- Anforderungsraumbuch
Sofern in der folgenden Anlage keine speziellen Angaben/Forderungen genannt sind bzw. die Forderung „Standardausführung“ erhoben wird, gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die sich auf technische Regelwerke wie Normen des Deutschen Instituts für Normung e. V. (DIN), einheitliche Technische Baubestimmungen des Instituts für Bautechnik (ETB), Verein Deutscher Ingenieure (VDI)-Richtlinien, Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE)-Vorschriften, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW)-Richtlinien, Hersteller-vorschriften und -richtlinien sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) beziehen.
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- Stiefelwaschanlage
G-CAP Inland_3.9_Stiefelwaschanlage
| Raumart DIN 277+ | Flächenart NF Nutzungsfläche (NUF) | Fläche |
| [3.9] | 3 | 1 Waschplatz je 30 Personen |
Grunddaten
| Allgemeine Regelung (AR) Titel, RegNr., Version | Grundsätzliche Infrastrukturforderung Unterkunftsbereiche C1-1810/0-6220, in Überarbeitung | |
| Anlagennummer in AR | in Überarbeitung | |
| Bearbeitungsstand Anforderungsraumbuchversion | 04.09.2025 | |
| Erstellung Anforderungsraumbuch (ARBu) durch Organisationselement (eintragen) | BAIUDBw Infra II 1 | |
| Billigung AR und ARBu durch BMVg IUD I 4/BMF | BMVg A III 4 | xx.xx.xxxx |
| BMF II D 2 | xx.xx.xxxx |
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- Raumfunktion
- Beschreibung
- Raumfunktion
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Stiefelwaschanlagen dienen den Soldatinnen und Soldaten zur Reinigung stark verschmutzten Schuhwerks. Sie sind ausschließlich für Einheiten und Dienststellen zu fordern, deren Personal regelmäßig und überwiegend Außendienst im Gelände leistet.
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- Tätigkeiten
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Reinigen und Pflegen von Schuhwerk.
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- Anordnung (räumlicher Zusammenhang/Betriebsabläufe)
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- Gebäudeweise: In unmittelbarer Nähe des Außenzugangs von Unterkunftsgebäuden,
ODER
- Zentrale Stiefelwaschanlage: Zusammenfassung mehrere Unterkunftsgebäude.
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- Anforderung an Barrierefreiheit
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Keine nutzerspezifischen Forderungen.
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- Hinweise für die zu erstellende Gefährdungsbeurteilung
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Die Gefährdungsbeurteilungen für die durchzuführenden Tätigkeiten sind durch die nutzende Dienststelle im Zuge der Nutzung zu erstellen bzw. vorhandene Gefährdungsbeurteilungen der Dienststelle sind anzupassen oder fortzuschreiben. Die Gefährdungsbeurteilungen sind dabei dienststellen- und arbeitsplatzbezogen zu erstellen.
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- Bauliche Forderungen
- Abmessungen
- Bauliche Forderungen
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Berechnungsschlüssel: Für je 30 Personen ist ein Waschplatz zu fordern (siehe Stellskizzen).
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- Oberflächen
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- Bodenbeschaffenheit
- Rutschhemmung R10 (ASR A1.5 „Fußböden“),
- Leicht zu reinigen,
- Versiegelte Betonfläche.
- Wandbeschaffenheit
- Wasserbeständig,
- Leicht zu reinigen.
- Deckenbeschaffenheit
Keine besonderen Anforderungen, einfache Überdachung als Witterungsschutz mit seitlicher Einhausung.
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- Elemente
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- Türen
Keine nutzerspezifischen Forderungen.
- Fenster
Keine nutzerspezifischen Forderungen.
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- Lärmschutzanforderungen
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Keine nutzerspezifischen Forderungen.
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- Brandschutzanforderungen
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Keine nutzerspezifischen Forderungen.
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- Sonstiges
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- Die Stiefelwaschanlage ist frostsicher und entleerbar auszuführen.[1]
- Ein befestigter Weg zum Unterkunftsgebäude ist vorzusehen.
- Die Bürsten mit Wasserschlauch müssen für die Einlagerung (bspw. im Winter) leicht zu demontieren sein.
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- Technische Forderungen
- Raumluft
- Technische Forderungen
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- Raumklima
Keine nutzerspezifischen Forderungen.
- Heizung
Keine nutzerspezifischen Forderungen.
- Lüftung
Keine nutzerspezifischen Forderungen.
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- Elektroinstallation
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- Spannungsversorgung
Keine nutzerspezifischen Forderungen.
- Beleuchtung
Einfache Beleuchtung, damit auch eine Stiefelreinigung bei Nacht erfolgen kann.
- Erdung
Keine nutzerspezifischen Forderungen.
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- Wasser-/Abwasseranlagen
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Für die Stiefelwaschanlage werden folgende Wasser-/Abwasseranlagen gefordert:
- 1x Kaltwasseranschluss für je 30 Personen,
- Installationshöhe ca. 1,20 m über der Standfläche,
- Schlauch mit Wassermengenregulierung und Bürste. Für die Bürste ist ein Wandhaken vorzusehen.
- Ablaufrinne mit herausnehmbarem Schlammfang.
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- Sanitärausstattung
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Keine nutzerspezifischen Forderungen.
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- Informationstechnische Forderungen, Anlagen und Anschlüsse
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Keine nutzerspezifischen Forderungen.
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- Sonderanlagen (Gas, Druckluft, Hebe-, Förder- und Transportanlagen usw.)
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Keine nutzerspezifischen Forderungen.
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- Absicherungsmaßnahmen
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Keine nutzerspezifischen Forderungen.
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- Ausstattung
- Dienststellengebundenes Gerät
- Ausstattung
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Entfällt.
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- Liegenschaftsgerät
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Entfällt.
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- Bauseitiges Gerät
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| Lfd.-Nr. | Bezeichnung/Bauelement | Anzahl | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| 300 | Auslaufventil mit Schlauchanschluss | 1x je 30 Personen | |
| 301 | Ablauf Durchmesser (DN) 100 mit herausnehmbarem Schlammfang | ||
| 302 | Abstellstütze/-fläche | 1x je Auslaufventil | |
| 303 | Ablaufrinne | ||
| 304 | Ablage für militärische Ausrüstung | 1,40 m x 0,5 m |
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- Informationstechnik-/Fernmeldegerät
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Entfällt.
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- Zusammenfassung
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Entfällt.
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- Stellskizzen (ohne Maßstab)
- Stiefelwaschanlage Gebäudeweise
- Stellskizzen (ohne Maßstab)
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- Variante Pavillon als zentrale Stiefelwaschanlage
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- Bilder/Fotos
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Entfällt.
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- Abkürzungsverzeichnis
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| Abkürzung | Bedeutung |
| AR | Allgemeine Regelung |
| ARBu | Anforderungsraumbuch |
| ASR | Technische Regel für Arbeitsstätten |
| DIN | Deutsches Institut für Normung e. V. |
| DIN EN | Deutsche Industrie Norm Europäische Norm |
| DN | Durchmesser |
| DVGW | Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. |
| ETB | einheitliche Technische Baubestimmungen des Instituts für Bautechnik |
| VDE | Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. |
| VDI | Verein Deutscher Ingenieure |
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- Bezugsjournal
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| (Nr.) Bezugsdokumente | Titel |
|---|---|
| 1. ASR A1.5 | Fußböden |
| 1. DIN EN 1717 | Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen |
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- Änderungsjournal
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| Version | Gültig ab | Geänderter Inhalt |
| 1.0 | xx.xx.xxxx | * Erstveröffentlichung |
- Bei einer entleerbaren Außenzapfstelle ist die DIN EN 1717 „Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen“ zu beachten. ↑