Erklärung Frauenförderverordnung
| Bewerber/Bieter | Vergabe-Nr. 2026-00992-261069 |
Vergabeverfahren
| Projektmanagement Baustrukturkonzept |
Gemäß § 9 Absatz 1 der Frauenförderverordnung müssen Bieter, die nach § 4 bevorzugt werden wollen, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens zusätzliche, nach Geschlecht getrennte Angaben machen, über die Gesamtzahl der Beschäftigten, einschließlich der Auszubildenden, sowie über die Bruttolohnsummen oder Bruttogehaltssummen. Die erforderlichen Angaben für Unternehmen ergeben sich aus der Anlage zur Frauenförderverordnung:
Anlage
zur Verordnung über die bevorzugte Berücksichtigung von Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Förderung von Frauen im Erwerbsleben (Frauenförderverordnung)
Firmenanschrift:
Ansprechpartner/in:
Laut beigefügtem Nachweis macht der Bieter geltend, dass er sich der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben angenommen hat und er nach der Frauenförderverordnung behandelt werden möchte.
Um den Status eines Bieters im Sinne der Frauenförderverordnung zu erlangen, ist es notwendig, dass er im Verhältnis zu den übrigen Bietern im Zeitpunkt der Angebotsabgabe
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einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten, einschließlich der zu ihrer Ausbildung Beschäftigten, aufweist (geringfügig Beschäftigte werden nicht berücksichtigt) und
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Frauen in höherem Maße in qualifizierten Positionen beschäftigt (wird anhand der Bruttolohnausgaben ermittelt).
Ein Bieter, der sich der Frauenförderung annimmt, wird insofern vorrangig berücksichtigt, als er
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den Zuschlag dann erhält, wenn sein Angebot gleichwertig mit dem wirtschaftlichsten Angebot eines anderen Bietern ist oder
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die Möglichkeit erhält, in das wirtschaftlichste Angebot einzutreten. Voraussetzung ist, dass sein Angebot um nicht mehr als 20 vom Hundert über dem Preis des wirtschaftlichsten Angebots liegt.
| Merkmale | Angaben des Unternehmens[1] | Von der Vergabestelle auszufüllen Kennziffer | |
| 1. Anzahl der im Unternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen, einschließlich der Auszubildenden | |||
| 1. insgesamt | |||
| 1. davon Frauen | Frauenanteil (1b:1a x 100) | ||
| 1. Anzahl der zur Ausbildung Beschäftigten 2. insgesamt | |||
| 1. davon Frauen | |||
| 1. Summe der Bruttolohn- und –gehaltsausgaben (arbeitsvertraglich vereinbarte Grundvergütung, auch außertarifliche Vergütung, vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben auch dann, wenn Lohnersatzleistungen gezahlt werden, übertarifliche Zulagen, nicht aber sonstige Zuschläge) für den Kalendermonat, der dem Angebot vorausging, in Euro, ohne Ausbildungsvergütung, gemäß § 10 Abs. 2. | |||
| 1. für die Beschäftigten insgesamt | Euro | ||
| 1. davon für Frauen | Euro | Frauenlohn- und -gehaltsanteil (3b:3a x 100) | |
| 4. | Summe der Kennziffern | 0,00 |
Ich versichere die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben. Mir ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe den Ausschluss von dieser und von weiteren Ausschreibungen zur Folge haben kann.
| _______________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift, Firmenstempel) |
- Unternehmen, die nur eine Frau oder einen Mann (ohne Auszubildende) beschäftigen, tragen die Angaben zu 3 nicht ein, berechnen aber auf deren Grundlage den Frauenlohn- und -gehaltsanteil selbst und tragen diesen als Kennziffer in der rechten Spalte ein. ↑