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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Funktionale Leistungsbeschreibung für die Erstellung von Gebäuden in Liegenschaften der
Bundeswehr im Inland (G-CAP Inland Stufe 1)
Bausteine:
-
Baufeldherrichtung
-
Unterkunfts- u. Funktionsgebäude (UKuFG)
• UKuFG 240 Rekruten (+60 Stammpersonal), Typ 1
• UKuFG 192 Rekruten (+54 Stammpersonal), Typ 2
• UKuFG 144 Rekruten (+46 Stammpersonal), Typ 3
• UKuFG 160 Rekruten, Typ 4
-
Außenanlagen
-
Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung
-
Interim Stromversorgung
-
Interim Wärmeversorgung
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Inhaltsverzeichnis
A. Kurzübersicht ................................................................................................................................ 4
A.1 Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................... 4
A.2 Planungsgrundlagen ........................................................................................................ 6
A.3 „Übergeordnete“ Baubeschreibung der Unterkunfts- und Funktionsgebäude ................. 8
A.4 Übersicht aktueller Allgemeiner Regelungen im Geschäftsbereich des BMVg ............. 16
B. Planung und Realisierung durch den Auftragnehmer ................................................................. 17
B.1 Planungsleistungen ........................................................................................................ 17
B.2 BIM-Methode .................................................................................................................. 19
B.3 Planungs- und Baubegleitende Ingenieurvermessung .................................................. 20
B.4 Genehmigung und Kenntnisgabe ................................................................................... 21
B.5 Statische Nachweise und Prüfungen ............................................................................. 21
B.6 Bemusterung .................................................................................................................. 21
B.7 Brandschutz .................................................................................................................... 23
B.8 Informationssicherheitskonzept ...................................................................................... 25
B.9 Abgaben und Dokumentation bei Objektabnahme ........................................................ 25
B.10 Inbetriebnahmeprozess .................................................................................................. 26
B.11 Organisatorisches mit Projektmanagement und Koordination ....................................... 31
B.12 Rahmenbedingungen Bauausführung ........................................................................... 33
C. Funktionale Leistungsbeschreibung ............................................................................................ 36
-
Baustein 1 - „Baufeldherrichtung“................................................................................... 37
-
Baustein 2 - „Unterkunfts- u. Funktionsgebäude UKuFG“ ............................................. 44
-
Baustein 3 - „Außenanlagen“ ......................................................................................... 93
-
Baustein 4 - „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung“ ...................................... 106
-
Baustein 5 - „Interim Stromversorgung“ ....................................................................... 110
-
Baustein 6 - „Interim Wärmeversorgung“ ..................................................................... 113
D. Anhangsverzeichnis .................................................................................................................. 116
-
Bedarfsforderung mit Raumbedarfsplan für die 4 Gebäudetypen ............................... 116
-
Anforderungsraumbücher (23. Stück) .......................................................................... 116
-
Raumtypenprogramm ................................................................................................... 116
-
Funktionsdiagramm ...................................................................................................... 116
-
Austauschinformationsanforderungen AIA ................................................................... 116
-
Muster BIM Abwicklungsplan BAP ............................................................................... 116
-
Beispiel LOIN Anforderungen (Level of Information Need) .......................................... 116
-
Energieeffizienzfestlegungen des Bundes ................................................................... 116
-
Vorstellung der Neuen Möbelserie 2026 (NM2026) ..................................................... 116
-
Staatenliste ................................................................................................................... 116
-
CAD-Standard und Pflichtenheft .................................................................................. 116
-
Checklistenmaster Objektübernahme blanko .............................................................. 116
-
Umfang TW-Proben ..................................................................................................... 116
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-
EEB Beispiel ................................................................................................................. 116
-
Internet in Unterkünften ................................................................................................ 116
-
Handlungsanleitung PV-Anlagen ................................................................................. 116
-
Handlungsanleitung Umsetzung gesetzlicher Anforderungen für PV- und KWK-Anlagen
für die Direktvermarktung .......................................................................................................... 116
- Übersicht der systemgeprüften GA-Hersteller ............................................................. 116
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A. Kurzübersicht
Es besteht der bundesweite infrastrukturelle Bedarf an Basisausbildungseinrichtungen zur Ausbildung
von Wehrdienstleistenden.
Die Unterbringung soll in den folgenden, standardisierten Gebäudetypen erfolgen, die Gegenstand
dieser Leistungsbeschreibung sind:
Diese enthält mit dem Baustein 2 vier standardisierte Typen
a. UKuFG 240 Rekruten (+60 Stammpersonal), Typ 1,
b. UKuFG 192 Rekruten (+54 Stammpersonal), Typ 2,
c. UKuFG 144 Rekruten (+46 Stammpersonal), Typ 3,
d. UKuFG 160 Rekruten, Typ 4,
welche an unterschiedlichen Standorten auf Liegenschaften der Bundeswehr weitestgehend baugleich
auszuführen sind.
Hierzu kommen fünf optionale weitere Bausteine, um nach den jeweiligen standortspezifischen
Rahmenbedingungen eine Innutzungnahme der UKuFG zu ermöglichen. Dazu gehören die Bausteine:
• Baustein 1 – „Baufeldherrichtung“
• Baustein 3 – „Außenanlagen“
• Baustein 4 – „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung“
• Baustein 5 – „Interim Stromversorgung“
• Baustein 6 – „Interim Wärmeversorgung“
Die Leistung des Auftragnehmers (AN) umfasst dabei die Planung, Lieferung, Errichtung und Anschluss
der bezugsfertigen Gebäudeanlagen (schlüsselfertig) als Komplettleistung einschließlich – soweit
beauftragt – Wartungsleistungen für technische Anlagen. Die Gebäude sind als Unterkunfts- u.
Funktionsgebäude für die Soldaten mit Unterkunftsräumen (inkl. Sammelsanitärräume), Büroräume für
das militärische Ausbildungspersonal (inkl. Sanitärräume), Lagerräumen, einer Waffenkammer und
einem Lehrsaal über mehrere Etagen zu planen. Die Leistungen sind als Neuanlage aus Neuteilen oder
aus Recyclingprodukten herzustellen.
Die Gebäude sollen in modularer bzw. Systembauweise errichtet werden. Eine Festlegung auf ein
bestimmtes System erfolgt nicht.
Die nicht unterkellerten Gebäude sind mit mehreren Vollgeschossen (zwischen 2 und 4) und einem den
Vorgaben der jeweils geltenden Landesbauordnung entsprechenden genehmigungsfähigen Dach
auszuführen.
A.1 Abkürzungsverzeichnis
aaRdT = allgemein anerkannte Regeln der Technik
AIA = Auftraggeber-Informationsanforderungen / Austausch-Informationsanforderungen
AMEV = Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatl. und kommunaler Verwaltungen
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer
AR = Allgemeine Regelung
AS = Automationsstationen 4
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BAIUDBw = Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
BAP = BIM-Abwicklungsplan
BauO = Bauordnung
BFR = Baufachliche Richtlinie
BImA = Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
BIM = Building Information Modeling
BMI = Bundesministerium des Inneren und für Heimat
BMVBS = Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
BMVg = Bundesministerium der Verteidigung
BMWSB = Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BWA = Brandwarnanlage
BwDLZ = Bundeswehr Dienstleistungszentrum
BWI = Bundeswehr Informationstechnik (IT-Dienstleister der Bundeswehr)
BZP = Bauzeitenplan
CAD = Rechnergestütztes Konstruieren (Computer-Aided Design)
CDE = Common Data Environment
CLM = ChecklistenMaster
EEB = Excelerfassungsblatt
EFB = Elektronisches Formblatt
ELT = Elektrotechnik
EVU = Energieversorgungsunternehmen
FLB = Funktionale Leistungsbeschreibung
FSC = Forest Stewardship Council (-Zertifikat)
GA = Gebäudeautomation
GEG = Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur
Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz)
GIF = Grundsätzliche Infrastrukturforderung
HB = Hochbau
ISP = Informationsschwerpunkte
IT-LtgN = IT-Leitungsnetze
HVI = Hochspannungsfeste isolierte Ableitung
KG = Kostengruppe nach DIN 276:2018-12
KVz = Kabelverzweiger (Übergabeverteiler)
LKEBw = Leitstelle Klimaneutrale Energieversorgung der Liegenschaften der Bundeswehr
LOIN = Informationsbedarfstiefe (Level of Information Need) nach DIN EN 17412-1
LPS = Last Planner System
LWL = Lichtwellenleiter
NSHV = Niederspannungshauptverteilung
NVP = Nominal Velocity of Propagation
OK (FF) = Oberkante (Fertigfußboden)
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OTDR = optical time domain reflectometer
PEFC = Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (-Zertifikat)
PuMi = Putzmittel(-raum)
PV = Photovoltaik
PZ = Profilzylinder
RBBau = Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes
RLT = Raumlufttechnische Anlagen
RWA = Rauch-, Wärmeabzug
RW = Regenwasser
SiBel = Sicherheitsbeleuchtung
SW = Schmutzwasser
TGA = Technische Gebäudeausrüstung (Heizung/Sanitär/Lüftung)
TAB = Technische Anschlussbedingungen
TW = Trinkwasser
UK = Unterkante
UKuFG = Unterkunft- und Funktionsgebäude
UVD = Unteroffizier vom Dienst
WR = Wechselrichter
ZÜB = Zentrales Überwachungs- und Betriebsführungssystems
A.2 Planungsgrundlagen
Die Gebäude sowie die weiteren Bausteine sind nach
• der vorliegenden funktionalen Leistungsbeschreibung (inkl. Anhängen),
• den in A.4 Übersicht aktueller Allgemeiner Regelungen im Geschäftsbereich des BMVg
beschriebenen spezifischen Vorgaben und
• den einschlägigen Normen (DIN, VDI, VDE, DVGW etc.), Verordnungen und Richtlinien
zu planen, zu dimensionieren und zu errichten.
Maßgeblich sind die bei Abschluss der Rahmenvereinbarung geltenden Regelwerke, Normen und
Allgemeinen Regelungen im Geschäftsbereich des BMVg. Änderungen dieser Regelwerke zwischen
Abschluss der Rahmenvereinbarung und Einzelabruf sind vom AN zu berücksichtigten, soweit sie keine
wesentliche Änderung des geschuldeten Leistungsumfangs bewirken.
Unwissenheit oder die Zugrundelegung überholter Normen entbinden den AN nicht von seiner
Erfüllungspflicht.
Bei Abweichungen von geltenden Vorschriften oder den aaRdT ist dieses mit zeitlichem Vorlauf vor
Übergabe der Genehmigungsplanung dem AG ausdrücklich anzuzeigen und eine schriftliche
Genehmigung einzuholen. Ein Anspruch auf Erteilung dieser Genehmigung besteht nicht. Die
vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen ändern sich im Falle einer Versagung dieser Genehmigung
und einer dadurch erforderlichen Anpassung der Planung nicht.
Nach dem oben genannten Stichtag (Abschluss Rahmenvereinbarung) bekannt gewordene
Änderungen sind dem AG oder dem AN umgehend schriftlich mitzuteilen.
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Bei Unstimmigkeiten oder Widersprüchen zwischen zeichnerischer und/oder textlicher Darstellungen
sowie zwischen verschiedenen zu beachtenden Vorgaben ist Rücksprache mit dem AG zu halten, um
diese aufzuklären.
Der AN hat alle für sein Angebot notwendigen Massenermittlungen und Maßprüfungen unter
Berücksichtigung seiner gewählten Konstruktion eigenverantwortlich zu ermitteln.
Als Kalkulationsgrundlage werden vom AG unter anderem folgende Unterlagen in Verbindung mit der
funktionalen Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt:
• Raumbedarfsplan (Anhang 1)
• Anforderungsraumbücher (Anhang 2)
• Raumtypenprogramm (Anhang 3)
• Funktionsdiagramm (Anhang 4)
Die in den Anforderungsraumbüchern aufgeführten Größenangaben der einzelnen Nutzungseinheiten
sind Mindestmaße, jedoch bindend.
Folgende Maße sind zwingend einzuhalten:
• Das beschriebene Möbelprogramm (Anhang 9) der Bundeswehr ist zwingend zu
berücksichtigen. Die Abmessungen der Unterkünfte und der Funktionsbereiche müssen die
Aufnahme des dargestellten Möbelprogrammes gewährleisten.
• Die lichte Flurbreite von mindestens 2,50 m ist einzuhalten. Heizkreisverteiler sind werkseitig
standardisiert in den Wandmodule anzuordnen, wobei eine flächenbündige Integration in die
Bauteile vorzusehen ist.
A.2.1 Mustergrundstück
Für die Kalkulation der Leistungen wird ein fiktives Mustergrundstück mit den Abmessungen 130m x 60
m (7.800m²) zugrunde gelegt. Die nachfolgenden Parameter sind als Annahmen zu verstehen und
dienen der Vergleichbarkeit der Angebote. Abweichungen an den tatsächlichen Standorten werden im
Abruffall durch ein standortspezifisches Bodengutachten und weitere Gutachten präzisiert.
• Bodenklasse / Baugrund: mittlere Bodenklasse 3–5 (gemäß DIN 18300), bindiger/lehmiger
Sandboden, mäßig wasserführend.
• Bodenpressung / zulässige Gründungsdruckspannung: ≥ 200 kN/m² und Verformungsmodul
Ev = 120 MPa. 2
• Maximales Geländegefälle im Baufeld: ≤ 3 % bezogen auf die gesamte Baufeldfläche in alle
Richtungen.
• Windlastzone: Zone 2 nach DIN EN 1991-1-4/NA (Deutschland, mittlere Beanspruchung).
• Schneelastzone: Zone 2 nach DIN EN 1991-1-3/NA (Sk, charakteristische Schneelast 0,85
kN/m² auf 0 m ü. NN).
• Radonvorsorgegebiet: Annahme: Gebiet mit normaler Radonkonzentration, keine erhöhte
Radonvorsorgepflicht.
• Erdbebenzone: Zone 1 nach DIN EN 1998-1/NA (geringe seismische Einwirkung).
• Überschwemmungsgefährdung: nicht in ausgewiesenen Überschwemmungs- oder
Hochwassergefahrenzonen nach WHG.
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• Für Erd- und Verkehrsflächen ist von folgenden Randbedingungen des Mustergrundstücks
auszugehen:
-
Frosteinwirkungszone II gemäß RStO 12,
-
übliche, nicht durch besondere kleinräumige Klimaeinflüsse geprägte
Standortverhältnisse,
- kein Grund- und Schichtenwasser bis in eine Tiefe von 1,5 m unter Planum gemäß RStO
12,
- eine Bodendurchlässigkeit (kf-Wert) im Bereich von 10⁻⁴ bis 10⁻⁶ m/s
Diese Annahmen gelten ausschließlich als Kalkulationsgrundlage. Sie entbinden den AN nicht von der
Pflicht, im Abruffall standortspezifische, prüffähige Nachweise zu erbringen und die Planung an die
tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
Die Leistungen im Baustein 2 „Unterkunfts- u. Funktionsgebäude UKuFG“ umfassen dabei sämtliche
Bau- und Ausrüstungsleistungen innerhalb der Gebäudeaußenwände, einschließlich Sockelabdichtung
und ggfs. vorhandener Vordachkonstruktion sowie für die Errichtung notwendige
Baustelleneinrichtungsflächen. Hierzu gehören Herstellung der Anschlüsse an die
Versorgungsleitungen (für Wasser, Abwasser [inkl. Regenwasser], Strom, Telekommunikation und
Wärmeversorgung) bzw. -kanäle vom jeweiligen Hausanschlusspunkt des Gebäudes bis zum
Übergabepunkt der Liegenschaft, bis zu einem max. Abstand von 50m.
Die Übergabepunkte werden in der Regel bauseits hergestellt, wobei sich die Übergabepunkte
planerisch außerhalb des Mustergrundstücks befinden können.
Sofern aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, erbringt der AN
diese Maßnahmen auf entsprechenden Abruf des AG auf Basis der folgenden Bausteine:
• Baufeldherrichtung (Baustein 1),
• Außenanlagen (Baustein 3)
• Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung (Baustein 4)
• Interim Stromversorgung (Baustein 5)
• Interim Wärmeversorgung (Baustein 6)
A.3 „Übergeordnete“ Baubeschreibung der Unterkunfts- und Funktionsgebäude
A.3.1 Gebäudebeschreibung
Die vier standardisierten Typen für Unterkunfts- u. Funktionsgebäude (UKuFG) unterscheiden sich in
der Anzahl und Anordnung der Räume. Die UKuFG sind mit Räumen gem. den beigefügten
Raumbedarfsplan zu planen. Die folgende Tabelle stellt eine Zusammenfassung (nach Raumart gem.
DIN 277+) dar.
| Nutzungsart | Raumart | UKuFG | UKuFG | UKuFG | UKuFG | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 240 (+60) | 192 (+54) | 144 (+46) | 160 | ||||||||||||||
| Nutzungsart 1 | Wohnen und Aufenthalt | ||||||||||||||||
| Gruppenarbeits- /Gemeinschaftsraum mit 27,0 m² | 5 | 5 | 4 | 3 |
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| Gemeinschaftsunterkunft mit 33,9 m² | 60 | 48 | 36 | 40 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Unterkünfte für „Nicht unterkunftspflichtigen Soldatinnen und Soldaten“ (NIUKS Flächen mit 33,9 m² | 15 | 14 | 12 | - | |||||||
| Nutzungsart 2 | Büroarbeit | ||||||||||
| Kopierer und Netzwerkdruckerraum mit 6,0 m² | 1 | 1 | 1 | - | |||||||
| Dienst-/Büroräumen mit 12,0 m² | 8 | 8 | 7 | - | |||||||
| UvD Dienstraum mit 13,5 m² | 1 | 1 | 1 | 1 | |||||||
| Dienst-/Büroräumen mit 15,0 m² | 3 | 3 | 3 | - | |||||||
| Dienst-/Büroräumen mit 18,0 m² | 2 | 2 | 2 | - | |||||||
| Gemeinschaftlicher PC (EDV) - Raum mit 18,0 m² | 1 | 1 | 1 | - | |||||||
| Dienst-/Büroräumen mit 24 m² | 5 | 5 | 4 | - | |||||||
| Dienst-/Büroräumen mit 30 m² | 1 | 1 | 1 | - | |||||||
| Besprechungsraum mit 30 m² | 1 | 1 | 1 | - | |||||||
| Nutzungsart 3 | Produktion, Hand- und Maschinenarbeit | ||||||||||
| Teeküche im Erdgeschoss mit 4 m² | 1 | 1 | 1 | - | |||||||
| Batterieladeraum mit 9 m² | 1 | 1 | 1 | 1 | |||||||
| Werkraum leichte Waffeninstandsetzung mit 12 m² | 1 | 1 | 1 | 1 | |||||||
| Teeküche [je Zug] mit 13,5 m² | 5 | 5 | 4 | 6 | |||||||
| Kleidertrockenraum 18 m² | - | - | - | 3 | |||||||
| Reinigungsraum [je Zug] mit 20 m² | 5 | 5 | 4 | 3 | |||||||
| Kleidertrockenraum [je Zug] 24 m² | 5 | 5 | 4 | - | |||||||
| Nutzungsart 4 | Lagerung | ||||||||||
| Putzmittelraum [je Obergeschoss] mit 4 m² | variabel1 | ||||||||||
| Putzmittelraum im Erdgeschoss mit 6 m² | 1 | 1 | 1 | 1 | |||||||
| Lagerraum für SOLLOrg mit 12 m² | 5 | 5 | 4 | - | |||||||
| Lehrmittelraum mit 12 m² | 1 | 1 | 1 | - | |||||||
| Lagerraum Bettwäsche mit 13,5 m² | 1 | 1 | 1 | 1 | |||||||
| Lagerraum mit 18 m² | 2 | 2 | 2 | - | |||||||
| Lagerraum Ausbildungsgerät mit 20 m² | 1 | 1 | 1 | - |
1 Die Anzahl der Räumlichkeiten (Putzmittelraum / Reinigungsgeräteraum) ergibt sich in Abhängigkeit
der Anzahl der Obergeschosse.
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| Lagerraum für SOLLOrg [je Zug] mit 30 m² | 5 | 5 | 4 | - | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Waffenreinigungsraum mit 60 m² | 1 | 1 | 1 | 1 | |||||||
| Lagerraum absicherungspflichtiges / diebstahlgefährdetes Material mit 75 m² | 1 | 1 | 1 | 1 | |||||||
| Nutzungsart 5 | Bildung, Unterricht | ||||||||||
| Lehrsaal mit 110 m² | 1 | 1 | 1 | - | |||||||
| 1 Sandkastenraum mit 25 m² (integriert in Lehrsaal) | 1 | 1 | 1 | - | |||||||
| Nutzungsart 7 | sonstige Nutzung | ||||||||||
| Überdachter Abstellplatz mit 18 m² | 1 | 1 | 1 | 1 | |||||||
| barrierefreie Toilette im Erdgeschoss mit 6 m² | 1 | 1 | 1 | 0 | |||||||
| Sammelsanitäranlagen mit Toiletten weiblich | variabel2 | ||||||||||
| Sammelsanitäranlagen mit Toiletten männlich | variabel2 | ||||||||||
| Wasch- und Duschraum weiblich [je Zug] | variabel2 | ||||||||||
| Wasch- und Duschraum männlich [je Zug] | variabel2 | ||||||||||
| Stiefelwaschanlage außerhalb | 1 | 1 | 1 | 1 |
Die Funktions- und Ausbildungsräume sind, als in sich abgeschlossene und funktionierende Bereiche
möglichst im Erdgeschoss anzuordnen. Abweichungen hiervon sind zulässig, sofern die funktionalen
Zusammenhänge und insbesondere kurze Wegeführungen gewährleistet oder verbessert werden.
Die Zuordnung von Führungs- und Bürobereichen (z. B. Zugführer, Gruppenführer) zu den jeweiligen
Nutzungseinheiten in den Obergeschossen wird in diesem Zusammenhang als funktional sinnvoll und
zulässig angesehen.
2 Die Anzahl der Sammelsanitäranlagen / Wasch- und Duschräume ergibt sich aus den Vorgaben der
AR "Grundsätzliche Infrastrukturforderung für Sanitäranlagen" C1-1810/0-6203, Version 2.1.
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Erdgeschoss Obergeschosse
• Büroräume • Unterkünfte
• Gemeinschaftlicher PC-Raum • NIUKS Flächen
• Kopierer und Netzwerkdruckerraum • Dusch-Waschräume
• UVD Dienstraum • Sammelsanitäranlagen
• Besprechungsraum • Gruppenarbeits-Gemeinschaftsräume
• Batterieladerau • Kleiderreinigungsräume
• Werkräume • Kleidertrockenräume
• Waffenreinigungsraum • Bettwäschelager
• Teeküche • Teeküchen
• Putzmittelraum / Reinigungsgeräteraum • Putzmittelraum / Reinigungsgeräteraum
• Lagerräume
• Lehrmittelraum
• Lehrsaal mit Sandkastenraum
• Sanitäranlagen
• Hausanschlussräume
• Serverraum
• Stiefelwaschanlage, außerhalb
• Bettwäschelager
Aus dem Funktionsdiagramm (Anhang 4) sind die für den Dienstbetrieb erforderlichen Abhängigkeiten
dargestellt.
Für alle Geschosse sind Nutzlasten von 5 kN/m² zu berücksichtigen.
Der Zugang zu dem Gebäude und das Erdgeschoss mit den allgemeinzugänglichen Bereichen soll
barrierefrei hergestellt werden. Es sind keine barrierefreien Unterkünfte gefordert.
Das Gebäude ist dabei über mindestens ein zentral gelegenes Treppenhaus erschlossen.
Für die lichten Höhen der Räumlichkeiten gelten die Angaben des Raumtypenprogramms. Die
tatsächlichen Raumhöhen sind unter Beachtung der bauordnungs- und arbeitsstättenrechtlichen
Anforderungen festzulegen.
Die Gebäude sind mit einem bauordnungsrechtlich zulässigen, genehmigungsfähigen Dach
auszuführen. Die gewählte Dachform und Neigung müssen sowohl gestalterische und städtebauliche
Aspekte berücksichtigen. Eine der folgenden Dachformen ist vorzusehen:
• Satteldach,
• Walmdach,
• im begründeten Einzelfall Flachdach (z.B. gestalterische Vorgaben oder Höhenlimitierungen),
welche jeweils mit standortspezifischer Dacheindeckung einzudecken sind. Dabei ist die
Dachkonstruktion im Fall einer geneigten Dachkonstruktion so zu wählen, dass ggfs. Nutz- oder
Technikflächen stützenfrei bleiben.
Es sind Dachausstiegsfenster inkl. Sicherheitsdachhaken zur Wartung der PV-Anlage zu montieren.
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Im Fall einer Flachdachausführung sind Zugänge für Wartungsarbeiten auf das Dach vorzusehen. Alle
weiteren für die Realisierung notwendigen Berechnungen, Nachweise, Gutachten sowie damit
verbundene Prüfungen, Stellungnahmen von Sachverständigen u. ä. sind auf Grundlage der gewählten
Konstruktion des AN zu erstellen.
A.3.2 Besonderheiten der Bauweise
Die Gebäude sind in modularer Bauweise aus werkseitig vorgefertigten Raumzellen oder aus Fertigteil-
Einzelelementen als System (im „Baukasten-Prinzip“) herzustellen.
Es sind Holz-, Stahl-, Ziegel-, Beton- oder gleichwertige Baukonstruktionen für die mehrgeschossige
(zwischen 2 und 4 Geschosse zulässig) Bauweise möglich, soweit sie alle gestellten Anforderungen
hinsichtlich des Brandschutzes, Schallschutzes, Wärmeschutzes sowie der Fassadengestaltung und
die beschriebenen Ausbaustandards, insbesondere die vollumfängliche Unterbringung des geforderten
Möbelprogrammes, erfüllen. Das ist zwingende Voraussetzung.
Um eine maximale Flexibilität der Gebäude und die damit verbundene Variationsmöglichkeit der
Räumlichkeiten zu gewährleisten, sind alle tragenden, statisch konstruktiven Bauteile, insbesondere die
Stützen und vertikalen Aussteifungen, bei Ausnutzung der größtmöglichen konstruktionsbedingten
Spannweiten anzuordnen. Zwischen- und Trennwände können z. B. in Trockenbauweise unter
Berücksichtigung der in dieser FLB beschriebenen Anforderungen ausgeführt werden. Diese müssen
zudem die materiell-rechtlichen Anforderungen an den Brandschutz aus dem Bauordnungsrecht
erfüllen.
Alle tragenden Stützen in den Außen- bzw. Innenwänden und alle Deckenträger in den Decken sind
möglichst flächenbündig in die Bauteile zu integrieren. Die tragenden Konstruktionen der Raumzellen
müssen in den Wänden liegen und bilden keine Wandvorlagen, Konsolen oder sichtbare
Deckenunterzüge aus.
Alle systembedingten Fugen sind so auszugestalten, dass sie ohne zusätzliche Reparatur- und
Nachbesserungsarbeiten voll funktionsfähig sind. Der Anschluss der Modulkonstruktionen an die
Stahlbeton-Bodenplatte ist gegen aufsteigende Feuchtigkeit und im Sockelbereich gegen Spritzwasser
hinter der Wärmedämmung der Außenwandbekleidung abzudichten. Flächenabdichtungen der
Bodenplatten gegen Bodenfeuchte und Dampfdiffusion sind entsprechend der gewählten
Systembauweise einschl. Wand-/ Bodenanschluss vorzusehen.
A.3.3 Variabilität der Gebäudeform
Die Unterkunfts- und Funktionsgebäude sind so zu konzipieren, dass sie bei gleichbleibendem
Raumprogramm und gleicher Nutzfläche in variabler Geometrie ausgeführt werden können.
Die planerischen Abmessungen der Gebäudetypen betragen in einer rechteckigen Gebäudeform:
• UKuFG 240 (+60), Typ 1, ca. 100 m x 15 m (Länge x Breite),
• UKuFG 192 (+54), Typ 2, ca. 90 m x 15 m (Länge x Breite),
• UKuFG 144 (+46), Typ 3, ca. 75 m x 15 m (Länge x Breite),
• UKuFG 160, Typ 4, ca. 70 m x 15 m (Länge x Breite).
Zulässig sind sowohl rechteckige Baukörper als auch abgewinkelte Bauformen (z. B. L-Form, U-Form).
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Voraussetzung ist, dass die funktionalen Abläufe, die Erschließung, die technische Gebäudeausrüstung
sowie die jeweils geltenden Anforderungen an Brandschutz, Statik und Barrierefreiheit uneingeschränkt
eingehalten werden.
Das gesamte Raumprogramm muss vollständig abgebildet werden; eine Reduktion von Kapazitäten
oder Funktionen ist unzulässig.
Die modulare Bauweise ist so auszuführen, dass sie unterschiedliche Anordnungen und
Gebäudegeometrien zulässt. Technikzonen, Installationsschächte und Funktionsräume sind so
vorzusehen, dass sie auch bei abweichenden Gebäudeformen planungssicher angeordnet werden
können.
Alle Varianten müssen in modularer Systembauweise realisierbar sein und standardisierte Errichtung
ermöglichen.
A.3.4 Barrierefreies Bauen
Der Zugang in die Gebäude ist nach den Maßgaben der DIN 18040 Teil 1 bis in den Flur barrierefrei
herzustellen. Darüber hinaus sind alle öffentlichen Bereiche im Erdgeschoss (Eingangsbereich, Flure,
Reinigungsraum, Büros, eine Teeküche u. Gemeinschaftsraum, Lehrsaal mit Sandkastenraum)
barrierefrei (rollstuhlgerecht) herzurichten (z. B. lichte Durchgangsbreiten der Türen, Höhen der
Türdrücker und Fenstergriffe).
Mindestens Eingangstür und die Tür zwischen Treppenraum und Flur sind im Gebäude mit
Automatiktüren auszustatten.
A.3.5 Energieeffizienzanforderungen
Die energetische Qualität der Gebäudehülle ist so auszuführen, dass die in den
Energieeffizienzfestlegungen des Bundes (siehe Anhang 8) definierten Wärmedurchgangskoeffizienten
(U-Werte) für Bauteile eingehalten werden.
Der Auftragnehmer hat Nachweise für die Einhaltung dieser U-Werte prüffähig zu erstellen und
bereitzustellen.
Die dauerhafte Energieversorgung des Gebäudes ist nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung
und bleibt bauseitigen Maßnahmen vorbehalten, sofern nicht die Bausteine 3 bis 6 (jeweils optional)
beauftragt werden.
A.3.6 Bodengutachten
Im Vorfeld eines Abrufs der Baumaßnahmen wird ein Bodengutachten bauseits initiiert, dass dem AN
für seine Planung und Ausführung zur Verfügung gestellt wird. Die Maßgaben des Gutachtens sind
bindend und unbedingt zu beachten. Falls der AN für seine Ausführung genauere Werte benötigt als im
Bodengutachten angegeben sind, obliegt es ihm diese eigenständig zu ermitteln.
Sofern der AG kein Bodengutachten zeitgerecht zur Verfügung stellen kann, kann der AG diese Leistung
beauftragen und infolgedessen durch den AN erbringen lassen (siehe Baustein 1 „Baufeldherrichtung“).
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A.3.7 Regenwasserversickerung
Das anfallende Regenwasser ist vorrangig auf dem Grundstück zu versickern. Eine Einleitung in die
Kanalisation darf nur erfolgen, wenn eine ortsnahe Versickerung nicht möglich ist und der AG
zugestimmt hat. Die Einleitung muss genehmigungsfähig sein.
A.3.8 Kampfmittelbelastung und -räumung
Im Vorfeld eines Abrufs der Baumaßnahmen wird eine Kampfmitteluntersuchung initiiert. Es ist davon
auszugehen, dass die einzelnen Baufelder vor Baubeginn auf etwaige Kampfmittel überprüft und als
unbedenklich (ggfs. nach einer Räumung) eingestuft worden sind.
A.3.9 Schadstoffuntersuchung
Die einzelnen Baufelder sind vor Baubeginn freigemacht und auf etwaige Schadstoffe untersucht
worden. Es ist davon auszugehen, dass eine Schadstofffreiheit gegeben ist.
A.3.10 Einbruchsschutz
Anforderungen zur Absicherung der Räumlichkeiten ergeben sich aus den Anforderungsraumbüchern.
Hervorzuheben sind die gesonderten Anforderungen (gemäß AR „Grundsätzliche
Infrastrukturforderung für Absicherungsmaßnahmen“ C1-1810/0-6000) an die „Waffenkammer“ bzw.
den Lagerraum zur Lagerung absicherungspflichtigen und diebstahlgefährdetes Material.
A.3.11 Raumtypenprogramm (mit Bezug Raumbedarfsplan und Funktionsdiagramm)
Auf Basis des Raumbedarfsplans liegt der FLB ein Raumtypenprogramm sowie ein Funktionsdiagramm
der UKuFG bei. Diese Unterlagen dienen als Übersicht der beschriebenen Leistungen des Bausteins
UKuFG und sind als Ausgangspunkt für die Planungen des AN zu beachten.
A.3.12 TGA Konzept
Für die gesamte Installation sind die Musteranlagenrichtlinien zu beachten. Für die Ausführung der
TGA-Gewerke sind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:
A.3.12.1 Heizung, Lüftung, Sanitär
Heizung
• Anschluss an vorhandenes Wärmeversorgungsnetz der Liegenschaft (Übergabestation im
Technikraum / Hausanschlussraum Heizung)
• Wärmeverteilung über Flächenheizung oder über statische Heizflächen
• Heizlastberechnung durch AN, Mitteilung der Anschluss-/Auslegungsleistung an AG
• Anschluss an die GA über die Schnittstelle MODBus RTU
• IT-Sicherheitskriterien sind einzuhalten (WLAN, Bluetooth usw. abschaltbar)
Lüftung
• Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Aufstellung in Technikbereich/Dachraum
oder separatem Technikmodul
• Be- und Entlüftung; nach ASR. Gebäude sind als „Nichtwohngebäude“ zu betrachten.
• Hygienegerechte Luftversorgung nach MLüAR, DIN 1946-6, VDI 6022
14
[Seite 15]
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
• Geräuscharme, zonale Auslegung zur Sicherstellung von Komfort in Schlafräumen und
Funktionsräumen
• Die Lüftungssteuerung ist ausschließlich über den ISP der GA zu realisieren gemäß der AR A-
1810/32 „Gebäudeautomation“. Es sind keine proprietären Steuerungen einzusetzen.IT-
Sicherheitskriterien sind einzuhalten (WLAN, Bluetooth usw. abschaltbar)
Sanitär
• Anschluss an vorhandene Trinkwasserversorgung im Hausanschlussraum
• Vertikale Verteilung über Steigstränge, horizontale Erschließung der Nassbereiche in allen
Geschossen
• Maßnahmen gegen Stagnation (durchgängige Durchströmung, Spülmöglichkeiten,
Rückführung)
• Sicherstellung Kaltwassertemperatur ≤ 25 °C
• Warmwasserbereitung über indirekten Anschluss an Wärmeversorgungsnetz mittels
Frischwasserstationen
• Thermische Trennung Kalt-/Warmwasserleitungen in Schächten und Vorwänden
• Trinkwasserleitungen sind nicht im Kaltdach zu verlegen
• Es ist darauf zu achten das im Hausanschlussraum keine Wärmequelle vorhanden sind
• Versorgung von: Unterkunfts-Sanitärbereichen, Büroräumen (WC), Putz-/Reinigungsräumen
• Anschluss an die GA nach Möglichkeit über MODBus RTU, Direktverdrahtung
• IT-Sicherheitskriterien sind einzuhalten (WLAN, Bluetooth usw. abschaltbar)
A.3.12.2 Starkstromanlagen
• Kabel-/Leitungsverteilung vom Hausanschlussraum über Steigtrassen bis in alle Geschosse
und Dachraum
• Horizontale Erschließung von Unterkunftsbereichen, Lehrsaal, Büroräumen, Lagern und
Technikräumen
• Flurquerungen nur mit brandschutzgerechter Ausführung
• Gebäudeausstattung mit PV-Anlage (notstromfähige Hybrid-Wechselrichter)
• Versorgung der Allgemeinbereiche und Funktionsräume gemäß Raumprogramm
• Überwachung über GA nach Vorgabe AR A-1810/32 „Gebäudeautomation“
• IT-Sicherheitskriterien sind einzuhalten (WLAN, Bluetooth usw. abschaltbar)
A.3.12.3 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
• TK-/Datenanschluss im Hausanschlussraum, Weiterleitung über Steigtrassen
• IT-Verteiler (19“-Schrank) pro Gebäude [Etagenverteiler, sofern erforderlich], strukturierte
Verkabelung bis Unterkunftsräume, Büroräume, Lehrsaal
• Flächendeckende WLAN-Versorgung, nach Ausleuchtung durch die BWI GmbH zu bemessen
• TV-Versorgung über SAT-Anlage, Kabel oder IP, sternförmig bis Unterkunftsräume
• Einhaltung HB IT-Leitungsnetze A-1800/117: "Handbuch IT-Leitungsnetze (HB IT-LtgN)", in
aktuell gültiger Version inkl. aller Anhänge und Annexe (derzeit Version 3) / BWI-Vorgaben
15
[Seite 16]
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
A.3.12.4 Gebäudeautomation (GA)
• Gebäudeautomation nach AR A-1810/32 „Gebäudeautomation“. Hersteller wie in den anderen
Gebäuden der Liegenschaft
• Zwei Informationsschwerpunkte pro Gebäude (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, PV)
• Aufschaltung auf zentrale Managementebene der Liegenschaft
• Monitoring/Steuerung/Überwachung: sämtlicher TGA der Gebäude
A.4 Übersicht aktueller Allgemeiner Regelungen im Geschäftsbereich des BMVg
• AR C1-1810/0-6220 "Grundsätzliche Infrastrukturforderung für Unterkunftsbereiche" Version
1.4
• Erlass BMVg IUD I 5-68-20-10/A1/V1 „Einführung erster Unterlagen der verbindlichen
Planungsvorgabe für Unterkunftsgebäude“ vom 14. November 2022 mit 3 Anlagen
• "Baufachliche Richtlinien Gebäudebestandsdokumentation" (BFR GBestand)
• Baufachliche Richtlinien Wasserversorgung
• Baufachliche Richtlinien Vermessung (BFR Verm): "Grundlagen für Vermessungsleistungen
auf Liegenschaften des Bundes"
• AR „Baufachliche Richtlinien Recycling - Einheitliche Vorgabe für den Umgang mit Bau-
Abbruchabfällen sowie zum Einsatz von Recycling-Baustoffen auf Liegenschaften des Bundes"
C-1810/41
• AR "Checklisten-Master" C-1810/55
• AR "Wörterbuch zur DIN 277+" C1-1810/0-6011
• AR "Die Liegenschaften der Bundeswehr" A1-1800/0-6570
• AR "Allgemeine baufachliche Vorgaben für die Durchführung von Baumaßnahmen der
Bundeswehr" C-1800/114:
• AR „Vorbeugender Brandschutz in Liegenschaften“ A1-2042/1-6037
• AR "Maßnahmen zur Brandfrüherkennung in Liegenschaften" C-1810/115
• AR "Grundsätzliche Infrastrukturforderung für eine Truppenunterkunft“ C1-1810/0-6002,
Version 2.9
• AR "Raum- und Flächennorm der Bundeswehr" C1-1810/0-6001, Version 3.1
• AR "Grundsätzliche Infrastrukturforderung für Sanitäranlagen" C1-1810/0-6203, Version 2.1
• AR „Einführung der Baufachlichen Richtlinien Wasserversorgung“ C-1810/48
• AR „Durchführung von Bauaufgaben für die Bundeswehr – Brandschutz für Gebäude der
Bundeswehr“ C-1810/90
• AR "Trinkwasserversorgung" A1-1820/0-6004, Version 5 einschl. Anlagen
• AR „Legionellenprophylaxe in Trinkwasser-Installationen“ C-1800/124, Vers. 1
• Baufachliche Richtlinien Abwasser: "Arbeitshilfen zu Planung, Bau und Betrieb von
abwassertechnischen Anlagen in Liegenschaften des Bundes"
• Materialien zu den Arbeitshilfen Abwasser: Planung und Bau von Abwasseranlagen im Rahmen
von Hochbaumaßnahmen - Kurzinformation -
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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
• Allgemeine regelungsnahe Dokumente ARD-1820/0-6001b „Infomappe für den Betrieb
Abwasseranlagen“
• AR „Leitstelle Klimaneutrale Energieversorgung der Liegenschaften der Bundeswehr“ A1-
1820/0-6016:
• AR "Handbuch IT-Leitungsnetze (HB IT-LtgN)" A-1800/117, Version 3
• AR "Blitz- und Überspannungsschutz“ B1-1810/0-6502
• AR "Gebäudeautomation" A1-1810/32: einschl. Anlagen, in aktuell gültiger Version, inkl. aller
Anhänge und Annexe (derzeit Version 3)
• AR „Grundsätzliche Infrastrukturforderung für Straßenverkehrsanlagen“ C1-1810/0-6287
• AR „Grundsätzliche Infrastrukturforderung für Absicherungsmaßnahmen“ C1-1810/0-6000
• AR „Baubestandsdokumentation im Liegenschaftskataster für Liegenschaften der Bundeswehr“
C-1820/7
• Arbeitshilfe Informationssicherheitskonzept (AH InfoSichhKProj) Teil 1
• Arbeitshilfe Informationssicherheitskonzept (AH InfoSichhKProj) Teil 2
Die aktuellen und gültigen BauO der Länder, Rechtsverordnungen, Technischen Baubestimmungen
und aaRdT sind zu berücksichtigen.
B. Planung und Realisierung durch den Auftragnehmer
B.1 Planungsleistungen
Durch den AN sind sämtliche Planungsleistungen zu erbringen, die auf Basis der übergebenen
Unterlagen für die Umsetzung der in dieser FLB beschriebenen Funktionalitäten erforderlich sind. Die
Tragkonstruktion ist seitens des AG eine systemoffene systemische Bauweise, eine Mischkonstruktion
im Tragsystem ist erlaubt.
Die geforderten Leistungen beinhalten ebenso die statischen Nachweise und Prüfungen der gewählten
Konstruktionen mit Gründung, Decken, Wänden, Dach sowie Fassade/Vorhangfassade,
Treppenanlagen, Umwehrungen, abgehängten Decken, Vordächern, etc.
Der AN hat die Prüfung der statischen Berechnung durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen
für die Prüfung der Standsicherheit zu beauftragen und einzuholen (siehe hierzu auch Ziff. B.5 dieser
Leistungsbeschreibung). Der beauftragte Sachverständige muss auch die örtlichen Abnahmen auf der
Baustelle durchführen. Alle geprüften statischen Nachweise hat der AN dem AG zu übergeben.
Mit der Planung ist jeweils ein vollumfängliches Brandschutzkonzept (nach Abschnitt B.7) zu erstellen.
Die Unterkunfts- und Funktionsgebäude werden nach geltender Landesbauordnung als ungeregelter
Sonderbau in der entsprechend erforderlichen Gebäudeklasse (mindestens 3; ggfs. 4 oder 5 nach
Gebäudehöhe) eingestuft.
Mit der Planung für jedes Unterkunft- und Funktionsgebäude ist vom AN ein Fundament- und
Grundleitungsplan (Systemplan mit Lage, ohne Dimensionierung der Fundamente) mit Darstellung der
Fundamente, Fundamenterder und Grundleitungen sowie die statische Berechnung für die Gebäude
mit Lastangaben vorzulegen.
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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Zur maßgenauen Absteckung der Grundrissflächen beauftragt der AN einen Vermessungsingenieur. Es
ist darauf zu achten, dass die festgelegten Höhen- und Achsenpunkte in der Örtlichkeit markiert und für
die Dauer der Baumaßnahme erhalten bleiben.
Die Planung ist auf der Basis der übergebenen Ausschreibungsunterlagen mit den zugehörigen
Anhängen, den Hinweisen zur Bau- und Raumakustik, den Anforderungen an die
Energieeffizienzanforderungen mit den zugehörigen Bestimmungen, Verordnungen und Gesetzen zum
Arbeits- und Gesundheitsschutz, der Betriebssicherheit, den Belangen der Barrierefreiheit und dem
Umweltschutz zu erstellen.
Die für die jeweilige Baumaßnahme vom AN zu erstellende Planung hat den öffentlich.-rechtlichen.
Vorschriften einschließlich dem geltenden öffentlichen Baurecht und Baunebenrecht zu entsprechen.
Der AN legt hierzu eine vollständige und prüffähige Genehmigungsplanung vor (siehe hierzu auch Ziff.
B.4 der Leistungsbeschreibung)
Auf Basis der genehmigten Genehmigungsplanung hat der AN eine Ausführungsplanung zu erstellen
und dem AG diese zur Verfügung zu stellen.
Die Baumaßnahme muss gemäß Baustellenverordnung (BauStVO) geplant und überwacht werden.
Hierzu stellt der AG einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo), dessen
Anweisungen zu befolgen sind. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan muss auf Grundlage der
RAB 31 erstellt und vom AN eingehalten werden.
Folgende Planungsleistungen (zeichnerische Darstellung der ausführungsreifen Lösung und
Berechnungen) sind vom AN mindestens zu erbringen:
• Objektplanung im Sinne der HOAI
• TGA Planung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 im Sinne der HOAI insbesondere
Rohrnetzberechnung, Dimensionierungen (z.B. von Regelventilen, Erwärmungsanlagen, Be-
und Entwässerungsanlagen, Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, Selektivitätsberechnung
Stromnetz, Spannungsfallberechnungen für die Hauptzuleitungen und Sicherungskreise,
Beleuchtungsberechnung, Luftvolumenstrombilanzen und Raumbilanzen, etc.)
• Anbindung sämtlicher TGA an die GA nach Vorgabe AR A-1810/32 „Gebäudeautomation“
• Blitzschutzplanung nach Blitzschutzklasse III inkl. Erdungsplanung
• Freianlagenplanung im Sinne der HOAI für Baufeldherrichtung, Geländeanpassung sowie der
Außenanalgen einschließlich der zugehörigen Entwässerungs- und Erschließungsflächen,
soweit diese im Zusammenhang mit der baulichen Gesamtmaßnahme / des Abrufes stehen.
• Rechnerische Nachweise für anfallendes Schmutz- und Regenwasser, inkl. Dimensionierung
der Rohrleitungen und Fallrohre. Die zum Gebäude gehörenden Entwässerungsanlagen
einschließlich der Grundleitung sind vom AN zu dimensionieren und bis zu den definierten
Übergabepunkten zu errichten, gemäß Grundleitungsplan des AN.
• Für die Strom-Verteilungen ist ein zugehöriger Stromlaufplan sowie eine Legende mit Angaben
der Stromkreisnummern und Bezeichnung der Verbraucher, Kabeltyp und Kabelquerschnitt
anzufertigen. Die Verteilungspläne sind vom AN anzufertigen.
• Brandwarnanlage nach DIN VDE V 0826-2 und AR C-1810/115
• PV-Anlage
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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
• Tragwerksplanung einschließlich statischer Nachweise für nicht zum Tragwerk gehörende
Konstruktionen wie zum Beispiel Fassaden etc.
• Schallschutznachweis nach DIN 4109
• Nachweis Raumakustik nach DIN 18041
• Brandschutzkonzept gem. Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundes
• Brandschottkataster
• Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
• Feuerwehrplan nach DIN 14095 in Absprache mit dem zuständigen BwDLZ.
Vom AN ist nach Abruf mit Abgabe der Genehmigungsplanung ein standortspezifischer
Baustelleneinrichtungsplan einzureichen, der mit dem AG abzustimmen und durch diesen freizugeben
ist.
B.2 BIM-Methode
Der AN erarbeitet die ihm obliegenden Leistungen der Planung und Ausführung für die Projektstandorte
mit Hilfe der BIM-Methode. Die Anforderungen des AG, die in den Austausch-
Informationsanforderungen (im Folgenden AIA) als Anhang 5 zum Vertrag vorliegen, sind durch den AN
verbindlich, vollständig und termingerecht umzusetzen.
Es ist die Pflicht des AN, während der Planungs- und Ausführungszeit ein der Bauaufgabe
angemessenes, qualifiziertes Personal zur Umsetzung der BIM-Methode einzusetzen. Soweit nichts
Abweichendes geregelt ist, gilt, dass die Koordination aller Fachmodelle (BIM-Gesamtkoordination)
dem BIM- Gesamtkoordinator des AN obliegt.
Der AN verantwortet die BIM-Gesamt- und Fachkoordination und stellt für die gemeinsame Koordination
hinsichtlich Datenformat, Informationstiefe und Planungsqualität geeignete Koordinations- und
Fachmodelle aller Projektstandorte entsprechend der Lieferterminvorgaben gemäß der AIA bereit.
Der AN ist verantwortlich, dass die geforderte Qualität eingehalten und die Liefergegenstände erbracht
werden und koordiniert alle Fachdisziplinen gemäß seiner Beauftragung. Durch den AN werden alle
Zwischen- und Abgabestände der digitalen Fachmodelle entsprechend den Anforderungen der AIA
geliefert.
Der AN erstellt mit dem Einzelabruf einen BIM-Abwicklungsplan (im Folgenden BAP – Muster BAP
Anhang 6), der die Umsetzung der BIM-Methode gemäß AIA schlüssig und vollständig darstellt und
schreibt diesen über die gesamte Projektlaufzeit entsprechend der Liefertermine fort. Als Anlagen zum
BAP sind LOIN-Anforderungen (siehe Anhang 7), Modellierungsrichtlinien, Attributlisten, etc.
entsprechend dem, in den AIA angegebenen Lieferumfangs, zu erstellen. Alle in den AIA beschriebenen
BIM-Anwendungsfälle sind gemäß ihren Anforderungen umzusetzen.
Der AN führt Besprechungen gemäß der AIA durch. Er hat die seinen Leistungsbereich betreffenden
Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, damit BIM-Modellprüfungen zur BIM-Koordination durchgeführt
werden können. Er hat etwa vorhandene Abstimmungen und Nachbearbeitungen von
Planungsleistungen vorzunehmen. Es sind grundsätzlich alle Überprüfungen der BIM-Modelle im
notwendigen Umfang gefordert, um ein leistungsphasengerechtes, abgestimmtes Koordinationsmodell
herzustellen.
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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Der AN verwendet zum Zwecke der Umsetzung der Projektabwicklung mit BIM die gemeinsame
Datenumgebung (CDE) nach Maßgabe der AIA und des BAP. Er hat dort als Ergebnis seiner Planung
die BIM- Modell-Dateien und sonstige nach den Vorgaben der AIA und des BAP herzustellenden Daten
entsprechend den vereinbarten Austauschformaten, Freigabeabläufen und Namenskonventionen
einzustellen.
B.3 Planungs- und Baubegleitende Ingenieurvermessung
Folgende Ingenieurvermessungsleistungen sind Teil der Komplettleistung.
B.3.1 Planungsbegleitende Vermessungen
Vermessung Gebäude, Vermessung Freiflächen und befestigte Flächen. Die Leistung beinhaltet
insbesondere alle Leistungen/ Unterlagenerstellung zu Antragstellungen wie Bauantrag und Sonstige.
B.3.2 Bauvermessung vor und während der Bauausführung
Dazu gehören auch baubegleitende Vermessungen zu unterirdischen Leitungen im offenen Graben
oder zu im Erdreich verbleibenden Bauteilen. Der AG stellt dem AN rechtzeitig vor Baubeginn die für
die Bauausführung erforderlichen Hauptachsen sowie mindestens einen Höhenfestpunkt bauseits zur
Verfügung. Der AN hat diese zu übernehmen, zu sichern und für alle Ausführungs- und Absteckarbeiten
zu verwenden.
B.3.3 Koordinierungspflicht
Zum Leistungsbild gehört insbesondere:
• Durchführung und Dokumentation der Abrufe von Vermessungsleistungen
• Dokumentationspflichten (Formblatt) der baubegleitenden Vermessung
• Informationspflicht des AN für den AG, insbesondere bei Störungen zur Erfassung der
Liegenschaftsbestandsdokumentation.
Vermessungsleistungen auf Grundlage der Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm.), den
baufachlichen Richtlinien Liegenschaftsdokumentation sowie der eigenen Planung des AN.
Nicht anzubietende Leistung (bauseitige Leistung) sind Vermessungsleitungen zur
Liegenschaftsbestandsdokumentation. Hier obliegt dem AN jedoch eine Koordinationspflicht der
baubegleitenden Vermessungsleistungen mit dem AN Vermessung des AG. Diese Leistung umfasst
den Abruf der baubegleitenden Vermessungsleistungen, die Bündelung der Messeinsätze sowie den
Abruf von Messeinsätzen im Rahmen von Sondereinsätzen bei sofortigem Handlungsbedarf.
B.3.4 Boden
Leistungen zur Planung und Ausführung der Untersuchung und Sanierung schädlicher
Bodenveränderungen. Erfassung und Übergabe der digitalen Bestandsdokumentation mit INSA im
EFA-Modus (Bestandteil Liegenschaftsbestandsdokumentation).
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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
B.4 Genehmigung und Kenntnisgabe
Der AN ist verpflichtet, alle für die Errichtung und den Betrieb der Unterkunfts- und Funktionsgebäude
sowie der dazugehörigen Anlagen erforderlichen Genehmigungen, Anzeigen und Zustimmungen
eigenverantwortlich vorzubereiten und die hierfür notwendigen Unterlagen vollständig und prüffähig zu
erstellen.
Er benennt dabei jeweils das entsprechend qualifizierte Fachpersonal als den „Entwurfsverfasser“ und
stellt und benennt einen „Bauleiter“ nach der jeweils geltenden Landesbauordnung.
Die prüffähigen Unterlagen umfassen dabei mindestens: Baupläne, Brandschutzgutachten (sofern von
der jeweils geltenden Landebauordnung vorgesehen), Statik, Prüfstatik (siehe hierzu ergänzend unter
Ziff. B.5), Lärm-/Schallschutz-/Wärmeschutznachweise. Das Brandschutzgutachten und die Prüfstatik
müssen den örtlich geltenden Vorgaben aus den Landesbauordnungen entsprechen. Zudem bestätigt
der AN die Konformität seiner Planung mit den jeweils geltenden öffentl.-rechtl. Vorschriften (u.a. der
Landesbauordnung). Die Prüfung und ggf. die Durchführung des Kenntnisgabeverfahrens erfolgt durch
die örtlich zuständige Bauverwaltung des jeweiligen Landes, die in der Regel auch den Einzelabruf
tätigen wird.
Der AN hat sämtliche für die Genehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig
und prüffähig vorzulegen und die Verfahren bis zum Vorliegen der Genehmigungen fachlich zu
begleiten.
B.5 Statische Nachweise und Prüfungen
Der AN erstellt sämtliche statischen Berechnungen vollständig und prüffähig. Der AN beauftragt für die
Prüfung der Standsicherheit einen staatlich anerkannten Sachverständigen (Prüfingenieur für
Baustatik). Die hierbei anfallenden Prüfgebühren werden bauseits vom AG getragen. Die Prüfgebühren
richten sich nach den jeweils geltenden Honorar- bzw. Gebührenordnung des Bundeslandes, in dem
die Prüfung erfolgt. Der AN hat vor Beauftragung eine Kostenaufstellung des Prüfsachverständigen zur
Zustimmung der abrufenden Stelle vorzulegen. Der AN übergibt dem AG sämtliche geprüften statischen
Nachweise sowie die zugehörigen Prüfprotokolle.
Der AN ist verpflichtet, alle für die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erforderlichen
Nachweise vollständig und prüffähig zu erstellen. Sofern bauordnungsrechtlich eine externe Prüfung
dieser Nachweise vorgeschrieben ist, hat der AN die Beauftragung eines staatlich anerkannten
Prüfsachverständigen für energetische Nachweise zu veranlassen, die Gebühren hierfür
einzukalkulieren und die Verfahren bis zum Abschluss zu begleiten.
B.6 Bemusterung
Sämtliche gestalterisch wirksame Materialien und Bauteile sind vor Einbau durch den AN unter
Hinzuziehung des AG zu bemustern, dies gilt auch für alle sonstigen gestalterischen, architektonischen
und/oder konstruktiven/statischen Festlegungen, Planungen usw. Bei der Auswahl von Konstruktionen
und Materialien sind die zu erwartenden Kosten für den Betrieb und den Bauunterhalt zu
berücksichtigen. Ausführungsarten, die hier einen vermeidbaren Aufwand erwarten lassen, sind nicht
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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
zulässig. Der AN hat auf Verlangen Nachweise der zu erwartenden Kosten für einzelne Bauteile zu
erbringen.
Die Kosten der Bemusterungen einschließlich Entsorgung sind einzukalkulieren. Die im Erstabruf
freigegebenen Muster und Materialien gelten als verbindliche Referenz für alle weiteren Abrufe. Die
freigegebenen Muster und Materialien sind während der Bauzeit des Erstabrufs auf der Baustelle zur
Beweissicherung im Bürocontainer innerhalb der Baustelleinrichtung vorzuhalten und zu sichern. Für
Folgeabrufe ist ein erneutes physisches Vorhalten der freigegebenen Muster und Materialien auf der
jeweiligen Baustelle nicht erforderlich.
Nachbemusterungen erfolgen nur bei system- oder standortbedingten Abweichungen.
B.6.1 Durchführung der Bemusterung
Konformität zu geforderten Qualitäten hinsichtlich Stoffe, Bauteilen, Bauverfahren, Bauregeliste etc. ist
durch den AN begleitend zur Ausführungs- und Werkstattplanung nachzuweisen. Der AN ist verpflichtet,
durch frühzeitiges Vorbereiten, Durchführen und Dokumentieren von Bemusterungen Material- und
Fabrikatsentscheidungen des AG rechtzeitig vor der notwendigen Bestellung zur termingerechten
Ausführung herbeizuführen. Die Prüfzeiträume des AG zur Musterfreigabe sind zu berücksichtigen
(mind. 10 Arbeitstage). Durch den AN ist ein stufenweiser Bemusterungsterminplan vorzulegen in dem
die termingerechten Bemusterungen unter Berücksichtigung der Einbautermine und Lieferfristen
dargestellt werden. Bei Vorliegen von spezifischen Gründen wie längeren
Bestellzeiten/Betriebsunterbrechungen von Herstellern ist die Frist nach Erfordernis zu verlängern. Die
für die Ausführungsplanung relevanten Ergebnisse der Bemusterungen sind umgehend in diese zu
übernehmen. Alle im eingebauten Zustand sichtbaren Flächen, Materialien, Konstruktionen,
Konstruktionsbestandteile, technische Anlagen deren An- und Abschlüsse untereinander und an
angrenzende Bauteile oder Konstruktionen und alle vorzusehenden Arten von
Oberflächenausführungen sind grundsätzlich zu bemustern. Es sind nur Muster zugelassen, deren
Qualitätsanforderungen dem Vertrag entsprechen. Die Qualität der Muster ist mit aussagekräftigen
Unterlagen: Prüfzeugnis, Produktdatenblatt, Sicherheitsdatenblatt, Pflegeanleitung und nach
Erfordernis bauaufsichtlicher Zulassung etc. so vorzulegen, dass eine Beurteilung hinsichtlich der
Qualitätserfüllung durch den AG erfolgen kann.
B.6.2 Vorbemusterung
Vorbemusterungen sind durch den AN vorzubereiten. Hierzu stellt der AN zu jedem der angebotenen
Produkte/Hersteller mindestens zwei Alternativen vor.
B.6.3 Endbemusterung
Die Präsentation der Muster hat bei den entsprechenden Lichtverhältnissen von späteren
Einbausituationen zu erfolgen. Die Bemusterungen dienen der Sicherstellung und Gewährleistung der
geforderten Standards und Qualitäten ebenso wie der Visualisierung, Überprüfung und Bewertung
möglicher Alternativen sowie der Endabstimmung technischer Details oder Oberflächenausbildungen.
Der AN ist bei der Durchführung dieser Leistung vor Ausführungsfreigabe durch den AG zur
ausführlichen Dokumentation der vorzulegenden Bemusterungen und eventueller
Vertragsabweichungen verpflichtet. Die Bemusterungen beginnen mit der Vorlage von Handmustern.
22
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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Nach Genehmigung der im Rahmen der Bemusterung der Handmuster festgelegten Ausführungen
erfolgt, soweit vorgesehen, daran anschließend die Bemusterung von bauteilbezogenen
Musterkonstruktionen im Einbauzustand.
Die Bemusterungstermine Vorbemusterung und Bemusterung sind in der Terminplanung des AN
abzubilden.
B.6.3.1 Handmuster
Für alle später sichtbaren Bauteile, Einbauteile, Materialien, Oberflächen, Ausstattungselemente etc.
sind dem AG Handmuster zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Sofern diese Handmuster nicht
in ihrer Originalgröße vorgelegt werden können, sind Musterflächen (z. B. Fassadenkonstruktion,
Bekleidungen, Verglasungen etc.) in aussagekräftigen Ausschnitten bis 1 x 1 m Fläche zu erstellen.
B.6.3.2 Bauteilbezogenen Musterkonstruktionen Fassadenmuster Teilflächenbemusterungen
Bauteilbezogene Musterkonstruktionen im Einbauzustand (z.B. Fassadenmuster und
Teilflächenbemusterungen) sind als Ausschnitte von konstruktiv anspruchsvollen Punkten, z. B. Ecken,
Knotenpunkte, Materialübergängen und -anschlüssen, als 1:1 Muster darzustellen.
Die Herstellung vollständiger Musterräume oder raumbezogener Muster ist nicht vorgesehen.
B.7 Brandschutz
Die allgemeinen Anforderungen des Brandschutzes ergeben sich aus dem jeweils gültigen Baurecht
sowie den sonstigen zum Brandschutz ergangenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Länder.
Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes wird durch den AN beauftragt und ist dem zuständigen
KompZ BauMgmt K5 zur Prüfung (spätestens mit Vorlage der Genehmigungsplanung zum
Kenntnisgabeverfahren) vorzulegen. Es sind vom AN eigenverantwortlich alle brandschutztechnischen
Anforderungen, die zu einem abnahmefähigen Gesamtwerk erforderlich sind, planerisch dazustellen
und mit dem KompZ BauMgmt K 5 abzustimmen. Im Rahmen der Erstellung des Brandschutzkonzeptes
hat der AN die Notwendigkeit eines Feuerwehrschlüsseldepots mit dem AG und der örtlichen Feuerwehr
abzustimmen. Die Planung und Integration in die sicherheitstechnischen Anlagen ist Teil der Leistung
des AN.
Die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes sowie die fachliche Baubegleitung liegen in der
Verantwortung des AN.
Die erforderlichen Brandschutzgeräte (z.B. Feuerlöscher) werden bauseits zur Verfügung gestellt und
sind durch den AN nach Maßgabe der AR A1-2042/1-6037 zu montieren.
Für den Löschwasserbedarf sind nach BFR Wasserversorgung 96m³/h für einen Zeitraum von 2
Stunden gefordert. Mindestens eine Löschwasserentnahmestelle muss für den Erstangriff der
Feuerwehr heranziehbar sein. Sie darf max. 80 m vom geometrischen Mittelpunkt des zu schützenden
Objektes entfernt sein und muss einen Förderstrom von mindestens 400 l/min (24 m³/h) bei mindestens
1,5 bar Fließdruck zur Verfügung stellen. Bestehende Löschwasserentnahmestellen rechnen auf den
Bedarf an. Bei Bedarf ist ein Löschwassertank (siehe Baustein 3 – Außenanlagen) zu verbauen.
23
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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
B.7.1 Besondere Anforderungen an den Brandschutz
Sämtliche bauordnungsrechtlichen Rettungswege sind baulich herzustellen. Der erste Rettungsweg
führt über notwendige Flure zu einen notwendigen Treppenraum. Der zweite Rettungsweg führt über
einen weiteren notwendigen Treppenraum.
Nutzerzahlen der Unterkunfts- und Funktionsgebäude:
• UKuFG 240 bis zu 300 Personen
• UKuFG 192 bis zu 250 Personen
• UKuFG 144 bis zu 190 Personen
• UKuFG 160 Personen
Nutzerzahl Unterrichtsräume / Lehrsaal:
• max. 110 Personen für alle Typen der Unterkunfts- und Funktionsgebäude
Zur Brandfrüherkennung ist eine Brandwarnanlage Typ Bundeswehr gemäß AR C-1810/115
vorzusehen. Eine Aufschaltung auf eine Leitstelle nach Landesrecht erfolgt nicht.
Gefährdungseinstufung von Lager-/Werkstatträumen
Lager-/Werkstatträume sind mit feuerhemmenden Trennwänden sowie feuerhemmenden (F30), dicht-
und selbstschließenden-Türen (T30-RS) auszustatten.
Batterieladeräume sind mit feuerbeständigen (F90) Trennwänden sowie feuerhemmenden, dicht- und
selbstschließenden-Türen (T30-RS) auszustatten.
Über die baurechtlichen Brandschutzanforderungen hinaus schuldet der AN fordert die Bundeswehr
eine mindestens feuerbeständige Ausführung des BWI-Raumes, d. h. Ausführung aller Bauteile (Boden,
Decke und Wände) in der Feuerwiderstandsklasse feuerbeständig F90. Eine Querung dieses Raumes
mit Versorgungsleitungen, die nicht zum IT-Netz gehören, ist untersagt.
Der Brandschutz der Leitungsanlagen ist nach den jeweils gültigen Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR)
der Länder und dem Brandschutzkonzept des AN auszuführen. Brandschottungen/Brandschutzkanäle
sind zu nummerieren, zu kennzeichnen und in einem separaten Plan zu erfassen.
Darüber hinaus ist eine Brandschottliste (Brandschottkataster) zu erstellen, die folgenden Angaben
enthalten muss: Vergebene Nummer, Wandart der Montage, Hersteller Brandschott, Art des
Brandschotts und allgemeine bauaufsichtliche Zulassungsnummer. Es dürfen nur zugelassene
Brandschotte verwendet werden.
Das Brandschottkataster ist durch eine Fotodokumentation aller brandschutzrelevanten Installationen
inkl. der Kennzeichnungsschilder zu ergänzen. Die Fotos sind nach der Schottnummer zu benennen.
B.7.2 Prüfung des Brandschutzes
Sofern bauordnungsrechtlich eine externe Prüfung des Brandschutzkonzeptes oder einzelner
Nachweise vorgeschrieben ist, hat der AN die Beauftragung eines staatlich anerkannten
Prüfsachverständigen für Brandschutz zu veranlassen, die Gebühren hierfür einzukalkulieren und die
Verfahren bis zum Abschluss zu begleiten.
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B.8 Informationssicherheitskonzept
Der AN muss einmalig ein vollständiges, übergeordnetes, projektspezifisches
Informationssicherheitskonzept für den definierten Gebäudetyp „Unterkunfts- und Funktionsgebäude“
erstellen. Dieses Konzept gilt als verbindliche Grundlage für alle Abrufe im Rahmenvertrag und ist bei
nachfolgenden Abrufen ohne erneute Neuerstellung oder Fortschreibung heranzuziehen, sofern der AG
keine Anpassungen aufgrund geänderter Vorgaben verlangt.
Die Leistung umfasst insbesondere:
• Erstellung des Informationssicherheitskonzepts unter Berücksichtigung organisatorischer,
personeller, technischer und infrastruktureller Aspekte, einschließlich
Schutzbedarfsfeststellung, Risikoanalyse und Modellierung,
• verbindliche Anwendung der durch die DEUmilSAA veröffentlichten Arbeitshilfen als
methodische Grundlage,
• Einhaltung der Vorgaben des BSI-Grundschutzes für Behörden und kritische Infrastrukturen; im
Konfliktfall ist stets die höherwertige Vorgabe anzuwenden,
• Nutzung der durch den AG bereitgestellten Software SAVe 6 für die Modellierung,
• Bereitstellung der erarbeiteten Unterlagen in akkreditierungsfähiger Form und Unterstützung
des Auftraggebers im Akkreditierungsprozess,
• Umsetzung von Beanstandungen und Auflagen aus dem Akkreditierungsverfahren sowie
Bereitstellung einer finalen, abnahmefähigen Fassung.
Alle Ergebnisse sind in weiterbearbeitbaren Formaten (Microsoft Office und SAVe 6) bereitzustellen,
sodass der AG das Informationssicherheitskonzept eigenständig fortschreiben und für weitere Projekte
nutzen kann.
Der AG behält sich vor, bei wesentlichen Änderungen der gesetzlichen oder normativen Vorgaben (z.
B. Anpassungen des BSI-Grundschutzes oder der DEUmilSAA-Arbeitshilfen) vom Auftragnehmer eine
entsprechende Aktualisierung des Informationssicherheitskonzepts einzufordern.
B.9 Abgaben und Dokumentation bei Objektabnahme
Die Zusammenstellung sämtlicher Planungs-, Revisions- und Dokumentationsunterlagen im Sinne der
VOB und RBBau ist Teil der Leistung des ANs.
Probenahmestellen sind bereits in der Entwurfsphase im Strangschema Trinkwasser nach Lage und
Anzahl zu kennzeichnen und im Vorfeld mit dem AG abzustimmen.
Jede Probeentnahmestelle ist mit einer eindeutigen Nummerierung (zehnstellig), die vom AG
entsprechend den Vorgaben der AR A1-1820/0-6004 „Trinkwasserversorgung“ (Punkt 3.5) festgelegt
wird, zu kennzeichnen. Die Art der Beschilderung ist im Vorfeld über den AG mit dem jeweils
zuständigen BwDLZ abzustimmen. Diese Festlegungen und Abstimmungen dienen als Referenz für
nachfolgende Abrufe. Soweit einzelne Festlegungen von der konkreten Gebäudegeometrie abhängen
(z.B. Lage Probeentnahmestellen), sind diese bei Folgeabrufen zu überprüfen und ggfs. anzupassen.
Zusätzlich ist der geplante Spülablauf sowie die Temperaturauslösung der Spülstation im Schema zu
vermerken.
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Die Dokumentation ist in der Struktur des beiliegenden CLMs (Anhang 12 Checklistenmaster) zu
erstellen. Eine Anpassung der Checkliste aufgrund von Veränderungen während der
Ausführungsplanung ist einzukalkulieren. Der Erstentwurf der Checkliste ist durch den AN zu erstellen
mit dem AG bis zum Abschluss der LPH4 abzustimmen.
Die Unterlagen sind sowohl digital auf einem Projektserver (C4P) hochzuladen als auch in digitaler Form
auf einem Datenträger (3 x CD-ROM oder 3 x USB-Stick) beim AG einzureichen.
Dies muss spätestens zwei Wochen vor der VOB-Abnahme erfolgen
Einen Zugang zum Projektserver erhält der AN rechtzeitig.
Alle Unterlagen sind als Revisionsunterlagen zu kennzeichnen und mit Firmenstempel zu versehen.
Alle digitalen Unterlagen müssen im pdf-Format übergeben werden; sie müssen recherchierbar erstellt
(Texterkennung) sowie lesbar und richtig gedreht sein.
Die Erstellung aller elektronischen Planunterlagen erfolgt im dwg-Format und Orientieren sich nach
Vorgaben des Anhangs 11 CAD-Standard und Pflichtenheft. Alle Grundrisspläne sowie die
Gebäudeschnittzeichnungen sind mindestens im Maßstab 1:50 zu erstellen.
Zeichnungen die von den offiziellen und vom AG freigegebenen Unterlagen abweichen, werden nicht
akzeptiert.
Alle Revisionsunterlagen, die vor Ort in gerahmter oder gehefteter Form als Schaubilder, Schalt- und
Aufbauschemen, Betriebs- und Wartungsanleitungen anzubringen oder zu hinterlegen sind, müssen
wasserfest und UV-beständig sein. Alle Revisionspläne sind mit deutlicher Aufschrift "Revisionsplan",
einer eindeutigen Bezeichnung, einer Blattnummer, dem Firmenstempel und der rechtsverbindlichen
Unterschrift mit Datum zu versehen. Mit der Unterschrift wird auch bestätigt, dass die Darstellungen auf
den Plänen der tatsächlichen Ausführung entsprechen.
Zusätzlich ist zu den zuvor beschriebenen Übergabe- und Dokumentationsunterlagen eine
Gebäudebestandsdokumentation gemäß BFR GBestand zu berücksichtigen und zu erstellen.
B.10 Inbetriebnahmeprozess
Der nachfolgende Ablauf beschreibt den Prozess bis zur Übergabe eines Gebäudes.
- Fertigstellung des Gebäudes
Das Gebäude ist fertiggestellt, wenn es voll erschlossen, fein gereinigt und alle technischen
Anlagen in Betrieb genommen sind.
- Prüfung der Bestandsdokumentation
Die Bestandsdokumentation ist in wesentlichen Teilen mit vierwöchiger Vorlaufzeit zur
Mängelbegehung an den AG zur Prüfung zu übergeben. Noch ggfs. ausstehende Unterlagen,
insbesondere aus Sachverständigenabnahmen und dem Inbetriebnahmeprozess, sind nach
Vorliegen unverzüglich zu ergänzen.
- Mängelbegehung (AG)
Der AN stimmt mit dem AG separate Termine für eine Mängelbegehung der Gewerke Hochbau,
TGA und Außenanlagen ab. An den Begehungen müssen die vom AN bestellten Fachbauleitungen
teilnehmen. Der AN hat für die Begehungen fünf Tage einzukalkulieren.
- Probebetrieb
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Der Probebetrieb sollte grundsätzlich für die Dauer von sechs Wochen durchgeführt werden und
mit dem Betreiber abgestimmt sein. Die Technische Sonderfachkraft (TSFK) des zuständigen
BwDLZ führt dazu ein Probebetriebsbuch in dem alle abnormalen Zustände und Fehler der
Technischen Anlagen dokumentiert werden. Das Probebetriebsbuch wird regelmäßig vom BwDLZ
an den AN übermittelt der dann die Mängelabstellung einleiten kann. Der AN hat dem AG und dem
Betreiber dauerhaft den Zutritt und Zugang zu allen technischen Anlagen zu ermöglichen. Für
Rückfragen müssen innerhalb von drei Arbeitstagen Fachbauleitungen und befähigte Personen
der Anlagenhersteller zur Verfügung stehen.
Kann ein Probebetrieb der technischen Anlagen aufgrund von wesentlichen Mängeln, wie z.B.
Dokumentation oder Feinreinigung nicht erfolgen, so gehen Nachbegehungen zu Lasten des AN.
Der Probebetrieb gilt als beendet, wenn der AG seine Freigabe erteilt. Bei fehlerfreier Funktion der
technischen Anlagen kann der Probebetrieb im gegenseitigen Einvernehmen auch verkürzt
werden. Der Probebetrieb sollte aber mindestens 3 Wochen durchgeführt werden.
- Sachverständigenabnahmen
Nach dem Probebetrieb sind die Sachverständigenprüfungen bzw. -abnahmen sowie Prüfungen
einer zugelassenen Überwachungsstelle, nach PrüfVO geltenden Gesetzen, Verordnungen,
Richtlinien oder besonderen Forderungen durchzuführen. Die staatlich anerkannten
Sachverständigen sind vom AN zu beauftragen und bereits in der Planungsphase mit einzubinden.
Die Prüftermine sind im Bauzeitenplan aufzuführen. Der AN ist verpflichtet sämtliche
behördlich/vertraglich geforderten Abnahmen bzw. Prüfungen für Anlagen und Anlagenteilen, die
einer Zulassung unterliegen, frühzeitig zu veranlassen.
Die für die technischen Abnahmen durch die Sachverständigen notwendigen technischen
Unterlagen sind vom AN zur Verfügung zu stellen. Gleichfalls ist das technische Personal für die
Sachverständigenabnahmen beizustellen. Falls durch Verschulden des ANs
Wiederholungsprüfungen notwendig sind, hat dieser die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
Sofern Einbauteile wie Kabel- und Rohrschottungen, etc. durch den Baufortschritt im Rahmen der
abschließenden Sachverständigenabnahmen nicht einheitlich geprüft werden können, ist der AG
mit einem Vorlauf von drei Wochen zu informieren, damit ggf. eine Prüfung der vorschriftsmäßigen
Montage vom Sachverständigen vorab bescheinigt werden kann.
Die mängelfreien Protokolle und Prüfunterlagen sowie die Protokolle über die Begehungen sind
den Revisionsunterlagen beizufügen. Die erfolgreiche Durchführung der
Sachverständigenprüfungen und die Zustimmung der Prüfsachverständigen zur Inbetriebnahme
sind Voraussetzung für die rechtsgeschäftliche Abnahme der Werkleistungen. Eine Durchführung
der Sachverständigenprüfung vor der Einregulierung ist nicht zulässig.
Diese zusätzlichen Sachverständigenabnahmen sind in das Angebot des AN einzukalkulieren.
Folgende Leistungen bzw. Anlagen/Anlagenteile sind durch einen Sachverständigen zu
überprüfen:
• Statisch relevante Bauteile (Standsicherheit)
• Brandschutzrelevante Bauteile (Brandschutz)
• Bauphysikalisch relevanten Bauteile (Wärmeschutz)
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• Bauphysikalisch relevanten Bauteile (Schallschutz)
• Raumlufttechnik (inkl. Hygieneerstprüfung nach VDI 6022)
• Sicherheitsbeleuchtung, betriebssicher und wirksam
• Elektrische Anlagen und Elektrotechnische Verkabelung
• Blitzschutz- und Erdungsanlage
• Gefahrenmelde- und Alarmanlagen (Hausalarm)
• RWA-Anlagen, elektrische Türfeststeller für Brandschutztüren
• Trinkwasserinstallation mit Hygieneerstinspektion
Über die Ergebnisse der Prüfungen sind Prüfberichte zu erstellen. Außerdem sind zu den bereits
beschriebenen Überwachungs- und Abnahmemaßnahmen auch die brandschutz-
/feuerschutzrelevanten TGA-Bauteile durch einen öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen abnehmen zu lassen.
- Einweisung Betriebspersonal
Das Betriebspersonal ist in die technischen Anlagen einzuweisen:
Die Einweisung muss für jede Anlage vom AN protokolliert werden, wobei alle eingewiesenen
Personen zu benennen sind. Das Protokoll muss von den eingewiesenen Personen unterschrieben
und der Bestandsdokumentation beigefügt werden.
- Mängelbegehung (Betreiber)
Die Begehungen sind separat für die Gewerke Hochbau, TGA und Außenanlagen durchzuführen.
An den Begehungen müssen die vom AN bestellten Fachbauleitungen teilnehmen. Der AN hat für
die Begehungen fünf Tage einzukalkulieren. Nachbegehungen für wesentliche Mängel gehen zu
Lasten des AN und erfolgen im gleichen Umfang wie die ursprüngliche Begehung.
B.10.1 Kosten für Abnahmen, Messungen und Bescheinigungen
Der AN hat sämtliche Kosten/Gebühren für erforderliche Abnahmen, Messungen und Bescheinigungen
zu tragen und dafür grundsätzlich alle damit in Verbindung stehenden Aufwendungen in sein Angebot
einzukalkulieren. Eine gesonderte Kostenerstattung durch den AG erfolgt nicht.
B.10.2 Kosten von Nachabnahmen
Der AN ist verpflichtet die betreffenden Bauteile ohne Behinderung frei zugänglich bzw. gefahrlos und
unbeschwerlich einsehbar zu halten.
Sofern eine Wiederholung der Abnahmen bzw. Nachabnahmen oder Wiederholung von
Überwachungen erforderlich ist, weil Teile nicht ausreichend zugänglich bzw. einsehbar waren oder weil
Mängel festgestellt wurden, trägt der AN alle damit verbundenen Aufwendungen, auch die erneuten
Abnahme- und/oder Nachabnahmegebühren. Dazu zählen auch die Aufwendungen des AG und seiner
Planungsbeauftragten bzw. von ihm beauftragter Dritter.
B.10.3 Luftdichtheitsprüfung
Die Luftdichtheit der Gebäude ist durch einen Druck- und Unterdrucktest im normgerechten
Differenzdruckverfahren nachzuweisen, und zwar in qualitätssichernden Messungen während der
Bauphase und in einer abschließenden Luftdichtheitsprüfung gemäß GEG.
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Für qualitätssichernde Messungen sind nach Wahl des AG je Gebäude ca. drei Zimmer vorzusehen.
Sämtliche damit verbundenen Kosten sind in den Angebotspreis einzukalkulieren.
Die Luftdichtheit an Tür- und Fensteröffnungen in den Außenwänden sind allseitig mit einem
geschlossenen System herzustellen.
Die Gebäudepräparation für alle Messungen nach den Vorgaben des vom AN beauftragten
Unternehmens, z. B. durch luftdichtes Abkleben/Verschließen von Öffnungen, ist jeweils
einzukalkulieren.
Bei Nichterreichen der Luftdichtheit ist die Konstruktion nachzubessern und eine Wiederholung der
Dichtheitsprüfung auf Kosten des AN durchzuführen.
B.10.4 Trinkwasserbeprobung und Nachweise
Zur Übergabe wird vom AN eine Trinkwasserbeprobung gemäß A1-1820/0-6004
Trinkwasserversorgung“ gefordert, die nicht älter als 14 Tage sein darf. Vor einer Beprobung sind die
Leitungen nach dem Merkblatt ZVSHK „Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasser-
Installationen“ zu spülen.
Die Trinkwasserproben bei Kaltwasser (potable water cold - PWC) müssen die Anforderungen der
Trinkwasserverordnung sowie der AR C-1800/124 einhalten. Die Art und der Umfang der Proben sind
dem Anhang 13 Umfang TW-Proben zu entnehmen.
Zur Abnahme der Trinkwasserinstallationen sind u.a. folgende Nachweise zu erbringen
• Nachweis über Dichtheit der Leitungen
• Nachweis des Spülens und Desinfizierens der Leitungen
• Hygieneuntersuchung
Zwischen der VOB-Abnahme für das Gewerk Sanitär und der Übergabe des Gebäudes an den Bauherrn
(BAIUDBw) gibt es ein Zeitfenster, in dem der „Liegenschaftsverantwortliche“ für die Einhaltung des
bestimmungsgemäßen Betriebs der Trinkwasseranlage verantwortlich ist. Aus diesem Grund müssen
bei der VOB-Abnahme, die der Inbetriebnahme der Trinkwasserinstallation entspricht, an sämtlichen
Probenahmestellen die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung eingehalten werden.
Zwischen der VOB-Abnahme und der Übergabe an das BAIUDBw ist ein bestimmungsgemäßer Betrieb
der Trinkwasserinstallation (Kalt- und Warmwassernetz) durch Protokollierung der Spülvorgänge
lückenlos nachzuweisen. Die auf Grundlage der VOB-Abnahme durchgeführte Beprobung ist für diesen
Fall ausreichend und gültig.
Wird die Dokumentation des bestimmungsgemäßen Betriebs nicht lückenlos nachgewiesen, muss eine
erneute Beprobung entsprechend den Festlegungen auf Kosten des AN veranlasst und zur Übergabe
vorgelegt werden.
Der AG hat diese Vorgehensweise gewählt, um nach einer Inbetriebnahme des Gebäudes ggf.
erforderliche Hygienespülungen zu vermeiden.
B.10.5 Funktionsheizen und Nachweise
Für sämtliche Wärmeversorgungsanlagen sind die einschlägigen Anforderungen an die Ausführung
(z.B. Dichtigkeitsprüfungen und hydraulischer Abgleich etc.) nach VOB/C – ATV DIN 18380 vorzusehen
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und zu dokumentieren. Zum Nachweis eines mängelfreien Gewerks ist eine Überprüfung der beheizten
Fußbodenkonstruktion (Funktionsheizen) durchzuführen.
B.10.6 Dichtheitsprüfungen der erdverlegten Leitungen und Nachweise
Bei allen Schmutz- und Regenwasserkanälen sind vor der Abnahme folgende Leistungen zu erbringen:
Kanalreinigung, Dichtheitsprüfung und Kanal-TV-Befahrung (inkl. Kalibriermessung, d.h. Bestimmung
des Gefälles).
Die Bestandsaufnahme ab Übergabepunkt der Schmutz- und Regenwasserleitungen sowie die
Kanalinspektionsarbeiten sind gem. BFR-Abwasser durchzuführen.
Die Daten sind im ISYBAU-Austauschformat, das vom AG vorgegeben wird, zu erzeugen und zu
übergeben. Die vom AG vorgegebene Bezeichnungssystematik ist zwingend einzuhalten.
Beim Anschluss der Wärmeversorgungsnetzleitungen sind Rohrspülung und Druckprüfung mit
Dokumentation und Prüfprotokoll vorzusehen.
B.10.7 Inbetriebnahme
Unter Inbetriebnahme ist die erstmalige Überführung einer Anlage oder von Teilen/Bauteilen einer
Anlage in ihre bestimmungsgemäße Funktion zu verstehen. Voraussetzung für die Inbetriebnahme ist,
dass die Brennstoffe, Fluide oder elektrischen Medien in der geplanten und erforderlichen Güte und
Zusammensetzung vorhanden sind. Mit Wasser betriebene geschlossene Systeme müssen gefüllt und
entlüftet sowie der geforderte Wasserdruck in den Anlagen erreicht sein. Wasserzusätze sind in der
erforderlichen Qualität und Konzentration beizumengen. Die Inbetriebnahme der
Trinkwasserinstallation ist im Vorfeld abzustimmen (bestimmungsgemäßer Betrieb). Bei elektrischen
Anlagen müssen die elektrischen Leistungsdaten (Stromart, Spannung, Stromstärke) an den Anlagen
anliegen. Im Rahmen der Inbetriebnahme sind in den elektrischen Anlagen die geforderten elektrischen
Leistungsdaten zu erreichen. Der Zeitpunkt der geplanten Inbetriebnahme ist vom AN rechtzeitig
mitzuteilen. Für sicherheitsrelevante Anlagen im Bestand ist ein Funktionserhalt sicherzustellen.
B.10.8 Leistungsnachweise
Der AG verlangt vor Abnahme für die vom AN erbrachten und zugesicherten Leistungen eine komplette
Funktionsprüfung und Leistungsmessung. Damit verbunden ist der Nachweis, dass alle Forderungen
der vorliegenden FLB und des Vertrages erfüllt sind. Die Art der zum Leistungsnachweis verwendeten
Prüf- und Messgeräte und die angewandte Messmethode sind dem AN grundsätzlich freigestellt.
Allerdings müssen Messgeräte nachweislich geeicht sein und die Messmethode den einschlägigen
Normen und Richtlinien entsprechen.
Für den Bereich der GA ist ein 1:1 Datenpunkttest vorzulegen und die weiteren Dokumente gemäß
Zentraler AR A-1810/32 „Gebäudeautomation“ (z.B. DGUV Schaltschränke usw.).
Nur in Zweifelsfällen entscheidet der AG über Art und Umfang der Messungen. Darüber hinaus kann
der AG selbst auch Leistungsmessungen ohne Information und in Abwesenheit des ANs durchführen.
Die Inbetriebnahme, Funktionsprüfung, Einregulierung sowie der Probebetrieb und
gewerkeübergreifende Funktionstest sämtlicher Anlagen haben vor der Sachverständigenprüfung und
Abnahme zu erfolgen. Alle notwendigen Betriebs- und Zusatzstoffe der Anlage sind bis dahin
einzukalkulieren.
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B.11 Organisatorisches mit Projektmanagement und Koordination
B.11.1 Grundsätze
Der AN hat sämtliche Planungs- und Bauleistungen organisatorisch, terminlich, wirtschaftlich und
qualitativ so zu steuern, dass die vertraglich vereinbarten Qualitäts-, Funktions-, Kosten- und
Terminziele zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sind. Er übernimmt die Gesamtkoordination aller
Planungsbeteiligten, Nachunternehmer, Fachfirmen und Behördenkontakte. Von der Auftraggeberseite
eingesetzte Projektcontroller, Prüfer oder Berater entbinden den Auftragnehmer nicht von seiner
Gesamtverantwortung.
B.11.2 Organisation und Information
Der AN hat eine Projektstruktur mit klaren Zuständigkeiten, Entscheidungswegen und
Kommunikationskanälen vorzulegen und sicherzustellen, dass sämtliche Planungsunterlagen prüffähig,
vollständig und mit angemessenem zeitlichem Vorlauf zur Verfügung gestellt werden. Der AG ist
unverzüglich über Risiken, Verzögerungen oder Abweichungen zu informieren.
B.11.3 Projektbeteiligte
Mit jedem Abruf wird durch den AN eine Projektbeteiligtenliste erstellt. Während der Projektbearbeitung
hat der AN diese Liste mit allen von ihm gestellten und/oder beauftragten Nachunternehmern zu
vervollständigen. Ein jeweils aktualisierter Stand ist dem AG zu übermitteln.
B.11.4 Bauleitung
Der AN hat deutschsprachige Bauleitungen zu benennen, die bevollmächtigt sind verbindliche
Erklärungen in Zusammenhang mit der Baumaßnahme abzugeben, bzw. entgegenzunehmen. Die
Bauleitung ist durch den AN gemäß den jeweils einschlägigen Bestimmungen der Landesbauordnung
zu stellen, um die ordnungsgemäße Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Pflichten des AG
sicherzustellen. Der Austausch einer Bauleitung ist nur aus dringenden Gründen zulässig und dem AG
vorab schriftlich mitzuteilen. In besonderen Fällen kann der AG den Austausch einer Bauleitung
untersagen oder fordern.
B.11.5 Behördenabstimmungen und Planvorlagen
Der AN hat sämtliche für die Realisierung erforderlichen Abstimmungen mit Behörden,
Sachverständigen, Versorgungsträgern und sonstigen Genehmigungsstellen eigenverantwortlich
durchzuführen. Dies umfasst insbesondere die frühzeitige Einbindung der für Brandschutz,
Arbeitsschutz, Umweltschutz und technische Sicherheit zuständigen Stellen. Der AN hat die
erforderlichen Unterlagen, Berechnungen und Nachweise in prüffähiger Form zu erstellen und mit
angemessenem zeitlichem Vorlauf vorzulegen.
Sämtliche Planvorlagen sind so aufzubereiten, dass sie den Anforderungen der zuständigen
Genehmigungsbehörden entsprechen und eine zügige Bearbeitung ermöglicht wird. Der AN hat die
Terminierung und Organisation der Planvorstellungen zu übernehmen und sicherzustellen, dass bei
allen Terminen fachlich und entscheidungsbefugtes Personal anwesend ist. Über jede
Behördenabstimmung ist ein Protokoll zu fertigen und dem AG zuzuleiten. 31
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B.11.6 Besprechungswesen
Der AN führt einen rollierenden Besprechungskalender mit einer Vorschau von mindestens drei
Monaten, der im Abstand von 14 Tagen zu aktualisieren ist. Planungs-, Ausführungs- und
Baubesprechungen sind regelmäßig durchzuführen. Die Protokollführung obliegt dem AN; die
Protokolle sind fortlaufend zu nummerieren und spätestens innerhalb von zwei Werktagen zu
übermitteln. Die Verteilung erfolgt per E-Mail spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach dem
jeweiligen Planungs- und Baubesprechungstag. Der AN stellt sicher, dass bei allen Terminen
entscheidungsbefugte Personen anwesend sind.
Der AN bzw. ein bevollmächtigter Vertreter ist verpflichtet an vom AG anberaumten Besprechungen
teilzunehmen. Diese Verpflichtung gilt von Beginn seiner Arbeiten bis zur mängelfreien Abnahme und
Übergabe.
Die jeweiligen Besprechungsformen präsenz, digital, hybrid und die Örtlichkeiten für Planungs-,
Ausführung-, Baubesprechungen etc. werden nach Auftragserteilung abgestimmt.
B.11.7 Workshops
Der AN hat auf Anforderung des AG themenspezifische Workshops zu organisieren und durchzuführen.
Ziel ist die gemeinsame Abstimmung von wesentlichen Projektinhalten wie Terminplanung,
Kostensteuerung, Schnittstellenklärung, Qualitätssicherung, Behördenanforderungen oder
Nachhaltigkeitsaspekten.
Die Workshops sind vom AN vorzubereiten, zu moderieren und nachzubereiten. Hierzu hat er die
notwendigen Unterlagen in geeigneter Form bereitzustellen, die Ergebnisse zu dokumentieren und den
Teilnehmerkreis nach Abstimmung mit dem Auftraggeber sicherzustellen. Protokolle und
Maßnahmenlisten aus den Workshops sind innerhalb von fünf Werktagen vorzulegen und fortlaufend
zu aktualisieren.
B.11.8 Berichtswesen
Der AN erstellt für die Auftraggeberseite ein umfassendes Berichtswesen. Hierzu gehören ein
monatlicher Bericht zum Leistungsstand in Bezug auf Kosten, Termine, Qualität, Risiken und Fortschritt,
ein Bautagebuch mit täglichen Einträgen über Personal, Geräte, Wetter, besondere Vorkommnisse und
Baufortschritt sowie ein monatlicher Bautenstandsbericht mit Bilddokumentation, Soll-Ist-Vergleich der
Termine und Prognose für die Folgemonate. Das Bautagebuch ist wöchentlich in digitaler Form an den
AG zu übermitteln.
B.11.8.1 Bautagebuch
Der AN ist verpflichtet abrufspezifische Bautagesberichte zu führen. Eine Durchschrift dieser Berichte
ist dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben.
Die Eintragungen in den Bautagesberichten müssen enthalten:
• Laufende Nummer Eintrag; Maßnahmennummer; Datum des Eintrags
• Angaben zum aktuellen Wetter: Temperatur (min./max.), Wind, Niederschlag, Bewölkung,
Sonstiges
• Baustellenbesetzung: Personen gesamt; Facharbeiter; Helfer; Angaben zu Sub-Unternehmen;
Angaben über genutzte Geräte, angelieferte und verwendete Materialien 32
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• Festhalten von gesichteten Baumängeln, Schäden, Störungen oder Abweichungen von der
Norm
• Stand am Tagesende
• Besondere Vorkommnisse: Behinderungsanzeigen; Bedenkenanmeldungen;
Unterbrechungen; Verzögerungen; Unfälle; Prüfungsergebnisse; Beginn, Ende Arbeiten
Gewerke
• Planübergaben
• Lieferungen
• Fotos von allen Bauabschnitten: auch von denen, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr
sichtbar sind, wie Elektroinstallation, Leitungen
• Protokolle von Besprechungen und Anweisungen der Bauleitung, inklusive der Namen und
Unterschriften der Teilnehmenden
• Mängelliste mit Fristen zur Behebung
• Rechtsverbindliche Unterschrift
B.11.9 Kostenmanagement
Der AN ist verpflichtet, die Einhaltung des vereinbarten Kostenrahmens sicherzustellen.
Kostenabweichungen sind unverzüglich anzuzeigen und mit Lösungsvorschlägen zu belegen.
Grundlage für Zahlungen ist ein mit dem AG abgestimmter Zahlungs- und Bauzeitenplan.
B.11.10 Terminmanagement
Der AN hat die Terminplanung vollständig zu übernehmen. Hierzu sind mit dem Einzelabruf mindestens
vorzulegen: ein Planungs- und Bauzeitenplan binnen 14 KT nach jedem Einzelabruf mit zugehöriger
Planliste, ein Bemusterungsterminplan sowie ein Abnahme- und Inbetriebnahmeterminplan. Alle
Terminpläne sind sowohl in einem offenen Dateiformat (z. B. MS Project, Excel) als auch im PDF-
Format einzureichen. Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Terminen sind unverzüglich
anzuzeigen und durch geeignete Maßnahmen auszugleichen.
B.11.11 Änderungs- und Entscheidungsmanagement
Der AN hat ein Änderungs- und Entscheidungsmanagement einzurichten. Sämtliche Änderungen sind
in einer fortzuschreibenden Anforderungsliste zu erfassen und mit dem AG abzustimmen. Für jede
Planungsänderung ist eine schriftliche Entscheidungsvorlage vorzulegen. Der AN hat die
Mitwirkungspflichten des AG mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf zu benennen, um eine
termingerechte Fertigstellung sicherzustellen.
B.12 Rahmenbedingungen Bauausführung
B.12.1 Besichtigung des Baufeldes
Der AN erhält vor Einzelabruf die Möglichkeit die betroffene Liegenschaft und das entsprechende
Baufeld zu besichtigen. Zur Besichtigung werden nur Personen zugelassen, deren Staatsangehörigkeit
nicht in der Staatenliste (siehe Anhang 10 Staatenliste) genannt ist.
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B.12.2 Liegenschafts- und Sicherheitsbestimmungen
Sofern das betroffene Baufeld während der Baumaßnahme nicht aus dem militärischen
Sicherheitsbereich ausgegrenzt wird, gelten folgende Ausführungen.
Das gesicherte Kasernengelände der Bundeswehr ist i.d.R. über die Wachzufahrt zu erreichen
Zum Betreten des Geländes der Bundeswehr bedürfen alle vor Ort Tätigen (= amtsfremde Personen)
eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Das gesamte Personal, das zur Erbringung der
Leistungen auf dem Kasernengelände benötigt wird, hat den Nationalitätenbestimmungen der
Staatenliste zu entsprechen. Angehörige der auf der Staatenliste aufgeführten Länder erhalten keinen
Zugang zum Kasernengelände.
Vor Betreten des Kasernengeländes muss sich jede(r) Mitarbeitende an der Wache gegen Vorlage
eines gültigen Personalausweises/Reisepasses anmelden. Zur Legitimation wird ihr/ihm ein
Besucherausweis erteilt (Passwechselverfahren), der ständig mitgeführt und dessen Erhalt quittiert
werden muss. Beim Verlassen des Kasernengeländes muss der Besucherausweis gegen das
hinterlegte Ausweisdokument getauscht werden.
Der Besucherausweis muss gut sichtbar am Körper getragen werden. Dieses Prozedere kann beim
täglichen Ein- und Ausfahren bis zu 20 Minuten in Anspruch nehmen.
Für Personal von Firmen, das länger als drei Wochen in Folge auf der Baustelle tätig ist, muss der AN
eine Firmenliste erstellen und an der Wache hinterlegen.
Ausländische Arbeitskräfte dürfen in der Liegenschaft nur beschäftigt werden, wenn ihre Nationalität mit
der Staatenliste konform ist.
Das Firmenpersonal hat ständig Sozialversicherungsnachweise mit sich zu führen.
B.12.3 Sicherheits- und Arbeitsregeln
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeitenden die nachfolgend aufgeführten Sicherheitsregeln
des Nutzer-Standorts einhalten, indem er diese Regeln den zur Liegenschaft zutrittsberechtigten und
zum Einsatz befugten Mitarbeitenden in geeigneter Form und Sprache zur Kenntnis bringt.
• Der Besucherausweis ist stets deutlich sichtbar in Sichthöhe zu tragen.
• Die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ist auf den zugewiesenen Arbeitsbereich bzw.
Gebäudeteil beschränkt. Die zugewiesenen Aufenthalts- und Arbeitsbereiche dürfen nicht
verlassen werden.
• Die gesamten Bestandsgebäude in der Liegenschaft dürfen nur nach Absprache mit dem AG
und dem Nutzer betreten werden. Die Einrichtungen in der Liegenschaft (z. B. Kantine) dürfen
vom AN nicht genutzt werden.
• Das Abstellen von Arbeits- und Transportfahrzeugen ist nur auf den zugewiesenen Plätzen
erlaubt und beschränkt sich auf die arbeitsbedingte Anwesenheit in der Liegenschaft.
• Die den Arbeits- und Brandschutz betreffenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und
Regeln sind einzuhalten.
• Das Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Zonen im Bereich der Baustelle erlaubt. Es
ist untersagt in anderen Bereichen der gesamten Liegenschaft und auch in den zu errichtenden
Gebäuden zu rauchen. Während der Arbeitszeit ist Alkohol auf der Baustelle und arbeiten unter
Alkoholeinfluss untersagt. 34
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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Der Aufenthalt auf dem Kasernengelände ist aus sicherheitstechnischen Gründen grundsätzlich nur
Montag bis Freitag von 6:30 Uhr bis 18:00 Uhr, längere Arbeiten nach Absprache möglich, Samstag
und Sonntag nur nach Vereinbarung. An gesetzlichen Feiertagen sind keine Arbeiten möglich.
Der Zutritt zum gesamten Kasernengelände kann außerplanmäßig verweigert werden. Für den
möglicherweise auftretenden Zeitverzug dürfen keine Regressansprüche gestellt werden.
Ausnahmen sind in Abstimmung mit dem AG zu beantragen.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeitenden bei der Durchführung der Arbeiten auf der
Liegenschaft keine Fehlalarme (evtl. Rauch-, Feuer- und Einbruchmeldeeinrichtungen) auslösen. Zu
diesem Zweck hat der AN sich vor Beginn der Arbeiten bei dem AG über die Örtlichkeiten zu informieren
sowie eine notwendige Abschaltung von Anlagen abzustimmen. Bei Nichtbeachtung sind die
entstehenden Kosten vom AN zu tragen.
Im Gefahrenfall und bei Arbeitsunfällen ist der AG zu informieren. Nach Auftragserteilung werden die
Ansprechpartner benannt.
Lautsprecherdurchsagen bezüglich Feueralarmes, Bombendrohung und Räumungsalarm sind
unbedingt zu befolgen. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Geländeverweis führen.
B.12.4 Fotografier- und Werbeverbot
Das Fotografieren und Filmen innerhalb des gesamten Kasernenbereiches ist strengstens untersagt.
Ausnahmen davon sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Kasernenkommandant
zugelassen. Die für die Bautagesberichte und Bauüberwachungsleistungen notwendigen Aufnahmen
sind so zu erstellen, dass kein Personal und keine Sicherheitseinrichtungen des Nutzers dargestellt
werden. Im Zusammenhang mit der Auftragserteilung bzw. den für die Nutzer durchgeführten Arbeiten
sind Werbemaßnahmen jeglicher Art untersagt.
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POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
C. Funktionale Leistungsbeschreibung
Die funktionale Leistungsbeschreibung G-CAP Inland 1. Stufe beinhaltet 6 Bausteine.
-
Baustein 1 – „Baufeldherrichtung“
-
Baustein 2 – „Unterkunfts- u. Funktionsgebäude UKuFG“ (in unterschiedlicher Ausprägung)
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3
d. UKuFG 160, Typ 4
-
Baustein 3 – „Außenanlagen“
-
Baustein 4 – „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung“
-
Baustein 5 – „Interim Stromversorgung“
-
Baustein 6 – „Interim Wärmeversorgung“
Der Baustein 2 – „Unterkunfts- u. Funktionsgebäude UKuFG“ bildet dabei den Hauptbaustein. Die
übrigen Bausteine dienen ausschließlich der standortbezogenen Ergänzung, um eine ordnungsgemäße
Innutzungnahme des jeweiligen UKuFG zu gewährleisten. Ihr Abruf erfolgt nur bei Bedarf auf Grundlage
der örtlichen Gegebenheiten.
Die nachfolgende Beschreibung der Bausteine erfolgt einheitlich. Diese beginnen mit einer
Beschreibung des Bausteins (i.d.R. nach Kostengruppen) und gliedert sich im Anschluss in folgende
Leistungsebenen:
• Technische Bearbeitung
• Herstellung
• Betrieb
• Rückbau
Die jeweilige Leistungsebene enthält die dazugehörigen Leistungspositionen mit Einheitspreisen.
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POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
- Baustein 1 - „Baufeldherrichtung“
Beschreibung „Baufeldherrichtung“ nach Kostengruppen
Es kann davon ausgegangen werden, dass das Grundstück baureif ist. Baureif bedeutet in diesem
Zusammenhang, dass das Grundstück entsprechend ausgewählt wurde oder durch vorlaufende
unabhängige Maßnahmen vorbereitet wurde.
Sofern das Baufeld nicht bauseits vorbereitet ist, sind durch den AN folgende vorbereitende
Maßnahmen zu erbringen. Anzunehmen ist eine Baufeldgröße von 130m x 60m (7.800m²).
Die folgende Aufstellung nach Kostengruppen orientiert sich an der DIN 276, 2018-12.
Die in diesem Baustein 1 beschriebenen Leistungen stellen die typischen Maßnahmen zur Herstellung
eines baureifen Baufeldes dar.
Kostengruppe (KG) 200 – Vorbereitende Maßnahmen „Baufeldherrichtung“
Die Leistungen der Kostengruppe 200 umfassen sämtliche vorbereitenden Maßnahmen zur Herstellung
eines baureifen Baufeldes für die Errichtung der Unterkunfts- und Funktionsgebäude. Der AN hat die
Maßnahmen so durchzuführen, dass das Baufeld vollständig für die nachfolgenden Bauleistungen
nutzbar ist.
Der AN hat vor Beginn der Arbeiten die vom AG bereitgestellten Bestandsunterlagen und Leitungspläne
einzusehen und bei der Planung und Durchführung seiner Leistungen zu berücksichtigen.
KG 210 Herrichten
Zum Herrichten gehören die Freimachung des Baufeldes durch das Entfernen von üblichem Bewuchs,
Sträuchern, 4 Bäumen (mit Stammumfang 50cm und einer Höhe bis 10m) einschließlich der Rodung
von Wurzelstöcken sowie das Beseitigen sonstiger Hindernisse.
Bei Baumaßnahmen im Umfeld von Bäumen sind die Vorgaben des allg. Baumschutzes zu beachten:
• DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen
und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen. i.V.m.
• R SBB, 2023: Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei
Baumaßnahmen. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV),
• ZTV Baumpflege Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege
einzuhalten und alle sonstigen zu beachtenden Vorgaben.
Sollten sich Erdarbeiten im Wurzelbereich von zu erhaltenden Bäumen (Fläche unter der Krone/ dem
Traufbereich zuzüglich 1,5 Meter) bzw. Großsträuchern nicht vermeiden lassen, sind geeignete
Verfahren (wie Handschachtung, Absaug-/Spültechnik) vorzusehen. Es ist von üblichen,
durchschnittlichen Verhältnissen auszugehen.
Alle Schäden an Bäumen und anderen Großgehölzen sind zu dokumentieren, fachgerecht zu
behandeln und dem Projektleiter des AG sowie dem örtlichen zuständigen BwDLZ zu melden.
Wenn aufgrund eines Eingriffes Zweifel über die Verkehrssicherheit (Bruch- und/oder Standsicherheit)
der betreffenden Bäume bestehen, sind eingehende Untersuchungen erforderlich (siehe FLL
Baumuntersuchungsrichtlinien; Richtlinien für eingehende Untersuchungen zur Überprüfung der
Verkehrssicherheit von Bäumen). Die Kosten für die Untersuchungen trägt der AN, sofern die
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POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Notwendigkeit durch sein Handeln (z.B. Eingriff ins Wurzelwerk, unsachgemäße Rodung) entstanden
ist.
Sind gravierende Wurzelschäden an Bäumen, mit einer Beeinträchtigung der Vitalität und/oder
Standfestigkeit nicht vermeidbar, kann nach Rücksprache mit dem BwDLZ die Entnahme der
betreffenden Bäume veranlasst werden. Diese Maßnahme sind durch eine angemessene
Ersatzpflanzung(en) zu kompensieren. Die Kosten für die Fällung und Ersatzpflanzung(en) trägt der AN,
sofern die Notwendigkeit durch sein Handeln entstanden ist.
Zu entfernende Gehölze sind grundsätzlich inclusive der Starkwurzeln (Ø > 5 cm) zu roden. Sofern die
Rodung eines Baumes zu Wurzelschäden benachbarter Bäume führen würde, ist der Stammfuß des
gefällten Baumes lediglich auf 10 cm unter Geländeoberkante abzufräsen.
Weiterhin zählen hierzu der Rückbau und die Abfuhr kleinerer Bauwerksreste wie Mauerreste,
Fundamente, Bodenplatten, befestigte Flächen oder nicht mehr benötigte Leitungen einschließlich
fachgerechter Entsorgung. Im Rahmen der Kalkulation ist von einer schadstofffreien Einstufung gemäß
LAGA Z 0 auszugehen.
Ebenfalls umfasst ist der Abtrag, die Zwischenlagerung oder die Abfuhr von Oberboden, soweit dies für
die Bauausführung erforderlich ist, einschließlich der ordnungsgemäßen Entsorgung. Beim Abtrag des
Oberbodens von nicht kontaminiertem Boden gemäß Ersatzbaustoffverordnung auszugehen.
Kalkulatorisch ist Boden der Kategorie BM-0/ Z0 anzunehmen.
Schließlich ist ein den Bau- und Gründungsarbeiten entsprechendes, tragfähiges Planum herzustellen
und dessen Tragfähigkeit (Ev ≥ 120 MPa, DPr ≥ 97 %) nachzuweisen. 2
Ebenfalls dieser Kostengruppe zugeordnet wird die fachgerechte Entsorgung oder Verwertung aller
anfallenden Materialien einschließlich der erforderlichen Nachweisführung.
Baugrunduntersuchungen
Der AN hat die für die Dimensionierung seiner Planung und zur Sicherstellung der
Genehmigungsfähigkeit erforderlichen Baugrunduntersuchungen durchzuführen, sofern diese nicht
vom AG bereitgestellt werden können. Die Leistungen umfassen Sondierungen, Bodenaufschlüsse,
Laboruntersuchungen und die Erstellung eines prüffähigen Baugrundgutachtens.
KG 220 Öffentliche Erschließung
Im Bereich der Erschließung sind erforderliche Zufahrten herzustellen, zu unterhalten und bei Bedarf
zurückzubauen, ebenso provisorische Anbindungen an das Verkehrsnetz, soweit dies für die
Bauausführung notwendig ist. Zudem sind die für die Bauabwicklung erforderlichen Medienanschlüsse
wie Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation und Wärmeversorgung einschließlich der
Anbindung an vorhandene Netze (oder gegebenenfalls erforderliche Interimsbausteine zur
Medienversorgung – Bausteine 4 bis 6) herzustellen.
KG 230 Nichtöffentliche Erschließung
Zur nichtöffentlichen Erschließung gehört die Herstellung und Unterhaltung temporärer Baustraßen
sowie von Montage- und Lagerflächen, die für die Bauabwicklung benötigt werden.
KG 240 Ausgleichsmaßnahmen und -abgaben
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POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
In diesem Baustein 1 sind keine eigenständigen Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Sollte der
konkrete Standort naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen oder Ausgleichsabgaben erfordern, so
werden diese Maßnahmen gesondert zwischen AG und AN abgestimmt. Vor Umsetzung ist eine
Kostenerstattungsvereinbarung zu treffen.
KG 250 Übergangsmaßnahmen
Zu den Übergangsmaßnahmen zählen die Herstellung, Unterhaltung und der Rückbau von temporären
Entwässerungseinrichtungen wie Gräben, Drainagen oder Pumpensümpfen, um eine ordnungsgemäße
Nutzung des Baufeldes während der Bauzeit sicherzustellen. Der AN hat in seiner Kalkulation von
durchschnittlichen Boden- und Niederschlagsverhältnissen auszugehen. Darüber hinaus sind
Sicherungs- und Schutzmaßnahmen wie Absperrungen, Verkehrssicherungen, Erosionsschutz oder
der Schutz vorhandener Vegetationsflächen und Fremdleitungen vorzusehen.
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POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
1.1. Technische Bearbeitung „Baufeldherrichtung“
Technische Bearbeitung umfasst die vom AN zu erbringenden planerischen und dokumentarischen
Leistungen, die zur technischen Vorbereitung, Ausführung und Nachweisführung des jeweiligen
Bausteins erforderlich sind.
1.1.1. Planung (standortspezifisch)
Der AN hat auf Grundlage der funktionalen
Leistungsbeschreibung sowie der geltenden technischen und
behördlichen Vorgaben sämtliche für die Ausführung
erforderlichen Planungsleistungen zu erbringen.
Die Planung umfasst insbesondere die Ermittlung der
standortspezifischen Randbedingungen, die Erstellung von
Lage- und Höhenplänen, Baugrund- und
Entwässerungskonzepten sowie die Ausarbeitung aller
erforderlichen technischen Unterlagen zur Herstellung eines
baureifen Baufeldes.
Menge 1 psch
1.1.2. Dokumentation
Der AN hat alle im Zuge der Planung und Ausführung
entstandenen Unterlagen vollständig, prüffähig und strukturiert
zusammenzustellen.
Die Dokumentation umfasst die Planungs- und
Ausführungsunterlagen, technische Berechnungen,
Vermessungsdaten, Nachweise zur Entsorgung und
Verwertung von Materialien, gegebenenfalls erforderliche
Genehmigungen und Freigaben sowie alle Unterlagen, die für
Betrieb und spätere Nachweisführung erforderlich sind. Die
Übergabe erfolgt in digitaler Form.
Menge 1 psch
1.2. Herstellung „Baufeldherrichtung“
Herstellung eines für die Errichtung des geplanten Gebäudes und der zugehörigen Anlagen
erforderlichen baureifen Baufeldes einschließlich aller Nebenleistungen.
1.2.1. Baugrunduntersuchung
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POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Der AN hat die erforderlichen Baugrunduntersuchungen für das
Mustergrundstück zur Dimensionierung seiner Planung und zur
Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit durchzuführen.
Menge 1 psch
1.2.2. Freimachung Baufeld
Entfernen von Bewuchs, Sträuchern, Bäumen (inkl. Rodung
und Entfernung von Wurzelstöcken > 50 mm) und sonstigen
Hindernissen.
Es ist von 4 Bäumen mit einem Stammumfang bis 50cm
(gemessen in 1,0m Höhe) mit einer Höhe bis 10m und üblichen
Strauch- und Gehölzbewuchs auszugehen.
Menge 7.800 m²
1.2.3. Rückbau kleinerer Bauwerksreste
Abbruch und Abfuhr von Mauerresten, Fundamenten,
Bodenplatten, befestigten Flächen oder nicht mehr benötigten
Leitungen inkl. Entsorgung (schadstofffreien Einstufung gemäß
LAGA Z 0).
Menge 20 t
1.2.4. Abtrag Oberboden
Abtrag, Zwischenlagerung oder Abfuhr von Oberboden
(Mächtigkeit 0,30m), soweit für die Bauausführung erforderlich.
Beim Abtrag des Oberbodens von nicht kontaminiertem Boden
gemäß Ersatzbaustoffverordnung auszugehen. Kalkulatorisch
ist Boden der Kategorie BM-0/ Z0 anzunehmen.
Menge 2.300 m³
1.2.5. Erdarbeiten für Planum
Herstellung eines den Bau- und Gründungsarbeiten
entsprechenden, tragfähigen Planums (inkl. Nachweis der
Tragfähigkeit: Ev ≥ 120 MP, DPr ≥ 97%). 2
Menge 2.000 m2
1.2.6. Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen
Herstellung und Unterhaltung temporärer Baustraßen,
Montage- und Lagerflächen
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POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Menge 2000 m²
1.2.7. Temporäre Entwässerungsmaßnahmen
Herstellung, Unterhaltung und Rückbau erforderlicher einfacher
temporärer Entwässerungseinrichtungen (z. B. Gräben,
Drainagen, Pumpensümpfe) zur Sicherstellung der
Baufeldnutzung bei durchschnittlichen, nicht bindigen Boden-
und Niederschlagsverhältnissen auszugehen.
Menge 1 psch
1.2.8. Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
Unter Sicherungs- und Schutzmaßnahmen sind übliche
Baustellenschutzmaßnahmen zu verstehen, wie z.B.
Absperrungen, Kennzeichnungen, Verkehrssicherung.
Menge 500 m
1.2.9. Materialentsorgung / -verwertung
Fachgerechte Entsorgung oder Verwertung aller anfallenden
Materialien (wie z.B. Oberboden) außerhalb der
Bundeswehrliegenschaft, einschließlich Nachweisführung. Die
im Rahmen der Entsorgung entstehenden Deponiegebühren
sind einzukalkulieren.
Es ist von der Entsorgung bzw. Verwertung üblicher, nicht
gefährlicher Materialien auszugehen.
Menge 40t
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POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
1.3. Betrieb „Baufeldherrichtung“
Entfällt
1.4. Rückbau „Baufeldherrichtung“
Rückbau der für die Baufeldherrichtung erforderlichen Leistungen.
1.4.1. Rückbau von Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen
Rückbau temporärer Baustraßen, Montage- und Lagerflächen
Menge 2000 m²
1.4.2. Rückbau Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
Rückbau von Absperrungen, Verkehrssicherung,
Erosionsschutz und sonstige Schutzmaßnahmen.
Menge 500 m
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POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
- Baustein 2 - „Unterkunfts- u. Funktionsgebäude UKuFG“
Beschreibung „UKuFG“ nach Kostengruppen
Die nachfolgenden Ausführungen gelten für die 4 standardisierten UKuFG-Typen
a. UKuFG 240(+60), Typ1
b. UKuFG 192(+54), Typ 2
c. UKuFG 144(+46), Typ 3
d. UKuFG 160, Typ 4
die sich lediglich in der Anzahl der Räumlichkeiten unterscheiden.
Die folgende Aufstellung nach Kostengruppen orientiert sich an der DIN 276, 2018-12.
Die Einsortierung der Leistungen in die Kostengruppen wurde durch den AG lediglich für eine bessere
Übersichtlichkeit der funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) vorgenommen und dient nicht dem
Ausschluss von Leistungen, die in den nachfolgend nicht explizit aufgeführten Kostengruppen der DIN
276 enthalten sind. Der AN schuldet auch alle weiteren Leistungen, die nicht in dieser Struktur
beschrieben, für die Funktionstüchtigkeit des Gebäudes aber gemäß dieser FLB und seiner Planung
notwendig sind.
Die in der Ausschreibung genannten Richtlinien und Beschreibungen stellen die Mindestanforderungen
dar, die bei der Planung und Ausführung erfüllt werden müssen.
Für die Ausführung gelten die den jeweiligen Anforderungen entsprechenden Genauigkeitsklassen
gemäß den einschlägigen Normen (z.B. DIN 18202). Höchste Genauigkeitsklassen sind nur dort
anzuwenden, wo sie funktional, bauphysikalisch oder montagetechnisch erforderlich sind (z.B.
Einbauten technischer Anlagen, Dicht- und Sichtflächen). Für untergeordnete oder nicht sichtbare
Bauteile sind die üblichen Toleranzen nach den aaRdT ausreichend.
Für die Ausführung darf nur Material verwendet werden, das gültigen Sicherheits- und Gütevorschriften
(z.B. DIN (EN), VDI, VDE, DVGW usw.) entspricht und ein CE-Kennzeichen besitzt. Es muss frei von
jeglichen Schadstoffen sein, darf die Gesundheit der Menschen nicht beeinträchtigen und keine
schädlichen Auswirkungen auf die Bausubstanz haben. Auf Anforderung durch den AG hat der AN
entsprechende Nachweise beizubringen.
Grundsätzlich dürfen nur normgerechte Bauteile verwendet werden, die aus gängigen, laufenden
Herstellerprogrammen stammen und deren Ersatzteilbeschaffung ohne Schwierigkeiten möglich ist.
Alle nachfolgend beschriebenen Leistungen (Planung und Ausführung) sind entsprechend der
jeweiligen gültigen aaRdT unter Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorgaben, den Anforderungen
der Bauphysik, der Tragwerksplanung, des Brandschutzes etc. und der verwendeten Baustoffe
auszuführen.
Kostengruppe (KG) 100 - Grundstück
entfällt
Kostengruppe (KG) 200 - Vorbereitende Maßnahmen
Der AN hat sich bei Abruf standortspezifisch ein umfassendes Bild, gegebenenfalls auch unter
Hinzuziehung von Sachkundigen und Sachverständigen, über das Baugrundstück und seinen Zustand
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POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
zu machen. Wenn darüber hinaus weitere Gutachten nach Auffassung des AN erforderlich sind, sind
diese auf eigene Kosten zu erstellen.
In der Regel erfolgt das Herrichten des Baufeldes sowie das Erschließen des Baufeldes bis zu den
festgelegten Übergabepunkten bauseits.
Als Kalkulationsgrundlage Baugrund ist vom dem Mustergrundstück (definiert unter A.2.1) auszugehen.
Sofern das Baufeld nicht bauseits vorbereitet ist, sind durch den AN vorbereitende Maßnahmen entlang
dem Baustein 1 „Baufeldherrichtung“ zu erbringen.
Kostengruppe (KG) 300 - Bauwerk / Baukonstruktionen
KG 310 Baugrube / Erdbau
Im „Normalfall“ wird bauseits ein einheitliches, gering witterungsempfindliches Rohplanum bis zur
Unterkante des Gründungspolsters eingebaut.
Die Verlegung der Grundleitungen, Leitungen, Erdungen usw. ist gem. den vom AN zu erstellenden
Ausführungsunterlagen auszuführen. Die Leitungen sind von den Hausanschlusspunkten des
Gebäudes bis zu den Übergabepunkten (max. 50 m Entfernung) zu führen und dort anzuschließen
(siehe auch Kostengruppe 500).
Auffüllungen, Gräben und Löcher sind mit geeignetem Naturmaterial zu verfüllen und zu verdichten.
Ausgehobene Massen, die nicht zum Wiedereinbau geeignet sind, sind gem. Ersatzbaustoffverordnung
abzufahren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Nachweisführung erfolgt durch den AN.
Etwaige Geländeaufträge, die dem Höhenausgleich dienen, unterliegen denselben Anforderungen wie
für die Wiederverfüllung. Böschungen sind mit einem Höhen-/Seitenverhältnis flacher als 1:5 anzulegen.
Dies bezieht sich auch die Anlage von Versickerungsmulden/Rückhaltebecken.
KG 319 sonstiges
Aushub der Grundleitungsgräben unterhalb der Fundamente/Bodenplatte sowie eine Dichtheitsprüfung
der erdverlegten Abwasserleitungen gemäß DIN EN 1610 sind im Leistungsumfang des AN enthalten.
Weitere Details zu den Grundleitungen werden unter KG 400 beschrieben.
KG 320 Gründung
KG 322 Flachgründungen
Die Herstellung von Fundamenten und/oder Bodenplatten ist auf ausreichend tragfähigem Boden
auszuführen. Die vom AN gewählte Gründung ist entsprechend des geplanten Geländeverlaufes der
jeweils standortspezifischen Topografie frostfrei anzupassen.
Haustechnische Medienleitungen unterhalb der Sohle sind in Leerrohren zu verlegen, die unterhalb des
Außenniveaus an der Gründung anzusetzen und aufsteigend in die jeweiligen Hausanschlussräume zu
führen sind. Sämtliche Durchdringungen der Bodenplatte sind fachgerecht abzudichten.
Reinigungsöffnungen sind in öffentlichen Bereichen vorzusehen.
KG 325 Abdichtung und Bekleidung
Bauwerksabdichtungen sind systemabhängig vom AN zu planen und auszuführen.
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POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
KG 326 Drainagen
In Ergänzung zur Bauwerksabdichtung ist um das geplante UKuFG eine Drainageleitungen in Form
einer Ringdrainage gemäß DIN 4095 verlegt, um anfallendes Grund-, Schichten- und Stauwasser
ableiten zu können. Die Reinigung und Wartung des Systems erfolgt über senkrechte Kontrollschächte,
die in den Drainagering integriert werden. Diese Schächte sind an allen Stellen einzubauen, an denen
die Drainageleitung einen Richtungswechsel erfährt. Über die Schachtzugänge können die Rohre
kontrolliert und zwecks Reinigung durchgespült werden. Außerdem haben die Schächte
Anschlussstellen für Rohre, mit denen das Wasser auf die vorgesehenen Versickerungsflächen geleitet
wird. Die Drainageleitungen werden mittels gestuftem Kiesfilter und Filtervlies umhüllt, um die Leitung
vor Feinsedimenten zu schützen. Der Anschluss der Drainageentwässerungen erfolgt mit Übergabe an
den Regenwasserkanal mit Ab-/Einleitung in die vorhandenen Vorfluter.
KG 330 Außenwände
KG 331 Tragende Außenwände
Die Ausführung der Außenwände ist systemabhängig vom AN zu planen und auszuführen.
Außenwände müssen witterungsbeständig und wartungsfrei sein. Vorspringende Bauteile, wie Kanten,
Gesimse und Pfeilervorlagen sind zu vermeiden.
Öffnungen und Durchbrüche sind nach den Maßgaben der statischen Berechnung unter
Berücksichtigung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen zu überdecken.
Die für die Außen- und Fortluft der Lüftungsanlage erforderlichen Durchlässe sind systemabhängig vom
AN zu planen und herzustellen. Genauere Angaben werden unter KG 430 ausgeführt.
Bei den nachfolgenden Konstruktionsarten sind vor allem folgende Aspekte zu beachten:
Bei Ausführung von Mauerwerk (z.B. Ziegel) ist zu beachten, dass Mischmauerwerk nicht zulässig ist.
Vermauerte und gelagerte Steine sind vor Niederschlägen und Frost zu schützen.
Bei Ausführung von Stahlbeton ist besonders auf eine vorgeschriebene Nachbehandlung der
Konstruktion zu achten. Sichtbetonflächen sind ohne Beschädigung restlos von Trennmitteln, Schalöl
u.ä. zu befreien.
Bei Ausführung von Holztragwerk ist auf einen ausreichenden Schutz der Konstruktion gegen
holzschädigende Einflüsse zu achten. Chemische Holzschutzmittel sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
KG 332 Nichttragende Außenwände
Für nichttragende Außenwände gelten die Ausführungen wie unter KG 331 beschrieben.
KG 333 Außenstützen
Für Außenstützen gelten die Ausführungen wie unter KG 331 beschrieben.
KG 334 Außenwandöffnungen
Allgemein
Sämtliche Fensterelemente sind in Öffnungen mit Brüstung einzubauen, die außen und innen mit jeweils
einer Fensterbank abzudecken ist.
Äußere und innere Bank gemäß Raumtypenprogramm bzw. Anforderungsraumbuch
Bei bodentiefen Fenstern ist der Bodenbelag bis an das Fensterelement zu führen. 46
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POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Alle von außen zugänglichen Türelemente werden für ein PZ-Schloss, siehe KG 390 „Schließanlage“
vorgerichtet.
Alle durchlaufgefährdeten Glasflächen sind mit einem Durchlaufschutz zu kennzeichnen.
Fenster- und Türgriffe (nach Bemusterung) sind aus Edelstahl passend zu den zur Ausführung
kommenden Türgriffen der Innentüren auszuführen, siehe KG 340.
Kippflügel sind mit KSP-Scheren als zusätzliche Sicherung vorzusehen.
Sämtliche Bauteile, Beschläge und Bänder sind so auszuführen, dass sie die zu erwartenden
Beanspruchungen aufnehmen und in die tragende Konstruktion ableiten können.
Alle Fensterelemente (nach Bemusterung) aus Kunststoff, sind mit Grundprofil im Farbton weiß, als
Dreh-Kipp-Elemente i.V. mit feststehenden Elementen herzustellen.
• Oberfläche außen: Folienbeschichtung, glatt, RAL 9006 (Weißaluminium) oder gleichwertig z.B.
vergleichbarer metallischer Grauton.
• Oberfläche innen: weißes Kunststoffprofil
Die Kunststofffensterprofile sind gemäß DIN EN 12608 mindestens in Profilklasse B auszuführen. Die
verwendeten Kunststoffe müssen form-, alterungs- und lichtbeständig sein und den Vorgaben des
Brandschutzkonzeptes des AN entsprechen. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und
atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte und ihr elastisches Verhalten müssen dem
Verwendungszweck auf die Dauer entsprechen.
Aluminiumelemente: aus wärmegedämmten Aluminiumprofilen, stranggepresst nach DIN 1725,
doppelte Anschlagdichtung, 3-seitig umlaufend, bei Erfordernis einer Bodenschwelle max. 2 cm Höhe
gemäß DIN 18040-1, mit absenkbarer Bodendichtung, Rahmen und Profil RAL 9006 oder gleichwertig
z.B. vergleichbarer metallischer Grauton.
Die Abdichtungen der Fenster- und Türanschlüsse im Sockelbereich sind vom AN so auszuführen, dass
ein Anarbeiten mit Pflaster oder Entwässerungsrinnen vom Nachunternehmer der Außenanlagen
fachgerecht hergestellt werden kann.
Fenster
Alle Räume sind mit Fenstern auszuführen, sofern diese an einer Außenwand liegen. Kunststofffenster
(außen, farbig foliert, RAL 9006 oder gleichwertig z.B. vergleichbarer metallischer Grauton), weitere
Anforderungen (Größe, Brüstungshöhe, Öffnungsart) gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch Wärmeschutzverglasung und Edelgasfüllung. U-Wert nach Vorgaben
Bauphysik. Luftdurchlässigkeitsklasse 3 nach DIN EN 12207, erhöhter Schallschutz für Verglasungen
und Schalldämmmaß > 37 dB soll nachgewiesen werden.
Absturzhöhe nach den technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR 2.1 ist zu beachten.
Einbauort: gem. Anforderungsraumbuch
Die Notwendigkeit mehrerer Fenstertypen ist zwangsläufig.
Fenster Waffenkammer
Anforderungen an Fenster der Waffenkammer gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
Einbruchhemmende Fenster mit angriffshemmender Verglasung gemäß der DIN EN 356 und
dauerhaften Sichtschutzmaßnahmen.
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POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Haupteingang
Außentüren der Haupteingänge als Rohrrahmentüren aus Aluminium mit geeigneter Verglasung,
einschließlich 3-seitig umlaufender Unterkonstruktion zur Befestigung des Türelements.
Die Ansichtsbreiten der Profile/Profilkombinationen sind in Abstimmung mit dem AG so schlank wie
möglich zu halten. Glashalteleisten sind max. 20 mm breit auszuführen. 2-teiliges Eingangselement mit
asymmetrischer Aufteilung und elektrischem Türantrieb. Betätigungsschalter innen und außen nach den
Anforderungen der DIN 18040-1.
Abmessungen: nach Planung AN; mind. 2,01 x 2,40 m (B x H) mit Gangflügel ca. 1,20 m im lichten (B)
und Stehflügel ca. 0,81 m (B)
Notausgangstüren und Fluchttüren:
Notausgangstüren als Aluminium-Rohrrahmen-Türen, ganzflächig verglast. Türhöhe mind. 2,135 m ab
FFB. Die Türen sind mit Panikbeschlägen zu versehen. Die Türen sollen stufenlos in den Außenbereich
übergehen, sie erhalten eine flache Schwelle, absenkbare Bodenabdichtungen.
Stahlblechtüren (Technikräume/Hausanschlussräume)
Jeweils 1-teiliges Stahltürelement mit 3-seitig umlaufender Unterkonstruktion zur Montage, nach außen
öffnend, Ausführung mit 2 mm dicker Blockzarge, Einbau mit Bodeneinstand als Schwellenprofil
Oberfläche: verzinkt, grundiert, Endbeschichtung nach Einbau, Polyurethanharzlack, passend zu der
Fassaden Erdgeschoss nach Wahl des AG und vorheriger Bemusterung
Abmessungen: nach Planung AN, mind. 1,26 x 2,40 m (B x H) im Nottreppenhaus (sofern erforderlich)
und mind. 1,26 x 2,14 m (B x H) in Hausanschlussräumen.
Der Türrahmen ist außen zu überdecken.
Sonstiges
Alle Türelemente mit der Anforderung dichtschließend laut des Brandschutzkonzeptes des ANs sind
entsprechend den bauordnungsrechtlichen Anforderungen auszuführen und gegen Ausheben zu
sichern.
KG 335 Außenwandbekleidung, außen
Die Außenwandbekleidung ist systemabhängig vom AN fachgerecht zu planen und auszuführen. Die
Außenwandbekleidung ist so auszuführen, dass sie den energetischen Anforderungen entspricht und
zugleich liegenschaftsbezogen nach Vorgabe des AG gestalterisch angemessen ist. Zu ermöglichen
sind Fassadensysteme mit:
• Bekleidung (z. B. Faserzementplatte),
• Putzoberfläche,
• Mauerwerks- oder Klinkerfassaden.
Die Ausführungsvariante wird im Abruf festgelegt. Bei der Ausführung von Mauerwerk (z.B. Ziegel)
entfällt eine separate Bekleidung. Die Ausführung hat dennoch den gestalterischen und
liegenschaftsbezogenen Anforderungen zu entsprechen.
Die Fassadenkonstruktion ist schlagregendicht, windlastsicher, wartungsarm und dauerhaft
herzustellen. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Normen, insbesondere DIN 4108 und DIN 18516-1
oder gleichwertige Regelwerke.
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POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Die Auswahl des Fassadentyps erfolgt durch den AN im Rahmen seiner Systemplanung unter
Berücksichtigung der standortspezifischen architektonischen Einbindung und der gestalterischen
Vorgaben des AG.
Fassade mit geregeltem Fugenraster, dabei sind Fassadenöffnung und Fugenverlauf zwingend
aufeinander abzustimmen. Restfelder sind so zu planen, dass ein harmonisches Gesamtbild der
Fassade entsteht.
Es dürfen nur Systeme angeboten werden bei denen die kompletten Komponenten einheitlich von
einem Systemhersteller zur Verfügung gestellt werden.
KG 336 Außenwandbekleidung, innen
Die Außenwandbekleidungen innen sind analog zur KG 345 Innenwandbekleidungen zu erstellen.
Bei Holz- oder Stahlkonstruktionen: Ausbildung der Außenwände aus wärmeschutztechnischem und
bauphysikalischem Erfordernis luftdicht.
Die anerkannten Regeln der Technik in Bezug auf Dichtheit, Dampfdiffusion bzw. Dampfsperren und
Vermeidung von Wärmebrücken und Tauwasseranfall sind anzuwenden.
Fugen an allen Bauteilanschlüssen (Türen, Fenster, Decken, etc.) sind dauerelastisch abzuschließen.
Sämtliche Oberflächen sind auf feuchtraumzugewandten Seiten feuchtraumgeeignet und imprägniert
einzubauen.
KG 337 Elementierte Außenwandkonstruktionen
Elementierte Außenwände, je nach gewählter Konstruktion. Ausführung entsprechend Beschreibung
KG 336.
KG 338 Lichtschutz zur KG 330
Sonnenschutz außen
Außenliegende elektrische Sonnenschutzanlagen sind für alle Glasflächen (Ausnahme
Haupteingangstür) mit horizontalen Leichtmetall-Raffstores, randgebördelte Lamelle,
Führungsschienengeführt, in die Fassade integriert bzw. nach System des Anbieters, Materialstärke
mindestens 2 mm, Behanggröße entsprechend Öffnungs-/Fenstergröße auszuführen. Alle sichtbaren
Elemente, Profile, Schienen und Lamellen im Farbton RAL 9006 oder gleichwertig z.B. vergleichbarer
metallischer Grauton. Windwiderstand mindestens Klasse 4 nach DIN EN 13659.
Für nach Norden ausgerichtete Fassaden kann auf außenliegenden Sonnenschutz verzichtet werden,
sofern keine nutzungsbedingten Anforderungen entgegenstehen.
Steuerungssystem zur Überwachung der Wetterdaten mit zentraler und dezentraler Bedienmöglichkeit
in jedem Raum (manuell); Verteiler in jedem Geschoss
Die elektrischen Sonnenschutzanlagen der Notausgangsbereiche und 2. Rettungswege sind zusätzlich
mit einer manuellen Notbetriebsfunktion auszustatten.
Blendschutz innen (Verdunkelung)
Sammelunterkünfte: Ausführung mit einem einfarbigen, schwer entflammbaren Vorhang (B1), der
waschbar und lichtecht (Lichtechtheit Note 5) ist. Die Brandschutzanforderung darf nicht mittels
Imprägnierung hergestellt werden. Farbe: sandgrau in Abstimmung mit dem AG. Deckenmontage mit
einläufiger Vorhangschiene über komplette Zimmerbreite. 49
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POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Vorhanggröße: Breite entsprechend Fenstergröße zzgl. 30 cm Zugabe, Höhe raumhoch
Funktions- und Diensträume: Ausführung innenliegender Blendschutz mit nachgewiesener Eignung für
Büronutzung gemäß DIN EN 14501.
KG 340 Innenwände
Die Innenwände sind systemabhängig vom AN fachgerecht zu planen und auszuführen. Die
raumabschließenden Innenwände des BWI-Raumes, Lagerräume und Waffenkammer im Erdgeschoss
sind in ihrer Konstruktion feuerbeständig auszuführen.
Für die Waffenkammer gilt Einbruchhemmende Bauweise mit mindestens RC 3 gemäß der DIN EN
Vorsatzschalen in Sanitärräumen oder für die Verkleidung von Ver-/Entsorgungsleitungen sind nach
Erfordernis raumhoch auszuführen.
KG 341 Tragende Innenwände
Tragende Innenwände sind vom AN je nach Konstruktion fachgerecht zu planen und auszuführen.
KG 342 Nichttragende Innenwände
Nichttragende Innenwände sind vom AN je nach Konstruktion fachgerecht zu planen und auszuführen.
Die Wände des Lehrsaals statisch für die Aufnahme von Medientechnik (z.B. Leinwand,
Deckenlautsprecher) belastbar. Positionierung Leinwand gem. Anforderungsraumbuch, Lautsprecher
unterhalb der Decke.
KG 343 Innenstützen
Innenstützen sind vom AN je nach Konstruktion fachgerecht zu planen und auszuführen.
KG 344 Innenwandöffnungen
Sämtliche Türen müssen nach den Einbaurichtlinien des Herstellers montiert werden. Die Ausstattung
der Zargen und Türblätter sind entsprechend ihrem Bestimmungsort zu wählen.
Der Einsatz und die Lage von Brand- und Rauchschutztüren richten sich nach dem Brandschutzkonzept
des AN. Sämtliche absperrbaren Türen im Verlauf von Fluchtwegen sind mit Panikschlössern
auszustatten. Sämtliche Türen mit Anforderungen an den Brandschutz müssen eine bauaufsichtliche
Zulassung in Form eines Typenschildes und entsprechende Prüfzeugnisse vorweisen.
Die Tür- und Fensterkonstruktionen einschließlich der Verbindungselemente müssen alle planmäßig
auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und in die tragende Konstruktion einleiten.
Lage, Einbausituation und Aufschlagrichtung sind gem. konzeptioneller Vorplanung durch den AN zu
planen und auszuführen. Geforderten lichte Durchgangsbreiten sind einzuhalten.
Es dürfen nur einheitliche Systembeschläge gemäß den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen
der angebotenen Türsysteme eingebaut werden. Dabei sind Belastungen, Einbausituation und
spezifische Anforderungen zu beachten.
Beschläge
Türbänder und Drücker inkl. Rosette aus Edelstahl, fein matt; Wand-/Bodentürpuffer aus Edelstahl. Im
Rahmen der Ausführungsplanung sind sämtliche Beschlagteile festzulegen und mit dem AG
abzustimmen. Montagehöhe im Regelfall 1,05 m ab OK FFB (= Achse Drücker) 50
[Seite 51]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Schlösser
Alle Türelemente werden für ein PZ-Schloss, siehe KG 399 „Schließanlage“ vorgerichtet.
Brand- und Rauchschutztüren mit Einfallen-Einsteckschloss mit Gegenkasten, Blindzylinder,
Edelstahlstulp- und Edelstahlschließblech, Falle vernickelt
Nassbereiche mit Riegelgarnitur.
Innentüren
Anforderungen an Türen sowie Abmessungen gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
Glattes Türblatt aus Holz/Holzwerkstoff in gefälzter Ausführung mit 0,8 mm HPL-Beschichtung, Farbe
RAL 7044; Türblattdicke 40 mm; automatisch absenkbare Bodendichtung; Türblätter zu Nassbereichen
(Reinigungsraum, Kleidertrockenraum etc.) feuchtraumgeeignet mit 10 mm Unterschnitt; Türen zur
Flurseite mit ca. 30 cm breitem Sockelblech aus Edelstahl
Standardzargen als Umfassungszargen aus Stahlblech mit verdeckter Befestigung; fertige Oberfläche
in RAL 7022.
Innentüren Teeküche
Selbst- und dichtschließende Türen mit elektrischer Feststellanlage.
Innentüren Waffenkammer
Anforderungen an Türen der Waffenkammer gemäß Raumtypenprogramm und Anforderungsraumbuch
Einbruchhemmende Türen, mindestens. RC 3 nach DIN EN 1627 mit geeigneter Schließtechnik gem.
C1-1810/0-6000.
Brand-/Rauchschutztüren und -fenster
Brand-/Feuerschutzelemente sind als Aluminium-Glaskonstruktion analog zu den Außentüren (siehe
KG 334) herzustellen.
Oberflächenbeschichtung der Aluminiumrahmen in RAL 9006 (Weißaluminium), oder gleichwertig z.B.
vergleichbarer metallischer Grauton.
Kennzeichnung der Türglasflächen als Durchlaufschutz analog zu den Außentüren.
1-flügelige Türen mit feststehendem Oberlicht; 2-flügelige Türen mit asymmetrischer Aufteilung und
feststehendem Oberlicht
Innenfenster als Brand-/Feuerschutzelemente als festverglaste Aluminium-Glaskonstruktion analog zu
den Aluminiumtüren; Einbau bündig zur Flurseite; Einbauort: UVD-Raum
Fenstergröße: 1,20 x 1,34 m (B x H); BRH ca. 0,92 m
Notwendige Rauchschutztüren zur Unterteilung der notwendigen Flure in Rauchabschnitte von
längstens 30m sind mit Feststellanlagen auszustatten.
KG 345 Innenwandbekleidungen
Die Ausführung der Innenwandbekleidungen ist systemabhängig vom AN fachgerecht zu planen und
auszuführen. Haustechnische Installationen und Leitungen sind nicht sichtbar („unter Putz“ oder
verdeckt) zu verlegen. Davon ausgenommen bleiben die Technikräume und nötige Kabelkanäle.
Die Beanspruchung der Innenwandbekleidung durch die vorgesehene Nutzung ist bei der Planung zu
beachten. Im Rahmen der Planung ist entsprechend geeignetes Material festzulegen und mit dem AG
abzustimmen. 51
[Seite 52]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Bei Ausführung mit Putz oder Gipskarton sind die Oberflächen glatt gespachtelt in Qualitätsstufe Q 3
mit einem matt weißen Anstrich in RAL 9016 auszuführen. Dies gilt nicht bei Bekleidung der Oberflächen
mit anderen Werkstoffen gemäß Planung des AN.
Bei Ausführung mit Fliesen sind weiß glänzende Beläge aus Keramik oder Steingut im Format 30 x 60
cm zu wählen (nach Bemusterung). Auf eine fachgerechte Abdichtung ist besonders zu achten.
Fliesenbeläge sind nach Raumtypenprogramm in allen Nassbereichen vorzusehen. Zusätzlich sind die
Abdeckungen der Vorsatzschalen (Ablagen) im Nassbereich (Sammelsanitäranlagen) mit dem gleichen
Material zu bekleiden.
Bei Ausführung mit Holz sind die Oberflächen geschliffen, gereinigt und 2-fach weiß lasiert auszuführen.
Es dürfen nur wasserbasierte atmungsaktive Holzlasuren mit Vergilbungsschutz verwendet werden.
Bei Ausführung mit Sichtbeton ist ein geordnetes Schalungs- und Ankerbild in Abstimmung mit dem AG
herzustellen. Die Oberflächen müssen der Sichtbetonklasse SB 2 entsprechen und farblos lasiert sein.
Teeküchen sind im Bereich der Küchenzeile mit einem Spritzschutzspiegel aus HPL-Schichtstoffplatten,
passend zu den Arbeitsplatten (siehe KG 381) (nach Bemusterung) auszuführen.
Für den Lehrsaal ist die Raumakustik so auszubilden, dass eine Nachhallzeit ≤ 1,0 s erreicht wird. Der
Nachweis ist vom AN zu erbringen. Maßnahmen können über Decken und Wandkonstruktion erfolgen.
KG 346 Elementierte Innenwandkonstruktionen
Elementierte Innenwände sind vom AN je nach Konstruktion fachgerecht zu planen und auszuführen.
Ausführung analog zu KG 341 und 345.
KG 349 sonstiges zu KG 340
Ausstattung Sanitärbereiche
Duschen und Spiegel in den Nassbereichen gem. Anforderung Raumtypenprogramm.
Spiegel über Waschtisch aus mind. 4 mm ESG Sicherheitsglas Montage passgenau mit angrenzendem
Fliesenbelag.
Revisionsklappen
Alle Revisionsklappen in Abstimmung mit dem AG als weiße Blechklappen mit passender Einlage zur
Wandverkleidung, in oberflächenbündiger Ausführung.
KG 350 Decken
Die Ausführung sämtlicher Decken ist systemabhängig und vom AN fachgerecht zu planen und
umzusetzen. Dabei sind Elementaufteilung, Stöße und Fugen mit dem AG abzustimmen. Eine
regelmäßige Anordnung der Deckenein- und Deckenanbauten muss gewährleistet sein.
KG 351 Deckenkonstruktionen
Bemessung, Konstruktion, Baustoffe und Bauteile der Deckenkonstruktion müssen technischen
Baubestimmungen entsprechen und bleiben dem AN freigestellt. Ihre Ausführung richtet sich nach der
Planung und der statischen Berechnung des AN.
Treppen
Treppen sind nach den Erfordernissen der jeweiligen Bauordnung herzustellen. Dabei ist die nutzbare
Breite für den größten zu erwartenden Fußgängerverkehr zu bemessen (ASR A1.8), unter Beachtung
52
[Seite 53]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
der konkreten Personenbelegung im Geschoss und erhöhter Nutzungsintensität (Gleichzeitigkeit z.B.
beim Antreten vorm Gebäude).
Haupt- und Nebentreppe sind als Wangentreppe mit Tritt- und Setzstufen sowie Zwischenpodesten
herzustellen; die Steigung sollte 18 cm nicht überschreiten. Die Knicklinien der auf- und abgehenden
Treppenläufe müssen in der Untersicht in einer Flucht liegen. Die Haupt- und Nebentreppen sind optisch
gleich auszuführen.
KG 353 Deckenbeläge
Allgemein
Die Deckenbeläge sind systemabhängig und allen Anforderungen entsprechend vom AN fachgerecht
zu planen und auszuführen.
Alle Bodenbeläge müssen eben, rutschhemmend und leicht zu reinigen sein sowie den
Arbeitsstättenrichtlinien und den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Nach Verlegung sind die
Beläge durch geeignete Maßnahmen vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen.
Anforderungen an Bodenbelagstyp und Farbe je Raum gem. Angaben Raumtypenprogramm.
Estrich
Alle Geschosse sind mit einem schwimmenden Estrich herzustellen. Die Fußbodenaufbauhöhen sind
so zu wählen, dass bei Belagswechsel ein oberflächenbündiger Übergang erfolgt. Ein Anspachteln zur
Herstellung der Oberflächenbündigkeit ist nicht zulässig.
Bodenbelag – elastischer Belag
Ausführung mit Bahnenbelägen aus elastischem Bodenbelagsmaterial (z.B. Linoleum, Vinyl oder
gleichwertig; kein Kautschuk) in Bewertungsgruppe R 9, ca. 3,4 mm dick, vollflächig verklebt im Farbton
nach Standardkollektion (nach Wahl des AG); Verfugung mit Schmelzdraht im Farbton des
Bodenbelags; Abdeckung von Raumübergängen u.ä. mit Abdeckschienen aus Edelstahl.
Umlaufende Sockelleisten gem. Anforderungsraumbuch; Befestigung an aufgehenden Bauteilen mit
nicht rostenden Senkschrauben; Holzoberfläche geschliffen und lackiert (RAL 9016). Anschlüsse an
flankierende Bauteile sind mit Dichtstoff auf Acrylatbasis herzustellen. Sockelleisten vor Einbaumöbel
angepasst an Mobiliar.
Bodenbelag – Fliesen
Anforderungen gem. Raumtypenprogramm und gem. Anforderungsraumbuch Ausführung mit
keramischen Bodenfliesen aus Feinsteinzeug im Format 30 x 60 cm, Fliesenstärke 7 mm (nach
Bemusterung), Bewertungsgruppe R 10. Verlegung im Dünnbett in wildem Verband. Farbton
schiefergrau matt nach Wahl des AG.
Der Unterbau des Fliesenbelags einschl. erforderlicher Abdichtungsarbeiten ist fachgerecht
herzustellen. Dabei sind haustechnische Installationen zu berücksichtigen.
Bodenbelag – Epoxidharzbeschichtung
Ausführung mit einer Deckversiegelung aus zweikomponentigem Epoxidharz. Farbton ähnlich
staubgrau nach Wahl des AG; Bewertungsgruppe R 9 nach DIN 51130.
Elastischer Fugenverschluss Randfuge Wand/Boden passend zu vorbeschriebener
Epoxidharzbeschichtung mit einem Dichtstoff auf Polyurethanbasis. Fugenbreite: bis ca. 10 mm.
Fugenfarbe an Bodenbeschichtung angepasst. 53
[Seite 54]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Beschichtung der Sockel, Sockelhöhe ca. 10 cm ab OK FF, mit vorbeschriebenem zweikomponentigem
Epoxidharz-Beschichtungssystem.
Bodenbelag – Betonwerkstein
Ausführung mit Betonwerkstein auf Tritt- und Setzstufen; Material nach Bemusterung und Freigabe
durch den AG. Alle Antritte von Podesten und Stufen sind mit einem oberflächenbündig eingelassenen
Antirutschprofil aus Edelstahl (R 11) auszustatten.
Sauberlaufzone im Haupteingang
Einbau eines Schmutzfangbereiches mit wetterfester Eingangsmatte (Profilmattensystem) und
Einsatzrahmen mit Schmutzwanne; Farbton nach Bemusterung; Rutschhemmende Eigenschaft mit
Einstufung in Bewertungsgruppe R 11 nach DIN 51130. Abmessung: ca. 2,00 x 2,00 m.
KG 354 Deckenbekleidungen
Deckenbekleidungen sind systemabhängig nach den Montagerichtlinien der Hersteller auszuführen.
Bei Ausführung von abgehängten Decken ist eine Schattenfuge vorzusehen; das Anpassen der
Deckenbekleidung an den Wandverlauf (Vor- und Rücksprünge) ist zu berücksichtigen.
Deckenversprünge sind seitlich mit dem gleichen Material zu schließen.
Unabhängig von der gewählten Konstruktion sind sämtliche haustechnischen Installationen und
Leitungen nicht sichtbar („unter Putz“ oder verdeckt) zu führen, außer in den Technikräumen.
Die notwendigen Konstruktionsverstärkungen, Auswechselungen, Deckenöffnungen, Traversen,
zusätzliche Abhängungen etc. sind zu berücksichtigen und herzustellen. Dazu gehört auch das
Anarbeiten und fachgerechte Anschließen der Deckenanbindung an die entsprechenden Installationen
und Leuchten, welche deckenbündig einzubauen sind. Alle Deckeneinbauten sind fluchtgerecht und
lotrecht zum Deckenspiegel einzubauen.
Einbau von Deckenbekleidungen in Räumen nach Anhang Raumtypenprogramm.
Oberfläche Gipskarton oder Putz (glatte Ausführung)
Qualitätsstufe Q3 analog zur Beschreibung in KG 345.
Oberfläche Gipskarton oder Putz (Akustik)
Qualitätsstufe Q3 analog zur Beschreibung der glatten Ausführung, jedoch mit akustisch wirksamen
Rundlochanteil min. 15% mit umlaufendem glatten Deckenfries (Breite ca. 20 cm).
Oberfläche Holz sichtbar, weiß lasiert
Analog zur Beschreibung in KG 345.
Oberfläche Sichtbeton, farblos lasiert (glatte Ausführung)
Analog zur Beschreibung in KG 345.
KG 359 sonstiges zur KG 350
Treppengeländer
Geländer sind als feuerverzinkte Rahmenkonstruktion mit senkrechten Füllstäben zwischen Ober- und
Untergurt auszuführen. Füllstäbe aus Flachstahl d/b = 10/50 mm; aufgesetzter nach innen versetztem
Handlauf aus Edelstahlrohr; Ausführung Handlauf und Geländer nur im Treppenauge.
Bei lichten Laufbreiten über 1,50 m Breite ist ein zweiter Handlauf an den aufgehenden
Treppenhauswänden analog zum Treppenauge auszuführen.
54
[Seite 55]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Revisionsklappen
Alle Revisionsklappen in Abstimmung mit dem AG als weiße Blechklappen mit passender Einlage zur
Abhangdecke in oberflächenbündiger Ausführung. Anzahl, Lage und Größe entsprechend der
jeweiligen Erfordernisse, Mindestgröße 40 x 40 cm.
KG 360 Dächer
KG 361 Dachkonstruktion
Das Dach ist nach statischen Erfordernissen auszuführen. Die gewählte Dachform (Satteldach oder
Walmdach mit 30° Dachneigung oder im begründeten Einzelfall Flachdach mit mindestens 3 % Gefälle)
ist unter Berücksichtigung gestalterischer und städtebaulicher Aspekte standortbezogen festzulegen.
Die Ausführungsvariante wird im Abruf festgelegt. Bei geneigten Dächern ist die Dachkonstruktion so
auszubilden, dass gegebenenfalls vorgesehene Nutz- und Technikflächen stützenfrei bleiben. Bei
Flachdächern ist eine Tragkonstruktion mit Abdichtungsebene, Gefälledämmung und ausreichender
Tragfähigkeit für Dachlasten, PV-Anlagen und Wartungslasten vorzusehen.
Die Dachkonstruktion ist so zu planen, dass Anschlagpunkte, Laufwege und Wartungszugänge
integriert werden können.
Der Aufbau und die Materialien der Tragkonstruktion (Holz, Stahl, Beton oder Kombination) sind
systemabhängig vom AN zu wählen, müssen aber die Anforderungen an Brandschutz, Wärme-, Schall-
und Witterungsschutz erfüllen.
Das Gebäude mit einer SAT-Anlage auszurüsten, für die eine Unterkonstruktion einschl. Abdichtung der Durchdringung zu berücksichtigen ist (SAT-Anlage siehe KG 455).
KG 362 Dachöffnungen
Etwaig notwendige Öffnungen zur Rauchableitung sind nach den Vorgaben der Bauordnung mit
Dachflächenfenstern oder alternativ bei Flachdächern mit Lichtkuppeln, Aufsetzkränzen oder RWA-
Elementen herzustellen. Ggf. ist eine automatische Auslösung der Rauchabzugsanlage vorzusehen.
Für die Wartung von PV-Anlagen ist mindestens ein Dachausstiegsfenster (bei geneigtem Dach) bzw.
ein sicherer Dachzugang (bei Flachdach) mit Befestigungsmöglichkeiten für persönliche
Schutzausrüstung zu planen.
Dachdurchgänge für die Strangentlüftung sind gemäß einschlägigen DIN-Normen vorzusehen.
Strangentlüfter, Rauchabzugsanlagen und Dachausstiegsfenster sind so zu platzieren, dass sie die
Belange und Größe der Photovoltaikanlage berücksichtigen.
KG 363 Dachbeläge
Dachbeläge sind fachgerecht einzubauen. Die Art der Dacheindeckung ist abhängig von der gewählten
Dachform standortspezifisch zu wählen.
• Bei Sattel- und Walmdächern sind geeignete Ziegel, Dachsteine oder Metallprofile mit flacher
Optik (z. B. matte Dachziegel, Titanzink oder Aluminiumprofile) vorzusehen.
• Bei Flachdächern ist eine zweilagige bituminöse oder Kunststoffabdichtung mit
Gefälledämmung und Oberflächenschutz (z. B. Kiesschicht oder extensive Dachbegrünung)
auszuführen. 55
[Seite 56]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Insektenschutzgitter sind einzubauen.
Die umlaufenden Dachüberstände bei geneigten Dächern erhalten eine geneigte Verkleidung einschl.
Unterkonstruktion, die in der überstehenden Dachkonstruktion verankert ist. Bei Flachdächern sind
Attiken mit Blechabdeckung vorzusehen.
Die Unterkonstruktion für die geplanten Photovoltaikmodule (s. KG 442) ist je nach Dachform passend
zur gewählten Dacheindeckung bzw. Abdichtung zu wählen.
Die Dachentwässerung ist fachgerecht zu planen, zu dimensionieren und auszuführen.
• Bei geneigten Dächern: vorgehängte halbrunde Dachrinnen sowie runde Fallrohre mit
Einlaufstützen aus Titanzink, bis OK Gelände zu führen, mit Reinigungsöffnung. Die
Dachentwässerung erfolgt vor der Fassade.
• Bei Flachdächern: innenliegende Dachabläufe mit Notentwässerung gemäß DIN 1986-100 und
Flachdachrichtlinie. Dachabläufe, Rohrleitungen und Formstücke sind aus nichtbrennbaren,
korrosionsbeständigen Werkstoffen (z. B. Edelstahl, Gusseisen) auszuführen. Die Anbindung
an die Dachabdichtung ist dauerhaft dicht, wärmebrückenfrei und wartungsfreundlich
herzustellen. Revisionsöffnungen für Wartungs- und Reinigungszwecke sind vorzusehen.
Abläufe sind in ausreichender Zahl und Lage zu planen, sodass keine stehenden
Wasserflächen entstehen; die Leitungsführung ist mit Gefälle zu den Fallleitungen anzuordnen.
KG 364 Dachbekleidungen
Die Dachbekleidungen sind nach konstruktiven Erfordernissen auszuführen.
Einbau von Dachbekleidungen.
Oberfläche Gipskarton (glatte, feuchtraumgeeignete Ausführung)
Qualitätsstufe Q3 analog zur Beschreibung in KG 345 und 353.
Oberfläche Gipskarton (glatte Ausführung)
Qualitätsstufe Q3 analog zur Beschreibung in KG 345 und 353.
Bei Sattel- und Walmdächern ist die Anordnung der Dämmebene abhängig von der Nutzung des
Dachraums. Bei ungenutztem Dachraum kann die Dämmebene auf der Decke des obersten
Geschosses angeordnet werden. Innere Dachbekleidungen sind in diesem Fall nicht erforderlich.
Sofern der Dachraum als Technik- oder Funktionsfläche genutzt wird, ist die Dämmebene in der
Dachfläche anzuordnen. In diesem Fall sind die entsprechenden inneren Dachbekleidungen
auszuführen.
KG 369 sonstiges zur KG 360
Alle für die Wartung des Daches erforderlichen Einrichtungen sind so zu planen und auszuführen, dass
Unbefugte keine Möglichkeit zum Betreten des Daches erhalten.
Dazu zählen je nach Dachform Dachleitern, Schneefanggitter, Anschlagpunkte, Laufroste und
Wartungsstege. Bei Flachdächern sind begehbare Wartungswege mit rutschhemmender Oberfläche
sowie Geländer- oder Seilsicherungssysteme an allen Dachrändern vorzusehen.
Sämtliche Wartungseinrichtungen sind in die Dachplanung zu integrieren und auf die Lage der PV-
Anlagen abzustimmen.
KG 380 Baukonstruktive Einbauten 56
[Seite 57]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
KG 381 Allgemeine Einbauten
Ausstattung/Einbauten der Anforderungsraumbücher beachten.
Möblierung der Gebäude
Die Räumlichkeiten werden durch die hausverwaltende Dienststelle mit der aktueller Möbelserie der
Bundeswehr ausgestattet (siehe jeweiliges Anforderungsraumbuch). Die Ausstattung mit Möbeln
(Liegenschaftsgerät) ist nicht Teil der Leistung des AN.
Teeküche
Es ist jeweils eine voll funktionstüchtige Küchenzeile als Einbauküche mit Unter- und Oberschränken
sowie Induktionsherd, Einbauspüle, Mikrowelle, Umlufthaube, Spülmaschine und Spritzschutz nach
Bemusterung vorzusehen. Die Ausführung der Schränke und Arbeitsplatte soll mit HPL-beschichteten
Spanplatten erfolgen, d = 19 mm. Weitere Beschreibungen und Details siehe Anhänge
Raumtypenprogramm und Anforderungsraumbuch.
Dienst- und Büroräume (Geschäftszimmer)
In dem Dienst-/Büroraum Geschäftszimmer (30 m²) ist ein klappbarer Tresen unmittelbar an der
Zugangstür einzubauen, der die Ausgabe und Rücknahme personalbezogener Daten ermöglicht (Lage
nach Anforderungsraumbuch). Der Tresen ist robust und ist so zu konstruieren, dass er bei
Nichtgebrauch hochgeklappt und gesichert werden kann. Material und Befestigung sind so zu wählen,
dass eine dauerhafte Nutzung ohne Funktionsverlust gewährleistet ist.
Kleidertrockenraum
Der Kleidertrocknungsraum ist mit Kleiderstangen/Kleiderständern aus Edelstahl, die parallel
zueinander im Abstand von 1,40 m aufzustellen sind, zu planen und auszuführen. Es müssen
mindestens 20 m in Stangen oder Ständern zur Verfügung gestellt werden. Die Befestigungsart der
Ausführung muss für sehr hohe Kleiderlasten (nasse Bundeswehrausrüstung) geeignet sein, eine
Durchbiegung der Stangen (Rundrohr mind. Ø 20 mm) oder Ständer bei Belastung wird nicht akzeptiert.
Reinigungsraum / Reinigungsgeräteraum
Freie Wandflächen sind mit einer ausreichenden Anzahl an Edelstahlhaken zum Spannen einer
Wäscheleine auszustatten. Putztischanlage gem. Anforderungsraumbuch
Haken gemäß Bemusterung, Lage nach Abstimmung mit AG.
Putzmittelraum
Ausgussbecken aus Metall gemäß Bemusterung, Lage nach Anforderungsraumbuch
Waffenkammer
In der Waffenkammer ist ein klappbarer Tresen unmittelbar an der Zugangstür einzubauen, der die
Ausgabe und Rücknahme des absicherungspflichtigen Materials ermöglicht (Lage nach
Anforderungsraumbuch). Der Tresen ist robust und ist so zu konstruieren, dass er bei Nichtgebrauch
hochgeklappt und gesichert werden kann. Material und Befestigung sind so zu wählen, dass eine
dauerhafte Nutzung ohne Funktionsverlust gewährleistet ist.
Waffenreinigungsraum
Im Waffenreinigungsraum ist der Einbau eines Waschtisches als festes, bauliches Einbauteil
einzuplanen, mit robuster Ablagefläche für Waffen und Zubehör in Edelstahl oder beschichtetem Metall,
abwaschbar und chemikalienbeständig (Lage nach Anforderungsraumbuch).
57
[Seite 58]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Weiterhin sind bodenverankerte Mehrzwecktische als Stehtische, stoß und ölresistent für jeweils bis zu
12 Personen (Lage nach Anforderungsraumbuch) einzurüsten.
Lehrsaal
Im Lehrsaal sind vier Bodentanks gleichmäßig verteilt in der Fläche einzuplanen. Zudem ist eine
Integration der für die Medientechnik erforderlichen Befestigungselemente sowie der
Beamerprojektionsflächen und seitlichen Weißwandtafeln mit Schienensysteme vorzusehen.
Beamerhalterung an der Decke, mit 230 V und HDMI-Zuleitung. Raumbeschallung über
Deckenlautsprecher. Signalführung zwischen Bodentanks und Decke / Medienschnittstelle.
KG 386 Orientierungs- und Informationssysteme
Raumbezeichnung, Beschilderung
Es sind Türschilder für alle Räume des Gebäudes nach folgenden Vorgaben vorzusehen:
wandmontiertes Wechselmodul, Lieferung blanko ohne Beschriftung, Abmessungen: 150x150x10
(BxHxT) mm, filigrane, rahmenlose Optik mit bündig eingepasster Informationsfläche,
Acrylabdeckscheibe 3 mm.
Die seitlichen Flanken müssen eine Baustärke von 10 mm haben.
Die Bauart muss den Anforderungen an eine Nachlieferbarkeit entsprechen, daher sind nur Systeme
aus einer industriellen Serienproduktion zugelassen, handgefertigte Elemente werden ausgeschlossen.
Die Raumbezeichnungsschilder sind vor der Produktion/Bestellung durch den AG freizugeben.
Beschriftung Gebäude
Am Gebäude wird die Gebäudenummer angebracht. Material und Text in Absprache mit der AG
(Abrufspezifisch / Liegenschaftsspezifisch).
KG 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
KG 391 Baustelleneinrichtung
Die zur schlüsselfertigen Erstellung der Gebäude notwendige Baustelleneinrichtung ist in vollem
Umfang zur Verfügung zu stellen. Nötige Abstimmungen inkl. Sich daraus ergebender Maßnahmen
(Verkehrssicherung, Beleuchtung, Beschilderung etc.) sind durch den AN zu erbringen. Sie umfasst alle
zur Vertragserfüllung erforderlichen Baugeräte und Hilfsmittel, deren Auf- und Abbau, das Vorhalten
während der Bauzeit sowie Maßnahmen zur Verkehrssicherung.
Der Umfang der Baustelleneinrichtung ergibt sich aus den einschlägigen Vorschriften wie z. B. dem
Arbeitsschutz, der Baustellenverordnung usw., ebenso sind die berufsgenossenschaftlichen
Vorschriften einzuhalten.
Der Auf- und Abbau sowie das Unterhalten der erforderlichen Aufenthalts-, Besprechungs-, Sanitär- und
Lagerräume einschl. dem Anschluss an die Versorgungsleitungen sind Teil der Leistung des AN. Der
Besprechungsraum ist mit Tischen und Stühlen für mind. sechs Personen auszustatten. Außerdem
muss ein abschließbarer Aktenschrank für den AG, 3-fache Schlüsselausfertigung aus Stahlblech zu
Verfügung gestellt werden.
58
[Seite 59]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Vor Baubeginn hat der AN einen verbindlichen Baustelleneinrichtungsplan mit Angaben zu Lager-
/Kranplätzen, Bau- und Tagesunterkünften, Bauzäunen, Beleuchtung und Verkehrssicherung
vorzulegen. Dieser Plan ist während der Baumaßnahme ständig zu aktualisieren.
Bauwasser und Baustrom
Der AN hat für seine Arbeiten die notwendigen Baustrom- und Bauwasseranschlüsse herzustellen. Die
Erfassung der Mengen des Bauwassers und des Baustroms muss gewährleistet sein.
Bauzaun
Der gesamte Baustellenbereich ist umlaufend und lückenlos mit einem stabilen Bauzaun aus
Metallelementen gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Ein-/Ausfahrtbereiche sind mit geeigneten
abschließbaren Toren auszurüsten.
KG 392 Gerüste
Alle für die betriebsfertige Herstellung des Gebäudes notwendigen Gerüste (Fassadengerüste,
Dachfanggerüste, Raumgerüste, Rollgerüste etc.) sind Leistung des AN.
Absturzsicherungen während der Bauphase z. B. an Treppenöffnungen sind vom AN herzustellen, zu
warten und nach Beendigung zu demontieren.
Der Gerüstabbau ist dem AG mit 14 Tagen Vorlauf zu melden.
KG 397 Zusätzliche Maßnahmen
Reinigungsarbeiten während der Bauausführung
Für die Baureinigung ist der AN verantwortlich. Alle anfallenden Abfall-/Reststoffe sind von ihm auf seine
Kosten ordnungsgemäß zu trennen und zu entsorgen.
Sämtliche vom AN benutzten Flächen und Straßen sind während der Baumaßnahme ständig sauber zu
halten. Verkehrswege in der Liegenschaft sind stets freizuhalten. Die Baustelle ist mindestens einmal
wöchentlich gründlich, besenrein zu reinigen (Bauplatz und Geschosse).
Zwischenreinigungen
Zwischenreinigungen sind durchzuführen, sofern die Bereiche durch den Baufortschritt später nur unter
erschwerten Bedingungen zugänglich sind. So sind z.B. Installationen unter Rohdecken zu reinigen,
bevor tiefer liegende Einbauten (Leuchten) oder Akustikbauteile eingebaut werden (Feinreinigung).
Bauendreinigung
Vor den Abnahmebegehungen und der Übergabe an den Nutzer muss eine erste Feinreinigung des
Gebäudes durchgeführt werden. Dazu gehört auch die innere und äußere Reinigung der Fassade sowie
aller Flächen und Einbauten.
Abschließende Bauendreinigung nach Möblierung durch den AG.
Nach dem Aufstellen der bauseitigen Möblierung muss eine abschließende Feinreinigung im Gebäude
durchgeführt werden.
Winterdienst
In den Wintermonaten gehört es zu den Aufgaben des AN, den Winterdienst für die Baustelle und
Baustelleneinrichtungsfläche zu übernehmen, für die weiteren Bereiche der Liegenschaft erfolgt der
Winterdienst durch den AG. Die Verkehrsflächen für Pkw, Lkw und Personen sind verkehrssicher zu
räumen, zu streuen und zu unterhalten.
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[Seite 60]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
KG 399 sonstiges zur KG 390
Schließanlage
Alle Türen erhalten einen Profildoppelzylinder gem. DIN 18252 mit Bohr- und Ziehschutz. Zertifiziert
nach EN 1303 Verschlusssicherheit 5/6. Ausgenommen hiervon sind die Brandschutztüren in den
Fluren welche keine Bohrung bzw. Blindzylinder nach Brandschutzkonzept AN erhalten. Die Option der
Nachrüstbarkeit auf digitale Schließzylinder muss gegeben sein. Die Profildoppelzylinder können durch
jeden schließungsberechtigten Schlüssel betätigt werden. Zusätzlich sollen die Profildoppelzylinder mit
einer Gefahrfunktion bei einseitig steckendem Schlüssel ausgestattet sein. Zylindergehäuse und -kern
sind aus Messing matt vernickelt auszuführen. Das Schließsystem der Technikraumtüren muss auf das
bestehende Schließsystem angepasst werden.
Folgende Schlüssel sind zu liefern und einzubauen:
• Alle Sammelunterkunftsräume sind mit 3 Schlüsseln pro Zylinder auszustatten
• 5 Hauptschlüssel, welche alle Räume schließen
• 5 „Reinigungsschlüssel“, welche die Unterkünfte, Teeküchen und Reinigungsräume schließen
• 5 „Unterkunftsverwaltungsschlüssel“, welche alle Unterkünfte schließen
Alle Schlüssel sind mit Schlüsselanhängern mit austauschbaren, foliengeschützten
Beschriftungsfeldern auszustatten. Für alle Schließsysteme ist eine Sicherungskarte und ein mit dem
AG abgestimmter Schließplan zu übergeben.
Der Schließplan muss die Anzahl der erforderlichen Zylinder und Schlüssel enthalten, die
Zylinderlängen, die Funktionen der übergeordneten Schlüssel sowie etwaige Sonderfunktionen von
Zylindern und Schlüsseln.
Stiefelwaschanlage
Die Stiefelwaschanlage ist außerhalb des Gebäudes gem. Anforderungsraumbuch frostfrei vorzusehen.
Kostengruppe (KG) 400 - Bauwerk / Technische Anlagen
Vorbemerkungen
Sämtliche technischen Anlagen sind vollständig betriebsfertig, mängelfrei und betriebsbereit
einschließlich erforderlicher Einregulierung herzustellen und zu übergeben. Sollten zusätzliche
Technikräume erforderlich werden, sind diese vom AN anzuzeigen und funktionsgerecht auszuführen.
Anforderungen und Positionen zu technischen Anlagen sind in den Anforderungsraumbüchern
angegeben. Bei Unklarheiten sind diese vom AN anzuzeigen.
Technikflächen / Reserven
Technikschächte, Medienkanäle und Flächenreserven sind mit ausreichender Reserve (mindestens 20
%) für spätere Anpassungen oder Nachrüstungen vorzusehen.
Hausanschlussräume
Es sind getrennte Hausanschlussräume für Wasser, Wärmeversorgung und Elektroversorgung vorzusehen mit jeweils eigenem Zugang. .
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[Seite 61]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Leitungsführungen und Brandschutz
Leitungsführungen und Durchdringungen sind nach den geltenden bau- und brandschutzrechtlichen
Vorschriften (u. a. MLAR) auszuführen. Alle Durchbrüche sind fachgerecht abzuschotten und dauerhaft
zu kennzeichnen. Die komplette Verkabelung ist mit halogenfreien Kabeln auszuführen.
Schallschutz
Anlagen und Leitungsführungen sind so zu errichten, dass keine störenden Geräusche in
schutzbedürftige Räume übertragen werden.
Es sind die Anforderungen der DIN 4109 sowie einschlägige Richtlinien und Vorgaben des
Auftraggebers einzuhalten.
Kennzeichnung
Alle technischen Anlagen sind mit einem einheitlichen Kennzeichnungs- und Beschilderungssystem
auszustatten, das eine eindeutige Zuordnung zu Plänen und Dokumentationen ermöglicht.
Potentialausgleich
Die Gesamtanlage ist in den Potentialausgleich des Gebäudes einzubeziehen. Ein entsprechendes
Schema ist vorzulegen.
Schnittstellen
Der AN stellt sämtliche erforderlichen Schnittstellen zu den Bestandsanlagen her und erbringt alle
nachgeordneten Installationen bis zu den definierten Übergabepunkten.
KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
KG 411 Abwasseranlagen
Die Gebäude sind mit Abwasseranlagen für Schmutz- und Regenwasser auszustatten. Diese sind durch
den AN nach den aaRdT (u. a. DIN EN 12056, DIN 1986-100, VDI 3806) zu planen, zu dimensionieren
und nachzuweisen.
Anschlüsse und Leitungsführung
Alle Schmutzwasseranschlüsse sind auf kurzem Weg an die vorgesehenen Fallleitungen
anzuschließen. Die Ableitung zum lokalen Kanalnetz ist sicherzustellen (siehe auch Kostengruppe 500);
hierfür sind geeignete Revisionsmöglichkeiten vorzusehen, die eine Wartung und Inspektion
gewährleisten.
Grundleitungen
Die Grundleitungen sind ausreichend zu dimensionieren und so zu verlegen, dass ein
ordnungsgemäßer und dauerhafter Abfluss gewährleistet ist. Die Leitungsführung ist möglichst gradlinig
und mit kurzen Wegen aus dem Gebäude herauszuführen (siehe auch BFR Abwasser Planung und
Bau von Abwasseranlagen im Rahmen von Hochbaumaßnahmen). Vor Inbetriebnahme sind die
Abwasseranlagen zu spülen und einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen; die Ergebnisse sind dem
Auftraggeber zu dokumentieren.
Abwasserleitungen
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[Seite 62]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Die Abwasserleitungen sind aus geeigneten, schall- und wärmebeständigen Materialien herzustellen
und gegen Schwitzwasser zu isolieren. In den Technikschächten sind Revisionsöffnungen vorzusehen,
die zugänglich angeordnet sind.
Die Stiefelwaschanlage ist gem. aaRdT auszuführen, Rückfließen und Verunreinigungen des
Trinkwassers zu sichern. Das anfallende Abwasser ist über geeignete Entwässerungsrinnen und
Bodeneinläufe mit Schlammfang in die Abwasseranlage abzuführen.
Entlüftung
Die Entlüftung der Abwasseranlagen ist so auszulegen, dass eine sichere und funktionsgerechte Be-
und Entlüftung gewährleistet ist. Die Anzahl der Dach- bzw. Außenwanddurchdringungen ist dabei zu
minimieren.
KG 412 Wasseranlagen (Trinkwasser kalt/warm)
Allgemeines
Die Gebäude sind mit einer vollständigen Trinkwasserversorgung für Kalt- und Warmwasser
auszustatten. Planung, Dimensionierung und Ausführung erfolgen nach den aaRdT (u.a. DIN EN 806,
DIN 1988, VDI 6023, DVGW W 551) und der Trinkwasserverordnung. Die Anbindung erfolgt bis in den
Hausanschlussraum. Die Weiterführung außerhalb des Gebäudes zum Übergabepunkt erfolgt über KG
Wasserzähler
Die Trinkwasserinstallation ist mit geeigneten Messeinrichtungen zur Volumenstrommessung
auszustatten. Diese sind auf der GA aufzuschalten, siehe AR A-1810/32 Gebäudeautomation.
Die Messeinrichtung sind an folgenden Stellen vorzusehen:
• TW-Hauseinführung
• TW Spüleinrichtung (falls vorhanden)
• Anbindeleitung zur Warmwasserbereitung
Trinkwasser kalt
Die Kaltwasserversorgung ist so zu planen, dass eine durchgängige Durchströmung aller Leitungen
ohne Totstrecken gewährleistet ist.
Die Temperatur des Kaltwassers darf an keiner Entnahmestelle 25 °C überschreiten; der AN hat
geeignete Maßnahmen vorzusehen (z. B. Dämmung, Spülmöglichkeiten), um dies dauerhaft
sicherzustellen. Alle notwendigen Revisions- und Messstellen sind für den Betrieb zugänglich
vorzusehen.
Die Stiefelwaschanlage ist mit Kaltwasser oder Brauchwasser zu versorgen.
Trinkwasser warm
Die Warmwasserbereitung ist zentral auszuführen und an das Wärmeversorgungsnetz der Liegenschaft
indirekt anzuschließen. Es ist eine hygienisch einwandfreie Lösung vorzusehen (z. B.
Frischwasserstationen oder vergleichbare Systeme).
Zur Sicherstellung einer einwandfreien Hygiene ist eine Zirkulation bis zu den Entnahmestellen
einzurichten. Die Rücklauftemperatur muss mindestens 55 ° C betragen.
Trinkwasser warm, Teeküche
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[Seite 63]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Die Warmwasserzubereitung kann mittels Durchlauferhitzer erfolgen. Die Warmwasserleitungen sind
so kurz wie möglich zu halten.
Hygieneanforderungen
Der AN hat ein Hygienekonzept vorzulegen, das Spülmöglichkeiten, Temperaturüberwachung und
regelmäßige Prüfungen umfasst. Automatisierte Spülungen bei hygienisch kritischen
Betriebszuständen sind vorzusehen.
Probenahmestellen sind im Vorfeld mit dem Bauherrn abzustimmen. Mindestens an den nachstehenden
Punkten der Trinkwasserinstallation: Gebäudeeintritt, Warmwasserbereitung, Zirkulation, entfernteste
Entnahmestellen.
AR C-1800/124: Eine Erwärmung des Kaltwassers durch unmittelbar angrenzend verlegte
wärmeführende Leitungen ist unbedingt zu vermeiden. Die Leitungsverlegung hat thermisch getrennt
zu erfolgen, sodass keine unzulässige Erwärmung des Kaltwassers durch angrenzende Wärmequellen
erfolgt.
Integration in die GA
Alle wesentlichen Betriebsparameter (z. B. Temperaturen, Spülvorgänge, Zählerstände) sind über die
GA erfassbar und dokumentierbar zu machen (siehe Datenpunktlisten AR A-1810/32
„Gebäudeautomation“.
Sanitärobjekte und Außenzapfstelle
Alle Sanitärobjekte sind als Vorwandinstallationen mit verdeckter Leitungsführung auszuführen.
KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
Alle Anlagen sind nach den aaRdT (u. a. DIN EN 12831, VDI 2035, DIN 18380) sowie den Vorgaben
des AG herzustellen, geprüft und betriebsfertig zu übergeben. Die Steuerung der
Wärmeversorgungsanlage ist ausschließlich über den ISP der GA zu realisieren gemäß AR A-1810/32
„Gebäudeautomation“.
KG 421 Wärmeerzeugungsanlage
Die Gebäude sind im Hausanschlussraum für die Wärmeversorgung indirekt an das bestehende
Wärmeversorgungsnetz der Liegenschaft anzuschließen (siehe auch Kostengruppe 500). Der AN hat
die erforderliche Anschlussleistung eigenständig nach Heizlastberechnung (DIN EN 12831) zu ermitteln
und dem AG mitzuteilen.
Ist ein Anschluss nicht möglich oder nicht ausreichend, ist eine geeignete eigenständige
Wärmeversorgungslösung (siehe Baustein 6 „Interim Wärmeversorgung“ bei Abruf) bereitzustellen.
KG 422 Wärmeverteilernetze
Von der Übergabestation aus sind Heizkreise für Raumheizung, Warmwasserbereitung und
Lüftungsanlagen getrennt vorzusehen. Für alle Heizkreise sind Wärmemengenzähler vorzusehen,
welche auf die GA aufgeschaltet werden.
Die Verteilanlagen sind so auszulegen, dass eine zuverlässige und energieeffiziente Versorgung aller
Verbraucher gewährleistet ist und das Temperaturniveau der Räumlichkeiten gem.
Anforderungsraumbuch erfüllt wird. Leitungsführung, Dämmung und hydraulischer Abgleich sind nach
63
[Seite 64]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
den aaRdT und den Vorgaben des GEG auszuführen. Entleerungs- und Entlüftungsmöglichkeiten sowie
die erforderliche Mess- und Regeltechnik sind vorzusehen.
KG 423 Raumheizflächen
Die Wärmeabgabe innerhalb der Gebäude hat über Flächenheizung oder statische Heizflächen zu
erfolgen, die eine gleichmäßige und behagliche Temperierung sicherstellen. Die Raumheizflächen sind
so auszulegen, dass die in den Anforderungsraumbüchern enthaltenen Raumtemperaturen in den in
allen Aufenthaltsbereichen erreichen. Lokale Temperaturabweichungen dürfen max. 2 Kelvin vom
Sollwert nicht überschreiten.
Bei der Nutzung von statischen Heizflächen (Raumheizkörper) ist der Abstand zu den Möbeln zu
beachten. Die Systemtemperaturen sind so hoch wie nötig und so gering wie möglich zu wählen. Eine
Vorlauftemperatur von 45 °C ist hierbei nicht zu überschreiten. Unterkunfts-, Büro-, Lager- und
Unterrichtsbereiche sind so auszustatten, dass ganzjährig eine den Nutzungsanforderungen
entsprechende Raumtemperatur nach ASR A 3.5 „Raumtemperaturen“ und der AR A1-1800/0-6570
„Die Liegenschaften der Bundeswehr“ erreicht wird.
Bei der Nutzung von Flächenheizung sind in den Räumen Raumbediengeräte mit Temperaturerfassung
vorzusehen. Eine nutzerseitige Einflussnahme auf die Solltemperatur ist nicht bzw. nur eingeschränkt
zulässig. Die übergeordnete Regelung erfolgt zentral über die Gebäudeautomation auf einer nicht
allgemein zugänglichen Bedienebene.
KG 430 Raumlufttechnische Anlagen
Die Auslegung und Ausführung erfolgt nach den aaRdT, (u.a. DIN EN 16798-3, DIN 1946-6, VDI 6022,
DIN 18379) sowie unter Beachtung der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (MLüAR). Die
Lüftungssteuerung ist ausschließlich über den ISP der GA zu realisieren gemäß AR A-1810/32
„Gebäudeautomation“. Es sind keine proprietären Steuerungen einzusetzen. Datenpunktlisten siehe AR
A-1810/32 „Gebäudeautomation“.
Brandschutzklappen sind nach Brandschutzkonzept umzusetzen und mit beiden Endlagen auf die GA
aufzuschalten.
KG 431 Lüftungsanlagen
Für die Gebäude sind zentrale raumlufttechnische Anlagen mit Wärmerückgewinnung vorzusehen. Die
Luftmengen sind so zu dimensionieren, dass eine hygienische und behagliche Raumluftqualität in
Unterkunfts-, Büro, Lager- und Unterrichtsbereichen sichergestellt ist.
Die Wärmerückgewinnung ist so auszubilden, dass keine Geruchs- oder Feuchteübertragung aus
Abluftbereichen erfolgt, zudem ist ein geregelter Bypass vorzusehen. Die Geräte sind in geeigneten
Technikräumen oder -modulen unterzubringen. Die Außenluftansaugung und der Fortluftauslass sind
witterungsgeschützt, mit Rückströmsicherung und gegen Eindringen von Niederschlag und Kleintieren
auszuführen. Trockenräume sind in die vorhandene RLT-Anlage zu integrieren. Separate Ventilatoren
sind nicht einzubauen. Die Installation eines hygrostatischen Luftentfeuchters ist vorzusehen.
Luftverteilanlagen
64
[Seite 65]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Die Luftleitungen sind so zu führen, dass alle Nutzungsbereiche entsprechend den Anforderungen
versorgt werden. Unterkunfts-, Büro- und Unterrichtsräume sowie die Sanitärbereiche sind mit
ausreichender Zu- und Abluft zu versehen. Die Kanalführung ist betreibergerecht, hygienisch und
brandschutzgerecht auszuführen. Für die Leitungen sind Reinigungs- und Revisionsöffnungen gemäß
VDI 6022 vorzusehen. Schalldämpfer sind einzubauen, sodass die Schallschutzanforderungen
insbesondere in den Unterkunftsräumen eingehalten werden. Für Zuluftanlagen sind zusätzliche
Funktionsmessungen gem. DIN EN 12599 (Schalldruckpegel DIN 4109-1 Tabelle 10) für alle versorgten
Unterkunftsräume durchzuführen.
Luftauslässe
Die Luftauslässe sind so anzuordnen, dass eine zugfreie und gleichmäßige Luftverteilung erfolgt. In den
Unterkunftsräumen ist auf besonders geräuscharme Ausführung zu achten.
Lehrsaal
Mit mechanischer Be- und Entlüftung, bedarfsgesteuert über CO2 Sensorik; Zielwert ≤ 1000 ppm. Keine
aktive Kühlung; Geräuschpegel der RLT Anlage im Lehrsaal von ≤ 35 dB(A).
KG 440 Elektrische Anlagen
KG 441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen
Die Gebäude sind an die vorhandene Liegenschaftsnetze anzuschließen (siehe auch Kostengruppe
500). Der AN hat die erforderliche Zuleitung herzustellen und an der Gebäudehauptverteilung (GHV)
des Gebäudes anzuschließen. Alle Kabel- und Leitungsanlagen sind so auszuführen, dass eine sichere
Stromversorgung für sämtliche Verbraucher gewährleistet ist.
KG 442 Eigenstromversorgungsanlagen
Photovoltaikanlage – Anlagenauslegung und Konzept
Der AN hat das Gebäude mit einer Photovoltaikanlage auf den Dachflächen auszustatten. Bei geneigten
Dächern sind die Photovoltaikmodule planparallel zur Dachneigung zu montieren. Bei Flachdächern
sind diese mit geeigneter Aufständerung so auszurichten, dass eine optimale Energieausbeute
entsprechend der standortspezifischen Ausrichtung und Sonneneinstrahlung erzielt wird.
Die Anlage ist mit der Fläche 1.000 m ² unabhängig vom Gebäudetyp auszulegen. Maßgeblich sind die
vorhandenen Dachflächen, die Verschattungsverhältnisse sowie die lokalen Sonneneinstrahlungswerte
(Datenbasis: Deutscher Wetterdienst).
Die Auslegung der Anlage muss den einschlägigen technischen Regeln (DIN, VDE, TAB des
Netzbetreibers) entsprechen. Da die Anlagengröße über 30 kWp liegt, ist eine Planung nach den
Vorgaben der Mittelspannungsrichtlinie VDE-AR-N-4110 erforderlich. Der AN hat hierzu alle
notwendigen Nachweise zu führen.
Es sind notstromfähige Hybridwechselrichter (WR) vorzusehen, die stufenlos regelbar sind und sowohl
eine Einspeisung in das öffentliche Netz ermöglich, als auch – in Abstimmung mit dem AG – unterbinden
können. Die Hybridfunktion muss die Integration von Stromspeichern ermöglichen.
Die PV-Anlage ist in die Gebäudeautomation (GA) einzubinden. Sämtliche Betriebszustände und
Leistungsdaten sind durch den AG abrufbar und auszuwerten (in die ZÜB zu übertragen).
65
[Seite 66]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Für die PV-Anlage sind die Anforderungen der AMEV-Empfehlung Nr. 177 EltAnlagen 2025 (Kapitel 6
Photovoltaikanlagen) sowie die Vorgaben der AR A-960/11 (Registrierung und Freigabe dezentraler
Netzübergänge) einzuhalten. Sofern eine Schnittstelle zum Netzbetreiber den Anschluss an externe
Netze erfordert, sind die Vorgaben der Zentralvorschrift A1-960/0-4514 (Absicherung von
Netzübergängen) zu beachten.
Der AN hat im Rahmen der Planung und Errichtung folgende Nachweise zu erbringen:
• Leistungs- und Ertragsprognose der Anlage auf Basis der örtlichen Einstrahlungsdaten,
• Konzept zur Befestigung und ggf. Aufständerung der Module,
• Nachweise zur Hinterlüftung, Wartungsfreundlichkeit und Demontierbarkeit im
Dachhautbereich,
• Nachweise zu Kabeldimensionierung, Schutzmaßnahmen gegen Überspannung, Verlegung in
UV- und witterungsbeständigen Schutzsystemen,
• Zertifikate für PV-Module, Wechselrichter und Kabelkomponenten anerkannter Prüfstellen,
• Nachweis der optimierten Verschaltung von Modulen und WR,
• Nachweis zur Schmutzabweisung der Module zur Sicherstellung langfristiger Erträge.
Die WR sind so zu dimensionieren, dass sie über möglichst lange Zeiträume im optimalen Arbeitspunkt
betrieben werden. Das Verhältnis Generatorleistung zu Wechselrichterleistung ist entsprechend
auszulegen.
Ein vollständiger Nachweis über die Gesamtanlage ist vorzulegen. Dazu gehören die Elektroinstallation
mit Anbindung an das Liegenschaftsnetz, der Einbau der erforderlichen Zähler- und Monitoring-
Komponenten sowie die Integration in die Blitz- und Überspannungsschutzanlage des Gebäudes.
Rollen- und Aufgabenverteilung:
• Der AN unterstützt das zuständige BwDLZ bei den technischen Abstimmungen mit dem
zuständigen Netzbetreiber und erstellt die hierfür notwendigen Unterlagen.
• Der AG übernimmt die formale Anmeldung zur Inbetriebnahme sowie die
energiewirtschaftlichen Schritte (z. B. Netzanschlussvertrag, Marktstammdatenregister,
Einspeisevertrag).
Lehnt der Verteilnetzbetreiber den Anschluss der Photovoltaikanlage ab, wird diese installiert, aber nicht
ans Netz angeschlossen. Dann stimmt der AG mit dem Verteilnetzbetreiber den Ausbau des
Netzanschlusses ab, um die Anlage schnellstmöglich anzuschließen.
Weitere Punkte sind dem Anhang 16 „Handlungsanleitung PV-Anlagen“ sowie Anhang 17
„Handlungsanleitung Umsetzung gesetzlicher Anforderungen für PV- und KWK-Anlagen für die
Direktvermarktung in Bezug auf die Direktvermarkterschnittstelle“ zu entnehmen.
KG 443 Niederspannungsschaltanlagen
Jedes Gebäude erhält eine GHV im Erdgeschoss sowie Unterverteilungen in allen Geschossen und für
Sonderbereiche. Die Verteilungen sind so zu dimensionieren, dass eine Platzreserve von mindestens
25 % gegeben ist.
Die Unterverteilungen sind als Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen nach DIN EN 61439
auszuführen, mit Hauptschalter, dauerhafter Betriebsmittelkennzeichnung, Schaltplantasche und
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[Seite 67]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Klartextlegenden vorzusehen. Alle Endstromkreise sind mit Neutralleiter-Trennklemmen auszustatten.
Für alle Endstromkreise ist ein Fehlerstromschutzschalter (RCD ≤ 30 mA) vorzusehen. Je RCD dürfen
maximal acht Leitungsschutzschalter aufgeschaltet werden. RCD sind mindestens in die
Funktionsgruppen „Beleuchtung“ und „Steckdosen“ aufzuteilen.
Verbraucher mit hoher Anschlussleistung sind jeweils über eigene FI/LS-Kombinationen zu führen;
Drehstromanschlüsse mit 3-poligen LS und RCD abzusichern.
Steckdosenstromkreise sind mit mind. 2,5 mm² Cu, max. acht Steckdosen pro Stromkreis,
Beleuchtungsstromkreise mit mind. 1,5 mm² Cu auszulegen. Der Spannungsfall ist nach DIN VDE 0100
nachzuweisen.
Die Haupttrassen und Steigetrassen sind für die horizontale und vertikale Erschließung vorzusehen.
Stark- und Schwachstromtrassen sind getrennt auszuführen; bei gemeinsamer Führung sind
Trennstege vorzusehen. In allen Trassen und Schächten ist eine Platzreserve von mind. 25 %
freizuhalten.
Flurquerungen sind MLAR-konform in Brandschutzkanälen auszuführen. Leitungsdurchführungen
zwischen Unterkunftsräumen sind gemäß DIN 4109 schallschutztechnisch abzudichten.
Alle Betriebsmittel (Steckdosen, Schalter, Verteiler) sind mit dauerhafter Stromkreisnummerierung zu
kennzeichnen.
Überspannungsschutz Typ 2 ist in allen Verteilungen vorzusehen, mit Störmeldung an die GA.
Lage und Anzahl von Schutzkontaktsteckdosen gem. Anforderungsraumbuch
Die Ausstattung umfasst Hauptschalter, Überspannungsschutz sowie geeignete Mess- und
Zähleinrichtungen mit M-Bus-Schnittstelle und Anbindung an die GA. Die Verteilung ist als TN-S-System
(230/400 V, 50 Hz) auszuführen.
Für den Lehrsaal sind vier Bodentanks jeweils ausgestattet mit 4 Schutzkontaktsteckdosen
einzuplanen.
KG 445 Beleuchtungsanlagen
Die Beleuchtung ist nach den Anforderungen des Anforderungsraumbuchs / Raumtypenprogramms zu
planen und auszuführen. Grundlage bilden lichttechnische Berechnungen nach EN 12464 unter
Berücksichtigung eines Wartungsfaktors von 0,8. Es sind energieeffiziente, LED-basierte und
wartungsfreundliche Leuchten einzusetzen. Die Bemusterung erfolgt in Abstimmung mit dem Bauherrn
/ Abrufenden.
Die Sicherheitsbeleuchtung ist als zentrale, überwachte Anlage mit gemeinsamer Energieversorgung
auszuführen. Einzelbatterieleuchten sind unzulässig. Die zentrale Energieversorgung erfolgt über eine
Batterieanlage mit automatischer Überwachung, Wartungsanzeige und Fehlerdiagnose. Die Anlage ist
so auszulegen, dass alle Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten der Flucht- und Rettungswege für
die erforderliche Bemessungsbetriebsdauer gemäß DIN EN 50171 betrieben werden können. Prüf- und
Überwachungsfunktionen sind in die Gebäudeautomation zu integrieren. Die Auslegung hat
wartungsfreundlich und betriebsoptimiert zu erfolgen.KG 449 Sonstige Starkstromanlagen.
Gemäß Ziffer 238 der C1-1810/0-6287 ist für das Verlesen von Befehlen über eine am Gebäude
angebrachte Außenbeleuchtung der Antreteplatz zu beleuchten.
Blitzschutz 67
[Seite 68]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Zum Schutz des Gebäudes ist eine Blitzschutz- und Erdungsanlage nach IEC 62305 und den Vorgaben
der Bundeswehr (siehe B1-1810/0-6502) herzustellen. Grundlage ist Blitzschutzklasse III.
Die Integration der Photovoltaikanlage ist einzubeziehen und notwendige Trennungsabstände sind
nachzuweisen. Dachaufbauten wie SAT-Anlage, Lichtkuppeln, Ablufthauben und PV-Module sind mit
Fangstangen einzubinden.
Der innere Blitzschutz umfasst den Potentialausgleich sämtlicher metallischer Bauteile und
Kabelbahnen. Die Hauptpotentialausgleichsschiene (PAS) ist im Bereich des Haupteinspeisepunktes
(Hausanschlussraum Elektro) auszuführen und mit den Unterpotentialausgleichsschienen der anderen
Technikräume zu verbinden. Die Ausführung ist zu dokumentieren und mit Fotobelegen zu ergänzen.
KG 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
KG 451 Telekommunikationsanlagen
Am Gebäudeeintritt ist ein Fernmelde-Kleinverteiler zur Aufnahme des 50DA-Kupferkabels einzubauen.
Die Doppeladern sind auf LSA-Plus-Trennleisten aufzulegen und durch Typ-1-Ableiter zu schützen.
Vom Kleinverteiler ist ein Innenkabel bis zum IT-Schrank zu führen und dort auf ein 19‘‘-Patchfeld (CAT
- aufzuschalten.
KG 452 Such- und Signalanlagen
Das barrierefreie WC ist mit einer Notrufanlage nach DIN VDE 0834 auszustatten. Meldungen sind auf
die GA und zusätzlich auf das UvD-Büro aufzuschalten. Eine Aufschaltung zu einer ständig besetzten
Stelle ist nicht vorgesehen. Optische und akustische Anzeigen der Meldungen sind in den Fluren des
Erdgeschosses vorzusehen.
KG 455 Audiovisuelle Medien- und Antennenanlagen
Entsprechend der AR C1-1810/0-6220 sollen in Unterkunftsräumen privat nutzbare Fernsehgeräte
angeschlossen werden können. Die TV-Anbindung erfolgt jeweils über eine Satellitenanlage mit einer
Umsetzung auf DVB-C. Die Signalqualität ist durch Messprotokolle nachzuweisen. Alle Anschlüsse sind
gemäß Anforderungsraumbuch auszuführen. Außeneinheiten sind mit Überspannungs- und Blitzschutz
zu sichern.
KG 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
Gemäß AR C-1810/115 ist eine Brandwarnanlage nach DIN VDE 0826-2 zu installieren. Sie ist im
Technikraum des Erdgeschosses in einem F30-Schrank einzurichten. Die Aufschaltung auf eine
Leitstelle nach Landesrecht erfolgt nicht. Der AN prüft die Kompatibilität mit dem Bestand und stimmt
den Hersteller mit dem Auftraggeber ab. Die Anlage zeigt Stör- und Alarmmeldungen in Klartext an und
ist auf die GA aufzuschalten. Im Alarmfall wird die Lüftungsanlage automatisch abgeschaltet.
Ein Anzeigetableau nach DIN 14662 ist im Eingangsbereich vorzusehen, in blauer Ausführung, nicht
verschließbar. Alle Unterkunftsräume, Flure, Treppenräume, Technikräume (ggfs. Dachgeschoss) sind
mit Brandmeldern mit der Kenngröße Rauchauszustatten; Teeküchen mit Mehrkriterienmelder (Rauch,
Temperatur). Sanitärräume in Unterkünften sind ebenfalls mit Alarmierung zu versehen. Handmelder
sind in Blau mit der Aufschrift „Hausalarm“ an Ausgängen, Treppenabgängen und
Brandabschnittswechseln zu installieren. Neben dem Tableau ist ein Notfalltelefon vorzusehen. 68
[Seite 69]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Für die Waffenkammer ist eine Einbruchmeldeanlage (EMA) gem. C1-1810/0-6000 vorzusehen. Die
Absicherung ist auf die zentrale Wache der Liegenschaft aufzuschalten. Eine Notstromversorgung für
die sicherheitstechnischen Einrichtung der Waffenkammer ist vorzusehen, sodass deren
Funktionsfähigkeit bei Stromausfall gewährleistet ist.
KG 457 Datenübertragungsnetze
Die Übertragungsnetze sind nach Handbuch IT-Leitungsnetze (HB IT-LtgN, für WLAN siehe Annex 4)
in aktuellster Version auszuführen. Etagenverteiler in jedem Geschoss, sofern erforderlich.
Die Lage und Anzahl der informationstechnischen Forderungen, Anlagen und Anschlüsse ergibt sich
aus den jeweiligen Anforderungsraumbüchern.
Für den Lehrsaal sind in den vier Bodentanks je 2 RJ45-Datendosen einzuplanen.
WLAN ist flächendeckend nach Ausleuchtungsvorgaben (Platzierung der Acces-Points) der BWI GmbH
zu installieren. Die WLAN-Ausleuchtung erfolgt durch die BWI und wird durch den AG veranlasst.
Notwendig hierfür sind Gebäudegrundrisse, die im Rahmen der Basisplanung zu erstellen sind und dem
AG zum Zwecke der Initiierung der WLAN Ausleuchtung spätestens 30 KT nach Abruf zur Verfügung
gestellt werden. Die in den Anforderungsraumbüchern vorgesehenen Positionen der Access-Points sind
hierbei zu berücksichtigen. Zudem sind für den Lehrsaal 4 x Anschlussdosen und für den gemeinsamen
PC-Arbeitsraum 2 x Anschlussdosen an der Decke für die WLAN-Access-Points einzuplanen.
Die aus der WLAN-Ausleuchtung resultierenden Festlegungen müssen im Rahmen der Ausführung
umgesetzt werden. Passive Technik mit PoE Funktion für WLAN-Access-Points ist durch den AN, aktive
Technik durch die BWI bereitzustellen (siehe auch Anhang 15).
Jeder Baukörper erhält mindestens einen Verteilerraum mit einem Datenverteiler in Form eines 42HE-
Schranks mit Belüftung, Schrankleuchten und Stromversorgung (über eine eigene Unterverteilung im
Datenverteilerraum, je Stromkreis 16A). Kabel sind sauber und zugentlastet zu verlegen.
Kupferverkabelung ist mit AWG-22-Kabeln bis 90 m Länge auszuführen, Anschlüsse müssen zertifiziert
sein. Alle Leitungen sind nach Klasse EA (500 MHz) zu messen, Messprotokolle sind in PDF und
Rohdaten vorzulegen. Die Glasfaseranbindung ist mit SC-D/PC-Steckern herzustellen, beidseitige
OTDR-Messungen und Endflächenkontrollen sind durchzuführen.
Die Beschriftung von Schränken und Anschlüssen erfolgt nach HB IT-LtgN. Ein Excel-Erfassungsblatt
(EEB) ist vollständig auszufüllen und vorzulegen. Ein Muster in als Anhang 14 beigefügt.
KG 459 Sonstiges zu KG 450
Sämtliche Fernmelde- und IT-Anlagen sind mit der GA und den zentralen Systemen der Liegenschaft
zu synchronisieren. Die erforderlichen Schnittstellen sind vom AN herzustellen und mit dem
Auftraggeber abzustimmen.
KG 480 Gebäudeautomation
KG 481 Automationseinrichtungen
Die GA ist zwingend mit systemgeprüften Komponenten des Leitfabrikats in der Liegenschaft nach
Handbuch Gebäudeautomation 4.0 auszuführen. Eine Übersicht der systemgeprüften GA-Hersteller ist
als Anhang 18 beigefügt. Für die Leistung gilt DIN 18386.
69
[Seite 70]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
In jedem Gebäude sind Informationsschwerpunkte (ISP) einzurichten, die mit Automationsstationen
auszustatten sind. Die Anzahl und Lage der ISP richten sich nach dem Bedarf der technischen Anlagen,
mindestens für Heizung und Lüftung.
Die Automationsstationen müssen autark arbeiten, d. h. auch bei Ausfall der übergeordneten Leitebene
selbstständig weiterlaufen. Hierzu ist jedes Gebäude mit einem eigenen Außentemperaturfühler
auszustatten.
Die Automationsstationen decken sämtliche Grund- und Verarbeitungsfunktionen der angeschlossenen
Anlagentechnik ab und kommunizieren untereinander gleichberechtigt (Peer-to-Peer).
Die Anbindung an die Managementebene der Liegenschaft ist standortspezifisch zu planen und erfolgt
über das vorhandene System, herstellerspezifische Bussysteme oder BacNet IP.
KG 482 Schaltschränke, Automationsschwerpunkte
Für die Informationsschwerpunkte sind Schaltschränke einzurichten, die eine getrennte Aufnahme von
Leistungs- und Automatisierungsteilen ermöglichen. Eine Platzreserve von mindestens 25 % ist
vorzusehen.
Die DDC-Komponenten und Einbaugeräte sind so anzuordnen, dass die Klemmen zugänglich sind,
ohne Geräte zu entfernen. Alle ein- und ausgehenden Signale sind über Messer-Trennklemmen zu
führen. Reserveadern sind auf Klemmen zu legen und zu kennzeichnen.
Der Aufbau ist wartungsfreundlich und schraubenlos (Federklemmen) vorzunehmen. Sämtliche
Komponenten, Bedienelemente und Klemmen sind gut lesbar zu beschriften.
KG 483 Automationsmanagement
Die Leistungen sind auf der vorhandenen Inselzentrale der Liegenschaft zu erbringen. Hierzu zählen u.
a. die Erstellung der Anlagenbilder, die Aufschaltung von Zählerständen und Alarmmeldungen sowie
die Parametrierung nach GA Handbuch 4.0.
Die Visualisierung erfolgt über skalierbare Anlagenschemata mit farbigen Automationsbildern.
Das Betriebspersonal hat über das vorhandene mobile Handbedien- und Programmiergerät Zugriff auf
die Automationsstationen im jeweiligen Gebäude.
Die Raumautomation ist nach den brandschutztechnischen Anforderungen der MLAR auszuführen.
Kabel sind in halogenfreien Mantelrohren zu verlegen und beidseitig mit Kabelmarkern zu
kennzeichnen.
An den Feldgeräten sind fachgerechte Anschlüsse einschließlich Isolationsprüfung vorzunehmen. Alle
Endgeräte sind eindeutig nach Anlagenkennzeichnungsschlüssel (AKS) und Benutzerschlüssel zu
beschriften.
Die Integration in die GA umfasst die Aufschaltung aller relevanten Datenpunkte. Für die Anbindung an
die BWI-Server ist im Bereich der ISP eine Doppeldatendose vorzusehen.
KG 489 Sonstiges zu KG 480
Der AN erstellt Grundrisspläne mit Darstellung der MSR-Installationen und Positionen der Feldgeräte,
Schaltschrankunterlagen mit Funktionsbeschreibungen, Gerätelisten, Wartungsanleitungen sowie die
Brandfallsteuermatrix.
70
[Seite 71]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Für alle Medien (Elektro, Kalt- und Warmwasser, Heizung) sind MBUS-fähige
Messeinrichtungen/Zwischenzähler vorzusehen und in die GA einzubinden.
Adresslisten aller Regler und Feldgeräte, Systemtopologie, Datenpunktlisten sowie Inbetriebnahme-
und Prüfdokumente sind dem AG vollständig zu übergeben.
71
[Seite 72]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Kostengruppe (KG) 500 - Außenanlagen und Freiflächen
Hier enthalten sind lediglich die für den „Normalfall“ anfallenden Anschlussleistungen vom
Hausanschlusspunkt des Gebäudes bis zum bauherrenseitig hergestellten Übergabepunkt (max. 50 m
Entfernung).
Darüberhinausgehende Leistungen in den Außenanlagen sind im Baustein 3 „Außenanlagen“ enthalten.
550 Technische Anlagen
KG 551 Abwasseranlagen
Herstellung der notwendigen Schmutz- und Regenwasseranschlüsse vom Gebäude bis zum
Übergabepunkt. Hierzu zählen Grundleitungen, Schächte und Einbindungen in bauseitig vorhandene
Netze. Die Leitungen sind gemäß den einschlägigen DIN-Normen (u. a. DIN EN 12056, DIN 1986-100)
zu planen, auszuführen und vor Übergabe zu prüfen (Spülung, Dichtheitsprüfung, TV-Inspektion).
KG 552 Wasseranlagen
Herstellung eines Trinkwasseranschlusses vom Gebäude bis zum Übergabepunkt einschließlich aller
erforderlichen Leitungen, Armaturen und Absperreinrichtungen. Der Anschluss ist frostsicher und
hygienisch einwandfrei nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung und den DVGW-Regelwerken
herzustellen.
KG 554 Wärmeversorgungsanlagen
Anschluss des Gebäudes an das Wärmeversorgungsnetz der Liegenschaft (mit Übergabestation im
Hausanschlussraum Heizung), einschließlich aller notwendigen Armaturen, Dämmungen und
Prüfungen.
KG 556 Elektrische Anlagen
Herstellung des Anschlusses an das vorhandene elektrische Versorgungsnetz der Liegenschaft. Dazu
gehört die Kabelverlegung vom Übergabepunkt bis zur Hauptverteilung des Gebäudes einschließlich
Erdarbeiten, Kabelschutz, Hauseinführung und Dokumentation.
KG 557 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen, Automation
Herstellung der Telekommunikations- und Datenanschlüsse vom Gebäude bis zum Übergabepunkt (z.
B. LWL, Kupfer). Sämtliche Leitungen sind gemäß den Vorgaben des Handbuchs IT-Leitungsnetze (HB
IT-LtgN) der Bundeswehr sowie den einschlägigen Normen zu verlegen und prüffähig zu übergeben.
KG 590 Besondere Anforderungen
Nach Abschluss der Bauarbeiten sind alle durch die Errichtung des Gebäudes und der
Leitungsanschlüsse beanspruchten Flächen wiederherzustellen. Hierzu gehören
• Räumung und Reinigung der Arbeits- und Lagerflächen
• fachgerechte Beseitigung und Entsorgung von Bauschutt, Reststoffen und Fremdmaterialien
Wiederverfüllung und Profilierung der Geländeoberfläche. Die herzustellende Geländeoberfläche ist
entsprechend den geplanten Höhenlagen und Gefälleverhältnissen standfest, verdichtet und zur
Oberflächenentwässerung geeignet auszuführen. Die Oberflächenbeschaffenheit ist so herzustellen,
72
[Seite 73]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
dass ein gleichmäßiges, setzungsfreies Planum entsteht. Das Gelände ist so zu profilieren, dass
Niederschlagswasser schadlos abgeleitet wird und keine Pfützenbildung entsteht.
73
[Seite 74]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
2.1. Technische Bearbeitung „UKuFG“
Technische Bearbeitung umfasst die vom AN zu erbringenden planerischen und dokumentarischen
Leistungen, die zur technischen Vorbereitung und Nachweisführung des jeweiligen Bausteins
erforderlich sind.
2.1.1. Basisplanung
Der AN hat im Rahmen des Erstabrufs auf Grundlage der
funktionalen Leistungsbeschreibung, der übergebenen
Unterlagen und der geltenden Vorschriften eine für den ersten
Gebäudetyp standortspezifische vollständige Basisplanung zu
erstellen.
Die Basisplanung bildet die Planungsgrundlage für alle
weiteren Abrufe. Sie ist so zu gestalten, dass sie nicht nur für
den Standort des ersten Abrufs vollständig nutzbar ist, sondern
zugleich als belastbare Grundlage für weitere Standorte dient.
Hier sind typische standortspezifische Randbedingungen
insbesondere unterschiedliche Windlasten, Erdbebenzone
sowie variierende Bodenkennwerte, planerisch zu
berücksichtigen.
Die Basisplanung ist so zu konzipieren, dass sie auch bei
abweichenden standortspezifischen Gegebenheiten
fortentwickelt werden kann. Die Basisplanung umfasst alle
planerischen Leistungen, Berechnungen, Nachweise und
Abstimmungen, die zur Herstellung einer
genehmigungsfähigen Planung erforderlich sind.
Hierzu zählen insbesondere:
• Objekt-, Fach- und TGA-Planung
• statische Vorbemessung und Systembeschreibung,
• brandschutztechnische, bauphysikalische und
energetische Nachweise,
• Integration aller Anforderungen aus den
Anforderungsraumbüchern, Raumtypenprogramm und
Funktionsdiagramm.
Die Basisplanung ist prüffähig aufzubereiten und dem AG in
digitaler Form bereitzustellen.
Menge 1 psch
2.1.2. Anpassungsplanung
74
[Seite 75]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Ab dem zweiten Abruf hat der AN die Planungsunterlagen aus
der Basisplanung auf den jeweiligen Standort und den dann
abgerufenen Gebäudetyp zu übertragen, anzupassen und
vollständig zu übergeben.
Hierzu zählen alle Anpassungen infolge von
Landesspezifischen Anforderungen und standortspezifischen
Gegebenheiten, die für eine genehmigungsfähige Planung
erforderlich sind.
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 psch
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 psch
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 psch
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 psch
2.1.3. Dokumentation je Abruf
Der AN hat alle für Bau, Betrieb, Wartung und Nachweisführung
erforderlichen Dokumente nach Kapitel B.9 vollständig und
prüffähig zusammenzustellen.
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 psch
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 psch
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 psch
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 psch
2.2. Herstellung „Unterkunfts- u. Funktionsgebäude“
Der Einheitspreis der Raumtypen beinhaltet sämtliche für die Funktionsfähigkeit des Gebäudes
erforderlichen Leistungen. Dazu zählen insbesondere die übergreifenden Bauteile und Systeme, die
keinem einzelnen Raum direkt zugeordnet werden können, wie z.B. tragende Konstruktion (Fundament,
Decken, Dachtragwerk), Dach und Fassadenkonstruktion, zentrale technische Anlagen (Heizung,
Lüftung, Sanitär Elektor, IT) sowie Brandschutz- und Schallschutzmaßnahmen. Dazu zählen auch die
unter Kapitel B beschriebenen planerischen und begleitende Leistungen des Auftragnehmers.
Diese übergreifenden Leistungen (inkl. Planungsleistungen und Leistungen gem. Kapitel B sowie KG
200 bis 600 des Bausteins 2) sind vom AN gleichmäßig und verursachungsgerecht auf die
Einheitspreise der einzelnen Raumtypen zu verteilen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
2.2.1. Büro FüKp
Offz/StOffz
Raumgröße Grundfläche 18m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück 75
[Seite 76]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.2. Büro AusbOffz
Offz/Fw
Raumgröße Grundfläche 15m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.3. Büro KpTrp
Fw
Raumgröße Grundfläche 12m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.4. Büro KpTrp
ITUffz InfoVerb Bw/ StDstSdt SK
Raumgröße Grundfläche 18m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.5. Büro KpFwTrp
Fw
76
[Seite 77]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Raumgröße Grundfläche 12m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.6. Büro KpFwTrp
Fw SK/ PersUffz SK
Raumgröße Grundfläche 15m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.7. Büro KpFwTrp
PersUffz SK/ 2xStDstSdt SK / Geschäftszimmer
Raumgröße Grundfläche 30m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.8. Büro VersTrp
MatBewFw SK/ MatBewUffz SK/2x MatBewSdt SK
Raumgröße Grundfläche 15m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
77
[Seite 78]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
2.2.9. Büro TechTrp
KfzMectrUffz SK RFz/ KfzMechatronikSdt SK
Raumgröße Grundfläche 12m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.10. Dienst-/Funktions-/Sonderräume
Besprechungsraum
Raumgröße Grundfläche 30m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.11. Dienst-/Funktions-/Sonderräume
Gemeinschaftlicher PC-Raum
Raumgröße Grundfläche 18m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.12. Dienst-/Funktions-/Sonderräume
Putzmittelraum / Reinigungsgeräteraum
Raumgröße Grundfläche 6m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
78
[Seite 79]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 Stück
2.2.13. Dienst-/Funktions-/Sonderräume
Kopierer und Netzwerkdrucker
Raumgröße Grundfläche 6m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.14. Dienst-/Funktions-/Sonderräume
Teeküche je Zug
Raumgröße Grundfläche 13,5m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 5 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 5 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 4 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 6 Stück
2.2.15. Dienst-/Funktions-/Sonderräume
Dienstraum UVD-Raum
Raumgröße Grundfläche 13,5m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 Stück
2.2.16. Lagerfläche
LgrR für Ausbildungsgerät
Raumgröße Grundfläche 20m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
79
[Seite 80]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.17. Lagerfläche
LgrR für Gerät des KpTrp
Raumgröße Grundfläche 18m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.18. Lagerfläche
LgrR für Gerät des KpFwTrp
Raumgröße Grundfläche 18m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.19. Lagerfläche
Lagerraum für Bettwäsche und Unterkunftstextilien
Raumgröße Grundfläche 13,5m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 Stück
2.2.20. I.-IV. AusbZg GA/BA/HSch
PzGren Offz/ZgFhr I. AusbZg
PzGren Fw/ZgFhr II-IV AusbZg
80
[Seite 81]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Raumgröße Grundfläche 12m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 4 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 4 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 3 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.21. I.-IV. AusbZg GA/BA/HSch
PzGren Fw/GrpFhr
Raumgröße Grundfläche 24m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 4 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 4 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 3 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.22. Dienst-/Funktions-/Sonderräume
Putzmittelräume / Reinigungsgeräteraum (1x je
Obergeschoss)
Raumgröße Grundfläche 4m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 psch
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 psch
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 psch
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 psch
2.2.23. Dienst-/Funktions-/Sonderräume
Teeküche Erdgeschoss
Raumgröße Grundfläche 4m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück 81
[Seite 82]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
2.2.24. Dienst-/Funktions-/Sonderräume
Gruppenarbeits-/Gemeinschaftsraum
Raumgröße Grundfläche 27m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 5 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 5 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 4 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 3 Stück
2.2.25. Dienst-/Funktions-/Sonderräume
Reinigungsraum
Raumgröße Grundfläche 20m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 5 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 5 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 4 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 3 Stück
2.2.26. Dienst-/Funktions-/Sonderräume
Kleidertrockenraum
Raumgröße Grundfläche 24m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 5 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 5 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 4 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.27. Lagerfläche
LgrR für SOLLOrg-Gerät AGA Zg I - IV
Raumgröße Grundfläche 12m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 4 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 4 Stück
82
[Seite 83]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 3 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.28. Lagerfläche
LgrR für SOLLOrg-Gerät AGA Zg I - IV
Raumgröße Grundfläche 30m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 4 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 4 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 3 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.29. E/AZg
Fw
Raumgröße Grundfläche 12m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.30. E/AZg
Fw/Mannsch.
Raumgröße Grundfläche 24m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.31. Dienst-/Funktions-/Sonderräume
Kleidertrockenraum 18m²
Raumgröße Grundfläche 18m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
83
[Seite 84]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 0 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 0 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 0 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 3 Stück
2.2.32. Lagerfläche
LgrR für SOLLOrg-Gerät AGA E/A Zg
Raumgröße Grundfläche 12m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.33. Lagerfläche
LgrR für SOLLOrg-Gerät AGA E/A Zg
Raumgröße Grundfläche 30m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.34. Waffenkammer
LgrR absicherungspflichtiges/diebstahlgefährdetes Material
Raumgröße Grundfläche 75m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 Stück
2.2.35. Waffenreinigungsraum
84
[Seite 85]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Raumgröße Grundfläche 60m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 Stück
2.2.36. Batterieladeraum
Raumgröße Grundfläche 9m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 Stück
2.2.37. Werkraum leichte Waffeninstandsetzung
Raumgröße Grundfläche 12m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 Stück
2.2.38. Lehrsaal mit Sandkastenraum
Raumgröße Grundfläche 135 m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.39. Lehrmittelraum
85
[Seite 86]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Raumgröße Grundfläche 12 m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.40. Gemeinschaftsunterkunft 4 Personen
Raumgröße Grundfläche 34m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 60 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 48 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 36 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 40 Stück
2.2.41. NIUKS Flächen
Raumgröße Grundfläche 34m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 15 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 14 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 12 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.42. Sammelsanitäranlagen (W) Damen
Raumgrößen Grundfläche gem. Planung AN basierend auf
dem Maß des Grundrasters, Ausführung gemäß
Raumtypenprogramm und Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 psch
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 psch
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 psch
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 psch
2.2.43. Sammelsanitäranlagen (M) Herren
86
[Seite 87]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Raumgrößen Grundfläche gem. Planung AN, basierend auf
dem Maß des Grundrasters, Ausführung gemäß
Raumtypenprogramm und Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 psch
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 psch
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 psch
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 psch
2.2.44. Wasch- und Duschräume Damen
Raumgrößen Grundfläche gem. Planung AN, basierend auf
dem Maß des Grundrasters, Ausführung gemäß
Raumtypenprogramm und Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 psch
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 psch
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 psch
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 psch
2.2.45. Wasch- und Duschräume Herren
Raumgrößen Grundfläche gem. Planung AN, basierend auf
dem Maß des Grundrasters, Ausführung gemäß
Raumtypenprogramm und Anforderungsraumbuch
e. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 psch
f. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 psch
g. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 psch
h. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 psch
2.2.46. Treppenraum
Raumgröße Grundfläche gem. Planung AN, basierend auf
dem Maß des Grundrasters, Ausführung gemäß
Raumtypenprogramm und Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 psch
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 psch
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 psch
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 psch
2.2.47. Flur (Breite 2,5m, Mindesthöhe 2,75m)
Basierend auf dem Maß des Grundrasters, Ausführung gemäß
Raumtypenprogramm und Anforderungsraumbuch
87
[Seite 88]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 psch
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 psch
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 psch
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 psch
2.2.48. Serverraum / BWI Raum
Raumgröße Grundfläche 13,5m² basierend auf dem Maß des
Grundrasters, Ausführung gemäß Raumtypenprogramm und
Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 Stück
2.2.49. Hausanschlussraum Wasser
Raumgröße Grundfläche gem. Planung AN, basierend auf
dem Maß des Grundrasters, Ausführung gemäß
Raumtypenprogramm und Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 Stück
2.2.50. Hausanschlussraum Elektro
Raumgröße Grundfläche gem. Planung AN, basierend auf
dem Maß des Grundrasters, Ausführung gemäß
Raumtypenprogramm und Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 Stück
2.2.51. Hausanschlussraum Heizung
Raumgröße Grundfläche gem. Planung AN, basierend auf
dem Maß des Grundrasters, Ausführung gemäß
Raumtypenprogramm und Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
88
[Seite 89]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 Stück
2.2.52. Photovoltaikanlage
Die Anlage ist für alle Gebäudetypen mit der Fläche 1.000m²
auszulegen. Endgültige Größe nach Nachweis
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 psch
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 psch
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 psch
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 psch
2.2.53. Sanitärraum Barrierefrei Unisex
Raumgröße Grundfläche 6m² gem. Planung AN im
Erdgeschoss, basierend auf dem Maß des Grundrasters
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 0 Stück
2.2.54. Stiefelwaschanlage
Gem. Anforderungsraumbuch
a. UKuFG 240 (+60), Typ 1 Menge 1 Stück
b. UKuFG 192 (+54), Typ 2 Menge 1 Stück
c. UKuFG 144 (+46), Typ 3 Menge 1 Stück
d. UKuFG 160, Typ 4 Menge 1 Stück
SUMME: POS. 2.2.a Herstellung
Herstellung UKuFG 240 (+60), Typ 1, bestehend aus den Einzelpositionen 2.2.X.a, inkl. übergreifender
Leistungen zur Herstellung des Gebäudes
Menge 1 Stück
SUMME: POS. 2.2.b Herstellung
Herstellung UKuFG 192 (+54), Typ 2, bestehend aus den Einzelpositionen 2.2.X.b, inkl. übergreifender
Leistungen zur Herstellung des Gebäudes
Menge 1 Stück
89
[Seite 90]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
SUMME: POS. 2.2.c Herstellung
Herstellung UKuFG 144 (+46), Typ 3, bestehend aus den Einzelpositionen 2.2.X.c, inkl. übergreifender
Leistungen zur Herstellung des Gebäudes
Menge 1 Stück
SUMME: POS. 2.2.d Herstellung
Herstellung UKuFG 160, Typ 4, bestehend aus den Einzelpositionen 2.2.X.d, inkl. übergreifender
Leistungen zur Herstellung des Gebäudes
Menge 1 Stück
90
[Seite 91]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
2.3. Betrieb „Unterkunfts- u. Funktionsgebäude“ – Wartung
Es sind alle erforderlichen Wartungsleistungen der Unterkunfts- u. Funktionsgebäude auf Grundlage
der Vertragsmuster der AMEV, über 4 Jahre, anzubieten. Das Angebotsschreiben ist nur vollständig,
wenn es sich auch auf diese Leistungen erstreckt,
Diese betrifft insbesondere folgend aufgeführte Gewerke/Bereiche:
- Bereich Hochbau: alle sicherheitsrelevanten Bauteile, die zur Erfüllung des Schutzzieles
erforderlich sind, zuzüglich Sonnenschutzanlagen
-
Sanitärtechnische Anlagen der KGR 410
-
Heizungstechnische Anlagen der KGR 420
-
Raumlufttechnische Anlagen der KGR 430
-
Elektrotechnische Anlagen der KGR 440, inkl. Photovoltaikanlage
Der AN übernimmt Wartung, Inspektion und kleine Instandsetzungsarbeiten für den Zeitraum von
4 Jahren.
Die Gewerke betreffenden Bauteile/Bereiche sind im erforderlichen Wartungszyklus der jeweiligen
Leistungsbereiche zu sichten, kleinere Schäden zu beseitigen. Von der Begehung ist ein
Begehungsprotokoll anzufertigen und dem AG umgehend zu übergeben.
Dem AG ist der geplante Begehungstermin mind. 10 Werktage vor Ausführung mitzuteilen.
Die Wartungsarbeiten sind so auszuführen, dass die jederzeitige Betriebs- und Funktionssicherheit
sichergestellt ist. Darüber hinaus muss gewährleistet werden, dass sämtliche Garantie und
Gewährleistungsansprüche des AG gegenüber dem AN sowie Herstellergarantie geltend gemacht
werden können.
Der AN richtet eine zentrale Stör-, Schadens- und Gefahrenmeldestelle ein, die durchgängig 24 Stunden
am Tag von der Auftrags- und Störungsannahmestelle des BwDLZ erreichbar ist. Bei eingegangenen
Meldungen ist unverzüglich eine Fehlerdiagnose und Einschätzung der Gefährdungen vorzunehmen
und Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren einzuleiten. Können Störungen oder Schäden, die zu
unmittelbaren Einschränkungen der Nutzung oder zu Gefährdungen führen, nicht bis maximal sechs
Stunden nach Störungs- oder Schadensmeldung beseitigt werden, ist dies unverzüglich nach dem
Erkennen dieses Sachverhaltes des Auftrags und Störungsannahmestelle des BwDLZ zu melden.
Hierzu sind Angaben zu den eingeleiteten und noch einzuleitenden Schritten sowie eine Prognose zum
zeitlichen Verlauf der Störungs- oder Schadensbeseitigung abzugeben.
Abfälle, die im Rahmen der Instandhaltung anfallen, sind schadlos zu verwerten und
gemeinwohlverträglich zu beseitigen.
Beachten: Der Abrufende behält sich eine Beauftragung der Wartungsarbeiten vor.
2.3.1. Wartung, Inspektion und kleine Instandsetzungsarbeiten UKuFG 240 (+60)
Die Gebrauchstauglichkeit des Gebäudes ist nach
Inbetriebnahme durch regelmäßige Inspektion und Wartung
sicherzustellen. Grundlage hierfür sind die jeweils zutreffenden
91
[Seite 92]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
AMEV-Vertragsmuster in der jeweils gültigen Fassung mit den
darin beschriebenen Leistungskennziffern. Die Anwendung
beschränkt sich auf die im Gebäude tatsächlich verbauten
Systeme und Anlagen der betroffenen Kostengruppen. Nicht
einschlägige Gewerke oder Leistungskennziffern finden keine
Anwendung.
Der AN führt die Wartungsarbeiten gemäß den festgelegten
Intervallen, den Herstellervorgaben sowie den gesetzlichen und
normativen Anforderungen (aaRdT, DIN, VDI, VDE, TrinkwV,
DGUV u. a.) aus.
Der AN richtet eine zentrale Störungsannahme ein, die dem AG
rund um die Uhr (24/7) zur Verfügung steht.
Alle Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen sowie sämtliche
Störungsmeldungen sind durch den AN in einem Betriebsbuch
sowie im vorgesehenen elektronischen System zu erfassen. Art
der Störung, Zeitpunkt der Meldung, ergriffene Maßnahmen
und Zeitpunkt der Behebung sind nachvollziehbar zu
dokumentieren und dem AG regelmäßig zu berichten.
Menge 1 Stück
2.3.2. Wartung, Inspektion und kleine Instandsetzungsarbeiten UKuFG 192 (+54)
wie Pos. 2.3.1, jedoch UKuFG 192(+54)
Menge 1 Stück
2.3.3. Wartung, Inspektion und kleine Instandsetzungsarbeiten UKuFG 144 (+46)
wie Pos. 2.3.1, jedoch UKuFG 144(+46)
Menge 1 Stück
2.3.4. Wartung, Inspektion und kleine Instandsetzungsarbeiten UKuFG 160
wie Pos. 2.3.1, jedoch UKuFG 160
Menge 1 Stück
2.4. Rückbau „Unterkunfts- u. Funktionsgebäude UKuFG“
Entfällt
92
[Seite 93]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
- Baustein 3 - „Außenanlagen“
Beschreibung „Außenanlagen“ nach Kostengruppen
Die folgende Aufstellung nach Kostengruppen orientiert sich an der DIN 276, 2018-12.
Die Außenanlagen sind unabhängig von der gewählten Gebäudegeometrie vollständig,
funktionsgerecht und Schlüsselfertig herzustellen und zu übergeben.
Das Baufeld wird kalkulatorisch mit festen Standardgrößen je Gebäudetyp festgelegt.
Für das UKuFG 240 beträgt die Baufeldgröße ca. 60 × 130 m (7.800 m²). Für die kleineren Typen
reduziert sich die Größe proportional.
Kostengruppe (KG) 500 - Außenanlagen und Freiflächen für „Außenanlagen“
Die Außenanlagen sind durch den AN vollständig und funktionsgerecht herzustellen und schlüsselfertig
zu übergeben. Die Ausführung umfasst alle für den Betrieb der UKuFG erforderlichen Flächen und
Anlagen innerhalb des definierten Baufeldes. Der AN ist für die Koordination sämtlicher Schnittstellen
zu den vorhandenen Anlagen der Liegenschaft in Absprache mit dem Liegenschaftsverantwortlichen
zuständig. Dazu zählen insbesondere die Anbindungen an Medien, die Entwässerung, die
Wegeanbindung sowie die Abstimmung mit bestehenden Versorgungssystemen.
Als Regelfall gilt, dass das Baufeld erschlossen und frei übergeben wird und die Übergabepunkte für
Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation und Wärmeversorgung vorhanden sind. Liegen die
Übergabepunkte außerhalb des Baufeldes, ist der AN verpflichtet, die Leitungsführung bis max. 50m
zum Gebäude herzustellen (enthalten in den Gebäudekosten gem. Baustein 2). Darüberhinausgehende
Anschlussleistungen werden über diesen Baustein 3 erbracht. Im Rahmen der Kalkulation ist davon
auszugehen, dass keine Querungen fremder Infrastruktur (Straße, Wege, Leitungen) erforderlich sind.
Das UKuFG kann in variabler Geometrie (rechteckig, L-Form) innerhalb des definierten Baufeldes
angeordnet werden. Die Ausbildung der umliegenden Flächen, des Antreteplatzes sowie der
verkehrlichen Erschließung ist jeweils an die konkrete Gebäudeform anzupassen.
Die Festlegung auf eine variable Baukörperform entbindet den AN nicht von der Verpflichtung, die
Funktionalität der Außenanlagen sicherzustellen.
KG 510 Erdbau
KG 511 Herstellung
Böschungen sind mit einem Höhen-/Seitenverhältnis flacher als 1:5 anzulegen. Dies bezieht sich auch
die Anlage von Versickerungsmulden/Rückhaltebecken.
KG 520 Gründung, Unterbau
KG 525 Drainagen
Die Leistungen umfassen die dauerhafte Entwässerung der Außenanlagen und dem UKuFG. Hierzu
gehören die Herstellung Regenwasserkanäle, oberirdischen Mulden sowie unterirdischen Rigolen
einschließlich der erforderlichen Schächte, Einlaufbauwerke, Filter- und Speichermaterialien sowie ggf.
Zisternen und Drosselabflüsse.
93
[Seite 94]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Flächenversiegelung ist auf das erforderliche Maß zu begrenzen. Flächen mit verkehrlicher Nutzung
und erhöhter Belastung (Straßen, Zuwegung, Antreteplatz) sind in belastbarer Bauweise (z.B. Asphalt)
auszuführen. Für untergeordnete befestigte Flächen ohne hohe Verkehrsbelastung sind, soweit
technisch möglich, sickerfähiger Bauweise auszuführen. Der AN hat eine Flächenbilanz (versiegelt,
teilversiegelt, unversiegelt) vorzulegen und den hydraulischen Nachweis zu erbringen, dass das
anfallende Niederschlagswasser vorranging auf dem Grundstück versickert oder zurückgehalten wird.
Eine Einleitung in die Kanalisation ist nur zulässig, wenn eine ortsnahe Versickerung nachweislich nicht
möglich ist.
KG 529 sonstiges zur KG 520
Die Befestigungen sind so auszubilden, dass sie den Anforderungen der Bundeswehr genügen,
insbesondere hinsichtlich Belastbarkeit, Dauerhaftigkeit und einfacher Unterhaltung. Die Parkflächen
müssen der Belastung durch LKW (z.B. Feuerwehrlöschfahrzeugklasse HLF 20; Achslast ≥10 t)
standhalten.
Versickerungsfähige Verkehrsflächen sind unter Beachtung der Vorgaben C1-1810/0-6287
herzustellen.
Schotterrasen und Rasengittersteine sind ausschließlich für Feuerwehraufstellflächen zu verwenden.
Auf geschotterte Oberflächen ist eine Deckschicht in Form von Mineralgemisch der Korngröße 0/16
oder Schotterrasensubstrat 0/16 aufzubringen und eine gründliche Verdichtung/Bindung der Oberfläche
sicherzustellen.
Die befestigten Flächen sind in der Regel ohne Bordstein auszuführen und werden ebenso
wie die Tragschichten in abgeböschter Bauweise ausgebildet. Ausgenommen hiervon sind die Fälle, in
denen Bordsteine besondere Zwecke erfüllen, z.B. auf Brücken, Abstellflächen, Parkflächen,
Vorfeldern, Verkehrsinseln oder bei straßenbegleitenden Gehwegen.
KG 530 Verkehrsanlagen
KG 531 Wege
Die Verwendung von Gehwegplatten ist auszuschließen.
KG 532 Straßen
Der AN hat die verkehrliche Anbindung des Gebäudes einschließlich der erforderlichen Zuwegung
herzustellen. Die Zuwegung ist so auszulegen, dass eine Nutzung durch Fußgänger, Anlieferverkehr
und Feuerwehrfahrzeuge (siehe AR C1-1810/0-6287 Grundsätzliche Infrastrukturforderung für
Straßenverkehrsanlagen) in Asphaltbauweise möglich ist.
KG 533 Plätze
Vor dem Gebäude ist ein Antreteplatz (siehe AR C1-1810/0-6287 Grundsätzliche Infrastrukturforderung
für Straßenverkehrsanlagen) für die Nutzung durch die untergebrachten und am Standort tätigen
Personen herzustellen. Der Platz ist robust und witterungsbeständig auszubilden und barrierefrei
zugänglich.
Im unmittelbaren Anschluss an das Gebäude ist ein Traufstreifen herzustellen, der die Fassade schützt
und eine ordnungsgemäße Ableitung von Niederschlagswasser sicherstellt. 94
[Seite 95]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Traufstreifen an Gebäudesockeln sind in Form von Betonsteinplatten (50 cm x 50 cm einreihig)
herzustellen. Die Platten sind im Beton-/Mörtelbett zu verlegen, zudem sind sie mit Kantensteinen,
niveaugleich zur angrenzenden Grünfläche/Verkehrsfläche einzufassen. Alternativ können in diesem
Sinne Drainagebetonstreifen angelegt werden. Die Verwendung von offenen Kies- oder Splittflächen
als Traufstreifen ist auszuschließen.
KG 534 Stellplätze
Im unmittelbaren Umfeld des Gebäudes sind 2 PKW-Stellplätze und 1 LKW-Stellplatz vorzusehen.
Bemessung nach C1-1810/0-6287; Abmessungen nach Raumbedarfsplan PKW-Stellplatz (je 2,50 m x
5,00 m) und LKW-Stellplatz (3,50 m x 25,00m).
Parkplätze in Schräg- und Senkrechtaufstellung, sind mit einem 50 cm breiten Überhangstreifen
(Plattenbelag in gebundener Bauweise) zu versehen. Alternativ können in diesem Sinne
Drainagebetonstreifen angelegt werden.
Die Aufstellfläche des Fahrradunterstellplatz und bzw. Abstellplatz Abfallcontainer ist gepflastert
auszuführen.
KG 540 Baukonstruktionen
Aufgeständerte technische Einrichtungen im Außenbereich, z.B. Metalltreppen, Metallrampen und
Rückkühler, sind zur Minimierung des Pflegeaufwandes auf niveaugleich zu angrenzenden Oberflächen
anzulegenden Ortbetonplatten zu installieren. Die Ortbetonplatten sind mit einem allseitigem Überstand
von mindesten 25 cm zur projizierten Bauteilgrenze der aufgeständerten technischen Einrichtungen
herzustellen.
Aufstellflächen von eingehausten/eingezäunten Objekten und Oberflächen eingehauster/eingezäunter
Funktionsflächen müssen die Wände/Zaunelemente seitlich um mindestens 25 cm überragen und
niveaugleich zu angrenzenden Verkehrs- und Grünflächen hergestellt werden.
KG 545 Überdachungen
KG Nebengebäude 1 - Fahrradunterstellplatz
Vordach mit integriertem Fahrradunterstellplatz zur witterungsgeschützten Abstellmöglichkeit für
mindestens acht Fahrräder. Je Stellplatz ist ein Anlehnbügel oder gleichwertiges System vorzusehen,
mit Mindestbreite je Stellplatz 0,7m; Mindestabstand zw. Fahrrädern 0,5m; Mindesttiefe 2,0m,
Zugangsbreite ≥ 1,5m, Überdachung ≥ 1,5m vor jedem Stellplatz und Mindesthöhe Überdachung 2,2m.
Die Konstruktion ist standsicher, vandalismus- und korrosionsgeschützt, wartungsarm und langlebig
auszubilden. Dach- und Seitenverkleidungen dienen dem Witterungsschutz, Wind- und Regenschutz ist
mindestens auf einer Längsseite sowie einer Stirnseite vorzusehen. Die Seitenverkleidungen müssen
eine Höhe von mindestens 1,8m besitzen. Gleichzeitig ist eine ausreichende Belüftung sicherzustellen.
Die Entwässerung des Daches ist schadlos in die Regenwasserableitung einzubinden. Zur sicheren
Nutzung bei Dunkelheit ist eine funktionsgerechte Beleuchtung mit Bewegungsmelder vorzusehen.
KG Nebengebäude 2 - Überdachung Abfallcontainer
Überdachung für die wettergeschützte Aufstellung von mindestens drei Abfallcontainern (lxbxh) 1,372
x 1,085 x 1,315 m.
95
[Seite 96]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass ein einfaches Ein- und Ausfahren der Container gewährleistet
ist. Die Überdachung muss die gesamte Stellfläche abdecken und mindestens 0,5m seitlichen
Überstand besitzen. Es ist eine mindestens dreiseitige Einhausung mit einer Mindesthöhe von 2,2m
vorzusehen. Die Seitenverkleidung ist mindestens 1,8m hoch auszubilden. Diese schützt vor
Niederschlag und seitlicher Witterungseinwirkung, ermöglicht jedoch gleichzeitig eine ausreichende
Belüftung zur Vermeidung von Geruchsbildung. Die Konstruktion ist robust, vandalismussicher,
pflegeleicht sowie aus langlebigen Materialien herzustellen. Auch hier ist eine schadlose Ableitung des
anfallenden Niederschlagswassers sicherzustellen und eine Beleuchtung vorzusehen, die eine sichere
Nutzung auch in den Abend- und Nachtstunden ermöglicht.
KG 546 Stege
Treppenwangen von Außentreppen dürfen die Treppenstufen nicht überragen, so dass die seitliche
Reinigung/Entwässerung der Treppenstufen in die angrenzenden Flächen nicht behindert wird.
Absturzsicherungen (Geländer) sowie Beleuchtungseinrichtungen von Außentreppen, Mauern und
Hangabstützungen sind auf diesen Objekten zu installieren, nicht jedoch auf den angrenzenden
Grünflächen.
KG 547 Kanal- und Schachtkonstruktionen
Straßenkappen und Schächte aller Art sind auf Grünflächen grundsätzlich niveaugleich zur
umgebenden Bodenoberfläche und überfahrbar anzulegen. In geneigten Geländebereichen ist der
bodengleiche Einbau mittels Ausgleichsringen für Gefällstrecken sicherzustellen.
Nicht überfahrbare Schächte und Straßenkappen allgemein, sind in Grünflächen in runder Form
mindestens 50 cm breit ab Bauteilgrenze ebenerdig zu umpflastern oder sinngemäß in Beton-
/Asphaltbauweise einzufassen. Das Pflaster ist im Beton-/Mörtelbett zu verlegen und mit Mörtel zu
verfugen. Die Überfahrbarkeit durch Geräte mit einem Gewicht von mindestens 2 Tonnen ist zu
gewährleisten.
KG 550 Technische Anlagen
Die Installation von nicht überfahrbaren Objekten wie Lampen-/Kameramasten, Schilder-
/Begrenzungspfosten, Torfeststeller, Erdungsleitungen, Be-/Entlüftungsrohren usw., ist grundsätzlich
auf befestigten Flächen vorzunehmen. Sollte ein Einbau auf Grünflächen unumgänglich sein, sind diese
Objekte in runder Form mindestens 50 cm breit ab Bauteilgrenze ebenerdig und befahrbar zu
umpflastern oder sinngemäß in Beton-/Asphaltbauweise einzufassen. Das Pflaster ist im Beton-
/Mörtelbett zu verlegen und mit Mörtel zu verfugen. Die Überfahrbarkeit durch Geräte mit einem Gewicht
von mindestens 2 Tonnen ist zu gewährleisten.
Sofern der Abstand zwischen nicht überfahrbaren Objekten oder solcher Objekte zu Verkehrsflächen
sowie zu einem Zaun weniger als 1 m beträgt, sind die Einfassungen/Mähkanten absatzfrei zu
verbinden. Stützmauern die an Grünflächen angrenzen, sind in diesem Sinne mit einer Mähkante aus
Rinnenplatten (z.B. 30/15/8) einzufassen. Fugen zwischen Betonwänden/Gabionen und Mähkanten
sind ebenfalls in gebundener Bauweise zu verschließen.
KG 551 Abwasseranlagen
96
[Seite 97]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Anschlussleitung Abwasser (> 50 m): Herstellung einer Abwasseranschlussleitung vom
Hausanschlusspunkt des Gebäudes bis zum Übergabepunkt der Liegenschaft, soweit die Entfernung
mehr als 50 m beträgt.
Erdarbeiten einschließlich Grabenaushub, Verfüllung und Verdichtung; Lieferung und Verlegung der
Abwasserrohre mit ggfs. erforderlichen Schutzmaßnahmen; Herstellung und Einbau von Schächten;
Hauseinführungen, soweit erforderlich; Prüfungen (Dichtheitsprüfung, Kamerabefahrung);
Dokumentation und Bestandsunterlagen nach Vorgaben des AG; Abstimmung mit den
liegenschaftsverantwortlichen Stellen.
Ausführung nach den einschlägigen DIN-Normen (u. a. DIN EN 12056, DIN 1986-100) sowie BFR
Abwasser.
Ein- und Ausläufe von Entwässerungseinrichtungen (Rohrdurchführungen) sind in gebundener
Bauweise einzufassen und niveaugleich zur angrenzenden Bodenoberfläche anzulegen. Für einen
absatzfreien/niveaugleichen Einbau sind entsprechend angeschrägte Böschungsstücke zu verwenden.
Die Einfassungen (Böschungspflaster/Steindeckwerke) der Rohrdurchführungen sind im Beton-
/Mörtelbett auszuführen und mit Mörtel zu verfugen.
KG 552 Wasseranlagen
Anschlussleitung Trinkwasser (> 50 m): Herstellung einer Trinkwasseranschlussleitung vom
Hausanschlusspunkt des Gebäudes bis zum Liegenschaftsnetz, soweit die Entfernung mehr als 50 m
beträgt. Erdarbeiten einschließlich Grabenaushub, Verfüllung und Verdichtung; Lieferung und
Verlegung der Leitungen ggfs. erforderlichen Schutzmaßnahmen; Herstellung und Einbau von
Schächten und Armaturen; Hauseinführungen, soweit erforderlich; Prüfungen (z. B. Druckprobe,
Spülung); Dokumentation und Bestandsunterlagen nach Vorgaben des AG; Abstimmung mit den
liegenschaftsverantwortlichen Stellen. Ausführung nach DVGW-Regelwerk (u. a. W 400, W 551) sowie
der Trinkwasserverordnung.
Vor dem Gebäude ist ein für den Erstangriff der Feuerwehr ein Überflurhydrant mit einen Förderstrom
von mindestens 400 l/min (24 m³/h) bei mindestens 1,5 bar Fließdruck vorzusehen. Dieser darf max. 80
m vom geometrischen Mittelpunkt des zu schützenden Objektes entfernt sein Überflurhydrant für die
Gefahrenabwehr (400 l/min) vorzusehen.
Das Löschwasser ist Bestandteil der Wasserversorgung und gemäß BFR Wasserversorgung
auszuführen. Hierzu zählt auch die Lieferung und Einbau eines oder mehrerer unterirdischer
Löschwasserbehälter nach DIN 14230 mit einem nutzbaren Volumen von mindestens 192 m³ zur
Bereitstellung von Löschwasser im Brandfall, einschließlich aller erforderlichen Armaturen,
Domschächte, Entlüftungen und Sauganschlüssen (Storz A). Die Befüll- und Entnahmestelle ist gemäß
DIN 4066 „Löschwasserentnahme [Angabe m³]“ dauerhaft zu kennzeichnen und für die
Feuerwehrfahrzeuge dauerhaft nutzbar und zugänglich herzustellen.
KG 554 Wärmeversorgungsanlagen
Wärme-/Fernwärmeanschlussleitung (> 50 m): Herstellung einer Wärme-/Fernwärmeanschlussleitung
vom Hausanschlusspunkt des Gebäudes bis zum Übergabepunkt der Liegenschaft, soweit die
Entfernung mehr als 50 m beträgt.
97
[Seite 98]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Erdarbeiten einschließlich Grabenaushub, Verfüllung und Verdichtung; Lieferung und Verlegung von
Vor- und Rücklaufleitungen mit ggfs. erforderlichen Schutzmaßnahmen (z. B. vorgedämmte
Rohrsysteme); Herstellung und Einbau erforderlicher Schächte; Hauseinführungen, soweit erforderlich;
Prüfungen (z. B. Druckprüfung, Dichtheitsprüfung); Dokumentation und Bestandsunterlagen nach
Vorgaben des AG; Abstimmung mit den liegenschaftsverantwortlichen Stellen.
Ausführung nach AGFW-Regelwerk FW 401–FW 605 sowie den einschlägigen DIN-Normen (u.a. DIN
EN 13941 verlegte Rohrleitungen für Fernwärme).
KG 556 Elektrische Anlagen
Anschlussleitung Strom (> 50 m): Herstellung einer Stromanschlussleitung vom Hausanschlusspunkt
des Gebäudes bis zum Übergabepunkt der Liegenschaft, soweit die Entfernung mehr als 50 m beträgt.
Erdarbeiten einschließlich Grabenaushub, Verfüllung und Verdichtung; Lieferung und Verlegung der
Stromkabel mit ggfs. erforderlichen Schutzmaßnahmen; Herstellung und Einbau von Kabelschächten;
Hauseinführungen, soweit erforderlich; Prüfungen und Kabelmessungen; Dokumentation und
Bestandsunterlagen nach Vorgaben des AG; Abstimmung mit den liegenschaftsverantwortlichen
Stellen. Ausführung nach den einschlägigen DIN-Normen (u.a. DIN VDE 0100, DIN EN 61439) und VDI
Vorgaben.
Der AN hat eine funktionsgerechte Beleuchtung der Zuwegung und des Antreteplatzes herzustellen.
KG 557 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen, Automation
Anschlussleitung IT/Daten (> 50 m): Herstellung einer IT-/Datenanschlussleitung vom
Hausanschlusspunkt des Gebäudes bis zum Übergabepunkt der Liegenschaft, soweit die Entfernung
mehr als 50 m beträgt.
Erdarbeiten einschließlich Grabenaushub, Verfüllung und Verdichtung; Lieferung und Verlegung der
Datenleitungen mit ggfs. erforderlichen Schutzmaßnahmen; Herstellung und Einbau von Schächten;
Hauseinführungen, soweit erforderlich; Prüfungen (z. B. Kabelmessung); Dokumentation und
Bestandsunterlagen nach Vorgaben des AG; Abstimmung mit den liegenschaftsverantwortlichen
Stellen. Ausführung nach HB IT-Leitungsnetze, sowie den einschlägigen Normen DIN EN 50173, DIN
EN 50174.
KG 560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen
Die Installation von nicht überfahrbaren Objekten wie Flaggen-/Lampen-/Kameramasten, Schilder-
/Begrenzungspfosten, Fahrradständer usw., ist grundsätzlich auf befestigten Flächen vorzunehmen.
Sollte ein Einbau auf Grünflächen unumgänglich sein, sind diese Objekte in runder Form mindestens
50 cm breit ab Bauteilgrenze ebenerdig zu umpflastern oder sinngemäß in Beton-/Asphaltbauweise
einzufassen. Das Pflaster ist im Beton-/Mörtelbett zu verlegen und mit Mörtel zu verfugen. Die
Überfahrbarkeit durch Geräte mit einem Gewicht von mindestens 2 Tonnen ist zu gewährleisten.
Sofern der Abstand zwischen nicht überfahrbaren Objekten oder solcher Objekte zu Verkehrsflächen
sowie zu einem Zaun weniger als 1 m beträgt, sind die Einfassungen/Mähkanten absatzfrei zu
verbinden.KG 561 Allgemeine Einbauten
Im Vorbereich des Gebäudes ist ein Fahnenmast aufzustellen. Falls Flaggenmasten nicht in oder an
befestigten Flächen liegen, erhalten sie einen bis zu 0,80 m breiten Zugangsweg. Der Flaggenmast ist 98
[Seite 99]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
mit einer mind. 50 cm breiten befahrbaren Mähkante zu versehen, die wie auch der Zugangsweg
niveaugleich zum angrenzenden Gelände anzulegen ist.
Eine Ausstattung der Außenanlagen mit Sitzgelegenheiten, Bänken oder Abfallbehältern ist nicht
vorgesehen. Pflanzbehälter, Rankgerüste und Fassadenbegrünungen sind nicht vorzusehen.
KG 570 Freianlagen
KG 571 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung
Die Freianlagen sind mit pflegeleichten Rasenflächen zu versehen. Darüber hinaus sind Sträucher als
gestalterische und funktionale Bepflanzung vorzusehen. Die Erstellung eines Pflanz. und
Begrünungsplans ist durch den AN zu erstellen und mit dem AG abzustimmen sowie dem
Geländebetreuungsdienst der BwDLZ.
KG 574 Rasen und Saatflächen
Vor Abschluss der Baumaßnahme sind alle in Anspruch genommenen Grün- und Außenflächen restlos
von allen Baurückständen zu beräumen und in einen fachgerechten Zustand zu versetzen.
Beschädigungen wie Aufgrabungen und Fahrspuren, auch an den umliegenden Flächen, sind
qualifiziert zu reparieren.
Zur Herstellung/Wiederherstellung der Grünflächen sind Einsaat und Feinplanum gemäß DIN 18917
(Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Rasen und Saatarbeiten) auszuführen. Zur Einsaat ist RSM
2.3 Gebrauchsrasen zu verwenden.
Die Korngröße des Oberbodens darf 2 cm nicht überschreiten. Bei wiedereingebautem Oberboden ist
die angegebene Korngröße durch sorgfältiges Absammeln sicherzustellen. Dies betrifft auch die
Bereiche geräumter Baustoff-/Erdlager sowie verfüllter Leitungsgräben und dort angrenzender zur
Zwischenlagerung von Bodenmaterial genutzter Seitenräume.
Zur Sicherstellung eines regelgerechten Anwuchserfolges ist eine Fertigstellungspflege nach DIN 18917
vorzusehen.
Die letzte Mahd der Grünflächen vor der Übergabe der BM darf nicht länger als 2 Wochen zurückliegen.
KG 590 Besondere Anforderungen
Der AN ist verpflichtet, die Schnittstellen zu den Bestandsanlagen der Liegenschaft eigenverantwortlich
zu planen, abzustimmen und umzusetzen.
99
[Seite 100]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
3.1. Technische Bearbeitung „Außenanlagen“
Technische Bearbeitung umfasst die vom AN zu erbringenden planerischen und dokumentarischen
Leistungen, die zur technischen Vorbereitung, Ausführung und Nachweisführung des jeweiligen
Bausteins erforderlich sind.
3.1.1. Planung (standortspezifisch)
Der AN hat für die Außenanlagen eine vollständige
standortspezifische Planung zu erstellen.
Diese umfasst die Flächenaufteilung, Geländemodellierung,
Wegebau, Entwässerung, Vegetationsflächen, Beleuchtung
und alle weiteren funktionalen und technischen Bestandteile
der Außenanlagen.
Die Planung ist in Abstimmung mit den Vorgaben des AG zu
erarbeiten und rechtzeitig zur Ausführung bereitzustellen.
Menge 1 psch
3.1.2. Dokumentation
Der AN hat sämtliche für die Außenanlagen relevanten
Unterlagen vollständig zu dokumentieren.
Die Dokumentation umfasst Planungsunterlagen, technische
Nachweise, Vermessungsdaten, Material- und Pflanzlisten,
Entwässerungs- und Oberbodennachweise sowie
gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen.
Alle Unterlagen sind digital zu übergeben und müssen den
tatsächlichen Ausführungsstand widerspiegeln.
Menge 1 psch
3.2. Herstellung „Außenanlagen“
Herstellung der Außenanlagen.
Die Einheitspreise für die Leistungen des Bausteins 3 beinhalten sämtliche für die funktionsgerechte
und vollständige Herstellung der Außenanlagen erforderlichen Leistungen. Dazu zählen insbesondere
auch Leistungen, Bauteile und Konstruktionen, die keiner einzelnen Position eindeutig zugeordnet
werden können, wie konstruktive Nebenleistungen, technische Nebenanlagen sowie sonstige
übergreifende Maßnahmen. Ebenfalls umfasst sind die im Kapitel B beschriebenen Planungs- und
Nachweisleistungen des Auftragnehmers, soweit sie zur Herstellung der Außenanlagen erforderlich
sind.
Soweit Leistungen in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich einer Position zugeordnet sind, sind
diese in die Einheitspreise dieser Position einzukalkulieren.
100
[Seite 101]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Im Übrigen sind übergreifende Leistungen vom Auftragnehmer vorrangig funktional den jeweiligen
Positionen zuzuordnen und in deren Einheitspreise einzukalkulieren. Sofern eine eindeutige Zuordnung
zu einer einzelnen Position nicht möglich ist, sind die Leistungen entsprechend ihrem Anteil an der
Gesamtleistung sachgerecht auf die betroffenen Positionen des Bausteins 3 zu verteilen.
3.2.1. Unterbau
Herstellung der Unterbaukonstruktionen für Verkehrs- und
Freiflächen einschließlich erforderlicher Maßnahmen für
regelwerkskonformen Unterbau (z.B. Verdichtung)
Schottertragschichten und Frostschutzschichten
Menge 3000 m²
3.2.2. Zuwegung
Herstellung der Zuwegung zum Gebäude einschließlich
Befestigung, Entwässerungseinrichtungen/- maßnahmen,
Randbefestigungen und Anbindung/Übergänge an bestehende
Verkehrsflächen; nutzbar für Fußgänger, Anlieferverkehr und
Feuerwehrfahrzeuge.
Menge 500 m²
3.2.3. Straßen
Herstellung von Straßen nach C1-1810/0-6287 im Vorbereich
des Gebäudes, einschließlich Entwässerungseinrichtungen/-
maßnahmen, Randbefestigungen und Anbindung/Übergänge
an bestehende Verkehrsflächen; nutzbar für temporären
Schwerlastverkehr
Menge 700 m²
3.2.4. Antreteplatz
Herstellung eines Antreteplatzes im Vorbereich des Gebäudes;
dauerhaft befestigt, robust, witterungsbeständig, einschließlich
Entwässerungseinrichtungen/-maßnahmen,
Randbefestigungen und barrierefrei zugänglich nach C1-
1810/0-6287 Grundsätzliche Infrastrukturforderung für
Straßenverkehrsanlagen.
Menge 480 m²
3.2.5. Traufstreifen
101
[Seite 102]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Herstellung eines Traufstreifens um unmittelbaren Anschluss
an das Gebäude zur Fassadensicherung und
ordnungsgemäßen Ableitung von Niederschlagswasser.
Menge 250 m
3.2.6. Regenwasserkanal (> 50 m)
Herstellung eines Regenwasserkanals einschließlich
Schächten, Einlaufbauwerken und Leitungsführung bis zu den
vorgesehenen Übergabepunkten. Planung, Dimensionierung
und Nachweisführung nach DIN 1986-100, DIN EN 12056,
DWA-A 138 mit Dichtigkeitsprüfung und Befahrung nach DIN
EN 1610.
Menge 8 50 m
3.2.7. Anschlussleitung Abwasser (> 50 m)
Anschlussleitung Abwasser, vom Hausanschlusspunkt bis
Übergabepunkt, inkl. Erdarbeiten, Schutzrohre, Schächte,
Hauseinführungen, Prüfungen, Dokumentation.
Menge 50 m
3.2.8. Anschlussleitung Trinkwasser (> 50 m)
Anschlussleitung Trinkwasser, vom Hausanschlusspunkt bis
Übergabepunkt, inkl. Erdarbeiten, Schutzrohre, Schächte,
Hauseinführungen, Prüfungen, Dokumentation. Diese Leitung
dient auch als Löschwasserleitung mit Überflurhydrant.
Menge 50 m
3.2.9. Anschlussleitung Wärme (> 50 m)
Anschlussleitung Wärme, vom Hausanschlusspunkt bis
Übergabepunkt, inkl. Erdarbeiten, Schutzrohre, Schächte,
Hauseinführungen, Prüfungen, Dokumentation;
Menge 50 m
3.2.10. Anschlussleitung Strom (> 50 m)
Anschlussleitung Strom, vom Hausanschlusspunkt bis
Übergabepunkt, inkl. Erdarbeiten, Schutzrohre, Schächte,
Hauseinführungen, Prüfungen, Dokumentation.
Menge 50 m
102
[Seite 103]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
3.2.11. Anschlussleitung IT/Daten (> 50 m)
Anschlussleitung IT/Daten, vom Hausanschlusspunkt bis
Übergabepunkt, inkl. Erdarbeiten, Schutzrohre, Schächte,
Hauseinführungen, Prüfungen, Dokumentation.
Menge 50 m
3.2.12. Regenwassermulde
Herstellung oberirdischer Versickerungsmulden einschließlich
Oberflächenmodellierung, Böschungssicherung, Rinnen und
Einlaufbauwerken. Planung, Dimensionierung und
Nachweisführung nach DIN 1986-100, DWA-A 138.
Menge 300 m²
3.2.13. Regenwasserrigole
Herstellung von unterirdischen Rigolenanlagen einschließlich
Filter- und Speichermaterialien sowie ggf. Drosselabfluss.
Planung, Dimensionierung und Nachweisführung nach DIN
1986-100, DWA-A 138.
Menge 20 m
3.2.14. PKW/LKW-Stellflächen
Herstellung von PKW/LKW-Stellplätzen (PKW je 2,50 m x 5,00
m) und LKW-Stellplatz 3,50 m x 25,00m) einschließlich
Befestigung, Markierung und Oberflächenentwässerung.
Menge 113 m²
3.2.15. Beleuchtung
Herstellung einer funktionsgerechten Beleuchtung für
Zuwegung, Antreteplatz und Stellplätze mit
vandalismussicheren LED-Leuchten, inkl. erforderliche
Zuleitungen.
Menge 12 Stück
3.2.16. Fahnenmast
Aufstellung eines Fahnenmast im Vorbereich des Gebäudes
einschließlich Fundament und Nebenleistungen.
Menge 1 Stück
103
[Seite 104]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
3.2.17. Rasenfläche
Herstellung von pflegeleichten Rasenflächen im Bereich der
Freianlagen; ggf. Anpassung an naturschutzrechtliche
/genehmigungsrechtliche Auflagen, inkl. einer
Feuerwehraufstellflächen mittels Rasengittersteinen.
Menge 3000 m²
3.2.18. Sträucher
Pflanzung von Sträuchern als gestalterische und funktionale
Bepflanzung (inkl. Bodenbearbeitung und Einfassung der
Pflanzfläche).
Menge 100 Stück
3.2.19. Nebengebäude 1 – Fahrradunterstand
Herstellung im Vorbereich des Gebäudes als freistehendes
Nebengebäude; dauerhaft befestigt, robust,
witterungsbeständig und barrierefrei zugänglich. Für acht
Fahrräder mit Anlehnbügel oder gleichwertigen System, mit
einer Mindesthöhe 2,2m. Außenwand mindestens auf einer
Längsseite sowie einer Stirnseite vorzusehen.
Im Bereich der Freianlagen; ggf. Anpassung an
naturschutzrechtliche /genehmigungsrechtliche Auflagen.
Menge 1 Stück
3.2.20. Nebengebäude 2 – Überdachung Abfallcontainer
Überdachung für die wettergeschützte Aufstellung von
mindestens drei Abfallcontainern. Mindestens dreiseitige
Einhausung mit einer Höhe von 2,2m.
Menge 1 Stück
3.2.21. Löschwasserbehälter
Lieferung und Einbau Löschwasserbehälter nach DIN 14230
mit Löschwasservolumen 192 m³, einschließlich aller
erforderlichen Armaturen, Domschächte, Entlüftungen und
Anschlüsse, Kennzeichnung nach DIN 4066 sowie
erforderlicher Dichtigkeits- und Funktionsprüfungen.
Menge 1 Stück
104
[Seite 105]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
3.3. Betrieb „Außenanlagen“
entfällt
3.4. Rückbau „Außenanlagen“
entfällt
105
[Seite 106]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
- Baustein 4 - „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung“
Beschreibung „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung“
Der AN stellt eine temporäre Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für das Unterkunfts- und
Funktionsgebäude bereit, die eine durchgehende Versorgung in Trinkwasserqualität gemäß
Trinkwasserverordnung sowie eine sichere und genehmigungskonforme Abwasserentsorgung
gewährleistet.
Die Interimslösung ist eine Brückenlösung, die solange betrieben wird, bis ein dauerhafter Anschluss
an das Bestandsnetz oder an eine anderweitige Zielstruktur hergestellt ist. Die Versorgung muss für die
Dauer von bis zu 2 Jahren (mit Option der Verlängerung), 24/7 unterbrechungsfrei gewährleistet sein
und ist unabhängig von einem Anschluss an das örtliche Netz zu betreiben.
Der AN ist ausschließlich für die Errichtung, den Betrieb und den Rückbau der Interimslösung
verantwortlich, sofern dieser Baustein beauftragt wird.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über eine Pauschale in €/Tag. Sämtliche Leistungen Betrieb,
Wartung sind in der Tagespauschale enthalten. Verbrauchsabhängige Kostenbestandteile
(insbesondere Energie-, Kraftstoff- und vergleichbare Betriebskosten) sind nicht Bestandteil der
pauschalen Vergütung und werden auf Nachweis nach tatsächlichem Aufwand vergütet.
4.1. Herstellung, Betrieb, Rückbau „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung“
Herstellung:
Der AN plant, liefert und errichtet die erforderlichen Anlagen zur Interims Trinkwasserversorgung und
Abwasserentsorgung als oberirdische, in Auffangwannen aufgestellte Sammeltanks. Für die
Trinkwasserversorgung ist eine Versorgungskapazität in Trinkwasserqualität nach
Trinkwasserverordnung bereitzustellen. Die Bemessung erfolgt auf Grundlage eines spezifischen
Verbrauchs von 90 Litern pro Person und Tag. Hieraus ergeben sich folgende Bemessungsgrundlagen:
• UKuFG 240(+60) mit 300 Personen: ca. 27 m³ pro Tag
• UKuFG 192(+54) mit 246 Personen: ca. 22 m³ pro Tag
• UKuFG 144(+46) mit 190 Personen: ca. 17 m³ pro Tag
• UKuFG 160 mit 160 Personen: ca. 15 m³ pro Tag
Für jede Gebäudegröße ist eine Speichervolumen von mindestens drei Tagen sicherzustellen. Daraus
ergibt sich ein erforderliches Speichervolumen von rund 85 m³ beim UKuFG 240(+60), rund 70 m³ beim
UKuFG 192(+54), rund 55 m³ beim UKuFG 144(+46), sowie 45 m³ beim UKuFG 160. Die Speicher sind
in mehreren parallel geschalteten Tanks zu realisieren, sodass Redundanz, Betriebssicherheit und die
Möglichkeit zur Reinigung und Wartung gewährleistet sind.
Die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung ist ebenfalls über abflussdichte, oberirdische Sammeltanks
mit einem Speichervermögen für drei Tage zu gewährleisten. Die erforderlichen Anschlussleitungen
innerhalb des Baufeldes sind durch den AN herzustellen. Die Abwasseranlagen sind mit geeigneten
Überfüllsicherungen, Füllstandsanzeigen und Leckageüberwachungen auszurüsten.
106
[Seite 107]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Der AN hat eine befahrbare Zufahrt (Länge mind. 30m) sowie eine tragfähige, ebene Aufstellfläche für
Tankwagen zur Befüllung und Entleerung der Interimstanks herzustellen. Die Fläche ist ganzjährig
nutzbar, witterungsbeständig und für Achslasten bis 10 t ausgelegt.
Der AN hat alle notwendigen Genehmigungen einzuholen, die Anlage spätestens zum Probebetrieb der
UKuFG in Betrieb zu nehmen und die Funktionsfähigkeit nachzuweisen.
Betrieb:
Der AN betreibt die Interimslösung als Full-Service Leistung. In der Pauschale enthalten sind die
vollständige Versorgung der Gebäude mit Trinkwasser in der erforderlichen Qualität und Menge sowie
die sichere Entsorgung des Abwassers. Hierzu zählen insbesondere die regelmäßige Befüllung der
Trinkwassertanks durch Tankwagen, die ordnungsgemäße Entleerung und Abfuhr des Abwassers
durch Saugfahrzeuge, sämtliche Transporte, Betriebsmittel, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen,
Verbrauchsmaterialien, erforderliche Laboruntersuchungen und Hygieneprüfungen, die redundante
Auslegung von Pump- und Drucksystemen, sowie die automatische Steuerung und Überwachung der
Füllstände.
Der AN richtet eine zentrale Stör-, Schadens- und Gefahrenmeldestelle ein, die durchgängig 24 Stunden
am Tag von der Auftrags- und Störungsannahmestelle des BwDLZ erreichbar ist. Bei eingegangenen
Meldungen beim AN ist unverzüglich eine Fehlerdiagnose und Einschätzung der Gefährdungen
vorzunehmen und Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren einzuleiten. Können Störungen oder
Schäden, die zu unmittelbaren Einschränkungen der Nutzung oder zu Gefährdungen führen, nicht bis
maximal sechs Stunden nach Störungs- oder Schadensmeldung beim AN beseitigt werden, ist dies
unverzüglich nach dem Erkennen dieses Sachverhaltes des Auftrags und Störungsannahmestelle des
BwDLZ zu melden. Hierzu sind Angaben zu den eingeleiteten und noch einzuleitenden Schritten sowie
eine Prognose zum zeitlichen Verlauf der Störungs- oder Schadensbeseitigung abzugeben.
Nachfüllungen und Entsorgungsfahrten müssen spätestens innerhalb von 24 Stunden nach
Anforderung erfolgen. Alle Betriebs-, Wartungs- und Entsorgungsvorgänge sind lückenlos zu
dokumentieren und dem Auftraggeber nachzuweisen.
Rückbau:
Nach Ende der Nutzung oder nach Herstellung der dauerhaften Medienversorgung durch Dritte ist die
Interimslösung vollständig zurückzubauen. Der AN hat den Rückbau einschließlich Abtransport und
ordnungsgemäßer Entsorgung von Restmengen sowie die Wiederherstellung der Oberflächen
durchzuführen. Der Nachweis über den ordnungsgemäßen Rückbau und die Entsorgung ist dem
Auftraggeber vorzulegen.
Im Zuge des Rückbaus stellt der AN den endgültigen Anschluss des UKuFG an das ertüchtigte
Wasssver- und Abwasserentsorgungsnetz der Liegenschaft her. Der AN führt alle hierfür erforderlichen
Umschlussarbeiten, Anpassungen und Nebenleistungen aus.
4.1.1. „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung UKuFG 240 (+60)“
Betrieb: „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung UKuFG
240 (+60)“
107
[Seite 108]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Betrieb der Interimslösung inkl. Vollservice Leistung:
Versorgung mit Trinkwasser, Abwasserentsorgung,
Befüllung/Abfuhr per Tankwagen, Wartung, Instandhaltung,
Hygieneüberwachung, 24/7-Bereitschaft mit max. 6 h
Reaktionszeit, Dokumentation. UKuFG 240 (+60).
Menge 365 Tage
4.1.2. „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung UKuFG 192 (+54)“
Betrieb: „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung UKuFG
192 (+54)“
wie Pos.4.1.1, jedoch UKuFG 192 (+54)
Menge 365 Tage
4.1.3. „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung UKuFG 144 (+46)“
Betrieb: „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung UKuFG
144 (+46)“
wie Pos. 4.1.1, jedoch UKuFG 144 (+46).
Menge 365 Tage
4.1.4. „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung UKuFG 160“
Betrieb: „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung UKuFG
160“
wie Pos. 4.1.1, jedoch UKuFG 160.
Menge 365 Tage
4.1.5. „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung UKuFG“ Herstellung
Herstellung und Inbetriebnahme: „Interim Wasserver- und
Abwasserentsorgung UKuFG“
Eine Interimslösung für Wasserver- und Abwasserentsorgung,
bestehend aus oberirdischen Sammeltanks mit drei Tagen
Bevorratung. Leistungen: Planung, Genehmigungen,
Lieferung, Aufbau, Anschluss, Funktionsprüfung.
Menge 1 psch
4.1.6. „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung UKuFG“ Rückbau
Rückbau: „Interim Wasserver- und Abwasserentsorgung
UKuFG“
108
[Seite 109]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Rückbau der Interimslösung inkl. Abtransport, Entsorgung von
Restmengen, Wiederherstellung Oberfläche.
Menge 1 psch
109
[Seite 110]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
- Baustein 5 - „Interim Stromversorgung“
Beschreibung „Interim Stromversorgung“
Der AN stellt eine temporäre, netzunabhängige Stromversorgung ausschließlich für Allgemeinstrom
(Beleuchtung, IT/Netzwerk, Steckdosenlasten, Haustechnik-Grundlast; ohne Wärmeerzeugung, ohne
Großküche) bereit. Die Interimslösung ist eine Brückenlösung bis zum späteren Netzanschluss bzw. zur
Zielstruktur und wird 24/7 betrieben.
Die Versorgung ist für die Dauer von bis zu 2 Jahren mit Option auf Verlängerung im 24/7-Betrieb
aufrechtzuerhalten. Der AN ist für Planung, Herstellung, Betrieb und Rückbau der Anlage vollumfänglich
verantwortlich. Die Vergütung erfolgt ausschließlich als Full-Service-Leistung in €/Tag, sämtliche
Leistung Betrieb, Wartung, Brennstoffversorgung sind in der Tagespauschale enthalten.
Verbrauchsabhängige Kostenbestandteile (insbesondere Energie-, Kraftstoff- und vergleichbare
Betriebskosten) sind nicht Bestandteil der pauschalen Vergütung und werden auf Nachweis nach
tatsächlichem Aufwand vergütet.
Bemessungsgrundlagen (nur Allgemeinstrom, inkl. Büros & Teeküchen):
• Personenlast: 0,6 kW/Person, +20 % Reserve, cos φ = 0,9
• Bis zu 6 Teeküchen pro Standort, je Teeküche pauschal 6 kVA
• N+1-Redundanz verpflichtend
• Tankbevorratung ≥ 72 h Dauerbetrieb (Lastannahme 60–70 %), Kraftstoff EN 590 Diesel
• Schallschutz: Einhaltung TA Lärm – Mischgebiet (60 dB(A) Tag / 45 dB(A) Nacht) am
Immissionsort
Resultierende Auslegung (aufgerundet):
• UKuFG 240 (+60): ≈ 276 kVA → N+1: 2×300 kVA
• UKuFG 192 (+54): ≈ 230 kVA → N+1: 2×250 kVA
• UKuFG 144 (+46): ≈ 183 kVA → N+1: 2×200 kVA
• UKuFG 160: ≈ 164 kVA → N+1: 2×165 kVA
Der AN hat eine befahrbare Zufahrt (Länge mind. 30m) sowie eine tragfähige, ebene Aufstellfläche für
Tankwagen zur Befüllung der Tanks herzustellen. Die Fläche ist ganzjährig nutzbar,
witterungsbeständig und für Achslasten bis 10 t ausgelegt.
5.1. Herstellung, Betrieb, Rückbau „Interim Stromversorgung“
Herstellung:
Der AN plant, liefert und errichtet mobile Netzersatzanlagen inkl. Nebenanlagen als oberirdische, mobile
Lösung pro Standort, N+1-redundant (synchroner Parallelbetrieb, automatische Lastübernahme).
Leistungen inkl.: Planung, ggf. Anzeige/Genehmigungen, Lieferung, Aufstellung, Fundament-
/Aufstellflächen (reversibel), Einspeise-/Verteilerschränke, Kabel/Brücken, Schutz- &
Selektivitätskonzept (TN-S hinter Aggregat, RCD/Überstromschutz, Erdung/PA), Automatikstart/ATS,
Abgasanlage, doppelwandige Tanks mit Leckage- & Füllstandsüberwachung, Schallschutz,
Inbetriebnahme inkl. Funktions- und Lasttests, Dokumentation.
110
[Seite 111]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Es sind geeignete, dem temporären Charakter entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Boden-
und Gewässerverunreinigungen vorzusehen, z. B. mobile Auffangwannen, Schutzfolien oder
gleichwertige Systeme.
Der AN hat alle notwendigen Genehmigungen einzuholen, die Anlage spätestens zum Probebetrieb der
UKuFG in Betrieb zu nehmen und die Funktionsfähigkeit nachzuweisen.
Betrieb:
Full-Service-Leistung inkl. 24/7-Betrieb. Der AN richtet eine zentrale Stör-, Schadens- und
Gefahrenmeldestelle ein, die durchgängig 24 Stunden am Tag von der Auftrags- und
Störungsannahmestelle des BwDLZ erreichbar ist. Bei eingegangenen Meldungen beim AN ist
unverzüglich eine Fehlerdiagnose und Einschätzung der Gefährdungen vorzunehmen und Maßnahmen
zur Abwendung von Gefahren einzuleiten. Können Störungen oder Schäden, die zu unmittelbaren
Einschränkungen der Nutzung oder zu Gefährdungen führen, nicht bis maximal sechs Stunden nach
Störungs- oder Schadensmeldung beim AN beseitigt werden, ist dies unverzüglich nach dem Erkennen
dieses Sachverhaltes des Auftrags und Störungsannahmestelle des BwDLZ zu melden. Hierzu sind
Angaben zu den eingeleiteten und noch einzuleitenden Schritten sowie eine Prognose zum zeitlichen
Verlauf der Störungs- oder Schadensbeseitigung abzugeben.
Betankung/Kraftstofflogistik, Routine- & Intervallwartung, Instandhaltung, Notdienst (Reaktionszeit ≤ 6
h ab Störungsmeldung), Betriebsstoffe/Ersatzteile, Sicherheits- & Wiederholungsprüfungen (u. a. RCD,
Schleife/Isol.), Emissions- & Schall-Compliance, Betriebsbuch/Dokumentation, Lastmanagement &
Spitzenlastüberwachung, periodische Lasttests im Redundanzwechsel.
Rückbau:
Nach Ende der Nutzung bzw. nach Herstellung des Netzanschlusses wird die Anlage vollständig
rückgebaut. Leistungen: Außerbetriebnahme, Demontage, Abtransport, ordnungsgemäße Entsorgung
von Restmengen (Betriebsstoffe), Wiederherstellung der Oberflächen,
Abschlussdokumentation/Nachweise.
Im Zuge des Rückbaus stellt der AN den endgültigen Anschluss des UKuFG an das ertüchtigte
Stromnetz der Liegenschaft her. Der AN führt alle hierfür erforderlichen Umschlussarbeiten,
Anpassungen und Nebenleistungen aus.
5.1.1. „„Interim Stromversorgung UKuFG 240 (+60)“
Betrieb: Interim Stromversorgung UKuFG 240 (+60).
Full-Service-Leistung inkl. 24/7-Betrieb/Überwachung,
Menge 365 Tage
5.1.2. „Interim Stromversorgung UKuFG 192 (+54)“
wie Pos. 5.1.1, jedoch UKuFG 192 (+54); jedoch 2×250 kVA
Menge 365 Tage
5.1.3. „Interim Stromversorgung UKuFG 144 (+46)“ 111
[Seite 112]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
wie Pos. 5.1.1, jedoch UKuFG 144 (+46), jedoch 2×200 kVA
Menge 365 Tage
5.1.4. „Interim Stromversorgung UKuFG 160“
wie Pos. 5.1.1, jedoch UKuFG 160, jedoch 2×165 kVA
Menge 365 Tage
5.1.5. „Interim Stromversorgung UKuFG“ Herstellung
Herstellung: Interim Stromversorgung UKuFG
Bereitstellung mit kompletter Peripherie, Anschluss an
Gebäudeverteilungen, Prüfungen und Dokumentation.
Menge 1 psch
5.1.6. „Interim Stromversorgung UKuFG“ Rückbau
Rückbau: Interim Stromversorgung UKuFG.
Außerbetriebnahme, Demontage, Abtransport,
ordnungsgemäße Entsorgung von Restmengen
(Betriebsstoffe), Wiederherstellung der Oberflächen.
Menge 1 psch
112
[Seite 113]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
- Baustein 6 - „Interim Wärmeversorgung“
Beschreibung „Interim Wärmeversorgung“
Der AN stellt eine temporäre Wärmeversorgung für die Unterkunfts- und Funktionsgebäude UKuFG 240
(+60), 192 (+54),144 (+46) und 160 bereit. Die Interimslösung dient als Brückenversorgung bis zum
Anschluss an die dauerhafte Wärmeversorgung der Liegenschaft und muss eine unterbrechungsfreie
Bereitstellung von Heizwärme sowie die hygienisch einwandfreie Trinkwassererwärmung sicherstellen.
Die Versorgung ist für die Dauer von bis zu 2 Jahren mit Option auf Verlängerung im 24/7-Betrieb
aufrechtzuerhalten. Der AN ist für Planung, Herstellung, Betrieb und Rückbau der Anlage vollumfänglich
verantwortlich. Die Vergütung erfolgt ausschließlich als Full-Service-Leistung in €/Tag, sämtliche
Leistungen einschließlich Betrieb, Wartung, Brennstoffversorgung sind in der Tagespauschale
enthalten.
Verbrauchsabhängige Kostenbestandteile (insbesondere Energie-, Kraftstoff- und vergleichbare
Betriebskosten) sind nicht Bestandteil der pauschalen Vergütung und werden auf Nachweis nach
tatsächlichem Aufwand vergütet.
6.1. Herstellung, Betrieb, Rückbau „Interim Wärmeversorgung“
Herstellung:
Der AN plant, liefert und errichtet eine geeignete Interimslösung zur Wärmeversorgung. Diese umfasst
eine mobile Wärmeerzeugungsanlage (z. B. Heizcontainer mit Pelletheizungen, [Öl- oder Gasbrennern
nachrangig], Fernwärme-Übergabestation oder vergleichbares System) einschließlich aller
erforderlichen Nebenanlagen, Anschlüsse und Steuerungseinrichtungen.
Die Auslegung erfolgt auf Grundlage einer Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 für die jeweilige
Gebäudegröße, bzw. für den Leistungsbedarf zur Trinkwassererwärmung. Die Bemessung der
Trinkwassererwärmung erfolgt mit einem spezifischen Verbrauch von 90 l/Person·Tag, wovon 40 % als
Warmwasser mit einer Zapftemperatur von 60 °C anzusetzen sind.
Für jede Gebäudegröße ist eine Brennstoffbevorratung von mindestens 72 h sicherzustellen. Der AN
hat die dafür notwendigen Speicher- und Tankanlagen einschließlich Überwachung, Leckageschutz und
Befüllmöglichkeiten bereitzustellen. Die Aufstellung der Anlage erfolgt oberirdisch auf geeigneten
Aufstellflächen. Abgasanlagen, Schalldämmmaßnahmen nach TA Lärm (60 dB(A) Tag / 45 dB(A)
Nacht) sowie sämtliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen sind Bestandteil der Leistung.
Der AN hat eine befahrbare Zufahrt (Länge mind. 30m) sowie eine tragfähige, ebene Aufstellfläche zur
Anlieferung herzustellen. Die Fläche ist ganzjährig nutzbar, witterungsbeständig und für Achslasten bis
10 t ausgelegt.
Es sind geeignete, dem temporären Charakter entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Boden-
und Gewässerverunreinigungen vorzusehen, z. B. mobile Auffangwannen, Schutzfolien oder
gleichwertige Systeme.
Der AN hat alle notwendigen Genehmigungen einzuholen, die Anlage spätestens zum Probebetrieb der
UKuFG in Betrieb zu nehmen und die Funktionsfähigkeit nachzuweisen.
113
[Seite 114]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Betrieb:
Der AN betreibt die Interimslösung als Full-Service-Anlage. Die Tagespauschale umfasst die
vollständige Wärmebereitstellung einschließlich Brennstofflogistik, laufender Wartung und
Instandhaltung, Funktionskontrollen, Emissions- und Sicherheitsprüfungen sowie die kontinuierliche
Überwachung. Eine 24/7-Bereitschaft ist sicherzustellen. Die maximale Reaktionszeit im Störungsfall
beträgt vier Stunden.
Eine N+1-Redundanz ist nicht gefordert; der AN hat jedoch durch entsprechende Speicher- und
Betriebsstrategien einen sicheren Dauerbetrieb zu gewährleisten. Ein Notbetrieb für Frostschutz über
Notstrom ist nicht vorgesehen.
Full-Service-Leistung: Versorgung mit Heizwärme und Trinkwassererwärmung, inkl. Brennstofflogistik,
Wartung, Instandhaltung, Emissions-/Sicherheitsprüfungen, 24/7-Bereitschaft. Der AN richtet eine
zentrale Stör-, Schadens- und Gefahrenmeldestelle ein, die durchgängig 24 Stunden am Tag von der
Auftrags- und Störungsannahmestelle des BwDLZ erreichbar ist. Bei eingegangenen Meldungen beim
AN ist unverzüglich eine Fehlerdiagnose und Einschätzung der Gefährdungen vorzunehmen und
Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren einzuleiten. Können Störungen oder Schäden, die zu
unmittelbaren Einschränkungen der Nutzung oder zu Gefährdungen führen, nicht bis maximal sechs
Stunden nach Störungs- oder Schadensmeldung beim AN beseitigt werden, ist dies unverzüglich nach
dem Erkennen dieses Sachverhaltes des Auftrags und Störungsannahmestelle des BwDLZ zu melden.
Hierzu sind Angaben zu den eingeleiteten und noch einzuleitenden Schritten sowie eine Prognose zum
zeitlichen Verlauf der Störungs- oder Schadensbeseitigung abzugeben.
Reaktionszeit ≤ 6 h, Dokumentation.
Rückbau:
Nach Ende der Nutzung oder nach Herstellung der dauerhaften Wärmeversorgung ist die
Interimslösung vollständig zurückzubauen. Hierzu zählen die Demontage sämtlicher Anlagen und
Leitungen, die Abfuhr und Entsorgung von Restmengen sowie die Wiederherstellung der Oberflächen.
Der AN hat den ordnungsgemäßen Rückbau und die Entsorgung nachzuweisen.
Rückbau der Interimslösung inkl. Abtransport, Entsorgung von Restmengen, Wiederherstellung
Oberfläche.
Im Zuge des Rückbaus stellt der AN den endgültigen Anschluss des UKuFG an das ertüchtigte
wärmetechnische Liegenschaftsnetz her. Der AN führt alle hierfür erforderlichen Umschlussarbeiten,
Anpassungen und Nebenleistungen aus.
6.1.1. „Interim Wärmeversorgung UKuFG 240 (+60)“
Betrieb: Interim Wärmeversorgung UKuFG 240 (+60)
Full-Service-Leistung inkl. 24/7-Betrieb/Überwachung,
Menge 365 Tage
6.1.2. „Interim Wärmeversorgung UKuFG 192 (+54)“
wie Pos. 6.1.1, jedoch UKuFG 192 (+54), ~246 Personen.
114
[Seite 115]
POS. Nr. Leistungen Menge/Einheit
Menge 365 Tage
6.1.3. „Interim Wärmeversorgung UKuFG 144 (+46)“
wie Pos. 6.1.1, jedoch UKuFG 144 (+46), ~190 Personen.
Menge 365 Tage
6.1.4. „Interim Wärmeversorgung UKuFG 160“
wie Pos. 6.1.1, jedoch UKuFG 160, ~160 Personen.
Menge 365 Tage
6.1.5. „Interim Wärmeversorgung UKuFG“ Herstellung
Herstellung: Interim Wärmeversorgung UKuFG
Herstellung und Inbetriebnahme einer Interimslösung zur
Wärmeversorgung einschließlich Trinkwassererwärmung.
Leistungen: Planung, Genehmigungen, Lieferung, Aufbau,
Anschluss, Funktionsprüfung.
Menge 1 psch
6.1.6. „Interim Wärmeversorgung UKuFG“ Rückbau
Rückbau: Interim Wärmeversorgung UKuFG
Demontage sämtlicher Anlagen und Leitungen, die Abfuhr und
Entsorgung von Restmengen sowie die Wiederherstellung der
Oberflächen.
Menge 1 psch
115
[Seite 116]
D. Anhangsverzeichnis
-
Bedarfsforderung mit Raumbedarfsplan für die 4 Gebäudetypen
-
Anforderungsraumbücher (23. Stück)
-
Raumtypenprogramm
-
Funktionsdiagramm
-
Austauschinformationsanforderungen AIA
-
Muster BIM Abwicklungsplan BAP
-
Beispiel LOIN Anforderungen (Level of Information Need)
-
Energieeffizienzfestlegungen des Bundes
-
Vorstellung der Neuen Möbelserie 2026 (NM2026)
-
Staatenliste
-
CAD-Standard und Pflichtenheft
-
Checklistenmaster Objektübernahme blanko
-
Umfang TW-Proben
-
EEB Beispiel
-
Internet in Unterkünften
-
Handlungsanleitung PV-Anlagen
-
Handlungsanleitung Umsetzung gesetzlicher Anforderungen für PV- und KWK-Anlagen
für die Direktvermarktung
- Übersicht der systemgeprüften GA-Hersteller
116