | 0 | 123.0 | ||||
| 9 BIM-Management... AwF 050 – Koordination der Fachgewerke Zusammenführen der Testdatenmodelle in einem Koordinationsmodell. Qualitätsüberprüfung der Fachmodelle anhand des Koordinationsmodells. Einschließlich der Nutzung des Aufgabenmanagementsystems für die modellbasierte Kollaboration und Kommunikation. Zusammenführen der Bestandsmodelle in einem Koordinationsmodell. Leistungsübergreifende Qualitätsüberprüfung der Fachmodelle anhand des Koordinationsmodells. Einschließlich der Nutzung des Aufgabenmanagementsystems für die modellbasierte Kollaboration und Kommunikation. Erstellung und Bereitstellung der BIM-Prüfberichte Erarbeitung der Freigabeempfehlungen für die Fachmodelle an den BIM-Informationsmanager nach vollständigem Abschluss der Leistungsphase. | pauschal | 0 | 124.0 | ||||
| 9 BIM-Management... AwF 050 – Koordination der Fachgewerke Zusammenführen der Testdatenmodelle in einem Koordinationsmodell. Qualitätsüberprüfung der Fachmodelle anhand des Koordinationsmodells. Einschließlich der Nutzung des Aufgabenmanagementsystems für die modellbasierte Kollaboration und Kommunikation. Zusammenführen der Bestandsmodelle in einem Koordinationsmodell. Leistungsübergreifende Qualitätsüberprüfung der Fachmodelle anhand des Koordinationsmodells. Einschließlich der Nutzung des Aufgabenmanagementsystems für die modellbasierte Kollaboration und Kommunikation. Erstellung und Bereitstellung der BIM-Prüfberichte Erarbeitung der Freigabeempfehlungen für die Fachmodelle an den BIM-Informationsmanager nach vollständigem Abschluss der Leistungsphase. | pauschal | 0 | 125.0 | ||||
| 126.0 | |||||||
| 9 BIM-Management... AwF 020 – Bedarfsplanung Aufsetzen und Administration des digitalen Raum- und Gebäudebuchs (RGB) Leistungsübergreifende Qualitätsüberprüfung des digitalen RGB, z.B. stichprobenartige Überprüfung von Raumtypen und Attributstrukturen sowie die Auswertung der Befüllung des RGB. | pauschal | 0 | 127.0 | ||||
| 128.0 | |||||||
| 9 BIM-Management... AwF 000 – Grundsätzliches Überwachung der BIM-Prozesse aus Sicht des Auftraggebers sowie der BIM-Implementierung auf Grundlage der AIA und des BAP. Einschließlich der Überwachung der Nutzung der im Projekt vereinbarten Technologien, z.B. CDE, Aufgabenmanagementsystem, RGB. | pauschal | 0 | 129.0 | ||||
| 130.0 | |||||||
| 9 BIM-Management... AwF 000 – Grundsätzliches Mitwirkung bei der Fortschreibung des BAP und Prüfung des BAP. Erstellung der Freigabeempfehlungen für den BAP an den BIM-Informationsmanager. Überwachung der BIM-Prozesse aus Sicht des Auftraggebers sowie der BIM-Implementierung auf Grundlage der AIA und des BAP. Einschließlich der Überwachung der Nutzung der im Projekt vereinbarten Technologien, z.B. CDE, Aufgabenmanagementsystem, RGB. Überwachung der BIM-Leistungen der BIM-Gesamtkoordination. Erstellung der BIM-Statusberichte zur Vorbereitung der BIM-Strategiebesprechungen und BIM-Jour-Fixes. Leistungsübergreifende Qualitätsüberprüfung der Fachmodelle anhand des Koordinationsmodells. Einschließlich der Nutzung des Aufgabenmanagementsystems für die modellbasierte Kollaboration und Kommunikation. Erstellung und Bereitstellung der BIM-Prüfberichte | pauschal | 0 | 131.0 | ||||
| 132.0 | |||||||
| 9 BIM-Management... AwF 180 – Inbetriebnahmemanagement Überwachung der BIM-Prozesse zur Sicherstellung der Übergabefähigkeit der digitalen Projektinformationen an den Betrieb. Überwachung der Einhaltung der Betreiber-Informationsanforderungen gemäß AIA und BAP. Überprüfung der Vollständigkeit und Konsistenz der As-Built-Modelle einschließlich der alphanumerischen Informationen. Qualitätsprüfung der Betreiberinformationen und Assetdaten für die Übergabe an CAFM-/FM-Systeme. Organisation, Vorbereitung, Leitung und Dokumentation der BIM-Übergabebesprechungen. Mitwirkung bei der Durchführung der modellbasierten Abnahmen. Prüfung der Einhaltung der vereinbarten Daten- und Modellstrukturen gemäß AIA/BAP. Prüfen der BIM-Abschlussberichte. Dokumentation offener Punkte und Restleistungen im Zusammenhang mit den digitalen Übergabedaten. Unterstützung des Auftraggebers bei der Überführung der BIM-Daten in den Betrieb. CAFM-Kompatibilität und Integration, Betreiberdatenprüfung, Übergabe nach ISO 19650, COBie / IFC / FM-Schnittstellen (Construction Operations Building Information Exchange / Industry Foundation Classes / Facility Management) AwF 190 – Bauwerksdokumentation Koordination der Zusammenführung der As-Built-Fachmodelle zum Übergabemodell. Prüfen der Dokumentationsanforderungen. Überwachen der Datenlieferungen. Koordination der Modellzusammenführung. Organisation von Prüf- und Freigabeprozessen. Sicherstellung der Einhaltung von AIA und BAP. | pauschal | 0 | 133.0 | ||||
| 9 BIM-Management... AwF 190 – Bauwerksdokumentation Koordination der Zusammenführung der As-Built-Fachmodelle zum Übergabemodell. Prüfen der Dokumentationsanforderungen. Überwachen der Datenlieferungen. Koordination der Modellzusammenführung. Organisation von Prüf- und Freigabeprozessen. Sicherstellung der Einhaltung von AIA und BAP. | pauschal | 0 | 134.0 | ||||
| C | 48.0 | ||||||
| 49.0 | |||||||
| 1 Verwenden von auftraggeberseitig vorgegebenen EDV-Programmen mit besonderen ... HASTA Haushaltsprogramm | pauschal | 0 | 50.0 | ||||
| 51.0 | |||||||
| 1 Verwenden von auftraggeberseitig vorgegebenen EDV-Programmen mit besonderen ... Ermitteln der Grobkosten in der ersten Ebene der Kostengliederung nach DIN 276 auf Basis der Zwischenergebnisse der Vorplanung unter Berücksichtigung projektspezifischer Flächen, Kubaturen, Qualitäten, Kostenkennwerten sowie einer ersten Einschätzung der Besonderen Kosten in der Regel zum Zeitpunkt des ersten Planumlaufs, sobald Grundrisse, Kubatur und das Technikkonzept vorliegen. Der genaue Zeitpunkt wird von der Projektleitung bzw. der Projektsteuerung in Absprache mit den an der Planung Beteiligten während des Planungs prozesses festgelegt. Überwachen der Kostenobergrenze und rechtzeitige Information bei möglicher Überschreitung. Beratung und Vorschläge zur Einhaltung der vereinbarten Kostenobergrenze. HASTA Haushaltsprogramm | pauschal | 0 | 52.0 | ||||
| 53.0 | |||||||
| 1 Verwenden von auftraggeberseitig vorgegebenen EDV-Programmen mit besonderen ... Erstellen einer vertieften Kostenschätzung in der dritten Ebene der Kostengliederung nach DIN 276 auf Basis von Mengenansätzen und kostengruppenspezifischer Grobkostenele menten. HASTA Haushaltsprogramm | pauschal | 0 | 54.0 | ||||
| 55.0 | |||||||
| 1 Verwenden von auftraggeberseitig vorgegebenen EDV-Programmen mit besonderen ... HASTA Haushaltsprogramm | pauschal | 0 | 56.0 | ||||
| 57.0 | |||||||
| 1 Verwenden von auftraggeberseitig vorgegebenen EDV-Programmen mit besonderen ... HASTA Haushaltsprogramm | pauschal | 0 | 58.0 | ||||
| 59.0 | |||||||
| 1 Verwenden von auftraggeberseitig vorgegebenen EDV-Programmen mit besonderen ... HASTA Haushaltsprogramm | pauschal | 0 | 60.0 | ||||
| 61.0 | |||||||
| 62.0 | |||||||
| 63.0 | |||||||
| 64.0 | |||||||
| 65.0 | |||||||
| 66.0 | |||||||
| 67.0 | |||||||
| 68.0 | |||||||
| 69.0 | |||||||
| 70.0 | |||||||
| 71.0 | |||||||
| 72.0 | |||||||
| 73.0 | |||||||
| 2 Erstellen des Verwedungsnachweises... Nutzereinrichtungen - Inbetriebnahmen, Abnahmen, Konformitätsprüfung | pauschal | 0 | 74.0 | ||||
| 75.0 | |||||||
| 76.0 | |||||||
| 77.0 | |||||||
| 78.0 | |||||||
| 79.0 | |||||||
| 80.0 | |||||||
| 81.0 | |||||||
| 82.0 | |||||||
| 83.0 | |||||||
| 84.0 | |||||||
| 85.0 | |||||||
| 86.0 | |||||||
| 87.0 | |||||||
| 88.0 | |||||||
| 89.0 | |||||||
| 90.0 | |||||||
| 91.0 | |||||||
| 92.0 | |||||||
| 93.0 | |||||||
| 94.0 | |||||||
| 95.0 | |||||||
| 96.0 | |||||||
| 97.0 | |||||||
| 98.0 | |||||||
| 99.0 | |||||||
| 4 Prüfen der Rechnungen der ausführenden Unternehmen, soweit die Leistungen nicht ... Prüfen von Rechnungen sonst. Ausführender Firmen, die nicht von FBT betreut werden. | pauschal | 0 | 100.0 | ||||
| 101.0 | |||||||
| 102.0 | |||||||
| 103.0 | |||||||
| 104.0 | |||||||
| 105.0 | |||||||
| 106.0 | |||||||
| 107.0 | |||||||
| 108.0 | |||||||
| 109.0 | |||||||
| 110.0 | |||||||
| 111.0 | |||||||
| 112.0 | |||||||
| 113.0 | |||||||
| 114.0 | |||||||
| 115.0 | |||||||
| 116.0 | |||||||
| 117.0 | |||||||
| 118.0 | |||||||
| 119.0 | |||||||
| 120.0 | |||||||
| 121.0 | |||||||
| 122.0 | |||||||
| 123.0 | |||||||
| 124.0 | |||||||
| 125.0 | |||||||
| 6 BIM-Management... AwF 080 Ableitung von Planunterlagen (Ausschreibung und Vergabe) Konsistenzprüfung LV-Modell | pauschal | 0 | 126.0 | ||||
| 127.0 | |||||||
| 128.0 | |||||||
| 129.0 | |||||||
| 6 BIM-Management... AwF 190 - Bauwerksdokumentation Kostenabschlussdaten sichern | pauschal | 0 | 130.0 | ||||
| 131.0 | |||||||
| D | 40.0 | ||||||
| 41.0 | |||||||
| 42.0 | |||||||
| 43.0 | |||||||
| 44.0 | |||||||
| 45.0 | |||||||
| 46.0 | |||||||
| 47.0 | |||||||
| 3 Erstellen eines Logistikkonzeptes... Erstellen eines Baulogistikkonzepts | pauschal | 0 | 48.0 | ||||
| 49.0 | |||||||
| 3 Erstellen eines Logistikkonzeptes... Überprüfung Logistikkonzept d. Objektplaners-Anpassung des Konzepts nach Abst. AG | pauschal | 0 | 50.0 | ||||
| 51.0 | |||||||
| 3 Erstellen eines Logistikkonzeptes... Aufstellen eines Vergabeterminplans und Baudurchführungsterminplans. | pauschal | 0 | 52.0 | ||||
| 53.0 | |||||||
| 54.0 | |||||||
| 55.0 | |||||||
| 56.0 | |||||||
| 57.0 | |||||||
| 58.0 | |||||||
| 59.0 | |||||||
| 60.0 | |||||||
| 61.0 | |||||||
| 62.0 | |||||||
| 63.0 | |||||||
| 64.0 | |||||||
| 65.0 | |||||||
| 66.0 | |||||||
| 67.0 | |||||||
| 68.0 | |||||||
| 69.0 | |||||||
| 4 Koordinationsleistungen nach Projektabschluss, bzw. die in der LPH 9/FBT’s ... Koordinationsleistungen nach Projektabschluss, bzw. die in der LPH 9/FBT’s • Koordination der fachlichen Bewertung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen festgestellt werden • Koordination der Nachregulierungsarbeiten in der ersten Heiz-/Kühlperiode • Koordination der Überwachungsleistungen zur Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen • Koordination der Freigabe von Gewährleistungsbürgschaften • Koordination der Objektbegehungen zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen | pauschal | 0 | 70.0 | ||||
| 71.0 | |||||||
| 72.0 | |||||||
| 73.0 | |||||||
| 5 BIM-Management... AwF 060 – Terminplanung der Ausführung Anforderungen an 4D-Terminplanung definieren BIM-Liefer- und Prüfmeilensteine festlegen BIM-Prozesse in Terminstrategie integrieren | pauschal | 0 | 74.0 | ||||
| 75.0 | |||||||
| 5 BIM-Management... AwF 060 – Terminplanung der Ausführung Verknüpfung Modell und Terminplan koordinieren Überwachung BIM-relevanter Freigabetermine Organisation erster 4D-Simulationen Terminierbarkeit von BIM-Liefergegenständen | pauschal | 0 | 76.0 | ||||
| 77.0 | |||||||
| 5 BIM-Management... AwF 060 – Terminplanung der Ausführung Bauablauf- und Logistiksimulationen steuern Bauphasenmodell und Terminplan abstimmen | pauschal | 0 | 78.0 | ||||
| 79.0 | |||||||
| 5 BIM-Management... AwF 080 – Ausschreibung und Vergabe Modelle termingerecht für Vergaben bereitstellen | pauschal | 0 | 80.0 | ||||
| 81.0 | |||||||
| 82.0 | |||||||
| 83.0 | |||||||
| 5 BIM-Management... AwF 190 – Bauwerksdokumentation Dokumentation terminlicher Projekterkenntnisse Auswertung der BIM-Terminsteuerung Abschlussberichte | pauschal | 0 | 84.0 | ||||
| 85.0 | |||||||
| E | 54.0 | ||||||
| 55.0 | |||||||
| 56.0 | |||||||
| 57.0 | |||||||
| 58.0 | |||||||
| 59.0 | |||||||
| 1 Mitwirken bei der Auswahl, Beschaffung, dem Aufbau und der Einführung von ... Mitwirken bei der Auswahl, Beschaffung, dem Aufbau und der Einführung von speziellen Informationssystemen (z.B. für Facility Management) | pauschal | 0 | 60.0 | ||||
| 61.0 | |||||||
| 62.0 | |||||||
| 63.0 | |||||||
| 64.0 | |||||||
| 65.0 | |||||||
| 66.0 | |||||||
| 67.0 | |||||||
| 68.0 | |||||||
| 69.0 | |||||||
| 70.0 | |||||||
| 71.0 | |||||||
| 72.0 | |||||||
| 73.0 | |||||||
| 74.0 | |||||||
| 75.0 | |||||||
| 76.0 | |||||||
| 77.0 | |||||||
| 78.0 | |||||||
| 79.0 | |||||||
| 80.0 | |||||||
| 81.0 | |||||||
| 82.0 | |||||||
| 83.0 | |||||||
| 84.0 | |||||||
| 85.0 | |||||||
| 86.0 | |||||||
| 87.0 | |||||||
| 88.0 | |||||||
| 89.0 | |||||||
| 90.0 | |||||||
| 91.0 | |||||||
| 92.0 | |||||||
| 93.0 | |||||||
| 94.0 | |||||||
| 95.0 | |||||||
| 96.0 | |||||||
| 97.0 | |||||||
| 98.0 | |||||||
| 99.0 | |||||||
| 100.0 | |||||||
| 101.0 | |||||||
| 102.0 | |||||||
| 103.0 | |||||||
| 104.0 | |||||||
| 105.0 | |||||||
| 4 Prüfung von baubetrieblichen/bauwirtschaftlichen Nachträgen ... • Mehrforderungen aus gestörter Bauablauf • Bauzeitverlängerung • Beschleunigung auch im Hinblick auf Schnittstellen zum Änderungs- und Regressmanagement | pauschal | 0 | 106.0 | ||||
| 107.0 | |||||||
| 4 Prüfung von baubetrieblichen/bauwirtschaftlichen Nachträgen ... • Mehrforderungen aus gestörter Bauablauf • Bauzeitverlängerung • Beschleunigung auch im Hinblick auf Schnittstellen zum Änderungs- und Regressmanagement | pauschal | 0 | 108.0 | ||||
| 109.0 | |||||||
| 110.0 | |||||||
| 111.0 | |||||||
| 112.0 | |||||||
| 113.0 | |||||||
| 114.0 | |||||||
| 115.0 | |||||||
| 116.0 | |||||||
| 117.0 | |||||||
| 5 BIM-Management... AwF 080 – Ausschreibung und Vergabe BIM-Anforderungen in Ausschreibungen sicherstellen Prüfung vorgesehener BIM-Liefergegenstände BIM-Mitwirkungspflichten abstimmen | pauschal | 0 | 118.0 | ||||
| 119.0 | |||||||
| 120.0 | |||||||
| 121.0 | |||||||
| 5 BIM-Management... AwF 180 – Inbetriebnahmemanagement Erfüllung BIM-Vertragsanforderungen überwachen Digitale Projektübergabe koordinieren Vollständigkeit der BIM-Liefergegenstände sicherstellen BIM-bezogene Abnahmen begleiten | pauschal | 0 | 122.0 | ||||
| 123.0 |