080-26-00600 G-CAP Anlage 2a Projektbeschreibung BLB D.pdf

Projektmanagement, BIM-Management und Objektüberwachung für das Bundeswehr‑Infrastrukturprogramm G‑CAP in NRW

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 14:45 (Europe/Berlin)

Herkunft: evergabe.blb.nrw.de

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Anlage 2a zum Vertrag:

Projektbeschreibung G-CAP Inland Stufe 1

zur Rahmenvereinbarung für die Projektmanagement- und Überwachungsleistungen zur „Planung und Errichtung von Unterkunftsgebäuden mit Funktionsräumen, Lehrs- aal und Speziallager“ in modularer oder serieller Bauweise.

Dieser Anlage liegen die im Rahmen des Vergabeverfahrens eingereichten Konzepte der beiden bereits durch eine Rahmenvereinbarung gebundenen Totalunternehmer (TU) bei. Diese beschreiben, wie die TU die Abwicklung der G-CAP Maßnahmen pla- nen und sind durch den AN zu berücksichtigen.

Nachfolgend werden die Rahmenbedingungen der Leistungen der TU der G-CAP In- land Stufe 1 Maßnahmen (Rahmenvereinbarung TU) beschrieben. Diese sind von dem AN bei der Ausübung seiner Leistungen des Projektmanagements, des BIM-Ma- nagements und Objektüberwachung im Kontext dieser Rahmenvereinbarung (Rah- menvereinbarung PS) vollständig zu berücksichtigen.

Zielsetzung

Die Sicherstellung der Landes- und Bündnisverteidigung ist von elementarer Bedeu- tung für die Bundesrepublik Deutschland.

Für die nachhaltige Stärkung der Personallage der Streitkräfte, die mit der Einführung des Neuen Wehrdienstes verbunden ist, sind kurzfristig erhebliche zusätzliche Unter- bringungskapazitäten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu schaffen. Daraus resultierend besteht der bundesweite infrastrukturelle Bedarf an Basisausbil- dungseinrichtungen.

Seitens der Bundeswehr besteht die Absicht, zur Bereitstellung dieser Basisausbil- dungsgebäude eine Rahmenvereinbarung zu schließen. Im Ziel sollen insgesamt ca. 335 Gebäude bundesweit in ca. 130 Liegenschaften in einem Zeitrahmen von rund vier Jahren errichtet und in Nutzung genommen werden.

Die Vergabe erfolgt in Losen, um eine parallele Realisierung sicherzustellen. Die Leistungen der Rahmenvereinbarung PS beziehen sich nur auf eines der Lose (das Los für NRW) aus der Rahmenvereinbarung TU.

Die Rahmenvereinbarung TU soll vier standardisierte Typen für Unterkunfts- u. Funk- tionsgebäude (UKuFG) für 240(+60 Ausbilder), 192(+54), 144(+46) bzw. 160 Solda- ten und Soldatinnen enthalten.

Zunächst ist von einer geplanten Nutzungsdauer der Gebäude von mindestens 25 Jahren auszugehen. Im Ziel sind standardisierte, schnell realisierbare Bauweisen für teilweise eingeschränkt erschlossene Grundstücke anzuwenden, die eine schnelle bauliche Realisierung in der jeweiligen Liegenschaft ermöglichen.

Eine standardisierte Grundrissplanung und Typisierung der Gebäudeteile zur einheit- lichen Ausführung an unterschiedlichen Standorten sind essentiell, um die Zeitlinien einzuhalten und ein wiedererkennbares Gesamtbild zu erzeugen. Als Standard für

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die Gemeinschaftsunterkünfte ist eine Grundfläche von 34,00m² vorzusehen. Dieses Maß bildet eine verbindliche Größe für alle Unterkunftsräume und ist im Rahmen der Planung stützenfrei umzusetzen. Die Stützenfreiheit ist ebenso bei den Lehrsälen un- eingeschränkt zu gewährleisten.

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Leistungsumfang TU

Die Leistung des TU umfasst die Planung, Lieferung, Errichtung und den Anschluss der bezugsfertigen Gebäude (schlüsselfertig) als Komplettleistung. Dazu gehören sämtliche Leistungen der Objekt-, Fach- und TGA-Planung, alle baulichen und tech- nischen Ausführungen, Dokumentationen, Inbetriebnahmen sowie Wartungsleistun- gen während der Gewährleistungszeit.

Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in folgende Bausteine:

  1. Baufeldherrichtung
  2. Unterkunfts- und Funktionsgebäude (240 + 60 / 192 + 54 / 144 + 46 / 160 Per- sonen)
  3. Außenanlagen
  4. Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung
  5. Interim Stromversorgung
  6. Interim Wärmeversorgung

Die Bausteine sollen modular kombinierbar eine standortspezifische Anpassung un- ter Beibehaltung des standardisierten Gebäude- und Ausstattungsniveaus ermögli- chen.

Gebäude und Konstruktion

Die Gebäude sind als Unterkunfts- u. Funktionsgebäude für die Soldaten und Solda- tinnen mit Unterkunftsräumen (inkl. Sammelsanitärräume), Büroräumen für das mili- tärische Ausbildungspersonal (inkl. Sanitärräume), Lagerräumen, einem Speziallager und einem Lehrsaal über mehrere Etagen zu planen. Die Gebäude sollen nicht unter- kellert, zwei- bis viergeschossig und in modularer oder Systembauweise mit variabler Geometrie (rechteckig / L-Form / U-Form) durch den TU errichtet werden.

Zulässige Dachformen sind Sattel-, Walm- oder im begründeten Einzelfall Flachdä- cher. Das Material der Tragwerkssysteme wird nicht vorgegeben.

Technische Systeme der Gebäude

• Heizung: Anschluss an vorhandenes Wärmeversorgungsnetz, Wärmevertei- lung über Flächenheizungen oder statische Heizflächen. • Lüftung: Zentrale RLT-Anlage mit Wärmerückgewinnung, Steuerung über Ge- bäudeautomation (GA) nach AR A-1810/32. • Sanitär: Trinkwasserversorgung mit Frischwasserstationen, Spülkonzept nach AR A1-1820/0-6004. • Elektro: Niederspannungs- und Beleuchtungsanlagen gemäß AMEV-Stan- dard, zentrale Sicherheitsbeleuchtung, Blitzschutz Klasse III. • PV-Anlage: Photovoltaikanlage mit notstromfähigen Hybrid-Wechselrichtern, Einbindung in GA. • IT/GA: Gebäudedaten- und Automationssystem nach Bundeswehrstandard, Integration aller technischen Anlagen in die zentrale Managementebene der Liegenschaft.

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Interimslösungen

Zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit der UKuFG an Standorten ohne ausrei- chende Medieninfrastruktur sind ergänzende Interimsbausteine vorgesehen. Diese werden standortspezifisch abgerufen und dienen der temporären Ver- und Entsor- gung der Gebäude mit Wasser, Abwasser, Strom und Wärme.

Die Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung umfasst die Herstellung einer tem- porären Trinkwasserversorgung, einschließlich Speichereinrichtung, Verteilung und hygienischer Sicherung sowie die Sammlung, Zwischenspeicherung und Entsorgung von Schmutzwasser.

Die Interim Stromversorgung beinhaltet die Bereitstellung einer temporären Energie- versorgung über Aggregatsysteme einschließlich der erforderlichen Schalt-, Verteil- und Schutztechnik. Eine N+1-Redundanz ist vorzusehen, um die Versorgungssicher- heit während des Betriebs sicherzustellen.

Die Interim Wärmeversorgung dient der Bereitstellung einer temporären Wärmeer- zeugung zur Beheizung und Warmwasserbereitung der Gebäude über mobile Hei- zungsanlagen. Die Anlagen sind auf die jeweilige Heizlast des Standortes auszule- gen und vollständig betriebsbereit, einschließlich Steuerung, Befüllung und Entlee- rung, bereitzustellen.

Alle Interimsanlagen sind modular, transportabel und wiederverwendbar auszubilden. Sie müssen den einschlägigen technischen Vorschriften, den Sicherheitsbestimmun- gen militärischer Liegenschaften und den Umweltauflagen entsprechen. Der TU hat Aufbau, Betrieb, Wartung und Rückbau im Rahmen des jeweiligen Abrufs vollständig zu übernehmen.

Planung und Ausführung

Die Leistungen sind nach den aaRdT, den Baufachlichen Richtlinien sowie den Allge- meinen Regelungen des BMVg auszuführen.

Die Planung erfolgt BIM-basiert gemäß Austausch-Informations-Anforderungen (AIA) und einem BIM-Abwicklungsplan (BAP).

Der TU trägt für seinen Leistungsbereich die Gesamtkoordination, das Änderungs-, Termin- und Qualitätsmanagement einschließlich Berichtswesen.

Besondere Anforderungen

Bei der Planung und Ausführung sind die Wärmedurchgangskoeffizienten der Ener- gieeffizienzfestlegungen des Bundes einzuhalten. Weiterhin ist ein barrierefreier Zu- gang zu allen öffentlich genutzten Bereichen im Erdgeschoss sicherzustellen. Dar- über hinaus ist ein projektspezifisches Informationssicherheitskonzept gemäß Ar- beitshilfen Deutsche militärische Security Accreditation Authority (DEUmilSAA Teil 1 und 2) zu erstellen und umzusetzen. Sämtliche Revisions- und Dokumentationsunter- lagen sind gemäß den Vorgaben der Baufachlichen Richtlinien Gebäudebestandsdo- kumentation (BFR GBestand) vollständig und prüffähig zu übergeben.

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Projektumfeld und parallele Vorhaben

Das Vorhaben G-CAP Inland Stufe 1 wird im Zusammenhang zu zwei weiteren Pro- jekten umgesetzt:

  1. Zeitlich parallel erfolgt die Umsetzung zu einem Bauprogramm der BImA. Eine in- haltliche oder technische Schnittstelle besteht nicht. Die BImA deckt mit dem „Bundeswehrbauprogramm Unterkünfte“ (BwBauProg Ukfte) den Bedarf der Bun- deswehr an modernen und attraktiven Unterkünften im Standard 1.1.5 (sog. Ho- telstandard). Das Projekt G-CAP Inland Stufe 1 flankiert dies durch die kurzfristige Schaffung der für den Aufwuchs der Bundeswehr erforderlichen Unterkunftskapa- zitäten im Standard 1.1.1 (Rekrutenstandard).
  2. Da G-CAP Inland Stufe 1 erst beginnend ab 2027 Unterkunfts- und Funktions- plätze zur Verfügung stellen kann, werden im Rahmen des Projektes SIPGO (So- fortprogramm Infrastrukturbedarf Personalgewinnungsorganisation) voraussicht- lich bereits im 2. Halbjahr 2026 containerbasierte Unterkunftsgebäude (Gemein- schaftsunterkunft in Zweibett-Belegung und Sammelsanitär) aus einem noch zu schließenden Rahmenvertrag auf befestigten Flächen errichtet und nach einer vo- raussichtlichen Nutzungsdauer von zwei Jahren wieder zurückgebaut. SIPGO basiert ebenfalls auf den Bedarfen aus dem Aufwuchs der Bundeswehr, ist jedoch als eine beschleunigte und temporäre Vorstufe zu G-CAP Inland Stufe 1 zu sehen, mit einem wesentlich geringeren Gesamtumfang.

Alle Projekte sind aufeinander abgestimmt.

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