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Anlage: Wichtige Hinweise für Rechnungen
I. Auftraggeber: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Bund, Land NRW, Dritte
1.1 In allen Rechnungen ist die Auftragsnummer bzw. die Bestellnummer anzugeben.
1.2 Zentrale Rechnungsanschrift (nicht zu verwenden bei Verschlusssachen, siehe Ziff. III):
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW 47526 Kleve
Nur für die Anlieferung von Paketen, die von der Deutschen Post AG oder einem anderen Anbieter übermittelt werden, und für die Übermittlung aller Sendungen durch private Dienstleister lautet die Rechnungsanschrift:
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Johann-van Aken-Ring 12 47551 Bedburg-Hau
1.3 Alternativ zum postalischen Papierversand können Rechnungen per E-Mail mit PDF-Anhang an folgende E-Mail-Adresse versendet werden (nicht zu verwenden bei Verschlusssachen, siehe Ziff. III):
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
✓ Rechnung und Anlage(n) müssen in einer PDF-Datei zusammengeführt sein (nur ein PDF-Anhang),
✓ keine Umlaute im Dateinamen des Dokuments,
✓ keine Rechnungskopie anfügen,
✓ zusätzliche Informationen (z. B. AGB, Lieferscheine, Stundenzettel, Freistellungs- bescheinigungen o. ä.) bitte nur in der Rechnungsdatei hinter der Rechnung anfügen oder direkt an den beauftragenden Sachbearbeiter des BLB NRW senden,
✓ kein zusätzlicher Postversand,
✓ keine Korrespondenzen an die genannte E-Mail-Adresse.
1.4 Als weitere elektronische Alternative können Rechnungen auch über das Vergabeportal NRW eingereicht werden (nicht zu verwenden bei Verschlusssachen, siehe Ziff. III). Bitte informieren Sie sich über folgenden Link:
https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw
Die Leitweg-ID des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW lautet: 05111-32003-71
Bitte beachten Sie die zwingende Angabe der Auftrags-/Bestellnummer.
1.5 Bitte verwechseln Sie nicht die E-Mail-Rechnung mit PDF-Anhang (Ziff. 1.3) mit der X-Rechnung (E-Rechnung). Eine PDF-Rechnung, die als Anhang einer E-Mail versendet wird, ist keine E-Rechnung im Sinne der E-Rechnungsverordnung.
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1.6 Bitte beachten Sie, dass beim elektronischen Versand kein zusätzlicher Versand der Rechnung in Papierform erfolgen darf.
1.7 Vorgaben für die Rechnungsstellung in Form von Abschlagsrechnungen:
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Bei Vereinbarung der Rechnungsstellung in Form von Abschlagsrechnungen sind kumulierte Abschlagsrechnungen zu erstellen.
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Eine kumulierte Abschlagsrechnung enthält folgende Informationen:
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Chronologische Aufschlüsselung aller Leistungen, aus denen sich der Rechnungs- betrag zusammensetzt,
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Abrechnungszeitraum der Leistungen,
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der Rechnungsbetrag muss als Brutto- und als Nettobetrag ausgewiesen werden,
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die kumulierte Abschlagsrechnung enthält ab der zweiten Abschlagsrechnung die Einzelsummen der vorangegangenen Abschlagsrechnungen sowie die Zwischensumme vor Verrechnung der bereits geleisteten Abschläge.
1.8 Bei Rechnungen, die die geforderten Angaben nicht enthalten und bei Rechnungen, die nicht an die o.g. Rechnungsanschriften gesandt werden, können erhebliche Verzögerungen in der Bearbeitung auftreten.
1.9 Für den Fall, dass der Auftragnehmer mit dem Rechnungssteller nicht identisch ist, ist bei Vertragsschluss der abweichende Rechnungssteller anzugeben, und es ist eine Geldempfangsvollmacht für den abweichenden Rechnungssteller einzureichen.
Die Geldempfangsvollmacht muss folgende Angaben enthalten: Name des Vollmachtgebers, Name des Bevollmächtigten, eindeutige Bezeichnung des Vertrages/Vertragsgegenstandes, auf den sich die Geldempfangsvollmacht bezieht, Erklärung zum Inhalt der Vollmacht, hier: Bevollmächtigung zur Entgegennahme von Geld/Zahlungen, (Ort), Datum, Unterschrift des Vollmachtgebers.
II. Besonderheiten, wenn der Auftraggeber Bund, Land NRW oder Dritter ist.
2.1 Bitte geben Sie im Adressfeld die jeweilige Niederlassung als Empfänger an. Die Rechnungsanschrift lautet nicht nur Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, sondern z. B. Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen.
2.2 Bei Rechnungen zu Baumaßnahmen des Bundes bitte der Baumaßnahmenbezeichnung in der Betreffzeile ein „B-“ voranstellen.
2.3 Bei Rechnungen zu Baumaßnahmen des Landes/Dritter bitte der Baumaßnahmenbezeichnung in der Betreffzeile ein „L-“ voranstellen.
2.4 Bitte geben Sie im Betreff der Rechnung immer den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Leistungsempfängers an, für den der BLB NRW in Vertretung den Vertrag abgeschlossen hat, z. B. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Ellerstraße 56, 53119 Bonn.
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III. Besonderheit bei Verschlusssachen (VS): Geheimhaltungsgrad – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH –
3.1 Die Rechnung darf nicht an die zentrale Rechnungsanschrift gesendet oder elektronisch eingereicht werden. Die VS ist an den Verantwortlichen der jeweiligen Niederlassung/ Vertreter im Amt mit dem Vermerk im Adressfeld „Persönlich/ Vertraulich! Nicht durch die Poststelle zu öffnen!“ zu adressieren.
IV. Besonderheiten bei Lieferungen und Leistungen für die Gaststreitkräfte/NATO
4.1 Lieferungen und sonstige Leistungen für die Gaststreitkräfte/NATO sind unter den Voraus- setzungen des Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut von der Umsatzsteuer befreit. Zum Zwecke des Nachweises der Steuerfreiheit dieser Lieferungen und sonstigen Leistungen stellt der BLB NRW eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus.
4.2 Bitte bestätigen Sie auf Ihren Rechnungen, dass der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer enthält. Die Rechnungen müssen zusätzlich einen Hinweis auf den Grund der Steuerbefreiung enthalten. Bei dem Hinweis ist es nicht erforderlich, die entsprechende Rechtsvorschrift zu benennen, eine Angabe in umgangssprachlicher Form reicht aus.
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