[Seite 1]
Rahmenuntersuchungsplan1 (RUPl2) – Umbau, Sanierung, Neuinstallation von Trinkwasserinstallationen
| Trinkwasserprobenahmestellen | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Die Festlegung der Trinkwasserprobenahmestellen erfolgt durch die zuständige ÜbwStÖffRechtlAufgSanDstBw Abt. I. | ||||||||
| Trinkwasser | mikrobiologische Parameter | physikalische-chemische Parameter3. | ||||||
| Warmwasser (PWH) | Legionella spec.4 | |||||||
| Kaltwasser (PWC) | Escherichia coli (E. coli) | Ammonium | ||||||
| Enterokokken | Blei | |||||||
| Coliforme Bakterien | Cadmium | |||||||
| Koloniezahl bei 22°C | Chlorit | |||||||
| Koloniezahl bei 36°C | Eisen | |||||||
| Pseudomonas aeruginosa5 | Färbung, visuell | |||||||
| Clostridium perfringens6 | Geruch | |||||||
| Geschmack | ||||||||
| Härte7 | ||||||||
| Calcium | ||||||||
| Magnesium | ||||||||
| pH-Wert | ||||||||
| elektrische Leitfähigkeit | ||||||||
| Kupfer | ||||||||
| Mangan | ||||||||
| Nickel | ||||||||
| Nitrat | ||||||||
| Nitrit | ||||||||
| organisch gebundener Kohlenstoff (TOC)8 | ||||||||
| Sulfat | ||||||||
| Trübung, nephelometrisch | ||||||||
| eingesetztes Desinfektionsmittel9 | zu untersuchende Parameter | |||||||
| desinfiziertes Trinkwasser | desinfiziertes Trinkwasser | Calcium- bzw. Natriumhypochlorit | Calcium- bzw. Natriumhypochlorit | Trichlormethan (Chloroform), Bromdichlormethan, | ||||
| Dibromchlormethan, Tribrommethan (Bromoform), | ||||||||
| Chlorat | ||||||||
| Chlordioxid bzw. Wasserstoffperoxid | Chlorit, Chlorat, Bromat | |||||||
| Bisphenol A-basierte Leitungsmaterialien | Monomer Bisphenol A | |||||||
| Hochchlorung des Wassers z.B. mit einer Konzentration | Halogenessigsäuren (HAA) | Halogenessigsäuren (HAA) | ||||||
| mit 50 mg/l Chlor | ||||||||
| Ozon | Ozon | Bromat10, ggfs. Aldehyde (Formaldehyd, Acetaldehyd und | ||||||
| Glyoxal) und organische Säuren (Oxalsäure, Essigsäure) |
Glyoxal) und organische Säuren (Oxalsäure, Essigsäure)
Erstellt durch: Geprüft durch: Freigegeben durch: Freigabe am: Gültig bis: KdoGesVersBw, SanAkBw FLHyg/TwHyg (Tle Koblenz) KdoGesVersBw, VII FachAbt Präv-/VetMed KdoGesVersBw, VII FachAbt Präv-/VetMed 25.08.2025 25.08.2028
[Seite 2]
1 Ergänzende Anordnungen durch die zuständige ÜbwSt Abt I sind jederzeit möglich. 2 AR A1-1820/0-6004 „Trinkwasserversorgung“ Anl. 5.1.12 (Empfehlender Beprobungsumfang nach Baumaßnahmen) mit Stand vom 20.02.2024. 3 Beim Anschluss einer Wasserbehandlungsanlage z. B. Enthärtunganlage, UF-Anlage oder einer Umkehrosmoseanlage müssen ggf. zusätzliche Parameter bestimmt werden. Bei der Beauftragung des Labors ist das Vorkommen von hydrogeochemischen Stoffen z. B. Arsen, Vanadium, radioaktive Stoffe zu berücksichtigen. Bei der Beauftragung des Labors ist das Vorkommen von anthropogenen Stoffen z. B. per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) zu berücksichtigen. 4 Speicher-Trinkwassererwärmer > 400 l oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmer oder Trinkwasserleitung > 3 l zwischen. Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle (Zirkulationsleitung bleibt unberücksichtigt), Anlagen zur Vernebelung. Sechs Monate nach Inbetriebnahme ist eine Wiederholungsuntersuchung durch die oder den Betreibenden zu veranlassen. (A1-1820/0-6004). In jeder Trinkwasser-Installation sind im Rahmen der systemischen Untersuchung (entspricht einer orientierenden Untersuchung) am Abgang der Leitung für Trinkwasser (warm) vom Trinkwassererwärmer sowie am Wiedereintritt in den Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung) Proben zu entnehmen. Zusätzlich sind Proben in der Peripherie zu entnehmen. Die Entnahmestellen für die Proben in der Peripherie sind so zu wählen, dass jeder Steigstrang erfasst wird. Dies bedeutet nicht zwingend, dass Proben aus allen Steigsträngen zu entnehmen sind. Voraussetzung für die Auswahl ist, dass die beprobten Steigstränge eine Aussage über das Gesamtsystem, d. h. auch über die nicht beprobten Steigstränge, zulassen (z. B. weil sie ähnlich gebaut sind, gleichartige Gebäudebereiche versorgen und gleich genutzt werden oder möglichst hydraulisch ungünstig liegen). Es wird empfohlen, dass mindestens alle Steigstränge mit einer Rücklauftemperatur < 55 °C in die Beprobung einbezogen werden. In diesen Fällen kann davon ausgegangen werden, dass hydraulisch ungünstige Verhältnisse oder andere technische Mängel vorliegen. Bei der Beprobung einer Auswahl von Steigsträngen ist die Repräsentativität dieser Probenahmestellen zu begründen. 5 Bei Einrichtungen der hygienesensiblen Einrichtungen (siehe RUPl – amtliche Trinkwasserproben) ist auf das Vorkommen von Pseudomonas aeruginosa hin zu untersuchen (A1-1820/0-6004). 6 Clostridium perfringens, einschließlich Sporen (nur nach Bauarbeiten/Instandsetzungsmaßnahmen an Netzleitungen erforderlich). 7 Bei der Bestimmung der Wasserhärte im Rahmen physikalisch-chemischer Trinkwasseruntersuchungen sollten auch die Parameter Calcium (Ca) und Magnesium (Mg) sowie der pH-Wert und die elektrische Leitfähigkeit bestimmt werden. Nur an der Übergabestelle im Hausanschlussraum. 8 Alternativ: Oxidierbarkeit 9 Eine Untersuchung auf DNP erfolgt nur, wenn eine Desinfektion oder Entkeimung des Trinkwassers stattfinden. 10 Die Bromatkonzentration im desinfizierten Wasser lässt sich allerdings durch eine Senkung des pH-Wertes während der Ozonisierung kontrollieren.
Erstellt durch: Geprüft durch: Freigegeben durch: Freigabe am: Gültig bis: KdoGesVersBw, SanAkBw FLHyg/TwHyg (Tle Koblenz) KdoGesVersBw, VII FachAbt Präv-/VetMed KdoGesVersBw, VII FachAbt Präv-/VetMed 25.08.2025 25.08.2028