Ergänzende Vergabebedingungen BbgVergG.pdf

Postdienstleistungen und hybrider Postversand für die Stadt Königs Wusterhausen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 17:41 (Europe/Berlin)

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Dienststelle

Stadt Königs Wusterhausen Dezernat I / Amt Verwaltungsmanagement Sachgebiet Vergabe- und Vertragsmanagement Schlossstraße 3 15711 Königs Wusterhausen

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots unter Geltung des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG)

Vergabenummer: 2026-051-OV Maßnahme: Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen / hybrider Postversand (4 Lose) Leistung: Dienstleistung

Ergänzende Vergabebedingung

Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Verga- begesetz

Dem Angebot hat der Bieter die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz unterzeichnet beizufügen, sonst ist das Angebot unvollstän- dig.

Bei der Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmen oder der Beauftragung eines Verleihers von Arbeitskräften hat der Auftragnehmer die Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz zum Vertragsgegenstand zu machen und die Vereinbarungen bis zum tatsächlich ausführenden Un- ternehmen seinem Angebot beizufügen oder bei späterem Einverständnis mit der Weitervergabe nachzureichen. Dem Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften ist dieselbe Verpflichtung aufzuerlegen. In den Bezeichnungen zur Kennzeichnung der Beteiligten rückt der in einer Kette von Weitervergaben dem öffentlichen Auftraggeber nähere Nachunternehmer in die Position des im Vor- druck so bezeichneten eigenen Auftraggebers ein.

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