080-26-00600 G-CAP Anlage 3c Leistungsbeschreibung Objektüberwachung.pdf

Projektmanagement, BIM-Management und Objektüberwachung für das Bundeswehr‑Infrastrukturprogramm G‑CAP in NRW

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 14:45 (Europe/Berlin)

Herkunft: evergabe.blb.nrw.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Anlage 3c spezifische Leistungspflichten Objektüberwachung

Projektbezeichnung: G-CAP Inland Stufe 1

Vergabenummer: 080-26-00600

Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements

& der Objektüberwachung,

Teil c: Leistungen der Objektüberwachung

Begriffsdefinitionen

Prüfen bedeutet:

Eine umfassende inhaltliche Prüfung auf Vertragskonformität und Richtigkeit. Entsprechende Unterlagen sind mit einem

Prüfvermerk oder einem Ergebnisbericht zu versehen.

Überprüfen bedeutet:

Stichprobenhafte Kontrolle, u. a. auf Vollständigkeit, Plausibilität und Übereinstimmung mit den Projektzielen, mit Empfehlung

an den Auftraggeber zur Freigabe, Änderung oder Ablehnung. Die Stichproben sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich

so vorzunehmen, dass besonders kritische und fehlerträchtige Vorgänge fachgerecht kontrolliert und etwaige Mängel

aufgedeckt werden können. Die Überprüfung ist zu dokumentieren.

Das Leistungsbild umfasst alle in dieser Anlage aufgeführten Leistungen zur Objektüberwachung der Bauausführung eines

Totalunternehmers.

Die Überwachungstätigkeit ist so auszuüben, dass die Leistungen des ausführenden Totalunternehmers mangelfrei und

vertragsgerecht ausgeführt werden. Insbesondere die schadensgeneigten Leistungen und solche Arbeiten, deren Ergebnisse

durch die nachfolgende Bautätigkeit nicht mehr zugänglich sind, sind durch Augenschein sorgfältig zu kontrollieren.

Der Auftragnehmer hat seine für die Bauausführung erforderlichen Leistungen so zu erbringen, dass der mit dem

Totalunternehmer und dem Auftraggeber vereinbarte Bauablauf störungsfrei verläuft.

BLB NRW – GB Bundesbau – Stand: 08/2026 1/5

[Seite 2]

Anlage 3c spezifische Leistungspflichten Objektüberwachung

Leistungsbild Gebäude und Innenräume

LPH 8Leistungen der Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (LPH 8)
8a)Sichtung und Einarbeitung in die zur Verfügung gestellten Unterlagen
8b)Überprüfen der vorgefertigten Module bzw. Elemente am Produktionsstandort auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
8c)Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, dem Vertrag mit dem ausführenden Totalunternehmer, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik, einschließlich Erfassung von Mängeln und Nachverfolgung des Mängelmanagements des TU
8d)Prüfen der Dokumentation des Bauablaufs, des Führens des Bautagebuchs gemäß Richtlinie zum Führen des Bautagebuches (VHB) durch den TU
8e)1Organisation der Abnahmen der Bauleistungen und Feststellung gemäß VOB/B nach Baufortschritt, zeitnah nach Fertigstellung der jeweiligen Leistung, sowie Teilnahme daran Fachtechnisches Feststellen der Abnahmereife der Leistungen und des Leistungszustandes unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Einholen der erforderlichen Unterlagen zur Übergabe nach Abschnitt F RBBau Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber, Erstellen der Abnahmeprotokolle gemäß VHB sowie der sonstigen Feststellungsniederschriften
8f)2Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
8g)Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

1 Abnahme erfolgt verantwortlich durch AG 2 Antrag wird durch AG gestellt

BLB NRW – GB Bundesbau – Stand: 08/2026 2/5

[Seite 3]

Anlage 3c spezifische Leistungspflichten Objektüberwachung

Leistungsbild Technische Ausrüstung

Folgende Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Absatz 2 HOAI sind zu bearbeiten:

Abwasser, Wasser- und Gasanlagen

Wärmeversorgungsanlagen

Lufttechnische Anlagen

Starkstromanalgen

Fernmelde- und informationstechnische Analgen

Förderanlagen

Nutzungsspezifische Anlagen, hier: Waffenkammern

Verfahrenstechnische Anlagen

Gebäudeautomation

LPH 8Leistungen der Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (LPH 8)
8a)Überprüfen der vorgefertigten Module bzw. Elemente am Produktionsstandort auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
8b)Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, dem Vertrag mit dem ausführenden Totalunternehmer, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik, einschließlich Erfassung von Mängeln und Nachverfolgung des Mängelmanagements des TU
8c)Mitwirken bei Leistungs- und Funktionsprüfungen
8d)3Organisation der Abnahme der Bauleistungen und Feststellung gemäß VOB/B nach Baufortschritt, zeitnah nach Fertigstellung der jeweiligen Leistung, sowie Teilnahme daran Feststellen der fachtechnischen Abnahmereife der Leistungen und des Leistungszustandes unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Einholen der erforderlichen Unterlagen zur Übergabe nach Abschnitt F RBBau (wie z. B. Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle, Übereinstimmungsnachweise) Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber, Erstellen der Abnahmeprotokolle gemäß VHB sowie der sonstigen Feststellungsniederschriften
8e)4Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
8f)Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel

3 Abnahme erfolgt verantwortlich durch AG 4 Antrag wird durch AG gestellt

BLB NRW – GB Bundesbau – Stand: 08/2026 3/5

[Seite 4]

Anlage 3c spezifische Leistungspflichten Objektüberwachung

Leistungsbild Brandschutzplanung

LPH 8Leistungen der Objektüberwachung (LPH 8)
8a)Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutznachweis einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung an bis zu drei Begehungseinheiten
8b)Einmalige Plausibilitätskontrolle der vorgelegten Nachweise für geregelte Bauprodukte und Bauarten sowie Erklärungen zum baulichen Brandschutz
8c)Prüfen der Sachverständigenbescheinigungen oder Sachkundigenbestätigungen hinsichtlich der Feststellung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen
8d)Mitwirken bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen/Begehungen und Teilnahme daran
8e)Fachbauleitung Brandschutz als systematisch-stichprobenartige und ggf. zerstörende Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen
8f)Prüfen von Feuerwehrplänen und Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen

BLB NRW – GB Bundesbau – Stand: 08/2026 4/5

[Seite 5]

Anlage 3c spezifische Leistungspflichten Objektüberwachung

Leistungsbild Freianlagen

LPH 8Grundleistungen der Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (LPH 8)
8a)Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit dem ausführenden Totalunternehmer, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
8b)Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen
8c)Feststellen des Anwuchsergebnisses
8d)Mitwirken beim Aufmaß mit dem bauausführenden Totalunternehmer jeweils nach Baufortschritt unabhängig von Rechnungszugängen
8e)Organisation der Abnahme der Bauleistungen und Feststellung gemäß VOB/B nach Baufortschritt, zeitnah nach Fertigstellung der jeweiligen Leistung sowie Teilnahme daran Fachtechnisches Feststellen der Abnahmereife der Leistungen und des Leistungszustandes unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter Einholen der erforderlichen Unterlagen zur Übergaben nach Abschnitt F RBBau Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber, Erstellen der Abnahmeprotokolle gemäß VHB sowie der sonstigen Feststellungsniederschriften
8f)5Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
8g)Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
8h)Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegetationstechnischen Maßnahmen

5 Abzug von 0,10 v.H., da Antrag durch AG gestellt wird (0,25 v.H.).

BLB NRW – GB Bundesbau – Stand: 08/2026 5/5

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung