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Öffentliche Ausschreibung Verfahren - AOK SAN 2026 – 0039 Präventionsprojekt „Kleine Auszeit Kita“ Bewerberhinweise
Bewerberhinweise
Vergabeverfahren AOK SAN 2026-0039: Gegenstand der zu schließenden Vereinbarung auf der Grundlage von § 20a SGB V ist die Durchführung von Maßnahmen, die das gesunde Auf- und Heranwachsen von Kindern fördern und Sachsen-Anhalt-weit für Kinder in Kitas im Alter von 4-6 Jahren angeboten werden.
Bedingungen für das Vergabeverfahren
I. Gegenstand der Ausschreibung
1.1. Mit der ausgeschriebenen Vereinbarung soll das Projekt „Kleine Auszeit Kita“ das gesunde Auf- und Heranwachsen von Kindern fördern und landesweit in Kindertagesstätten (Kitas) im Bereich Kindergarten angeboten werden. Ziel ist dabei die Integration von Maßnahmen der Gesundheitsförderung im Bereich der Entspannung und Stressregulation in Kindertagesein- richtungen.
1.2. Der zu vergebende Auftrag wird insgesamt vergeben. Geplant sind 200 Einsätze pro Jahr in den Jahren 2027 bis 2028. Die Durchführung ist ausschließlich auf die Kitas des Bundeslan- des Sachsen-Anhalt beschränkt.
1.3. Wenn im Folgenden von Bietern die Rede ist, sind Bietergemeinschaften ebenfalls gemeint, es sei denn, Unterschiede zwischen Bietern und Bietergemeinschaften werden ausdrücklich angesprochen.
1.4. Soweit im Rahmen der Vergabeunterlagen personenbezogene Bezeichnungen im Mas- kulinum erfolgen, wird diese Form der besseren Lesbarkeit halber verallgemeinernd und wer- tungsfrei verwendet und bezieht sich auf beide Geschlechter (Generisches Maskulinum). Dar- über hinaus wird der vereinfachten Lesbarkeit halber bei Erklärungen des Bieters davon aus- gegangen, dass in der Form einer Personenmehrheit („Wir bieten…“) auch Einzelunternehmer erfasst werden.
II. Rahmenbedingungen der Ausschreibung
- Auftraggeberin/Ansprechpartner
Die AOK Sachsen-Anhalt führt das Vergabeverfahren durch.
Anschrift: AOK Sachsen-Anhalt 0.7.5 FB Justiziariat/ Vergabestelle Lüneburger Str. 4 39106 Magdeburg
Ansprechpartnerin bei der AOK Sachsen-Anhalt während des Vergabeverfahrens ist:
Frau Katja Wartenberg Tel.: 0391 2878-45327 Fax.: 0391 2878-845327 E-Mail: katja.wartenberg@san.aok.de 1 von 11
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Auskünfte und Antworten anderer Stellen sowie Auskünfte und Antworten, die außerhalb des dafür vorgesehen Verfahrens (III.2.2) gegeben werden, sind nicht verbindlich.
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Vertraulichkeit, Datenschutz
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Grundsätzlich gilt, dass Bieterinnen und Bieter keine besonderen Kategorien personenbezoge- ner Daten nach Art. 9 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Verfügung stellen sollen, da die vorliegenden Zwecke nicht erforderlich sind. Zur gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation der Verfahren nach § 6 Abs. 2 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bzw. § 8 Abs. 4 der Vergabeverordnung (VgV) werden jedoch auch diese Angebote streng unter Ver- schluss für drei Jahre ab Erteilung des Zuschlags aufbewahrt und dann mit einer Umsetzungsfrist von einem Monat gelöscht bzw. vernichtet.
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Grundsätzlich gilt ferner, dass Bieterinnen und Bieter dafür Sorge zu tragen und sicher zu stel- len haben, dass die von ihnen in Angeboten übermittelten personenbezogenen Daten für die Zwe- cke der Durchführung des Vergabeverfahrens, der Verfahrensdokumentation sowie der eventuel- len Auftragsausführung und daraus resultierender Aufbewahrungspflichten vom Auftraggeber voll- umfänglich genutzt werden können. Zur Bestätigung ist die ausgefüllte und unterschriebene „Er- klärung zum Datenschutz im Vergabeverfahren“ (Anlage 4 – Eigenerklärung Gesamt, TEIL 6) mit dem Angebot einzureichen.
Zulässige Kategorien personenbezogener Daten (Namen, Adressdaten, Lebensläufe etc.), die der Auftraggeberin im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt werden, werden zu fol- genden Zwecken mit den nachfolgend dargestellten weiteren Eigenschaften verarbeitet:
a) Erster Zweck ist die Durchführung des Vergabeverfahrens inklusive dessen gesetzlich vorge- schriebener Dokumentation. Dies betrifft im Wesentlichen die Kommunikation im Verfahren, die Eignungsprüfung sowie die Angebotswertung. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung für diesen Zweck ist die Erforderlichkeit zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage der be- troffenen Person nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Kategorien der Datenerhebung richten sich hierbei nach den Bedingungen dieser Vergabeunterlagen und eventuell von Bieterinnen und Bie- tern freiwillig zusätzlich übermittelten personenbezogenen Daten. Diesem Zweck innewohnend ist durch die Vorschriften aus § 6 Abs. 2 UVgO bzw. § 8 Abs. 4 VgV die rechtliche Verpflichtung der Auftraggeberin Dokumentation des Verfahrens. Die zu diesen Zwecken erhobenen und verarbeite- ten Daten werden für drei Jahre ab Erteilung des Zuschlags aufbewahrt und dann mit einer Um- setzungsfrist von einem Monat gelöscht bzw. vernichtet.
b) Zweiter Zweck ist optional die Speicherung des Angebots für maximal 10 Jahre, um den Bietern bei möglichen künftigen Verhandlungsvergabeverfahren oder Direktvergaben als einen von min- destens drei geeigneten möglichen Bietern zur Angebotsabgabe in passenden Verfahren aufzufor- dern. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist die Einwilligung der betroffenen Person nach § 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Kategorien der Datenverarbeitung für diesen Zweck entsprechen denen des ersten Zwecks. Die Zustimmung kann über „Erklärung zum Datenschutz im Vergabeverfah- ren“ (Anlage 4 – Eigenerklärung Gesamt, TEIL 6) erteilt und jederzeit widerrufen werden.
c) Dritter Zweck im Falle eines erfolgreichen Angebots ist die Begleitung der Auftragsausführung durch die Auftraggeberin. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung für diesen Zweck ist die Erfor- derlichkeit zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist nach Art. 6
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Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Kategorien der Datenerhebung richten sich hierbei nach den Bedingun- gen dieser Vergabeunterlagen und eventuell von Bieterinnen und Bietern freiwillig zusätzlich übermittelten personenbezogenen Daten. Die Löschung von für diesen Zweck erhobenen perso- nenbezogenen Daten erfolgt mit einem Monat Umsetzungsfrist nach Ablauf der Vertragslaufzeit des mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrags.
- Alle von der Datenverarbeitung für o. g. Zwecke Betroffene genießen ein Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten (vgl. Art 15 DSGVO) sowie auf deren Berich- tigung (vgl. Art 16 DSGVO) oder deren Löschung (vgl. Art 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (vgl. Art 18 DSGVO) oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (vgl. Art 13 Abs. 2 lit. c DSGVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (vgl. Art 20 DSGVO). Um diese Rechte geltend zu machen, wenden Sie sich bitte an:
AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße 4, 39106 Magdeburg, Telefon-Nr. 0800/226 57 26, Datenschutz@san.aok.de, www.san.aok.de
Haben Sie Fragen oder sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Da- ten nicht rechtmäßig erfolgt, haben Sie die Möglichkeit, sich an den Datenschutzbeauftragten der Auftraggeberin zu wenden. Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
AOK Sachsen-Anhalt Beauftragter für den Datenschutz 39084 Magdeburg Telefon-Nr. 0800/ 226 57 26 oder unter Datenschutz@san.aok.de
Sie haben weiter das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für die Auftraggeberin zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Postfach 19 47 39009 Magdeburg
III. Verfahren
- Verfahrensart
Die Ausschreibung erfolgt als öffentliche Ausschreibung (§ 9 Abs. 1 UVgO).
- Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Anfragen
2.1. Die interessierten Unternehmer werden aufgefordert, die Vergabeunterlagen anhand des fol- genden Inhaltsverzeichnisses unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf etwaige
Unklarheiten zu überprüfen. Bestehen nach Auffassung eines Unternehmens Widersprüche oder Unklarheiten in den Unterlagen, sind derartige Hinweise sowie alle sonstigen Fragen der Vergabe-
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stelle ausschließlich über den Kommunikationsbereich der E-Vergabelösung unverzüglich mitzutei- len. Hierzu ist die kostenlose Registrierung des Unternehmens auf www.dtvp.de erforderlich. Auf die Frist zur Übermittlung von Fragen zum Verfahren gemäß Ziffer 4. wird ausdrücklich hinge- wiesen.
Inhaltsverzeichnis:
- Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
- Bewerberhinweise
- Vereinbarung zur Umsetzung des Projektes „Kleine Auszeit Kita“
- Anlage 1 Leistungsbeschreibung
- Anlage 2 Vorgaben für den Leistungserbringer
- Anlage 3 Preisblatt
- Anlage 4 Eigenerklärung Gesamt
- Formular Erklärung Nachunternehmer sowie die Verpflichtungserklärung
- Formular Erklärung der Mitglieder bei Bietergemeinschaft
- Formular Referenzliste
2.2. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die Vergabestelle der AOK Sachsen- Anhalt zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Rechtzeitig gestellte Fragen wer- den bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Identität des Fragestellers wird dabei nicht offenbart. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen so umzuformulieren, dass die Identität des Fragenstellers nicht erkennbar wird. Die Unternehmer werden jedoch gebeten, bei der Formulierung der Fragen von vornherein zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Ant- worten allen interessierten Unternehmern zur Verfügung gestellt werden. Telefonische Anfragen werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht beantwortet. Unternehmen, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben (vgl. auch Ziffer 5), werden automatisch über neue Nachrichten der Vergabestelle informiert (z.B. Bewerber- fragen/Antworten/Nachinformationen). Es wird daher empfohlen, sich zu registrieren. Unterneh- men, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen.
Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/ Antwort listen erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herun- terladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. Auf die Regelungen des § 13 Abs. 4 UVgO wird hingewiesen.
- Hinweise zum Abschluss des Vertrags
Der Vertrag und alle weiteren Angebotsbestandteile müssen der Textform gemäß § 126b BGB entsprechen. Dafür sind der Vertrag und alle Anlagen vollständig auszufüllen, ggf. auszudrucken und -soweit vorgesehen- mit Unterschrift bzw. Signatur zu versehen und anschließend ggf. einge- scannt über www.dtvp.de zu übersenden. Auf Ziffer 5 wird verwiesen.
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- Angebotsfrist/Termine
Die Angebote müssen elektronisch bis zum 16.10.2026 um 10:00 Uhr (Angebotsfrist) über das E-Vergabeportal „DTVP“ bei der Vergabestelle der AOK Sachsen-Anhalt eingehen.
Angebote, die nach Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Eingang ist durch Umstände verursacht worden, die nicht vom Bieter zu vertreten sind.
Weiterhin sind nachfolgend aufgeführte Termine zu beachten:
| Ende der Frist zur Übermittlung von Fragen zum Verfahren | 08.10.2026, 12:00 Uhr |
|---|---|
| Ende der Auskunftserteilung | 09.10.2026 |
| Ende der Angebotsfrist | 16.10.2026, 10:00 Uhr |
| Zuschlag und Information nach § 46 Abs. 1 UVgO bis spätes- tens | 30.10.2026 |
| Ende der Bindefrist | 31.12.2026 |
| Ausführungsbeginn | 01.01.2027 |
- Form und Bestandteile der Angebote
5.1. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
5.2. Für das Angebot sind die von der Auftraggeberin übersandten Vordrucke zu verwenden. Auf anderem Wege als elektronisch über das E-Vergabeportal „DTVP“ übermittelte Angebote, insbe- sondere solche per Telefax, E-Mail oder Fernschreiben, sind nicht zulässig und werden ausge- schlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich ist eine Rücknahme oder Änderung eines Ange- bots per Telefax, E-Mail oder Fernschreiben.
Elektronische Angebotsabgabe
5.3 Für die Abgabe der elektronischen Angebote müssen sich die Bieter auf www.dtvp.de registrie- ren. Dies ist kostenfrei möglich. Bitte beachten Sie, dass an die bei der Registrierung des Unter- nehmens hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens erfolgt. Sollten Sie Hilfe in Bezug auf die E-Vergabe-Lösung „DTVP“ benötigen, steht Ihnen der Support der cosinex GmbH unter der Rufnummer 0234/29879611 zur Verfügung.
5.4 Für die Angebotsabgabe werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge benötigt: Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, ggf. Drucker & Scanner.
5.5 Die Abgabe elektronischer Angebote erfolgt über die Installationen des Vergabemarkt-platzes mit dem so genannten Bietertool. Um dieses ausführen zu können, benötigen interessierte Unter- nehmen das Programm: „Java SE Runtime Environment“. Auf https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Informationen besteht die Möglich- keit, kostenlos das erforderliche Java-Programm zu downloaden. Auch erhalten interessierte Un- ternehmen unter dem genannten Link weitere Informationen zu weiteren Themen.
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5.6 Das Angebot ist in Textform abzugeben. Alle Angebotsbestandteile müssen der Textform ge- mäß § 126b BGB entsprechen. Alle Anlagen sind vollständig auszufüllen, auszudrucken und - soweit vorgesehen- mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen und anschließend einge- scannt über www.dtvp.de mit weiteren Angebotsunterlagen einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Vergabeunterlagen, welche den interessierten Unternehmen als Word- und/oder Excel-Dokumente zur Verfügung gestellt werden, lediglich als Ausfüllhilfe dienen. Interessierte Unternehmen, die beabsichtigen ein Angebot abzugeben, haben ihrerseits alle Angebotsbestandteile so einzu- reichen, dass sie nachträglich nicht veränderbar sind. Damit sind Angebotsbestandteile, welche z.B. als Word- oder Excel-Dateien zur Verfügung gestellt werden, in diesem Format nicht Bestand- teil des Angebotes, sondern dienen als Arbeitserleichterung beim Umgang mit den Angeboten. Diese Dateien sind zusätzlich als PDF-Dokument einzureichen, um Bestandteil des Angebotes zu sein.
5.7 Dateinamen sowie Unterordner sollten sich am Original orientieren, dürfen keine Umlaute oder Sonderzeichen enthalten.
5.8 Der Bieter kann sein elektronisches Angebot nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist und im Rahmen der E-Vergabe Lösung zurückziehen oder austauschen. Eine Rücknahme oder Änderung eines Angebotes per Telefax, E-Mail oder in Schriftform per Post ist nicht möglich.
5.9 Gibt der Bieter zwei oder mehrere Hauptangebote zu unterschiedlichen Zeiten ab, so wird das zuletzt eingereichte Angebot gewertet.
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- Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen
Das Angebot muss vollständig und gemäß den Vorgaben unterzeichnet sein sowie alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung und den Vergabeun- terlagen enthalten. Dem Angebot müssen folgende Unterlagen/Erklärungen /Nachweise beigefügt sein:
a. Unterzeichnete Vereinbarung
b. Ausgefülltes und unterzeichnetes Preisblatt (Anlage 3)
c. Vordruck „Erklärung Nachunternehmer“ zzgl. etwaiger Anlagen: Nur dann einzureichen, wenn Nachunternehmereinsatz geplant sowie dann die „Verpflichtungserklärung des Nach- unternehmers“ zur Zugriffs- und Leistungsfähigkeit
d. Vordruck „Erklärung Bietergemeinschaft“: Nur dann einzureichen, wenn Angebot von Bie- tergemeinschaft abgegeben wird.
e. Vordruck „Eigenerklärung Gesamt“ und wenn bereits vorhanden Kopie/Scan der Police der Berufshaftpflichtversicherung sowie gültige Nachweise der Zertifizierung für Präventi- onsleistungen laut Leitfaden Prävention in der Fassung vom 17.12.2025 der eingesetzten jeweiligen Trainer
f. Angaben zur Unternehmensform – Rechtspersönlichkeit mit entsprechendem Nachweis: aktueller Handelsregisterauszug, wenn im Handelsregister eingetragen (Erstelldatum nicht vor dem 01.06.2026) Bei Nichtvorhandensein ist ein gleichwertiger Nachweis einzureichen aus dem die Bezeichnung, die Rechtsform der Gesellschaft, das Gründungsdatum des Unterneh- mens, das Tätigkeitsspektrum sowie die Anschrift des Firmenhauptsitzes und eventueller wei- terer Betriebsstätten hervorgehen.
g. Vordruck „Eigenerklärung Eignung“ und wenn bereits vorhanden Kopie/Scan der Police der Berufshaftpflichtversicherung sowie gültige Nachweise der Zertifizierung für Prä- ventionsleistungen laut Leitfaden Prävention in der Fassung vom 27.03.2023 der einge- setzten jeweiligen Trainer
h. Vordruck „Referenzliste“
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- Allgemeine Hinweise
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes und ggf. zur Erfüllung des Auf- trages verwendet werden. Jede Nutzung für andere Zwecke ist untersagt. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Auftraggeberin zu- lässig. Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen in eigener Zuständigkeit zu vernichten.
Der Auftraggeber kann dann Bewerber oder Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder feh- lerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Beschei- nigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständi- gen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträch- tigen (§ 41 Abs. 2-3 UVgO).
- Unzulässigkeit von Änderungen
Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Beifügung, Darstellung oder der Hinweis auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen wird als Abänderung der Vergabeunterlagen gewertet und führt zum Ausschluss des jeweiligen Ange- botes, es sei denn, dass der Bieter gesondert erklärt, sie nicht zum Gegenstand seines Angebots zu machen.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass beigefügte Unterlagen/Prospekte o. ä. keine dem Ange- bot widersprechenden Angaben enthalten dürfen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen und Streichungen müssen zweifelsfrei sein.
- Preisangaben
Alle Preisangaben sind brutto, in Euro, Bruchteile in vollen Cent mit zwei Stellen nach dem Kom- ma, inklusive Umsatzsteuer anzugeben. Alle sonstigen Kosten sind in die Angebotspreise einzu- kalkulieren.
- Vergütung für die Bearbeitung der Angebote
Für die Erstellung des Angebotes werden keine Vergütung und keine Kostenerstattung gewährt.
- Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
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- Bietergemeinschaften
12.1 Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss alle Voraussetzungen erfüllen und alle erforderlichen Unter- lagen einreichen.
12.2. Bieter, die sich nicht nur als Einzelbieter mit einem eigenen Angebot, sondern zugleich auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft um den vorliegenden Auftrag bewerben wollen, müssen be- reits mit Angebotsabgabe Folgendes nachvollziehbar darlegen und nachweisen. Erstens: Dass sie beide Angebote in Unkenntnis der wesentlichen Inhalte und der Kalkulationsgrundlagen des je- weils anderen Angebotes erstellt haben, sie die Angebote also völlig unabhängig voneinander for- muliert haben. Zweitens: Dass die wesentlichen Inhalte und die Kalkulationsgrundlagen ihres als Einzelbieter abgegebenen eigenen Angebotes nicht den übrigen Mitgliedern der Bietergemein- schaft bekannt waren.
Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen – sowohl das eigene Angebot des Bieters als auch das Angebot der Bietergemeinschaft, deren Mitglied der Bieter ist.
- Nachunternehmer
a) Die Einschaltung von Nachunternehmen ist zulässig. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern unmittelbar ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Um- fang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und die vorgesehenen Nachunternehmer benennen. Die Beschreibung der Teilleistungen einzelner Nachunternehmer ist in dem Formblatt „Nachunternehmerverzeichnis“ entsprechend aufzuführen. Als Nachunternehmer ist nur zu benennen, wer unmittelbar mit der Erbringung von Leistungen für die Auftraggeberin beauftragt wird. Nachunternehmer, die der Bieter zur Ausübung seines Geschäftsbetriebs übli- cherweise und unabhängig von seiner Leistung für die Auftraggeberin benötigt, sind nicht geson- dert aufzuführen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen oder sol- chen Teilleistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (§ 4 Nr. 4 VOL/B). Unwesentliche Teilleistungen sind die Übertragung von Post- und Versandleistungen.
b) Soweit der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Leistungsfähigkeit auf Nachunternehmer ver- weist, sind die Nachunternehmer grundsätzlich bereits in der Nachunternehmererklärung zu be- nennen. Außerdem muss der Bieter in diesem Fall mit dem Angebot belegen, dass er auf die er- forderlichen Mittel der Nachunternehmer im Zeitpunkt der Auftragserfüllung tatsächlich zugreifen kann. Das gilt auch in Bezug auf solche Unternehmen, die mit dem Bieter/den Mitgliedern der Bie- tergemeinschaft in einem Konzern verbunden sind. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmög- lichkeit kann durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (§ 34 Abs. 1 UVgO) erfolgen, in welcher sich dieser unwiderruflich verpflichtet, dem Bieter die erforderlichen
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Mittel zur Verfügung zu stellen, falls der Bieter Vertragspartner der Auftraggeberin wird. Hierfür ist das beiliegende Formular zu verwenden.
Will der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Leistungsfähigkeit auf Nachunternehmer verweisen, kann er diese jedoch entgegen dem im vorstehenden Absatz formulierten Grundsatz zum Zeit- punkt des Ablaufs der Angebotsfrist noch nicht benennen und/oder kann er den Nachweis der tat- sächlichen Zugriffsmöglichkeit auf den/die Nachunternehmer zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor- legen, genügt es ausnahmsweise, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot die Absicht angibt, zum Nachweis seiner/ihrer eigenen Leistungsfähigkeit auf Nachunternehmer ver- weisen zu wollen. Eine Benennung des/der Nachunternehmer/s sowie der Nachweis der tatsächli- chen Zugriffsmöglichkeit auf ihn/sie müssen in diesem Fall jedoch rechtzeitig vor Zuschlagsertei- lung erfolgen. Die Auftraggeberin wird hierzu den/die für die Zuschlagserteilung in Betracht kom- menden Bieter/ Bietergemeinschaft, wenn er/sie im Angebot lediglich die Absicht angegeben hat, zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Nachunternehmer verweisen zu wollen, rechtzeitig vor Zuschlagserteilung zur Benennung des/der Nachunternehmer sowie zum Nachweis der tatsächli- chen Zugriffsmöglichkeit auffordern und ihm/ihr hierfür eine Frist setzen. Wird/werden der/die Nachunternehmer dann von dem betreffenden Bieter nicht oder nicht fristgemäß benannt und/oder der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit nicht erbracht, wird der betreffende Bieter aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Sollte ein Bieter die Geeignetheit für den ausgeschriebenen Auftrag allerdings nur dadurch erlan- gen, dass er einen Nachunternehmer einbezieht, so hat er bereits bei Angebotsabgabe den Nach- unternehmer zwingend zu benennen, seine Verfügung über dessen Ressourcen sowie dessen Eignung nachzuweisen.
- Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Bezug auf die Vergabe sind unzulässig und führen zum Angebotsausschluss. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.
- Öffnung der Angebote
Die Öffnung der Angebote findet nach Ablauf der Angebotsfrist unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine Teilnahme der Bieter bei der Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
- Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote und Aufhebung
16.1. Eine Information der Bieter bei Nichtberücksichtigung ihrer Angebote erfolgt nach Maßgabe von § 46 Abs. 1 UVgO.
16.2. Eine etwaige Aufhebung des Vergabeverfahrens (ganz oder teilweise) wird den Bietern mit- geteilt.
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- Zuschlagskriterien und Wertung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das alleinige Zuschlagskriterium ist der Preis. Das Angebot mit dem niedrigsten „Wertungspreis“ erhält den Zuschlag.
Der Wertungspreis ergibt sich aus der Addition der Angebotspreise für die Position I. Paket 1 (An- gebotspreis für eine Veranstaltung) und der Position II. Paket 2 (Angebotspreis für zwei an einem Tag in der gleichen Kita durchgeführten Veranstaltungen) sowie Position III. Paket 3 (Angebots- preis für drei an einem Tag in der gleichen Kita durchgeführten Veranstaltungen).
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