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BAIUDBw Infra III AG Solare Energiegewinnung
Handlungsanleitung
zur
Umsetzung gesetzlicher Anforderungen für PV- und KWK-Anlagen
für die Direktvermarktung durch BAIUDBw Infra III 4
Ä
| Version | 1.1 |
|---|---|
| Erstellt am | 19.03.20204 |
| Erstellt durch | BAIUDBw Infra III 4 |
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Inhaltsverzeichnis
0 Einleitung ........................................................................................................................... 3
1 Allgemeines ........................................................................................................................ 4
1.1 Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen ...................................................... 4
1.2 Marktrollen .......................................................................................................................... 4
2 Angaben zur Direktvermarktung ....................................................................................... 5
2.1 nicht geförderte sonstige Direktvermarktung .................................................................... 5
2.2 Messkonzepte ...................................................................................................................... 6
2.3 Redispatch 2.0 ..................................................................................................................... 6
2.4 Fernsteuerbarkeit zur Regelung der Einspeiseleistung/Direktvermarkterschnittstelle ..... 7
3 Weiteres .............................................................................................................................. 8
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0 Einleitung
Mit dieser Handlungsanleitung soll den Bundeswehr-Dienstleistungszentren (BwDLZ) als Anlagenbetreiber und den Bauverwaltungen/BImA als bauausführende Ebene ein Leitfaden zur Umsetzung gesetzlicher Anforderungen für PV- und KWK-Anlagen für die Direktvermarktung durch BAIUDBw Infra III 4 als Orientierung und Umsetzungsvorschlag an die Hand gegeben werden.
Es handelt sich hierbei um gesetzlich zu erfüllende Anforderungen, die sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ergeben.
Auf die VBEW-Messkonzepte wird besonders hingewiesen, welche in Abstimmung mit dem Verteilnetzbetreiber anzuwenden sind.
Ziel ist es, die PV- und KWK-Anlagen gesetzeskonform der Direktvermarktung durch BAIUDBw Infra III 4 zuzuführen, damit die Bilanzierung der erzeugten Strommengen über die Strombilanzkreise der Bundeswehr erfolgen kann.
Ansprechstelle: BAIUDBw Infra III 4 Fontainengraben 200 53123 Bonn
Tel.: 0228 5504 5360 E-Mail: BAIUDBwZentralerEnergieeinkauf@bundeswehr.org
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1 Allgemeines
1.1 Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen
EEG 2023 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023
EnWG Energiewirtschaftsgesetz
MPES Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen (Strom)
VBEW-Messkonzepte Handout zur Auswahl der Messkonzepte
C1-1820/0-6008 Allgemeine Regelung Einkauf von Strom und Gas
1.2 Marktrollen
Anlagenbetreiber (AB): natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die eine Anlage betreibt (derjenige, der die technische und wirtschaftliche Verantwortung für die Anlage trägt) → BwDLZ
Direktvermarkter (DV): Energiehandelsunternehmen, das die erzeugten Strommengen, in der Regel unstrukturiert, abnimmt und an Endkunden oder Großhandelsmärkte liefert → BAIUDBw Infra III 4 ZEVM
Lieferant (LF): verantwortlich für die Belieferung von Marktlokationen, die Energie verbrauchen, und die Abnahme von Energie von Marktlokationen, die Energie erzeugen. Der Lieferant ist finanziell verantwortlich für den Ausgleich zwischen den bilanzierten und gemessenen Energiemengen von den nach Standardlastprofil bilanzierten Marktlokationen. Der Anlagenbetreiber kann ggf. diese Marktrolle wahrnehmen oder diese delegieren → BAIUDBw Infra III 4 ZEVM
Bilanzkreisverantwortliche (BKV): verantwortlich für den energetischen und finanziellen Ausgleich von Bilanzkreisen (Marktrolle gibt es auf Seiten des Anlagenbetreibers und des Netzbetreibers). Der Anlagenbetreiber kann ggf. diese Marktrolle wahrnehmen oder diese delegieren → BAIUDBw Infra III 4 ZEVM
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Verteilnetzbetreiber (VNB): örtliche Ansprechstelle zum Anschluss neuer Erzeugungsanlagen / grundzuständiger Messstellenbetreiber
Redispatch-2.0-Dienstleister: Wahrnehmung der Redispatch-2.0- Aufgaben im Auftrag des Anlagenbetreibers
Einsatzverantwortliche (EIV): natürliche oder juristische Person, die die Energieerzeugung einer technischen Ressource primär auf Basis von Fahrplänen steuert (Anlagenbetreiber oder eine von dieser beauftragten natürlichen oder juristischen Person). Der Anlagenbetreiber muss diese Marktrolle wahrnehmen oder diese delegieren → Dienstleister von BAIUDBw Infra III 4 ZEVM
Betreiber der technischen Anlagenbetreiber oder eine von diesem Ressource (BTR): beauftragte natürliche oder juristische Person. Der Anlagenbetreiber muss diese Marktrolle wahrnehmen oder diese delegieren → Dienstleister von BAIUDBw Infra III 4 ZEVM
2 Angaben zur Direktvermarktung
Im Zuge der Errichtung und Inbetriebsetzung von PV- und KWK-Anlagen, welche der Direktvermarktung durch BAIUDBw Infra III 4 zugeführt werden sollen, sind gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
2.1 nicht geförderte sonstige Direktvermarktung Die zu errichtenden PV- und KWK-Anlagen sind vorrangig für den Eigenverbrauch vorgesehen. Erzeugungsüberschüsse werden dem Strombilanzkreis Bw zugeordnet und bilanziert. Darüber hinaus sind nach aktueller Gesetzeslage PV- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW zur Direktvermarktung verpflichtet.
Hinweis: für bestehende PV- und KWK-Anlagen, unabhängig von der installierten Leistung, welche der Direktvermarktung durch BAIUDBw Infra III 4 überführt werden, ist gemäß dieser Handlungsanleitung zu verfahren.
Es gibt zwei Formen der Direktvermarktung: • die geförderte Direktvermarktung nach § 20 EEG • die sonstige Direktvermarktung nach § 21a EEG
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Die Bundeswehr nimmt die EEG-Förderung nicht in Anspruch. BAIUDBw Infra III 4 ZEVM fungiert daher als aufnehmender Stromlieferant/Direktvermarkter in Form der sonstigen Direktvermarktung nach § 21a EEG.
Für in den Wirtschaftseinheiten 385, 386, 387, 388, 393, 4150, 3697, 3699, 3700, 3767, 3768, 3769, 3770, 3773, 3774, 3775, 3777, 3805 und 5064 zu errichtende PV- und KWK-Anlagen erfolgt keine Direktvermarktung durch das BAIUDBw Infra III 4 ZEVM, weil die vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber für diese WE Ä entweder in Dänemark oder Österreich sind, womit das BAIUDBw Infra III 4 keinen Bilanzkreis bewirtschaftet. Daher ist es im Falle der verpflichteten Direktvermarktung für Anlagenbetreiber erforderlich, einen externen Direktvermarkter zu beauftragen.
2.2 Messkonzepte Der Anlagenbetreiber hat dem Verteilnetzbetreiber gegenüber ein zu realisierendes Messkonzept mitzuteilen.
Die Messkonzepte werden durch die folgenden Aspekte beeinflusst: • Integration einer Erzeugungsanlage in eine bestehende Verbrauchsanlage • Integration mehrerer Erzeugungsanlagen mit unterschiedlichen Energieträgern • Integration mehrerer Erzeugungsanlagen mit unterschiedlichem Zeitpunkt der Anlageninbetriebnahme
Die VBEW-Messkonzepte sind, abgestimmt mit dem Verteilnetzbetreiber, bezogen auf die Gegebenheiten einer Liegenschaft, anzuwenden.
Zur Sicherstellung der IT-Sicherheit sind die gesetzlich geforderten Schnittstellen zum Verteilnetzbetreiber (EEG 2023 §9) und zum Direktvermarkter (EEG 2023 §10b) jeweils separat und unabhängig von der Schnittstelle GA bereitzustellen.
2.3 Redispatch 2.0 Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW müssen am Redispatch 2.0 teilnehmen. Hierzu wird ein Dienstleister benötigt, der diese Aufgabe im Auftrag des Anlagenbetreibers übernimmt. Im Rahmen des Dienstleistungsvertrags nimmt der Dienstleister von BAIUDBw Infra III 4 ZEVM als EIV/BTR die RD-2.0-Aufgabe wahr.
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Folgende Informationen werden zur Anmeldung beim Dienstleister von BAIUDBw Infra III 4 ZEVM benötigt: • Marktstammdatenregister Nr. (MaStR Nr.), falls eine Registrierung vom Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister durchgeführt wurde • Messlokation (MeLo) am Netzverknüpfungspunkt • Marktlokation (MaLo) am Netzverknüpfungspunkt • ID der technischen Ressource (TR-ID) • ID der steuerbaren Ressource (SR-ID)
2.4 Fernsteuerbarkeit zur Regelung der Einspeiseleistung/Direktvermarkterschnittstelle Die technische Einrichtung für die Fernsteuerbarkeit durch den Verteilnetzbetreiber ist nicht identisch mit dem Gerät zur Fernsteuerbarkeit des Direktvermarkters.
Die nachfolgend aufgeführten Technischen Bedingungen gelten ausschließlich für die Schnittstelle zum Direktvermarkter (EEG 2023 §10b).
Folgende Komponenten für die Anbindung der PV- und KWK-Anlagen an das Direktvermarkter-Leitsystem werden 1 x pro energieerzeugender Marktlokation benötigt
Direktvermarkterschnittstelle/Komponenten für PV-Anlagen:
- kompakte Fernwirkstation, die folgende Kommunikationsprotokolle unterstützt:
- IEC 60870-5-104 Leitstellenkopplung TCP/IP
- Modbus RTU/TCP master/slave
- NTP-/SNTP- Uhr Synchronisierung
- VPN-Tunnel (IPsec IKEv1/IKEv2, OpenVPN) Die Station wird mit einem leistungsfähigen LTE-Modul mit folgenden Möglichkeiten erweitert:
- Doppelantenne mit MIMO-Übertragung
- LTE cat 1 Kommunikation bis 10 MBit/s
- Der Datenlogger für die zentrale Steuerung der Wechselrichter mit folgenden Kommunikationsschnittstellen:
- Ethernet, 10/100 Mbit/s, Modbus TCP (als Modbus-Slave bzw. TCP-Server)
- Modbus RTU (1200 Baud, 9600 Baud oder 19200 Baud)
- Register-Adressen für die Modbus TCP Ankopplung:
| Funktionscode | Adresse | UnitID | Datentyp | Bezeichnung |
|---|---|---|---|---|
| 3 | 30775 | 2 | Unsigned 32-bit | aktuelle PV- Einspeisewirkleistung über alle Außenleiter, in W |
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6 40493 2 Signed Direktvermarkter: Wirkleistungssollwert P, in % der maximalen Wirkleistung (P ) MAX der PV-Anlage
Die PV-Wirkleistung sowie die Leistungsvorgabe beziehen sich auf die gesamte Anlage bzw. auf alle an den Datenlogger angeschlossenen Wechselrichter.
Die Direktvermarkterschnittstelle sowie das Modbus TCP Protokoll müssen aktiviert sein (je nach Hersteller und Modell ist die Modbus-Funktionalität lizenzpflichtig).
Direktvermarkterschnittstelle/Komponenten für KWK-Anlagen:
- kompakte Fernwirkstation, die folgende Kommunikationsprotokolle unterstützt:
- IEC 60870-5-104 Leitstellenkopplung TCP/IP
- Modbus RTU/TCP master/slave
- NTP-/SNTP- Uhr Synchronisierung
- VPN-Tunnel (IPsec IKEv1/IKEv2, OpenVPN) Die Station wird mit einem leistungsfähigen LTE-Modul mit folgenden Möglichkeiten erweitert:
- Doppelantenne mit MIMO-Übertragung
- LTE cat 1 Kommunikation bis 10 MBit/s
- Anbindung der Fernwirkstation an die KWK-Anlage kann über folgende Protokolle erfolgen:
- IEC 60870-5-104
- IEC 60870-5-101
- Modbus TCP
- Modbus RTU
3 Weiteres
Sobald dem Anlagenbetreiber vom Verteilnetzbetreiber eine Marktlokation mitgeteilt wurde, meldet der Anlagenbetreiber die Erzeugungsanlage mit dem der AR C1-1820/0-6008 beigefügten Änderungsformular beim BAIUDBw Infra III 4 ZEVM an.
Für die Erzeugungsprognose der PV-Anlage sind folgende Daten an BAIUDBw Infra III 4 zu melden: • Standort: Adresse der Anlage • kW Peak • Neigungswinkel • Ausrichtung
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