Bieterfragen und Beantwortung
Vergabenummer: 3526800100-Ng
– Vergabestelle –
| Lfd. Nr. | Ziffer der Vergabe-unterlage (z.B. „04“ für „04 Zuschlags-kriterien“) | Seite o. Ziffer | Bieterfrage | Antwort |
| 1 | Ist im Rahmen von AP 2 vorrangig ein Trainer*innen-geführtes 90-minütiges Schulungsmodul für Präsenz-, Hybrid- oder synchrone Webinarschulungen zu entwickeln, oder erwartet die Auftraggeberin (BfN) ein eigenständiges, asynchrones E-Learning-Angebot? Falls beide Varianten grundsätzlich möglich sind: Welche Variante ist als Grundleistung vorgesehen und welche Anforderungen gelten jeweils an Umfang und Abschlussprodukte? | Als Grundleistung soll in AP 2 ein synchrones 90-minütiges Schulungsmodul konzipiert und erprobt werden. Innerhalb dieses Moduls sind jedoch umfangreiche eigenständige Bearbeitungsphasen und praxisorientierte Übungen vorgesehen. Diese dienen der aktivierenden und anwendungsorientierten Gestaltung der synchronen Schulung und stellen kein asynchrones E-Learning-Angebot dar. Der Leistungsumfang umfasst die Konzeption, die zweimalige probeweise Durchführung sowie die auf Grundlage der Erprobung erfolgende Weiterentwicklung und Finalisierung des Moduls. Abschlussprodukt ist das finalisierte 90-minütige Schulungsmodul einschließlich sämtlicher für dessen Durchführung erforderlicher Unterlagen, insbesondere Präsentationsunterlagen, Übungen, Begleitmaterialien und ergänzender Dokumentation. Die Unterlagen sind so aufzubereiten, dass das Modul auch durch andere qualifizierte Personen eigenständig durchgeführt werden kann. Mögliche Kürzungsoptionen sind bereits bei der Konzeption zu berücksichtigen und in den Unterlagen entsprechend abzubilden. | ||
| 2 | die Ausschreibung fällt leider mitten in die Ferienzeit. Außerdem konnten wir durch die Wartungsarbeiten an der Vergabe-Plattform die Ausschreibungsunterlagen erst heute herunterladen. Wir bitten Sie daher um eine Fristverlängerung von 2 Wochen. | Eine Fristverlängerung kann bis zum 28.09.2026, 10 Uhr gewährt werden. | ||
| 3 | Sollen die Handreichungen auch rechtliche Rahmenbedingungen detailliert darlegen (juritische Analyse), oder reicht eine Verweis auf bestehende Regelwerke? | In den Handreichungen müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden, was einer Analyse bedarf. In der Ausarbeitung der Handreichungen selbst genügt ein Verweis auf die entsprechende Stelle. | ||
| 4 | Werden die Stakeholder für die Stakeholder-Austauschformate durch das BfN vorgegeben, oder soll der Auftragnehmer die Teilnehmenden selbst auswählen? | Für das Stakeholder-Austauschformat bzw. die projektbegleitende Arbeitsgruppe (PAG) soll der Auftragnehmer geeignete Stakeholder als Teilnehmende vorschlagen und die Vorschläge eng mit dem BfN abstimmen. Die Vorschläge können durch das BfN ergänzt werden. Die finale Auswahl der Teilnehmenden erfolgt durch das BfN. | ||
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