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Praxisleitfäden und Schulungen zu Biodiversitätskriterien in der öffentlichen Beschaffung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 12:23 (Europe/Berlin)

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Bonn, 28. Juli 2026

Leistungsbeschreibung zur Vergabe des Vorhabens „Biodiversitätskrite-

rien in der Beschaffung - Einführung, Umsetzung u. praxisbezogene Kon-

kretisierung“

BfN-Vergabe-Nr. 3526800100-Ng

Inhaltsverzeichnis

1 Auftraggeberin.............................................................................................................. 1

2 Hintergrund der Leistung .............................................................................................. 2

3 Aufgabenbeschreibung ................................................................................................. 2

3.1 AP 1: Erstellung von Handreichungen inkl. Formulierungshilfen für biodiversitätsbezogener Beschaffungskriterien für praxistaugliche Beispiele (45 %)....... 3

3.2 AP 2: Erstellung von praxisorientierten Schulungsunterlagen basierend auf einem Schulungskonzept (40 %) ............................................................................................... 4

3.3 AP 3: Zwei Imagevideos zur Kommunikation und Schulungszwecken (15 %) ....... 5

3.4 Organisation der Zusammenarbeit...................................................................... 6

3.5 Berichte .............................................................................................................. 7

4 Projektlaufzeit .............................................................................................................. 8

5 Sonstige Anforderungen ............................................................................................... 8

5.1 Anforderung an die Barrierefreiheit von Veröffentlichungen .............................. 8

5.2 Anforderungen zum Schutz der Biodiversität - Sitzungs- / Veranstaltungscatering ........................................................................Fehler! Textmarke nicht definiert.

1 Auftraggeberin

Auftraggeberin (AG) ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Das BfN ist eine Bundesoberbe- hörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Es berät das BMUKN in allen Fragen des nationalen und

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internationalen Naturschutzes und der Landschaftspflege, fördert Naturschutzprojekte, betreut Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und ist zuständige Meeresnaturschutzbehörde für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone, Vollzugsbehörde für das Nagoya-Protokoll sowie Ge- nehmigungsbehörde für die Ein- und Ausfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten.

2 Hintergrund der Leistung

Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zählen zu den zentralen um- weltpolitischen Herausforderungen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. Strategische Rahmenwerke wie das Globale Biodiversitätsrahmenwerk (GBF) der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD), die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 sowie die Nationale Stra- tegie zur biologischen Vielfalt (NBS 2030) betonen die Bedeutung sektorübergreifender Maß- nahmen zur Erreichung biodiversitätspolitischer Ziele. Dabei wird auch der öffentlichen Be- schaffung eine wichtige Rolle als politisches Steuerungsinstrument zugeschrieben, da Bund, Länder und Kommunen durch ihre Nachfrage maßgebliche Marktimpulse setzen können.

Die NBS 2030 sieht vor, Biodiversitätsaspekte stärker in der öffentlichen Beschaffung zu berück- sichtigen. Ziel ist es unter anderem, entsprechende Anforderungen vergabekonform für die Be- schaffung des Bundes zu verankern und so biodiversitätsfördernde Kriterien systematisch in Beschaffungs- und Vergabeprozesse zu integrieren. Besonders relevant sind dabei ausgewähl- ten Fallbeispiele, die durch ihre ökologische Wirkung und ihr Beschaffungsvolumen eine beson- dere Bedeutung für den Schutz der biologischen Vielfalt besitzen, wie der Bereich Catering und Kantinenbewirtschaftung.

Vor diesem Hintergrund soll das vorliegende Vorhaben die Verankerung von Biodiversitätsas- pekten in der öffentlichen Beschaffung des Bundes unterstützen und einen Beitrag zur prakti- schen Umsetzung entsprechender Anforderungen in Beschaffungs- und Vergabeprozessen leis- ten. Ziel ist es, die erarbeiteten Biodiversitätskriterien und Empfehlungen in praxistaugliche, anwenderfreundliche und veröffentlichungsfähige Formate zu überführen und Beschaffungs- verantwortlichen konkrete Orientierung für deren Anwendung zu bieten. Ergänzend sollen ge- eignete Informations- und Austauschformate entwickelt werden, um Beschaffungsstellen des Bundes bei der Umsetzung biodiversitätsrelevanter Anforderungen in der Beschaffungspraxis zu unterstützen. Die erfolgreiche Integration von Biodiversitätsaspekten in die öffentliche Be- schaffung setzt neben fachlichen Grundlagen und praxisnahen Unterstützungsangeboten auch den Aufbau entsprechender Kompetenzen bei den Beschaffungsverantwortlichen voraus. Fort- bildungsangebote können hierzu beitragen, indem sie den Wissenstransfer in die Beschaffungs- praxis stärken und eine langfristige Verankerung von Biodiversitätsaspekten in Vergabe- und Beschaffungsprozessen fördern.

3 Aufgabenbeschreibung

Im Rahmen des Vorhabens sollen die Anwendung und Umsetzung von Biodiversitätsaspekten in der öffentlichen Beschaffung im Bereich Catering- und Kantinenleistungen unterstützt wer- den. Hierzu werden anwenderfreundliche und praxisorientierte Materialien erarbeitet, die

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Beschaffungsverantwortlichen konkrete Orientierung sowie praktikable Hilfestellungen für die Integration biodiversitätsrelevanter Anforderungen in Vergabe- und Beschaffungsprozesse bie- ten. Die Projektergebnisse werden anschließend zielgruppengerecht aufbereitet und im Rah- men von Informations- und Schulungsformaten an Beschaffungsstellen des Bundes vermittelt.

Hierbei ist der Fokus des Vorhabens insbesondere auf der Umsetzung der Maßnahme 16.2.5., dass sich die Bundesregierung bis 2027 dafür einsetzt, dass in die Allgemeinen Verwaltungsvor- schriften für die öffentliche Beschaffung auch Aspekte der Biodiversität Berücksichtigung fin- den. Gleichzeitig gibt es ein Zeitfenster die Thematik stärker in die geplante Allgemeine Verwal- tungsvorschrift (AVV) Umwelt und Klima aufzunehmen.

Das Vorhaben ist in drei Arbeitspakete gegliedert. Die Beschreibung der konkreten Arbeitspa- kete und ihrer Bestandteile finden sich in den Kapiteln 3.1 – 3.3.

Es ist vorgesehen, dass die Erkenntnisse des Vorhabens entsprechend ihrer jeweiligen Verwen- dungsmöglichkeit in geeigneten Formaten veröffentlicht werden. Das zu jedem Arbeitspaket aufgeführte Abschlussprodukt gibt Aufschluss darüber in welchen Arbeitspaketen eine Veröf- fentlichung angestrebt wird. Die beschriebenen APs können dort, wo dies fachlich angemessen ist, auch parallel bearbeitet werden, wobei eine zielgenaue Aufbereitung bzw. Veröffentlichung der bereits bearbeiteten APs durchaus vor dem Ende des Vorhabens möglich und in Teilen sogar gewünscht ist. Alle Arbeitspakete werden in enger Abstimmung mit der AG durchgeführt.

3.1 AP 1: Erstellung von Handreichungen inkl. Formulierungshilfen für biodiversitätsbezo- gener Beschaffungskriterien für praxistaugliche Beispiele (45 %)

Ziel: In diesem Arbeitspaket liegt der Schwerpunkt auf der Erhebung und Analyse des aktuellen Stands von Biodiversitäts- und Nachhaltigkeitskriterien in der öffentlichen Beschaffung anhand zwei ausgewählter Fallbeispiele (Catering- und Kantinenleistungen). Ziel ist die Identifikation und systematische Aufbereitung biodiversitätsrelevanter Kriterien unter Berücksichtigung be- stehender Synergien mit anderen Nachhaltigkeitsbereichen. Aufbauend darauf sollen praxis- nahe Handreichungen, Formulierungshilfen sowie Mindest- und Wertungskriterien für die In- tegration von Biodiversitätsaspekten in öffentlichen Vergabeverfahren entwickelt werden, um deren vergaberechtskonforme Berücksichtigung in Ausschreibungs- und Vergabeprozessen si- cherzustellen.

Umsetzung: Im Rahmen eines Desk Research sind bestehende Leitlinien, Kriterienkataloge, Bewertungsan- sätze sowie Nachhaltigkeits- und Biodiversitätskriterien in relevanten Beschaffungsbereichen systematisch zu recherchieren und auszuwerten. Die Analyse soll nationale Ansätze und Rege- lungen zur öffentlichen Beschaffung berücksichtigen (bspw. KrWG, NKWS, Maßnahmenpro- gramm Nachhaltigkeit). Insbesondere sind Synergien und Überschneidungen mit Kriterien an- derer Nachhaltigkeitsbereiche zu berücksichtigen sowie bereits bestehende Kriterien zu identi- fizieren, die Biodiversitätsaspekte adressieren.

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Auf Grundlage der Analyse sind biodiversitätsbezogene Mindest- und Wertungskriterien sowie praxisorientierte Handreichungen und Formulierungshilfen für die ausgewählten Fallbeispiele (Catering- und Kantinenleistungen) zu erarbeiten. Die Handreichungen sollen öffentliche Be- schaffungsstellen bei der praktischen Umsetzung biodiversitätsfördernder Vergabeanforderun- gen unterstützen und auch verfügbare Nachweismöglichkeiten über Gütezeichen und Stan- dards darstellen und bewerten.

Ergänzend zur Literatur- und Dokumentenanalyse ist in engem Austausch mit der AG ein struk- turierter Austausch mit relevanten Stakeholdern der öffentlichen Beschaffung durchzuführen. Vorgesehen sind bis zu zwei virtuelle Austauschformate mit jeweils ca. 7-10 Teilnehmenden und einer Dauer von etwa einem halben Arbeitstag. Hierzu zählen insbesondere Vertreter*innen von Bundesbehörden und weiteren einschlägigen Institutionen (z. B. Beschaffungsstellen des Bundes, Zollverwaltung, Bundeswehr sowie thematisch relevante Organisationen). Ziel ist es, praktische Erfahrungen bei der Anwendung von Biodiversitätskriterien zu erfassen, Umset- zungshemmnisse zu identifizieren und Optimierungsmöglichkeiten für die entwickelten Hand- reichungen zu ermitteln. Die Ergebnisse sollen in die finale Umsetzung der Handreichungen, Formulierungshilfen sowie Mindest- und Wertungskriterien einfließen.

Abschlussprodukt: Erstellung von zwei Handreichungen inkl. Formulierungshilfen und Nachweismöglichkeiten so- wie Mindest- und Wertungskriterien (max. jeweils 50 Seiten).

Vorgeschlagene Laufzeit: Q4 2026 – Q1 2027

3.2 AP 2: Erstellung von praxisorientierten Schulungsunterlagen basierend auf einem Schu- lungskonzept (40 %)

Ziel: Ziel dieses AP ist die didaktische Aufbereitung der in AP 1 erarbeiteten fachlichen Grundlagen in praxisorientierte Schulungsunterlagen für Bundesbehörden. Hierfür soll insbesondere eine 90-minütige Schulungseinheit zum Thema Biodiversität in der öffentlichen Beschaffung konzi- piert, durchgeführt und dokumentiert werden. Die Unterlagen sollen so gestaltet sein, dass das Modul nach einer Erprobungsphase eigenständig in bestehende Fortbildungsangebote für Bun- desbehörden integriert und durchgeführt werden kann.

Umsetzung: Auf Grundlage der in AP 1 entwickelten 2 Handreichungen inkl. Formulierungshilfen sind pra- xisorientierte Schulungsunterlagen für Bundesbehörden zu erstellen. Dabei ist besonderer Wert auf anwendungsorientierte Formate zu legen, die einen hohen Anteil eigenständiger Be- arbeitung und praktischer Übungen ermöglichen. Vorgesehen ist die Konzeption eines 90-minü- tigen Schulungsmoduls zum Thema Biodiversität in der öffentlichen Beschaffung für die ausge- wählten Fallbeispiele (Catering- und Kantinenleistungen) einschließlich Präsentationsunterla- gen, Übungen, Begleitmaterialien und ergänzender Dokumentation. Die Unterlagen zum

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Schulungsmodul sind dabei so aufzubereiten, dass mögliche Kürzungsoptionen bereits in der Konzeption mitgedacht werden.

Das Schulungsmodul ist durch die Auftragnehmer*innen an zwei Terminen probeweise durch- zuführen und anhand der dabei gewonnenen Erfahrungen weiterzuentwickeln. Die abschlie- ßende Dokumentation und Aufbereitung der Unterlagen muss so erfolgen, dass das Modul dau- erhaft in die Fortbildungsreihen zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung des Bundesinte- griert und eigenständig durchgeführt werden kann.

Abschlussprodukt: Didaktisch aufbereitete, praxisorientierte Schulungsunterlagen für ein 90-Minütiges Schulungs- modul inkl. Dokumentation.

Vorgeschlagene Laufzeit: Q2 2027 – Q3 2027

3.3 AP 3: Zwei Imagevideos zur Kommunikation und Schulungszwecken (15 %)

Ziel: Ziel dieses AP ist die Konzeption und Erstellung von zwei kurzen Image- und Erklärvideos zum Thema Biodiversität in der öffentlichen Beschaffung mit Fokus in Kontext der Fallbeispiele aus AP 1 und 2. Das Video soll die Relevanz von Biodiversität sowie konkrete Ansätze zur Umsetzung in der Beschaffung verständlich und anschaulich vermitteln. Dabei sollen positive Aspekte, Sy- nergien mit bestehenden Nachhaltigkeitszielen sowie ein ansprechender und niedrigschwelli- ger Zugang berücksichtigt werden.

Umsetzung: Es sind ca. zweiminütige animierte Kurzvideos zu konzipieren und zu produzieren, welches die Bedeutung von Biodiversität sowie den Zweck und die praktische Umsetzung biodiversitätsbe- zogener Kriterien in der öffentlichen Beschaffung erläutert. Das Video soll zielgruppengerecht, visuell ansprechend und leicht verständlich aufbereitet sein sowie positive Wirkungen biodiver- sitätsfördernder Beschaffung hervorheben.

Die Gestaltung soll bewusst niedrigschwellig und motivierend erfolgen und kann kreative sowie humorvolle Elemente enthalten, um die Aufmerksamkeit und Akzeptanz der Zielgruppen zu er- höhen. Das Video dient sowohl der Bekanntmachung des Themas Biodiversität in der Beschaf- fung als auch als ergänzender Bestandteil der im Rahmen des Vorhabens in AP 2 entwickelten Schulungsunterlagen.

Abschlussprodukte: 2 Imagevideos (je 2 Minuten) als Ergänzung zu den Schulungsunterlagen.

Vorgeschlagene Laufzeit: Q3-Q4 2027

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3.4 Organisation der Zusammenarbeit

Zur Sicherstellung der Qualität und Akzeptanz der Ergebnisse hält die Auftragnehmerin eine fortlaufende Abstimmung mit dem BfN. Sie verantwortet die organisatorische Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation aller Termine. Die fachliche Entscheidungshoheit sowie alle Freigaben liegen ausschließlich beim BfN.

Grundleistung (Pauschalleistung)

In diesem Rahmen erbringt die Auftragnehmerin folgende Leistungen zum pauschalen Fest- preis:

Jour fixe: Während der Projektlaufzeit führt die Auftragnehmerin monatlich eine Videokonfe- renz (ca. 90 Minuten) mit 1-2 Teilnehmenden des BfN durch. Die Auftragnehmerin verantwortet die Vor- und Nachbereitung: Die Übermittlung der Agenda erfolgt spätestens 3 Arbeitstage vor, das Ergebnisprotokoll (inkl. Entscheidungsliste) spätestens 5 Arbeitstage nach dem Termin.

Projektbegleitende Arbeitsgruppe (PAG): Die Auftragnehmerin richtet eine PAG ein und orga- nisiert zwei Sitzungen (Dauer: ca. 4 Stunden). Der Teilnehmerkreis besteht aus Vertretungen des BfN, der Auftragnehmerin sowie maximal 10 externen Fachpersonen.

• Formate: Auftaktveranstaltung findet als Präsenztermin ca. 4 Wochen nach Vertragsunter- zeichnung am Standort Bonn statt; weitere Sitzungen erfolgen per Videokonferenz.

• Operative Steuerung: Die Auftragnehmerin verantwortet das gesamte Management der Teilnehmenden, die Bereitstellung aller Arbeitsunterlagen (Agenda, Präsentationen, Hand- outs) sowie die Protokollführung. Die Agenda ist 10 Arbeitstage vorab zu versenden; das Ergebnisprotokoll (inkl. Entscheidungsliste) folgt spätestens 15 Arbeitstage nach dem Ter- min.

• Transfer: Die Sitzungsergebnisse sind fortlaufend in die Projektarbeit und die Berichterstat- tung zu integrieren.

Videokonferenz: Bei Videokonferenzen stellt die Auftragnehmerin eine vollumfänglich DSGVO- konforme Videokonferenzplattform bereit. Ein angemessenes Schutzniveau ist nachzuweisen, wobei Serverstandorte innerhalb der EU/des EWR ausdrücklich bevorzugt werden. Dieser Nach- weis gelingt regelmäßig dann nicht, wenn Daten oder Metadaten außerhalb der EU gespeichert werden und/oder der Anbieter des Verfahrens die Daten weitrechend zu eigenen Zwecken ver- wendet. Siehe hierzu Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 25.11.2022: https://www.da- tenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/2022_24_11_festlegung_MS365.pdf

Präsenzveranstaltungen: Da Präsenzveranstaltungen halbtägig konzipiert sind, sind Übernach- tungskosten initial nicht einzukalkulieren. Sollte im Bedarfsfall eine Anreise am Veranstaltungs- tag unzumutbar sein, werden die Kosten nach vorheriger Abstimmung und Freigabe durch das BfN übernommen.

Bei Präsenzveranstaltungen mit externen Fachpersonen (siehe sogleich) stellt die Auftragneh- merin eine angemessene Bewirtung und Verpflegung sicher. Die Kalkulation erfolgt zwingend unter Einhaltung der Höchstgrenzen gemäß dem „Hinweisblatt Bewirtung und Verpflegung“ (Vergabeunterlage 02a).

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Vergütung und Abrechnungsmodus: Die Grundleistung wird als pauschaler Festpreis vergütet. Damit sind sämtliche Aufwände vollständig abgegolten; eine Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand ist ausgeschlossen. Für jeden Präsenztermin ist im Kostenplan ein Festpreis für die gesamte Bewirtung und Verpflegung nachrichtlich anzugeben. Der Vergütungsanspruch ent- steht nach vollständiger Leistungserbringung, eine Abrechnung nach tatsächlichen Stunden oder Personaltagen ist ausgeschlossen.

3.5 Berichte

Die Berichte sind Teil der obenstehenden Arbeitspakete (AP). Sie werden nicht gesondert ver- gütet. Ihre Vorlage ist jedoch Fälligkeitsvoraussetzung für etwaige, im Zahlungsplan vereinbarte Abschlagszahlungen (vgl. Vergabeunterlage 15).

Zwischenberichte

Für Inhalt und Form der Zwischenberichte gelten folgenden Anforderungen: Erstellung von zwei Handreichungen inkl. Formulierungshilfen und Nachweismöglichkeiten sowie Mindest- und Wertungskriterien (max. 50 Seiten).

Zwischenberichte sind zu den folgenden Terminen in elektronischer Form zu erbringen: Mit Ab- schluss AP 1

Schlussbericht

Die Abnahme der Gesamtleistung erfolgt erst nach Vorlage und Billigung des vertraglich ge- schuldeten Schlussberichts. Der Entwurf des Schlussberichts ist von der Auftragnehmerin spä- testens ein Monat vor Ende des Projektes, der abgestimmte Schlussbericht mit Ende des Pro- jektes, in elektronischer Form vorzulegen. Inhalt und Form des Schlussberichts richten sich nach der in § 12 Absatz 3 ABFE-BMU beschriebenen Form (vgl. Vergabeunterlage 07). Es ist ein ca. 20-seitiger, deutschsprachiger elektronischer Forschungsendbericht im BfN-Schrif- ten Format, der den Output des Vorhabens auf geeignete Weise zusammenfasst und eine eng- lischsprachige Kurz-Zusammenfassung enthält. In dem Forschungsendbericht ist zudem ein Ab- gleich mit den im Ablaufplan formulierten Arbeitspaketen und den im Angebot formulierten Zielsetzungen vorzunehmen und evtl. mit der AG abgestimmte Abweichungen dezidiert zu er- läutern.

Die im Projekt erstellten Handreichungen und Schulungsunterlagen sowie ein Imagevideo sind dem AG spätestens zusammen mit dem Schlussbericht zum Ende des Projektes elektronisch zur Verfügung zu stellen.

In allen schriftlichen Ausarbeitungen (inkl. Berichte, Protokolle) ist grundsätzlich auf eine gute wissenschaftliche Praxis, ein hohes Sprachniveau, gute Lesbarkeit, Verständlichkeit, sowie klare und eindeutige Beschreibungen und Bezüge zu achten. Aussagen, Informationen, Erkenntnisse und Daten, die aus der Literatur entnommen sind, müssen mit ihrer Ursprungsquelle angege- ben werden. Unabdingbar sind in diesem Zusammenhang saubere Zitationsformen, auch um Auszüge aus anderen Projekten der Bearbeitenden kenntlich zu machen. Inhalte sind nach Mög- lichkeit auch mit Schaubildern und Tabellen darzustellen, die mit den BfN-Formatvorlagen ein

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optisch stimmiges Bild ergeben. In allen Berichten ist auf den Gebrauch einer gendergerechten Sprache zu achten.

4 Projektlaufzeit

Das Vorhaben beginnt mit Vertragsunterzeichnung und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

5 Sonstige Anforderungen

5.1 Anforderung an die Barrierefreiheit von Veröffentlichungen

• Die für eine digitale Veröffentlichung zu erstellenden Publikationen im PDF-Dateiformat müssen gemäß dem PDF-Standard für barrierefreie PDF-Dokumente (Norm DIN ISO 14289 – PDF/UA) zugänglich sein. Um die Zugänglichkeit der gelieferten PDF-Dokumente nachzu- weisen, sind der Auftraggeberin Prüfberichte vorzulegen, die mit der jeweils aktuellsten Version des PDF Accessibility Checkers (PAC) erzeugt wurden. Gegebenenfalls sind die Da- teien nachzubessern, bis eine endgültige Abnahme durch die Auftraggeberin erfolgt.

• Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihres Angebotes, dass je nach Art und Umfang der In- halte einer Veröffentlichung es sehr aufwändig sein kann, die Barrierefreiheit herzustellen. Neben konzeptionellen Vorüberlegungen sind manuelle Arbeitsschritte notwendig, die sich teilweise durch kostenpflichtige Programme vereinfachen lassen. Besteht seitens des Auf- tragnehmers keine oder nur wenig Erfahrung, sind für die technische Umsetzung des End- produktes neben ausreichend Bearbeitungszeit auch Aufwand zu kalkulieren. Alternativ ist ein entsprechend erfahrener Dienstleister mit der Aufgabe zu betrauen.

• Weitere Informationen zur Erfüllung der Anforderungen ergeben sich aus dem Leitfaden zur Erstellung und Abgabe barrierefreier PDF-Dateien des BMU und dem „Handbuch zur Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente“ mit detaillierten Hinweisen und Informationen. Diese stehen unter https://www.bmu.de/WS1300 zur Verfügung.

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