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Projektbezeichnung: G-CAP Inland Stufe 1
Vergabenummer: 080-26-00600
Anlage 2: Projektvorgaben – Weitere Randbedingungen
zum Vertrag Projektmanagement & Objektüberwachung
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Anlage 2: Projektvorgaben – Weitere Randbedingungen zum Vertrag Projektsteuerung
| Weitere Randbedingungen, die bei der Leistungserbringung zu beachten sind | |
|---|---|
| Nr. 1 | Planer- & Unternehmerleistungen Der AG beabsichtigt die Unternehmerleistungen wie folgt zu vergeben: Einzelunternehmer Generalunternehmer (ohne Leistungsphase 5) Generalunternehmer (mit Leistungsphase 5) Totalunternehmer (ab Leistungsphase 3) |
| Nr. 2 | Art der VOB-Ausschreibung Der AG hat die Unternehmerleistungen im Rahmen einer Rahmenvereinbarung mit Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm („funktionale Ausschreibung“) ausgeschrieben. |
| Nr. 3 | Arbeitsmethodik Planungsleistungen Die Planungsleistungen werden erbracht unter Einsatz von CAD Verwendung der BIM-Methode Die Weitergabe von Planungs- und Arbeitsunterlagen erfolgt mit Hilfe geeigneter elektronischer Datenträger und, soweit vereinbart, über Projektkommunikationssysteme (siehe Nr. 14). |
| Nr. 4 | Gesetzliche Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften für das Öffentliche Bauwesen Es handelt sich um eine Bauaufgabe des Bundes. Der AN hat die gesetzlichen Bestimmungen und die Verwaltungsvorschriften für das Öffentliche Bauwesen in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, insbesondere: - die Bundeshaushaltsordnung (BHO) und ihre Verwaltungsvorschriften (VV-BHO), insbesondere die §§ 7, 24, 34, 54, 55, 58, 59 und 70 BHO, - die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) - Den vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), - die Verordnung für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV), - die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), - die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), - das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB). |
| Nr. 5 | Bauaufgabe des Bundes Es handelt sich um eine Bauangelegenheit für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) |
| Nr. 6 | Verfahrensfreie Umsetzung Die Planungsleistungen werden verfahrensfrei gem. § 79 BauO NRW umgesetzt. Es werden - Bauvorlagen zur Einhaltung des materiellen Bauplanungsrechtes (gem. BauPrüfVO) - Bauvorlagen zur Einhaltung des materiellen Bauordnungsrechtes (gem. BauPrüfVO) unter Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des Landes NRW erbracht. |
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Anlage 2: Projektvorgaben – Weitere Randbedingungen zum Vertrag Projektsteuerung
| Nr. 7 | Sicherheitseinstufung Das Projekt unterliegt der folgenden maximalen Sicherheitseinstufung: keiner Einstufung VS-NfD VS-Vertraulich VS-Geheim VS-Streng Geheim Der AN muss sich somit ggf. einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) unterziehen und die Vorgaben zum sensiblen Umgang mit VS-Material beachten (z. B. Verschlüsselung von E-Mail-Anhängen). Mit zunehmender Sicherheitseinstufung steigen auch die Anforderungen an den Umgang mit eingestuften Dokumenten. |
|---|---|
| Nr. 8 | Liegenschaft und Zugang Die Baumaßnahme wird in einer abgesicherten Liegenschaft durchgeführt. Beim Betreten und Befahren dieser Liegenschaften sind die jeweiligen Zugangsbestimmungen einzuhalten. Der AN beachtet die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften, die innerhalb der Liegenschaft gelten. Der AN und seine in der Liegenschaft tätigen Mitarbeiter sind ggf. verpflichtet, für den im Rahmen der zu erbringenden Leistungen notwendigen Zugang zu Sperrzonen oder Schutzzonen eine Sicherheitsüberprüfung – Sabotageschutzprüfung Ü2 – nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (SÜG) durchführen zu lassen. Für die Sicherheitsüberprüfung entstehen dem AN keine Kosten. Durch die Zugangsregelungen können Wartezeiten entstehen. Es findet eine Überprüfung der Personaldaten durch den Nutzer der Liegenschaft statt (ähnlich einer Verkehrskontrolle). Hierzu sind Kopien der Personalausweise aller vom AN auf der Liegenschaft tätigen Personen einzureichen. Der Zugang ist ggf. nur sicherheitsüberprüften Personen gestattet. Der Zugang ist ggf. nur Personen aus Staaten gestattet, die nicht in der Staatenliste aufgeführt werden sind (siehe Anlage 2b: Staatenliste). Beim Betreten und Verlassen der Liegenschaft ist eine An- bzw. Abmeldung bei der Wache erforderlich. Den Zugangsausweis erhält man gegen Abgabe des Personalausweises (Passwechselverfahren). Liegen gegen eine Person polizeiliche Eintragungen vor (z. B. Haftbefehl oder Eintrag in einer Fahndungsliste) kann der Zutritt zur Liegenschaft verweigert werden. |
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Anlage 2: Projektvorgaben – Weitere Randbedingungen zum Vertrag Projektsteuerung
| Nr. 9 | Energieeffizienzfestlegungen für Bundesgebäude (EEFB) Gemäß den „Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Neu-/Erweiterungsbauten und Gebäudesanierungen des Bundes“ (Erlass BMI vom 26.08.2021) ist das Gebäude/der Gebäudekomplex als Effizienzgebäude Bund 40 (EGB 40) zu errichten. Die technischen Mindestanforderungen für Neubauten nach Tabelle 1 (Anlage EEFB) sollen um v.H. unterschritten werden. ist das Gebäude/der Gebäudekomplex als Effizienzgebäude Bund 55 (EGB 55) zu errichten. Die technischen Mindestanforderungen für Neubauten nach Tabelle 2 (Anlage EEFB) sollen um v.H. unterschritten werden. sind die technischen Mindestanforderungen für Bauunterhaltungsarbeiten nach der Tabelle 3 (Anlage EEFB) bei Änderung/Erneuerung von energetisch wirksamen Bauteilen und gebäudetechnischen Anlagen einzuhalten / für 1 um v.H. zu unterschreiten. |
|---|---|
| Nr. 10 | Ort der Besprechungen Ort von Besprechungen ist in der Regel die Liegenschaft, in der das Bauvorhaben realisiert wird. Weitere Besprechungsorte können die verantwortliche BLB NRW Niederlassung oder die BLB NRW Zentrale (Düsseldorf) sein. |
| Nr. 11 | Projektkommunikationssystem Es werden folgende Projektkommunikationssysteme für die Kommunikation und Dokumentation sowie für die modellbasierte Zusammenarbeit bei Verwendung der BIM-Methode genutzt: BSCW BIMcollab Cloud for Projects (C4P) zusätzlich für modellbasierte Zusammenarbeit: ein System nach Wahl des TU Soweit anfallend, sind die Kosten für etwaige erforderliche, personenbezogene Lizenzen für das Projektkommunikationssystem vom AN zu tragen und entsprechend zu kalkulieren. Der AG behält sich vor, während der Projektlaufzeit auf andere Projektkommunikations- systeme für die Kommunikation und Dokumentation umzustellen. Der AN verpflichtet sich in diesem Fall, sich des Folgesystems innerhalb des vertragsgegenständlichen Projektes zu bedienen. Soweit durch die Umstellung zusätzliche Leistungen des AN erforderlich werden, richtet sich deren Vergütung nach den vertraglichen Regelungen. |
| Nr. 12 | Organisationsvorgabe Dateiformat Grundsätzlich sind alle Dateien im pdf-Format vorzulegen und richtig gedreht zu übermitteln. Dokumente, die der weiteren Bearbeitung dienen, müssen vom AN in einem für die fachlich Beteiligten kompatiblen Datenformat übergeben werden. |
| Nr. 13 | Stand der bisherigen Projektrealisierung siehe Anlage 2a |
1 Bitte die energetisch wirksamen Bauteile und gebäudetechnischen Anlagen präzisieren, für die die technischen Mindestanforderungen unterschritten werden sollen.
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Anlage 2: Projektvorgaben – Weitere Randbedingungen zum Vertrag Projektsteuerung
Nr. 14 Weitere Unterlagen zu dieser Anlage 2 Es liegen folgende, weitere Unterlagen (z. B. Planungsergebnisse, Gutachten, Bedarfsplanung, Raum- und Funktionsprogramme, Aussagen zum Budget etc.) für die zu planende Baumaßnahme vor, die zu beachten sind:
- Anlage 2a: Projektbeschreibung
- Anlage 2b: Staatenliste
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