01_Info DSGVO RTK.pdf

Projektsteuerung für die Generalsanierung der Aartalschule in Aarbergen-Kettenbach

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 16:31 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.had.de

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Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutz-

Grundverordnung (DS-GVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen

Die Vergabestelle (Zentrale Vergabestelle des Rheingau-Taunus-Kreises im Folgenden „ZVS- RTK“ genannt) verarbeitet im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge neben unterneh- mensbezogenen auch personenbezogene Daten. Mit diesem Datenschutzhinweis möchten wie Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezo- genen Daten informieren.

  1. Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung?

Verantwortlicher nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden abgekürzt als DSGVO) ist der Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises Kontaktdaten: Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises Heimbacher Str. 7 65307 Bad Schwalbach Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises unter der Rubrik Datenschutz.

  1. Wie sind die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten?

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Rheingau-Taunus-Kreises erreichen Sie un- ter: TÜV SÜD Akademie GmbH Robert-Bosch-Straße 16 64293 Darmstadt E-Mail: datenschutzbeauftragter@rheingau-taunus.de

  1. Was sind die Rechtsgrundlage und der Zweck der Verarbeitung der personenbe- zogenen Daten?

Die ZVS-RTK hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu ge- hören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A), das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG), sowie die Gemeindehaushaltsordnung (GemHVO)

Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens und erfolgt auf Grundlage von § 3 (1) HDSIG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Ziffer e DS-GVO und Art. 6 Abs. 1 Ziffer b und c DS-GVO.

Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da ab- gegebene Angebote unvollständig und damit auszuschließen sind.

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Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutz-

Grundverordnung (DS-GVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen

  1. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfah- rens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:  Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Per- sonen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartne- rinnen und Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Ad- resse, Telefonnummer),  Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters  Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.

Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.

  1. Wie verarbeiten wir diese Daten?

Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der elektronischen Vergabeakte beigelegt.

  1. Werden die personenbezogenen Daten weitergegeben?

Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben. Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören:  Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen bzw. gemäß § 46 Abs. 1 UVgO über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind.  Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer Auftragssumme ab 30 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) muss der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag er- halten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.  Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungs- vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25 000 Euro wird für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag auf der Seite der Hes- sischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) informiert. Diese Information enthält zu- mindest auch den Namen des beauftragten Unternehmens.  Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (Vergabekammer).  Gerichte im Falle von Klagen.

  1. Wie lange werden personenbezogene Daten verarbeitet?

Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die landesrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen.

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Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutz-

Grundverordnung (DS-GVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen

  1. Welche Rechte haben betroffene Personen?

Sie haben nach der DS-GVO verschiedene Rechte. Nähere Informationen ergeben sich insbe- sondere aus Art. 15 bis 18 und 21 DS-GVO. In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in An- spruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit.

Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezoge- nen Daten.

Recht auf Berichtigung Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die personenbezogenen Daten der betroffenen Person nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann – unter Berücksichti- gung der Zwecke der Verarbeitung - eine Vervollständigung verlangt werden.

Recht auf Löschung Die betroffene Person kann die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Der An- spruch hängt jedoch u.a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Die betroffene Person hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wich- tiges öffentliches Interesse besteht.

Recht auf Widerspruch Soweit die personenbezogenen Daten der Betroffenen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Ziffer e DS-GVO verarbeiten werden, hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvor- schrift dem entgegensteht. Ebenso kann entgegenstehen, wenn die Verarbeitung für die Durchführung des Vergabeverfahrens oder die Abwicklung des Vertrages weiterhin erforder- lich ist.

Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabe- stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.

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Grundverordnung (DS-GVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen

Recht auf Widerruf Jede betroffene Person hat das Recht, sofern personenbezogene Daten auf der Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu wider- rufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbei- tung bleibt von dem Widerruf unberührt.

Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe Ziff. 1) zu richten.

Recht auf Beschwerde Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Be- schwerde an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden, wenn sie der Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Gustav-Stresemann-Ring 1 65189 Wiesbaden Telefon: 0611-1408 0 E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de https://datenschutz.hessen.de

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