Probenahmen und Deklarationsanalysen von Boden- und Abbruchmaterial

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.08.2024, 09:40 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
19.07.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Tests und Analysen bezüglich Zusammensetzung und Reinheit (71610000)
  • Analysen (71620000)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
434758-2024
Verfahrensnummer
fdd4ffab-14e9-4265-bad7-403d2e768fcb

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, beschafft im Rahmen einer Vereinbarung Probenahmen und Deklarationsanalysen von Bodenproben sowie Abbruchmaterial aus Beton. Untersucht werden unter anderem Bankettmaterial, Sedimente aus Regenrückhalteanlagen, Bodenaushub und Material von Fundamenten und Bauwerken; vorgesehen sind Beprobungen von Haufwerken, direkt vor Ort und aus gefluteten Rückhalteräumen. Die Leistungen betreffen Autobahnabschnitte der A9, A70, A72, A73 und A93 sowie das Autobahnkreuz Nürnberg-Ost an der A9 und A6 in den Regionen Nordbayerns und angrenzenden Gebieten. Die Angebotsfrist endet am 20. August 2024 um 07:40 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung Probenahmen und Deklarationsanalyse von Bodenproben A9/A70/A72/A73/A93 und AK Nbg. Ost A9/A6

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Probenahmen und Deklarationsanalysen von Bodenproben

    Rahmenvereinbarung Probenahmen und Deklarationsanalysen von Bodenproben (z.B. Bankettmaterial aus Seiten- oder Mittelstreifen, Sedimente aus Regenrückhalteanlagen und um Bodenaushub) sowie Abbruchmaterial von Fundamenten und Bauwerken aus Beton. Sowohl Haufwerksbeprobungen als auch Beprobungen "in situ" sind durchzuführen; ebenso wie "in situ" Beprobungen aus gefluteten Rückhalteräumen.

    Frist: 20.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

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LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Probenahmen und Deklarationsanalysen von Bodenproben

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 10.10.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 613397-2024

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