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Programmierung und Betrieb einer Webseite

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 13:29 (Europe/Berlin)

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Vertrag über den Relaunch Website BKK DV

www.bkk-dachverband.de

Zwischen dem BKK Dachverbande e.V. Zimmerstraße 56, 10117 Berlin Vertreten durch den Vorständin Anne-Kathrin Klemm

  • nachfolgend Auftraggeber genannt

und

  • nachfolgend Auftragnehmer genannt

  • Auftraggeber und Auftragnehmer zusammen auch Vertragsparteien -

wird folgender Vertrag geschlossen:

BKK Dachverband e. V. Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Vertragsnummer: 2026_179 Zimmerstraße 56 Registernummer: VR 32209B Seite 1 I 12 10117 Berlin Finanzamt Berlin-Charlottenburg Stand: 14.09.2026 Vorständin: Anne-Kathrin Klemm Steuernummer: 1127/622/51568

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Präambel

Der BKK DV kommuniziert im Rahmen der Interessenvertretung seiner Mitglieder wie viele Verbände mit unterschiedlichen Zielgruppen und verfolgt dabei verschiedenartige Kommunikationsziele. Über die Website sollen dabei sowohl die Politik als auch die Öffentlichkeit angesprochen werden. Der Relaunch des Internetauftritts soll der Website zu einem zeitgemäßen Design und nutzerfreundlicher Bedienung verhelfen. Nutzer der Seiten sollen die Möglichkeit haben, sich kontinuierlich beim BKK DV mit aktuellen und anschaulich aufbereiteten Informationen versorgen zu lassen und sich miteinander zu vernetzen. Ziel ist dabei eine individualisierte, themenspezifische Information für den Nutzer. Wesentliche Grundlage der Inhalte und ihrer Struktur auf der künftigen Website soll ein umfangreiches Konzept zur Suchmaschinensichtbarkeit sein. Der Relaunch der Website soll zugleich ein Content Management System mit einer Rollenaufteilung etablieren, das kooperatives Editieren von Inhalten möglich macht.

§ 1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind die qualitativ hochwertige Programmierung sowie Weiterentwicklung und der Betrieb der Website www.bkk-dachverband.de, mit dem Ziel, dass das Portal Funktion und Optik miteinander vereint, Professionalität und Seriosität ausstrahlt und den Nutzer intuitiv durch die einzelnen Inhaltsbereiche leitet. Die Website ist durch den Auftragnehmer zu überarbeiten, zu betreiben, zu pflegen und weiterzuentwickeln.

Die Einzelheiten des vertraglichen Leistungsumfangs ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die als Anlage 2 beigefügt ist.

§ 2 Vertragsbestandteile Vertragsbestandteile sind neben dieser Vertragsurkunde die folgenden Unterlagen:

− Antworten auf Bieterfragen und zusätzliche Auskünfte zur Leistungsbeschreibung und den Anlagen zur Leistungsbeschreibung (Anlage 1), − die Leistungsbeschreibung (Lastenheft, nachfolgend als Leistungsbeschreibung genannt) mit Anlagen (Anlage 2), − das vom Auftragnehmer ausgefüllte Preisblatt als Bestandteil seines Angebots vom …….. (Anlage 3), − die Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erstellung bzw. Anpassung von Software – EVB-IT Erstellungs-AGB (Anlage 4), soweit in diesem Vertrag auf diese verwiesen wird, − Angebotskonzept des Auftragnehmers vom …….. (Anlage 5) sowie − die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils geltenden Fassung (Anlage 6), − Vereinbarung nach Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). (Anlage 7)

BKK Dachverband e. V. Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Vertragsnummer: 2026_179 Zimmerstraße 56, 10117 Berlin Registernummer: VR 32209B Seite 2 I 12 Vorstand: Anne-Kathrin Klemm Finanzamt Berlin-Charlottenburg Stand:17.09.2026 Steuernummer: 1127/622/51568

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Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertragstext und den vorgenannten Anlagen haben die Bestimmungen dieses Vertragstextes Vorrang. Bei Widersprüchen zwischen den vorgenannten Anlagen haben die Regelungen der zuerst genannten Anlagen Vorrang vor den Regelungen der nachfolgend genannten Anlagen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind nicht in das Vertragsverhältnis einbezogen. Diesem Vertrag entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind auch dann unwirksam, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt mit einbezogen werden sollten.

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle in diesem Vertrag und seinen Anlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) beschriebenen Leistungen zu erbringen.

(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, zusätzliche Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, nach Maßgabe des § 8 Absatz 4 anzuordnen.

§ 4 Vergütung (1) Für die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen erhält der Auftragnehmer die jeweils im Preisblatt (Anlage 3) angebotene Vergütung. Damit sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die dem Auftragnehmer aus der Erbringung der jeweils nach diesem Vertrag geschuldeten Leistung entstehen. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Vergütung, gleich welcher Art, besteht nicht.

(2) Pflegeleistungen im Sinne der Supportleistungen nach § 11 werden gemäß Positionen 2.2 und 2.3 des Preisblattes (Anlage 3) nach Aufwand und der technische Betrieb mit einer einheitlichen monatlichen Pauschale nach Position 2.1 des Preisblattes (Anlage 3) vergütet.

(3) Weiterentwicklungsleistungen nach § 12 werden nach Aufwand gemäß Position 3 des Preisblattes (Anlage 3) vergütet. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer in der Aufforderung zur Ausführung vorbezeichneter Leistungen verlangen, dass er für die jeweilige Leistung einen Pauschalfestpreis unter Angabe der unterstellten Anzahl von Personentagen je Personalkategorie verbindlich anbietet.

§ 5 Zahlung

(1) Die Vertragsparteien können insbesondere für diejenigen Leistungsteile, die nach Position 1 des Preisblattes (Anlage 3) pauschal vergütet werden, Teilzahlungen vereinbaren. Der Auftragnehmer hat erst Anspruch auf Teilzahlung, wenn wesentliche Teilleistungen durch ihn ordnungsgemäß erbracht und durch den Auftraggeber abgenommen wurden, sofern es sich um eine abnahmefähige Teilleistung handelt.

(2) Für die im Preisblatt aufgeführten Kosten stellt der Auftragnehmer eine Rechnung an den Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die dafür notwendigen Informationen rechtzeitig nach Zuschlagserteilung zur Verfügung. Der Auftragnehmer gibt bei Rechnungsstellung die Vertragsnummer 2026_179 an.

(3) Soweit eine Vergütung nach Aufwand geregelt oder vereinbart ist, stellt der Auftragnehmer prüfbare Rechnungen über die erbrachten Leistungen unter Angabe der eingesetzten BKK Dachverband e. V. Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Vertragsnummer: 2026_179 Zimmerstraße 56, 10117 Berlin Registernummer: VR 32209B Seite 3 I 12 Vorstand: Anne-Kathrin Klemm Finanzamt Berlin-Charlottenburg Stand:17.09.2026 Steuernummer: 1127/622/51568

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Personalkategorie und des jeweiligen Zeitaufwandes in Stunden. Die Zahlung prüfbarer Rechnungen erfolgt 30 Tage nach Eingang.

§ 6 Grundsätze der Zusammenarbeit, Projektmanagement (1) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass eine enge Kooperation und fortlaufende Abstimmung zur erfolgreichen Durchführung dieses Vertrags erforderlich sind. Hierzu hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber in der Regel mindestens monatlich über den Stand der Bearbeitung zu berichten, auf Anforderung jederzeit.

(2) Dem Auftragnehmer ist es nicht gestattet, dem Auftraggeber bei Rechtsgeschäften mit Dritten oder in irgendeiner sonstigen Weise zu vertreten..

(3) Der Auftragnehmer wird ein professionelles internes Projektmanagement etablieren und dem Auftraggeber die entsprechenden Strukturen auf Verlangen nachweisen. Die Vertragsparteien benennen je einen festen Ansprechpartner ("Projektleiter") und einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle das Projekt betreffende Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle das Projekt betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Ein etwaiger Wechsel der benannten Personen wird der jeweils anderen Vertragspartei unverzüglich in Textform mitgeteilt. Die Qualifikation des Projektleiters auf Seiten des Auftragnehmers muss auch im Falle eines Wechsels der zuvor benannten Person erhalten bleiben. Sämtliche Kosten für die Einarbeitung des neuen Projektleiters trägt der Auftragnehmer. Die Zustimmung soll im Übrigen nur aus wichtigem Grund verweigert werden.

(4) Sämtliche dem Auftragnehmer und/oder seinem Personal zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen, Materialien, einschließlich Softwareprogramme, Programm-Module, Systeme, Dateien bzw. Datenträger und sonstigen Arbeits- und Betriebsmittel bleiben zu jeder Zeit Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass nach Beendigung dieses Vertrages sämtliche oben genannten Gegenstände und Daten inklusive ggf. angefertigter Kopien an den Auftraggeber herausgegeben werden.

§ 7 Mitwirkung durch den Auftraggeber

(1) Soweit der Auftraggeber nach diesem Vertrag und seinen Anlagen bestimmte Handlungen vorzunehmen, Erklärungen abzugeben oder Beistellungs- oder sonstige Leistungen zu erbringen hat (nachfolgend gemeinsam als „Mitwirkungshandlungen“ bezeichnet), verstehen sich diese Mitwirkungshandlungen ausschließlich als Obliegenheiten.

(2) Erbringt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung nicht, ungenügend oder nicht rechtzeitig, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail eine angemessene Frist zur Erbringung dieser Mitwirkungshandlung zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist setzt der Auftragnehmer seine Leistungen auf der Grundlage der bis dahin erbrachten Mitwirkungshandlungen nach Zustimmung durch den Auftraggeber fort. Wenn eine Fortsetzung auf dieser Grundlage nicht möglich oder aufgrund der damit verbundenen Kosten und Risiken für den Auftragnehmer nicht zumutbar ist, setzt der Auftragnehmer seine Leistungen bis zur Erbringung der Mitwirkungshandlung aus.

(3) Erbringt der Auftraggeber vereinbarte Mitwirkungshandlungen nicht, ungenügend oder nicht rechtzeitig, verschieben sich die vereinbarten Fristen und Termine bis zur vollständigen Erbringung

BKK Dachverband e. V. Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Vertragsnummer: 2026_179 Zimmerstraße 56, 10117 Berlin Registernummer: VR 32209B Seite 4 I 12 Vorstand: Anne-Kathrin Klemm Finanzamt Berlin-Charlottenburg Stand:17.09.2026 Steuernummer: 1127/622/51568

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der jeweiligen Mitwirkungshandlung oder bis zu einer Zustimmung des Auftraggebers über die Fortsetzung der Leistungen des Auftragnehmers auf der Grundlage der bis zum Ablauf der Frist gemäß Absatz (2) Satz 1 erbrachten Mitwirkungshandlungen entsprechend.

(4) Im Falle einer Aussetzung seiner Leistungen nach Absatz (2) Satz 3 behält der Auftragnehmer seinen Vergütungsanspruch und erhält zudem nachgewiesene Mehraufwendungen erstattet. Andere Ansprüche oder Rechte wegen der Nichterbringung von Mitwirkungshandlungen sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Schadensersatz oder den Anspruch auf Entschädigung aus § 642 BGB und das Recht zur Kündigung des Vertrags aus § 643 BGB. Soweit im Ausnahmefall ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund besteht, bleibt dieses hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind sich jedoch einig, dass bei Nichterbringung von Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers im Regelfall kein zur Kündigung dieses Vertrages berechtigender wichtiger Grund vorliegt.

§ 8 Change-Prozess

(1) Der Auftraggeber hat das Recht, vom Auftragnehmer einseitig Änderungen hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung (Leistungsänderungen) sowie die Erbringung von Mehr- oder Minderleistungen zu verlangen (Änderungsverlangen). Der Auftragnehmer erbringt Leistungsänderungen, Mehr- oder Minderleistungen, die nach Maßgabe des Absatzes (2) unwesentlich sind, ohne Anpassung der vereinbarten Preise. Leistungsänderungen, Mehr- oder Minderleistungen, über die die Vertragsparteien nach Maßgabe des Absatzes (3) eine Vereinbarung schließen, erbringt der Auftragnehmer nach den Vorgaben und Konditionen dieser Vereinbarung.

(2) Eine Leistungsänderung bzw. eine Mehr- oder Minderleistung ist in der Regel unwesentlich, wenn die Kosten, die dem Auftragnehmer unter Umsetzung der Änderung für die Erbringung des jeweiligen Leistungsteils entstehen, zu nicht mehr als 5 % von denjenigen Kosten abweichen, die dem Auftragnehmer für die Erbringung insoweit nicht geänderten Leistung entstehen.

(3) Eine Leistungsänderung bzw. eine Mehr- oder Minderleistung, die nicht unter Absatz (2) fällt, stellt eine wesentliche Leistungsänderung bzw. eine wesentliche Mehr- oder Minderleistung dar. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Erbringung einer wesentlichen Leistungsänderung, Mehr- oder Minderleistung setzt eine Einigung der Vertragsparteien voraus. Im Falle einer wesentlichen Leistungsänderung bzw. einer wesentlichen Mehr- oder Minderleistung hat der Auftragnehmer ein Realisierungsangebot unter Angabe des Leistungszeitraums und der Auswirkungen auf die Vergütung zu unterbreiten. Die angebotene Vergütung richtet sich nach den Kalkulationsgrundlagen der bereits vereinbarten Vergütung gemäß dem Preisblatt (Anlage 3).

(4) Zusätzliche Leistungen werden, wenn der Auftraggeber sie anordnet, entsprechend Position 4 des Preisblattes (Anlage 3) nach Tagessätzen vergütet (Überprüfungsklausel gem. § 132 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Voraussetzung ist, dass die Leistungen zur Erreichung der Vertragsziele erforderlich und die angeordneten Leistungen mit den vertragsgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind. Zudem darf sich der Gesamtcharakter des Auftrags durch die Anordnung nicht verändern. Es geltend die Bestimmungen der Leistungsbeschreibung (Anlage 2).

BKK Dachverband e. V. Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Vertragsnummer: 2026_179 Zimmerstraße 56, 10117 Berlin Registernummer: VR 32209B Seite 5 I 12 Vorstand: Anne-Kathrin Klemm Finanzamt Berlin-Charlottenburg Stand:17.09.2026 Steuernummer: 1127/622/51568

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§ 9 Fristen und Termine; Verzug

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle in diesem Vertrag sowie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2), in seinem Angebotskonzept (Anlage 5) sowie alle von ihm benannten Fristen und Termine sowie die zwischen den Vertragsparteien im Laufe der Leistungserbringung vereinbarten Fristen und Termin – soweit sie nicht im Widerspruch zu den in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) und diesem Vertrag enthaltenen Fristen stehen –, einzuhalten. Stellt der Auftragnehmer während der Leistungserbringung fest, dass die Einhaltung einer Frist oder eines Termins gefährdet ist, wird er den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren. Die Vertragsparteien stimmen sich sodann auf Projektleiterebene über den Umgang mit der drohenden Termin- oder Fristversäumnis ab.

(2) Ist in diesem Vertrag, der Leistungsbeschreibung oder einer zwischen den Vertragsparteien in Ergänzung dieses Vertrages geschlossenen Vereinbarung für die Erbringung einer Leistung ein Termin oder ein Zeitraum ab einem bestimmten Ereignis genannt, so kommt der Auftragnehmer mit der betreffenden Leistung in Verzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung durch den Auftraggeber bedarf, sofern er diese Leistung nicht zu dem vereinbarten Termin oder innerhalb des vereinbarten Zeitraums erbringt. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

§ 10 Abnahme von Leistungen (1) Der Auftraggeber nimmt die Leistungen des Auftragnehmers ab, es sei denn eine Abnahme ist nach der Beschaffenheit der Leistung ausgeschlossen.

(2) Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber für eine Abnahme nach Absatz (1) die Abnahmebereitschaft seiner Leistungen mit (Bereitstellung).

(3) Der Auftraggeber wird die Leistung grundsätzlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen abnehmen. Jede Abnahme erfolgt durch ein Abnahmeprotokoll, das von den Vertragsparteien bestätigt wird. In dem Abnahmeprotokoll werden eventuell noch vorhandene unwesentliche Mängel aufgelistet sowie die Termine für deren Beseitigung durch den Auftragnehmer festgelegt. Sonstige Aussagen während der Leistungserbringung oder sonst in der mündlichen oder schriftlichen Kommunikation zwischen den Vertragsparteien stellen keine Abnahme dar; die Vertragsparteien sind sich einig, dass keine Auslegung dieser Aussagen als Abnahme erfolgen kann.

(4) Die in Absatz (2) enthaltenen Fristen sind Vertragsfristen.

§ 11 Pflegeleistungen1 (1) Die Auftragnehmer hat Pflegeleistungen (Support) nach den Maßgaben dieses Vertrages, der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) und Ziffer 4 der EVB-IT Erstellungs-AGB (Anlage 4) zu erbringen. Für die Pflegeleistungen gelten vorbenannte Unterlagen im Falle von Widersprüchen in absteigender Reihenfolge.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen an seinen Liefergegenständen nach der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB (Anlage 4) zu

1 Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert.

BKK Dachverband e. V. Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Vertragsnummer: 2026_179 Zimmerstraße 56, 10117 Berlin Registernummer: VR 32209B Seite 6 I 12 Vorstand: Anne-Kathrin Klemm Finanzamt Berlin-Charlottenburg Stand:17.09.2026 Steuernummer: 1127/622/51568

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beseitigen. Soweit sich aus Patches*, Updates* oder Upgrades* sowie Releases / Versionen* notwendige Anpassungen an diesen Liefergegenständen auf fachlicher Seite ergeben, sind diese ebenfalls im Rahmen der Störungsbeseitigung durchzuführen.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiter Patches*, Updates* und Upgrades* sowie Releases / Versionen* für die aufgeführte Standardsoftware* unverzüglich zu überlassen, sobald sie am Markt verfügbar sind.

(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Pflege beginnend ab dem Start des Produktivbetriebs (spätestens am 28.02.2027) für die Dauer von 12 Monaten zu erbringen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit für die Erbringung der Pflegeleistungen nach Ablauf der vorstehend beschriebenen Erstlaufzeit durch einseitige, schriftliche Erklärung um ein Jahr zu verlängern. Die entsprechende Erklärung des Auftraggebers muss spätestens zwei Kalendermonate vor dem jeweiligen Vertragsende bei dem Auftragnehmer eingegangen sein.

(5) Die Vergütung richtet sich nach § 4 Absatz 2 dieses Vertrages.

§ 12 Weiterentwicklungsleistungen (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Werkleistungen jeweils nach den Vereinbarungen gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) weiterzuentwickeln, zu optimieren und an die sich ändernden Bedürfnisse des Auftraggebers bzw. an neue Releases*/Versionen anzupassen.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Weiterentwicklungsleistungen beginnend ab dem Produktivbetrieb (spätestens ab 28.02.2027) für die Dauer von 12 Monaten nach Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit für die Erbringung der Pflegeleistungen nach Ablauf der vorstehend beschriebenen Erstlaufzeit durch einseitige, schriftliche Erklärung um ein Jahr zu verlängern. Die entsprechende Erklärung des Auftraggebers muss spätestens zwei Kalendermonate vor dem jeweiligen Vertragsende bei dem Auftragnehmer eingegangen sein. Die Vergütung richtet sich nach § 4 Absatz 3 dieses Vertrages.

§ 13 Hosting

(1) Der Auftraggeber erbringt das Hosting.

(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer, sofern notwendig, alle zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen, die das Hosting betreffen, zur Verfügung.

§ 14 Service Level und Service-, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* (1) Die im Kapitel 19.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) enthaltenen Vorgaben zur Performanz und Verfügbarkeit (Service Level) stellen zugesicherte Eigenschaften der Leistung des Auftragnehmers dar.

(2) Es gelten die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) enthaltenen Service-, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten*. Hält der Auftragnehmer Service-, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* nicht ein, gerät er mit seiner Leistung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Das gilt nicht, wenn er die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat.

BKK Dachverband e. V. Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Vertragsnummer: 2026_179 Zimmerstraße 56, 10117 Berlin Registernummer: VR 32209B Seite 7 I 12 Vorstand: Anne-Kathrin Klemm Finanzamt Berlin-Charlottenburg Stand:17.09.2026 Steuernummer: 1127/622/51568

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§ 15 Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an allen unter diesem Vertrag individuell erstellten Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, unwiderrufliche, entgeltlich oder unentgeltlich übertragbare und unterlizensierbare Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Arbeitsergebnisse sind u.a. Know- how, Methoden, Konzepte, Auswertungen, Planungsunterlagen, Testergebnisse, Testroutinen, Berichte, Spezifikationen und sonstige Materialien, die der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung für den Auftraggeber erstellt, einschließlich zugehöriger Dokumentation, sowie alle daran bestehenden Schutzrechte geistigen Eigentums.

(2) Dieses Recht des Auftraggebers schließt das Recht ein, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu bearbeiten, in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.

(3) Soweit der Auftragnehmer nach diesem Vertrag und seinen Anlagen verpflichtet ist, Standard-Anwendungssoftware bereitzustellen, räumt er dem Auftraggeber an der Standard- Software ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes, unwiderrufliches, unkündbares, übertragbares, örtlich unbeschränktes und in jeder beliebigen Hard- und Softwareumgebung ausübbares Nutzungsrecht ein, wenn Rechte Dritter nicht betroffen sind. Der Auftraggeber kann die Standard-Software in dem Umfang nutzen, wie dies für die Durchführung des Vertrags erforderlich ist, insbesondere sie dauerhaft oder temporär speichern und laden, sie anzeigen und sie ablaufen lassen. Er ist berechtigt, die Standard-Software während der Vertragslaufzeit durch Dritte nutzen zu lassen. Macht der Auftraggeber von seinem Recht zur Übertragung des Nutzungsrechts Gebrauch, hat er ihre vertraglichen Verpflichtungen bezüglich Inhalt und Umfang der Nutzungsrechte dem Dritten aufzuerlegen.

(4) Soweit das Customizing* von Standardsoftware* auftragsgegenständlich ist, bestimmen sich die Nutzungsrechte an dieser Software nach Absatz (7) dieser Regelung (Individualsoftware).

(5) Soweit der Auftragnehmer zur Erbringung seiner Leistungen nach diesem Vertrag und seinen Anlagen Individualsoftware erstellt, räumt er dem Auftraggeber an der Individualsoftware im Zeitpunkt ihrer Entstehung das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, unwiderrufliche, entgeltlich oder unentgeltlich übertragbare und unterlizenzierbare Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein. Insbesondere ist der Auftraggeber ohne Einschränkung berechtigt, die Individualsoftware im Original oder in abgeänderter, übersetzter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu speichern und zu laden, anzuzeigen und ablaufen zu lassen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten (auch mit anderen Programmen zu verbinden, umzugestalten, in andere Programmiersprachen und für andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, in Datenbanken und Datennetzen einzusetzen und durch Dritte für sich betreiben zu lassen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Individualsoftware zu nutzen, soweit dies für seine Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags erforderlich ist. Die vorgenannten Nutzungsrechte beziehen sich auf die gesamte Individualsoftware, insbesondere deren Objekt- und Quellcode in allen Entwicklungs-, Zwischen- und Endstufen und auf die zugehörigen

BKK Dachverband e. V. Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Vertragsnummer: 2026_179 Zimmerstraße 56, 10117 Berlin Registernummer: VR 32209B Seite 8 I 12 Vorstand: Anne-Kathrin Klemm Finanzamt Berlin-Charlottenburg Stand:17.09.2026 Steuernummer: 1127/622/51568

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Dokumentationen sowie auf sonstige, für die Ausübung der Nutzungsrechte notwendige Materialien.

(6) Bezüglich Software oder Softwareteilen, die der Auftragnehmer von Dritten bezieht und die er in die Individualsoftware einfließen lässt, verschafft der Auftragnehmer dem Auftraggeber unbeschadet der vorstehenden Verpflichtungen zumindest diejenigen Rechte, die der Hersteller dem Endkunden standardmäßig einräumt. Für in die Individualsoftware einfließende Open- Source-Komponenten gelten die für die jeweilige Open-Source-Komponente maßgeblichen Lizenzbedingungen.

(7) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber dafür, dass seine Leistungen frei von Rechten Dritter sind und ihre vertragsgemäße Nutzung nicht in Patente, Lizenzen oder sonstige Schutzrechte Dritter eingreift.

§ 16 Unterauftragnehmer

(1) Der Auftragnehmer darf zur Erbringung von Leistungen, die qualitativ oder quantitativ für seine nach diesem Vertrag einschließlich seiner Anlagen geschuldeten Leistungen wesentlich sind, Unterauftragnehmer nur einsetzen oder eingesetzte Unterauftragnehmer nur auswechseln, wenn der Auftraggeber dem zuvor schriftlich zustimmt. Die Einarbeitung des neuen Unterauftragnehmers erfolgt auf Kosten des Auftragnehmers. Für die im Angebot des Auftragnehmers benannten Unterauftragnehmer gilt die Zustimmung des Auftraggebers als erteilt. Die Zustimmung nach Satz 1 ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.

(2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass auch die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer die Anforderungen dieses Vertrags an Vertraulichkeit und Datenschutz einhalten. Der Auftragnehmer wird die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer entsprechend schriftlich verpflichten.

(3) Der Auftragnehmer haftet für die von seinen Unterauftragnehmern erbrachten Leistungen wie für seine eigenen Leistungen. Gleiches gilt für jedwede sonstigen Handlungen seiner Unterauftragnehmer.

§ 17 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei aufgrund dieses Vertrags einschließlich seiner Anlagen mitteilt oder von der anderen erhält, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung zu nutzen. Gegenstände mit vertraulichen Informationen werden so verwahrt und gesichert, dass Kenntnisnahme und Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen sind.

(2) Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Dies gilt insbesondere für die von einer der Vertragsparteien verwendeten Methoden, Verfahren, Dienstgeheimnisse, Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsverbindungen und Preise. Sozialdaten sind entsprechend der geltenden Bestimmungen mit besonderer Sorgfalt zu behandeln.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur solchen Mitarbeiter/-innen oder Unterauftragnehmern Zugang zu vertraulichen Informationen der Auftraggeberin zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags betraut sind und schriftlich

BKK Dachverband e. V. Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Vertragsnummer: 2026_179 Zimmerstraße 56, 10117 Berlin Registernummer: VR 32209B Seite 9 I 12 Vorstand: Anne-Kathrin Klemm Finanzamt Berlin-Charlottenburg Stand:17.09.2026 Steuernummer: 1127/622/51568

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unmittelbar zugunsten der Auftraggeberin zur Vertraulichkeit nach diesen Regeln verpflichtet wurden; diese Verpflichtung muss über die Beendigung der jeweiligen Arbeitsverhältnisse hinaus fortgelten. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Kopien der Verpflichtungserklärungen verlangen.

(4) Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nach Beendigung dieses Vertrags fort.

(5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz einzuhalten. Im Übrigen schließen die Vertragsparteien eine AV-Vereinbarung, die Anlage zu diesem Vertrag ist.

§ 18 Vertragslaufzeit

Der Vertrag beginnt wie mit Zuschlag vom …….und endet spätestens nach Ablauf der optional verlängerten Leistungsbestandteile, soweit der Auftraggeber von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.

§ 19 Kündigung

(1) Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende von jeder der Vertragsparteien gekündigt werden.

(2) Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der anderen Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum vereinbarten Vertragsende nicht zugemutet werden kann. Der Auftraggeber ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn − der Auftragnehmer Daten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung unberechtigt an Dritte weitergibt, − der Auftragnehmer gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt und − der Auftragnehmer eine geschuldete Leistung nach dreimaliger schriftlicher Aufforderung des Auftraggebers nicht umsetzt, − Vertragsfristen, die in diesem Vertrag oder in der Leistungsbeschreibung enthalten sind, ohne schriftliche Angabe von Gründen dreimal nicht eingehalten wurden.

(3) Die außerordentliche Kündigung beendet das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung.

(4) Besteht der Grund zur außerordentlichen Kündigung in der Verletzung einer Pflicht nach diesem Vertrag einschließlich seiner Anlagen, ist die außerordentliche Kündigung schriftlich anzudrohen. Der vertragsbrüchigen Vertragspartei ist Gelegenheit zu geben, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Androhung die den Kündigungsgrund begründenden Missstände zu beheben.

(5) Die Kündigungen nach den Absätzen 1 und 2 bedürfen der Schriftform.

BKK Dachverband e. V. Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Vertragsnummer: 2026_179 Zimmerstraße 56, 10117 Berlin Registernummer: VR 32209B Seite 10 I 12 Vorstand: Anne-Kathrin Klemm Finanzamt Berlin-Charlottenburg Stand:17.09.2026 Steuernummer: 1127/622/51568

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§ 20 Haftung der Vertragsparteien und Mängel

(1) Die Vertragsparteien haften einander uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Auftragnehmer haftet nach Satz 1 auch für von seinen Unterauftragnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden.

(2) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

(3) Die Absätze (1) bis (2) gelten für Aufwendungsersatzansprüche entsprechend.

(4) Etwaige Haftungsbeschränkungen, die der Auftragnehmer im Verhältnis zu seinen Unterauftragnehmern, Lieferanten oder anderen Dritten vereinbart, gelten nicht im Verhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber und dürfen sich in keiner Weise auf die Leistungserbringung des Auftragnehmers auswirken.

(5) Der Auftragnehmer haftet dafür, dass seine Leistungen die zugesicherten Eigenschaften haben.

(6) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelbeseitigung.

(7) Wird eine Leistung, die als Dienstleistung zu qualifizieren ist, nicht vertragsgemäß erbracht, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftragnehmer zu verlangen, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Die sonstigen Rechte des Auftraggebers, insbesondere auf Schadensersatz und Kündigung, bleiben hiervon unberührt.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Elektronische Signatur und digitale Übermittlung genügen dem Schriftformerfordernis.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung, die dem von den Parteien Gewollten nach Sinn und Zweck am nächsten kommt; gleiches gilt im Fall von Lücken dieses Vertrages.

(3) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin.

BKK Dachverband e. V. Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Vertragsnummer: 2026_179 Zimmerstraße 56, 10117 Berlin Registernummer: VR 32209B Seite 11 I 12 Vorstand: Anne-Kathrin Klemm Finanzamt Berlin-Charlottenburg Stand:17.09.2026 Steuernummer: 1127/622/51568

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Berlin, ………………………………..…….. Berlin, ……………..………………………

…………………………………………………. …………………………………………………. BKK Dachverband e.V. Auftragnehmer Vorständin Anne-Kathrin Klemm

Anlagen Anlage 1 - Antworten auf Bieterfragen und zusätzliche Auskünfte zur Leistungsbeschreibung und den Anlagen zur Leistungsbeschreibung Anlage 2 - Leistungsbeschreibung mit Anlagen Anlage 3 - Preisblatt als Bestandteil des Angebots vom …… Anlage 4 - Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erstellung bzw. Anpassung von Software – EVB- IT Erstellungs-AGB Anlage 5 - Angebotskonzept des Auftragnehmers vom ….. Anlage 6 - Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils geltenden Fassung Anlage 7 - Vereinbarung nach Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

BKK Dachverband e. V. Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Vertragsnummer: 2026_179 Zimmerstraße 56, 10117 Berlin Registernummer: VR 32209B Seite 12 I 12 Vorstand: Anne-Kathrin Klemm Finanzamt Berlin-Charlottenburg Stand:17.09.2026 Steuernummer: 1127/622/51568

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