20260519 G-CAP Funktionale Leistungsbeschreibung TU Rahmenvertrag.pdf

Projektmanagement, BIM-Management und Objektüberwachung für das Bundeswehr‑Infrastrukturprogramm G‑CAP in NRW

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 14:45 (Europe/Berlin)

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Funktionale Leistungsbeschreibung für die Erstellung von Gebäuden in Liegenschaften der

Bundeswehr im Inland (G-CAP Inland Stufe 1)

Bausteine:

  1. Baufeldherrichtung

  2. Unterkunfts- u. Funktionsgebäude (UKuFG)

• UKuFG 240 Rekruten (+60 Stammpersonal), Typ 1

• UKuFG 192 Rekruten (+54 Stammpersonal), Typ 2

• UKuFG 144 Rekruten (+46 Stammpersonal), Typ 3

• UKuFG 160 Rekruten, Typ 4

  1. Außenanlagen

  2. Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung

  3. Interim Stromversorgung

  4. Interim Wärmeversorgung

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Inhaltsverzeichnis

A. Kurzübersicht ................................................................................................................................ 4

A.1 Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................... 4

A.2 Planungsgrundlagen ........................................................................................................ 6

A.3 „Übergeordnete“ Baubeschreibung der Unterkunfts- und Funktionsgebäude ................. 8

A.4 Übersicht aktueller Allgemeiner Regelungen im Geschäftsbereich des BMVg ............. 16

B. Planung und Realisierung durch den Auftragnehmer ................................................................. 17

B.1 Planungsleistungen ........................................................................................................ 17

B.2 BIM-Methode .................................................................................................................. 19

B.3 Planungs- und Baubegleitende Ingenieurvermessung .................................................. 20

B.4 Genehmigung und Kenntnisgabe ................................................................................... 21

B.5 Statische Nachweise und Prüfungen ............................................................................. 21

B.6 Bemusterung .................................................................................................................. 21

B.7 Brandschutz .................................................................................................................... 23

B.8 Informationssicherheitskonzept ...................................................................................... 25

B.9 Abgaben und Dokumentation bei Objektabnahme ........................................................ 25

B.10 Inbetriebnahmeprozess .................................................................................................. 26

B.11 Organisatorisches mit Projektmanagement und Koordination ....................................... 31

B.12 Rahmenbedingungen Bauausführung ........................................................................... 33

C. Funktionale Leistungsbeschreibung ............................................................................................ 36

  1. Baustein 1 - „Baufeldherrichtung“................................................................................... 37

  2. Baustein 2 - „Unterkunfts- u. Funktionsgebäude UKuFG“ ............................................. 44

  3. Baustein 3 - „Außenanlagen“ ......................................................................................... 93

  4. Baustein 4 - „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung“ ...................................... 106

  5. Baustein 5 - „Interim Stromversorgung“ ....................................................................... 110

  6. Baustein 6 - „Interim Wärmeversorgung“ ..................................................................... 113

D. Anhangsverzeichnis .................................................................................................................. 116

  1. Bedarfsforderung mit Raumbedarfsplan für die 4 Gebäudetypen ............................... 116

  2. Anforderungsraumbücher (23. Stück) .......................................................................... 116

  3. Raumtypenprogramm ................................................................................................... 116

  4. Funktionsdiagramm ...................................................................................................... 116

  5. Austauschinformationsanforderungen AIA ................................................................... 116

  6. Muster BIM Abwicklungsplan BAP ............................................................................... 116

  7. Beispiel LOIN Anforderungen (Level of Information Need) .......................................... 116

  8. Energieeffizienzfestlegungen des Bundes ................................................................... 116

  9. Vorstellung der Neuen Möbelserie 2026 (NM2026) ..................................................... 116

  10. Staatenliste ................................................................................................................... 116

  11. CAD-Standard und Pflichtenheft .................................................................................. 116

  12. Checklistenmaster Objektübernahme blanko .............................................................. 116

  13. Umfang TW-Proben ..................................................................................................... 116

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  1. EEB Beispiel ................................................................................................................. 116

  2. Internet in Unterkünften ................................................................................................ 116

  3. Handlungsanleitung PV-Anlagen ................................................................................. 116

  4. Handlungsanleitung Umsetzung gesetzlicher Anforderungen für PV- und KWK-Anlagen

für die Direktvermarktung .......................................................................................................... 116

  1. Übersicht der systemgeprüften GA-Hersteller ............................................................. 116

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A. Kurzübersicht

Es besteht der bundesweite infrastrukturelle Bedarf an Basisausbildungseinrichtungen zur Ausbildung

von Wehrdienstleistenden.

Die Unterbringung soll in den folgenden, standardisierten Gebäudetypen erfolgen, die Gegenstand

dieser Leistungsbeschreibung sind:

Diese enthält mit dem Baustein 2 vier standardisierte Typen

a. UKuFG 240 Rekruten (+60 Stammpersonal), Typ 1,

b. UKuFG 192 Rekruten (+54 Stammpersonal), Typ 2,

c. UKuFG 144 Rekruten (+46 Stammpersonal), Typ 3,

d. UKuFG 160 Rekruten, Typ 4,

welche an unterschiedlichen Standorten auf Liegenschaften der Bundeswehr weitestgehend baugleich

auszuführen sind.

Hierzu kommen fünf optionale weitere Bausteine, um nach den jeweiligen standortspezifischen

Rahmenbedingungen eine Innutzungnahme der UKuFG zu ermöglichen. Dazu gehören die Bausteine:

• Baustein 1 – „Baufeldherrichtung“

• Baustein 3 – „Außenanlagen“

• Baustein 4 – „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung“

• Baustein 5 – „Interim Stromversorgung“

• Baustein 6 – „Interim Wärmeversorgung“

Die Leistung des Auftragnehmers (AN) umfasst dabei die Planung, Lieferung, Errichtung und Anschluss

der bezugsfertigen Gebäudeanlagen (schlüsselfertig) als Komplettleistung einschließlich – soweit

beauftragt – Wartungsleistungen für technische Anlagen. Die Gebäude sind als Unterkunfts- u.

Funktionsgebäude für die Soldaten mit Unterkunftsräumen (inkl. Sammelsanitärräume), Büroräume für

das militärische Ausbildungspersonal (inkl. Sanitärräume), Lagerräumen, einer Waffenkammer und

einem Lehrsaal über mehrere Etagen zu planen. Die Leistungen sind als Neuanlage aus Neuteilen oder

aus Recyclingprodukten herzustellen.

Die Gebäude sollen in modularer bzw. Systembauweise errichtet werden. Eine Festlegung auf ein

bestimmtes System erfolgt nicht.

Die nicht unterkellerten Gebäude sind mit mehreren Vollgeschossen (zwischen 2 und 4) und einem den

Vorgaben der jeweils geltenden Landesbauordnung entsprechenden genehmigungsfähigen Dach

auszuführen.

A.1 Abkürzungsverzeichnis

aaRdT = allgemein anerkannte Regeln der Technik

AIA = Auftraggeber-Informationsanforderungen / Austausch-Informationsanforderungen

AMEV = Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatl. und kommunaler Verwaltungen

AG = Auftraggeber

AN = Auftragnehmer

AR = Allgemeine Regelung

AS = Automationsstationen 4

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BAIUDBw = Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

BAP = BIM-Abwicklungsplan

BauO = Bauordnung

BFR = Baufachliche Richtlinie

BImA = Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

BIM = Building Information Modeling

BMI = Bundesministerium des Inneren und für Heimat

BMVBS = Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

BMVg = Bundesministerium der Verteidigung

BMWSB = Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

BWA = Brandwarnanlage

BwDLZ = Bundeswehr Dienstleistungszentrum

BWI = Bundeswehr Informationstechnik (IT-Dienstleister der Bundeswehr)

BZP = Bauzeitenplan

CAD = Rechnergestütztes Konstruieren (Computer-Aided Design)

CDE = Common Data Environment

CLM = ChecklistenMaster

EEB = Excelerfassungsblatt

EFB = Elektronisches Formblatt

ELT = Elektrotechnik

EVU = Energieversorgungsunternehmen

FLB = Funktionale Leistungsbeschreibung

FSC = Forest Stewardship Council (-Zertifikat)

GA = Gebäudeautomation

GEG = Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur

Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz)

GIF = Grundsätzliche Infrastrukturforderung

HB = Hochbau

ISP = Informationsschwerpunkte

IT-LtgN = IT-Leitungsnetze

HVI = Hochspannungsfeste isolierte Ableitung

KG = Kostengruppe nach DIN 276:2018-12

KVz = Kabelverzweiger (Übergabeverteiler)

LKEBw = Leitstelle Klimaneutrale Energieversorgung der Liegenschaften der Bundeswehr

LOIN = Informationsbedarfstiefe (Level of Information Need) nach DIN EN 17412-1

LPS = Last Planner System

LWL = Lichtwellenleiter

NSHV = Niederspannungshauptverteilung

NVP = Nominal Velocity of Propagation

OK (FF) = Oberkante (Fertigfußboden)

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OTDR = optical time domain reflectometer

PEFC = Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (-Zertifikat)

PuMi = Putzmittel(-raum)

PV = Photovoltaik

PZ = Profilzylinder

RBBau = Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes

RLT = Raumlufttechnische Anlagen

RWA = Rauch-, Wärmeabzug

RW = Regenwasser

SiBel = Sicherheitsbeleuchtung

SW = Schmutzwasser

TGA = Technische Gebäudeausrüstung (Heizung/Sanitär/Lüftung)

TAB = Technische Anschlussbedingungen

TW = Trinkwasser

UK = Unterkante

UKuFG = Unterkunft- und Funktionsgebäude

UVD = Unteroffizier vom Dienst

WR = Wechselrichter

ZÜB = Zentrales Überwachungs- und Betriebsführungssystems

A.2 Planungsgrundlagen

Die Gebäude sowie die weiteren Bausteine sind nach

• der vorliegenden funktionalen Leistungsbeschreibung (inkl. Anhängen),

• den in A.4 Übersicht aktueller Allgemeiner Regelungen im Geschäftsbereich des BMVg

beschriebenen spezifischen Vorgaben und

• den einschlägigen Normen (DIN, VDI, VDE, DVGW etc.), Verordnungen und Richtlinien

zu planen, zu dimensionieren und zu errichten.

Maßgeblich sind die bei Abschluss der Rahmenvereinbarung geltenden Regelwerke, Normen und

Allgemeinen Regelungen im Geschäftsbereich des BMVg. Änderungen dieser Regelwerke zwischen

Abschluss der Rahmenvereinbarung und Einzelabruf sind vom AN zu berücksichtigten, soweit sie keine

wesentliche Änderung des geschuldeten Leistungsumfangs bewirken.

Unwissenheit oder die Zugrundelegung überholter Normen entbinden den AN nicht von seiner

Erfüllungspflicht.

Bei Abweichungen von geltenden Vorschriften oder den aaRdT ist dieses mit zeitlichem Vorlauf vor

Übergabe der Genehmigungsplanung dem AG ausdrücklich anzuzeigen und eine schriftliche

Genehmigung einzuholen. Ein Anspruch auf Erteilung dieser Genehmigung besteht nicht. Die

vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen ändern sich im Falle einer Versagung dieser Genehmigung

und einer dadurch erforderlichen Anpassung der Planung nicht.

Nach dem oben genannten Stichtag (Abschluss Rahmenvereinbarung) bekannt gewordene

Änderungen sind dem AG oder dem AN umgehend schriftlich mitzuteilen.

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Bei Unstimmigkeiten oder Widersprüchen zwischen zeichnerischer und/oder textlicher Darstellungen

sowie zwischen verschiedenen zu beachtenden Vorgaben ist Rücksprache mit dem AG zu halten, um

diese aufzuklären.

Der AN hat alle für sein Angebot notwendigen Massenermittlungen und Maßprüfungen unter

Berücksichtigung seiner gewählten Konstruktion eigenverantwortlich zu ermitteln.

Als Kalkulationsgrundlage werden vom AG unter anderem folgende Unterlagen in Verbindung mit der

funktionalen Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt:

• Raumbedarfsplan (Anhang 1)

• Anforderungsraumbücher (Anhang 2)

• Raumtypenprogramm (Anhang 3)

• Funktionsdiagramm (Anhang 4)

Die in den Anforderungsraumbüchern aufgeführten Größenangaben der einzelnen Nutzungseinheiten

sind Mindestmaße, jedoch bindend.

Folgende Maße sind zwingend einzuhalten:

• Das beschriebene Möbelprogramm (Anhang 9) der Bundeswehr ist zwingend zu

berücksichtigen. Die Abmessungen der Unterkünfte und der Funktionsbereiche müssen die

Aufnahme des dargestellten Möbelprogrammes gewährleisten.

• Die lichte Flurbreite von mindestens 2,50 m ist einzuhalten. Heizkreisverteiler sind werkseitig

standardisiert in den Wandmodule anzuordnen, wobei eine flächenbündige Integration in die

Bauteile vorzusehen ist.

A.2.1 Mustergrundstück

Für die Kalkulation der Leistungen wird ein fiktives Mustergrundstück mit den Abmessungen 130m x 60

m (7.800m²) zugrunde gelegt. Die nachfolgenden Parameter sind als Annahmen zu verstehen und

dienen der Vergleichbarkeit der Angebote. Abweichungen an den tatsächlichen Standorten werden im

Abruffall durch ein standortspezifisches Bodengutachten und weitere Gutachten präzisiert.

• Bodenklasse / Baugrund: mittlere Bodenklasse 3–5 (gemäß DIN 18300), bindiger/lehmiger

Sandboden, mäßig wasserführend.

• Bodenpressung / zulässige Gründungsdruckspannung: ≥ 200 kN/m² und Verformungsmodul

Ev = 120 MPa. 2

• Maximales Geländegefälle im Baufeld: ≤ 3 % bezogen auf die gesamte Baufeldfläche in alle

Richtungen.

• Windlastzone: Zone 2 nach DIN EN 1991-1-4/NA (Deutschland, mittlere Beanspruchung).

• Schneelastzone: Zone 2 nach DIN EN 1991-1-3/NA (Sk, charakteristische Schneelast 0,85

kN/m² auf 0 m ü. NN).

• Radonvorsorgegebiet: Annahme: Gebiet mit normaler Radonkonzentration, keine erhöhte

Radonvorsorgepflicht.

• Erdbebenzone: Zone 1 nach DIN EN 1998-1/NA (geringe seismische Einwirkung).

• Überschwemmungsgefährdung: nicht in ausgewiesenen Überschwemmungs- oder

Hochwassergefahrenzonen nach WHG.

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• Für Erd- und Verkehrsflächen ist von folgenden Randbedingungen des Mustergrundstücks

auszugehen:

  • Frosteinwirkungszone II gemäß RStO 12,

  • übliche, nicht durch besondere kleinräumige Klimaeinflüsse geprägte

Standortverhältnisse,

  • kein Grund- und Schichtenwasser bis in eine Tiefe von 1,5 m unter Planum gemäß RStO

12,

  • eine Bodendurchlässigkeit (kf-Wert) im Bereich von 10⁻⁴ bis 10⁻⁶ m/s

Diese Annahmen gelten ausschließlich als Kalkulationsgrundlage. Sie entbinden den AN nicht von der

Pflicht, im Abruffall standortspezifische, prüffähige Nachweise zu erbringen und die Planung an die

tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.

Die Leistungen im Baustein 2 „Unterkunfts- u. Funktionsgebäude UKuFG“ umfassen dabei sämtliche

Bau- und Ausrüstungsleistungen innerhalb der Gebäudeaußenwände, einschließlich Sockelabdichtung

und ggfs. vorhandener Vordachkonstruktion sowie für die Errichtung notwendige

Baustelleneinrichtungsflächen. Hierzu gehören Herstellung der Anschlüsse an die

Versorgungsleitungen (für Wasser, Abwasser [inkl. Regenwasser], Strom, Telekommunikation und

Wärmeversorgung) bzw. -kanäle vom jeweiligen Hausanschlusspunkt des Gebäudes bis zum

Übergabepunkt der Liegenschaft, bis zu einem max. Abstand von 50m.

Die Übergabepunkte werden in der Regel bauseits hergestellt, wobei sich die Übergabepunkte

planerisch außerhalb des Mustergrundstücks befinden können.

Sofern aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, erbringt der AN

diese Maßnahmen auf entsprechenden Abruf des AG auf Basis der folgenden Bausteine:

• Baufeldherrichtung (Baustein 1),

• Außenanlagen (Baustein 3)

• Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung (Baustein 4)

• Interim Stromversorgung (Baustein 5)

• Interim Wärmeversorgung (Baustein 6)

A.3 „Übergeordnete“ Baubeschreibung der Unterkunfts- und Funktionsgebäude

A.3.1 Gebäudebeschreibung

Die vier standardisierten Typen für Unterkunfts- u. Funktionsgebäude (UKuFG) unterscheiden sich in

der Anzahl und Anordnung der Räume. Die UKuFG sind mit Räumen gem. den beigefügten

Raumbedarfsplan zu planen. Die folgende Tabelle stellt eine Zusammenfassung (nach Raumart gem.

DIN 277+) dar.

NutzungsartRaumartUKuFGUKuFGUKuFGUKuFG
240 (+60)192 (+54)144 (+46)160
Nutzungsart 1Wohnen und Aufenthalt
Gruppenarbeits- /Gemeinschaftsraum mit 27,0 m²5543

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Gemeinschaftsunterkunft mit 33,9 m²60483640
Unterkünfte für „Nicht unterkunftspflichtigen Soldatinnen und Soldaten“ (NIUKS Flächen mit 33,9 m²151412-
Nutzungsart 2Büroarbeit
Kopierer und Netzwerkdruckerraum mit 6,0 m²111-
Dienst-/Büroräumen mit 12,0 m²887-
UvD Dienstraum mit 13,5 m²1111
Dienst-/Büroräumen mit 15,0 m²333-
Dienst-/Büroräumen mit 18,0 m²222-
Gemeinschaftlicher PC (EDV) - Raum mit 18,0 m²111-
Dienst-/Büroräumen mit 24 m²554-
Dienst-/Büroräumen mit 30 m²111-
Besprechungsraum mit 30 m²111-
Nutzungsart 3Produktion, Hand- und Maschinenarbeit
Teeküche im Erdgeschoss mit 4 m²111-
Batterieladeraum mit 9 m²1111
Werkraum leichte Waffeninstandsetzung mit 12 m²1111
Teeküche [je Zug] mit 13,5 m²5546
Kleidertrockenraum 18 m²---3
Reinigungsraum [je Zug] mit 20 m²5543
Kleidertrockenraum [je Zug] 24 m²554-
Nutzungsart 4Lagerung
Putzmittelraum [je Obergeschoss] mit 4 m²variabel1
Putzmittelraum im Erdgeschoss mit 6 m²1111
Lagerraum für SOLLOrg mit 12 m²554-
Lehrmittelraum mit 12 m²111-
Lagerraum Bettwäsche mit 13,5 m²1111
Lagerraum mit 18 m²222-
Lagerraum Ausbildungsgerät mit 20 m²111-

1 Die Anzahl der Räumlichkeiten (Putzmittelraum / Reinigungsgeräteraum) ergibt sich in Abhängigkeit

der Anzahl der Obergeschosse.

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Lagerraum für SOLLOrg [je Zug] mit 30 m²554-
Waffenreinigungsraum mit 60 m²1111
Lagerraum absicherungspflichtiges / diebstahlgefährdetes Material mit 75 m²1111
Nutzungsart 5Bildung, Unterricht
Lehrsaal mit 110 m²111-
1 Sandkastenraum mit 25 m² (integriert in Lehrsaal)111-
Nutzungsart 7sonstige Nutzung
Überdachter Abstellplatz mit 18 m²1111
barrierefreie Toilette im Erdgeschoss mit 6 m²1110
Sammelsanitäranlagen mit Toiletten weiblichvariabel2
Sammelsanitäranlagen mit Toiletten männlichvariabel2
Wasch- und Duschraum weiblich [je Zug]variabel2
Wasch- und Duschraum männlich [je Zug]variabel2
Stiefelwaschanlage außerhalb1111

Die Funktions- und Ausbildungsräume sind, als in sich abgeschlossene und funktionierende Bereiche

möglichst im Erdgeschoss anzuordnen. Abweichungen hiervon sind zulässig, sofern die funktionalen

Zusammenhänge und insbesondere kurze Wegeführungen gewährleistet oder verbessert werden.

Die Zuordnung von Führungs- und Bürobereichen (z. B. Zugführer, Gruppenführer) zu den jeweiligen

Nutzungseinheiten in den Obergeschossen wird in diesem Zusammenhang als funktional sinnvoll und

zulässig angesehen.

2 Die Anzahl der Sammelsanitäranlagen / Wasch- und Duschräume ergibt sich aus den Vorgaben der

AR "Grundsätzliche Infrastrukturforderung für Sanitäranlagen" C1-1810/0-6203, Version 2.1.

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Erdgeschoss Obergeschosse

• Büroräume • Unterkünfte

• Gemeinschaftlicher PC-Raum • NIUKS Flächen

• Kopierer und Netzwerkdruckerraum • Dusch-Waschräume

• UVD Dienstraum • Sammelsanitäranlagen

• Besprechungsraum • Gruppenarbeits-Gemeinschaftsräume

• Batterieladerau • Kleiderreinigungsräume

• Werkräume • Kleidertrockenräume

• Waffenreinigungsraum • Bettwäschelager

• Teeküche • Teeküchen

• Putzmittelraum / Reinigungsgeräteraum • Putzmittelraum / Reinigungsgeräteraum

• Lagerräume

• Lehrmittelraum

• Lehrsaal mit Sandkastenraum

• Sanitäranlagen

• Hausanschlussräume

• Serverraum

• Stiefelwaschanlage, außerhalb

• Bettwäschelager

Aus dem Funktionsdiagramm (Anhang 4) sind die für den Dienstbetrieb erforderlichen Abhängigkeiten

dargestellt.

Für alle Geschosse sind Nutzlasten von 5 kN/m² zu berücksichtigen.

Der Zugang zu dem Gebäude und das Erdgeschoss mit den allgemeinzugänglichen Bereichen soll

barrierefrei hergestellt werden. Es sind keine barrierefreien Unterkünfte gefordert.

Das Gebäude ist dabei über mindestens ein zentral gelegenes Treppenhaus erschlossen.

Für die lichten Höhen der Räumlichkeiten gelten die Angaben des Raumtypenprogramms. Die

tatsächlichen Raumhöhen sind unter Beachtung der bauordnungs- und arbeitsstättenrechtlichen

Anforderungen festzulegen.

Die Gebäude sind mit einem bauordnungsrechtlich zulässigen, genehmigungsfähigen Dach

auszuführen. Die gewählte Dachform und Neigung müssen sowohl gestalterische und städtebauliche

Aspekte berücksichtigen. Eine der folgenden Dachformen ist vorzusehen:

• Satteldach,

• Walmdach,

• im begründeten Einzelfall Flachdach (z.B. gestalterische Vorgaben oder Höhenlimitierungen),

welche jeweils mit standortspezifischer Dacheindeckung einzudecken sind. Dabei ist die

Dachkonstruktion im Fall einer geneigten Dachkonstruktion so zu wählen, dass ggfs. Nutz- oder

Technikflächen stützenfrei bleiben.

Es sind Dachausstiegsfenster inkl. Sicherheitsdachhaken zur Wartung der PV-Anlage zu montieren.

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Im Fall einer Flachdachausführung sind Zugänge für Wartungsarbeiten auf das Dach vorzusehen. Alle

weiteren für die Realisierung notwendigen Berechnungen, Nachweise, Gutachten sowie damit

verbundene Prüfungen, Stellungnahmen von Sachverständigen u. ä. sind auf Grundlage der gewählten

Konstruktion des AN zu erstellen.

A.3.2 Besonderheiten der Bauweise

Die Gebäude sind in modularer Bauweise aus werkseitig vorgefertigten Raumzellen oder aus Fertigteil-

Einzelelementen als System (im „Baukasten-Prinzip“) herzustellen.

Es sind Holz-, Stahl-, Ziegel-, Beton- oder gleichwertige Baukonstruktionen für die mehrgeschossige

(zwischen 2 und 4 Geschosse zulässig) Bauweise möglich, soweit sie alle gestellten Anforderungen

hinsichtlich des Brandschutzes, Schallschutzes, Wärmeschutzes sowie der Fassadengestaltung und

die beschriebenen Ausbaustandards, insbesondere die vollumfängliche Unterbringung des geforderten

Möbelprogrammes, erfüllen. Das ist zwingende Voraussetzung.

Um eine maximale Flexibilität der Gebäude und die damit verbundene Variationsmöglichkeit der

Räumlichkeiten zu gewährleisten, sind alle tragenden, statisch konstruktiven Bauteile, insbesondere die

Stützen und vertikalen Aussteifungen, bei Ausnutzung der größtmöglichen konstruktionsbedingten

Spannweiten anzuordnen. Zwischen- und Trennwände können z. B. in Trockenbauweise unter

Berücksichtigung der in dieser FLB beschriebenen Anforderungen ausgeführt werden. Diese müssen

zudem die materiell-rechtlichen Anforderungen an den Brandschutz aus dem Bauordnungsrecht

erfüllen.

Alle tragenden Stützen in den Außen- bzw. Innenwänden und alle Deckenträger in den Decken sind

möglichst flächenbündig in die Bauteile zu integrieren. Die tragenden Konstruktionen der Raumzellen

müssen in den Wänden liegen und bilden keine Wandvorlagen, Konsolen oder sichtbare

Deckenunterzüge aus.

Alle systembedingten Fugen sind so auszugestalten, dass sie ohne zusätzliche Reparatur- und

Nachbesserungsarbeiten voll funktionsfähig sind. Der Anschluss der Modulkonstruktionen an die

Stahlbeton-Bodenplatte ist gegen aufsteigende Feuchtigkeit und im Sockelbereich gegen Spritzwasser

hinter der Wärmedämmung der Außenwandbekleidung abzudichten. Flächenabdichtungen der

Bodenplatten gegen Bodenfeuchte und Dampfdiffusion sind entsprechend der gewählten

Systembauweise einschl. Wand-/ Bodenanschluss vorzusehen.

A.3.3 Variabilität der Gebäudeform

Die Unterkunfts- und Funktionsgebäude sind so zu konzipieren, dass sie bei gleichbleibendem

Raumprogramm und gleicher Nutzfläche in variabler Geometrie ausgeführt werden können.

Die planerischen Abmessungen der Gebäudetypen betragen in einer rechteckigen Gebäudeform:

• UKuFG 240 (+60), Typ 1, ca. 100 m x 15 m (Länge x Breite),

• UKuFG 192 (+54), Typ 2, ca. 90 m x 15 m (Länge x Breite),

• UKuFG 144 (+46), Typ 3, ca. 75 m x 15 m (Länge x Breite),

• UKuFG 160, Typ 4, ca. 70 m x 15 m (Länge x Breite).

Zulässig sind sowohl rechteckige Baukörper als auch abgewinkelte Bauformen (z. B. L-Form, U-Form).

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Voraussetzung ist, dass die funktionalen Abläufe, die Erschließung, die technische Gebäudeausrüstung

sowie die jeweils geltenden Anforderungen an Brandschutz, Statik und Barrierefreiheit uneingeschränkt

eingehalten werden.

Das gesamte Raumprogramm muss vollständig abgebildet werden; eine Reduktion von Kapazitäten

oder Funktionen ist unzulässig.

Die modulare Bauweise ist so auszuführen, dass sie unterschiedliche Anordnungen und

Gebäudegeometrien zulässt. Technikzonen, Installationsschächte und Funktionsräume sind so

vorzusehen, dass sie auch bei abweichenden Gebäudeformen planungssicher angeordnet werden

können.

Alle Varianten müssen in modularer Systembauweise realisierbar sein und standardisierte Errichtung

ermöglichen.

A.3.4 Barrierefreies Bauen

Der Zugang in die Gebäude ist nach den Maßgaben der DIN 18040 Teil 1 bis in den Flur barrierefrei

herzustellen. Darüber hinaus sind alle öffentlichen Bereiche im Erdgeschoss (Eingangsbereich, Flure,

Reinigungsraum, Büros, eine Teeküche u. Gemeinschaftsraum, Lehrsaal mit Sandkastenraum)

barrierefrei (rollstuhlgerecht) herzurichten (z. B. lichte Durchgangsbreiten der Türen, Höhen der

Türdrücker und Fenstergriffe).

Mindestens Eingangstür und die Tür zwischen Treppenraum und Flur sind im Gebäude mit

Automatiktüren auszustatten.

A.3.5 Energieeffizienzanforderungen

Die energetische Qualität der Gebäudehülle ist so auszuführen, dass die in den

Energieeffizienzfestlegungen des Bundes (siehe Anhang 8) definierten Wärmedurchgangskoeffizienten

(U-Werte) für Bauteile eingehalten werden.

Der Auftragnehmer hat Nachweise für die Einhaltung dieser U-Werte prüffähig zu erstellen und

bereitzustellen.

Die dauerhafte Energieversorgung des Gebäudes ist nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung

und bleibt bauseitigen Maßnahmen vorbehalten, sofern nicht die Bausteine 3 bis 6 (jeweils optional)

beauftragt werden.

A.3.6 Bodengutachten

Im Vorfeld eines Abrufs der Baumaßnahmen wird ein Bodengutachten bauseits initiiert, dass dem AN

für seine Planung und Ausführung zur Verfügung gestellt wird. Die Maßgaben des Gutachtens sind

bindend und unbedingt zu beachten. Falls der AN für seine Ausführung genauere Werte benötigt als im

Bodengutachten angegeben sind, obliegt es ihm diese eigenständig zu ermitteln.

Sofern der AG kein Bodengutachten zeitgerecht zur Verfügung stellen kann, kann der AG diese Leistung

beauftragen und infolgedessen durch den AN erbringen lassen (siehe Baustein 1 „Baufeldherrichtung“).

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A.3.7 Regenwasserversickerung

Das anfallende Regenwasser ist vorrangig auf dem Grundstück zu versickern. Eine Einleitung in die

Kanalisation darf nur erfolgen, wenn eine ortsnahe Versickerung nicht möglich ist und der AG

zugestimmt hat. Die Einleitung muss genehmigungsfähig sein.

A.3.8 Kampfmittelbelastung und -räumung

Im Vorfeld eines Abrufs der Baumaßnahmen wird eine Kampfmitteluntersuchung initiiert. Es ist davon

auszugehen, dass die einzelnen Baufelder vor Baubeginn auf etwaige Kampfmittel überprüft und als

unbedenklich (ggfs. nach einer Räumung) eingestuft worden sind.

A.3.9 Schadstoffuntersuchung

Die einzelnen Baufelder sind vor Baubeginn freigemacht und auf etwaige Schadstoffe untersucht

worden. Es ist davon auszugehen, dass eine Schadstofffreiheit gegeben ist.

A.3.10 Einbruchsschutz

Anforderungen zur Absicherung der Räumlichkeiten ergeben sich aus den Anforderungsraumbüchern.

Hervorzuheben sind die gesonderten Anforderungen (gemäß AR „Grundsätzliche

Infrastrukturforderung für Absicherungsmaßnahmen“ C1-1810/0-6000) an die „Waffenkammer“ bzw.

den Lagerraum zur Lagerung absicherungspflichtigen und diebstahlgefährdetes Material.

A.3.11 Raumtypenprogramm (mit Bezug Raumbedarfsplan und Funktionsdiagramm)

Auf Basis des Raumbedarfsplans liegt der FLB ein Raumtypenprogramm sowie ein Funktionsdiagramm

der UKuFG bei. Diese Unterlagen dienen als Übersicht der beschriebenen Leistungen des Bausteins

UKuFG und sind als Ausgangspunkt für die Planungen des AN zu beachten.

A.3.12 TGA Konzept

Für die gesamte Installation sind die Musteranlagenrichtlinien zu beachten. Für die Ausführung der

TGA-Gewerke sind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:

A.3.12.1 Heizung, Lüftung, Sanitär

Heizung

• Anschluss an vorhandenes Wärmeversorgungsnetz der Liegenschaft (Übergabestation im

Technikraum / Hausanschlussraum Heizung)

• Wärmeverteilung über Flächenheizung oder über statische Heizflächen

• Heizlastberechnung durch AN, Mitteilung der Anschluss-/Auslegungsleistung an AG

• Anschluss an die GA über die Schnittstelle MODBus RTU

• IT-Sicherheitskriterien sind einzuhalten (WLAN, Bluetooth usw. abschaltbar)

Lüftung

• Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Aufstellung in Technikbereich/Dachraum

oder separatem Technikmodul

• Be- und Entlüftung; nach ASR. Gebäude sind als „Nichtwohngebäude“ zu betrachten.

• Hygienegerechte Luftversorgung nach MLüAR, DIN 1946-6, VDI 6022

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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

• Geräuscharme, zonale Auslegung zur Sicherstellung von Komfort in Schlafräumen und

Funktionsräumen

• Die Lüftungssteuerung ist ausschließlich über den ISP der GA zu realisieren gemäß der AR A-

1810/32 „Gebäudeautomation“. Es sind keine proprietären Steuerungen einzusetzen.IT-

Sicherheitskriterien sind einzuhalten (WLAN, Bluetooth usw. abschaltbar)

Sanitär

• Anschluss an vorhandene Trinkwasserversorgung im Hausanschlussraum

• Vertikale Verteilung über Steigstränge, horizontale Erschließung der Nassbereiche in allen

Geschossen

• Maßnahmen gegen Stagnation (durchgängige Durchströmung, Spülmöglichkeiten,

Rückführung)

• Sicherstellung Kaltwassertemperatur ≤ 25 °C

• Warmwasserbereitung über indirekten Anschluss an Wärmeversorgungsnetz mittels

Frischwasserstationen

• Thermische Trennung Kalt-/Warmwasserleitungen in Schächten und Vorwänden

• Trinkwasserleitungen sind nicht im Kaltdach zu verlegen

• Es ist darauf zu achten das im Hausanschlussraum keine Wärmequelle vorhanden sind

• Versorgung von: Unterkunfts-Sanitärbereichen, Büroräumen (WC), Putz-/Reinigungsräumen

• Anschluss an die GA nach Möglichkeit über MODBus RTU, Direktverdrahtung

• IT-Sicherheitskriterien sind einzuhalten (WLAN, Bluetooth usw. abschaltbar)

A.3.12.2 Starkstromanlagen

• Kabel-/Leitungsverteilung vom Hausanschlussraum über Steigtrassen bis in alle Geschosse

und Dachraum

• Horizontale Erschließung von Unterkunftsbereichen, Lehrsaal, Büroräumen, Lagern und

Technikräumen

• Flurquerungen nur mit brandschutzgerechter Ausführung

• Gebäudeausstattung mit PV-Anlage (notstromfähige Hybrid-Wechselrichter)

• Versorgung der Allgemeinbereiche und Funktionsräume gemäß Raumprogramm

• Überwachung über GA nach Vorgabe AR A-1810/32 „Gebäudeautomation“

• IT-Sicherheitskriterien sind einzuhalten (WLAN, Bluetooth usw. abschaltbar)

A.3.12.3 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen

• TK-/Datenanschluss im Hausanschlussraum, Weiterleitung über Steigtrassen

• IT-Verteiler (19“-Schrank) pro Gebäude [Etagenverteiler, sofern erforderlich], strukturierte

Verkabelung bis Unterkunftsräume, Büroräume, Lehrsaal

• Flächendeckende WLAN-Versorgung, nach Ausleuchtung durch die BWI GmbH zu bemessen

• TV-Versorgung über SAT-Anlage, Kabel oder IP, sternförmig bis Unterkunftsräume

• Einhaltung HB IT-Leitungsnetze A-1800/117: "Handbuch IT-Leitungsnetze (HB IT-LtgN)", in

aktuell gültiger Version inkl. aller Anhänge und Annexe (derzeit Version 3) / BWI-Vorgaben

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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

A.3.12.4 Gebäudeautomation (GA)

• Gebäudeautomation nach AR A-1810/32 „Gebäudeautomation“. Hersteller wie in den anderen

Gebäuden der Liegenschaft

• Zwei Informationsschwerpunkte pro Gebäude (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, PV)

• Aufschaltung auf zentrale Managementebene der Liegenschaft

• Monitoring/Steuerung/Überwachung: sämtlicher TGA der Gebäude

A.4 Übersicht aktueller Allgemeiner Regelungen im Geschäftsbereich des BMVg

• AR C1-1810/0-6220 "Grundsätzliche Infrastrukturforderung für Unterkunftsbereiche" Version

1.4

• Erlass BMVg IUD I 5-68-20-10/A1/V1 „Einführung erster Unterlagen der verbindlichen

Planungsvorgabe für Unterkunftsgebäude“ vom 14. November 2022 mit 3 Anlagen

• "Baufachliche Richtlinien Gebäudebestandsdokumentation" (BFR GBestand)

• Baufachliche Richtlinien Wasserversorgung

• Baufachliche Richtlinien Vermessung (BFR Verm): "Grundlagen für Vermessungsleistungen

auf Liegenschaften des Bundes"

• AR „Baufachliche Richtlinien Recycling - Einheitliche Vorgabe für den Umgang mit Bau-

Abbruchabfällen sowie zum Einsatz von Recycling-Baustoffen auf Liegenschaften des Bundes"

C-1810/41

• AR "Checklisten-Master" C-1810/55

• AR "Wörterbuch zur DIN 277+" C1-1810/0-6011

• AR "Die Liegenschaften der Bundeswehr" A1-1800/0-6570

• AR "Allgemeine baufachliche Vorgaben für die Durchführung von Baumaßnahmen der

Bundeswehr" C-1800/114:

• AR „Vorbeugender Brandschutz in Liegenschaften“ A1-2042/1-6037

• AR "Maßnahmen zur Brandfrüherkennung in Liegenschaften" C-1810/115

• AR "Grundsätzliche Infrastrukturforderung für eine Truppenunterkunft“ C1-1810/0-6002,

Version 2.9

• AR "Raum- und Flächennorm der Bundeswehr" C1-1810/0-6001, Version 3.1

• AR "Grundsätzliche Infrastrukturforderung für Sanitäranlagen" C1-1810/0-6203, Version 2.1

• AR „Einführung der Baufachlichen Richtlinien Wasserversorgung“ C-1810/48

• AR „Durchführung von Bauaufgaben für die Bundeswehr – Brandschutz für Gebäude der

Bundeswehr“ C-1810/90

• AR "Trinkwasserversorgung" A1-1820/0-6004, Version 5 einschl. Anlagen

• AR „Legionellenprophylaxe in Trinkwasser-Installationen“ C-1800/124, Vers. 1

• Baufachliche Richtlinien Abwasser: "Arbeitshilfen zu Planung, Bau und Betrieb von

abwassertechnischen Anlagen in Liegenschaften des Bundes"

• Materialien zu den Arbeitshilfen Abwasser: Planung und Bau von Abwasseranlagen im Rahmen

von Hochbaumaßnahmen - Kurzinformation -

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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

• Allgemeine regelungsnahe Dokumente ARD-1820/0-6001b „Infomappe für den Betrieb

Abwasseranlagen“

• AR „Leitstelle Klimaneutrale Energieversorgung der Liegenschaften der Bundeswehr“ A1-

1820/0-6016:

• AR "Handbuch IT-Leitungsnetze (HB IT-LtgN)" A-1800/117, Version 3

• AR "Blitz- und Überspannungsschutz“ B1-1810/0-6502

• AR "Gebäudeautomation" A1-1810/32: einschl. Anlagen, in aktuell gültiger Version, inkl. aller

Anhänge und Annexe (derzeit Version 3)

• AR „Grundsätzliche Infrastrukturforderung für Straßenverkehrsanlagen“ C1-1810/0-6287

• AR „Grundsätzliche Infrastrukturforderung für Absicherungsmaßnahmen“ C1-1810/0-6000

• AR „Baubestandsdokumentation im Liegenschaftskataster für Liegenschaften der Bundeswehr“

C-1820/7

• Arbeitshilfe Informationssicherheitskonzept (AH InfoSichhKProj) Teil 1

• Arbeitshilfe Informationssicherheitskonzept (AH InfoSichhKProj) Teil 2

Die aktuellen und gültigen BauO der Länder, Rechtsverordnungen, Technischen Baubestimmungen

und aaRdT sind zu berücksichtigen.

B. Planung und Realisierung durch den Auftragnehmer

B.1 Planungsleistungen

Durch den AN sind sämtliche Planungsleistungen zu erbringen, die auf Basis der übergebenen

Unterlagen für die Umsetzung der in dieser FLB beschriebenen Funktionalitäten erforderlich sind. Die

Tragkonstruktion ist seitens des AG eine systemoffene systemische Bauweise, eine Mischkonstruktion

im Tragsystem ist erlaubt.

Die geforderten Leistungen beinhalten ebenso die statischen Nachweise und Prüfungen der gewählten

Konstruktionen mit Gründung, Decken, Wänden, Dach sowie Fassade/Vorhangfassade,

Treppenanlagen, Umwehrungen, abgehängten Decken, Vordächern, etc.

Der AN hat die Prüfung der statischen Berechnung durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen

für die Prüfung der Standsicherheit zu beauftragen und einzuholen (siehe hierzu auch Ziff. B.5 dieser

Leistungsbeschreibung). Der beauftragte Sachverständige muss auch die örtlichen Abnahmen auf der

Baustelle durchführen. Alle geprüften statischen Nachweise hat der AN dem AG zu übergeben.

Mit der Planung ist jeweils ein vollumfängliches Brandschutzkonzept (nach Abschnitt B.7) zu erstellen.

Die Unterkunfts- und Funktionsgebäude werden nach geltender Landesbauordnung als ungeregelter

Sonderbau in der entsprechend erforderlichen Gebäudeklasse (mindestens 3; ggfs. 4 oder 5 nach

Gebäudehöhe) eingestuft.

Mit der Planung für jedes Unterkunft- und Funktionsgebäude ist vom AN ein Fundament- und

Grundleitungsplan (Systemplan mit Lage, ohne Dimensionierung der Fundamente) mit Darstellung der

Fundamente, Fundamenterder und Grundleitungen sowie die statische Berechnung für die Gebäude

mit Lastangaben vorzulegen.

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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Zur maßgenauen Absteckung der Grundrissflächen beauftragt der AN einen Vermessungsingenieur. Es

ist darauf zu achten, dass die festgelegten Höhen- und Achsenpunkte in der Örtlichkeit markiert und für

die Dauer der Baumaßnahme erhalten bleiben.

Die Planung ist auf der Basis der übergebenen Ausschreibungsunterlagen mit den zugehörigen

Anhängen, den Hinweisen zur Bau- und Raumakustik, den Anforderungen an die

Energieeffizienzanforderungen mit den zugehörigen Bestimmungen, Verordnungen und Gesetzen zum

Arbeits- und Gesundheitsschutz, der Betriebssicherheit, den Belangen der Barrierefreiheit und dem

Umweltschutz zu erstellen.

Die für die jeweilige Baumaßnahme vom AN zu erstellende Planung hat den öffentlich.-rechtlichen.

Vorschriften einschließlich dem geltenden öffentlichen Baurecht und Baunebenrecht zu entsprechen.

Der AN legt hierzu eine vollständige und prüffähige Genehmigungsplanung vor (siehe hierzu auch Ziff.

B.4 der Leistungsbeschreibung)

Auf Basis der genehmigten Genehmigungsplanung hat der AN eine Ausführungsplanung zu erstellen

und dem AG diese zur Verfügung zu stellen.

Die Baumaßnahme muss gemäß Baustellenverordnung (BauStVO) geplant und überwacht werden.

Hierzu stellt der AG einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo), dessen

Anweisungen zu befolgen sind. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan muss auf Grundlage der

RAB 31 erstellt und vom AN eingehalten werden.

Folgende Planungsleistungen (zeichnerische Darstellung der ausführungsreifen Lösung und

Berechnungen) sind vom AN mindestens zu erbringen:

• Objektplanung im Sinne der HOAI

• TGA Planung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 im Sinne der HOAI insbesondere

Rohrnetzberechnung, Dimensionierungen (z.B. von Regelventilen, Erwärmungsanlagen, Be-

und Entwässerungsanlagen, Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, Selektivitätsberechnung

Stromnetz, Spannungsfallberechnungen für die Hauptzuleitungen und Sicherungskreise,

Beleuchtungsberechnung, Luftvolumenstrombilanzen und Raumbilanzen, etc.)

• Anbindung sämtlicher TGA an die GA nach Vorgabe AR A-1810/32 „Gebäudeautomation“

• Blitzschutzplanung nach Blitzschutzklasse III inkl. Erdungsplanung

• Freianlagenplanung im Sinne der HOAI für Baufeldherrichtung, Geländeanpassung sowie der

Außenanalgen einschließlich der zugehörigen Entwässerungs- und Erschließungsflächen,

soweit diese im Zusammenhang mit der baulichen Gesamtmaßnahme / des Abrufes stehen.

• Rechnerische Nachweise für anfallendes Schmutz- und Regenwasser, inkl. Dimensionierung

der Rohrleitungen und Fallrohre. Die zum Gebäude gehörenden Entwässerungsanlagen

einschließlich der Grundleitung sind vom AN zu dimensionieren und bis zu den definierten

Übergabepunkten zu errichten, gemäß Grundleitungsplan des AN.

• Für die Strom-Verteilungen ist ein zugehöriger Stromlaufplan sowie eine Legende mit Angaben

der Stromkreisnummern und Bezeichnung der Verbraucher, Kabeltyp und Kabelquerschnitt

anzufertigen. Die Verteilungspläne sind vom AN anzufertigen.

• Brandwarnanlage nach DIN VDE V 0826-2 und AR C-1810/115

• PV-Anlage

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• Tragwerksplanung einschließlich statischer Nachweise für nicht zum Tragwerk gehörende

Konstruktionen wie zum Beispiel Fassaden etc.

• Schallschutznachweis nach DIN 4109

• Nachweis Raumakustik nach DIN 18041

• Brandschutzkonzept gem. Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundes

• Brandschottkataster

• Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601

• Feuerwehrplan nach DIN 14095 in Absprache mit dem zuständigen BwDLZ.

Vom AN ist nach Abruf mit Abgabe der Genehmigungsplanung ein standortspezifischer

Baustelleneinrichtungsplan einzureichen, der mit dem AG abzustimmen und durch diesen freizugeben

ist.

B.2 BIM-Methode

Der AN erarbeitet die ihm obliegenden Leistungen der Planung und Ausführung für die Projektstandorte

mit Hilfe der BIM-Methode. Die Anforderungen des AG, die in den Austausch-

Informationsanforderungen (im Folgenden AIA) als Anhang 5 zum Vertrag vorliegen, sind durch den AN

verbindlich, vollständig und termingerecht umzusetzen.

Es ist die Pflicht des AN, während der Planungs- und Ausführungszeit ein der Bauaufgabe

angemessenes, qualifiziertes Personal zur Umsetzung der BIM-Methode einzusetzen. Soweit nichts

Abweichendes geregelt ist, gilt, dass die Koordination aller Fachmodelle (BIM-Gesamtkoordination)

dem BIM- Gesamtkoordinator des AN obliegt.

Der AN verantwortet die BIM-Gesamt- und Fachkoordination und stellt für die gemeinsame Koordination

hinsichtlich Datenformat, Informationstiefe und Planungsqualität geeignete Koordinations- und

Fachmodelle aller Projektstandorte entsprechend der Lieferterminvorgaben gemäß der AIA bereit.

Der AN ist verantwortlich, dass die geforderte Qualität eingehalten und die Liefergegenstände erbracht

werden und koordiniert alle Fachdisziplinen gemäß seiner Beauftragung. Durch den AN werden alle

Zwischen- und Abgabestände der digitalen Fachmodelle entsprechend den Anforderungen der AIA

geliefert.

Der AN erstellt mit dem Einzelabruf einen BIM-Abwicklungsplan (im Folgenden BAP – Muster BAP

Anhang 6), der die Umsetzung der BIM-Methode gemäß AIA schlüssig und vollständig darstellt und

schreibt diesen über die gesamte Projektlaufzeit entsprechend der Liefertermine fort. Als Anlagen zum

BAP sind LOIN-Anforderungen (siehe Anhang 7), Modellierungsrichtlinien, Attributlisten, etc.

entsprechend dem, in den AIA angegebenen Lieferumfangs, zu erstellen. Alle in den AIA beschriebenen

BIM-Anwendungsfälle sind gemäß ihren Anforderungen umzusetzen.

Der AN führt Besprechungen gemäß der AIA durch. Er hat die seinen Leistungsbereich betreffenden

Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, damit BIM-Modellprüfungen zur BIM-Koordination durchgeführt

werden können. Er hat etwa vorhandene Abstimmungen und Nachbearbeitungen von

Planungsleistungen vorzunehmen. Es sind grundsätzlich alle Überprüfungen der BIM-Modelle im

notwendigen Umfang gefordert, um ein leistungsphasengerechtes, abgestimmtes Koordinationsmodell

herzustellen.

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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Der AN verwendet zum Zwecke der Umsetzung der Projektabwicklung mit BIM die gemeinsame

Datenumgebung (CDE) nach Maßgabe der AIA und des BAP. Er hat dort als Ergebnis seiner Planung

die BIM- Modell-Dateien und sonstige nach den Vorgaben der AIA und des BAP herzustellenden Daten

entsprechend den vereinbarten Austauschformaten, Freigabeabläufen und Namenskonventionen

einzustellen.

B.3 Planungs- und Baubegleitende Ingenieurvermessung

Folgende Ingenieurvermessungsleistungen sind Teil der Komplettleistung.

B.3.1 Planungsbegleitende Vermessungen

Vermessung Gebäude, Vermessung Freiflächen und befestigte Flächen. Die Leistung beinhaltet

insbesondere alle Leistungen/ Unterlagenerstellung zu Antragstellungen wie Bauantrag und Sonstige.

B.3.2 Bauvermessung vor und während der Bauausführung

Dazu gehören auch baubegleitende Vermessungen zu unterirdischen Leitungen im offenen Graben

oder zu im Erdreich verbleibenden Bauteilen. Der AG stellt dem AN rechtzeitig vor Baubeginn die für

die Bauausführung erforderlichen Hauptachsen sowie mindestens einen Höhenfestpunkt bauseits zur

Verfügung. Der AN hat diese zu übernehmen, zu sichern und für alle Ausführungs- und Absteckarbeiten

zu verwenden.

B.3.3 Koordinierungspflicht

Zum Leistungsbild gehört insbesondere:

• Durchführung und Dokumentation der Abrufe von Vermessungsleistungen

• Dokumentationspflichten (Formblatt) der baubegleitenden Vermessung

• Informationspflicht des AN für den AG, insbesondere bei Störungen zur Erfassung der

Liegenschaftsbestandsdokumentation.

Vermessungsleistungen auf Grundlage der Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm.), den

baufachlichen Richtlinien Liegenschaftsdokumentation sowie der eigenen Planung des AN.

Nicht anzubietende Leistung (bauseitige Leistung) sind Vermessungsleitungen zur

Liegenschaftsbestandsdokumentation. Hier obliegt dem AN jedoch eine Koordinationspflicht der

baubegleitenden Vermessungsleistungen mit dem AN Vermessung des AG. Diese Leistung umfasst

den Abruf der baubegleitenden Vermessungsleistungen, die Bündelung der Messeinsätze sowie den

Abruf von Messeinsätzen im Rahmen von Sondereinsätzen bei sofortigem Handlungsbedarf.

B.3.4 Boden

Leistungen zur Planung und Ausführung der Untersuchung und Sanierung schädlicher

Bodenveränderungen. Erfassung und Übergabe der digitalen Bestandsdokumentation mit INSA im

EFA-Modus (Bestandteil Liegenschaftsbestandsdokumentation).

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B.4 Genehmigung und Kenntnisgabe

Der AN ist verpflichtet, alle für die Errichtung und den Betrieb der Unterkunfts- und Funktionsgebäude

sowie der dazugehörigen Anlagen erforderlichen Genehmigungen, Anzeigen und Zustimmungen

eigenverantwortlich vorzubereiten und die hierfür notwendigen Unterlagen vollständig und prüffähig zu

erstellen.

Er benennt dabei jeweils das entsprechend qualifizierte Fachpersonal als den „Entwurfsverfasser“ und

stellt und benennt einen „Bauleiter“ nach der jeweils geltenden Landesbauordnung.

Die prüffähigen Unterlagen umfassen dabei mindestens: Baupläne, Brandschutzgutachten (sofern von

der jeweils geltenden Landebauordnung vorgesehen), Statik, Prüfstatik (siehe hierzu ergänzend unter

Ziff. B.5), Lärm-/Schallschutz-/Wärmeschutznachweise. Das Brandschutzgutachten und die Prüfstatik

müssen den örtlich geltenden Vorgaben aus den Landesbauordnungen entsprechen. Zudem bestätigt

der AN die Konformität seiner Planung mit den jeweils geltenden öffentl.-rechtl. Vorschriften (u.a. der

Landesbauordnung). Die Prüfung und ggf. die Durchführung des Kenntnisgabeverfahrens erfolgt durch

die örtlich zuständige Bauverwaltung des jeweiligen Landes, die in der Regel auch den Einzelabruf

tätigen wird.

Der AN hat sämtliche für die Genehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig

und prüffähig vorzulegen und die Verfahren bis zum Vorliegen der Genehmigungen fachlich zu

begleiten.

B.5 Statische Nachweise und Prüfungen

Der AN erstellt sämtliche statischen Berechnungen vollständig und prüffähig. Der AN beauftragt für die

Prüfung der Standsicherheit einen staatlich anerkannten Sachverständigen (Prüfingenieur für

Baustatik). Die hierbei anfallenden Prüfgebühren werden bauseits vom AG getragen. Die Prüfgebühren

richten sich nach den jeweils geltenden Honorar- bzw. Gebührenordnung des Bundeslandes, in dem

die Prüfung erfolgt. Der AN hat vor Beauftragung eine Kostenaufstellung des Prüfsachverständigen zur

Zustimmung der abrufenden Stelle vorzulegen. Der AN übergibt dem AG sämtliche geprüften statischen

Nachweise sowie die zugehörigen Prüfprotokolle.

Der AN ist verpflichtet, alle für die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erforderlichen

Nachweise vollständig und prüffähig zu erstellen. Sofern bauordnungsrechtlich eine externe Prüfung

dieser Nachweise vorgeschrieben ist, hat der AN die Beauftragung eines staatlich anerkannten

Prüfsachverständigen für energetische Nachweise zu veranlassen, die Gebühren hierfür

einzukalkulieren und die Verfahren bis zum Abschluss zu begleiten.

B.6 Bemusterung

Sämtliche gestalterisch wirksame Materialien und Bauteile sind vor Einbau durch den AN unter

Hinzuziehung des AG zu bemustern, dies gilt auch für alle sonstigen gestalterischen, architektonischen

und/oder konstruktiven/statischen Festlegungen, Planungen usw. Bei der Auswahl von Konstruktionen

und Materialien sind die zu erwartenden Kosten für den Betrieb und den Bauunterhalt zu

berücksichtigen. Ausführungsarten, die hier einen vermeidbaren Aufwand erwarten lassen, sind nicht

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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

zulässig. Der AN hat auf Verlangen Nachweise der zu erwartenden Kosten für einzelne Bauteile zu

erbringen.

Die Kosten der Bemusterungen einschließlich Entsorgung sind einzukalkulieren. Die im Erstabruf

freigegebenen Muster und Materialien gelten als verbindliche Referenz für alle weiteren Abrufe. Die

freigegebenen Muster und Materialien sind während der Bauzeit des Erstabrufs auf der Baustelle zur

Beweissicherung im Bürocontainer innerhalb der Baustelleinrichtung vorzuhalten und zu sichern. Für

Folgeabrufe ist ein erneutes physisches Vorhalten der freigegebenen Muster und Materialien auf der

jeweiligen Baustelle nicht erforderlich.

Nachbemusterungen erfolgen nur bei system- oder standortbedingten Abweichungen.

B.6.1 Durchführung der Bemusterung

Konformität zu geforderten Qualitäten hinsichtlich Stoffe, Bauteilen, Bauverfahren, Bauregeliste etc. ist

durch den AN begleitend zur Ausführungs- und Werkstattplanung nachzuweisen. Der AN ist verpflichtet,

durch frühzeitiges Vorbereiten, Durchführen und Dokumentieren von Bemusterungen Material- und

Fabrikatsentscheidungen des AG rechtzeitig vor der notwendigen Bestellung zur termingerechten

Ausführung herbeizuführen. Die Prüfzeiträume des AG zur Musterfreigabe sind zu berücksichtigen

(mind. 10 Arbeitstage). Durch den AN ist ein stufenweiser Bemusterungsterminplan vorzulegen in dem

die termingerechten Bemusterungen unter Berücksichtigung der Einbautermine und Lieferfristen

dargestellt werden. Bei Vorliegen von spezifischen Gründen wie längeren

Bestellzeiten/Betriebsunterbrechungen von Herstellern ist die Frist nach Erfordernis zu verlängern. Die

für die Ausführungsplanung relevanten Ergebnisse der Bemusterungen sind umgehend in diese zu

übernehmen. Alle im eingebauten Zustand sichtbaren Flächen, Materialien, Konstruktionen,

Konstruktionsbestandteile, technische Anlagen deren An- und Abschlüsse untereinander und an

angrenzende Bauteile oder Konstruktionen und alle vorzusehenden Arten von

Oberflächenausführungen sind grundsätzlich zu bemustern. Es sind nur Muster zugelassen, deren

Qualitätsanforderungen dem Vertrag entsprechen. Die Qualität der Muster ist mit aussagekräftigen

Unterlagen: Prüfzeugnis, Produktdatenblatt, Sicherheitsdatenblatt, Pflegeanleitung und nach

Erfordernis bauaufsichtlicher Zulassung etc. so vorzulegen, dass eine Beurteilung hinsichtlich der

Qualitätserfüllung durch den AG erfolgen kann.

B.6.2 Vorbemusterung

Vorbemusterungen sind durch den AN vorzubereiten. Hierzu stellt der AN zu jedem der angebotenen

Produkte/Hersteller mindestens zwei Alternativen vor.

B.6.3 Endbemusterung

Die Präsentation der Muster hat bei den entsprechenden Lichtverhältnissen von späteren

Einbausituationen zu erfolgen. Die Bemusterungen dienen der Sicherstellung und Gewährleistung der

geforderten Standards und Qualitäten ebenso wie der Visualisierung, Überprüfung und Bewertung

möglicher Alternativen sowie der Endabstimmung technischer Details oder Oberflächenausbildungen.

Der AN ist bei der Durchführung dieser Leistung vor Ausführungsfreigabe durch den AG zur

ausführlichen Dokumentation der vorzulegenden Bemusterungen und eventueller

Vertragsabweichungen verpflichtet. Die Bemusterungen beginnen mit der Vorlage von Handmustern.

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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Nach Genehmigung der im Rahmen der Bemusterung der Handmuster festgelegten Ausführungen

erfolgt, soweit vorgesehen, daran anschließend die Bemusterung von bauteilbezogenen

Musterkonstruktionen im Einbauzustand.

Die Bemusterungstermine Vorbemusterung und Bemusterung sind in der Terminplanung des AN

abzubilden.

B.6.3.1 Handmuster

Für alle später sichtbaren Bauteile, Einbauteile, Materialien, Oberflächen, Ausstattungselemente etc.

sind dem AG Handmuster zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Sofern diese Handmuster nicht

in ihrer Originalgröße vorgelegt werden können, sind Musterflächen (z. B. Fassadenkonstruktion,

Bekleidungen, Verglasungen etc.) in aussagekräftigen Ausschnitten bis 1 x 1 m Fläche zu erstellen.

B.6.3.2 Bauteilbezogenen Musterkonstruktionen Fassadenmuster Teilflächenbemusterungen

Bauteilbezogene Musterkonstruktionen im Einbauzustand (z.B. Fassadenmuster und

Teilflächenbemusterungen) sind als Ausschnitte von konstruktiv anspruchsvollen Punkten, z. B. Ecken,

Knotenpunkte, Materialübergängen und -anschlüssen, als 1:1 Muster darzustellen.

Die Herstellung vollständiger Musterräume oder raumbezogener Muster ist nicht vorgesehen.

B.7 Brandschutz

Die allgemeinen Anforderungen des Brandschutzes ergeben sich aus dem jeweils gültigen Baurecht

sowie den sonstigen zum Brandschutz ergangenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Länder.

Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes wird durch den AN beauftragt und ist dem zuständigen

KompZ BauMgmt K5 zur Prüfung (spätestens mit Vorlage der Genehmigungsplanung zum

Kenntnisgabeverfahren) vorzulegen. Es sind vom AN eigenverantwortlich alle brandschutztechnischen

Anforderungen, die zu einem abnahmefähigen Gesamtwerk erforderlich sind, planerisch dazustellen

und mit dem KompZ BauMgmt K 5 abzustimmen. Im Rahmen der Erstellung des Brandschutzkonzeptes

hat der AN die Notwendigkeit eines Feuerwehrschlüsseldepots mit dem AG und der örtlichen Feuerwehr

abzustimmen. Die Planung und Integration in die sicherheitstechnischen Anlagen ist Teil der Leistung

des AN.

Die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes sowie die fachliche Baubegleitung liegen in der

Verantwortung des AN.

Die erforderlichen Brandschutzgeräte (z.B. Feuerlöscher) werden bauseits zur Verfügung gestellt und

sind durch den AN nach Maßgabe der AR A1-2042/1-6037 zu montieren.

Für den Löschwasserbedarf sind nach BFR Wasserversorgung 96m³/h für einen Zeitraum von 2

Stunden gefordert. Mindestens eine Löschwasserentnahmestelle muss für den Erstangriff der

Feuerwehr heranziehbar sein. Sie darf max. 80 m vom geometrischen Mittelpunkt des zu schützenden

Objektes entfernt sein und muss einen Förderstrom von mindestens 400 l/min (24 m³/h) bei mindestens

1,5 bar Fließdruck zur Verfügung stellen. Bestehende Löschwasserentnahmestellen rechnen auf den

Bedarf an. Bei Bedarf ist ein Löschwassertank (siehe Baustein 3 – Außenanlagen) zu verbauen.

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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

B.7.1 Besondere Anforderungen an den Brandschutz

Sämtliche bauordnungsrechtlichen Rettungswege sind baulich herzustellen. Der erste Rettungsweg

führt über notwendige Flure zu einen notwendigen Treppenraum. Der zweite Rettungsweg führt über

einen weiteren notwendigen Treppenraum.

Nutzerzahlen der Unterkunfts- und Funktionsgebäude:

• UKuFG 240 bis zu 300 Personen

• UKuFG 192 bis zu 250 Personen

• UKuFG 144 bis zu 190 Personen

• UKuFG 160 Personen

Nutzerzahl Unterrichtsräume / Lehrsaal:

• max. 110 Personen für alle Typen der Unterkunfts- und Funktionsgebäude

Zur Brandfrüherkennung ist eine Brandwarnanlage Typ Bundeswehr gemäß AR C-1810/115

vorzusehen. Eine Aufschaltung auf eine Leitstelle nach Landesrecht erfolgt nicht.

Gefährdungseinstufung von Lager-/Werkstatträumen

Lager-/Werkstatträume sind mit feuerhemmenden Trennwänden sowie feuerhemmenden (F30), dicht-

und selbstschließenden-Türen (T30-RS) auszustatten.

Batterieladeräume sind mit feuerbeständigen (F90) Trennwänden sowie feuerhemmenden, dicht- und

selbstschließenden-Türen (T30-RS) auszustatten.

Über die baurechtlichen Brandschutzanforderungen hinaus schuldet der AN fordert die Bundeswehr

eine mindestens feuerbeständige Ausführung des BWI-Raumes, d. h. Ausführung aller Bauteile (Boden,

Decke und Wände) in der Feuerwiderstandsklasse feuerbeständig F90. Eine Querung dieses Raumes

mit Versorgungsleitungen, die nicht zum IT-Netz gehören, ist untersagt.

Der Brandschutz der Leitungsanlagen ist nach den jeweils gültigen Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR)

der Länder und dem Brandschutzkonzept des AN auszuführen. Brandschottungen/Brandschutzkanäle

sind zu nummerieren, zu kennzeichnen und in einem separaten Plan zu erfassen.

Darüber hinaus ist eine Brandschottliste (Brandschottkataster) zu erstellen, die folgenden Angaben

enthalten muss: Vergebene Nummer, Wandart der Montage, Hersteller Brandschott, Art des

Brandschotts und allgemeine bauaufsichtliche Zulassungsnummer. Es dürfen nur zugelassene

Brandschotte verwendet werden.

Das Brandschottkataster ist durch eine Fotodokumentation aller brandschutzrelevanten Installationen

inkl. der Kennzeichnungsschilder zu ergänzen. Die Fotos sind nach der Schottnummer zu benennen.

B.7.2 Prüfung des Brandschutzes

Sofern bauordnungsrechtlich eine externe Prüfung des Brandschutzkonzeptes oder einzelner

Nachweise vorgeschrieben ist, hat der AN die Beauftragung eines staatlich anerkannten

Prüfsachverständigen für Brandschutz zu veranlassen, die Gebühren hierfür einzukalkulieren und die

Verfahren bis zum Abschluss zu begleiten.

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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

B.8 Informationssicherheitskonzept

Der AN muss einmalig ein vollständiges, übergeordnetes, projektspezifisches

Informationssicherheitskonzept für den definierten Gebäudetyp „Unterkunfts- und Funktionsgebäude“

erstellen. Dieses Konzept gilt als verbindliche Grundlage für alle Abrufe im Rahmenvertrag und ist bei

nachfolgenden Abrufen ohne erneute Neuerstellung oder Fortschreibung heranzuziehen, sofern der AG

keine Anpassungen aufgrund geänderter Vorgaben verlangt.

Die Leistung umfasst insbesondere:

• Erstellung des Informationssicherheitskonzepts unter Berücksichtigung organisatorischer,

personeller, technischer und infrastruktureller Aspekte, einschließlich

Schutzbedarfsfeststellung, Risikoanalyse und Modellierung,

• verbindliche Anwendung der durch die DEUmilSAA veröffentlichten Arbeitshilfen als

methodische Grundlage,

• Einhaltung der Vorgaben des BSI-Grundschutzes für Behörden und kritische Infrastrukturen; im

Konfliktfall ist stets die höherwertige Vorgabe anzuwenden,

• Nutzung der durch den AG bereitgestellten Software SAVe 6 für die Modellierung,

• Bereitstellung der erarbeiteten Unterlagen in akkreditierungsfähiger Form und Unterstützung

des Auftraggebers im Akkreditierungsprozess,

• Umsetzung von Beanstandungen und Auflagen aus dem Akkreditierungsverfahren sowie

Bereitstellung einer finalen, abnahmefähigen Fassung.

Alle Ergebnisse sind in weiterbearbeitbaren Formaten (Microsoft Office und SAVe 6) bereitzustellen,

sodass der AG das Informationssicherheitskonzept eigenständig fortschreiben und für weitere Projekte

nutzen kann.

Der AG behält sich vor, bei wesentlichen Änderungen der gesetzlichen oder normativen Vorgaben (z.

B. Anpassungen des BSI-Grundschutzes oder der DEUmilSAA-Arbeitshilfen) vom Auftragnehmer eine

entsprechende Aktualisierung des Informationssicherheitskonzepts einzufordern.

B.9 Abgaben und Dokumentation bei Objektabnahme

Die Zusammenstellung sämtlicher Planungs-, Revisions- und Dokumentationsunterlagen im Sinne der

VOB und RBBau ist Teil der Leistung des ANs.

Probenahmestellen sind bereits in der Entwurfsphase im Strangschema Trinkwasser nach Lage und

Anzahl zu kennzeichnen und im Vorfeld mit dem AG abzustimmen.

Jede Probeentnahmestelle ist mit einer eindeutigen Nummerierung (zehnstellig), die vom AG

entsprechend den Vorgaben der AR A1-1820/0-6004 „Trinkwasserversorgung“ (Punkt 3.5) festgelegt

wird, zu kennzeichnen. Die Art der Beschilderung ist im Vorfeld über den AG mit dem jeweils

zuständigen BwDLZ abzustimmen. Diese Festlegungen und Abstimmungen dienen als Referenz für

nachfolgende Abrufe. Soweit einzelne Festlegungen von der konkreten Gebäudegeometrie abhängen

(z.B. Lage Probeentnahmestellen), sind diese bei Folgeabrufen zu überprüfen und ggfs. anzupassen.

Zusätzlich ist der geplante Spülablauf sowie die Temperaturauslösung der Spülstation im Schema zu

vermerken.

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Die Dokumentation ist in der Struktur des beiliegenden CLMs (Anhang 12 Checklistenmaster) zu

erstellen. Eine Anpassung der Checkliste aufgrund von Veränderungen während der

Ausführungsplanung ist einzukalkulieren. Der Erstentwurf der Checkliste ist durch den AN zu erstellen

mit dem AG bis zum Abschluss der LPH4 abzustimmen.

Die Unterlagen sind sowohl digital auf einem Projektserver (C4P) hochzuladen als auch in digitaler Form

auf einem Datenträger (3 x CD-ROM oder 3 x USB-Stick) beim AG einzureichen.

Dies muss spätestens zwei Wochen vor der VOB-Abnahme erfolgen

Einen Zugang zum Projektserver erhält der AN rechtzeitig.

Alle Unterlagen sind als Revisionsunterlagen zu kennzeichnen und mit Firmenstempel zu versehen.

Alle digitalen Unterlagen müssen im pdf-Format übergeben werden; sie müssen recherchierbar erstellt

(Texterkennung) sowie lesbar und richtig gedreht sein.

Die Erstellung aller elektronischen Planunterlagen erfolgt im dwg-Format und Orientieren sich nach

Vorgaben des Anhangs 11 CAD-Standard und Pflichtenheft. Alle Grundrisspläne sowie die

Gebäudeschnittzeichnungen sind mindestens im Maßstab 1:50 zu erstellen.

Zeichnungen die von den offiziellen und vom AG freigegebenen Unterlagen abweichen, werden nicht

akzeptiert.

Alle Revisionsunterlagen, die vor Ort in gerahmter oder gehefteter Form als Schaubilder, Schalt- und

Aufbauschemen, Betriebs- und Wartungsanleitungen anzubringen oder zu hinterlegen sind, müssen

wasserfest und UV-beständig sein. Alle Revisionspläne sind mit deutlicher Aufschrift "Revisionsplan",

einer eindeutigen Bezeichnung, einer Blattnummer, dem Firmenstempel und der rechtsverbindlichen

Unterschrift mit Datum zu versehen. Mit der Unterschrift wird auch bestätigt, dass die Darstellungen auf

den Plänen der tatsächlichen Ausführung entsprechen.

Zusätzlich ist zu den zuvor beschriebenen Übergabe- und Dokumentationsunterlagen eine

Gebäudebestandsdokumentation gemäß BFR GBestand zu berücksichtigen und zu erstellen.

B.10 Inbetriebnahmeprozess

Der nachfolgende Ablauf beschreibt den Prozess bis zur Übergabe eines Gebäudes.

  1. Fertigstellung des Gebäudes

Das Gebäude ist fertiggestellt, wenn es voll erschlossen, fein gereinigt und alle technischen

Anlagen in Betrieb genommen sind.

  1. Prüfung der Bestandsdokumentation

Die Bestandsdokumentation ist in wesentlichen Teilen mit vierwöchiger Vorlaufzeit zur

Mängelbegehung an den AG zur Prüfung zu übergeben. Noch ggfs. ausstehende Unterlagen,

insbesondere aus Sachverständigenabnahmen und dem Inbetriebnahmeprozess, sind nach

Vorliegen unverzüglich zu ergänzen.

  1. Mängelbegehung (AG)

Der AN stimmt mit dem AG separate Termine für eine Mängelbegehung der Gewerke Hochbau,

TGA und Außenanlagen ab. An den Begehungen müssen die vom AN bestellten Fachbauleitungen

teilnehmen. Der AN hat für die Begehungen fünf Tage einzukalkulieren.

  1. Probebetrieb

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Der Probebetrieb sollte grundsätzlich für die Dauer von sechs Wochen durchgeführt werden und

mit dem Betreiber abgestimmt sein. Die Technische Sonderfachkraft (TSFK) des zuständigen

BwDLZ führt dazu ein Probebetriebsbuch in dem alle abnormalen Zustände und Fehler der

Technischen Anlagen dokumentiert werden. Das Probebetriebsbuch wird regelmäßig vom BwDLZ

an den AN übermittelt der dann die Mängelabstellung einleiten kann. Der AN hat dem AG und dem

Betreiber dauerhaft den Zutritt und Zugang zu allen technischen Anlagen zu ermöglichen. Für

Rückfragen müssen innerhalb von drei Arbeitstagen Fachbauleitungen und befähigte Personen

der Anlagenhersteller zur Verfügung stehen.

Kann ein Probebetrieb der technischen Anlagen aufgrund von wesentlichen Mängeln, wie z.B.

Dokumentation oder Feinreinigung nicht erfolgen, so gehen Nachbegehungen zu Lasten des AN.

Der Probebetrieb gilt als beendet, wenn der AG seine Freigabe erteilt. Bei fehlerfreier Funktion der

technischen Anlagen kann der Probebetrieb im gegenseitigen Einvernehmen auch verkürzt

werden. Der Probebetrieb sollte aber mindestens 3 Wochen durchgeführt werden.

  1. Sachverständigenabnahmen

Nach dem Probebetrieb sind die Sachverständigenprüfungen bzw. -abnahmen sowie Prüfungen

einer zugelassenen Überwachungsstelle, nach PrüfVO geltenden Gesetzen, Verordnungen,

Richtlinien oder besonderen Forderungen durchzuführen. Die staatlich anerkannten

Sachverständigen sind vom AN zu beauftragen und bereits in der Planungsphase mit einzubinden.

Die Prüftermine sind im Bauzeitenplan aufzuführen. Der AN ist verpflichtet sämtliche

behördlich/vertraglich geforderten Abnahmen bzw. Prüfungen für Anlagen und Anlagenteilen, die

einer Zulassung unterliegen, frühzeitig zu veranlassen.

Die für die technischen Abnahmen durch die Sachverständigen notwendigen technischen

Unterlagen sind vom AN zur Verfügung zu stellen. Gleichfalls ist das technische Personal für die

Sachverständigenabnahmen beizustellen. Falls durch Verschulden des ANs

Wiederholungsprüfungen notwendig sind, hat dieser die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

Sofern Einbauteile wie Kabel- und Rohrschottungen, etc. durch den Baufortschritt im Rahmen der

abschließenden Sachverständigenabnahmen nicht einheitlich geprüft werden können, ist der AG

mit einem Vorlauf von drei Wochen zu informieren, damit ggf. eine Prüfung der vorschriftsmäßigen

Montage vom Sachverständigen vorab bescheinigt werden kann.

Die mängelfreien Protokolle und Prüfunterlagen sowie die Protokolle über die Begehungen sind

den Revisionsunterlagen beizufügen. Die erfolgreiche Durchführung der

Sachverständigenprüfungen und die Zustimmung der Prüfsachverständigen zur Inbetriebnahme

sind Voraussetzung für die rechtsgeschäftliche Abnahme der Werkleistungen. Eine Durchführung

der Sachverständigenprüfung vor der Einregulierung ist nicht zulässig.

Diese zusätzlichen Sachverständigenabnahmen sind in das Angebot des AN einzukalkulieren.

Folgende Leistungen bzw. Anlagen/Anlagenteile sind durch einen Sachverständigen zu

überprüfen:

• Statisch relevante Bauteile (Standsicherheit)

• Brandschutzrelevante Bauteile (Brandschutz)

• Bauphysikalisch relevanten Bauteile (Wärmeschutz)

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• Bauphysikalisch relevanten Bauteile (Schallschutz)

• Raumlufttechnik (inkl. Hygieneerstprüfung nach VDI 6022)

• Sicherheitsbeleuchtung, betriebssicher und wirksam

• Elektrische Anlagen und Elektrotechnische Verkabelung

• Blitzschutz- und Erdungsanlage

• Gefahrenmelde- und Alarmanlagen (Hausalarm)

• RWA-Anlagen, elektrische Türfeststeller für Brandschutztüren

• Trinkwasserinstallation mit Hygieneerstinspektion

Über die Ergebnisse der Prüfungen sind Prüfberichte zu erstellen. Außerdem sind zu den bereits

beschriebenen Überwachungs- und Abnahmemaßnahmen auch die brandschutz-

/feuerschutzrelevanten TGA-Bauteile durch einen öffentlich bestellten und vereidigten

Sachverständigen abnehmen zu lassen.

  1. Einweisung Betriebspersonal

Das Betriebspersonal ist in die technischen Anlagen einzuweisen:

Die Einweisung muss für jede Anlage vom AN protokolliert werden, wobei alle eingewiesenen

Personen zu benennen sind. Das Protokoll muss von den eingewiesenen Personen unterschrieben

und der Bestandsdokumentation beigefügt werden.

  1. Mängelbegehung (Betreiber)

Die Begehungen sind separat für die Gewerke Hochbau, TGA und Außenanlagen durchzuführen.

An den Begehungen müssen die vom AN bestellten Fachbauleitungen teilnehmen. Der AN hat für

die Begehungen fünf Tage einzukalkulieren. Nachbegehungen für wesentliche Mängel gehen zu

Lasten des AN und erfolgen im gleichen Umfang wie die ursprüngliche Begehung.

B.10.1 Kosten für Abnahmen, Messungen und Bescheinigungen

Der AN hat sämtliche Kosten/Gebühren für erforderliche Abnahmen, Messungen und Bescheinigungen

zu tragen und dafür grundsätzlich alle damit in Verbindung stehenden Aufwendungen in sein Angebot

einzukalkulieren. Eine gesonderte Kostenerstattung durch den AG erfolgt nicht.

B.10.2 Kosten von Nachabnahmen

Der AN ist verpflichtet die betreffenden Bauteile ohne Behinderung frei zugänglich bzw. gefahrlos und

unbeschwerlich einsehbar zu halten.

Sofern eine Wiederholung der Abnahmen bzw. Nachabnahmen oder Wiederholung von

Überwachungen erforderlich ist, weil Teile nicht ausreichend zugänglich bzw. einsehbar waren oder weil

Mängel festgestellt wurden, trägt der AN alle damit verbundenen Aufwendungen, auch die erneuten

Abnahme- und/oder Nachabnahmegebühren. Dazu zählen auch die Aufwendungen des AG und seiner

Planungsbeauftragten bzw. von ihm beauftragter Dritter.

B.10.3 Luftdichtheitsprüfung

Die Luftdichtheit der Gebäude ist durch einen Druck- und Unterdrucktest im normgerechten

Differenzdruckverfahren nachzuweisen, und zwar in qualitätssichernden Messungen während der

Bauphase und in einer abschließenden Luftdichtheitsprüfung gemäß GEG.

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Für qualitätssichernde Messungen sind nach Wahl des AG je Gebäude ca. drei Zimmer vorzusehen.

Sämtliche damit verbundenen Kosten sind in den Angebotspreis einzukalkulieren.

Die Luftdichtheit an Tür- und Fensteröffnungen in den Außenwänden sind allseitig mit einem

geschlossenen System herzustellen.

Die Gebäudepräparation für alle Messungen nach den Vorgaben des vom AN beauftragten

Unternehmens, z. B. durch luftdichtes Abkleben/Verschließen von Öffnungen, ist jeweils

einzukalkulieren.

Bei Nichterreichen der Luftdichtheit ist die Konstruktion nachzubessern und eine Wiederholung der

Dichtheitsprüfung auf Kosten des AN durchzuführen.

B.10.4 Trinkwasserbeprobung und Nachweise

Zur Übergabe wird vom AN eine Trinkwasserbeprobung gemäß A1-1820/0-6004

Trinkwasserversorgung“ gefordert, die nicht älter als 14 Tage sein darf. Vor einer Beprobung sind die

Leitungen nach dem Merkblatt ZVSHK „Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasser-

Installationen“ zu spülen.

Die Trinkwasserproben bei Kaltwasser (potable water cold - PWC) müssen die Anforderungen der

Trinkwasserverordnung sowie der AR C-1800/124 einhalten. Die Art und der Umfang der Proben sind

dem Anhang 13 Umfang TW-Proben zu entnehmen.

Zur Abnahme der Trinkwasserinstallationen sind u.a. folgende Nachweise zu erbringen

• Nachweis über Dichtheit der Leitungen

• Nachweis des Spülens und Desinfizierens der Leitungen

• Hygieneuntersuchung

Zwischen der VOB-Abnahme für das Gewerk Sanitär und der Übergabe des Gebäudes an den Bauherrn

(BAIUDBw) gibt es ein Zeitfenster, in dem der „Liegenschaftsverantwortliche“ für die Einhaltung des

bestimmungsgemäßen Betriebs der Trinkwasseranlage verantwortlich ist. Aus diesem Grund müssen

bei der VOB-Abnahme, die der Inbetriebnahme der Trinkwasserinstallation entspricht, an sämtlichen

Probenahmestellen die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung eingehalten werden.

Zwischen der VOB-Abnahme und der Übergabe an das BAIUDBw ist ein bestimmungsgemäßer Betrieb

der Trinkwasserinstallation (Kalt- und Warmwassernetz) durch Protokollierung der Spülvorgänge

lückenlos nachzuweisen. Die auf Grundlage der VOB-Abnahme durchgeführte Beprobung ist für diesen

Fall ausreichend und gültig.

Wird die Dokumentation des bestimmungsgemäßen Betriebs nicht lückenlos nachgewiesen, muss eine

erneute Beprobung entsprechend den Festlegungen auf Kosten des AN veranlasst und zur Übergabe

vorgelegt werden.

Der AG hat diese Vorgehensweise gewählt, um nach einer Inbetriebnahme des Gebäudes ggf.

erforderliche Hygienespülungen zu vermeiden.

B.10.5 Funktionsheizen und Nachweise

Für sämtliche Wärmeversorgungsanlagen sind die einschlägigen Anforderungen an die Ausführung

(z.B. Dichtigkeitsprüfungen und hydraulischer Abgleich etc.) nach VOB/C – ATV DIN 18380 vorzusehen

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und zu dokumentieren. Zum Nachweis eines mängelfreien Gewerks ist eine Überprüfung der beheizten

Fußbodenkonstruktion (Funktionsheizen) durchzuführen.

B.10.6 Dichtheitsprüfungen der erdverlegten Leitungen und Nachweise

Bei allen Schmutz- und Regenwasserkanälen sind vor der Abnahme folgende Leistungen zu erbringen:

Kanalreinigung, Dichtheitsprüfung und Kanal-TV-Befahrung (inkl. Kalibriermessung, d.h. Bestimmung

des Gefälles).

Die Bestandsaufnahme ab Übergabepunkt der Schmutz- und Regenwasserleitungen sowie die

Kanalinspektionsarbeiten sind gem. BFR-Abwasser durchzuführen.

Die Daten sind im ISYBAU-Austauschformat, das vom AG vorgegeben wird, zu erzeugen und zu

übergeben. Die vom AG vorgegebene Bezeichnungssystematik ist zwingend einzuhalten.

Beim Anschluss der Wärmeversorgungsnetzleitungen sind Rohrspülung und Druckprüfung mit

Dokumentation und Prüfprotokoll vorzusehen.

B.10.7 Inbetriebnahme

Unter Inbetriebnahme ist die erstmalige Überführung einer Anlage oder von Teilen/Bauteilen einer

Anlage in ihre bestimmungsgemäße Funktion zu verstehen. Voraussetzung für die Inbetriebnahme ist,

dass die Brennstoffe, Fluide oder elektrischen Medien in der geplanten und erforderlichen Güte und

Zusammensetzung vorhanden sind. Mit Wasser betriebene geschlossene Systeme müssen gefüllt und

entlüftet sowie der geforderte Wasserdruck in den Anlagen erreicht sein. Wasserzusätze sind in der

erforderlichen Qualität und Konzentration beizumengen. Die Inbetriebnahme der

Trinkwasserinstallation ist im Vorfeld abzustimmen (bestimmungsgemäßer Betrieb). Bei elektrischen

Anlagen müssen die elektrischen Leistungsdaten (Stromart, Spannung, Stromstärke) an den Anlagen

anliegen. Im Rahmen der Inbetriebnahme sind in den elektrischen Anlagen die geforderten elektrischen

Leistungsdaten zu erreichen. Der Zeitpunkt der geplanten Inbetriebnahme ist vom AN rechtzeitig

mitzuteilen. Für sicherheitsrelevante Anlagen im Bestand ist ein Funktionserhalt sicherzustellen.

B.10.8 Leistungsnachweise

Der AG verlangt vor Abnahme für die vom AN erbrachten und zugesicherten Leistungen eine komplette

Funktionsprüfung und Leistungsmessung. Damit verbunden ist der Nachweis, dass alle Forderungen

der vorliegenden FLB und des Vertrages erfüllt sind. Die Art der zum Leistungsnachweis verwendeten

Prüf- und Messgeräte und die angewandte Messmethode sind dem AN grundsätzlich freigestellt.

Allerdings müssen Messgeräte nachweislich geeicht sein und die Messmethode den einschlägigen

Normen und Richtlinien entsprechen.

Für den Bereich der GA ist ein 1:1 Datenpunkttest vorzulegen und die weiteren Dokumente gemäß

Zentraler AR A-1810/32 „Gebäudeautomation“ (z.B. DGUV Schaltschränke usw.).

Nur in Zweifelsfällen entscheidet der AG über Art und Umfang der Messungen. Darüber hinaus kann

der AG selbst auch Leistungsmessungen ohne Information und in Abwesenheit des ANs durchführen.

Die Inbetriebnahme, Funktionsprüfung, Einregulierung sowie der Probebetrieb und

gewerkeübergreifende Funktionstest sämtlicher Anlagen haben vor der Sachverständigenprüfung und

Abnahme zu erfolgen. Alle notwendigen Betriebs- und Zusatzstoffe der Anlage sind bis dahin

einzukalkulieren.

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B.11 Organisatorisches mit Projektmanagement und Koordination

B.11.1 Grundsätze

Der AN hat sämtliche Planungs- und Bauleistungen organisatorisch, terminlich, wirtschaftlich und

qualitativ so zu steuern, dass die vertraglich vereinbarten Qualitäts-, Funktions-, Kosten- und

Terminziele zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sind. Er übernimmt die Gesamtkoordination aller

Planungsbeteiligten, Nachunternehmer, Fachfirmen und Behördenkontakte. Von der Auftraggeberseite

eingesetzte Projektcontroller, Prüfer oder Berater entbinden den Auftragnehmer nicht von seiner

Gesamtverantwortung.

B.11.2 Organisation und Information

Der AN hat eine Projektstruktur mit klaren Zuständigkeiten, Entscheidungswegen und

Kommunikationskanälen vorzulegen und sicherzustellen, dass sämtliche Planungsunterlagen prüffähig,

vollständig und mit angemessenem zeitlichem Vorlauf zur Verfügung gestellt werden. Der AG ist

unverzüglich über Risiken, Verzögerungen oder Abweichungen zu informieren.

B.11.3 Projektbeteiligte

Mit jedem Abruf wird durch den AN eine Projektbeteiligtenliste erstellt. Während der Projektbearbeitung

hat der AN diese Liste mit allen von ihm gestellten und/oder beauftragten Nachunternehmern zu

vervollständigen. Ein jeweils aktualisierter Stand ist dem AG zu übermitteln.

B.11.4 Bauleitung

Der AN hat deutschsprachige Bauleitungen zu benennen, die bevollmächtigt sind verbindliche

Erklärungen in Zusammenhang mit der Baumaßnahme abzugeben, bzw. entgegenzunehmen. Die

Bauleitung ist durch den AN gemäß den jeweils einschlägigen Bestimmungen der Landesbauordnung

zu stellen, um die ordnungsgemäße Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Pflichten des AG

sicherzustellen. Der Austausch einer Bauleitung ist nur aus dringenden Gründen zulässig und dem AG

vorab schriftlich mitzuteilen. In besonderen Fällen kann der AG den Austausch einer Bauleitung

untersagen oder fordern.

B.11.5 Behördenabstimmungen und Planvorlagen

Der AN hat sämtliche für die Realisierung erforderlichen Abstimmungen mit Behörden,

Sachverständigen, Versorgungsträgern und sonstigen Genehmigungsstellen eigenverantwortlich

durchzuführen. Dies umfasst insbesondere die frühzeitige Einbindung der für Brandschutz,

Arbeitsschutz, Umweltschutz und technische Sicherheit zuständigen Stellen. Der AN hat die

erforderlichen Unterlagen, Berechnungen und Nachweise in prüffähiger Form zu erstellen und mit

angemessenem zeitlichem Vorlauf vorzulegen.

Sämtliche Planvorlagen sind so aufzubereiten, dass sie den Anforderungen der zuständigen

Genehmigungsbehörden entsprechen und eine zügige Bearbeitung ermöglicht wird. Der AN hat die

Terminierung und Organisation der Planvorstellungen zu übernehmen und sicherzustellen, dass bei

allen Terminen fachlich und entscheidungsbefugtes Personal anwesend ist. Über jede

Behördenabstimmung ist ein Protokoll zu fertigen und dem AG zuzuleiten. 31

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B.11.6 Besprechungswesen

Der AN führt einen rollierenden Besprechungskalender mit einer Vorschau von mindestens drei

Monaten, der im Abstand von 14 Tagen zu aktualisieren ist. Planungs-, Ausführungs- und

Baubesprechungen sind regelmäßig durchzuführen. Die Protokollführung obliegt dem AN; die

Protokolle sind fortlaufend zu nummerieren und spätestens innerhalb von zwei Werktagen zu

übermitteln. Die Verteilung erfolgt per E-Mail spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach dem

jeweiligen Planungs- und Baubesprechungstag. Der AN stellt sicher, dass bei allen Terminen

entscheidungsbefugte Personen anwesend sind.

Der AN bzw. ein bevollmächtigter Vertreter ist verpflichtet an vom AG anberaumten Besprechungen

teilzunehmen. Diese Verpflichtung gilt von Beginn seiner Arbeiten bis zur mängelfreien Abnahme und

Übergabe.

Die jeweiligen Besprechungsformen präsenz, digital, hybrid und die Örtlichkeiten für Planungs-,

Ausführung-, Baubesprechungen etc. werden nach Auftragserteilung abgestimmt.

B.11.7 Workshops

Der AN hat auf Anforderung des AG themenspezifische Workshops zu organisieren und durchzuführen.

Ziel ist die gemeinsame Abstimmung von wesentlichen Projektinhalten wie Terminplanung,

Kostensteuerung, Schnittstellenklärung, Qualitätssicherung, Behördenanforderungen oder

Nachhaltigkeitsaspekten.

Die Workshops sind vom AN vorzubereiten, zu moderieren und nachzubereiten. Hierzu hat er die

notwendigen Unterlagen in geeigneter Form bereitzustellen, die Ergebnisse zu dokumentieren und den

Teilnehmerkreis nach Abstimmung mit dem Auftraggeber sicherzustellen. Protokolle und

Maßnahmenlisten aus den Workshops sind innerhalb von fünf Werktagen vorzulegen und fortlaufend

zu aktualisieren.

B.11.8 Berichtswesen

Der AN erstellt für die Auftraggeberseite ein umfassendes Berichtswesen. Hierzu gehören ein

monatlicher Bericht zum Leistungsstand in Bezug auf Kosten, Termine, Qualität, Risiken und Fortschritt,

ein Bautagebuch mit täglichen Einträgen über Personal, Geräte, Wetter, besondere Vorkommnisse und

Baufortschritt sowie ein monatlicher Bautenstandsbericht mit Bilddokumentation, Soll-Ist-Vergleich der

Termine und Prognose für die Folgemonate. Das Bautagebuch ist wöchentlich in digitaler Form an den

AG zu übermitteln.

B.11.8.1 Bautagebuch

Der AN ist verpflichtet abrufspezifische Bautagesberichte zu führen. Eine Durchschrift dieser Berichte

ist dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben.

Die Eintragungen in den Bautagesberichten müssen enthalten:

• Laufende Nummer Eintrag; Maßnahmennummer; Datum des Eintrags

• Angaben zum aktuellen Wetter: Temperatur (min./max.), Wind, Niederschlag, Bewölkung,

Sonstiges

• Baustellenbesetzung: Personen gesamt; Facharbeiter; Helfer; Angaben zu Sub-Unternehmen;

Angaben über genutzte Geräte, angelieferte und verwendete Materialien 32

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• Festhalten von gesichteten Baumängeln, Schäden, Störungen oder Abweichungen von der

Norm

• Stand am Tagesende

• Besondere Vorkommnisse: Behinderungsanzeigen; Bedenkenanmeldungen;

Unterbrechungen; Verzögerungen; Unfälle; Prüfungsergebnisse; Beginn, Ende Arbeiten

Gewerke

• Planübergaben

• Lieferungen

• Fotos von allen Bauabschnitten: auch von denen, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr

sichtbar sind, wie Elektroinstallation, Leitungen

• Protokolle von Besprechungen und Anweisungen der Bauleitung, inklusive der Namen und

Unterschriften der Teilnehmenden

• Mängelliste mit Fristen zur Behebung

• Rechtsverbindliche Unterschrift

B.11.9 Kostenmanagement

Der AN ist verpflichtet, die Einhaltung des vereinbarten Kostenrahmens sicherzustellen.

Kostenabweichungen sind unverzüglich anzuzeigen und mit Lösungsvorschlägen zu belegen.

Grundlage für Zahlungen ist ein mit dem AG abgestimmter Zahlungs- und Bauzeitenplan.

B.11.10 Terminmanagement

Der AN hat die Terminplanung vollständig zu übernehmen. Hierzu sind mit dem Einzelabruf mindestens

vorzulegen: ein Planungs- und Bauzeitenplan binnen 14 KT nach jedem Einzelabruf mit zugehöriger

Planliste, ein Bemusterungsterminplan sowie ein Abnahme- und Inbetriebnahmeterminplan. Alle

Terminpläne sind sowohl in einem offenen Dateiformat (z. B. MS Project, Excel) als auch im PDF-

Format einzureichen. Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Terminen sind unverzüglich

anzuzeigen und durch geeignete Maßnahmen auszugleichen.

B.11.11 Änderungs- und Entscheidungsmanagement

Der AN hat ein Änderungs- und Entscheidungsmanagement einzurichten. Sämtliche Änderungen sind

in einer fortzuschreibenden Anforderungsliste zu erfassen und mit dem AG abzustimmen. Für jede

Planungsänderung ist eine schriftliche Entscheidungsvorlage vorzulegen. Der AN hat die

Mitwirkungspflichten des AG mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf zu benennen, um eine

termingerechte Fertigstellung sicherzustellen.

B.12 Rahmenbedingungen Bauausführung

B.12.1 Besichtigung des Baufeldes

Der AN erhält vor Einzelabruf die Möglichkeit die betroffene Liegenschaft und das entsprechende

Baufeld zu besichtigen. Zur Besichtigung werden nur Personen zugelassen, deren Staatsangehörigkeit

nicht in der Staatenliste (siehe Anhang 10 Staatenliste) genannt ist.

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B.12.2 Liegenschafts- und Sicherheitsbestimmungen

Sofern das betroffene Baufeld während der Baumaßnahme nicht aus dem militärischen

Sicherheitsbereich ausgegrenzt wird, gelten folgende Ausführungen.

Das gesicherte Kasernengelände der Bundeswehr ist i.d.R. über die Wachzufahrt zu erreichen

Zum Betreten des Geländes der Bundeswehr bedürfen alle vor Ort Tätigen (= amtsfremde Personen)

eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Das gesamte Personal, das zur Erbringung der

Leistungen auf dem Kasernengelände benötigt wird, hat den Nationalitätenbestimmungen der

Staatenliste zu entsprechen. Angehörige der auf der Staatenliste aufgeführten Länder erhalten keinen

Zugang zum Kasernengelände.

Vor Betreten des Kasernengeländes muss sich jede(r) Mitarbeitende an der Wache gegen Vorlage

eines gültigen Personalausweises/Reisepasses anmelden. Zur Legitimation wird ihr/ihm ein

Besucherausweis erteilt (Passwechselverfahren), der ständig mitgeführt und dessen Erhalt quittiert

werden muss. Beim Verlassen des Kasernengeländes muss der Besucherausweis gegen das

hinterlegte Ausweisdokument getauscht werden.

Der Besucherausweis muss gut sichtbar am Körper getragen werden. Dieses Prozedere kann beim

täglichen Ein- und Ausfahren bis zu 20 Minuten in Anspruch nehmen.

Für Personal von Firmen, das länger als drei Wochen in Folge auf der Baustelle tätig ist, muss der AN

eine Firmenliste erstellen und an der Wache hinterlegen.

Ausländische Arbeitskräfte dürfen in der Liegenschaft nur beschäftigt werden, wenn ihre Nationalität mit

der Staatenliste konform ist.

Das Firmenpersonal hat ständig Sozialversicherungsnachweise mit sich zu führen.

B.12.3 Sicherheits- und Arbeitsregeln

Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeitenden die nachfolgend aufgeführten Sicherheitsregeln

des Nutzer-Standorts einhalten, indem er diese Regeln den zur Liegenschaft zutrittsberechtigten und

zum Einsatz befugten Mitarbeitenden in geeigneter Form und Sprache zur Kenntnis bringt.

• Der Besucherausweis ist stets deutlich sichtbar in Sichthöhe zu tragen.

• Die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ist auf den zugewiesenen Arbeitsbereich bzw.

Gebäudeteil beschränkt. Die zugewiesenen Aufenthalts- und Arbeitsbereiche dürfen nicht

verlassen werden.

• Die gesamten Bestandsgebäude in der Liegenschaft dürfen nur nach Absprache mit dem AG

und dem Nutzer betreten werden. Die Einrichtungen in der Liegenschaft (z. B. Kantine) dürfen

vom AN nicht genutzt werden.

• Das Abstellen von Arbeits- und Transportfahrzeugen ist nur auf den zugewiesenen Plätzen

erlaubt und beschränkt sich auf die arbeitsbedingte Anwesenheit in der Liegenschaft.

• Die den Arbeits- und Brandschutz betreffenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und

Regeln sind einzuhalten.

• Das Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Zonen im Bereich der Baustelle erlaubt. Es

ist untersagt in anderen Bereichen der gesamten Liegenschaft und auch in den zu errichtenden

Gebäuden zu rauchen. Während der Arbeitszeit ist Alkohol auf der Baustelle und arbeiten unter

Alkoholeinfluss untersagt. 34

[Seite 35]

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Der Aufenthalt auf dem Kasernengelände ist aus sicherheitstechnischen Gründen grundsätzlich nur

Montag bis Freitag von 6:30 Uhr bis 18:00 Uhr, längere Arbeiten nach Absprache möglich, Samstag

und Sonntag nur nach Vereinbarung. An gesetzlichen Feiertagen sind keine Arbeiten möglich.

Der Zutritt zum gesamten Kasernengelände kann außerplanmäßig verweigert werden. Für den

möglicherweise auftretenden Zeitverzug dürfen keine Regressansprüche gestellt werden.

Ausnahmen sind in Abstimmung mit dem AG zu beantragen.

Der AN ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeitenden bei der Durchführung der Arbeiten auf der

Liegenschaft keine Fehlalarme (evtl. Rauch-, Feuer- und Einbruchmeldeeinrichtungen) auslösen. Zu

diesem Zweck hat der AN sich vor Beginn der Arbeiten bei dem AG über die Örtlichkeiten zu informieren

sowie eine notwendige Abschaltung von Anlagen abzustimmen. Bei Nichtbeachtung sind die

entstehenden Kosten vom AN zu tragen.

Im Gefahrenfall und bei Arbeitsunfällen ist der AG zu informieren. Nach Auftragserteilung werden die

Ansprechpartner benannt.

Lautsprecherdurchsagen bezüglich Feueralarmes, Bombendrohung und Räumungsalarm sind

unbedingt zu befolgen. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Geländeverweis führen.

B.12.4 Fotografier- und Werbeverbot

Das Fotografieren und Filmen innerhalb des gesamten Kasernenbereiches ist strengstens untersagt.

Ausnahmen davon sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Kasernenkommandant

zugelassen. Die für die Bautagesberichte und Bauüberwachungsleistungen notwendigen Aufnahmen

sind so zu erstellen, dass kein Personal und keine Sicherheitseinrichtungen des Nutzers dargestellt

werden. Im Zusammenhang mit der Auftragserteilung bzw. den für die Nutzer durchgeführten Arbeiten

sind Werbemaßnahmen jeglicher Art untersagt.

35

[Seite 36]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

C. Funktionale Leistungsbeschreibung

Die funktionale Leistungsbeschreibung G-CAP Inland 1. Stufe beinhaltet 6 Bausteine.

  1. Baustein 1 – „Baufeldherrichtung“

  2. Baustein 2 – „Unterkunfts- u. Funktionsgebäude UKuFG“ (in unterschiedlicher Ausprägung)

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3

d. UKuFG 160, Typ 4

  1. Baustein 3 – „Außenanlagen“

  2. Baustein 4 – „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung“

  3. Baustein 5 – „Interim Stromversorgung“

  4. Baustein 6 – „Interim Wärmeversorgung“

Der Baustein 2 – „Unterkunfts- u. Funktionsgebäude UKuFG“ bildet dabei den Hauptbaustein. Die

übrigen Bausteine dienen ausschließlich der standortbezogenen Ergänzung, um eine ordnungsgemäße

Innutzungnahme des jeweiligen UKuFG zu gewährleisten. Ihr Abruf erfolgt nur bei Bedarf auf Grundlage

der örtlichen Gegebenheiten.

Die nachfolgende Beschreibung der Bausteine erfolgt einheitlich. Diese beginnen mit einer

Beschreibung des Bausteins (i.d.R. nach Kostengruppen) und gliedert sich im Anschluss in folgende

Leistungsebenen:

• Technische Bearbeitung

• Herstellung

• Betrieb

• Rückbau

Die jeweilige Leistungsebene enthält die dazugehörigen Leistungspositionen mit Einheitspreisen.

36

[Seite 37]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

  1. Baustein 1 - „Baufeldherrichtung“

Beschreibung „Baufeldherrichtung“ nach Kostengruppen

Es kann davon ausgegangen werden, dass das Grundstück baureif ist. Baureif bedeutet in diesem

Zusammenhang, dass das Grundstück entsprechend ausgewählt wurde oder durch vorlaufende

unabhängige Maßnahmen vorbereitet wurde.

Sofern das Baufeld nicht bauseits vorbereitet ist, sind durch den AN folgende vorbereitende

Maßnahmen zu erbringen. Anzunehmen ist eine Baufeldgröße von 130m x 60m (7.800m²).

Die folgende Aufstellung nach Kostengruppen orientiert sich an der DIN 276, 2018-12.

Die in diesem Baustein 1 beschriebenen Leistungen stellen die typischen Maßnahmen zur Herstellung

eines baureifen Baufeldes dar.

Kostengruppe (KG) 200 – Vorbereitende Maßnahmen „Baufeldherrichtung“

Die Leistungen der Kostengruppe 200 umfassen sämtliche vorbereitenden Maßnahmen zur Herstellung

eines baureifen Baufeldes für die Errichtung der Unterkunfts- und Funktionsgebäude. Der AN hat die

Maßnahmen so durchzuführen, dass das Baufeld vollständig für die nachfolgenden Bauleistungen

nutzbar ist.

Der AN hat vor Beginn der Arbeiten die vom AG bereitgestellten Bestandsunterlagen und Leitungspläne

einzusehen und bei der Planung und Durchführung seiner Leistungen zu berücksichtigen.

KG 210 Herrichten

Zum Herrichten gehören die Freimachung des Baufeldes durch das Entfernen von üblichem Bewuchs,

Sträuchern, 4 Bäumen (mit Stammumfang 50cm und einer Höhe bis 10m) einschließlich der Rodung

von Wurzelstöcken sowie das Beseitigen sonstiger Hindernisse.

Bei Baumaßnahmen im Umfeld von Bäumen sind die Vorgaben des allg. Baumschutzes zu beachten:

• DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen

und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen. i.V.m.

• R SBB, 2023: Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei

Baumaßnahmen. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV),

• ZTV Baumpflege Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege

einzuhalten und alle sonstigen zu beachtenden Vorgaben.

Sollten sich Erdarbeiten im Wurzelbereich von zu erhaltenden Bäumen (Fläche unter der Krone/ dem

Traufbereich zuzüglich 1,5 Meter) bzw. Großsträuchern nicht vermeiden lassen, sind geeignete

Verfahren (wie Handschachtung, Absaug-/Spültechnik) vorzusehen. Es ist von üblichen,

durchschnittlichen Verhältnissen auszugehen.

Alle Schäden an Bäumen und anderen Großgehölzen sind zu dokumentieren, fachgerecht zu

behandeln und dem Projektleiter des AG sowie dem örtlichen zuständigen BwDLZ zu melden.

Wenn aufgrund eines Eingriffes Zweifel über die Verkehrssicherheit (Bruch- und/oder Standsicherheit)

der betreffenden Bäume bestehen, sind eingehende Untersuchungen erforderlich (siehe FLL

Baumuntersuchungsrichtlinien; Richtlinien für eingehende Untersuchungen zur Überprüfung der

Verkehrssicherheit von Bäumen). Die Kosten für die Untersuchungen trägt der AN, sofern die

37

[Seite 38]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Notwendigkeit durch sein Handeln (z.B. Eingriff ins Wurzelwerk, unsachgemäße Rodung) entstanden

ist.

Sind gravierende Wurzelschäden an Bäumen, mit einer Beeinträchtigung der Vitalität und/oder

Standfestigkeit nicht vermeidbar, kann nach Rücksprache mit dem BwDLZ die Entnahme der

betreffenden Bäume veranlasst werden. Diese Maßnahme sind durch eine angemessene

Ersatzpflanzung(en) zu kompensieren. Die Kosten für die Fällung und Ersatzpflanzung(en) trägt der AN,

sofern die Notwendigkeit durch sein Handeln entstanden ist.

Zu entfernende Gehölze sind grundsätzlich inclusive der Starkwurzeln (Ø > 5 cm) zu roden. Sofern die

Rodung eines Baumes zu Wurzelschäden benachbarter Bäume führen würde, ist der Stammfuß des

gefällten Baumes lediglich auf 10 cm unter Geländeoberkante abzufräsen.

Weiterhin zählen hierzu der Rückbau und die Abfuhr kleinerer Bauwerksreste wie Mauerreste,

Fundamente, Bodenplatten, befestigte Flächen oder nicht mehr benötigte Leitungen einschließlich

fachgerechter Entsorgung. Im Rahmen der Kalkulation ist von einer schadstofffreien Einstufung gemäß

LAGA Z 0 auszugehen.

Ebenfalls umfasst ist der Abtrag, die Zwischenlagerung oder die Abfuhr von Oberboden, soweit dies für

die Bauausführung erforderlich ist, einschließlich der ordnungsgemäßen Entsorgung. Beim Abtrag des

Oberbodens von nicht kontaminiertem Boden gemäß Ersatzbaustoffverordnung auszugehen.

Kalkulatorisch ist Boden der Kategorie BM-0/ Z0 anzunehmen.

Schließlich ist ein den Bau- und Gründungsarbeiten entsprechendes, tragfähiges Planum herzustellen

und dessen Tragfähigkeit (Ev ≥ 120 MPa, DPr ≥ 97 %) nachzuweisen. 2

Ebenfalls dieser Kostengruppe zugeordnet wird die fachgerechte Entsorgung oder Verwertung aller

anfallenden Materialien einschließlich der erforderlichen Nachweisführung.

Baugrunduntersuchungen

Der AN hat die für die Dimensionierung seiner Planung und zur Sicherstellung der

Genehmigungsfähigkeit erforderlichen Baugrunduntersuchungen durchzuführen, sofern diese nicht

vom AG bereitgestellt werden können. Die Leistungen umfassen Sondierungen, Bodenaufschlüsse,

Laboruntersuchungen und die Erstellung eines prüffähigen Baugrundgutachtens.

KG 220 Öffentliche Erschließung

Im Bereich der Erschließung sind erforderliche Zufahrten herzustellen, zu unterhalten und bei Bedarf

zurückzubauen, ebenso provisorische Anbindungen an das Verkehrsnetz, soweit dies für die

Bauausführung notwendig ist. Zudem sind die für die Bauabwicklung erforderlichen Medienanschlüsse

wie Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation und Wärmeversorgung einschließlich der

Anbindung an vorhandene Netze (oder gegebenenfalls erforderliche Interimsbausteine zur

Medienversorgung – Bausteine 4 bis 6) herzustellen.

KG 230 Nichtöffentliche Erschließung

Zur nichtöffentlichen Erschließung gehört die Herstellung und Unterhaltung temporärer Baustraßen

sowie von Montage- und Lagerflächen, die für die Bauabwicklung benötigt werden.

KG 240 Ausgleichsmaßnahmen und -abgaben

38

[Seite 39]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

In diesem Baustein 1 sind keine eigenständigen Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Sollte der

konkrete Standort naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen oder Ausgleichsabgaben erfordern, so

werden diese Maßnahmen gesondert zwischen AG und AN abgestimmt. Vor Umsetzung ist eine

Kostenerstattungsvereinbarung zu treffen.

KG 250 Übergangsmaßnahmen

Zu den Übergangsmaßnahmen zählen die Herstellung, Unterhaltung und der Rückbau von temporären

Entwässerungseinrichtungen wie Gräben, Drainagen oder Pumpensümpfen, um eine ordnungsgemäße

Nutzung des Baufeldes während der Bauzeit sicherzustellen. Der AN hat in seiner Kalkulation von

durchschnittlichen Boden- und Niederschlagsverhältnissen auszugehen. Darüber hinaus sind

Sicherungs- und Schutzmaßnahmen wie Absperrungen, Verkehrssicherungen, Erosionsschutz oder

der Schutz vorhandener Vegetationsflächen und Fremdleitungen vorzusehen.

39

[Seite 40]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

1.1. Technische Bearbeitung „Baufeldherrichtung“

Technische Bearbeitung umfasst die vom AN zu erbringenden planerischen und dokumentarischen

Leistungen, die zur technischen Vorbereitung, Ausführung und Nachweisführung des jeweiligen

Bausteins erforderlich sind.

1.1.1. Planung (standortspezifisch)

Der AN hat auf Grundlage der funktionalen

Leistungsbeschreibung sowie der geltenden technischen und

behördlichen Vorgaben sämtliche für die Ausführung

erforderlichen Planungsleistungen zu erbringen.

Die Planung umfasst insbesondere die Ermittlung der

standortspezifischen Randbedingungen, die Erstellung von

Lage- und Höhenplänen, Baugrund- und

Entwässerungskonzepten sowie die Ausarbeitung aller

erforderlichen technischen Unterlagen zur Herstellung eines

baureifen Baufeldes.

Menge 1 psch

1.1.2. Dokumentation

Der AN hat alle im Zuge der Planung und Ausführung

entstandenen Unterlagen vollständig, prüffähig und strukturiert

zusammenzustellen.

Die Dokumentation umfasst die Planungs- und

Ausführungsunterlagen, technische Berechnungen,

Vermessungsdaten, Nachweise zur Entsorgung und

Verwertung von Materialien, gegebenenfalls erforderliche

Genehmigungen und Freigaben sowie alle Unterlagen, die für

Betrieb und spätere Nachweisführung erforderlich sind. Die

Übergabe erfolgt in digitaler Form.

Menge 1 psch

1.2. Herstellung „Baufeldherrichtung“

Herstellung eines für die Errichtung des geplanten Gebäudes und der zugehörigen Anlagen

erforderlichen baureifen Baufeldes einschließlich aller Nebenleistungen.

1.2.1. Baugrunduntersuchung

40

[Seite 41]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Der AN hat die erforderlichen Baugrunduntersuchungen für das

Mustergrundstück zur Dimensionierung seiner Planung und zur

Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit durchzuführen.

Menge 1 psch

1.2.2. Freimachung Baufeld

Entfernen von Bewuchs, Sträuchern, Bäumen (inkl. Rodung

und Entfernung von Wurzelstöcken > 50 mm) und sonstigen

Hindernissen.

Es ist von 4 Bäumen mit einem Stammumfang bis 50cm

(gemessen in 1,0m Höhe) mit einer Höhe bis 10m und üblichen

Strauch- und Gehölzbewuchs auszugehen.

Menge 7.800 m²

1.2.3. Rückbau kleinerer Bauwerksreste

Abbruch und Abfuhr von Mauerresten, Fundamenten,

Bodenplatten, befestigten Flächen oder nicht mehr benötigten

Leitungen inkl. Entsorgung (schadstofffreien Einstufung gemäß

LAGA Z 0).

Menge 20 t

1.2.4. Abtrag Oberboden

Abtrag, Zwischenlagerung oder Abfuhr von Oberboden

(Mächtigkeit 0,30m), soweit für die Bauausführung erforderlich.

Beim Abtrag des Oberbodens von nicht kontaminiertem Boden

gemäß Ersatzbaustoffverordnung auszugehen. Kalkulatorisch

ist Boden der Kategorie BM-0/ Z0 anzunehmen.

Menge 2.300 m³

1.2.5. Erdarbeiten für Planum

Herstellung eines den Bau- und Gründungsarbeiten

entsprechenden, tragfähigen Planums (inkl. Nachweis der

Tragfähigkeit: Ev ≥ 120 MP, DPr ≥ 97%). 2

Menge 2.000 m2

1.2.6. Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen

Herstellung und Unterhaltung temporärer Baustraßen,

Montage- und Lagerflächen

41

[Seite 42]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Menge 2000 m²

1.2.7. Temporäre Entwässerungsmaßnahmen

Herstellung, Unterhaltung und Rückbau erforderlicher einfacher

temporärer Entwässerungseinrichtungen (z. B. Gräben,

Drainagen, Pumpensümpfe) zur Sicherstellung der

Baufeldnutzung bei durchschnittlichen, nicht bindigen Boden-

und Niederschlagsverhältnissen auszugehen.

Menge 1 psch

1.2.8. Sicherungs- und Schutzmaßnahmen

Unter Sicherungs- und Schutzmaßnahmen sind übliche

Baustellenschutzmaßnahmen zu verstehen, wie z.B.

Absperrungen, Kennzeichnungen, Verkehrssicherung.

Menge 500 m

1.2.9. Materialentsorgung / -verwertung

Fachgerechte Entsorgung oder Verwertung aller anfallenden

Materialien (wie z.B. Oberboden) außerhalb der

Bundeswehrliegenschaft, einschließlich Nachweisführung. Die

im Rahmen der Entsorgung entstehenden Deponiegebühren

sind einzukalkulieren.

Es ist von der Entsorgung bzw. Verwertung üblicher, nicht

gefährlicher Materialien auszugehen.

Menge 40t

42

[Seite 43]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

1.3. Betrieb „Baufeldherrichtung“

Entfällt

1.4. Rückbau „Baufeldherrichtung“

Rückbau der für die Baufeldherrichtung erforderlichen Leistungen.

1.4.1. Rückbau von Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen

Rückbau temporärer Baustraßen, Montage- und Lagerflächen

Menge 2000 m²

1.4.2. Rückbau Sicherungs- und Schutzmaßnahmen

Rückbau von Absperrungen, Verkehrssicherung,

Erosionsschutz und sonstige Schutzmaßnahmen.

Menge 500 m

43

[Seite 44]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

  1. Baustein 2 - „Unterkunfts- u. Funktionsgebäude UKuFG“

Beschreibung „UKuFG“ nach Kostengruppen

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für die 4 standardisierten UKuFG-Typen

a. UKuFG 240(+60), Typ1

b. UKuFG 192(+54), Typ 2

c. UKuFG 144(+46), Typ 3

d. UKuFG 160, Typ 4

die sich lediglich in der Anzahl der Räumlichkeiten unterscheiden.

Die folgende Aufstellung nach Kostengruppen orientiert sich an der DIN 276, 2018-12.

Die Einsortierung der Leistungen in die Kostengruppen wurde durch den AG lediglich für eine bessere

Übersichtlichkeit der funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) vorgenommen und dient nicht dem

Ausschluss von Leistungen, die in den nachfolgend nicht explizit aufgeführten Kostengruppen der DIN

276 enthalten sind. Der AN schuldet auch alle weiteren Leistungen, die nicht in dieser Struktur

beschrieben, für die Funktionstüchtigkeit des Gebäudes aber gemäß dieser FLB und seiner Planung

notwendig sind.

Die in der Ausschreibung genannten Richtlinien und Beschreibungen stellen die Mindestanforderungen

dar, die bei der Planung und Ausführung erfüllt werden müssen.

Für die Ausführung gelten die den jeweiligen Anforderungen entsprechenden Genauigkeitsklassen

gemäß den einschlägigen Normen (z.B. DIN 18202). Höchste Genauigkeitsklassen sind nur dort

anzuwenden, wo sie funktional, bauphysikalisch oder montagetechnisch erforderlich sind (z.B.

Einbauten technischer Anlagen, Dicht- und Sichtflächen). Für untergeordnete oder nicht sichtbare

Bauteile sind die üblichen Toleranzen nach den aaRdT ausreichend.

Für die Ausführung darf nur Material verwendet werden, das gültigen Sicherheits- und Gütevorschriften

(z.B. DIN (EN), VDI, VDE, DVGW usw.) entspricht und ein CE-Kennzeichen besitzt. Es muss frei von

jeglichen Schadstoffen sein, darf die Gesundheit der Menschen nicht beeinträchtigen und keine

schädlichen Auswirkungen auf die Bausubstanz haben. Auf Anforderung durch den AG hat der AN

entsprechende Nachweise beizubringen.

Grundsätzlich dürfen nur normgerechte Bauteile verwendet werden, die aus gängigen, laufenden

Herstellerprogrammen stammen und deren Ersatzteilbeschaffung ohne Schwierigkeiten möglich ist.

Alle nachfolgend beschriebenen Leistungen (Planung und Ausführung) sind entsprechend der

jeweiligen gültigen aaRdT unter Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorgaben, den Anforderungen

der Bauphysik, der Tragwerksplanung, des Brandschutzes etc. und der verwendeten Baustoffe

auszuführen.

Kostengruppe (KG) 100 - Grundstück

entfällt

Kostengruppe (KG) 200 - Vorbereitende Maßnahmen

Der AN hat sich bei Abruf standortspezifisch ein umfassendes Bild, gegebenenfalls auch unter

Hinzuziehung von Sachkundigen und Sachverständigen, über das Baugrundstück und seinen Zustand

44

[Seite 45]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

zu machen. Wenn darüber hinaus weitere Gutachten nach Auffassung des AN erforderlich sind, sind

diese auf eigene Kosten zu erstellen.

In der Regel erfolgt das Herrichten des Baufeldes sowie das Erschließen des Baufeldes bis zu den

festgelegten Übergabepunkten bauseits.

Als Kalkulationsgrundlage Baugrund ist vom dem Mustergrundstück (definiert unter A.2.1) auszugehen.

Sofern das Baufeld nicht bauseits vorbereitet ist, sind durch den AN vorbereitende Maßnahmen entlang

dem Baustein 1 „Baufeldherrichtung“ zu erbringen.

Kostengruppe (KG) 300 - Bauwerk / Baukonstruktionen

KG 310 Baugrube / Erdbau

Im „Normalfall“ wird bauseits ein einheitliches, gering witterungsempfindliches Rohplanum bis zur

Unterkante des Gründungspolsters eingebaut.

Die Verlegung der Grundleitungen, Leitungen, Erdungen usw. ist gem. den vom AN zu erstellenden

Ausführungsunterlagen auszuführen. Die Leitungen sind von den Hausanschlusspunkten des

Gebäudes bis zu den Übergabepunkten (max. 50 m Entfernung) zu führen und dort anzuschließen

(siehe auch Kostengruppe 500).

Auffüllungen, Gräben und Löcher sind mit geeignetem Naturmaterial zu verfüllen und zu verdichten.

Ausgehobene Massen, die nicht zum Wiedereinbau geeignet sind, sind gem. Ersatzbaustoffverordnung

abzufahren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Nachweisführung erfolgt durch den AN.

Etwaige Geländeaufträge, die dem Höhenausgleich dienen, unterliegen denselben Anforderungen wie

für die Wiederverfüllung. Böschungen sind mit einem Höhen-/Seitenverhältnis flacher als 1:5 anzulegen.

Dies bezieht sich auch die Anlage von Versickerungsmulden/Rückhaltebecken.

KG 319 sonstiges

Aushub der Grundleitungsgräben unterhalb der Fundamente/Bodenplatte sowie eine Dichtheitsprüfung

der erdverlegten Abwasserleitungen gemäß DIN EN 1610 sind im Leistungsumfang des AN enthalten.

Weitere Details zu den Grundleitungen werden unter KG 400 beschrieben.

KG 320 Gründung

KG 322 Flachgründungen

Die Herstellung von Fundamenten und/oder Bodenplatten ist auf ausreichend tragfähigem Boden

auszuführen. Die vom AN gewählte Gründung ist entsprechend des geplanten Geländeverlaufes der

jeweils standortspezifischen Topografie frostfrei anzupassen.

Haustechnische Medienleitungen unterhalb der Sohle sind in Leerrohren zu verlegen, die unterhalb des

Außenniveaus an der Gründung anzusetzen und aufsteigend in die jeweiligen Hausanschlussräume zu

führen sind. Sämtliche Durchdringungen der Bodenplatte sind fachgerecht abzudichten.

Reinigungsöffnungen sind in öffentlichen Bereichen vorzusehen.

KG 325 Abdichtung und Bekleidung

Bauwerksabdichtungen sind systemabhängig vom AN zu planen und auszuführen.

45

[Seite 46]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

KG 326 Drainagen

In Ergänzung zur Bauwerksabdichtung ist um das geplante UKuFG eine Drainageleitungen in Form

einer Ringdrainage gemäß DIN 4095 verlegt, um anfallendes Grund-, Schichten- und Stauwasser

ableiten zu können. Die Reinigung und Wartung des Systems erfolgt über senkrechte Kontrollschächte,

die in den Drainagering integriert werden. Diese Schächte sind an allen Stellen einzubauen, an denen

die Drainageleitung einen Richtungswechsel erfährt. Über die Schachtzugänge können die Rohre

kontrolliert und zwecks Reinigung durchgespült werden. Außerdem haben die Schächte

Anschlussstellen für Rohre, mit denen das Wasser auf die vorgesehenen Versickerungsflächen geleitet

wird. Die Drainageleitungen werden mittels gestuftem Kiesfilter und Filtervlies umhüllt, um die Leitung

vor Feinsedimenten zu schützen. Der Anschluss der Drainageentwässerungen erfolgt mit Übergabe an

den Regenwasserkanal mit Ab-/Einleitung in die vorhandenen Vorfluter.

KG 330 Außenwände

KG 331 Tragende Außenwände

Die Ausführung der Außenwände ist systemabhängig vom AN zu planen und auszuführen.

Außenwände müssen witterungsbeständig und wartungsfrei sein. Vorspringende Bauteile, wie Kanten,

Gesimse und Pfeilervorlagen sind zu vermeiden.

Öffnungen und Durchbrüche sind nach den Maßgaben der statischen Berechnung unter

Berücksichtigung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen zu überdecken.

Die für die Außen- und Fortluft der Lüftungsanlage erforderlichen Durchlässe sind systemabhängig vom

AN zu planen und herzustellen. Genauere Angaben werden unter KG 430 ausgeführt.

Bei den nachfolgenden Konstruktionsarten sind vor allem folgende Aspekte zu beachten:

Bei Ausführung von Mauerwerk (z.B. Ziegel) ist zu beachten, dass Mischmauerwerk nicht zulässig ist.

Vermauerte und gelagerte Steine sind vor Niederschlägen und Frost zu schützen.

Bei Ausführung von Stahlbeton ist besonders auf eine vorgeschriebene Nachbehandlung der

Konstruktion zu achten. Sichtbetonflächen sind ohne Beschädigung restlos von Trennmitteln, Schalöl

u.ä. zu befreien.

Bei Ausführung von Holztragwerk ist auf einen ausreichenden Schutz der Konstruktion gegen

holzschädigende Einflüsse zu achten. Chemische Holzschutzmittel sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

KG 332 Nichttragende Außenwände

Für nichttragende Außenwände gelten die Ausführungen wie unter KG 331 beschrieben.

KG 333 Außenstützen

Für Außenstützen gelten die Ausführungen wie unter KG 331 beschrieben.

KG 334 Außenwandöffnungen

Allgemein

Sämtliche Fensterelemente sind in Öffnungen mit Brüstung einzubauen, die außen und innen mit jeweils

einer Fensterbank abzudecken ist.

Äußere und innere Bank gemäß Raumtypenprogramm bzw. Anforderungsraumbuch

Bei bodentiefen Fenstern ist der Bodenbelag bis an das Fensterelement zu führen. 46

[Seite 47]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Alle von außen zugänglichen Türelemente werden für ein PZ-Schloss, siehe KG 390 „Schließanlage“

vorgerichtet.

Alle durchlaufgefährdeten Glasflächen sind mit einem Durchlaufschutz zu kennzeichnen.

Fenster- und Türgriffe (nach Bemusterung) sind aus Edelstahl passend zu den zur Ausführung

kommenden Türgriffen der Innentüren auszuführen, siehe KG 340.

Kippflügel sind mit KSP-Scheren als zusätzliche Sicherung vorzusehen.

Sämtliche Bauteile, Beschläge und Bänder sind so auszuführen, dass sie die zu erwartenden

Beanspruchungen aufnehmen und in die tragende Konstruktion ableiten können.

Alle Fensterelemente (nach Bemusterung) aus Kunststoff, sind mit Grundprofil im Farbton weiß, als

Dreh-Kipp-Elemente i.V. mit feststehenden Elementen herzustellen.

• Oberfläche außen: Folienbeschichtung, glatt, RAL 9006 (Weißaluminium) oder gleichwertig z.B.

vergleichbarer metallischer Grauton.

• Oberfläche innen: weißes Kunststoffprofil

Die Kunststofffensterprofile sind gemäß DIN EN 12608 mindestens in Profilklasse B auszuführen. Die

verwendeten Kunststoffe müssen form-, alterungs- und lichtbeständig sein und den Vorgaben des

Brandschutzkonzeptes des AN entsprechen. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und

atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte und ihr elastisches Verhalten müssen dem

Verwendungszweck auf die Dauer entsprechen.

Aluminiumelemente: aus wärmegedämmten Aluminiumprofilen, stranggepresst nach DIN 1725,

doppelte Anschlagdichtung, 3-seitig umlaufend, bei Erfordernis einer Bodenschwelle max. 2 cm Höhe

gemäß DIN 18040-1, mit absenkbarer Bodendichtung, Rahmen und Profil RAL 9006 oder gleichwertig

z.B. vergleichbarer metallischer Grauton.

Die Abdichtungen der Fenster- und Türanschlüsse im Sockelbereich sind vom AN so auszuführen, dass

ein Anarbeiten mit Pflaster oder Entwässerungsrinnen vom Nachunternehmer der Außenanlagen

fachgerecht hergestellt werden kann.

Fenster

Alle Räume sind mit Fenstern auszuführen, sofern diese an einer Außenwand liegen. Kunststofffenster

(außen, farbig foliert, RAL 9006 oder gleichwertig z.B. vergleichbarer metallischer Grauton), weitere

Anforderungen (Größe, Brüstungshöhe, Öffnungsart) gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch Wärmeschutzverglasung und Edelgasfüllung. U-Wert nach Vorgaben

Bauphysik. Luftdurchlässigkeitsklasse 3 nach DIN EN 12207, erhöhter Schallschutz für Verglasungen

und Schalldämmmaß > 37 dB soll nachgewiesen werden.

Absturzhöhe nach den technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR 2.1 ist zu beachten.

Einbauort: gem. Anforderungsraumbuch

Die Notwendigkeit mehrerer Fenstertypen ist zwangsläufig.

Fenster Waffenkammer

Anforderungen an Fenster der Waffenkammer gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

Einbruchhemmende Fenster mit angriffshemmender Verglasung gemäß der DIN EN 356 und

dauerhaften Sichtschutzmaßnahmen.

47

[Seite 48]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Haupteingang

Außentüren der Haupteingänge als Rohrrahmentüren aus Aluminium mit geeigneter Verglasung,

einschließlich 3-seitig umlaufender Unterkonstruktion zur Befestigung des Türelements.

Die Ansichtsbreiten der Profile/Profilkombinationen sind in Abstimmung mit dem AG so schlank wie

möglich zu halten. Glashalteleisten sind max. 20 mm breit auszuführen. 2-teiliges Eingangselement mit

asymmetrischer Aufteilung und elektrischem Türantrieb. Betätigungsschalter innen und außen nach den

Anforderungen der DIN 18040-1.

Abmessungen: nach Planung AN; mind. 2,01 x 2,40 m (B x H) mit Gangflügel ca. 1,20 m im lichten (B)

und Stehflügel ca. 0,81 m (B)

Notausgangstüren und Fluchttüren:

Notausgangstüren als Aluminium-Rohrrahmen-Türen, ganzflächig verglast. Türhöhe mind. 2,135 m ab

FFB. Die Türen sind mit Panikbeschlägen zu versehen. Die Türen sollen stufenlos in den Außenbereich

übergehen, sie erhalten eine flache Schwelle, absenkbare Bodenabdichtungen.

Stahlblechtüren (Technikräume/Hausanschlussräume)

Jeweils 1-teiliges Stahltürelement mit 3-seitig umlaufender Unterkonstruktion zur Montage, nach außen

öffnend, Ausführung mit 2 mm dicker Blockzarge, Einbau mit Bodeneinstand als Schwellenprofil

Oberfläche: verzinkt, grundiert, Endbeschichtung nach Einbau, Polyurethanharzlack, passend zu der

Fassaden Erdgeschoss nach Wahl des AG und vorheriger Bemusterung

Abmessungen: nach Planung AN, mind. 1,26 x 2,40 m (B x H) im Nottreppenhaus (sofern erforderlich)

und mind. 1,26 x 2,14 m (B x H) in Hausanschlussräumen.

Der Türrahmen ist außen zu überdecken.

Sonstiges

Alle Türelemente mit der Anforderung dichtschließend laut des Brandschutzkonzeptes des ANs sind

entsprechend den bauordnungsrechtlichen Anforderungen auszuführen und gegen Ausheben zu

sichern.

KG 335 Außenwandbekleidung, außen

Die Außenwandbekleidung ist systemabhängig vom AN fachgerecht zu planen und auszuführen. Die

Außenwandbekleidung ist so auszuführen, dass sie den energetischen Anforderungen entspricht und

zugleich liegenschaftsbezogen nach Vorgabe des AG gestalterisch angemessen ist. Zu ermöglichen

sind Fassadensysteme mit:

• Bekleidung (z. B. Faserzementplatte),

• Putzoberfläche,

• Mauerwerks- oder Klinkerfassaden.

Die Ausführungsvariante wird im Abruf festgelegt. Bei der Ausführung von Mauerwerk (z.B. Ziegel)

entfällt eine separate Bekleidung. Die Ausführung hat dennoch den gestalterischen und

liegenschaftsbezogenen Anforderungen zu entsprechen.

Die Fassadenkonstruktion ist schlagregendicht, windlastsicher, wartungsarm und dauerhaft

herzustellen. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Normen, insbesondere DIN 4108 und DIN 18516-1

oder gleichwertige Regelwerke.

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[Seite 49]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Die Auswahl des Fassadentyps erfolgt durch den AN im Rahmen seiner Systemplanung unter

Berücksichtigung der standortspezifischen architektonischen Einbindung und der gestalterischen

Vorgaben des AG.

Fassade mit geregeltem Fugenraster, dabei sind Fassadenöffnung und Fugenverlauf zwingend

aufeinander abzustimmen. Restfelder sind so zu planen, dass ein harmonisches Gesamtbild der

Fassade entsteht.

Es dürfen nur Systeme angeboten werden bei denen die kompletten Komponenten einheitlich von

einem Systemhersteller zur Verfügung gestellt werden.

KG 336 Außenwandbekleidung, innen

Die Außenwandbekleidungen innen sind analog zur KG 345 Innenwandbekleidungen zu erstellen.

Bei Holz- oder Stahlkonstruktionen: Ausbildung der Außenwände aus wärmeschutztechnischem und

bauphysikalischem Erfordernis luftdicht.

Die anerkannten Regeln der Technik in Bezug auf Dichtheit, Dampfdiffusion bzw. Dampfsperren und

Vermeidung von Wärmebrücken und Tauwasseranfall sind anzuwenden.

Fugen an allen Bauteilanschlüssen (Türen, Fenster, Decken, etc.) sind dauerelastisch abzuschließen.

Sämtliche Oberflächen sind auf feuchtraumzugewandten Seiten feuchtraumgeeignet und imprägniert

einzubauen.

KG 337 Elementierte Außenwandkonstruktionen

Elementierte Außenwände, je nach gewählter Konstruktion. Ausführung entsprechend Beschreibung

KG 336.

KG 338 Lichtschutz zur KG 330

Sonnenschutz außen

Außenliegende elektrische Sonnenschutzanlagen sind für alle Glasflächen (Ausnahme

Haupteingangstür) mit horizontalen Leichtmetall-Raffstores, randgebördelte Lamelle,

Führungsschienengeführt, in die Fassade integriert bzw. nach System des Anbieters, Materialstärke

mindestens 2 mm, Behanggröße entsprechend Öffnungs-/Fenstergröße auszuführen. Alle sichtbaren

Elemente, Profile, Schienen und Lamellen im Farbton RAL 9006 oder gleichwertig z.B. vergleichbarer

metallischer Grauton. Windwiderstand mindestens Klasse 4 nach DIN EN 13659.

Für nach Norden ausgerichtete Fassaden kann auf außenliegenden Sonnenschutz verzichtet werden,

sofern keine nutzungsbedingten Anforderungen entgegenstehen.

Steuerungssystem zur Überwachung der Wetterdaten mit zentraler und dezentraler Bedienmöglichkeit

in jedem Raum (manuell); Verteiler in jedem Geschoss

Die elektrischen Sonnenschutzanlagen der Notausgangsbereiche und 2. Rettungswege sind zusätzlich

mit einer manuellen Notbetriebsfunktion auszustatten.

Blendschutz innen (Verdunkelung)

Sammelunterkünfte: Ausführung mit einem einfarbigen, schwer entflammbaren Vorhang (B1), der

waschbar und lichtecht (Lichtechtheit Note 5) ist. Die Brandschutzanforderung darf nicht mittels

Imprägnierung hergestellt werden. Farbe: sandgrau in Abstimmung mit dem AG. Deckenmontage mit

einläufiger Vorhangschiene über komplette Zimmerbreite. 49

[Seite 50]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Vorhanggröße: Breite entsprechend Fenstergröße zzgl. 30 cm Zugabe, Höhe raumhoch

Funktions- und Diensträume: Ausführung innenliegender Blendschutz mit nachgewiesener Eignung für

Büronutzung gemäß DIN EN 14501.

KG 340 Innenwände

Die Innenwände sind systemabhängig vom AN fachgerecht zu planen und auszuführen. Die

raumabschließenden Innenwände des BWI-Raumes, Lagerräume und Waffenkammer im Erdgeschoss

sind in ihrer Konstruktion feuerbeständig auszuführen.

Für die Waffenkammer gilt Einbruchhemmende Bauweise mit mindestens RC 3 gemäß der DIN EN

Vorsatzschalen in Sanitärräumen oder für die Verkleidung von Ver-/Entsorgungsleitungen sind nach

Erfordernis raumhoch auszuführen.

KG 341 Tragende Innenwände

Tragende Innenwände sind vom AN je nach Konstruktion fachgerecht zu planen und auszuführen.

KG 342 Nichttragende Innenwände

Nichttragende Innenwände sind vom AN je nach Konstruktion fachgerecht zu planen und auszuführen.

Die Wände des Lehrsaals statisch für die Aufnahme von Medientechnik (z.B. Leinwand,

Deckenlautsprecher) belastbar. Positionierung Leinwand gem. Anforderungsraumbuch, Lautsprecher

unterhalb der Decke.

KG 343 Innenstützen

Innenstützen sind vom AN je nach Konstruktion fachgerecht zu planen und auszuführen.

KG 344 Innenwandöffnungen

Sämtliche Türen müssen nach den Einbaurichtlinien des Herstellers montiert werden. Die Ausstattung

der Zargen und Türblätter sind entsprechend ihrem Bestimmungsort zu wählen.

Der Einsatz und die Lage von Brand- und Rauchschutztüren richten sich nach dem Brandschutzkonzept

des AN. Sämtliche absperrbaren Türen im Verlauf von Fluchtwegen sind mit Panikschlössern

auszustatten. Sämtliche Türen mit Anforderungen an den Brandschutz müssen eine bauaufsichtliche

Zulassung in Form eines Typenschildes und entsprechende Prüfzeugnisse vorweisen.

Die Tür- und Fensterkonstruktionen einschließlich der Verbindungselemente müssen alle planmäßig

auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und in die tragende Konstruktion einleiten.

Lage, Einbausituation und Aufschlagrichtung sind gem. konzeptioneller Vorplanung durch den AN zu

planen und auszuführen. Geforderten lichte Durchgangsbreiten sind einzuhalten.

Es dürfen nur einheitliche Systembeschläge gemäß den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen

der angebotenen Türsysteme eingebaut werden. Dabei sind Belastungen, Einbausituation und

spezifische Anforderungen zu beachten.

Beschläge

Türbänder und Drücker inkl. Rosette aus Edelstahl, fein matt; Wand-/Bodentürpuffer aus Edelstahl. Im

Rahmen der Ausführungsplanung sind sämtliche Beschlagteile festzulegen und mit dem AG

abzustimmen. Montagehöhe im Regelfall 1,05 m ab OK FFB (= Achse Drücker) 50

[Seite 51]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Schlösser

Alle Türelemente werden für ein PZ-Schloss, siehe KG 399 „Schließanlage“ vorgerichtet.

Brand- und Rauchschutztüren mit Einfallen-Einsteckschloss mit Gegenkasten, Blindzylinder,

Edelstahlstulp- und Edelstahlschließblech, Falle vernickelt

Nassbereiche mit Riegelgarnitur.

Innentüren

Anforderungen an Türen sowie Abmessungen gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

Glattes Türblatt aus Holz/Holzwerkstoff in gefälzter Ausführung mit 0,8 mm HPL-Beschichtung, Farbe

RAL 7044; Türblattdicke 40 mm; automatisch absenkbare Bodendichtung; Türblätter zu Nassbereichen

(Reinigungsraum, Kleidertrockenraum etc.) feuchtraumgeeignet mit 10 mm Unterschnitt; Türen zur

Flurseite mit ca. 30 cm breitem Sockelblech aus Edelstahl

Standardzargen als Umfassungszargen aus Stahlblech mit verdeckter Befestigung; fertige Oberfläche

in RAL 7022.

Innentüren Teeküche

Selbst- und dichtschließende Türen mit elektrischer Feststellanlage.

Innentüren Waffenkammer

Anforderungen an Türen der Waffenkammer gemäß Raumtypenprogramm und Anforderungsraumbuch

Einbruchhemmende Türen, mindestens. RC 3 nach DIN EN 1627 mit geeigneter Schließtechnik gem.

C1-1810/0-6000.

Brand-/Rauchschutztüren und -fenster

Brand-/Feuerschutzelemente sind als Aluminium-Glaskonstruktion analog zu den Außentüren (siehe

KG 334) herzustellen.

Oberflächenbeschichtung der Aluminiumrahmen in RAL 9006 (Weißaluminium), oder gleichwertig z.B.

vergleichbarer metallischer Grauton.

Kennzeichnung der Türglasflächen als Durchlaufschutz analog zu den Außentüren.

1-flügelige Türen mit feststehendem Oberlicht; 2-flügelige Türen mit asymmetrischer Aufteilung und

feststehendem Oberlicht

Innenfenster als Brand-/Feuerschutzelemente als festverglaste Aluminium-Glaskonstruktion analog zu

den Aluminiumtüren; Einbau bündig zur Flurseite; Einbauort: UVD-Raum

Fenstergröße: 1,20 x 1,34 m (B x H); BRH ca. 0,92 m

Notwendige Rauchschutztüren zur Unterteilung der notwendigen Flure in Rauchabschnitte von

längstens 30m sind mit Feststellanlagen auszustatten.

KG 345 Innenwandbekleidungen

Die Ausführung der Innenwandbekleidungen ist systemabhängig vom AN fachgerecht zu planen und

auszuführen. Haustechnische Installationen und Leitungen sind nicht sichtbar („unter Putz“ oder

verdeckt) zu verlegen. Davon ausgenommen bleiben die Technikräume und nötige Kabelkanäle.

Die Beanspruchung der Innenwandbekleidung durch die vorgesehene Nutzung ist bei der Planung zu

beachten. Im Rahmen der Planung ist entsprechend geeignetes Material festzulegen und mit dem AG

abzustimmen. 51

[Seite 52]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Bei Ausführung mit Putz oder Gipskarton sind die Oberflächen glatt gespachtelt in Qualitätsstufe Q 3

mit einem matt weißen Anstrich in RAL 9016 auszuführen. Dies gilt nicht bei Bekleidung der Oberflächen

mit anderen Werkstoffen gemäß Planung des AN.

Bei Ausführung mit Fliesen sind weiß glänzende Beläge aus Keramik oder Steingut im Format 30 x 60

cm zu wählen (nach Bemusterung). Auf eine fachgerechte Abdichtung ist besonders zu achten.

Fliesenbeläge sind nach Raumtypenprogramm in allen Nassbereichen vorzusehen. Zusätzlich sind die

Abdeckungen der Vorsatzschalen (Ablagen) im Nassbereich (Sammelsanitäranlagen) mit dem gleichen

Material zu bekleiden.

Bei Ausführung mit Holz sind die Oberflächen geschliffen, gereinigt und 2-fach weiß lasiert auszuführen.

Es dürfen nur wasserbasierte atmungsaktive Holzlasuren mit Vergilbungsschutz verwendet werden.

Bei Ausführung mit Sichtbeton ist ein geordnetes Schalungs- und Ankerbild in Abstimmung mit dem AG

herzustellen. Die Oberflächen müssen der Sichtbetonklasse SB 2 entsprechen und farblos lasiert sein.

Teeküchen sind im Bereich der Küchenzeile mit einem Spritzschutzspiegel aus HPL-Schichtstoffplatten,

passend zu den Arbeitsplatten (siehe KG 381) (nach Bemusterung) auszuführen.

Für den Lehrsaal ist die Raumakustik so auszubilden, dass eine Nachhallzeit ≤ 1,0 s erreicht wird. Der

Nachweis ist vom AN zu erbringen. Maßnahmen können über Decken und Wandkonstruktion erfolgen.

KG 346 Elementierte Innenwandkonstruktionen

Elementierte Innenwände sind vom AN je nach Konstruktion fachgerecht zu planen und auszuführen.

Ausführung analog zu KG 341 und 345.

KG 349 sonstiges zu KG 340

Ausstattung Sanitärbereiche

Duschen und Spiegel in den Nassbereichen gem. Anforderung Raumtypenprogramm.

Spiegel über Waschtisch aus mind. 4 mm ESG Sicherheitsglas Montage passgenau mit angrenzendem

Fliesenbelag.

Revisionsklappen

Alle Revisionsklappen in Abstimmung mit dem AG als weiße Blechklappen mit passender Einlage zur

Wandverkleidung, in oberflächenbündiger Ausführung.

KG 350 Decken

Die Ausführung sämtlicher Decken ist systemabhängig und vom AN fachgerecht zu planen und

umzusetzen. Dabei sind Elementaufteilung, Stöße und Fugen mit dem AG abzustimmen. Eine

regelmäßige Anordnung der Deckenein- und Deckenanbauten muss gewährleistet sein.

KG 351 Deckenkonstruktionen

Bemessung, Konstruktion, Baustoffe und Bauteile der Deckenkonstruktion müssen technischen

Baubestimmungen entsprechen und bleiben dem AN freigestellt. Ihre Ausführung richtet sich nach der

Planung und der statischen Berechnung des AN.

Treppen

Treppen sind nach den Erfordernissen der jeweiligen Bauordnung herzustellen. Dabei ist die nutzbare

Breite für den größten zu erwartenden Fußgängerverkehr zu bemessen (ASR A1.8), unter Beachtung

52

[Seite 53]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

der konkreten Personenbelegung im Geschoss und erhöhter Nutzungsintensität (Gleichzeitigkeit z.B.

beim Antreten vorm Gebäude).

Haupt- und Nebentreppe sind als Wangentreppe mit Tritt- und Setzstufen sowie Zwischenpodesten

herzustellen; die Steigung sollte 18 cm nicht überschreiten. Die Knicklinien der auf- und abgehenden

Treppenläufe müssen in der Untersicht in einer Flucht liegen. Die Haupt- und Nebentreppen sind optisch

gleich auszuführen.

KG 353 Deckenbeläge

Allgemein

Die Deckenbeläge sind systemabhängig und allen Anforderungen entsprechend vom AN fachgerecht

zu planen und auszuführen.

Alle Bodenbeläge müssen eben, rutschhemmend und leicht zu reinigen sein sowie den

Arbeitsstättenrichtlinien und den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Nach Verlegung sind die

Beläge durch geeignete Maßnahmen vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen.

Anforderungen an Bodenbelagstyp und Farbe je Raum gem. Angaben Raumtypenprogramm.

Estrich

Alle Geschosse sind mit einem schwimmenden Estrich herzustellen. Die Fußbodenaufbauhöhen sind

so zu wählen, dass bei Belagswechsel ein oberflächenbündiger Übergang erfolgt. Ein Anspachteln zur

Herstellung der Oberflächenbündigkeit ist nicht zulässig.

Bodenbelag – elastischer Belag

Ausführung mit Bahnenbelägen aus elastischem Bodenbelagsmaterial (z.B. Linoleum, Vinyl oder

gleichwertig; kein Kautschuk) in Bewertungsgruppe R 9, ca. 3,4 mm dick, vollflächig verklebt im Farbton

nach Standardkollektion (nach Wahl des AG); Verfugung mit Schmelzdraht im Farbton des

Bodenbelags; Abdeckung von Raumübergängen u.ä. mit Abdeckschienen aus Edelstahl.

Umlaufende Sockelleisten gem. Anforderungsraumbuch; Befestigung an aufgehenden Bauteilen mit

nicht rostenden Senkschrauben; Holzoberfläche geschliffen und lackiert (RAL 9016). Anschlüsse an

flankierende Bauteile sind mit Dichtstoff auf Acrylatbasis herzustellen. Sockelleisten vor Einbaumöbel

angepasst an Mobiliar.

Bodenbelag – Fliesen

Anforderungen gem. Raumtypenprogramm und gem. Anforderungsraumbuch Ausführung mit

keramischen Bodenfliesen aus Feinsteinzeug im Format 30 x 60 cm, Fliesenstärke 7 mm (nach

Bemusterung), Bewertungsgruppe R 10. Verlegung im Dünnbett in wildem Verband. Farbton

schiefergrau matt nach Wahl des AG.

Der Unterbau des Fliesenbelags einschl. erforderlicher Abdichtungsarbeiten ist fachgerecht

herzustellen. Dabei sind haustechnische Installationen zu berücksichtigen.

Bodenbelag – Epoxidharzbeschichtung

Ausführung mit einer Deckversiegelung aus zweikomponentigem Epoxidharz. Farbton ähnlich

staubgrau nach Wahl des AG; Bewertungsgruppe R 9 nach DIN 51130.

Elastischer Fugenverschluss Randfuge Wand/Boden passend zu vorbeschriebener

Epoxidharzbeschichtung mit einem Dichtstoff auf Polyurethanbasis. Fugenbreite: bis ca. 10 mm.

Fugenfarbe an Bodenbeschichtung angepasst. 53

[Seite 54]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Beschichtung der Sockel, Sockelhöhe ca. 10 cm ab OK FF, mit vorbeschriebenem zweikomponentigem

Epoxidharz-Beschichtungssystem.

Bodenbelag – Betonwerkstein

Ausführung mit Betonwerkstein auf Tritt- und Setzstufen; Material nach Bemusterung und Freigabe

durch den AG. Alle Antritte von Podesten und Stufen sind mit einem oberflächenbündig eingelassenen

Antirutschprofil aus Edelstahl (R 11) auszustatten.

Sauberlaufzone im Haupteingang

Einbau eines Schmutzfangbereiches mit wetterfester Eingangsmatte (Profilmattensystem) und

Einsatzrahmen mit Schmutzwanne; Farbton nach Bemusterung; Rutschhemmende Eigenschaft mit

Einstufung in Bewertungsgruppe R 11 nach DIN 51130. Abmessung: ca. 2,00 x 2,00 m.

KG 354 Deckenbekleidungen

Deckenbekleidungen sind systemabhängig nach den Montagerichtlinien der Hersteller auszuführen.

Bei Ausführung von abgehängten Decken ist eine Schattenfuge vorzusehen; das Anpassen der

Deckenbekleidung an den Wandverlauf (Vor- und Rücksprünge) ist zu berücksichtigen.

Deckenversprünge sind seitlich mit dem gleichen Material zu schließen.

Unabhängig von der gewählten Konstruktion sind sämtliche haustechnischen Installationen und

Leitungen nicht sichtbar („unter Putz“ oder verdeckt) zu führen, außer in den Technikräumen.

Die notwendigen Konstruktionsverstärkungen, Auswechselungen, Deckenöffnungen, Traversen,

zusätzliche Abhängungen etc. sind zu berücksichtigen und herzustellen. Dazu gehört auch das

Anarbeiten und fachgerechte Anschließen der Deckenanbindung an die entsprechenden Installationen

und Leuchten, welche deckenbündig einzubauen sind. Alle Deckeneinbauten sind fluchtgerecht und

lotrecht zum Deckenspiegel einzubauen.

Einbau von Deckenbekleidungen in Räumen nach Anhang Raumtypenprogramm.

Oberfläche Gipskarton oder Putz (glatte Ausführung)

Qualitätsstufe Q3 analog zur Beschreibung in KG 345.

Oberfläche Gipskarton oder Putz (Akustik)

Qualitätsstufe Q3 analog zur Beschreibung der glatten Ausführung, jedoch mit akustisch wirksamen

Rundlochanteil min. 15% mit umlaufendem glatten Deckenfries (Breite ca. 20 cm).

Oberfläche Holz sichtbar, weiß lasiert

Analog zur Beschreibung in KG 345.

Oberfläche Sichtbeton, farblos lasiert (glatte Ausführung)

Analog zur Beschreibung in KG 345.

KG 359 sonstiges zur KG 350

Treppengeländer

Geländer sind als feuerverzinkte Rahmenkonstruktion mit senkrechten Füllstäben zwischen Ober- und

Untergurt auszuführen. Füllstäbe aus Flachstahl d/b = 10/50 mm; aufgesetzter nach innen versetztem

Handlauf aus Edelstahlrohr; Ausführung Handlauf und Geländer nur im Treppenauge.

Bei lichten Laufbreiten über 1,50 m Breite ist ein zweiter Handlauf an den aufgehenden

Treppenhauswänden analog zum Treppenauge auszuführen.

54

[Seite 55]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Revisionsklappen

Alle Revisionsklappen in Abstimmung mit dem AG als weiße Blechklappen mit passender Einlage zur

Abhangdecke in oberflächenbündiger Ausführung. Anzahl, Lage und Größe entsprechend der

jeweiligen Erfordernisse, Mindestgröße 40 x 40 cm.

KG 360 Dächer

KG 361 Dachkonstruktion

Das Dach ist nach statischen Erfordernissen auszuführen. Die gewählte Dachform (Satteldach oder

Walmdach mit 30° Dachneigung oder im begründeten Einzelfall Flachdach mit mindestens 3 % Gefälle)

ist unter Berücksichtigung gestalterischer und städtebaulicher Aspekte standortbezogen festzulegen.

Die Ausführungsvariante wird im Abruf festgelegt. Bei geneigten Dächern ist die Dachkonstruktion so

auszubilden, dass gegebenenfalls vorgesehene Nutz- und Technikflächen stützenfrei bleiben. Bei

Flachdächern ist eine Tragkonstruktion mit Abdichtungsebene, Gefälledämmung und ausreichender

Tragfähigkeit für Dachlasten, PV-Anlagen und Wartungslasten vorzusehen.

Die Dachkonstruktion ist so zu planen, dass Anschlagpunkte, Laufwege und Wartungszugänge

integriert werden können.

Der Aufbau und die Materialien der Tragkonstruktion (Holz, Stahl, Beton oder Kombination) sind

systemabhängig vom AN zu wählen, müssen aber die Anforderungen an Brandschutz, Wärme-, Schall-

und Witterungsschutz erfüllen.

Das Gebäude mit einer SAT-Anlage auszurüsten, für die eine Unterkonstruktion einschl. Abdichtung der Durchdringung zu berücksichtigen ist (SAT-Anlage siehe KG 455).

KG 362 Dachöffnungen

Etwaig notwendige Öffnungen zur Rauchableitung sind nach den Vorgaben der Bauordnung mit

Dachflächenfenstern oder alternativ bei Flachdächern mit Lichtkuppeln, Aufsetzkränzen oder RWA-

Elementen herzustellen. Ggf. ist eine automatische Auslösung der Rauchabzugsanlage vorzusehen.

Für die Wartung von PV-Anlagen ist mindestens ein Dachausstiegsfenster (bei geneigtem Dach) bzw.

ein sicherer Dachzugang (bei Flachdach) mit Befestigungsmöglichkeiten für persönliche

Schutzausrüstung zu planen.

Dachdurchgänge für die Strangentlüftung sind gemäß einschlägigen DIN-Normen vorzusehen.

Strangentlüfter, Rauchabzugsanlagen und Dachausstiegsfenster sind so zu platzieren, dass sie die

Belange und Größe der Photovoltaikanlage berücksichtigen.

KG 363 Dachbeläge

Dachbeläge sind fachgerecht einzubauen. Die Art der Dacheindeckung ist abhängig von der gewählten

Dachform standortspezifisch zu wählen.

• Bei Sattel- und Walmdächern sind geeignete Ziegel, Dachsteine oder Metallprofile mit flacher

Optik (z. B. matte Dachziegel, Titanzink oder Aluminiumprofile) vorzusehen.

• Bei Flachdächern ist eine zweilagige bituminöse oder Kunststoffabdichtung mit

Gefälledämmung und Oberflächenschutz (z. B. Kiesschicht oder extensive Dachbegrünung)

auszuführen. 55

[Seite 56]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Insektenschutzgitter sind einzubauen.

Die umlaufenden Dachüberstände bei geneigten Dächern erhalten eine geneigte Verkleidung einschl.

Unterkonstruktion, die in der überstehenden Dachkonstruktion verankert ist. Bei Flachdächern sind

Attiken mit Blechabdeckung vorzusehen.

Die Unterkonstruktion für die geplanten Photovoltaikmodule (s. KG 442) ist je nach Dachform passend

zur gewählten Dacheindeckung bzw. Abdichtung zu wählen.

Die Dachentwässerung ist fachgerecht zu planen, zu dimensionieren und auszuführen.

• Bei geneigten Dächern: vorgehängte halbrunde Dachrinnen sowie runde Fallrohre mit

Einlaufstützen aus Titanzink, bis OK Gelände zu führen, mit Reinigungsöffnung. Die

Dachentwässerung erfolgt vor der Fassade.

• Bei Flachdächern: innenliegende Dachabläufe mit Notentwässerung gemäß DIN 1986-100 und

Flachdachrichtlinie. Dachabläufe, Rohrleitungen und Formstücke sind aus nichtbrennbaren,

korrosionsbeständigen Werkstoffen (z. B. Edelstahl, Gusseisen) auszuführen. Die Anbindung

an die Dachabdichtung ist dauerhaft dicht, wärmebrückenfrei und wartungsfreundlich

herzustellen. Revisionsöffnungen für Wartungs- und Reinigungszwecke sind vorzusehen.

Abläufe sind in ausreichender Zahl und Lage zu planen, sodass keine stehenden

Wasserflächen entstehen; die Leitungsführung ist mit Gefälle zu den Fallleitungen anzuordnen.

KG 364 Dachbekleidungen

Die Dachbekleidungen sind nach konstruktiven Erfordernissen auszuführen.

Einbau von Dachbekleidungen.

Oberfläche Gipskarton (glatte, feuchtraumgeeignete Ausführung)

Qualitätsstufe Q3 analog zur Beschreibung in KG 345 und 353.

Oberfläche Gipskarton (glatte Ausführung)

Qualitätsstufe Q3 analog zur Beschreibung in KG 345 und 353.

Bei Sattel- und Walmdächern ist die Anordnung der Dämmebene abhängig von der Nutzung des

Dachraums. Bei ungenutztem Dachraum kann die Dämmebene auf der Decke des obersten

Geschosses angeordnet werden. Innere Dachbekleidungen sind in diesem Fall nicht erforderlich.

Sofern der Dachraum als Technik- oder Funktionsfläche genutzt wird, ist die Dämmebene in der

Dachfläche anzuordnen. In diesem Fall sind die entsprechenden inneren Dachbekleidungen

auszuführen.

KG 369 sonstiges zur KG 360

Alle für die Wartung des Daches erforderlichen Einrichtungen sind so zu planen und auszuführen, dass

Unbefugte keine Möglichkeit zum Betreten des Daches erhalten.

Dazu zählen je nach Dachform Dachleitern, Schneefanggitter, Anschlagpunkte, Laufroste und

Wartungsstege. Bei Flachdächern sind begehbare Wartungswege mit rutschhemmender Oberfläche

sowie Geländer- oder Seilsicherungssysteme an allen Dachrändern vorzusehen.

Sämtliche Wartungseinrichtungen sind in die Dachplanung zu integrieren und auf die Lage der PV-

Anlagen abzustimmen.

KG 380 Baukonstruktive Einbauten 56

[Seite 57]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

KG 381 Allgemeine Einbauten

Ausstattung/Einbauten der Anforderungsraumbücher beachten.

Möblierung der Gebäude

Die Räumlichkeiten werden durch die hausverwaltende Dienststelle mit der aktueller Möbelserie der

Bundeswehr ausgestattet (siehe jeweiliges Anforderungsraumbuch). Die Ausstattung mit Möbeln

(Liegenschaftsgerät) ist nicht Teil der Leistung des AN.

Teeküche

Es ist jeweils eine voll funktionstüchtige Küchenzeile als Einbauküche mit Unter- und Oberschränken

sowie Induktionsherd, Einbauspüle, Mikrowelle, Umlufthaube, Spülmaschine und Spritzschutz nach

Bemusterung vorzusehen. Die Ausführung der Schränke und Arbeitsplatte soll mit HPL-beschichteten

Spanplatten erfolgen, d = 19 mm. Weitere Beschreibungen und Details siehe Anhänge

Raumtypenprogramm und Anforderungsraumbuch.

Dienst- und Büroräume (Geschäftszimmer)

In dem Dienst-/Büroraum Geschäftszimmer (30 m²) ist ein klappbarer Tresen unmittelbar an der

Zugangstür einzubauen, der die Ausgabe und Rücknahme personalbezogener Daten ermöglicht (Lage

nach Anforderungsraumbuch). Der Tresen ist robust und ist so zu konstruieren, dass er bei

Nichtgebrauch hochgeklappt und gesichert werden kann. Material und Befestigung sind so zu wählen,

dass eine dauerhafte Nutzung ohne Funktionsverlust gewährleistet ist.

Kleidertrockenraum

Der Kleidertrocknungsraum ist mit Kleiderstangen/Kleiderständern aus Edelstahl, die parallel

zueinander im Abstand von 1,40 m aufzustellen sind, zu planen und auszuführen. Es müssen

mindestens 20 m in Stangen oder Ständern zur Verfügung gestellt werden. Die Befestigungsart der

Ausführung muss für sehr hohe Kleiderlasten (nasse Bundeswehrausrüstung) geeignet sein, eine

Durchbiegung der Stangen (Rundrohr mind. Ø 20 mm) oder Ständer bei Belastung wird nicht akzeptiert.

Reinigungsraum / Reinigungsgeräteraum

Freie Wandflächen sind mit einer ausreichenden Anzahl an Edelstahlhaken zum Spannen einer

Wäscheleine auszustatten. Putztischanlage gem. Anforderungsraumbuch

Haken gemäß Bemusterung, Lage nach Abstimmung mit AG.

Putzmittelraum

Ausgussbecken aus Metall gemäß Bemusterung, Lage nach Anforderungsraumbuch

Waffenkammer

In der Waffenkammer ist ein klappbarer Tresen unmittelbar an der Zugangstür einzubauen, der die

Ausgabe und Rücknahme des absicherungspflichtigen Materials ermöglicht (Lage nach

Anforderungsraumbuch). Der Tresen ist robust und ist so zu konstruieren, dass er bei Nichtgebrauch

hochgeklappt und gesichert werden kann. Material und Befestigung sind so zu wählen, dass eine

dauerhafte Nutzung ohne Funktionsverlust gewährleistet ist.

Waffenreinigungsraum

Im Waffenreinigungsraum ist der Einbau eines Waschtisches als festes, bauliches Einbauteil

einzuplanen, mit robuster Ablagefläche für Waffen und Zubehör in Edelstahl oder beschichtetem Metall,

abwaschbar und chemikalienbeständig (Lage nach Anforderungsraumbuch).

57

[Seite 58]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Weiterhin sind bodenverankerte Mehrzwecktische als Stehtische, stoß und ölresistent für jeweils bis zu

12 Personen (Lage nach Anforderungsraumbuch) einzurüsten.

Lehrsaal

Im Lehrsaal sind vier Bodentanks gleichmäßig verteilt in der Fläche einzuplanen. Zudem ist eine

Integration der für die Medientechnik erforderlichen Befestigungselemente sowie der

Beamerprojektionsflächen und seitlichen Weißwandtafeln mit Schienensysteme vorzusehen.

Beamerhalterung an der Decke, mit 230 V und HDMI-Zuleitung. Raumbeschallung über

Deckenlautsprecher. Signalführung zwischen Bodentanks und Decke / Medienschnittstelle.

KG 386 Orientierungs- und Informationssysteme

Raumbezeichnung, Beschilderung

Es sind Türschilder für alle Räume des Gebäudes nach folgenden Vorgaben vorzusehen:

wandmontiertes Wechselmodul, Lieferung blanko ohne Beschriftung, Abmessungen: 150x150x10

(BxHxT) mm, filigrane, rahmenlose Optik mit bündig eingepasster Informationsfläche,

Acrylabdeckscheibe 3 mm.

Die seitlichen Flanken müssen eine Baustärke von 10 mm haben.

Die Bauart muss den Anforderungen an eine Nachlieferbarkeit entsprechen, daher sind nur Systeme

aus einer industriellen Serienproduktion zugelassen, handgefertigte Elemente werden ausgeschlossen.

Die Raumbezeichnungsschilder sind vor der Produktion/Bestellung durch den AG freizugeben.

Beschriftung Gebäude

Am Gebäude wird die Gebäudenummer angebracht. Material und Text in Absprache mit der AG

(Abrufspezifisch / Liegenschaftsspezifisch).

KG 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen

KG 391 Baustelleneinrichtung

Die zur schlüsselfertigen Erstellung der Gebäude notwendige Baustelleneinrichtung ist in vollem

Umfang zur Verfügung zu stellen. Nötige Abstimmungen inkl. Sich daraus ergebender Maßnahmen

(Verkehrssicherung, Beleuchtung, Beschilderung etc.) sind durch den AN zu erbringen. Sie umfasst alle

zur Vertragserfüllung erforderlichen Baugeräte und Hilfsmittel, deren Auf- und Abbau, das Vorhalten

während der Bauzeit sowie Maßnahmen zur Verkehrssicherung.

Der Umfang der Baustelleneinrichtung ergibt sich aus den einschlägigen Vorschriften wie z. B. dem

Arbeitsschutz, der Baustellenverordnung usw., ebenso sind die berufsgenossenschaftlichen

Vorschriften einzuhalten.

Der Auf- und Abbau sowie das Unterhalten der erforderlichen Aufenthalts-, Besprechungs-, Sanitär- und

Lagerräume einschl. dem Anschluss an die Versorgungsleitungen sind Teil der Leistung des AN. Der

Besprechungsraum ist mit Tischen und Stühlen für mind. sechs Personen auszustatten. Außerdem

muss ein abschließbarer Aktenschrank für den AG, 3-fache Schlüsselausfertigung aus Stahlblech zu

Verfügung gestellt werden.

58

[Seite 59]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Vor Baubeginn hat der AN einen verbindlichen Baustelleneinrichtungsplan mit Angaben zu Lager-

/Kranplätzen, Bau- und Tagesunterkünften, Bauzäunen, Beleuchtung und Verkehrssicherung

vorzulegen. Dieser Plan ist während der Baumaßnahme ständig zu aktualisieren.

Bauwasser und Baustrom

Der AN hat für seine Arbeiten die notwendigen Baustrom- und Bauwasseranschlüsse herzustellen. Die

Erfassung der Mengen des Bauwassers und des Baustroms muss gewährleistet sein.

Bauzaun

Der gesamte Baustellenbereich ist umlaufend und lückenlos mit einem stabilen Bauzaun aus

Metallelementen gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Ein-/Ausfahrtbereiche sind mit geeigneten

abschließbaren Toren auszurüsten.

KG 392 Gerüste

Alle für die betriebsfertige Herstellung des Gebäudes notwendigen Gerüste (Fassadengerüste,

Dachfanggerüste, Raumgerüste, Rollgerüste etc.) sind Leistung des AN.

Absturzsicherungen während der Bauphase z. B. an Treppenöffnungen sind vom AN herzustellen, zu

warten und nach Beendigung zu demontieren.

Der Gerüstabbau ist dem AG mit 14 Tagen Vorlauf zu melden.

KG 397 Zusätzliche Maßnahmen

Reinigungsarbeiten während der Bauausführung

Für die Baureinigung ist der AN verantwortlich. Alle anfallenden Abfall-/Reststoffe sind von ihm auf seine

Kosten ordnungsgemäß zu trennen und zu entsorgen.

Sämtliche vom AN benutzten Flächen und Straßen sind während der Baumaßnahme ständig sauber zu

halten. Verkehrswege in der Liegenschaft sind stets freizuhalten. Die Baustelle ist mindestens einmal

wöchentlich gründlich, besenrein zu reinigen (Bauplatz und Geschosse).

Zwischenreinigungen

Zwischenreinigungen sind durchzuführen, sofern die Bereiche durch den Baufortschritt später nur unter

erschwerten Bedingungen zugänglich sind. So sind z.B. Installationen unter Rohdecken zu reinigen,

bevor tiefer liegende Einbauten (Leuchten) oder Akustikbauteile eingebaut werden (Feinreinigung).

Bauendreinigung

Vor den Abnahmebegehungen und der Übergabe an den Nutzer muss eine erste Feinreinigung des

Gebäudes durchgeführt werden. Dazu gehört auch die innere und äußere Reinigung der Fassade sowie

aller Flächen und Einbauten.

Abschließende Bauendreinigung nach Möblierung durch den AG.

Nach dem Aufstellen der bauseitigen Möblierung muss eine abschließende Feinreinigung im Gebäude

durchgeführt werden.

Winterdienst

In den Wintermonaten gehört es zu den Aufgaben des AN, den Winterdienst für die Baustelle und

Baustelleneinrichtungsfläche zu übernehmen, für die weiteren Bereiche der Liegenschaft erfolgt der

Winterdienst durch den AG. Die Verkehrsflächen für Pkw, Lkw und Personen sind verkehrssicher zu

räumen, zu streuen und zu unterhalten.

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[Seite 60]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

KG 399 sonstiges zur KG 390

Schließanlage

Alle Türen erhalten einen Profildoppelzylinder gem. DIN 18252 mit Bohr- und Ziehschutz. Zertifiziert

nach EN 1303 Verschlusssicherheit 5/6. Ausgenommen hiervon sind die Brandschutztüren in den

Fluren welche keine Bohrung bzw. Blindzylinder nach Brandschutzkonzept AN erhalten. Die Option der

Nachrüstbarkeit auf digitale Schließzylinder muss gegeben sein. Die Profildoppelzylinder können durch

jeden schließungsberechtigten Schlüssel betätigt werden. Zusätzlich sollen die Profildoppelzylinder mit

einer Gefahrfunktion bei einseitig steckendem Schlüssel ausgestattet sein. Zylindergehäuse und -kern

sind aus Messing matt vernickelt auszuführen. Das Schließsystem der Technikraumtüren muss auf das

bestehende Schließsystem angepasst werden.

Folgende Schlüssel sind zu liefern und einzubauen:

• Alle Sammelunterkunftsräume sind mit 3 Schlüsseln pro Zylinder auszustatten

• 5 Hauptschlüssel, welche alle Räume schließen

• 5 „Reinigungsschlüssel“, welche die Unterkünfte, Teeküchen und Reinigungsräume schließen

• 5 „Unterkunftsverwaltungsschlüssel“, welche alle Unterkünfte schließen

Alle Schlüssel sind mit Schlüsselanhängern mit austauschbaren, foliengeschützten

Beschriftungsfeldern auszustatten. Für alle Schließsysteme ist eine Sicherungskarte und ein mit dem

AG abgestimmter Schließplan zu übergeben.

Der Schließplan muss die Anzahl der erforderlichen Zylinder und Schlüssel enthalten, die

Zylinderlängen, die Funktionen der übergeordneten Schlüssel sowie etwaige Sonderfunktionen von

Zylindern und Schlüsseln.

Stiefelwaschanlage

Die Stiefelwaschanlage ist außerhalb des Gebäudes gem. Anforderungsraumbuch frostfrei vorzusehen.

Kostengruppe (KG) 400 - Bauwerk / Technische Anlagen

Vorbemerkungen

Sämtliche technischen Anlagen sind vollständig betriebsfertig, mängelfrei und betriebsbereit

einschließlich erforderlicher Einregulierung herzustellen und zu übergeben. Sollten zusätzliche

Technikräume erforderlich werden, sind diese vom AN anzuzeigen und funktionsgerecht auszuführen.

Anforderungen und Positionen zu technischen Anlagen sind in den Anforderungsraumbüchern

angegeben. Bei Unklarheiten sind diese vom AN anzuzeigen.

Technikflächen / Reserven

Technikschächte, Medienkanäle und Flächenreserven sind mit ausreichender Reserve (mindestens 20

%) für spätere Anpassungen oder Nachrüstungen vorzusehen.

Hausanschlussräume

Es sind getrennte Hausanschlussräume für Wasser, Wärmeversorgung und Elektroversorgung vorzusehen mit jeweils eigenem Zugang. .

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[Seite 61]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Leitungsführungen und Brandschutz

Leitungsführungen und Durchdringungen sind nach den geltenden bau- und brandschutzrechtlichen

Vorschriften (u. a. MLAR) auszuführen. Alle Durchbrüche sind fachgerecht abzuschotten und dauerhaft

zu kennzeichnen. Die komplette Verkabelung ist mit halogenfreien Kabeln auszuführen.

Schallschutz

Anlagen und Leitungsführungen sind so zu errichten, dass keine störenden Geräusche in

schutzbedürftige Räume übertragen werden.

Es sind die Anforderungen der DIN 4109 sowie einschlägige Richtlinien und Vorgaben des

Auftraggebers einzuhalten.

Kennzeichnung

Alle technischen Anlagen sind mit einem einheitlichen Kennzeichnungs- und Beschilderungssystem

auszustatten, das eine eindeutige Zuordnung zu Plänen und Dokumentationen ermöglicht.

Potentialausgleich

Die Gesamtanlage ist in den Potentialausgleich des Gebäudes einzubeziehen. Ein entsprechendes

Schema ist vorzulegen.

Schnittstellen

Der AN stellt sämtliche erforderlichen Schnittstellen zu den Bestandsanlagen her und erbringt alle

nachgeordneten Installationen bis zu den definierten Übergabepunkten.

KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen

KG 411 Abwasseranlagen

Die Gebäude sind mit Abwasseranlagen für Schmutz- und Regenwasser auszustatten. Diese sind durch

den AN nach den aaRdT (u. a. DIN EN 12056, DIN 1986-100, VDI 3806) zu planen, zu dimensionieren

und nachzuweisen.

Anschlüsse und Leitungsführung

Alle Schmutzwasseranschlüsse sind auf kurzem Weg an die vorgesehenen Fallleitungen

anzuschließen. Die Ableitung zum lokalen Kanalnetz ist sicherzustellen (siehe auch Kostengruppe 500);

hierfür sind geeignete Revisionsmöglichkeiten vorzusehen, die eine Wartung und Inspektion

gewährleisten.

Grundleitungen

Die Grundleitungen sind ausreichend zu dimensionieren und so zu verlegen, dass ein

ordnungsgemäßer und dauerhafter Abfluss gewährleistet ist. Die Leitungsführung ist möglichst gradlinig

und mit kurzen Wegen aus dem Gebäude herauszuführen (siehe auch BFR Abwasser Planung und

Bau von Abwasseranlagen im Rahmen von Hochbaumaßnahmen). Vor Inbetriebnahme sind die

Abwasseranlagen zu spülen und einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen; die Ergebnisse sind dem

Auftraggeber zu dokumentieren.

Abwasserleitungen

61

[Seite 62]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Die Abwasserleitungen sind aus geeigneten, schall- und wärmebeständigen Materialien herzustellen

und gegen Schwitzwasser zu isolieren. In den Technikschächten sind Revisionsöffnungen vorzusehen,

die zugänglich angeordnet sind.

Die Stiefelwaschanlage ist gem. aaRdT auszuführen, Rückfließen und Verunreinigungen des

Trinkwassers zu sichern. Das anfallende Abwasser ist über geeignete Entwässerungsrinnen und

Bodeneinläufe mit Schlammfang in die Abwasseranlage abzuführen.

Entlüftung

Die Entlüftung der Abwasseranlagen ist so auszulegen, dass eine sichere und funktionsgerechte Be-

und Entlüftung gewährleistet ist. Die Anzahl der Dach- bzw. Außenwanddurchdringungen ist dabei zu

minimieren.

KG 412 Wasseranlagen (Trinkwasser kalt/warm)

Allgemeines

Die Gebäude sind mit einer vollständigen Trinkwasserversorgung für Kalt- und Warmwasser

auszustatten. Planung, Dimensionierung und Ausführung erfolgen nach den aaRdT (u.a. DIN EN 806,

DIN 1988, VDI 6023, DVGW W 551) und der Trinkwasserverordnung. Die Anbindung erfolgt bis in den

Hausanschlussraum. Die Weiterführung außerhalb des Gebäudes zum Übergabepunkt erfolgt über KG

Wasserzähler

Die Trinkwasserinstallation ist mit geeigneten Messeinrichtungen zur Volumenstrommessung

auszustatten. Diese sind auf der GA aufzuschalten, siehe AR A-1810/32 Gebäudeautomation.

Die Messeinrichtung sind an folgenden Stellen vorzusehen:

• TW-Hauseinführung

• TW Spüleinrichtung (falls vorhanden)

• Anbindeleitung zur Warmwasserbereitung

Trinkwasser kalt

Die Kaltwasserversorgung ist so zu planen, dass eine durchgängige Durchströmung aller Leitungen

ohne Totstrecken gewährleistet ist.

Die Temperatur des Kaltwassers darf an keiner Entnahmestelle 25 °C überschreiten; der AN hat

geeignete Maßnahmen vorzusehen (z. B. Dämmung, Spülmöglichkeiten), um dies dauerhaft

sicherzustellen. Alle notwendigen Revisions- und Messstellen sind für den Betrieb zugänglich

vorzusehen.

Die Stiefelwaschanlage ist mit Kaltwasser oder Brauchwasser zu versorgen.

Trinkwasser warm

Die Warmwasserbereitung ist zentral auszuführen und an das Wärmeversorgungsnetz der Liegenschaft

indirekt anzuschließen. Es ist eine hygienisch einwandfreie Lösung vorzusehen (z. B.

Frischwasserstationen oder vergleichbare Systeme).

Zur Sicherstellung einer einwandfreien Hygiene ist eine Zirkulation bis zu den Entnahmestellen

einzurichten. Die Rücklauftemperatur muss mindestens 55 ° C betragen.

Trinkwasser warm, Teeküche

62

[Seite 63]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Die Warmwasserzubereitung kann mittels Durchlauferhitzer erfolgen. Die Warmwasserleitungen sind

so kurz wie möglich zu halten.

Hygieneanforderungen

Der AN hat ein Hygienekonzept vorzulegen, das Spülmöglichkeiten, Temperaturüberwachung und

regelmäßige Prüfungen umfasst. Automatisierte Spülungen bei hygienisch kritischen

Betriebszuständen sind vorzusehen.

Probenahmestellen sind im Vorfeld mit dem Bauherrn abzustimmen. Mindestens an den nachstehenden

Punkten der Trinkwasserinstallation: Gebäudeeintritt, Warmwasserbereitung, Zirkulation, entfernteste

Entnahmestellen.

AR C-1800/124: Eine Erwärmung des Kaltwassers durch unmittelbar angrenzend verlegte

wärmeführende Leitungen ist unbedingt zu vermeiden. Die Leitungsverlegung hat thermisch getrennt

zu erfolgen, sodass keine unzulässige Erwärmung des Kaltwassers durch angrenzende Wärmequellen

erfolgt.

Integration in die GA

Alle wesentlichen Betriebsparameter (z. B. Temperaturen, Spülvorgänge, Zählerstände) sind über die

GA erfassbar und dokumentierbar zu machen (siehe Datenpunktlisten AR A-1810/32

„Gebäudeautomation“.

Sanitärobjekte und Außenzapfstelle

Alle Sanitärobjekte sind als Vorwandinstallationen mit verdeckter Leitungsführung auszuführen.

KG 420 Wärmeversorgungsanlagen

Alle Anlagen sind nach den aaRdT (u. a. DIN EN 12831, VDI 2035, DIN 18380) sowie den Vorgaben

des AG herzustellen, geprüft und betriebsfertig zu übergeben. Die Steuerung der

Wärmeversorgungsanlage ist ausschließlich über den ISP der GA zu realisieren gemäß AR A-1810/32

„Gebäudeautomation“.

KG 421 Wärmeerzeugungsanlage

Die Gebäude sind im Hausanschlussraum für die Wärmeversorgung indirekt an das bestehende

Wärmeversorgungsnetz der Liegenschaft anzuschließen (siehe auch Kostengruppe 500). Der AN hat

die erforderliche Anschlussleistung eigenständig nach Heizlastberechnung (DIN EN 12831) zu ermitteln

und dem AG mitzuteilen.

Ist ein Anschluss nicht möglich oder nicht ausreichend, ist eine geeignete eigenständige

Wärmeversorgungslösung (siehe Baustein 6 „Interim Wärmeversorgung“ bei Abruf) bereitzustellen.

KG 422 Wärmeverteilernetze

Von der Übergabestation aus sind Heizkreise für Raumheizung, Warmwasserbereitung und

Lüftungsanlagen getrennt vorzusehen. Für alle Heizkreise sind Wärmemengenzähler vorzusehen,

welche auf die GA aufgeschaltet werden.

Die Verteilanlagen sind so auszulegen, dass eine zuverlässige und energieeffiziente Versorgung aller

Verbraucher gewährleistet ist und das Temperaturniveau der Räumlichkeiten gem.

Anforderungsraumbuch erfüllt wird. Leitungsführung, Dämmung und hydraulischer Abgleich sind nach

63

[Seite 64]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

den aaRdT und den Vorgaben des GEG auszuführen. Entleerungs- und Entlüftungsmöglichkeiten sowie

die erforderliche Mess- und Regeltechnik sind vorzusehen.

KG 423 Raumheizflächen

Die Wärmeabgabe innerhalb der Gebäude hat über Flächenheizung oder statische Heizflächen zu

erfolgen, die eine gleichmäßige und behagliche Temperierung sicherstellen. Die Raumheizflächen sind

so auszulegen, dass die in den Anforderungsraumbüchern enthaltenen Raumtemperaturen in den in

allen Aufenthaltsbereichen erreichen. Lokale Temperaturabweichungen dürfen max. 2 Kelvin vom

Sollwert nicht überschreiten.

Bei der Nutzung von statischen Heizflächen (Raumheizkörper) ist der Abstand zu den Möbeln zu

beachten. Die Systemtemperaturen sind so hoch wie nötig und so gering wie möglich zu wählen. Eine

Vorlauftemperatur von 45 °C ist hierbei nicht zu überschreiten. Unterkunfts-, Büro-, Lager- und

Unterrichtsbereiche sind so auszustatten, dass ganzjährig eine den Nutzungsanforderungen

entsprechende Raumtemperatur nach ASR A 3.5 „Raumtemperaturen“ und der AR A1-1800/0-6570

„Die Liegenschaften der Bundeswehr“ erreicht wird.

Bei der Nutzung von Flächenheizung sind in den Räumen Raumbediengeräte mit Temperaturerfassung

vorzusehen. Eine nutzerseitige Einflussnahme auf die Solltemperatur ist nicht bzw. nur eingeschränkt

zulässig. Die übergeordnete Regelung erfolgt zentral über die Gebäudeautomation auf einer nicht

allgemein zugänglichen Bedienebene.

KG 430 Raumlufttechnische Anlagen

Die Auslegung und Ausführung erfolgt nach den aaRdT, (u.a. DIN EN 16798-3, DIN 1946-6, VDI 6022,

DIN 18379) sowie unter Beachtung der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (MLüAR). Die

Lüftungssteuerung ist ausschließlich über den ISP der GA zu realisieren gemäß AR A-1810/32

„Gebäudeautomation“. Es sind keine proprietären Steuerungen einzusetzen. Datenpunktlisten siehe AR

A-1810/32 „Gebäudeautomation“.

Brandschutzklappen sind nach Brandschutzkonzept umzusetzen und mit beiden Endlagen auf die GA

aufzuschalten.

KG 431 Lüftungsanlagen

Für die Gebäude sind zentrale raumlufttechnische Anlagen mit Wärmerückgewinnung vorzusehen. Die

Luftmengen sind so zu dimensionieren, dass eine hygienische und behagliche Raumluftqualität in

Unterkunfts-, Büro, Lager- und Unterrichtsbereichen sichergestellt ist.

Die Wärmerückgewinnung ist so auszubilden, dass keine Geruchs- oder Feuchteübertragung aus

Abluftbereichen erfolgt, zudem ist ein geregelter Bypass vorzusehen. Die Geräte sind in geeigneten

Technikräumen oder -modulen unterzubringen. Die Außenluftansaugung und der Fortluftauslass sind

witterungsgeschützt, mit Rückströmsicherung und gegen Eindringen von Niederschlag und Kleintieren

auszuführen. Trockenräume sind in die vorhandene RLT-Anlage zu integrieren. Separate Ventilatoren

sind nicht einzubauen. Die Installation eines hygrostatischen Luftentfeuchters ist vorzusehen.

Luftverteilanlagen

64

[Seite 65]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Die Luftleitungen sind so zu führen, dass alle Nutzungsbereiche entsprechend den Anforderungen

versorgt werden. Unterkunfts-, Büro- und Unterrichtsräume sowie die Sanitärbereiche sind mit

ausreichender Zu- und Abluft zu versehen. Die Kanalführung ist betreibergerecht, hygienisch und

brandschutzgerecht auszuführen. Für die Leitungen sind Reinigungs- und Revisionsöffnungen gemäß

VDI 6022 vorzusehen. Schalldämpfer sind einzubauen, sodass die Schallschutzanforderungen

insbesondere in den Unterkunftsräumen eingehalten werden. Für Zuluftanlagen sind zusätzliche

Funktionsmessungen gem. DIN EN 12599 (Schalldruckpegel DIN 4109-1 Tabelle 10) für alle versorgten

Unterkunftsräume durchzuführen.

Luftauslässe

Die Luftauslässe sind so anzuordnen, dass eine zugfreie und gleichmäßige Luftverteilung erfolgt. In den

Unterkunftsräumen ist auf besonders geräuscharme Ausführung zu achten.

Lehrsaal

Mit mechanischer Be- und Entlüftung, bedarfsgesteuert über CO2 Sensorik; Zielwert ≤ 1000 ppm. Keine

aktive Kühlung; Geräuschpegel der RLT Anlage im Lehrsaal von ≤ 35 dB(A).

KG 440 Elektrische Anlagen

KG 441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen

Die Gebäude sind an die vorhandene Liegenschaftsnetze anzuschließen (siehe auch Kostengruppe

500). Der AN hat die erforderliche Zuleitung herzustellen und an der Gebäudehauptverteilung (GHV)

des Gebäudes anzuschließen. Alle Kabel- und Leitungsanlagen sind so auszuführen, dass eine sichere

Stromversorgung für sämtliche Verbraucher gewährleistet ist.

KG 442 Eigenstromversorgungsanlagen

Photovoltaikanlage – Anlagenauslegung und Konzept

Der AN hat das Gebäude mit einer Photovoltaikanlage auf den Dachflächen auszustatten. Bei geneigten

Dächern sind die Photovoltaikmodule planparallel zur Dachneigung zu montieren. Bei Flachdächern

sind diese mit geeigneter Aufständerung so auszurichten, dass eine optimale Energieausbeute

entsprechend der standortspezifischen Ausrichtung und Sonneneinstrahlung erzielt wird.

Die Anlage ist mit der Fläche 1.000 m ² unabhängig vom Gebäudetyp auszulegen. Maßgeblich sind die

vorhandenen Dachflächen, die Verschattungsverhältnisse sowie die lokalen Sonneneinstrahlungswerte

(Datenbasis: Deutscher Wetterdienst).

Die Auslegung der Anlage muss den einschlägigen technischen Regeln (DIN, VDE, TAB des

Netzbetreibers) entsprechen. Da die Anlagengröße über 30 kWp liegt, ist eine Planung nach den

Vorgaben der Mittelspannungsrichtlinie VDE-AR-N-4110 erforderlich. Der AN hat hierzu alle

notwendigen Nachweise zu führen.

Es sind notstromfähige Hybridwechselrichter (WR) vorzusehen, die stufenlos regelbar sind und sowohl

eine Einspeisung in das öffentliche Netz ermöglich, als auch – in Abstimmung mit dem AG – unterbinden

können. Die Hybridfunktion muss die Integration von Stromspeichern ermöglichen.

Die PV-Anlage ist in die Gebäudeautomation (GA) einzubinden. Sämtliche Betriebszustände und

Leistungsdaten sind durch den AG abrufbar und auszuwerten (in die ZÜB zu übertragen).

65

[Seite 66]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Für die PV-Anlage sind die Anforderungen der AMEV-Empfehlung Nr. 177 EltAnlagen 2025 (Kapitel 6

Photovoltaikanlagen) sowie die Vorgaben der AR A-960/11 (Registrierung und Freigabe dezentraler

Netzübergänge) einzuhalten. Sofern eine Schnittstelle zum Netzbetreiber den Anschluss an externe

Netze erfordert, sind die Vorgaben der Zentralvorschrift A1-960/0-4514 (Absicherung von

Netzübergängen) zu beachten.

Der AN hat im Rahmen der Planung und Errichtung folgende Nachweise zu erbringen:

• Leistungs- und Ertragsprognose der Anlage auf Basis der örtlichen Einstrahlungsdaten,

• Konzept zur Befestigung und ggf. Aufständerung der Module,

• Nachweise zur Hinterlüftung, Wartungsfreundlichkeit und Demontierbarkeit im

Dachhautbereich,

• Nachweise zu Kabeldimensionierung, Schutzmaßnahmen gegen Überspannung, Verlegung in

UV- und witterungsbeständigen Schutzsystemen,

• Zertifikate für PV-Module, Wechselrichter und Kabelkomponenten anerkannter Prüfstellen,

• Nachweis der optimierten Verschaltung von Modulen und WR,

• Nachweis zur Schmutzabweisung der Module zur Sicherstellung langfristiger Erträge.

Die WR sind so zu dimensionieren, dass sie über möglichst lange Zeiträume im optimalen Arbeitspunkt

betrieben werden. Das Verhältnis Generatorleistung zu Wechselrichterleistung ist entsprechend

auszulegen.

Ein vollständiger Nachweis über die Gesamtanlage ist vorzulegen. Dazu gehören die Elektroinstallation

mit Anbindung an das Liegenschaftsnetz, der Einbau der erforderlichen Zähler- und Monitoring-

Komponenten sowie die Integration in die Blitz- und Überspannungsschutzanlage des Gebäudes.

Rollen- und Aufgabenverteilung:

• Der AN unterstützt das zuständige BwDLZ bei den technischen Abstimmungen mit dem

zuständigen Netzbetreiber und erstellt die hierfür notwendigen Unterlagen.

• Der AG übernimmt die formale Anmeldung zur Inbetriebnahme sowie die

energiewirtschaftlichen Schritte (z. B. Netzanschlussvertrag, Marktstammdatenregister,

Einspeisevertrag).

Lehnt der Verteilnetzbetreiber den Anschluss der Photovoltaikanlage ab, wird diese installiert, aber nicht

ans Netz angeschlossen. Dann stimmt der AG mit dem Verteilnetzbetreiber den Ausbau des

Netzanschlusses ab, um die Anlage schnellstmöglich anzuschließen.

Weitere Punkte sind dem Anhang 16 „Handlungsanleitung PV-Anlagen“ sowie Anhang 17

„Handlungsanleitung Umsetzung gesetzlicher Anforderungen für PV- und KWK-Anlagen für die

Direktvermarktung in Bezug auf die Direktvermarkterschnittstelle“ zu entnehmen.

KG 443 Niederspannungsschaltanlagen

Jedes Gebäude erhält eine GHV im Erdgeschoss sowie Unterverteilungen in allen Geschossen und für

Sonderbereiche. Die Verteilungen sind so zu dimensionieren, dass eine Platzreserve von mindestens

25 % gegeben ist.

Die Unterverteilungen sind als Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen nach DIN EN 61439

auszuführen, mit Hauptschalter, dauerhafter Betriebsmittelkennzeichnung, Schaltplantasche und

66

[Seite 67]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Klartextlegenden vorzusehen. Alle Endstromkreise sind mit Neutralleiter-Trennklemmen auszustatten.

Für alle Endstromkreise ist ein Fehlerstromschutzschalter (RCD ≤ 30 mA) vorzusehen. Je RCD dürfen

maximal acht Leitungsschutzschalter aufgeschaltet werden. RCD sind mindestens in die

Funktionsgruppen „Beleuchtung“ und „Steckdosen“ aufzuteilen.

Verbraucher mit hoher Anschlussleistung sind jeweils über eigene FI/LS-Kombinationen zu führen;

Drehstromanschlüsse mit 3-poligen LS und RCD abzusichern.

Steckdosenstromkreise sind mit mind. 2,5 mm² Cu, max. acht Steckdosen pro Stromkreis,

Beleuchtungsstromkreise mit mind. 1,5 mm² Cu auszulegen. Der Spannungsfall ist nach DIN VDE 0100

nachzuweisen.

Die Haupttrassen und Steigetrassen sind für die horizontale und vertikale Erschließung vorzusehen.

Stark- und Schwachstromtrassen sind getrennt auszuführen; bei gemeinsamer Führung sind

Trennstege vorzusehen. In allen Trassen und Schächten ist eine Platzreserve von mind. 25 %

freizuhalten.

Flurquerungen sind MLAR-konform in Brandschutzkanälen auszuführen. Leitungsdurchführungen

zwischen Unterkunftsräumen sind gemäß DIN 4109 schallschutztechnisch abzudichten.

Alle Betriebsmittel (Steckdosen, Schalter, Verteiler) sind mit dauerhafter Stromkreisnummerierung zu

kennzeichnen.

Überspannungsschutz Typ 2 ist in allen Verteilungen vorzusehen, mit Störmeldung an die GA.

Lage und Anzahl von Schutzkontaktsteckdosen gem. Anforderungsraumbuch

Die Ausstattung umfasst Hauptschalter, Überspannungsschutz sowie geeignete Mess- und

Zähleinrichtungen mit M-Bus-Schnittstelle und Anbindung an die GA. Die Verteilung ist als TN-S-System

(230/400 V, 50 Hz) auszuführen.

Für den Lehrsaal sind vier Bodentanks jeweils ausgestattet mit 4 Schutzkontaktsteckdosen

einzuplanen.

KG 445 Beleuchtungsanlagen

Die Beleuchtung ist nach den Anforderungen des Anforderungsraumbuchs / Raumtypenprogramms zu

planen und auszuführen. Grundlage bilden lichttechnische Berechnungen nach EN 12464 unter

Berücksichtigung eines Wartungsfaktors von 0,8. Es sind energieeffiziente, LED-basierte und

wartungsfreundliche Leuchten einzusetzen. Die Bemusterung erfolgt in Abstimmung mit dem Bauherrn

/ Abrufenden.

Die Sicherheitsbeleuchtung ist als zentrale, überwachte Anlage mit gemeinsamer Energieversorgung

auszuführen. Einzelbatterieleuchten sind unzulässig. Die zentrale Energieversorgung erfolgt über eine

Batterieanlage mit automatischer Überwachung, Wartungsanzeige und Fehlerdiagnose. Die Anlage ist

so auszulegen, dass alle Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten der Flucht- und Rettungswege für

die erforderliche Bemessungsbetriebsdauer gemäß DIN EN 50171 betrieben werden können. Prüf- und

Überwachungsfunktionen sind in die Gebäudeautomation zu integrieren. Die Auslegung hat

wartungsfreundlich und betriebsoptimiert zu erfolgen.KG 449 Sonstige Starkstromanlagen.

Gemäß Ziffer 238 der C1-1810/0-6287 ist für das Verlesen von Befehlen über eine am Gebäude

angebrachte Außenbeleuchtung der Antreteplatz zu beleuchten.

Blitzschutz 67

[Seite 68]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Zum Schutz des Gebäudes ist eine Blitzschutz- und Erdungsanlage nach IEC 62305 und den Vorgaben

der Bundeswehr (siehe B1-1810/0-6502) herzustellen. Grundlage ist Blitzschutzklasse III.

Die Integration der Photovoltaikanlage ist einzubeziehen und notwendige Trennungsabstände sind

nachzuweisen. Dachaufbauten wie SAT-Anlage, Lichtkuppeln, Ablufthauben und PV-Module sind mit

Fangstangen einzubinden.

Der innere Blitzschutz umfasst den Potentialausgleich sämtlicher metallischer Bauteile und

Kabelbahnen. Die Hauptpotentialausgleichsschiene (PAS) ist im Bereich des Haupteinspeisepunktes

(Hausanschlussraum Elektro) auszuführen und mit den Unterpotentialausgleichsschienen der anderen

Technikräume zu verbinden. Die Ausführung ist zu dokumentieren und mit Fotobelegen zu ergänzen.

KG 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen

KG 451 Telekommunikationsanlagen

Am Gebäudeeintritt ist ein Fernmelde-Kleinverteiler zur Aufnahme des 50DA-Kupferkabels einzubauen.

Die Doppeladern sind auf LSA-Plus-Trennleisten aufzulegen und durch Typ-1-Ableiter zu schützen.

Vom Kleinverteiler ist ein Innenkabel bis zum IT-Schrank zu führen und dort auf ein 19‘‘-Patchfeld (CAT

  1. aufzuschalten.

KG 452 Such- und Signalanlagen

Das barrierefreie WC ist mit einer Notrufanlage nach DIN VDE 0834 auszustatten. Meldungen sind auf

die GA und zusätzlich auf das UvD-Büro aufzuschalten. Eine Aufschaltung zu einer ständig besetzten

Stelle ist nicht vorgesehen. Optische und akustische Anzeigen der Meldungen sind in den Fluren des

Erdgeschosses vorzusehen.

KG 455 Audiovisuelle Medien- und Antennenanlagen

Entsprechend der AR C1-1810/0-6220 sollen in Unterkunftsräumen privat nutzbare Fernsehgeräte

angeschlossen werden können. Die TV-Anbindung erfolgt jeweils über eine Satellitenanlage mit einer

Umsetzung auf DVB-C. Die Signalqualität ist durch Messprotokolle nachzuweisen. Alle Anschlüsse sind

gemäß Anforderungsraumbuch auszuführen. Außeneinheiten sind mit Überspannungs- und Blitzschutz

zu sichern.

KG 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen

Gemäß AR C-1810/115 ist eine Brandwarnanlage nach DIN VDE 0826-2 zu installieren. Sie ist im

Technikraum des Erdgeschosses in einem F30-Schrank einzurichten. Die Aufschaltung auf eine

Leitstelle nach Landesrecht erfolgt nicht. Der AN prüft die Kompatibilität mit dem Bestand und stimmt

den Hersteller mit dem Auftraggeber ab. Die Anlage zeigt Stör- und Alarmmeldungen in Klartext an und

ist auf die GA aufzuschalten. Im Alarmfall wird die Lüftungsanlage automatisch abgeschaltet.

Ein Anzeigetableau nach DIN 14662 ist im Eingangsbereich vorzusehen, in blauer Ausführung, nicht

verschließbar. Alle Unterkunftsräume, Flure, Treppenräume, Technikräume (ggfs. Dachgeschoss) sind

mit Brandmeldern mit der Kenngröße Rauchauszustatten; Teeküchen mit Mehrkriterienmelder (Rauch,

Temperatur). Sanitärräume in Unterkünften sind ebenfalls mit Alarmierung zu versehen. Handmelder

sind in Blau mit der Aufschrift „Hausalarm“ an Ausgängen, Treppenabgängen und

Brandabschnittswechseln zu installieren. Neben dem Tableau ist ein Notfalltelefon vorzusehen. 68

[Seite 69]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Für die Waffenkammer ist eine Einbruchmeldeanlage (EMA) gem. C1-1810/0-6000 vorzusehen. Die

Absicherung ist auf die zentrale Wache der Liegenschaft aufzuschalten. Eine Notstromversorgung für

die sicherheitstechnischen Einrichtung der Waffenkammer ist vorzusehen, sodass deren

Funktionsfähigkeit bei Stromausfall gewährleistet ist.

KG 457 Datenübertragungsnetze

Die Übertragungsnetze sind nach Handbuch IT-Leitungsnetze (HB IT-LtgN, für WLAN siehe Annex 4)

in aktuellster Version auszuführen. Etagenverteiler in jedem Geschoss, sofern erforderlich.

Die Lage und Anzahl der informationstechnischen Forderungen, Anlagen und Anschlüsse ergibt sich

aus den jeweiligen Anforderungsraumbüchern.

Für den Lehrsaal sind in den vier Bodentanks je 2 RJ45-Datendosen einzuplanen.

WLAN ist flächendeckend nach Ausleuchtungsvorgaben (Platzierung der Acces-Points) der BWI GmbH

zu installieren. Die WLAN-Ausleuchtung erfolgt durch die BWI und wird durch den AG veranlasst.

Notwendig hierfür sind Gebäudegrundrisse, die im Rahmen der Basisplanung zu erstellen sind und dem

AG zum Zwecke der Initiierung der WLAN Ausleuchtung spätestens 30 KT nach Abruf zur Verfügung

gestellt werden. Die in den Anforderungsraumbüchern vorgesehenen Positionen der Access-Points sind

hierbei zu berücksichtigen. Zudem sind für den Lehrsaal 4 x Anschlussdosen und für den gemeinsamen

PC-Arbeitsraum 2 x Anschlussdosen an der Decke für die WLAN-Access-Points einzuplanen.

Die aus der WLAN-Ausleuchtung resultierenden Festlegungen müssen im Rahmen der Ausführung

umgesetzt werden. Passive Technik mit PoE Funktion für WLAN-Access-Points ist durch den AN, aktive

Technik durch die BWI bereitzustellen (siehe auch Anhang 15).

Jeder Baukörper erhält mindestens einen Verteilerraum mit einem Datenverteiler in Form eines 42HE-

Schranks mit Belüftung, Schrankleuchten und Stromversorgung (über eine eigene Unterverteilung im

Datenverteilerraum, je Stromkreis 16A). Kabel sind sauber und zugentlastet zu verlegen.

Kupferverkabelung ist mit AWG-22-Kabeln bis 90 m Länge auszuführen, Anschlüsse müssen zertifiziert

sein. Alle Leitungen sind nach Klasse EA (500 MHz) zu messen, Messprotokolle sind in PDF und

Rohdaten vorzulegen. Die Glasfaseranbindung ist mit SC-D/PC-Steckern herzustellen, beidseitige

OTDR-Messungen und Endflächenkontrollen sind durchzuführen.

Die Beschriftung von Schränken und Anschlüssen erfolgt nach HB IT-LtgN. Ein Excel-Erfassungsblatt

(EEB) ist vollständig auszufüllen und vorzulegen. Ein Muster in als Anhang 14 beigefügt.

KG 459 Sonstiges zu KG 450

Sämtliche Fernmelde- und IT-Anlagen sind mit der GA und den zentralen Systemen der Liegenschaft

zu synchronisieren. Die erforderlichen Schnittstellen sind vom AN herzustellen und mit dem

Auftraggeber abzustimmen.

KG 480 Gebäudeautomation

KG 481 Automationseinrichtungen

Die GA ist zwingend mit systemgeprüften Komponenten des Leitfabrikats in der Liegenschaft nach

Handbuch Gebäudeautomation 4.0 auszuführen. Eine Übersicht der systemgeprüften GA-Hersteller ist

als Anhang 18 beigefügt. Für die Leistung gilt DIN 18386.

69

[Seite 70]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

In jedem Gebäude sind Informationsschwerpunkte (ISP) einzurichten, die mit Automationsstationen

auszustatten sind. Die Anzahl und Lage der ISP richten sich nach dem Bedarf der technischen Anlagen,

mindestens für Heizung und Lüftung.

Die Automationsstationen müssen autark arbeiten, d. h. auch bei Ausfall der übergeordneten Leitebene

selbstständig weiterlaufen. Hierzu ist jedes Gebäude mit einem eigenen Außentemperaturfühler

auszustatten.

Die Automationsstationen decken sämtliche Grund- und Verarbeitungsfunktionen der angeschlossenen

Anlagentechnik ab und kommunizieren untereinander gleichberechtigt (Peer-to-Peer).

Die Anbindung an die Managementebene der Liegenschaft ist standortspezifisch zu planen und erfolgt

über das vorhandene System, herstellerspezifische Bussysteme oder BacNet IP.

KG 482 Schaltschränke, Automationsschwerpunkte

Für die Informationsschwerpunkte sind Schaltschränke einzurichten, die eine getrennte Aufnahme von

Leistungs- und Automatisierungsteilen ermöglichen. Eine Platzreserve von mindestens 25 % ist

vorzusehen.

Die DDC-Komponenten und Einbaugeräte sind so anzuordnen, dass die Klemmen zugänglich sind,

ohne Geräte zu entfernen. Alle ein- und ausgehenden Signale sind über Messer-Trennklemmen zu

führen. Reserveadern sind auf Klemmen zu legen und zu kennzeichnen.

Der Aufbau ist wartungsfreundlich und schraubenlos (Federklemmen) vorzunehmen. Sämtliche

Komponenten, Bedienelemente und Klemmen sind gut lesbar zu beschriften.

KG 483 Automationsmanagement

Die Leistungen sind auf der vorhandenen Inselzentrale der Liegenschaft zu erbringen. Hierzu zählen u.

a. die Erstellung der Anlagenbilder, die Aufschaltung von Zählerständen und Alarmmeldungen sowie

die Parametrierung nach GA Handbuch 4.0.

Die Visualisierung erfolgt über skalierbare Anlagenschemata mit farbigen Automationsbildern.

Das Betriebspersonal hat über das vorhandene mobile Handbedien- und Programmiergerät Zugriff auf

die Automationsstationen im jeweiligen Gebäude.

Die Raumautomation ist nach den brandschutztechnischen Anforderungen der MLAR auszuführen.

Kabel sind in halogenfreien Mantelrohren zu verlegen und beidseitig mit Kabelmarkern zu

kennzeichnen.

An den Feldgeräten sind fachgerechte Anschlüsse einschließlich Isolationsprüfung vorzunehmen. Alle

Endgeräte sind eindeutig nach Anlagenkennzeichnungsschlüssel (AKS) und Benutzerschlüssel zu

beschriften.

Die Integration in die GA umfasst die Aufschaltung aller relevanten Datenpunkte. Für die Anbindung an

die BWI-Server ist im Bereich der ISP eine Doppeldatendose vorzusehen.

KG 489 Sonstiges zu KG 480

Der AN erstellt Grundrisspläne mit Darstellung der MSR-Installationen und Positionen der Feldgeräte,

Schaltschrankunterlagen mit Funktionsbeschreibungen, Gerätelisten, Wartungsanleitungen sowie die

Brandfallsteuermatrix.

70

[Seite 71]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Für alle Medien (Elektro, Kalt- und Warmwasser, Heizung) sind MBUS-fähige

Messeinrichtungen/Zwischenzähler vorzusehen und in die GA einzubinden.

Adresslisten aller Regler und Feldgeräte, Systemtopologie, Datenpunktlisten sowie Inbetriebnahme-

und Prüfdokumente sind dem AG vollständig zu übergeben.

71

[Seite 72]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Kostengruppe (KG) 500 - Außenanlagen und Freiflächen

Hier enthalten sind lediglich die für den „Normalfall“ anfallenden Anschlussleistungen vom

Hausanschlusspunkt des Gebäudes bis zum bauherrenseitig hergestellten Übergabepunkt (max. 50 m

Entfernung).

Darüberhinausgehende Leistungen in den Außenanlagen sind im Baustein 3 „Außenanlagen“ enthalten.

550 Technische Anlagen

KG 551 Abwasseranlagen

Herstellung der notwendigen Schmutz- und Regenwasseranschlüsse vom Gebäude bis zum

Übergabepunkt. Hierzu zählen Grundleitungen, Schächte und Einbindungen in bauseitig vorhandene

Netze. Die Leitungen sind gemäß den einschlägigen DIN-Normen (u. a. DIN EN 12056, DIN 1986-100)

zu planen, auszuführen und vor Übergabe zu prüfen (Spülung, Dichtheitsprüfung, TV-Inspektion).

KG 552 Wasseranlagen

Herstellung eines Trinkwasseranschlusses vom Gebäude bis zum Übergabepunkt einschließlich aller

erforderlichen Leitungen, Armaturen und Absperreinrichtungen. Der Anschluss ist frostsicher und

hygienisch einwandfrei nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung und den DVGW-Regelwerken

herzustellen.

KG 554 Wärmeversorgungsanlagen

Anschluss des Gebäudes an das Wärmeversorgungsnetz der Liegenschaft (mit Übergabestation im

Hausanschlussraum Heizung), einschließlich aller notwendigen Armaturen, Dämmungen und

Prüfungen.

KG 556 Elektrische Anlagen

Herstellung des Anschlusses an das vorhandene elektrische Versorgungsnetz der Liegenschaft. Dazu

gehört die Kabelverlegung vom Übergabepunkt bis zur Hauptverteilung des Gebäudes einschließlich

Erdarbeiten, Kabelschutz, Hauseinführung und Dokumentation.

KG 557 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen, Automation

Herstellung der Telekommunikations- und Datenanschlüsse vom Gebäude bis zum Übergabepunkt (z.

B. LWL, Kupfer). Sämtliche Leitungen sind gemäß den Vorgaben des Handbuchs IT-Leitungsnetze (HB

IT-LtgN) der Bundeswehr sowie den einschlägigen Normen zu verlegen und prüffähig zu übergeben.

KG 590 Besondere Anforderungen

Nach Abschluss der Bauarbeiten sind alle durch die Errichtung des Gebäudes und der

Leitungsanschlüsse beanspruchten Flächen wiederherzustellen. Hierzu gehören

• Räumung und Reinigung der Arbeits- und Lagerflächen

• fachgerechte Beseitigung und Entsorgung von Bauschutt, Reststoffen und Fremdmaterialien

Wiederverfüllung und Profilierung der Geländeoberfläche. Die herzustellende Geländeoberfläche ist

entsprechend den geplanten Höhenlagen und Gefälleverhältnissen standfest, verdichtet und zur

Oberflächenentwässerung geeignet auszuführen. Die Oberflächenbeschaffenheit ist so herzustellen,

72

[Seite 73]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

dass ein gleichmäßiges, setzungsfreies Planum entsteht. Das Gelände ist so zu profilieren, dass

Niederschlagswasser schadlos abgeleitet wird und keine Pfützenbildung entsteht.

73

[Seite 74]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

2.1. Technische Bearbeitung „UKuFG“

Technische Bearbeitung umfasst die vom AN zu erbringenden planerischen und dokumentarischen

Leistungen, die zur technischen Vorbereitung und Nachweisführung des jeweiligen Bausteins

erforderlich sind.

2.1.1. Basisplanung

Der AN hat im Rahmen des Erstabrufs auf Grundlage der

funktionalen Leistungsbeschreibung, der übergebenen

Unterlagen und der geltenden Vorschriften eine für den ersten

Gebäudetyp standortspezifische vollständige Basisplanung zu

erstellen.

Die Basisplanung bildet die Planungsgrundlage für alle

weiteren Abrufe. Sie ist so zu gestalten, dass sie nicht nur für

den Standort des ersten Abrufs vollständig nutzbar ist, sondern

zugleich als belastbare Grundlage für weitere Standorte dient.

Hier sind typische standortspezifische Randbedingungen

insbesondere unterschiedliche Windlasten, Erdbebenzone

sowie variierende Bodenkennwerte, planerisch zu

berücksichtigen.

Die Basisplanung ist so zu konzipieren, dass sie auch bei

abweichenden standortspezifischen Gegebenheiten

fortentwickelt werden kann. Die Basisplanung umfasst alle

planerischen Leistungen, Berechnungen, Nachweise und

Abstimmungen, die zur Herstellung einer

genehmigungsfähigen Planung erforderlich sind.

Hierzu zählen insbesondere:

• Objekt-, Fach- und TGA-Planung

• statische Vorbemessung und Systembeschreibung,

• brandschutztechnische, bauphysikalische und

energetische Nachweise,

• Integration aller Anforderungen aus den

Anforderungsraumbüchern, Raumtypenprogramm und

Funktionsdiagramm.

Die Basisplanung ist prüffähig aufzubereiten und dem AG in

digitaler Form bereitzustellen.

Menge 1 psch

2.1.2. Anpassungsplanung

74

[Seite 75]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Ab dem zweiten Abruf hat der AN die Planungsunterlagen aus

der Basisplanung auf den jeweiligen Standort und den dann

abgerufenen Gebäudetyp zu übertragen, anzupassen und

vollständig zu übergeben.

Hierzu zählen alle Anpassungen infolge von

Landesspezifischen Anforderungen und standortspezifischen

Gegebenheiten, die für eine genehmigungsfähige Planung

erforderlich sind.

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 psch

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 psch

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 psch

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 psch

2.1.3. Dokumentation je Abruf

Der AN hat alle für Bau, Betrieb, Wartung und Nachweisführung

erforderlichen Dokumente nach Kapitel B.9 vollständig und

prüffähig zusammenzustellen.

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 psch

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 psch

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 psch

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 psch

2.2. Herstellung „Unterkunfts- u. Funktionsgebäude“

Der Einheitspreis der Raumtypen beinhaltet sämtliche für die Funktionsfähigkeit des Gebäudes

erforderlichen Leistungen. Dazu zählen insbesondere die übergreifenden Bauteile und Systeme, die

keinem einzelnen Raum direkt zugeordnet werden können, wie z.B. tragende Konstruktion (Fundament,

Decken, Dachtragwerk), Dach und Fassadenkonstruktion, zentrale technische Anlagen (Heizung,

Lüftung, Sanitär Elektor, IT) sowie Brandschutz- und Schallschutzmaßnahmen. Dazu zählen auch die

unter Kapitel B beschriebenen planerischen und begleitende Leistungen des Auftragnehmers.

Diese übergreifenden Leistungen (inkl. Planungsleistungen und Leistungen gem. Kapitel B sowie KG

200 bis 600 des Bausteins 2) sind vom AN gleichmäßig und verursachungsgerecht auf die

Einheitspreise der einzelnen Raumtypen zu verteilen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

2.2.1. Büro FüKp

Offz/StOffz

Raumgröße Grundfläche 18m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück 75

[Seite 76]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.2. Büro AusbOffz

Offz/Fw

Raumgröße Grundfläche 15m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.3. Büro KpTrp

Fw

Raumgröße Grundfläche 12m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.4. Büro KpTrp

ITUffz InfoVerb Bw/ StDstSdt SK

Raumgröße Grundfläche 18m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.5. Büro KpFwTrp

Fw

76

[Seite 77]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Raumgröße Grundfläche 12m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.6. Büro KpFwTrp

Fw SK/ PersUffz SK

Raumgröße Grundfläche 15m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.7. Büro KpFwTrp

PersUffz SK/ 2xStDstSdt SK / Geschäftszimmer

Raumgröße Grundfläche 30m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.8. Büro VersTrp

MatBewFw SK/ MatBewUffz SK/2x MatBewSdt SK

Raumgröße Grundfläche 15m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

77

[Seite 78]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

2.2.9. Büro TechTrp

KfzMectrUffz SK RFz/ KfzMechatronikSdt SK

Raumgröße Grundfläche 12m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.10. Dienst-/Funktions-/Sonderräume

Besprechungsraum

Raumgröße Grundfläche 30m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.11. Dienst-/Funktions-/Sonderräume

Gemeinschaftlicher PC-Raum

Raumgröße Grundfläche 18m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.12. Dienst-/Funktions-/Sonderräume

Putzmittelraum / Reinigungsgeräteraum

Raumgröße Grundfläche 6m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

78

[Seite 79]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 Stück

2.2.13. Dienst-/Funktions-/Sonderräume

Kopierer und Netzwerkdrucker

Raumgröße Grundfläche 6m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.14. Dienst-/Funktions-/Sonderräume

Teeküche je Zug

Raumgröße Grundfläche 13,5m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 5 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 5 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 4 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 6 Stück

2.2.15. Dienst-/Funktions-/Sonderräume

Dienstraum UVD-Raum

Raumgröße Grundfläche 13,5m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 Stück

2.2.16. Lagerfläche

LgrR für Ausbildungsgerät

Raumgröße Grundfläche 20m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

79

[Seite 80]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.17. Lagerfläche

LgrR für Gerät des KpTrp

Raumgröße Grundfläche 18m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.18. Lagerfläche

LgrR für Gerät des KpFwTrp

Raumgröße Grundfläche 18m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.19. Lagerfläche

Lagerraum für Bettwäsche und Unterkunftstextilien

Raumgröße Grundfläche 13,5m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 Stück

2.2.20. I.-IV. AusbZg GA/BA/HSch

PzGren Offz/ZgFhr I. AusbZg

PzGren Fw/ZgFhr II-IV AusbZg

80

[Seite 81]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Raumgröße Grundfläche 12m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 4 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 4 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 3 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.21. I.-IV. AusbZg GA/BA/HSch

PzGren Fw/GrpFhr

Raumgröße Grundfläche 24m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 4 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 4 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 3 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.22. Dienst-/Funktions-/Sonderräume

Putzmittelräume / Reinigungsgeräteraum (1x je

Obergeschoss)

Raumgröße Grundfläche 4m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 psch

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 psch

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 psch

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 psch

2.2.23. Dienst-/Funktions-/Sonderräume

Teeküche Erdgeschoss

Raumgröße Grundfläche 4m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück 81

[Seite 82]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

2.2.24. Dienst-/Funktions-/Sonderräume

Gruppenarbeits-/Gemeinschaftsraum

Raumgröße Grundfläche 27m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 5 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 5 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 4 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 3 Stück

2.2.25. Dienst-/Funktions-/Sonderräume

Reinigungsraum

Raumgröße Grundfläche 20m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 5 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 5 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 4 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 3 Stück

2.2.26. Dienst-/Funktions-/Sonderräume

Kleidertrockenraum

Raumgröße Grundfläche 24m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 5 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 5 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 4 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.27. Lagerfläche

LgrR für SOLLOrg-Gerät AGA Zg I - IV

Raumgröße Grundfläche 12m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 4 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 4 Stück

82

[Seite 83]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 3 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.28. Lagerfläche

LgrR für SOLLOrg-Gerät AGA Zg I - IV

Raumgröße Grundfläche 30m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 4 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 4 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 3 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.29. E/AZg

Fw

Raumgröße Grundfläche 12m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.30. E/AZg

Fw/Mannsch.

Raumgröße Grundfläche 24m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.31. Dienst-/Funktions-/Sonderräume

Kleidertrockenraum 18m²

Raumgröße Grundfläche 18m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

83

[Seite 84]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 0 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 0 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 0 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 3 Stück

2.2.32. Lagerfläche

LgrR für SOLLOrg-Gerät AGA E/A Zg

Raumgröße Grundfläche 12m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.33. Lagerfläche

LgrR für SOLLOrg-Gerät AGA E/A Zg

Raumgröße Grundfläche 30m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.34. Waffenkammer

LgrR absicherungspflichtiges/diebstahlgefährdetes Material

Raumgröße Grundfläche 75m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 Stück

2.2.35. Waffenreinigungsraum

84

[Seite 85]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Raumgröße Grundfläche 60m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 Stück

2.2.36. Batterieladeraum

Raumgröße Grundfläche 9m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 Stück

2.2.37. Werkraum leichte Waffeninstandsetzung

Raumgröße Grundfläche 12m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 Stück

2.2.38. Lehrsaal mit Sandkastenraum

Raumgröße Grundfläche 135 m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.39. Lehrmittelraum

85

[Seite 86]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Raumgröße Grundfläche 12 m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.40. Gemeinschaftsunterkunft 4 Personen

Raumgröße Grundfläche 34m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 60 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 48 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 36 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 40 Stück

2.2.41. NIUKS Flächen

Raumgröße Grundfläche 34m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 15 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 14 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 12 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.42. Sammelsanitäranlagen (W) Damen

Raumgrößen Grundfläche gem. Planung AN basierend auf

dem Maß des Grundrasters, Ausführung gemäß

Raumtypenprogramm und Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 psch

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 psch

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 psch

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 psch

2.2.43. Sammelsanitäranlagen (M) Herren

86

[Seite 87]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Raumgrößen Grundfläche gem. Planung AN, basierend auf

dem Maß des Grundrasters, Ausführung gemäß

Raumtypenprogramm und Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 psch

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 psch

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 psch

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 psch

2.2.44. Wasch- und Duschräume Damen

Raumgrößen Grundfläche gem. Planung AN, basierend auf

dem Maß des Grundrasters, Ausführung gemäß

Raumtypenprogramm und Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 psch

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 psch

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 psch

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 psch

2.2.45. Wasch- und Duschräume Herren

Raumgrößen Grundfläche gem. Planung AN, basierend auf

dem Maß des Grundrasters, Ausführung gemäß

Raumtypenprogramm und Anforderungsraumbuch

e. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 psch

f. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 psch

g. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 psch

h. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 psch

2.2.46. Treppenraum

Raumgröße Grundfläche gem. Planung AN, basierend auf

dem Maß des Grundrasters, Ausführung gemäß

Raumtypenprogramm und Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 psch

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 psch

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 psch

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 psch

2.2.47. Flur (Breite 2,5m, Mindesthöhe 2,75m)

Basierend auf dem Maß des Grundrasters, Ausführung gemäß

Raumtypenprogramm und Anforderungsraumbuch

87

[Seite 88]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 psch

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 psch

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 psch

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 psch

2.2.48. Serverraum / BWI Raum

Raumgröße Grundfläche 13,5m² basierend auf dem Maß des

Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und

Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 Stück

2.2.49. Hausanschlussraum Wasser

Raumgröße Grundfläche gem. Planung AN, basierend auf

dem Maß des Grundrasters, Ausführung gemäß

Raumtypenprogramm und Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 Stück

2.2.50. Hausanschlussraum Elektro

Raumgröße Grundfläche gem. Planung AN, basierend auf

dem Maß des Grundrasters, Ausführung gemäß

Raumtypenprogramm und Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 Stück

2.2.51. Hausanschlussraum Heizung

Raumgröße Grundfläche gem. Planung AN, basierend auf

dem Maß des Grundrasters, Ausführung gemäß

Raumtypenprogramm und Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

88

[Seite 89]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 Stück

2.2.52. Photovoltaikanlage

Die Anlage ist für alle Gebäudetypen mit der Fläche 1.000m²

auszulegen. Endgültige Größe nach Nachweis

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 psch

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 psch

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 psch

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 psch

2.2.53. Sanitärraum Barrierefrei Unisex

Raumgröße Grundfläche 6m² gem. Planung AN im

Erdgeschoss, basierend auf dem Maß des Grundrasters

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück

2.2.54. Stiefelwaschanlage

Gem. Anforderungsraumbuch

a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück

b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück

c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück

d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 Stück

SUMME: POS. 2.2.a Herstellung

Herstellung UKuFG 240 (+60), Typ 1, bestehend aus den Einzelpositionen 2.2.X.a, inkl. übergreifender

Leistungen zur Herstellung des Gebäudes

Menge 1 Stück

SUMME: POS. 2.2.b Herstellung

Herstellung UKuFG 192 (+54), Typ 2, bestehend aus den Einzelpositionen 2.2.X.b, inkl. übergreifender

Leistungen zur Herstellung des Gebäudes

Menge 1 Stück

89

[Seite 90]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

SUMME: POS. 2.2.c Herstellung

Herstellung UKuFG 144 (+46), Typ 3, bestehend aus den Einzelpositionen 2.2.X.c, inkl. übergreifender

Leistungen zur Herstellung des Gebäudes

Menge 1 Stück

SUMME: POS. 2.2.d Herstellung

Herstellung UKuFG 160, Typ 4, bestehend aus den Einzelpositionen 2.2.X.d, inkl. übergreifender

Leistungen zur Herstellung des Gebäudes

Menge 1 Stück

90

[Seite 91]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

2.3. Betrieb „Unterkunfts- u. Funktionsgebäude“ – Wartung

Es sind alle erforderlichen Wartungsleistungen der Unterkunfts- u. Funktionsgebäude auf Grundlage

der Vertragsmuster der AMEV, über 4 Jahre, anzubieten. Das Angebotsschreiben ist nur vollständig,

wenn es sich auch auf diese Leistungen erstreckt,

Diese betrifft insbesondere folgend aufgeführte Gewerke/Bereiche:

  1. Bereich Hochbau: alle sicherheitsrelevanten Bauteile, die zur Erfüllung des Schutzzieles

erforderlich sind, zuzüglich Sonnenschutzanlagen

  1. Sanitärtechnische Anlagen der KGR 410

  2. Heizungstechnische Anlagen der KGR 420

  3. Raumlufttechnische Anlagen der KGR 430

  4. Elektrotechnische Anlagen der KGR 440, inkl. Photovoltaikanlage

Der AN übernimmt Wartung, Inspektion und kleine Instandsetzungsarbeiten für den Zeitraum von

4 Jahren.

Die Gewerke betreffenden Bauteile/Bereiche sind im erforderlichen Wartungszyklus der jeweiligen

Leistungsbereiche zu sichten, kleinere Schäden zu beseitigen. Von der Begehung ist ein

Begehungsprotokoll anzufertigen und dem AG umgehend zu übergeben.

Dem AG ist der geplante Begehungstermin mind. 10 Werktage vor Ausführung mitzuteilen.

Die Wartungsarbeiten sind so auszuführen, dass die jederzeitige Betriebs- und Funktionssicherheit

sichergestellt ist. Darüber hinaus muss gewährleistet werden, dass sämtliche Garantie und

Gewährleistungsansprüche des AG gegenüber dem AN sowie Herstellergarantie geltend gemacht

werden können.

Der AN richtet eine zentrale Stör-, Schadens- und Gefahrenmeldestelle ein, die durchgängig 24 Stunden

am Tag von der Auftrags- und Störungsannahmestelle des BwDLZ erreichbar ist. Bei eingegangenen

Meldungen ist unverzüglich eine Fehlerdiagnose und Einschätzung der Gefährdungen vorzunehmen

und Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren einzuleiten. Können Störungen oder Schäden, die zu

unmittelbaren Einschränkungen der Nutzung oder zu Gefährdungen führen, nicht bis maximal sechs

Stunden nach Störungs- oder Schadensmeldung beseitigt werden, ist dies unverzüglich nach dem

Erkennen dieses Sachverhaltes des Auftrags und Störungsannahmestelle des BwDLZ zu melden.

Hierzu sind Angaben zu den eingeleiteten und noch einzuleitenden Schritten sowie eine Prognose zum

zeitlichen Verlauf der Störungs- oder Schadensbeseitigung abzugeben.

Abfälle, die im Rahmen der Instandhaltung anfallen, sind schadlos zu verwerten und

gemeinwohlverträglich zu beseitigen.

Beachten: Der Abrufende behält sich eine Beauftragung der Wartungsarbeiten vor.

2.3.1. Wartung, Inspektion und kleine Instandsetzungsarbeiten UKuFG 240 (+60)

Die Gebrauchstauglichkeit des Gebäudes ist nach

Inbetriebnahme durch regelmäßige Inspektion und Wartung

sicherzustellen. Grundlage hierfür sind die jeweils zutreffenden

91

[Seite 92]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

AMEV-Vertragsmuster in der jeweils gültigen Fassung mit den

darin beschriebenen Leistungskennziffern. Die Anwendung

beschränkt sich auf die im Gebäude tatsächlich verbauten

Systeme und Anlagen der betroffenen Kostengruppen. Nicht

einschlägige Gewerke oder Leistungskennziffern finden keine

Anwendung.

Der AN führt die Wartungsarbeiten gemäß den festgelegten

Intervallen, den Herstellervorgaben sowie den gesetzlichen und

normativen Anforderungen (aaRdT, DIN, VDI, VDE, TrinkwV,

DGUV u. a.) aus.

Der AN richtet eine zentrale Störungsannahme ein, die dem AG

rund um die Uhr (24/7) zur Verfügung steht.

Alle Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen sowie sämtliche

Störungsmeldungen sind durch den AN in einem Betriebsbuch

sowie im vorgesehenen elektronischen System zu erfassen. Art

der Störung, Zeitpunkt der Meldung, ergriffene Maßnahmen

und Zeitpunkt der Behebung sind nachvollziehbar zu

dokumentieren und dem AG regelmäßig zu berichten.

Menge 1 Stück

2.3.2. Wartung, Inspektion und kleine Instandsetzungsarbeiten UKuFG 192 (+54)

wie Pos. 2.3.1, jedoch UKuFG 192(+54)

Menge 1 Stück

2.3.3. Wartung, Inspektion und kleine Instandsetzungsarbeiten UKuFG 144 (+46)

wie Pos. 2.3.1, jedoch UKuFG 144(+46)

Menge 1 Stück

2.3.4. Wartung, Inspektion und kleine Instandsetzungsarbeiten UKuFG 160

wie Pos. 2.3.1, jedoch UKuFG 160

Menge 1 Stück

2.4. Rückbau „Unterkunfts- u. Funktionsgebäude UKuFG“

Entfällt

92

[Seite 93]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

  1. Baustein 3 - „Außenanlagen“

Beschreibung „Außenanlagen“ nach Kostengruppen

Die folgende Aufstellung nach Kostengruppen orientiert sich an der DIN 276, 2018-12.

Die Außenanlagen sind unabhängig von der gewählten Gebäudegeometrie vollständig,

funktionsgerecht und Schlüsselfertig herzustellen und zu übergeben.

Das Baufeld wird kalkulatorisch mit festen Standardgrößen je Gebäudetyp festgelegt.

Für das UKuFG 240 beträgt die Baufeldgröße ca. 60 × 130 m (7.800 m²). Für die kleineren Typen

reduziert sich die Größe proportional.

Kostengruppe (KG) 500 - Außenanlagen und Freiflächen für „Außenanlagen“

Die Außenanlagen sind durch den AN vollständig und funktionsgerecht herzustellen und schlüsselfertig

zu übergeben. Die Ausführung umfasst alle für den Betrieb der UKuFG erforderlichen Flächen und

Anlagen innerhalb des definierten Baufeldes. Der AN ist für die Koordination sämtlicher Schnittstellen

zu den vorhandenen Anlagen der Liegenschaft in Absprache mit dem Liegenschaftsverantwortlichen

zuständig. Dazu zählen insbesondere die Anbindungen an Medien, die Entwässerung, die

Wegeanbindung sowie die Abstimmung mit bestehenden Versorgungssystemen.

Als Regelfall gilt, dass das Baufeld erschlossen und frei übergeben wird und die Übergabepunkte für

Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation und Wärmeversorgung vorhanden sind. Liegen die

Übergabepunkte außerhalb des Baufeldes, ist der AN verpflichtet, die Leitungsführung bis max. 50m

zum Gebäude herzustellen (enthalten in den Gebäudekosten gem. Baustein 2). Darüberhinausgehende

Anschlussleistungen werden über diesen Baustein 3 erbracht. Im Rahmen der Kalkulation ist davon

auszugehen, dass keine Querungen fremder Infrastruktur (Straße, Wege, Leitungen) erforderlich sind.

Das UKuFG kann in variabler Geometrie (rechteckig, L-Form) innerhalb des definierten Baufeldes

angeordnet werden. Die Ausbildung der umliegenden Flächen, des Antreteplatzes sowie der

verkehrlichen Erschließung ist jeweils an die konkrete Gebäudeform anzupassen.

Die Festlegung auf eine variable Baukörperform entbindet den AN nicht von der Verpflichtung, die

Funktionalität der Außenanlagen sicherzustellen.

KG 510 Erdbau

KG 511 Herstellung

Böschungen sind mit einem Höhen-/Seitenverhältnis flacher als 1:5 anzulegen. Dies bezieht sich auch

die Anlage von Versickerungsmulden/Rückhaltebecken.

KG 520 Gründung, Unterbau

KG 525 Drainagen

Die Leistungen umfassen die dauerhafte Entwässerung der Außenanlagen und dem UKuFG. Hierzu

gehören die Herstellung Regenwasserkanäle, oberirdischen Mulden sowie unterirdischen Rigolen

einschließlich der erforderlichen Schächte, Einlaufbauwerke, Filter- und Speichermaterialien sowie ggf.

Zisternen und Drosselabflüsse.

93

[Seite 94]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Flächenversiegelung ist auf das erforderliche Maß zu begrenzen. Flächen mit verkehrlicher Nutzung

und erhöhter Belastung (Straßen, Zuwegung, Antreteplatz) sind in belastbarer Bauweise (z.B. Asphalt)

auszuführen. Für untergeordnete befestigte Flächen ohne hohe Verkehrsbelastung sind, soweit

technisch möglich, sickerfähiger Bauweise auszuführen. Der AN hat eine Flächenbilanz (versiegelt,

teilversiegelt, unversiegelt) vorzulegen und den hydraulischen Nachweis zu erbringen, dass das

anfallende Niederschlagswasser vorranging auf dem Grundstück versickert oder zurückgehalten wird.

Eine Einleitung in die Kanalisation ist nur zulässig, wenn eine ortsnahe Versickerung nachweislich nicht

möglich ist.

KG 529 sonstiges zur KG 520

Die Befestigungen sind so auszubilden, dass sie den Anforderungen der Bundeswehr genügen,

insbesondere hinsichtlich Belastbarkeit, Dauerhaftigkeit und einfacher Unterhaltung. Die Parkflächen

müssen der Belastung durch LKW (z.B. Feuerwehrlöschfahrzeugklasse HLF 20; Achslast ≥10 t)

standhalten.

Versickerungsfähige Verkehrsflächen sind unter Beachtung der Vorgaben C1-1810/0-6287

herzustellen.

Schotterrasen und Rasengittersteine sind ausschließlich für Feuerwehraufstellflächen zu verwenden.

Auf geschotterte Oberflächen ist eine Deckschicht in Form von Mineralgemisch der Korngröße 0/16

oder Schotterrasensubstrat 0/16 aufzubringen und eine gründliche Verdichtung/Bindung der Oberfläche

sicherzustellen.

Die befestigten Flächen sind in der Regel ohne Bordstein auszuführen und werden ebenso

wie die Tragschichten in abgeböschter Bauweise ausgebildet. Ausgenommen hiervon sind die Fälle, in

denen Bordsteine besondere Zwecke erfüllen, z.B. auf Brücken, Abstellflächen, Parkflächen,

Vorfeldern, Verkehrsinseln oder bei straßenbegleitenden Gehwegen.

KG 530 Verkehrsanlagen

KG 531 Wege

Die Verwendung von Gehwegplatten ist auszuschließen.

KG 532 Straßen

Der AN hat die verkehrliche Anbindung des Gebäudes einschließlich der erforderlichen Zuwegung

herzustellen. Die Zuwegung ist so auszulegen, dass eine Nutzung durch Fußgänger, Anlieferverkehr

und Feuerwehrfahrzeuge (siehe AR C1-1810/0-6287 Grundsätzliche Infrastrukturforderung für

Straßenverkehrsanlagen) in Asphaltbauweise möglich ist.

KG 533 Plätze

Vor dem Gebäude ist ein Antreteplatz (siehe AR C1-1810/0-6287 Grundsätzliche Infrastrukturforderung

für Straßenverkehrsanlagen) für die Nutzung durch die untergebrachten und am Standort tätigen

Personen herzustellen. Der Platz ist robust und witterungsbeständig auszubilden und barrierefrei

zugänglich.

Im unmittelbaren Anschluss an das Gebäude ist ein Traufstreifen herzustellen, der die Fassade schützt

und eine ordnungsgemäße Ableitung von Niederschlagswasser sicherstellt. 94

[Seite 95]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Traufstreifen an Gebäudesockeln sind in Form von Betonsteinplatten (50 cm x 50 cm einreihig)

herzustellen. Die Platten sind im Beton-/Mörtelbett zu verlegen, zudem sind sie mit Kantensteinen,

niveaugleich zur angrenzenden Grünfläche/Verkehrsfläche einzufassen. Alternativ können in diesem

Sinne Drainagebetonstreifen angelegt werden. Die Verwendung von offenen Kies- oder Splittflächen

als Traufstreifen ist auszuschließen.

KG 534 Stellplätze

Im unmittelbaren Umfeld des Gebäudes sind 2 PKW-Stellplätze und 1 LKW-Stellplatz vorzusehen.

Bemessung nach C1-1810/0-6287; Abmessungen nach Raumbedarfsplan PKW-Stellplatz (je 2,50 m x

5,00 m) und LKW-Stellplatz (3,50 m x 25,00m).

Parkplätze in Schräg- und Senkrechtaufstellung, sind mit einem 50 cm breiten Überhangstreifen

(Plattenbelag in gebundener Bauweise) zu versehen. Alternativ können in diesem Sinne

Drainagebetonstreifen angelegt werden.

Die Aufstellfläche des Fahrradunterstellplatz und bzw. Abstellplatz Abfallcontainer ist gepflastert

auszuführen.

KG 540 Baukonstruktionen

Aufgeständerte technische Einrichtungen im Außenbereich, z.B. Metalltreppen, Metallrampen und

Rückkühler, sind zur Minimierung des Pflegeaufwandes auf niveaugleich zu angrenzenden Oberflächen

anzulegenden Ortbetonplatten zu installieren. Die Ortbetonplatten sind mit einem allseitigem Überstand

von mindesten 25 cm zur projizierten Bauteilgrenze der aufgeständerten technischen Einrichtungen

herzustellen.

Aufstellflächen von eingehausten/eingezäunten Objekten und Oberflächen eingehauster/eingezäunter

Funktionsflächen müssen die Wände/Zaunelemente seitlich um mindestens 25 cm überragen und

niveaugleich zu angrenzenden Verkehrs- und Grünflächen hergestellt werden.

KG 545 Überdachungen

KG Nebengebäude 1 - Fahrradunterstellplatz

Vordach mit integriertem Fahrradunterstellplatz zur witterungsgeschützten Abstellmöglichkeit für

mindestens acht Fahrräder. Je Stellplatz ist ein Anlehnbügel oder gleichwertiges System vorzusehen,

mit Mindestbreite je Stellplatz 0,7m; Mindestabstand zw. Fahrrädern 0,5m; Mindesttiefe 2,0m,

Zugangsbreite ≥ 1,5m, Überdachung ≥ 1,5m vor jedem Stellplatz und Mindesthöhe Überdachung 2,2m.

Die Konstruktion ist standsicher, vandalismus- und korrosionsgeschützt, wartungsarm und langlebig

auszubilden. Dach- und Seitenverkleidungen dienen dem Witterungsschutz, Wind- und Regenschutz ist

mindestens auf einer Längsseite sowie einer Stirnseite vorzusehen. Die Seitenverkleidungen müssen

eine Höhe von mindestens 1,8m besitzen. Gleichzeitig ist eine ausreichende Belüftung sicherzustellen.

Die Entwässerung des Daches ist schadlos in die Regenwasserableitung einzubinden. Zur sicheren

Nutzung bei Dunkelheit ist eine funktionsgerechte Beleuchtung mit Bewegungsmelder vorzusehen.

KG Nebengebäude 2 - Überdachung Abfallcontainer

Überdachung für die wettergeschützte Aufstellung von mindestens drei Abfallcontainern (lxbxh) 1,372

x 1,085 x 1,315 m.

95

[Seite 96]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass ein einfaches Ein- und Ausfahren der Container gewährleistet

ist. Die Überdachung muss die gesamte Stellfläche abdecken und mindestens 0,5m seitlichen

Überstand besitzen. Es ist eine mindestens dreiseitige Einhausung mit einer Mindesthöhe von 2,2m

vorzusehen. Die Seitenverkleidung ist mindestens 1,8m hoch auszubilden. Diese schützt vor

Niederschlag und seitlicher Witterungseinwirkung, ermöglicht jedoch gleichzeitig eine ausreichende

Belüftung zur Vermeidung von Geruchsbildung. Die Konstruktion ist robust, vandalismussicher,

pflegeleicht sowie aus langlebigen Materialien herzustellen. Auch hier ist eine schadlose Ableitung des

anfallenden Niederschlagswassers sicherzustellen und eine Beleuchtung vorzusehen, die eine sichere

Nutzung auch in den Abend- und Nachtstunden ermöglicht.

KG 546 Stege

Treppenwangen von Außentreppen dürfen die Treppenstufen nicht überragen, so dass die seitliche

Reinigung/Entwässerung der Treppenstufen in die angrenzenden Flächen nicht behindert wird.

Absturzsicherungen (Geländer) sowie Beleuchtungseinrichtungen von Außentreppen, Mauern und

Hangabstützungen sind auf diesen Objekten zu installieren, nicht jedoch auf den angrenzenden

Grünflächen.

KG 547 Kanal- und Schachtkonstruktionen

Straßenkappen und Schächte aller Art sind auf Grünflächen grundsätzlich niveaugleich zur

umgebenden Bodenoberfläche und überfahrbar anzulegen. In geneigten Geländebereichen ist der

bodengleiche Einbau mittels Ausgleichsringen für Gefällstrecken sicherzustellen.

Nicht überfahrbare Schächte und Straßenkappen allgemein, sind in Grünflächen in runder Form

mindestens 50 cm breit ab Bauteilgrenze ebenerdig zu umpflastern oder sinngemäß in Beton-

/Asphaltbauweise einzufassen. Das Pflaster ist im Beton-/Mörtelbett zu verlegen und mit Mörtel zu

verfugen. Die Überfahrbarkeit durch Geräte mit einem Gewicht von mindestens 2 Tonnen ist zu

gewährleisten.

KG 550 Technische Anlagen

Die Installation von nicht überfahrbaren Objekten wie Lampen-/Kameramasten, Schilder-

/Begrenzungspfosten, Torfeststeller, Erdungsleitungen, Be-/Entlüftungsrohren usw., ist grundsätzlich

auf befestigten Flächen vorzunehmen. Sollte ein Einbau auf Grünflächen unumgänglich sein, sind diese

Objekte in runder Form mindestens 50 cm breit ab Bauteilgrenze ebenerdig und befahrbar zu

umpflastern oder sinngemäß in Beton-/Asphaltbauweise einzufassen. Das Pflaster ist im Beton-

/Mörtelbett zu verlegen und mit Mörtel zu verfugen. Die Überfahrbarkeit durch Geräte mit einem Gewicht

von mindestens 2 Tonnen ist zu gewährleisten.

Sofern der Abstand zwischen nicht überfahrbaren Objekten oder solcher Objekte zu Verkehrsflächen

sowie zu einem Zaun weniger als 1 m beträgt, sind die Einfassungen/Mähkanten absatzfrei zu

verbinden. Stützmauern die an Grünflächen angrenzen, sind in diesem Sinne mit einer Mähkante aus

Rinnenplatten (z.B. 30/15/8) einzufassen. Fugen zwischen Betonwänden/Gabionen und Mähkanten

sind ebenfalls in gebundener Bauweise zu verschließen.

KG 551 Abwasseranlagen

96

[Seite 97]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Anschlussleitung Abwasser (> 50 m): Herstellung einer Abwasseranschlussleitung vom

Hausanschlusspunkt des Gebäudes bis zum Übergabepunkt der Liegenschaft, soweit die Entfernung

mehr als 50 m beträgt.

Erdarbeiten einschließlich Grabenaushub, Verfüllung und Verdichtung; Lieferung und Verlegung der

Abwasserrohre mit ggfs. erforderlichen Schutzmaßnahmen; Herstellung und Einbau von Schächten;

Hauseinführungen, soweit erforderlich; Prüfungen (Dichtheitsprüfung, Kamerabefahrung);

Dokumentation und Bestandsunterlagen nach Vorgaben des AG; Abstimmung mit den

liegenschaftsverantwortlichen Stellen.

Ausführung nach den einschlägigen DIN-Normen (u. a. DIN EN 12056, DIN 1986-100) sowie BFR

Abwasser.

Ein- und Ausläufe von Entwässerungseinrichtungen (Rohrdurchführungen) sind in gebundener

Bauweise einzufassen und niveaugleich zur angrenzenden Bodenoberfläche anzulegen. Für einen

absatzfreien/niveaugleichen Einbau sind entsprechend angeschrägte Böschungsstücke zu verwenden.

Die Einfassungen (Böschungspflaster/Steindeckwerke) der Rohrdurchführungen sind im Beton-

/Mörtelbett auszuführen und mit Mörtel zu verfugen.

KG 552 Wasseranlagen

Anschlussleitung Trinkwasser (> 50 m): Herstellung einer Trinkwasseranschlussleitung vom

Hausanschlusspunkt des Gebäudes bis zum Liegenschaftsnetz, soweit die Entfernung mehr als 50 m

beträgt. Erdarbeiten einschließlich Grabenaushub, Verfüllung und Verdichtung; Lieferung und

Verlegung der Leitungen ggfs. erforderlichen Schutzmaßnahmen; Herstellung und Einbau von

Schächten und Armaturen; Hauseinführungen, soweit erforderlich; Prüfungen (z. B. Druckprobe,

Spülung); Dokumentation und Bestandsunterlagen nach Vorgaben des AG; Abstimmung mit den

liegenschaftsverantwortlichen Stellen. Ausführung nach DVGW-Regelwerk (u. a. W 400, W 551) sowie

der Trinkwasserverordnung.

Vor dem Gebäude ist ein für den Erstangriff der Feuerwehr ein Überflurhydrant mit einen Förderstrom

von mindestens 400 l/min (24 m³/h) bei mindestens 1,5 bar Fließdruck vorzusehen. Dieser darf max. 80

m vom geometrischen Mittelpunkt des zu schützenden Objektes entfernt sein Überflurhydrant für die

Gefahrenabwehr (400 l/min) vorzusehen.

Das Löschwasser ist Bestandteil der Wasserversorgung und gemäß BFR Wasserversorgung

auszuführen. Hierzu zählt auch die Lieferung und Einbau eines oder mehrerer unterirdischer

Löschwasserbehälter nach DIN 14230 mit einem nutzbaren Volumen von mindestens 192 m³ zur

Bereitstellung von Löschwasser im Brandfall, einschließlich aller erforderlichen Armaturen,

Domschächte, Entlüftungen und Sauganschlüssen (Storz A). Die Befüll- und Entnahmestelle ist gemäß

DIN 4066 „Löschwasserentnahme [Angabe m³]“ dauerhaft zu kennzeichnen und für die

Feuerwehrfahrzeuge dauerhaft nutzbar und zugänglich herzustellen.

KG 554 Wärmeversorgungsanlagen

Wärme-/Fernwärmeanschlussleitung (> 50 m): Herstellung einer Wärme-/Fernwärmeanschlussleitung

vom Hausanschlusspunkt des Gebäudes bis zum Übergabepunkt der Liegenschaft, soweit die

Entfernung mehr als 50 m beträgt.

97

[Seite 98]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Erdarbeiten einschließlich Grabenaushub, Verfüllung und Verdichtung; Lieferung und Verlegung von

Vor- und Rücklaufleitungen mit ggfs. erforderlichen Schutzmaßnahmen (z. B. vorgedämmte

Rohrsysteme); Herstellung und Einbau erforderlicher Schächte; Hauseinführungen, soweit erforderlich;

Prüfungen (z. B. Druckprüfung, Dichtheitsprüfung); Dokumentation und Bestandsunterlagen nach

Vorgaben des AG; Abstimmung mit den liegenschaftsverantwortlichen Stellen.

Ausführung nach AGFW-Regelwerk FW 401–FW 605 sowie den einschlägigen DIN-Normen (u.a. DIN

EN 13941 verlegte Rohrleitungen für Fernwärme).

KG 556 Elektrische Anlagen

Anschlussleitung Strom (> 50 m): Herstellung einer Stromanschlussleitung vom Hausanschlusspunkt

des Gebäudes bis zum Übergabepunkt der Liegenschaft, soweit die Entfernung mehr als 50 m beträgt.

Erdarbeiten einschließlich Grabenaushub, Verfüllung und Verdichtung; Lieferung und Verlegung der

Stromkabel mit ggfs. erforderlichen Schutzmaßnahmen; Herstellung und Einbau von Kabelschächten;

Hauseinführungen, soweit erforderlich; Prüfungen und Kabelmessungen; Dokumentation und

Bestandsunterlagen nach Vorgaben des AG; Abstimmung mit den liegenschaftsverantwortlichen

Stellen. Ausführung nach den einschlägigen DIN-Normen (u.a. DIN VDE 0100, DIN EN 61439) und VDI

Vorgaben.

Der AN hat eine funktionsgerechte Beleuchtung der Zuwegung und des Antreteplatzes herzustellen.

KG 557 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen, Automation

Anschlussleitung IT/Daten (> 50 m): Herstellung einer IT-/Datenanschlussleitung vom

Hausanschlusspunkt des Gebäudes bis zum Übergabepunkt der Liegenschaft, soweit die Entfernung

mehr als 50 m beträgt.

Erdarbeiten einschließlich Grabenaushub, Verfüllung und Verdichtung; Lieferung und Verlegung der

Datenleitungen mit ggfs. erforderlichen Schutzmaßnahmen; Herstellung und Einbau von Schächten;

Hauseinführungen, soweit erforderlich; Prüfungen (z. B. Kabelmessung); Dokumentation und

Bestandsunterlagen nach Vorgaben des AG; Abstimmung mit den liegenschaftsverantwortlichen

Stellen. Ausführung nach HB IT-Leitungsnetze, sowie den einschlägigen Normen DIN EN 50173, DIN

EN 50174.

KG 560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen

Die Installation von nicht überfahrbaren Objekten wie Flaggen-/Lampen-/Kameramasten, Schilder-

/Begrenzungspfosten, Fahrradständer usw., ist grundsätzlich auf befestigten Flächen vorzunehmen.

Sollte ein Einbau auf Grünflächen unumgänglich sein, sind diese Objekte in runder Form mindestens

50 cm breit ab Bauteilgrenze ebenerdig zu umpflastern oder sinngemäß in Beton-/Asphaltbauweise

einzufassen. Das Pflaster ist im Beton-/Mörtelbett zu verlegen und mit Mörtel zu verfugen. Die

Überfahrbarkeit durch Geräte mit einem Gewicht von mindestens 2 Tonnen ist zu gewährleisten.

Sofern der Abstand zwischen nicht überfahrbaren Objekten oder solcher Objekte zu Verkehrsflächen

sowie zu einem Zaun weniger als 1 m beträgt, sind die Einfassungen/Mähkanten absatzfrei zu

verbinden.KG 561 Allgemeine Einbauten

Im Vorbereich des Gebäudes ist ein Fahnenmast aufzustellen. Falls Flaggenmasten nicht in oder an

befestigten Flächen liegen, erhalten sie einen bis zu 0,80 m breiten Zugangsweg. Der Flaggenmast ist 98

[Seite 99]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

mit einer mind. 50 cm breiten befahrbaren Mähkante zu versehen, die wie auch der Zugangsweg

niveaugleich zum angrenzenden Gelände anzulegen ist.

Eine Ausstattung der Außenanlagen mit Sitzgelegenheiten, Bänken oder Abfallbehältern ist nicht

vorgesehen. Pflanzbehälter, Rankgerüste und Fassadenbegrünungen sind nicht vorzusehen.

KG 570 Freianlagen

KG 571 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung

Die Freianlagen sind mit pflegeleichten Rasenflächen zu versehen. Darüber hinaus sind Sträucher als

gestalterische und funktionale Bepflanzung vorzusehen. Die Erstellung eines Pflanz. und

Begrünungsplans ist durch den AN zu erstellen und mit dem AG abzustimmen sowie dem

Geländebetreuungsdienst der BwDLZ.

KG 574 Rasen und Saatflächen

Vor Abschluss der Baumaßnahme sind alle in Anspruch genommenen Grün- und Außenflächen restlos

von allen Baurückständen zu beräumen und in einen fachgerechten Zustand zu versetzen.

Beschädigungen wie Aufgrabungen und Fahrspuren, auch an den umliegenden Flächen, sind

qualifiziert zu reparieren.

Zur Herstellung/Wiederherstellung der Grünflächen sind Einsaat und Feinplanum gemäß DIN 18917

(Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Rasen und Saatarbeiten) auszuführen. Zur Einsaat ist RSM

2.3 Gebrauchsrasen zu verwenden.

Die Korngröße des Oberbodens darf 2 cm nicht überschreiten. Bei wiedereingebautem Oberboden ist

die angegebene Korngröße durch sorgfältiges Absammeln sicherzustellen. Dies betrifft auch die

Bereiche geräumter Baustoff-/Erdlager sowie verfüllter Leitungsgräben und dort angrenzender zur

Zwischenlagerung von Bodenmaterial genutzter Seitenräume.

Zur Sicherstellung eines regelgerechten Anwuchserfolges ist eine Fertigstellungspflege nach DIN 18917

vorzusehen.

Die letzte Mahd der Grünflächen vor der Übergabe der BM darf nicht länger als 2 Wochen zurückliegen.

KG 590 Besondere Anforderungen

Der AN ist verpflichtet, die Schnittstellen zu den Bestandsanlagen der Liegenschaft eigenverantwortlich

zu planen, abzustimmen und umzusetzen.

99

[Seite 100]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

3.1. Technische Bearbeitung „Außenanlagen“

Technische Bearbeitung umfasst die vom AN zu erbringenden planerischen und dokumentarischen

Leistungen, die zur technischen Vorbereitung, Ausführung und Nachweisführung des jeweiligen

Bausteins erforderlich sind.

3.1.1. Planung (standortspezifisch)

Der AN hat für die Außenanlagen eine vollständige

standortspezifische Planung zu erstellen.

Diese umfasst die Flächenaufteilung, Geländemodellierung,

Wegebau, Entwässerung, Vegetationsflächen, Beleuchtung

und alle weiteren funktionalen und technischen Bestandteile

der Außenanlagen.

Die Planung ist in Abstimmung mit den Vorgaben des AG zu

erarbeiten und rechtzeitig zur Ausführung bereitzustellen.

Menge 1 psch

3.1.2. Dokumentation

Der AN hat sämtliche für die Außenanlagen relevanten

Unterlagen vollständig zu dokumentieren.

Die Dokumentation umfasst Planungsunterlagen, technische

Nachweise, Vermessungsdaten, Material- und Pflanzlisten,

Entwässerungs- und Oberbodennachweise sowie

gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen.

Alle Unterlagen sind digital zu übergeben und müssen den

tatsächlichen Ausführungsstand widerspiegeln.

Menge 1 psch

3.2. Herstellung „Außenanlagen“

Herstellung der Außenanlagen.

Die Einheitspreise für die Leistungen des Bausteins 3 beinhalten sämtliche für die funktionsgerechte

und vollständige Herstellung der Außenanlagen erforderlichen Leistungen. Dazu zählen insbesondere

auch Leistungen, Bauteile und Konstruktionen, die keiner einzelnen Position eindeutig zugeordnet

werden können, wie konstruktive Nebenleistungen, technische Nebenanlagen sowie sonstige

übergreifende Maßnahmen. Ebenfalls umfasst sind die im Kapitel B beschriebenen Planungs- und

Nachweisleistungen des Auftragnehmers, soweit sie zur Herstellung der Außenanlagen erforderlich

sind.

Soweit Leistungen in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich einer Position zugeordnet sind, sind

diese in die Einheitspreise dieser Position einzukalkulieren.

100

[Seite 101]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Im Übrigen sind übergreifende Leistungen vom Auftragnehmer vorrangig funktional den jeweiligen

Positionen zuzuordnen und in deren Einheitspreise einzukalkulieren. Sofern eine eindeutige Zuordnung

zu einer einzelnen Position nicht möglich ist, sind die Leistungen entsprechend ihrem Anteil an der

Gesamtleistung sachgerecht auf die betroffenen Positionen des Bausteins 3 zu verteilen.

3.2.1. Unterbau

Herstellung der Unterbaukonstruktionen für Verkehrs- und

Freiflächen einschließlich erforderlicher Maßnahmen für

regelwerkskonformen Unterbau (z.B. Verdichtung)

Schottertragschichten und Frostschutzschichten

Menge 3000 m²

3.2.2. Zuwegung

Herstellung der Zuwegung zum Gebäude einschließlich

Befestigung, Entwässerungseinrichtungen/- maßnahmen,

Randbefestigungen und Anbindung/Übergänge an bestehende

Verkehrsflächen; nutzbar für Fußgänger, Anlieferverkehr und

Feuerwehrfahrzeuge.

Menge 500 m²

3.2.3. Straßen

Herstellung von Straßen nach C1-1810/0-6287 im Vorbereich

des Gebäudes, einschließlich Entwässerungseinrichtungen/-

maßnahmen, Randbefestigungen und Anbindung/Übergänge

an bestehende Verkehrsflächen; nutzbar für temporären

Schwerlastverkehr

Menge 700 m²

3.2.4. Antreteplatz

Herstellung eines Antreteplatzes im Vorbereich des Gebäudes;

dauerhaft befestigt, robust, witterungsbeständig, einschließlich

Entwässerungseinrichtungen/-maßnahmen,

Randbefestigungen und barrierefrei zugänglich nach C1-

1810/0-6287 Grundsätzliche Infrastrukturforderung für

Straßenverkehrsanlagen.

Menge 480 m²

3.2.5. Traufstreifen

101

[Seite 102]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Herstellung eines Traufstreifens um unmittelbaren Anschluss

an das Gebäude zur Fassadensicherung und

ordnungsgemäßen Ableitung von Niederschlagswasser.

Menge 250 m

3.2.6. Regenwasserkanal (> 50 m)

Herstellung eines Regenwasserkanals einschließlich

Schächten, Einlaufbauwerken und Leitungsführung bis zu den

vorgesehenen Übergabepunkten. Planung, Dimensionierung

und Nachweisführung nach DIN 1986-100, DIN EN 12056,

DWA-A 138 mit Dichtigkeitsprüfung und Befahrung nach DIN

EN 1610.

Menge 8 50 m

3.2.7. Anschlussleitung Abwasser (> 50 m)

Anschlussleitung Abwasser, vom Hausanschlusspunkt bis

Übergabepunkt, inkl. Erdarbeiten, Schutzrohre, Schächte,

Hauseinführungen, Prüfungen, Dokumentation.

Menge 50 m

3.2.8. Anschlussleitung Trinkwasser (> 50 m)

Anschlussleitung Trinkwasser, vom Hausanschlusspunkt bis

Übergabepunkt, inkl. Erdarbeiten, Schutzrohre, Schächte,

Hauseinführungen, Prüfungen, Dokumentation. Diese Leitung

dient auch als Löschwasserleitung mit Überflurhydrant.

Menge 50 m

3.2.9. Anschlussleitung Wärme (> 50 m)

Anschlussleitung Wärme, vom Hausanschlusspunkt bis

Übergabepunkt, inkl. Erdarbeiten, Schutzrohre, Schächte,

Hauseinführungen, Prüfungen, Dokumentation;

Menge 50 m

3.2.10. Anschlussleitung Strom (> 50 m)

Anschlussleitung Strom, vom Hausanschlusspunkt bis

Übergabepunkt, inkl. Erdarbeiten, Schutzrohre, Schächte,

Hauseinführungen, Prüfungen, Dokumentation.

Menge 50 m

102

[Seite 103]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

3.2.11. Anschlussleitung IT/Daten (> 50 m)

Anschlussleitung IT/Daten, vom Hausanschlusspunkt bis

Übergabepunkt, inkl. Erdarbeiten, Schutzrohre, Schächte,

Hauseinführungen, Prüfungen, Dokumentation.

Menge 50 m

3.2.12. Regenwassermulde

Herstellung oberirdischer Versickerungsmulden einschließlich

Oberflächenmodellierung, Böschungssicherung, Rinnen und

Einlaufbauwerken. Planung, Dimensionierung und

Nachweisführung nach DIN 1986-100, DWA-A 138.

Menge 300 m²

3.2.13. Regenwasserrigole

Herstellung von unterirdischen Rigolenanlagen einschließlich

Filter- und Speichermaterialien sowie ggf. Drosselabfluss.

Planung, Dimensionierung und Nachweisführung nach DIN

1986-100, DWA-A 138.

Menge 20 m

3.2.14. PKW/LKW-Stellflächen

Herstellung von PKW/LKW-Stellplätzen (PKW je 2,50 m x 5,00

m) und LKW-Stellplatz 3,50 m x 25,00m) einschließlich

Befestigung, Markierung und Oberflächenentwässerung.

Menge 113 m²

3.2.15. Beleuchtung

Herstellung einer funktionsgerechten Beleuchtung für

Zuwegung, Antreteplatz und Stellplätze mit

vandalismussicheren LED-Leuchten, inkl. erforderliche

Zuleitungen.

Menge 12 Stück

3.2.16. Fahnenmast

Aufstellung eines Fahnenmast im Vorbereich des Gebäudes

einschließlich Fundament und Nebenleistungen.

Menge 1 Stück

103

[Seite 104]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

3.2.17. Rasenfläche

Herstellung von pflegeleichten Rasenflächen im Bereich der

Freianlagen; ggf. Anpassung an naturschutzrechtliche

/genehmigungsrechtliche Auflagen, inkl. einer

Feuerwehraufstellflächen mittels Rasengittersteinen.

Menge 3000 m²

3.2.18. Sträucher

Pflanzung von Sträuchern als gestalterische und funktionale

Bepflanzung (inkl. Bodenbearbeitung und Einfassung der

Pflanzfläche).

Menge 100 Stück

3.2.19. Nebengebäude 1 – Fahrradunterstand

Herstellung im Vorbereich des Gebäudes als freistehendes

Nebengebäude; dauerhaft befestigt, robust,

witterungsbeständig und barrierefrei zugänglich. Für acht

Fahrräder mit Anlehnbügel oder gleichwertigen System, mit

einer Mindesthöhe 2,2m. Außenwand mindestens auf einer

Längsseite sowie einer Stirnseite vorzusehen.

Im Bereich der Freianlagen; ggf. Anpassung an

naturschutzrechtliche /genehmigungsrechtliche Auflagen.

Menge 1 Stück

3.2.20. Nebengebäude 2 – Überdachung Abfallcontainer

Überdachung für die wettergeschützte Aufstellung von

mindestens drei Abfallcontainern. Mindestens dreiseitige

Einhausung mit einer Höhe von 2,2m.

Menge 1 Stück

3.2.21. Löschwasserbehälter

Lieferung und Einbau Löschwasserbehälter nach DIN 14230

mit Löschwasservolumen 192 m³, einschließlich aller

erforderlichen Armaturen, Domschächte, Entlüftungen und

Anschlüsse, Kennzeichnung nach DIN 4066 sowie

erforderlicher Dichtigkeits- und Funktionsprüfungen.

Menge 1 Stück

104

[Seite 105]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

3.3. Betrieb „Außenanlagen“

entfällt

3.4. Rückbau „Außenanlagen“

entfällt

105

[Seite 106]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

  1. Baustein 4 - „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung“

Beschreibung „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung“

Der AN stellt eine temporäre Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für das Unterkunfts- und

Funktionsgebäude bereit, die eine durchgehende Versorgung in Trinkwasserqualität gemäß

Trinkwasserverordnung sowie eine sichere und genehmigungskonforme Abwasserentsorgung

gewährleistet.

Die Interimslösung ist eine Brückenlösung, die solange betrieben wird, bis ein dauerhafter Anschluss

an das Bestandsnetz oder an eine anderweitige Zielstruktur hergestellt ist. Die Versorgung muss für die

Dauer von bis zu 2 Jahren (mit Option der Verlängerung), 24/7 unterbrechungsfrei gewährleistet sein

und ist unabhängig von einem Anschluss an das örtliche Netz zu betreiben.

Der AN ist ausschließlich für die Errichtung, den Betrieb und den Rückbau der Interimslösung

verantwortlich, sofern dieser Baustein beauftragt wird.

Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über eine Pauschale in €/Tag. Sämtliche Leistungen Betrieb,

Wartung sind in der Tagespauschale enthalten. Verbrauchsabhängige Kostenbestandteile

(insbesondere Energie-, Kraftstoff- und vergleichbare Betriebskosten) sind nicht Bestandteil der

pauschalen Vergütung und werden auf Nachweis nach tatsächlichem Aufwand vergütet.

4.1. Herstellung, Betrieb, Rückbau „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung“

Herstellung:

Der AN plant, liefert und errichtet die erforderlichen Anlagen zur Interims Trinkwasserversorgung und

Abwasserentsorgung als oberirdische, in Auffangwannen aufgestellte Sammeltanks. Für die

Trinkwasserversorgung ist eine Versorgungskapazität in Trinkwasserqualität nach

Trinkwasserverordnung bereitzustellen. Die Bemessung erfolgt auf Grundlage eines spezifischen

Verbrauchs von 90 Litern pro Person und Tag. Hieraus ergeben sich folgende Bemessungsgrundlagen:

• UKuFG 240(+60) mit 300 Personen: ca. 27 m³ pro Tag

• UKuFG 192(+54) mit 246 Personen: ca. 22 m³ pro Tag

• UKuFG 144(+46) mit 190 Personen: ca. 17 m³ pro Tag

• UKuFG 160 mit 160 Personen: ca. 15 m³ pro Tag

Für jede Gebäudegröße ist eine Speichervolumen von mindestens drei Tagen sicherzustellen. Daraus

ergibt sich ein erforderliches Speichervolumen von rund 85 m³ beim UKuFG 240(+60), rund 70 m³ beim

UKuFG 192(+54), rund 55 m³ beim UKuFG 144(+46), sowie 45 m³ beim UKuFG 160. Die Speicher sind

in mehreren parallel geschalteten Tanks zu realisieren, sodass Redundanz, Betriebssicherheit und die

Möglichkeit zur Reinigung und Wartung gewährleistet sind.

Die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung ist ebenfalls über abflussdichte, oberirdische Sammeltanks

mit einem Speichervermögen für drei Tage zu gewährleisten. Die erforderlichen Anschlussleitungen

innerhalb des Baufeldes sind durch den AN herzustellen. Die Abwasseranlagen sind mit geeigneten

Überfüllsicherungen, Füllstandsanzeigen und Leckageüberwachungen auszurüsten.

106

[Seite 107]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Der AN hat eine befahrbare Zufahrt (Länge mind. 30m) sowie eine tragfähige, ebene Aufstellfläche für

Tankwagen zur Befüllung und Entleerung der Interimstanks herzustellen. Die Fläche ist ganzjährig

nutzbar, witterungsbeständig und für Achslasten bis 10 t ausgelegt.

Der AN hat alle notwendigen Genehmigungen einzuholen, die Anlage spätestens zum Probebetrieb der

UKuFG in Betrieb zu nehmen und die Funktionsfähigkeit nachzuweisen.

Betrieb:

Der AN betreibt die Interimslösung als Full-Service Leistung. In der Pauschale enthalten sind die

vollständige Versorgung der Gebäude mit Trinkwasser in der erforderlichen Qualität und Menge sowie

die sichere Entsorgung des Abwassers. Hierzu zählen insbesondere die regelmäßige Befüllung der

Trinkwassertanks durch Tankwagen, die ordnungsgemäße Entleerung und Abfuhr des Abwassers

durch Saugfahrzeuge, sämtliche Transporte, Betriebsmittel, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen,

Verbrauchsmaterialien, erforderliche Laboruntersuchungen und Hygieneprüfungen, die redundante

Auslegung von Pump- und Drucksystemen, sowie die automatische Steuerung und Überwachung der

Füllstände.

Der AN richtet eine zentrale Stör-, Schadens- und Gefahrenmeldestelle ein, die durchgängig 24 Stunden

am Tag von der Auftrags- und Störungsannahmestelle des BwDLZ erreichbar ist. Bei eingegangenen

Meldungen beim AN ist unverzüglich eine Fehlerdiagnose und Einschätzung der Gefährdungen

vorzunehmen und Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren einzuleiten. Können Störungen oder

Schäden, die zu unmittelbaren Einschränkungen der Nutzung oder zu Gefährdungen führen, nicht bis

maximal sechs Stunden nach Störungs- oder Schadensmeldung beim AN beseitigt werden, ist dies

unverzüglich nach dem Erkennen dieses Sachverhaltes des Auftrags und Störungsannahmestelle des

BwDLZ zu melden. Hierzu sind Angaben zu den eingeleiteten und noch einzuleitenden Schritten sowie

eine Prognose zum zeitlichen Verlauf der Störungs- oder Schadensbeseitigung abzugeben.

Nachfüllungen und Entsorgungsfahrten müssen spätestens innerhalb von 24 Stunden nach

Anforderung erfolgen. Alle Betriebs-, Wartungs- und Entsorgungsvorgänge sind lückenlos zu

dokumentieren und dem Auftraggeber nachzuweisen.

Rückbau:

Nach Ende der Nutzung oder nach Herstellung der dauerhaften Medienversorgung durch Dritte ist die

Interimslösung vollständig zurückzubauen. Der AN hat den Rückbau einschließlich Abtransport und

ordnungsgemäßer Entsorgung von Restmengen sowie die Wiederherstellung der Oberflächen

durchzuführen. Der Nachweis über den ordnungsgemäßen Rückbau und die Entsorgung ist dem

Auftraggeber vorzulegen.

Im Zuge des Rückbaus stellt der AN den endgültigen Anschluss des UKuFG an das ertüchtigte

Wasssver- und Abwasserentsorgungsnetz der Liegenschaft her. Der AN führt alle hierfür erforderlichen

Umschlussarbeiten, Anpassungen und Nebenleistungen aus.

4.1.1. „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung UKuFG 240 (+60)“

Betrieb: „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung UKuFG

240 (+60)“

107

[Seite 108]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Betrieb der Interimslösung inkl. Vollservice Leistung:

Versorgung mit Trinkwasser, Abwasserentsorgung,

Befüllung/Abfuhr per Tankwagen, Wartung, Instandhaltung,

Hygieneüberwachung, 24/7-Bereitschaft mit max. 6 h

Reaktionszeit, Dokumentation. UKuFG 240 (+60).

Menge 365 Tage

4.1.2. „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung UKuFG 192 (+54)“

Betrieb: „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung UKuFG

192 (+54)“

wie Pos.4.1.1, jedoch UKuFG 192 (+54)

Menge 365 Tage

4.1.3. „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung UKuFG 144 (+46)“

Betrieb: „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung UKuFG

144 (+46)“

wie Pos. 4.1.1, jedoch UKuFG 144 (+46).

Menge 365 Tage

4.1.4. „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung UKuFG 160“

Betrieb: „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung UKuFG

160“

wie Pos. 4.1.1, jedoch UKuFG 160.

Menge 365 Tage

4.1.5. „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung UKuFG“ Herstellung

Herstellung und Inbetriebnahme: „Interim Wasserver- und

Abwasserentsorgung UKuFG“

Eine Interimslösung für Wasserver- und Abwasserentsorgung,

bestehend aus oberirdischen Sammeltanks mit drei Tagen

Bevorratung. Leistungen: Planung, Genehmigungen,

Lieferung, Aufbau, Anschluss, Funktionsprüfung.

Menge 1 psch

4.1.6. „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung UKuFG“ Rückbau

Rückbau: „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung

UKuFG“

108

[Seite 109]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Rückbau der Interimslösung inkl. Abtransport, Entsorgung von

Restmengen, Wiederherstellung Oberfläche.

Menge 1 psch

109

[Seite 110]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

  1. Baustein 5 - „Interim Stromversorgung“

Beschreibung „Interim Stromversorgung“

Der AN stellt eine temporäre, netzunabhängige Stromversorgung ausschließlich für Allgemeinstrom

(Beleuchtung, IT/Netzwerk, Steckdosenlasten, Haustechnik-Grundlast; ohne Wärmeerzeugung, ohne

Großküche) bereit. Die Interimslösung ist eine Brückenlösung bis zum späteren Netzanschluss bzw. zur

Zielstruktur und wird 24/7 betrieben.

Die Versorgung ist für die Dauer von bis zu 2 Jahren mit Option auf Verlängerung im 24/7-Betrieb

aufrechtzuerhalten. Der AN ist für Planung, Herstellung, Betrieb und Rückbau der Anlage vollumfänglich

verantwortlich. Die Vergütung erfolgt ausschließlich als Full-Service-Leistung in €/Tag, sämtliche

Leistung Betrieb, Wartung, Brennstoffversorgung sind in der Tagespauschale enthalten.

Verbrauchsabhängige Kostenbestandteile (insbesondere Energie-, Kraftstoff- und vergleichbare

Betriebskosten) sind nicht Bestandteil der pauschalen Vergütung und werden auf Nachweis nach

tatsächlichem Aufwand vergütet.

Bemessungsgrundlagen (nur Allgemeinstrom, inkl. Büros & Teeküchen):

• Personenlast: 0,6 kW/Person, +20 % Reserve, cos φ = 0,9

• Bis zu 6 Teeküchen pro Standort, je Teeküche pauschal 6 kVA

• N+1-Redundanz verpflichtend

• Tankbevorratung ≥ 72 h Dauerbetrieb (Lastannahme 60–70 %), Kraftstoff EN 590 Diesel

• Schallschutz: Einhaltung TA Lärm – Mischgebiet (60 dB(A) Tag / 45 dB(A) Nacht) am

Immissionsort

Resultierende Auslegung (aufgerundet):

• UKuFG 240 (+60): ≈ 276 kVA → N+1: 2×300 kVA

• UKuFG 192 (+54): ≈ 230 kVA → N+1: 2×250 kVA

• UKuFG 144 (+46): ≈ 183 kVA → N+1: 2×200 kVA

• UKuFG 160: ≈ 164 kVA → N+1: 2×165 kVA

Der AN hat eine befahrbare Zufahrt (Länge mind. 30m) sowie eine tragfähige, ebene Aufstellfläche für

Tankwagen zur Befüllung der Tanks herzustellen. Die Fläche ist ganzjährig nutzbar,

witterungsbeständig und für Achslasten bis 10 t ausgelegt.

5.1. Herstellung, Betrieb, Rückbau „Interim Stromversorgung“

Herstellung:

Der AN plant, liefert und errichtet mobile Netzersatzanlagen inkl. Nebenanlagen als oberirdische, mobile

Lösung pro Standort, N+1-redundant (synchroner Parallelbetrieb, automatische Lastübernahme).

Leistungen inkl.: Planung, ggf. Anzeige/Genehmigungen, Lieferung, Aufstellung, Fundament-

/Aufstellflächen (reversibel), Einspeise-/Verteilerschränke, Kabel/Brücken, Schutz- &

Selektivitätskonzept (TN-S hinter Aggregat, RCD/Überstromschutz, Erdung/PA), Automatikstart/ATS,

Abgasanlage, doppelwandige Tanks mit Leckage- & Füllstandsüberwachung, Schallschutz,

Inbetriebnahme inkl. Funktions- und Lasttests, Dokumentation.

110

[Seite 111]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Es sind geeignete, dem temporären Charakter entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Boden-

und Gewässerverunreinigungen vorzusehen, z. B. mobile Auffangwannen, Schutzfolien oder

gleichwertige Systeme.

Der AN hat alle notwendigen Genehmigungen einzuholen, die Anlage spätestens zum Probebetrieb der

UKuFG in Betrieb zu nehmen und die Funktionsfähigkeit nachzuweisen.

Betrieb:

Full-Service-Leistung inkl. 24/7-Betrieb. Der AN richtet eine zentrale Stör-, Schadens- und

Gefahrenmeldestelle ein, die durchgängig 24 Stunden am Tag von der Auftrags- und

Störungsannahmestelle des BwDLZ erreichbar ist. Bei eingegangenen Meldungen beim AN ist

unverzüglich eine Fehlerdiagnose und Einschätzung der Gefährdungen vorzunehmen und Maßnahmen

zur Abwendung von Gefahren einzuleiten. Können Störungen oder Schäden, die zu unmittelbaren

Einschränkungen der Nutzung oder zu Gefährdungen führen, nicht bis maximal sechs Stunden nach

Störungs- oder Schadensmeldung beim AN beseitigt werden, ist dies unverzüglich nach dem Erkennen

dieses Sachverhaltes des Auftrags und Störungsannahmestelle des BwDLZ zu melden. Hierzu sind

Angaben zu den eingeleiteten und noch einzuleitenden Schritten sowie eine Prognose zum zeitlichen

Verlauf der Störungs- oder Schadensbeseitigung abzugeben.

Betankung/Kraftstofflogistik, Routine- & Intervallwartung, Instandhaltung, Notdienst (Reaktionszeit ≤ 6

h ab Störungsmeldung), Betriebsstoffe/Ersatzteile, Sicherheits- & Wiederholungsprüfungen (u. a. RCD,

Schleife/Isol.), Emissions- & Schall-Compliance, Betriebsbuch/Dokumentation, Lastmanagement &

Spitzenlastüberwachung, periodische Lasttests im Redundanzwechsel.

Rückbau:

Nach Ende der Nutzung bzw. nach Herstellung des Netzanschlusses wird die Anlage vollständig

rückgebaut. Leistungen: Außerbetriebnahme, Demontage, Abtransport, ordnungsgemäße Entsorgung

von Restmengen (Betriebsstoffe), Wiederherstellung der Oberflächen,

Abschlussdokumentation/Nachweise.

Im Zuge des Rückbaus stellt der AN den endgültigen Anschluss des UKuFG an das ertüchtigte

Stromnetz der Liegenschaft her. Der AN führt alle hierfür erforderlichen Umschlussarbeiten,

Anpassungen und Nebenleistungen aus.

5.1.1. „„Interim Stromversorgung UKuFG 240 (+60)“

Betrieb: Interim Stromversorgung UKuFG 240 (+60).

Full-Service-Leistung inkl. 24/7-Betrieb/Überwachung,

Menge 365 Tage

5.1.2. „Interim Stromversorgung UKuFG 192 (+54)“

wie Pos. 5.1.1, jedoch UKuFG 192 (+54); jedoch 2×250 kVA

Menge 365 Tage

5.1.3. „Interim Stromversorgung UKuFG 144 (+46)“ 111

[Seite 112]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

wie Pos. 5.1.1, jedoch UKuFG 144 (+46), jedoch 2×200 kVA

Menge 365 Tage

5.1.4. „Interim Stromversorgung UKuFG 160“

wie Pos. 5.1.1, jedoch UKuFG 160, jedoch 2×165 kVA

Menge 365 Tage

5.1.5. „Interim Stromversorgung UKuFG“ Herstellung

Herstellung: Interim Stromversorgung UKuFG

Bereitstellung mit kompletter Peripherie, Anschluss an

Gebäudeverteilungen, Prüfungen und Dokumentation.

Menge 1 psch

5.1.6. „Interim Stromversorgung UKuFG“ Rückbau

Rückbau: Interim Stromversorgung UKuFG.

Außerbetriebnahme, Demontage, Abtransport,

ordnungsgemäße Entsorgung von Restmengen

(Betriebsstoffe), Wiederherstellung der Oberflächen.

Menge 1 psch

112

[Seite 113]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

  1. Baustein 6 - „Interim Wärmeversorgung“

Beschreibung „Interim Wärmeversorgung“

Der AN stellt eine temporäre Wärmeversorgung für die Unterkunfts- und Funktionsgebäude UKuFG 240

(+60), 192 (+54),144 (+46) und 160 bereit. Die Interimslösung dient als Brückenversorgung bis zum

Anschluss an die dauerhafte Wärmeversorgung der Liegenschaft und muss eine unterbrechungsfreie

Bereitstellung von Heizwärme sowie die hygienisch einwandfreie Trinkwassererwärmung sicherstellen.

Die Versorgung ist für die Dauer von bis zu 2 Jahren mit Option auf Verlängerung im 24/7-Betrieb

aufrechtzuerhalten. Der AN ist für Planung, Herstellung, Betrieb und Rückbau der Anlage vollumfänglich

verantwortlich. Die Vergütung erfolgt ausschließlich als Full-Service-Leistung in €/Tag, sämtliche

Leistungen einschließlich Betrieb, Wartung, Brennstoffversorgung sind in der Tagespauschale

enthalten.

Verbrauchsabhängige Kostenbestandteile (insbesondere Energie-, Kraftstoff- und vergleichbare

Betriebskosten) sind nicht Bestandteil der pauschalen Vergütung und werden auf Nachweis nach

tatsächlichem Aufwand vergütet.

6.1. Herstellung, Betrieb, Rückbau „Interim Wärmeversorgung“

Herstellung:

Der AN plant, liefert und errichtet eine geeignete Interimslösung zur Wärmeversorgung. Diese umfasst

eine mobile Wärmeerzeugungsanlage (z. B. Heizcontainer mit Pelletheizungen, [Öl- oder Gasbrennern

nachrangig], Fernwärme-Übergabestation oder vergleichbares System) einschließlich aller

erforderlichen Nebenanlagen, Anschlüsse und Steuerungseinrichtungen.

Die Auslegung erfolgt auf Grundlage einer Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 für die jeweilige

Gebäudegröße, bzw. für den Leistungsbedarf zur Trinkwassererwärmung. Die Bemessung der

Trinkwassererwärmung erfolgt mit einem spezifischen Verbrauch von 90 l/Person·Tag, wovon 40 % als

Warmwasser mit einer Zapftemperatur von 60 °C anzusetzen sind.

Für jede Gebäudegröße ist eine Brennstoffbevorratung von mindestens 72 h sicherzustellen. Der AN

hat die dafür notwendigen Speicher- und Tankanlagen einschließlich Überwachung, Leckageschutz und

Befüllmöglichkeiten bereitzustellen. Die Aufstellung der Anlage erfolgt oberirdisch auf geeigneten

Aufstellflächen. Abgasanlagen, Schalldämmmaßnahmen nach TA Lärm (60 dB(A) Tag / 45 dB(A)

Nacht) sowie sämtliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen sind Bestandteil der Leistung.

Der AN hat eine befahrbare Zufahrt (Länge mind. 30m) sowie eine tragfähige, ebene Aufstellfläche zur

Anlieferung herzustellen. Die Fläche ist ganzjährig nutzbar, witterungsbeständig und für Achslasten bis

10 t ausgelegt.

Es sind geeignete, dem temporären Charakter entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Boden-

und Gewässerverunreinigungen vorzusehen, z. B. mobile Auffangwannen, Schutzfolien oder

gleichwertige Systeme.

Der AN hat alle notwendigen Genehmigungen einzuholen, die Anlage spätestens zum Probebetrieb der

UKuFG in Betrieb zu nehmen und die Funktionsfähigkeit nachzuweisen.

113

[Seite 114]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Betrieb:

Der AN betreibt die Interimslösung als Full-Service-Anlage. Die Tagespauschale umfasst die

vollständige Wärmebereitstellung einschließlich Brennstofflogistik, laufender Wartung und

Instandhaltung, Funktionskontrollen, Emissions- und Sicherheitsprüfungen sowie die kontinuierliche

Überwachung. Eine 24/7-Bereitschaft ist sicherzustellen. Die maximale Reaktionszeit im Störungsfall

beträgt vier Stunden.

Eine N+1-Redundanz ist nicht gefordert; der AN hat jedoch durch entsprechende Speicher- und

Betriebsstrategien einen sicheren Dauerbetrieb zu gewährleisten. Ein Notbetrieb für Frostschutz über

Notstrom ist nicht vorgesehen.

Full-Service-Leistung: Versorgung mit Heizwärme und Trinkwassererwärmung, inkl. Brennstofflogistik,

Wartung, Instandhaltung, Emissions-/Sicherheitsprüfungen, 24/7-Bereitschaft. Der AN richtet eine

zentrale Stör-, Schadens- und Gefahrenmeldestelle ein, die durchgängig 24 Stunden am Tag von der

Auftrags- und Störungsannahmestelle des BwDLZ erreichbar ist. Bei eingegangenen Meldungen beim

AN ist unverzüglich eine Fehlerdiagnose und Einschätzung der Gefährdungen vorzunehmen und

Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren einzuleiten. Können Störungen oder Schäden, die zu

unmittelbaren Einschränkungen der Nutzung oder zu Gefährdungen führen, nicht bis maximal sechs

Stunden nach Störungs- oder Schadensmeldung beim AN beseitigt werden, ist dies unverzüglich nach

dem Erkennen dieses Sachverhaltes des Auftrags und Störungsannahmestelle des BwDLZ zu melden.

Hierzu sind Angaben zu den eingeleiteten und noch einzuleitenden Schritten sowie eine Prognose zum

zeitlichen Verlauf der Störungs- oder Schadensbeseitigung abzugeben.

Reaktionszeit ≤ 6 h, Dokumentation.

Rückbau:

Nach Ende der Nutzung oder nach Herstellung der dauerhaften Wärmeversorgung ist die

Interimslösung vollständig zurückzubauen. Hierzu zählen die Demontage sämtlicher Anlagen und

Leitungen, die Abfuhr und Entsorgung von Restmengen sowie die Wiederherstellung der Oberflächen.

Der AN hat den ordnungsgemäßen Rückbau und die Entsorgung nachzuweisen.

Rückbau der Interimslösung inkl. Abtransport, Entsorgung von Restmengen, Wiederherstellung

Oberfläche.

Im Zuge des Rückbaus stellt der AN den endgültigen Anschluss des UKuFG an das ertüchtigte

wärmetechnische Liegenschaftsnetz her. Der AN führt alle hierfür erforderlichen Umschlussarbeiten,

Anpassungen und Nebenleistungen aus.

6.1.1. „Interim Wärmeversorgung UKuFG 240 (+60)“

Betrieb: Interim Wärmeversorgung UKuFG 240 (+60)

Full-Service-Leistung inkl. 24/7-Betrieb/Überwachung,

Menge 365 Tage

6.1.2. „Interim Wärmeversorgung UKuFG 192 (+54)“

wie Pos. 6.1.1, jedoch UKuFG 192 (+54), ~246 Personen.

114

[Seite 115]

POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit

Menge 365 Tage

6.1.3. „Interim Wärmeversorgung UKuFG 144 (+46)“

wie Pos. 6.1.1, jedoch UKuFG 144 (+46), ~190 Personen.

Menge 365 Tage

6.1.4. „Interim Wärmeversorgung UKuFG 160“

wie Pos. 6.1.1, jedoch UKuFG 160, ~160 Personen.

Menge 365 Tage

6.1.5. „Interim Wärmeversorgung UKuFG“ Herstellung

Herstellung: Interim Wärmeversorgung UKuFG

Herstellung und Inbetriebnahme einer Interimslösung zur

Wärmeversorgung einschließlich Trinkwassererwärmung.

Leistungen: Planung, Genehmigungen, Lieferung, Aufbau,

Anschluss, Funktionsprüfung.

Menge 1 psch

6.1.6. „Interim Wärmeversorgung UKuFG“ Rückbau

Rückbau: Interim Wärmeversorgung UKuFG

Demontage sämtlicher Anlagen und Leitungen, die Abfuhr und

Entsorgung von Restmengen sowie die Wiederherstellung der

Oberflächen.

Menge 1 psch

115

[Seite 116]

D. Anhangsverzeichnis

  1. Bedarfsforderung mit Raumbedarfsplan für die 4 Gebäudetypen

  2. Anforderungsraumbücher (23. Stück)

  3. Raumtypenprogramm

  4. Funktionsdiagramm

  5. Austauschinformationsanforderungen AIA

  6. Muster BIM Abwicklungsplan BAP

  7. Beispiel LOIN Anforderungen (Level of Information Need)

  8. Energieeffizienzfestlegungen des Bundes

  9. Vorstellung der Neuen Möbelserie 2026 (NM2026)

  10. Staatenliste

  11. CAD-Standard und Pflichtenheft

  12. Checklistenmaster Objektübernahme blanko

  13. Umfang TW-Proben

  14. EEB Beispiel

  15. Internet in Unterkünften

  16. Handlungsanleitung PV-Anlagen

  17. Handlungsanleitung Umsetzung gesetzlicher Anforderungen für PV- und KWK-Anlagen

für die Direktvermarktung

  1. Übersicht der systemgeprüften GA-Hersteller

116

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung