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Bewerbungsbedingungen und Zuschlagskriterien – Projektmanagement Baustrukturkonzept
A. Inhaltliche Anforderungen an das Angebot
Nachfolgende Nachweise/ Erklärungen sind u.a. mit Angebotsabgabe einzureichen:
I. Wirtschaftliche / Finanzielle Eignungskriterien:
Der Auftragnehmer muss über eine ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden (insbesondere Sach- und Vermögensschäden) einschließlich einer Berufs- haftpflichtversicherung verfügen bzw. sich verpflichten, eine den nachstehenden Anforderun- gen entsprechende Versicherung spätestens bei Auftragserteilung abzuschließen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss für Vermögens- und Sachschäden jeweils eine Min- destdeckungssumme von 500.000 EUR je Schadensfall bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen vorsehen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-Fache der jeweiligen Deckungssumme pro Versi- cherungsjahr betragen. Der Versicherungsschutz ist während der gesamten Vertragslauf- zeit uneingeschränkt aufrechtzuerhalten.
Der Nachweis der vorgenannten Anforderungen ist mit Angebotsabgabe zu erbringen. Der Nachweis kann erfolgen durch
• Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbestätigung bzw. Versicherungspolice über das Bestehen einer den vorgenannten Anforderungen entsprechenden Haft- pflichtversicherung oder • eine Eigenerklärung des Bieters, in der dieser bestätigt, dass er über einen ent- sprechenden Versicherungsschutz verfügt bzw. sich verpflichtet, spätestens im Falle der Auftragserteilung eine den vorgenannten Anforderungen entsprechende Haft- pflichtversicherung abzuschließen und den entsprechenden Versicherungsnachweis auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Sofern der bestehende Versicherungsschutz die vorstehend genannten Mindestanforderun- gen noch nicht erfüllt, ist eine Eigenerklärung ausreichend, sofern sich der Bieter darin ver- bindlich zum Abschluss bzw. zur Erweiterung des Versicherungsschutzes auf die geforderten Deckungssummen spätestens bei Auftragserteilung verpflichtet.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis über das Bestehen des geforderten Versiche- rungsschutzes jederzeit, insbesondere vor Auftragserteilung, zu verlangen.
II. Technische und berufliche Eignungskriterien:
- Namentliche Benennung und berufliche Qualifikation der für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiters:
Mindestanforderungen an den Auftragnehmer
Der vom Auftraggeber eingesetzte Projektmanager muss nachfolgende
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Anforderungen persönlich erfüllen:
• Abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens oder der Bauwirtschaft • langjährige Berufserfahrung in der Projektleitung für Bauprojekte der öffentlichen Hand • mehrjährige Berufserfahrung bei der auftraggeberseitigen Steuerung der Planung von Bauvorhaben von Universitäten und Universitätskliniken • mehrjährige Berufserfahrung im Umgang mit Kumulativleistungsträgern (Generapla- ner, Generalübernehmen bzw. Totalübernehmen)
• Der Projektmanager muss zumindest an einem der unter Ziff. II. 2.2 genannten Refe- renzprojekte tätig gewesen sein. • Nachweis bei Deutsch als Fremdsprache ist das Sprachniveau C1 oder höher durch einen geeigneten Nachweis zu belegen
Es besteht die Verpflichtung zur Angabe der Person, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sein wird inkl. Übergabe deren aussagekräftiger Businessprofile (cv) und Nachweise bezüglich der Mindestanforderungen.
- Angabe von Referenzprojekten:
Die Abgabe von Detailbeschreibungen zu den Referenzvorhaben ist zulässig und er- wünscht. Die Referenzprojekte sollen nicht älter als 6 Jahre (ab 2019) sein, sollten abgeschlossen oder in fortgeschrittener Bearbeitung stehen und mit der zu vergeben- den Leistung vergleichbar sein. Es sind mindestens 3 höchstens 10 Referenzen beizu- bringen. Die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzprojekte zu den ausgeschrie- benen Dienstleistungen und dem Kunden-Kontext muss nachvollziehbar dargelegt wer- den.
Zu den jeweiligen Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Auftraggeber (inkl. Anschrift, Email und Telefonnummer) • Leistungszeitraum • Beschreibung des Projektes (ggf. als Detailbeschreibung) und Auftragswert (netto)
Sofern Vertraulichkeit mit dem Auftraggeber vereinbart worden ist, sind die Angaben in geeigneter Weise zu plausibilisieren, ohne gegen den Geheimhaltungsgrundsatz zu verstoßen.
- Sonstige Nachweise:
Die zum Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter müssen gem. Dienstanweisung der MUL-CT eine Bescheinigung nach dem Masernschutzgesetz/Infektionsschutzgesetz vorweisen (ausreichender Impfschutz / Immunisierung gegen Masern).
Im Rahmen der Bewerbung reicht hier eine rechtsverbindlich unterzeichnete Eigener- klärung des Bieters aus. Im Auftragsfall sind diese Nachweise personenbezogen vorzu- legen. Bei fehlendem Nachweis wird dem Mitarbeiter der Zutritt zur MUL-CT zu Lasten des AN nicht gestattet. Eine fehlende Erklärung des Bieters führt hier zum Ausschluss vom Verfahren.
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II. ANGEBOTSWERTUNG
Die Prüfung und Wertung der Angebote gliedert sich in vier Stufen:
• Prüfung der Ausschlussgründe (§§ 41 ff. UVgO) • Prüfung der Bietereignung (§ 31 ff. UVgO i.V.m. §§ 123, 124 GWB) • Prüfung unangemessener, niedriger Preise (§§ 41 ff. UVgO) • Wertung der Angebote zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes (§§ 43 ff. UVgO i.V.m. § 127 GWB)
- Prüfung der Ausschlussgründe Angebote werden auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit geprüft. Es findet eine formale Prüfung statt, insbesondere ob
• das Angebot form- und fristgerecht eingegangen ist, • das Angebot unterschrieben ist, • die geforderten Angaben und Erklärungen, Bestätigungen und Nachweise vorliegen, • alle geforderten Preisangaben vorhanden sind, • Änderungen an den Eintragungen des Bieters zweifelsfrei sind, • Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind, • oder nicht zugelassene Haupt- oder Nebenangebote vorliegen.
Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskrite- rien nicht (mehr) erfüllen und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 42 UVgO genügen, insbesondere:
• Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, • Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, • Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, • Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vor- genommen worden sind, • Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht ver- ändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder nicht zugelassene Nebenangebote.
- Prüfung der Bietereignung Alle im Rahmen der Bietereignung der Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Bestätigungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Ergeben sich aus der Überprüfung der vom Bieter vorgelegten Erklärungen, Nachweise und Bestätigungen für die Vergabestelle begründete Zweifel an der Eignung des Bieters, erfolgt eine entsprechende Aufklärung.
Ist das Ergebnis dieser Aufklärung nicht hinreichend, wird das vom Bieter eingereichte Angebot von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.
Fehlende Unternehmensbezogene Unterlagen werden mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachgefordert.
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Prüfung unangemessen niedriger Preise Es gilt §§ 41 ff. UVgO. Die Vergabestelle wird zur Aufklärung eines preislichen Missverhältnis- ses eine Preisprüfung durchführen und hierzu Unterlagen zur Angebotskalkulation von dem betreffenden Bieter anfordern. Mit aussagefähigen und nachprüfbaren Unterlagen ist die Kal- kulation plausibel zu machen. Verweigert der Bieter seine Mitwirkung bei der Aufklärung, führt dies zum Ausschluss seines Angebotes.
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Wirtschaftlichkeit der Angebote Für einen Zuschlag kommen nur solche Angebote in Frage, die nicht auf den Stufen 1-3 aus- geschlossen werden mussten. Formell ordnungsgemäße Angebote eines geeigneten Bieters werden, sofern es keinen ungewöhnlich niedrigen Preis aufweist, sodann nach den Zuschlags- kriterien der Vergabeunterlagen gewertet und gewichtet.
III. ZUSCHLAGSKRITERIEN UND DEREN GEWICHTUNG
Für einen Zuschlag kommen nur solche Angebote in Frage, die nicht ausgeschlossen werden mussten. Formell ordnungsgemäße Angebote eines geeigneten Bieters werden, sofern es kei- nen ungewöhnlich niedrigen Preis aufweist, sodann nach den Zuschlagskriterien der Vergabe- unterlagen gewertet und gewichtet. Kriterien für die Wirtschaftlichkeit sind die Zuschlagskrite- rien, die die Angebote in eine Rang- und Reihenfolge bringen:
| Wertungskriterium | Gewichtung | Untergewichtung | Maximale Punkte |
|---|---|---|---|
| 1.Preis/Honorar | 50 % | 5 Punkte | |
| 1.1 Fixkosten je Stunde (netto) inkl. aller Nebenkos- ten | 75% | 3,75 Punkte | |
| 1.2 Pauschale je Vor-Ort-Ter- min (u.a. Fahrtkosten, Unter- kunft, Reisezeit) | 15% | 0,625 Punkte | |
| 1.3 Pauschale je Ortstermin bei Teilnahme an Terminen mit Vertretern der Landesre- gierung in Potsdam (u.a. Fahrtkosten, Unterkunft, Rei- sezeit) | 15% | 0,625 Punkte | |
| 2. Qualifikation und Erfah- rung des für die Ausfüh- rung vorgesehenen Pro- jektmanager | 50 % | 5 Punkte | |
| 2.1 ≤ 2 Jahre | 0 Punkte | ||
| 2.2 > 2 Jahre ≤ 10 Jahre | 3 Punkte | ||
| 2.3 > 10 Jahre | 5 Punkte |
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- Honorar (gem. Preisblatt)
a) Fixkosten je Stunde (netto) inkl. aller Nebenkosten Der Bieter unterbreitet ein Honorarangebot in Form eines Netto-Stundensatzes in Euro.
b) Pauschale je Vor-Ort-Termin (u.a. Fahrtkosten, Unterkunft, Reisezeit)
c) Pauschale je Ortstermin bei Teilnahme an Terminen mit Vertretern der Landesregie- rung in Potsdam (u.a. Fahrtkosten, Unterkunft, Reisezeit)
Wertungsmethode:
Die Einzelpreispositionen des Honorarangebotes werden mittels linearer Interpolation in eine Punktzahl umgewandelt:
Das Ergebnis wird dann mit der Gewichtung der Unterkategorie multipliziert und anschlie- ßend alle Punkte der Unterkategorie addiert.
Es gelten die üblichen Rechenregeln, d. h. Klammer-, vor Punkt-, vor Strichrechnung.
Das Honorarangebot wird gesamt mit maximal 5 Punkten (Zmax) bewertet.
Das Ergebnis wird kaufmännisch auf 2 Kommastellen gerundet.
Das Honorarangebot des Bieters ist schriftlich einzureichen.
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- Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung vorgesehenen Projektmanager
Berufserfahrung (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) als Leiter im Bereich Controlling in einem Krankenhaus ≤ 2 Jahre = 0 Punkte
2 Jahre ≤ 10 Jahre = 3 Punkte 10 Jahre = 5 Punkte
Gewichtung: 50 %, Wertung: 0 - 5 Punkte Das Ergebnis wird anschließend mit der Gewichtungswert multipliziert.
II. Gesamtergebnis
Das Gesamtergebnis der Bewertung ergibt sich aus der Summe der für jedes Zuschlagskrite- rium nach den voranstehenden Hinweisen ermittelten Punktezahl unter Berücksichtigung der festgelegten Gewichtung. Das Gesamtergebnis der Bewertung legt den Rang des Angebots fest.
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