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Projektbezeichnung: G-CAP Inland Stufe 1
Vergabenummer: 080-26-00600
Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements
& der Objektüberwachung,
Teil a: Leistungen der Projektsteuerung
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil a: Leistungen der Projektsteuerung Begriffsdefinitionen und Allgemeine Hinweise
Begriffsdefinitionen
Analysieren und Bewerten bedeutet: Die Kontrolle eines laufenden Projektprozesses/Projektfortschritts bzw. von Leistungen der Projektbeteiligten in Stichproben, mit Entscheidungsvorschlag den Auftraggeber bei Abweichungen.
Aufstellen bedeutet: Die Ausarbeitung eines mit den relevanten Projektbeteiligten abgestimmten Arbeitsergebnisses, Übermittlung an den Auftraggeber und ggf. Herbeiführung seiner Zustimmung.
Empfehlen bedeutet: Hinweise und Vorschläge an den Auftraggeber.
Fortschreiben bedeutet: Die zu notwendigen Zeitpunkten durchzuführende Aktualisierung der erarbeiteten Unterlagen.
Mitwirken bedeutet: Initiierung der Aufstellung Leistungen Dritter und ggf. auch eigenständige Aufstellung von Teilleistungen. Abschließende inhaltliche Zusammenfassung der entsprechenden Teilleistungen in Zusammenarbeit mit anderen Projektbeteiligten und Übermittlung mit einer eigenen Bewertung an den Auftraggeber zur Entscheidung.
Prüfen bedeutet: Eine umfassende inhaltliche Prüfung auf Vertragskonformität und Richtigkeit. Entsprechende Unterlagen sind mit einem Prüfvermerk oder einem Ergebnisbericht zu versehen. Die Prüfung der Rechnungen der Planungsbeteiligten und der sonstigen freiberuflich Tätigen umfasst eine entsprechende inhaltliche Kontrolle.
Steuern bedeutet: Die zielgerichtete Beeinflussung und Führung der Beteiligten zur Umsetzung der gestellten Aufgabe. Dazu gehört die übergeordnete Koordination der Projektbeteiligten. Im Einzelfall umfasst die Leistung auch die direkte Koordination von Projektbeteiligten an Schnittstellen, die nicht der Koordinierungspflicht der Objektplanung und Objektüberwachung unterliegen.
Überprüfen bedeutet: Stichprobenhafte Kontrolle, u. a. auf Vollständigkeit, Plausibilität und Übereinstimmung mit den Projektzielen, mit Empfehlung an den Auftraggeber zur Freigabe, Änderung oder Ablehnung. Die Projektsteuerung ist insbesondere nicht verpflichtet, Leistungen von an der Planung Beteiligten sowie der Gutachter und Sonderfachleute im Detail zu prüfen. Die Stichproben sind von der Projektsteuerung eigenverantwortlich so vorzunehmen, dass besonders kritische und fehlerträchtige Vorgänge fachgerecht kontrolliert und etwaige Mängel aufgedeckt werden können. Die Überprüfung ist zu dokumentieren.
Umsetzen bedeutet: Abgestimmte Prozesse einzuführen und deren Einhaltung zu überprüfen.
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil a: Leistungen der Projektsteuerung Begriffsdefinitionen und Allgemeine Hinweise
Allgemeine Hinweise
Bei Uneinigkeit über den Inhalt und den Umfang der Leistungspflichten des ANs sind bei deren Bestimmung die Kapitel 3 und 5, Kommentar zu den Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Projektsteuerung, des Heftes Nr. 9, Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 6. Auflage, Stand 2025, der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ zugrunde zu legen.
Werden die Planungsleistungen unter Verwendung der BIM-Methode erbracht, hat der AN seinen Leistungen die Vorgaben der Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) für Bauaufgaben des Bundes im BLB NRW zugrunde zu legen. Für die Bestimmung des Inhalts und des Umfangs der Leistungspflichten des ANs sind ergänzend die Leistungskonkretisierungen des Kapitels 6.2 „Projektsteuerung mit BIM“ des Heftes Nr. 9, Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 6. Auflage, Stand 2025, der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ zugrunde zu legen.
Im Falle der Anwendung von Lean-Construction-Methoden sind ergänzend die Leistungskonkretisierungen des Kapitels 6.1 „Lean Construction (Lean Management im Bauwesen)“ des Heftes Nr. 9, Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 6. Auflage, Stand 2025, der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ zu beachten.
Im Kontext der Nachhaltigkeit ist das Kapitel 6.3, „Projektsteuerungsleistungen zur Nachhaltigkeit“ des Heftes Nr. 9, Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 6. Auflage, Stand 2025, der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ zu beachten. Die Thematik Nachhaltigkeit ist im Bundesbau durch das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) systematisch in den Planungs- und Bauprozess integriert.
In der nachfolgenden Leistungsbeschreibung wird an verschiedenen Stellen der Begriff Auftraggeber (AG) verwendet. Im System des Bundesbaus (Vertretungsregelung) ist in diesen Fällen neben der Bauverwaltung des Landes Nordrhein- Westfalen (Fachaufsicht führende Ebene und baudurchführende Ebene) in der Regel auch der Bauherr im Sinne der RBBau gemeint. Die erforderlichen Abstimmungen haben daher in der Regel sowohl mit der Baudurchführenden Ebene, der Fachaufsicht führenden Ebene als auch mit dem Bauherrn zu erfolgen.
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil a: Leistungen der Projektsteuerung
| Leistungen der Projektsteuerung | ||
|---|---|---|
| Leistungsstufe 1 | ||
| Projektstufe 1: Projektvorbereitung | ||
| Handlungsbereich A: Organisation | ||
| Grundleistungen (GL) | ||
| 1.A.1 | Mitwirken bei der Klärung der Rahmenbedingungen für das Gesamtprojekt inkl. Stakeholder-Umfeld | |
| 1.A.2 | Überprüfen der Projektziele und Mitwirken bei der Auflösung von Zielkonflikten | |
| 1.A.3 | Aufstellen und Fortschreiben der Projektstrukturplanung | |
| 1.A.4 | Aufstellen und Fortschreiben der Schnittstellen für die Koordinations- und Integrationsprozesse der Objekt- und Fachplanungen | |
| 1.A.5 | Aufstellen, Umsetzen und Steuern der Kommunikationsstruktur Es sind Monatsberichte unter Beachtung der Vorgaben des AGs vom AN zu erstellen und fristgerecht dem AG vorzulegen. Die Form und die Inhalte sind vorab zwischen AG und AN abzustimmen und festzulegen. | |
| 1.A.6 | Aufstellen, Umsetzen und Steuern des Entscheidungs- und Änderungsmanagements | |
| 1.A.7 | Mitwirken beim Risikomanagement | |
| 1.A.8 | Aufstellen, Umsetzen und Fortschreiben der Organisationsvorgaben für die Aufbau- und Ablauforganisation | |
| Besondere Leistungen (BL) | ||
| 1.A.BL1 | Nutzerprojektmanagement (Koordination von speziellen Organisationseinheiten des AGs) - Weitere Spezifizierung siehe unten | |
| 1.A.BL2 | Einrichten eines Projektkommunikationssystems - Weitere Spezifizierung siehe unten | |
| 1.A.BL3 | Risikomanagement - Weitere Spezifizierung siehe unten | |
| 1.A.BL4 | ||
| 1.A.BL5 |
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil a: Leistungen der Projektsteuerung
| Leistungen der Projektsteuerung | |||
|---|---|---|---|
| Leistungsstufe 1 | |||
| Projektstufe 1: Projektvorbereitung | |||
| Handlungsbereich | B: Qualitäten | ||
| Grundleistungen (GL) | |||
| 1.B.1 | Überprüfen der Qualitätsziele und Mitwirken bei Zielanpassungen | ||
| 1.B.2 | Mitwirken bei der Klärung der Grundstücks- und Standortfragen mit Erfassung logistisch relevanter Standort- und Rahmenbedingungen | ||
| 1.B.3 | Überprüfen der Ergebnisdokumentation der Grundlagenermittlung der Planungsbeteiligten | ||
| Besondere Leistungen (BL) | |||
| 1.B.BL1 | |||
| 1.B.BL2 | |||
| Handlungsbereich C: Kosten | |||
| Grundleistungen (GL) | |||
| 1.C.1 | Überprüfen der Kostenziele und Mitwirken bei Zielanpassungen | ||
| 1.C.2 | Aufstellen und Umsetzen der Kostenüberwachung | ||
| 1.C.3 | Prüfen der Rechnungen der zu steuernden Projektbeteiligten (insbes. des Totalunternehmer (TU)) | ||
| 1.C.4 | Kostensteuerung zur Einhaltung der Kostenziele | ||
| 1.C.5 | Aufstellen und Umsetzen der Mittelabflussplanung | ||
| Besondere Leistungen (BL) | |||
| 1.C.BL1 | |||
| 1.C.BL2 |
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil a: Leistungen der Projektsteuerung
| Leistungen der Projektsteuerung | ||
|---|---|---|
| Leistungsstufe 1 | ||
| Projektstufe 1: Projektvorbereitung | ||
| Handlungsbereich D: Termine | ||
| Grundleistungen (GL) | ||
| 1.D.1 | Überprüfen der Terminziele und Mitwirken bei Zielanpassungen | |
| 1.D.2 | Aufstellen der Steuerungsterminplanung | |
| 1.D.3 | Terminsteuerung zur Einhaltung der Terminziele | |
| Besondere Leistungen (BL) | ||
| 1.D.BL1 | ||
| 1.D.BL2 | ||
| Handlungsbereich E: Verträge | ||
| Grundleistungen (GL) | ||
| 1.E.1 | Mitwirken bei der Erstellung einer Vergabestruktur für das Gesamtprojekt | |
| 1.E.2 | Aufstellen der Leistungsanforderungen für ggf. erforderliche weitere an der Planung fachlich Beteiligte sowie Gutachter | |
| 1.E.3 | Mitwirken bei den Beschaffungen der Leistungen für ggf. erforderliche weitere an der Planung fachlich Beteiligte sowie Gutachter | |
| 1.E.4 | Mitwirken bei der Erstellung eines Versicherungskonzeptes für das Gesamtprojekt und Mitwirken an dessen Umsetzung | |
| 1.E.5 | Mitwirken bei der Durchsetzung von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten ggf. unter Einbeziehung der Rechtsberatung | |
| 1.E.6 | Prüfen von Vergütungsnachträgen des TU sowie weiterer an der Planung fachlich Beteiligten sowie Gutachter | |
| Besondere Leistungen (BL) | ||
| 1.E.BL1 | ||
| 1.E.BL2 |
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil a: Leistungen der Projektsteuerung
| Leistungen der Projektsteuerung | ||
|---|---|---|
| Leistungsstufe 1 | ||
| Projektstufe 2: Planung | ||
| Handlungsbereich A: Organisation | ||
| Grundleistungen (GL) | ||
| 2.A.1 | Umsetzen und Steuern der Kommunikationsstruktur Es sind Monatsberichte unter Beachtung der Vorgaben des AGs vom AN zu erstellen und fristgerecht dem AG vorzulegen. | |
| 2.A.2 | Umsetzen und Steuern des Entscheidungs- und Änderungsmanagements | |
| 2.A.3 | Mitwirken beim Risikomanagement | |
| 2.A.4 | Mitwirken bei der Herbeiführung der behördlichen Genehmigungen | |
| 2.A.5 | Umsetzen und Fortschreiben der Organisationsvorgaben für die Aufbau- und Ablauforganisation | |
| 2.A.6 | Analysieren und Bewerten der Einhaltung der Projektziele und der Schnittstellen für die Koordinations- und Integrationsprozesse der Objekt- und Fachplanungen | |
| Besondere Leistungen (BL) | ||
| 2.A.BL1 | Nutzerprojektmanagement (Koordination von speziellen Organisationseinheiten des AGs) - Weitere Spezifizierung siehe unten | |
| 2.A.BL2 | Betreiben eines Projektkommunikationssystems - Weitere Spezifizierung siehe unten | |
| 2.A.BL3 | Risikomanagement - Weitere Spezifizierung siehe unten | |
| 2.A.BL4 | ||
| 2.A.BL5 |
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil a: Leistungen der Projektsteuerung
| Leistungen der Projektsteuerung | ||
|---|---|---|
| Leistungsstufe 1 | ||
| Projektstufe 2: Planung | ||
| Handlungsbereich B: Qualitäten | ||
| Grundleistungen (GL) | ||
| 2.B.1 | Analysieren, Bewerten und Steuern der Leistungen der zu steuernden Projektbeteiligten, insbesondere des TU | |
| 2.B.2 | Überprüfen des Farb- und Materialkonzepts und Mitwirken bei der Bemusterungsplanung, Steuern der Bemusterungen | |
| 2.B.3 | Überprüfen der Ergebnisdokumentation der Planungsbeteiligten zum Abschluss der jeweiligen Leistungsphasen der Planung | |
| Besondere Leistungen (BL) | ||
| 2.B.BL1 | ||
| 2.B.BL2 | ||
| Handlungsbereich C: Kosten | ||
| Grundleistungen (GL) | ||
| 2.C.1 | Überprüfen der Kostenschätzungen, -berechnungen, -vergleiche und Kostenkontrollen der Objekt- und Fachplaner | |
| 2.C.2 | Kostensteuerung zur Einhaltung der Kostenziele und Mitwirken bei Zielanpassungen | |
| 2.C.3 | Umsetzen und Fortschreiben der Mittelabflussplanung | |
| 2.C.4 | Prüfen der Rechnungen der zu steuernden Projektbeteiligten (insbes. des TU) | |
| 2.C.5 | Umsetzen und Fortschreiben der Kostenüberwachung | |
| Besondere Leistungen (BL) | ||
| 2.C.BL1 | ||
| 2.C.BL2 |
BLB NRW – Bundesbau – Stand 08/2026 Seite 8 von 25
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil a: Leistungen der Projektsteuerung
| Leistungen der Projektsteuerung | ||
|---|---|---|
| Leistungsstufe 1 | ||
| Projektstufe 2: Planung | ||
| Handlungsbereich D: Termine | ||
| Grundleistungen (GL) | ||
| 2.D.1 | Umsetzen und Fortschreiben der Steuerungsterminplanung | |
| 2.D.2 | Überprüfen der Terminplanungen der Projektbeteiligten für den Planungs- und Bauablauf | |
| 2.D.3 | Terminsteuerung zur Einhaltung der Terminziele und Mitwirken bei Zielanpassungen | |
| Besondere Leistungen (BL) | ||
| 2.D.BL1 | ||
| 2.D.BL2 | ||
| Handlungsbereich E: Verträge | ||
| Grundleistungen (GL) | ||
| 2.E.1 | Mitwirken bei der Durchsetzung von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten ggf. unter Einbeziehung der Rechtsberatung | |
| 2.E.2 | Mitwirken bei der Umsetzung des Versicherungskonzeptes für das Gesamtprojekt | |
| 2.E.3 | Prüfen von Vergütungsnachträgen des TU und ggf. weiterer an der Planung fachlich Beteiligten sowie Gutachter | |
| 2.E.4 | Mitwirken bei der Strukturierung der Vergabeverfahren für die Beschaffungen der Bauleistungen | |
| Besondere Leistungen (BL) | ||
| 2.E.BL1 | ||
| 2.E.BL2 |
BLB NRW – Bundesbau – Stand 08/2026 Seite 9 von 25
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil a: Leistungen der Projektsteuerung
| Leistungen der Projektsteuerung | ||
|---|---|---|
| Leistungsstufe 2 | ||
| Projektstufe 3: Ausführungsvorbereitung | ||
| Handlungsbereich A: Organisation | ||
| Grundleistungen (GL) | ||
| 3.A.1 | Umsetzen und Steuern der Kommunikationsstruktur Es sind Monatsberichte unter Beachtung der Vorgaben des AGs vom AN zu erstellen und fristgerecht dem AG vorzulegen. | |
| 3.A.2 | Umsetzen und Steuern des Entscheidungs- und Änderungsmanagements | |
| 3.A.3 | Mitwirken beim Risikomanagement | |
| 3.A.4 | Mitwirken bei der Herbeiführung der behördlichen Genehmigungen | |
| 3.A.5 | Umsetzen und Fortschreiben der Organisationsvorgaben (Aufbau- und Ablauforganisation) | |
| 3.A.6 | Analysieren und Bewerten der Einhaltung der Projektziele und der Schnittstellen für die Koordinations- und Integrationsprozesse der Objekt- und Fachplanungen | |
| Besondere Leistungen (BL) | ||
| 3.A.BL1 | Nutzerprojektmanagement (Koordination von speziellen Organisationseinheiten des AGs) - Weitere Spezifizierung siehe unten | |
| 3.A.BL2 | Betreiben eines Projektkommunikationssystems - Weitere Spezifizierung siehe unten | |
| 3.A.BL3 | Risikomanagement - Weitere Spezifizierung siehe unten | |
| 3.A.BL4 | ||
| 3.A.BL5 |
BLB NRW – Bundesbau – Stand 08/2026 Seite 10 von 25
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil a: Leistungen der Projektsteuerung
| Leistungen der Projektsteuerung | ||
|---|---|---|
| Leistungsstufe 2 | ||
| Projektstufe 3: Ausführungsvorbereitung | ||
| Handlungsbereich B: Qualitäten | ||
| Grundleistungen (GL) | ||
| 3.B.1 | Analysieren, Bewerten und Steuern der Leistungen der zu steuernden Projektbeteiligten, insbesondere des TU | |
| 3.B.2 | Überprüfen des Farb- und Materialkonzepts und Mitwirken bei der Bemusterungsplanung, Steuern der Bemusterungen | |
| 3.B.3 | Überprüfen der grundlegenden Planungsergebnisse der Projektbeteiligten | |
| 3.B.4 | Überprüfen der von den Planungsbeteiligten erstellten Leistungsbeschreibungen, Angebotsauswertungen und Vergabevorschläge | |
| Besondere Leistungen (BL) | ||
| 3.B.BL1 | ||
| 3.B.BL2 | ||
| Handlungsbereich C: Kosten | ||
| Grundleistungen (GL) | ||
| 3.C.1 | Überprüfen der Kostenvergleiche und -kontrollen der Objekt- und Fachplaner | |
| 3.C.2 | Kostensteuerung zur Einhaltung der Kostenziele und Mitwirken bei Zielanpassungen | |
| 3.C.3 | Prüfen der Rechnungen der zu steuernden Projektbeteiligten (insbesondere des TU) | |
| 3.C.4 | Umsetzen und Fortschreiben der Mittelabflussplanung | |
| 3.C.5 | Umsetzen und Fortschreiben der Kostenüberwachung | |
| Besondere Leistungen (BL) | ||
| 3.C.BL1 | ||
| 3.C.BL2 |
BLB NRW – Bundesbau – Stand 08/2026 Seite 11 von 25
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil a: Leistungen der Projektsteuerung
| Leistungen der Projektsteuerung | ||
|---|---|---|
| Leistungsstufe 2 | ||
| Projektstufe 3: Ausführungsvorbereitung | ||
| Handlungsbereich D: Termine | ||
| Grundleistungen (GL) | ||
| 3.D.1 | Umsetzen und Fortschreiben der Steuerungsterminplanung | |
| 3.D.2 | Überprüfen der Terminplanungen der Projektbeteiligten für den Planungs- und Bauablauf | |
| 3.D.3 | Aufstellen eines Steuerungsterminplanes für die Vorbereitung und Durchführung der Abnahmen und Inbetriebnahmen | |
| 3.D.4 | Terminsteuerung zur Einhaltung der Terminziele und Mitwirken bei Zielanpassungen | |
| Besondere Leistungen (BL) | ||
| 3.D.BL1 | ||
| 3.D.BL2 | ||
| Handlungsbereich E: Verträge | ||
| Grundleistungen (GL) | ||
| 3.E.1 | Mitwirken bei der Durchsetzung von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten ggf. unter Einbeziehung der Rechtsberatung | |
| 3.E.2 | Mitwirken bei der Strukturierung der Vergabeverfahren für die Beschaffungen der Bauleistungen | |
| 3.E.3 | Überprüfen der Vergabeunterlagen sowie Bestätigen der Versandfertigkeit | |
| 3.E.4 | Mitwirken bei den Beschaffungen der Bauleistungen | |
| 3.E.5 | Prüfen von Vergütungsnachträgen des TU sowie ggf. weiterer an der Planung fachlich Beteiligter sowie Gutachter | |
| Besondere Leistungen (BL) | ||
| 3.E.BL1 | ||
| 3.E.BL2 |
BLB NRW – Bundesbau – Stand 08/2026 Seite 12 von 25
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil a: Leistungen der Projektsteuerung
| Leistungen der Projektsteuerung | ||
|---|---|---|
| Leistungsstufe 2 | ||
| Projektstufe 4: Ausführung | ||
| Handlungsbereich A: Organisation | ||
| Grundleistungen (GL) | ||
| 4.A.1 | Umsetzen und Steuern der Kommunikationsstruktur Es sind Monatsberichte unter Beachtung der Vorgaben des AGs vom AN zu erstellen und fristgerecht dem AG vorzulegen. | |
| 4.A.2 | Umsetzen und Steuern des Entscheidungs- und Änderungsmanagements | |
| 4.A.3 | Mitwirken beim Risikomanagement | |
| 4.A.4 | Mitwirken bei der Herbeiführung der behördlichen Genehmigungen | |
| 4.A.5 | Umsetzen und Fortschreiben der Organisationsvorgaben (Aufbau- und Ablauforganisation) | |
| 4.A.6 | Analysieren und Bewerten der Einhaltung der Projektziele und der Schnittstellen für die Koordinations- und Integrationsprozesse der Objekt- und Fachplanungen | |
| Besondere Leistungen (BL) | ||
| 4.A.BL1 | Nutzerprojektmanagement (Koordination von speziellen Organisationseinheiten des AGs) - Weitere Spezifizierung siehe unten | |
| 4.A.BL2 | Betreiben eines Projektkommunikationssystems - Weitere Spezifizierung siehe unten | |
| 4.A.BL3 | Risikomanagement mit besonderen Anforderungen - Weitere Spezifizierung siehe unten | |
| 4.A.BL4 | ||
| 4.A.BL5 |
BLB NRW – Bundesbau – Stand 08/2026 Seite 13 von 25
[Seite 14]
Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil a: Leistungen der Projektsteuerung
| Leistungen der Projektsteuerung | ||
|---|---|---|
| Leistungsstufe 2 | ||
| Projektstufe 4: Ausführung | ||
| Handlungsbereich B: Qualitäten | ||
| Grundleistungen (GL) | ||
| 4.B.1 | Analysieren, Bewerten und Steuern der Leistungen der zu steuernden Projektbeteiligten, insbesondere des TU | |
| 4.B.2 | Steuern der Bemusterungen | |
| 4.B.3 | Analysieren, Bewerten und Steuern der Leistungen der Objektüberwachungen / Bauoberleitungen, hierzu gehört auch die regelmäßige Prüfung der ordnungsgemäßen Führung des Bautagebuchs und die Dokumentation von streitträchtigen Sachverhalten in der Bauausführung | |
| 4.B.4 | Mitwirken bei der Planung und Durchführung der Abnahmen und Inbetriebnahmen der Bauleistungen | |
| Besondere Leistungen (BL) | ||
| 4.B.BL1 | ||
| 4.B.BL2 | ||
| Handlungsbereich C: Kosten | ||
| Grundleistungen (GL) | ||
| 4.C.1 | Kostensteuerung zur Einhaltung der Kostenziele und Mitwirken bei Zielanpassungen | |
| 4.C.2 | Prüfen der Rechnungen der zu steuernden Projektbeteiligten (insbesondere des TU) | |
| 4.C.3 | Überprüfen der Rechnungsprüfung der Objektüberwachungen und örtlichen Bauüberwachungen | |
| 4.C.4 | Umsetzen und Fortschreiben der Mittelabflussplanung | |
| 4.C.5 | Umsetzen und Fortschreiben der Kostenüberwachung | |
| Besondere Leistungen (BL) | ||
| 4.C.BL1 | ||
| 4.C.BL2 |
BLB NRW – Bundesbau – Stand 08/2026 Seite 14 von 25
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil a: Leistungen der Projektsteuerung
| Leistungen der Projektsteuerung | ||
|---|---|---|
| Leistungsstufe 2 | ||
| Projektstufe 4: Ausführung | ||
| Handlungsbereich D: Termine | ||
| Grundleistungen (GL) | ||
| 4.D.1 | Fortschreiben und Umsetzen der Steuerungsterminplanung | |
| 4.D.2 | Überprüfen der Terminplanungen der Projektbeteiligten für den Planungs- und Bauablauf | |
| 4.D.3 | Terminsteuerung zur Einhaltung der Terminziele und Mitwirken bei Zielanpassungen | |
| Besondere Leistungen (BL) | ||
| 4.D.BL1 | ||
| 4.D.BL2 | ||
| Handlungsbereich E: Verträge | ||
| Grundleistungen (GL) | ||
| 4.E.1 | Mitwirken bei der Durchsetzung von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten ggf. unter Einbeziehung der Rechtsberatung | |
| 4.E.2 | Überprüfen der Nachtragsprüfungen der Objektüberwachungen und Örtlichen Bauüberwachungen sowie Mitwirken bei der Beauftragung | |
| 4.E.3 | Prüfen von Vergütungsnachträgen des TU sowie ggf. weiterer an der Planung fachlich Beteiligter sowie Gutachter | |
| 4.E.4 | Überprüfen der Auflistung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche | |
| Besondere Leistungen (BL) | ||
| 4.E.BL1 | ||
| 4.E.BL2 |
BLB NRW – Bundesbau – Stand 08/2026 Seite 15 von 25
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil a: Leistungen der Projektsteuerung
| Leistungen der Projektsteuerung | ||
|---|---|---|
| Leistungsstufe 2 | ||
| Projektstufe 5: Projektabschluss | ||
| Handlungsbereich A: Organisation | ||
| Grundleistungen (GL) | ||
| 5.A.1 | Mitwirken bei der systematischen Zusammenstellung der Projektdokumentation | |
| 5.A.2 | Umsetzen und Steuern der Kommunikationsstruktur Es sind Monatsberichte unter Beachtung der Vorgaben des AGs vom AN zu erstellen und fristgerecht dem AG vorzulegen. | |
| 5.A.3 | Umsetzen und Steuern des Entscheidungs- und Änderungsmanagements | |
| 5.A.4 | Mitwirken beim Risikomanagement | |
| Besondere Leistungen (BL) | ||
| 5.A.BL1 | Nutzerprojektmanagement (Koordination von speziellen Organisationseinheiten des AGs) - Weitere Spezifizierung siehe unten | |
| 5.A.BL2 | Organisieren des Abschlusses eines Projektkommunikationssystems - Weitere Spezifizierung siehe unten | |
| 5.A.BL3 | Risikomanagement - Weitere Spezifizierung siehe unten | |
| 5.A.BL4 | ||
| 5.A.BL5 |
BLB NRW – Bundesbau – Stand 08/2026 Seite 16 von 25
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil a: Leistungen der Projektsteuerung
| Leistungen der Projektsteuerung | ||
|---|---|---|
| Leistungsstufe 2 | ||
| Projektstufe 5: Projektabschluss | ||
| Handlungsbereich B: Qualitäten | ||
| Grundleistungen (GL) | ||
| 5.B.1 | Mitwirken bei der Planung und Durchführung der Übergabe des Objektes | |
| 5.B.2 | Mitwirken bei den Abnahmen der Planungsleistungen | |
| Besondere Leistungen (BL) | ||
| 5.B.BL1 | Prüfen der Projektdokumentation der fachlich Beteiligten - Weitere Spezifizierung siehe unten | |
| 5.B.BL2 | ||
| 5.B.BL3 | ||
| Handlungsbereich C: Kosten | ||
| Grundleistungen (GL) | ||
| 5.C.1 | Überprüfen der Kostenfeststellung, -vergleiche und -kontrollen der Objekt- und Fachplaner | |
| 5.C.2 | Prüfen der Rechnungen der zu steuernden Projektbeteiligten (insbesondere des TU) | |
| 5.C.3 | Überprüfen der Rechnungsprüfung der Objektüberwachungen und örtlichen Bauüberwachungen | |
| 5.C.4 | Mitwirken bei der Freigabe von Vorauszahlungs- und Vertragserfüllungssicherheiten | |
| 5.C.5 | Abschließen der Kostenüberwachung | |
| Besondere Leistungen (BL) | ||
| 5.C.BL1 | ||
| 5.C.BL2 |
BLB NRW – Bundesbau – Stand 08/2026 Seite 17 von 25
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil a: Leistungen der Projektsteuerung
| Leistungen der Projektsteuerung | ||
|---|---|---|
| Leistungsstufe 2 | ||
| Projektstufe 5: Projektabschluss | ||
| Handlungsbereich D: Termine | ||
| Grundleistungen (GL) | ||
| 5.D.1 | Terminsteuerung zur Einhaltung der Terminziele und Mitwirken bei Zielanpassungen | |
| 5.D.2 | Fortschreiben der Steuerungsterminplanung | |
| Besondere Leistungen (BL) | ||
| 5.D.BL1 | ||
| 5.D.BL2 | ||
| Handlungsbereich E: Verträge | ||
| Grundleistungen (GL) | ||
| 5.E.1 | Prüfen von Vergütungsnachträgen des TU und ggf. weiterer an der Planung fachlich Beteiligter sowie Gutachter | |
| 5.E.2 | Mitwirken bei der Durchsetzung von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten ggf. unter Einbeziehung der Rechtsberatung | |
| Besondere Leistungen (BL) | ||
| 5.E.BL1 | ||
| 5.E.BL2 |
BLB NRW – Bundesbau – Stand 08/2026 Seite 18 von 25
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil a: Leistungen der Projektsteuerung Spezifizierung der Projektstufen-, Handlungsbereich- und Disziplin-übergreifenden Besonderen Leistungen
| Spezifizierung der Projektstufen-, Handlungsbereich- und Disziplin-übergreifenden | ||
|---|---|---|
| Besonderen Leistungen | ||
| Zu Nr. 1.A.BL2 2.A.BL2 3.A.BL2 4.A.BL2 5.A.BL2 | Einrichten, Betreiben und Organisation des Abschlusses eines Projektkommunikationssystems: Der AN hat den AG beim Einrichten, Betreiben und bei der Organisation des Abschlusses der für die Kommunikation und Dokumentation sowie für die modellbasierte Zusammenarbeit bei Verwendung der BIM-Methode genutzten Projektkommunikationssysteme zu unterstützen. Für das Projektkommunikationssystem Cloud for Projects (C4P) wird im Besonderen erwartet: − Abstimmen, Umsetzen und Fortschreiben der Verzeichnisstruktur1 − Abstimmen, Umsetzen und Fortschreiben der Verzeichnis-Rechte-Matrix1 − Einladen der Projektbeteiligten − Erläutern der Funktionen des Datenraums für alle Projektbeteiligten − Übergabe eines digitalen Datenträgers mit allen Projekt-Dateien an den AG nach Projektabschluss Voraussichtlich werden nicht alle Projektbeteiligten in den Datenraum eingebunden. Den Projektbeteiligten, die keinen Zugang zum Datenraum haben, hat der AN die erforderlichen Planunterlagen und Dokumente zur Verfügung zu stellen. Der AN hat die Unterlagen, die von den nicht in den Datenraum eingebundenen Beteiligten erstellt werden, in den Datenraum einzustellen (z. B. die Ergebnisse von Sonderfachleuten wie Schadstoff-, Boden-, oder Brandschutzgutachten). |
1 Bei Anwendung des Projektkommunikationssystems Cloud for Projects (C4P) ist die Verzeichnisstruktur sowie Verzeichnis- Rechte-Matrix für die erste und zweite Ebene fest vorgegeben und ab der dritten Ebene individuell vereinbar.
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil a: Leistungen der Projektsteuerung Spezifizierung der Projektstufen-, Handlungsbereich- und Disziplin-übergreifenden Besonderen Leistungen
Zu Nr. Risikomanagement (Konzipieren, Vorbereiten, Abstimmen, Umsetzen und 1.A.BL3 Abschließen von Risikomanagementsystemen mit besonderen Anforderungen): 2.A.BL3 Projektstufe 1: Projektvorbereitung 3.A.BL3 1. Abstimmen der Risikomanagementpolitik mit dem AG und den weiteren 4.A.BL3 Beteiligten 5.A.BL3 2. Abstimmen der Risikostrategie mit dem AG und den weiteren Beteiligten, d. h. der allgemeinen Handlungsstrategien bei erkannten Risiken 3. Vorschlagen und Abstimmen der Verantwortlichkeiten, Aufgaben, Kommunikation und Dokumentation im Projekt-Risikomanagement-Prozess 4. Weiterentwickeln und Abstimmen der Methodik und der Instrumente für das Projekt-Risikomanagement. Hinweis: Bei Bauaufgaben nach RBBau ist das jeweils aktuelle Risikoregister des Bundes zu verwenden. Ggf. hierzu entstehende Fragen sind durch den AN mit der Stabstelle Risikomanagement zu klären. Der AG sowie die weiteren Beteiligten sind über das Ergebnis zu informieren. 5. Analysieren der Risikostruktur und Ableitung von Kenngrößen zur Festlegung von Risikobudgets 6. Erstellen eines Leitfadens für alle Projektbeteiligten zur Mitwirkung beim Risikomanagement, insbesondere mit einem Hinweis auf beide Bedeutungen von Risiko als „Gefahr“ und als „Chance“ und der Aufgabe, auch beim Erkennen von Chancen mitzuwirken 7. Vorschlagen und Abstimmen von Vertragsbedingungen zur Mitwirkung der zu beauftragenden Planer, ausführenden Firmen und Sonderfachleute beim Risikomanagement Projektstufe 2: Planung
- Fortschreiben der Dokumentation des Risikomanagementsystems
- Kontinuierliches Analysieren des Projektes auf Basis der definierten Risikomanagementmethoden auf Veränderungen in den Risikofeldern, der Risikoausprägung, der Risikobewertung bzw. Klassifizierung, der Quantifizierung, den möglichen Folgewirkungen und konkreten Maßnahmen zur Gegensteuerung unter Mitwirkung der Beteiligten
- Abstimmen der Maßnahmen mit dem AG und den weiteren Beteiligten
- Überwachen des Prozesses Risikomanagement und Überprüfen der Umsetzung der Maßnahmen
- Regelmäßiges Informieren und Abstimmen mit dem AG und den weiteren Beteiligten (Berichtswesen) Projektstufe 3: Ausführungsvorbereitung Teilleistungen wie Stufe 2 Projektstufe 4: Ausführung Teilleistungen wie Stufe 2 Projektstufe 5: Projektabschluss
- Abschließen der Dokumentation
- Erstellen eines Abschlussberichts. Inhalte des Abschlussberichts sind insbesondere „Lessons Learned“ sowie Kennzahlenauswertungen zu Risiken. Die Ausgestaltung eines Vorschlags für mögliche Kennzahlen gehört explizit zum Leistungsumfang.
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil a: Leistungen der Projektsteuerung Spezifizierung der Projektstufen-, Handlungsbereich- und Disziplin-übergreifenden Besonderen Leistungen
Zu Nr. Prüfen der Projektdokumentation der fachlich Beteiligten 5.B.BL1 Der AN hat die von den weiteren Beteiligten in der HOAI-Leistungsphase 8, insbesondere vom Totalunternehmer, zusammengestellte Dokumentation inkl. der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit, sowie im Abgleich mit den Anforderungen des Checklistenmasters zu prüfen. Dies umfasst insbesondere die Dokumentation der tatsächlich ausgeführten Leistung, d.h. des im Objekt tatsächlich vorhandenen Bestandes, auch und vor allem in der Technischen Ausrüstung. Ferner sind die beigebrachten Qualitätszertifikate für Bauelemente und Anlagen auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den behördlichen und vertraglichen Anforderungen zu prüfen (Brandschutz, Schallschutz, Dämmung, Fassaden/Verglasung, Lüftung, Heizung, Energiepass, etc.).
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil a: Leistungen der Projektsteuerung Ergänzungen zur Beschreibung der Grundleistungen der Projektsteuerung
| Ergänzungen zur Beschreibung der Grundleistungen der Projektsteuerung | ||
|---|---|---|
| Zum Handlungs- bereich B | Vorschriften, Richtlinien und Erlasse des Bundes Die Leistungsanforderungen an den AN werden durch die Sachkunde des AG nicht gemindert. Er hat im Rahmen seiner Koordinations- und Steuerungsleistungen darauf hinzuwirken, dass die weiteren Projektbeteiligten die Vorgaben, die sich aus den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften für das öffentliche Bauwesen ergeben, bei der Erfüllung ihrer Leistungen einhalten und beachten. | |
| Zum Handlungs- bereich D | MS-Project Der AN ist verpflichtet, die Leistungen zur Terminplanung im Handlungsbereich D auf der Grundlage der DIN 69900:2009-01 in einem MS- Project-kompatiblen-Format mit Verknüpfungen der einzelnen Vorgänge zu erstellen und fortzuschreiben. In der Regel wird eine monatliche Aktualisierung erwartet. Die aktualisierten Terminpläne sind den vom AN zu übergebenden Quartalsberichten, ggf. bei Erfordernis auch Monatsberichten, beizufügen. | |
| Zum Handlungs- bereich D, E | Last Planner System Die Terminplanung, -kontrolle und -steuerung des Planungs- und Bauablaufes erfolgt unter Anwendung der in der Anlage „Verpflichtungserklärung zur Mitwirkung Lean Construction/Last Planner System (LPS)“ beschriebenen Methode. Der AN hat im Rahmen seiner Koordinations- und Steuerungsleistungen darauf hinzuwirken, dass das Last Planner System in allen Verträgen mit freiberuflich Tätigen und ausführenden Unternehmen verankert wird und die Projektbeteiligten die Vorgaben, die sich hieraus ergeben, bei der Erfüllung ihrer Leistungen einhalten und beachten. 2 Der AN wird stichprobenhaft an den wöchentlichen Lean-Besprechungen teilnehmen und die Einhaltung der Prozesse des Last Planner Systems überprüfen. Sofern Fehlsteuerungen auftreten, entwickelt der AN Abhilfemaßnahmen und schlägt dem AG Optimierungen zu den bisher aufgesetzten Prozessen vor. Gleichzeitig dokumentiert der AN ihm erkennbare Ablaufstörungen und die Verantwortlichkeiten einzelner Projektbeteiligter und deren Ursachen. | |
| Zum Handlungs- bereich E | Nachtragsprüfungen Im Rahmen von Nachtragsprüfungen hat der AN folgende Dokumente zu bearbeiten bzw. Qualität zu sichern und die Leistungen entsprechend in den Verträgen mit den an der Planung fachlich Beteiligten sowie den Gutachtern zu verankern: 1. geprüftes Nachtragsangebot im Original, 2. separater Prüfvermerk zum Nachtragsangebot, 3. ausgefülltes Formblatt 521 und 522 (Vergabehandbuch des Bundes). |
2 Anzukreuzen, sofern die Leistungen des Lean Managements (siehe Leistungsbeschreibung Lean Construction: Implementierung Last Planner System des Geschäftsbereich Bundesbau und bauaufsichtliche Angelegenheiten) nicht durch den AN (Projektsteuerer) übernommen werden.
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil a: Leistungen der Projektsteuerung Ergänzungen zur Beschreibung der Grundleistungen der Projektsteuerung
| Zu Nr. 1.A.5 2.A.1 3.A.1 4.A.1 5.A.2 | Besprechungswesen Der AN hat das Besprechungswesen im Sinne des Projektes zu strukturieren und sinnvolle Besprechungsrunden zu schaffen. Ziel ist ein effizientes und wirtschaftliches Besprechungswesen, das verständliche Ergebnisse in Protokollform zum Ergebnis hat (Wer macht was bis wann?). Der Turnus ist dem AG vorzuschlagen und wird vom AG bestimmt. Weitere Besprechungen werden voraussichtlich mit Genehmigungsbehörden und Sonderfachleuten o. ä. stattfinden. Diese Besprechungen sind durch den AN zu protokollieren. Die Protokolle müssen spätestens nach zwei Werktagen vom AN zur Verfügung gestellt werden. | |
|---|---|---|
| Zu Nr. 1.A.5 2.A.1 3.A.1 4.A.1 5.A.2 | Projektkommunikationssystem Im Rahmen Analyse und Bewertung der ordnungsgemäßen Nutzung des Projektkommunikationssystems hat der AN darauf hinzuwirken, dass alle Beteiligten ihre Dokumente entsprechend den vereinbarten Austausch- formaten, Prüfläufen und Namenskonventionen im Projektkommunikations- system abgelegen. Der AN schuldet im Zweifel auch die Nachpflege der durch andere Beteiligte fehlerhaft eingestellten Dokumente (Berichtigung des Verzeichnisses, der Dateienbenennung, etc.). | |
| Zu Nr. 1.A.8 2.A.5 3.A.5 4.A.5 | Projekthandbuch (Aufbau- und Ablauforganisation) Der AN hat im Rahmen der Leistungserbringung Vorschläge und Muster- Dokumente zu den im Projekt benötigten Unterlagen zu unterbreiten und zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören z. B. die Vorgabe einer Namenskonvention für Dateien, Formatvorgaben für Protokolle, Berichte, Kostenaufstellungen, Raumbücher, Türlisten, Kommunikationswege, Vorschläge für das Dokumenten-, Änderungs- und Entscheidungs- management. Der AN hat diese Vorgaben in einem Projekthandbuch zusammenzustellen und die Strukturierung des Projektes zu verschriftlichen (Aufbau- und Ablauforganisation). Der AN hat diese Regeln einzuhalten und darauf hinzuwirken, dass diese auch von allen Projektbeteiligten eingehalten werden. Das Projekthandbuch wird allen Projektbeteiligten zur Verfügung gestellt. | |
| Zu Nr. 1.A.8 2.A.5 3.A.5 4.A.5 | Projektbeteiligtenliste Alle projektrelevanten Beteiligten sind in einer Projektbeteiligtenliste bis zum Stand der Beauftragung des AN aufgeführt. Die aktuelle Version wird nach Vertragsabschluss vom AG zur Verfügung gestellt. Die Projektbeteiligtenliste wird zusätzlich zum Organigramm vom AN fortgeschrieben und den Projektbeteiligten zur Verfügung gestellt. | |
| Zu Nr. 1.A.8 5.A.1 | Standards des Nutzers zur Planerstellung und Projektdokumentation Der AN muss sich intensiv mit den zuständigen Stellen des Nutzers/Bauherrn/Eigentümers/Betreibers bezüglich der umzusetzenden Standards für die Planung und der vorzulegenden Unterlagen zur abschließenden Übergabe des Projektes abstimmen. |
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil a: Leistungen der Projektsteuerung Ergänzungen zur Beschreibung der Grundleistungen der Projektsteuerung
| Zu Nr. 1.B.1 | Projektgrundlagen Die vorhandenen Projektgrundlagen sind innerhalb der Abstimmungs- prozesse zu präzisieren und erforderlichenfalls zu modifizieren und zu optimieren. Soweit die sich daraus ergebenden Änderungen kostenwirksam sind, hat der AN darauf hinzuweisen, sodass die Vertreter des AGs mit der Fachaufsicht führenden Ebene und dem Bauherrn die Bewilligung der zusätzlichen Kosten klären können. | |
|---|---|---|
| Zu Nr. 1.C.4 2.C.2 3.C.2 4.C.1 | Kostenkontrolle Ergänzend zu den Teilleistungen des Handlungsbereichs C „Kosten und Finanzierung“, muss der AN über alle Projektstufen eine Kostenkontrolle – insbesondere in der Phase der Bauüberwachung – durchführen. Die Kostenkontrolle muss das Projekt mit Vergleich von Soll- und Ist-Daten begleiten. Von den ausführenden Unternehmen, insbesondere des TU, oder den an der Planung fachlich Beteiligten sowie den Gutachtern angemeldete, zusätzliche oder geänderte Leistungen sind von der Kostenkontrolle des AN unmittelbar kostenmäßig zu bewerten und in einer Kostenprognose darzustellen, sodass jederzeit eine Risikoabschätzung bezüglich der Kosten möglich ist. Der Verursacher der Kosten ist auszuweisen. Die einzelnen Kostenprognosen des ausführenden Totalunternehmers und der an der Planung fachlich Beteiligten sowie der Gutachter sind in einer Gesamtübersicht zusammenzuführen. Diese Aufstellung ist stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Form der Aufstellung ist frühzeitig mit dem AG abzustimmen. Der AN hat die durch den AG vorgegebenen Muster zur Kostenkontrolle während der Bauausführung anzulegen; in Abstimmung mit dem AG kann der AN gleichwertige Formulare oder Kostenkontrollinstrumente einsetzen. Zusätzlich zu dieser Kostenkontrolle sind die vorgegebenen Formblätter und Berichte des Bundes auszufüllen und zu verwenden. | |
| Zu Nr. 1.E.2 1.E.3 | Formale Vergabeverfahren (UVgO- und VgV-Verfahren) Das Mitwirken, Aufstellen und Abstimmen bei der Vorbereitung und Durchführung formaler Vergabeverfahren (UVgO- und VgV-Verfahren) gehört explizit zum Leistungsumfang des AN. | |
| Zu Nr. 1.E.2 | Formblätter für Ausschreibungen In den Ausschreibungsverfahren sind die jeweiligen Formblätter des AGs zu verwenden. Bei der Erstellung der Verträge mit den an der Planung fachlich Beteiligten sowie den Gutachtern gehört das Ausfüllen und Zusammenstellen der Formblätter explizit mit zum Leistungsumfang des AN. Bei den Ausschreibungen der Vergabeeinheiten (Unternehmerleistungen) hat der AN darauf hinzuwirken, dass die Formblätter von den an der Planung fachlich Beteiligten sowie den Gutachtern ausgefüllt und zusammengestellt werden. Der AN hat im Rahmen der Plausibilitätsprüfung die Formblätter einer Qualitätssicherung zu unterziehen. |
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Anlage 3: Leistungsbeschreibung für Leistungen des Projektmanagements, Teil a: Leistungen der Projektsteuerung Ergänzungen zur Beschreibung der Grundleistungen der Projektsteuerung
| Zu Nr. 1.E.3 | Leistungsabgrenzung Der Auftraggeber erbringt im Rahmen der Vergabe folgende Leistungen: − Zusammenstellen und Versenden der Vergabe- und Vertrags- unterlagen für alle Leistungsbereiche, einschließlich Führen der Bewerber- und Bieterliste, − Auskunftserteilung gegenüber Bewerbern und Bietern, − Einholen von Angeboten − Durchsicht und Nachrechnen der Angebote, einschließlich Aufstellen des Preisspiegels − Führung von Aufklärungsgesprächen mit Bietern − Auftragserteilung | |
|---|---|---|
| Zu Nr. 4.E.2 | Der Leistungsumfang des AN umfasst das Überprüfen sämtlicher Nachtragsprüfungen der Objektüberwachungen und örtlichen Bauüberwachungen. Die Leistung kann zeitlich daher auch nach der Abnahme der Bauleistungen bzw. der Übergabe des Objektes liegen und erstreckt sich über die vollständige Stufe 5 des Phasenmodells des AHO Hefts 9. |
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