BLB NRW Hinweise zu Interessenkonflikten.pdf

Projektmanagement, BIM-Management und Objektüberwachung für das Bundeswehr‑Infrastrukturprogramm G‑CAP in NRW

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 14:45 (Europe/Berlin)

Herkunft: evergabe.blb.nrw.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Hinweise zu Interessenkonflikten

Ein Interessenkonflikt besteht nach § 6 Abs. 2 VgV für Personen, die an der Durchführung des Vergabeverfahrens beteiligt sind oder Einfluss auf den Ausgang eines Vergabeverfahrens nehmen können und die ein besonderes Interesse aufweisen.

Ein besonderes Interesse liegt vor, wenn der Bewerber/Bieter/Auftragnehmer in einer Weise durch ein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder sonstiges persönliches Interesse beeinflusst ist (nachfolgend „besonderes Interesse“), die ihre/seine Unparteilichkeit und Unabhängigkeit in Frage stellt.

Nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 - 3 VgV wird in folgenden Konstellationen ein Interessenskonflikt widerlegbar vermutet:

▪ Der Bewerber/Bieter/Auftragnehmer ist identisch mit einer natürlichen Person aus der Sphäre des öffentlichen Auftraggebers. ▪ Der Bewerber/Bieter/Auftragnehmer wird von einer natürlichen Person aus der Sphäre des öffentlichen Auftraggebers beraten, unterstützt oder diese Person fungiert als gesetzlicher bzw. bevollmächtigter Vertreter für den Bewerber/Bieter/Auftragnehmer. ▪ Der Bewerber/Bieter/Auftragnehmer beschäftigt eine natürliche Person aus der Sphäre des öffentlichen Auftraggebers gegen Entgelt oder überlässt dieser Person eine Stellung als Mitglied eines Leitungs- oder Kontrollorgans. ▪ Der Bewerber/Bieter/Auftragnehmer unterhält Geschäftsbeziehungen zu einem in das Vergabeverfahren „eingeschalteten“ Unternehmen, das auch Geschäftsbeziehungen zu dem Auftraggeber unterhält und eine natürliche Person, die dem öffentlichen Auftraggeber zuzurechnen ist, ist für dieses Unternehmen tätig. Sämtliche Vermutungen gelten auch für Angehörige des Bewerbers/Bieters/Auftragnehmers, darunter Verlobte, Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister (sowie deren Kinder, Ehegatten, Lebenspartner), Geschwister der Ehegatten und Lebenspartner, Geschwister der Eltern, Pflegeeltern und Pflegekinder.

Im Verhältnis eines Bewerbers/Bieters/Auftragnehmers zu einem Unterauftragnehmer wird ein Interessenkonflikt in Einzelfällen angenommen, wenn hoheitliche Aufgaben von einem Unterauftragnehmer wahrgenommen werden sollen und der Bewerber/Bieter/Auftragnehmer an der beabsichtigten Beauftragung dieses Unterauftragnehmers ein besonderes Interesse hat.

Im Fall der Zuschlagserteilung erklärt der erfolgreiche Bieter/Auftragnehmer mit Unterzeichnung der Vertragsunterlagen, dass keine Kenntnis über einen Umstand besteht, der einen Interessenkonflikt oder die Vermutung eines Interessenkonflikts begründen würde. Sollte ein solcher Umstand im Verlauf bis zur vollständigen Vertragserfüllung entstehen, erfolgt die unverzügliche Kontaktaufnahme mit der projektverantwortlichen (Abteilungs-)leitung des BLB und Offenlegung der Umstände, die den Interessenkonflikt oder die Vermutung des Interessenkonflikts begründen.

Bei Fragen zu einem möglichen Interessenkonflikt kann sich der Bewerber/Bieter/Auftragnehmer an den Fachbereich Aufsichts- und Compliance Management – ACM, Mercedesstr. 12, 40474 Düsseldorf, E-Mail-Adresse: Compliance@blb.nrw.de wenden.

Stand: Dezember 2025

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung