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| Maßnahme: Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Post- dienstleistungen / hybrider Postversand (4 Lose) | Vergabe-Nr.: 2026-051-OV |
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| Leistung: Dienstleistung |
Leistung:
Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Ver-
leiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verlei-
her zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen
Vergabegesetz
- Vergütung der Arbeitsleistung der Beschäftigten
Den bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten wird für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrags mindestens das nach § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes geltende Bruttoentgelt ge- rechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschläge.
Das gilt nicht, wenn für die zu beschaffenden Leistungen bereits durch das Mindestlohngesetz, aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder durch andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes ein Mindestentgelt definiert ist, wel- ches das Mindestarbeitsentgelt gemäß § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes erreicht oder übersteigt.
- Lieferleistung:
Bei einer Lieferleistung gilt dies für die mit der Anlieferung zusammenhängenden Leistungen, insbesondere Transport, Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung. Mit dem Vertrag über die Lieferung be- reits beauftragte spätere Dienstleistungen, wie Serviceleistungen am Liefergegenstand unterfallen eben- falls dieser Vereinbarung.
Das derzeit gültige Mindestentgelt nach § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes beträgt 13,00 Euro brutto
Der nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ab dem 01. Januar 2026 gültige Bundes-Mindestlohn beträgt 13,90 Euro brutto
- Längerfristige Verträge:
Bei längerfristigen Verträgen ist eine ggf. vereinbarte Lohngleitklausel auch auf den Fall der Erhöhung des Mindestarbeitsentgelts auf Grundlage des § 6 Absatz 2 Brandenburgisches Vergabegesetz unter den für die Lohngleitung sonst geltenden Voraussetzungen und der tatsächlichen Erhöhung des Arbeitsentgelts für die Beschäftigten anwendbar.
Solange der Bundes-Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz höher ist, als das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz, finden die nachstehenden, aus der Mindestentgeltverpflichtung des Brandenburgischen Vergabegesetzes resultierenden Regelungen keine Anwendung. Sie finden dann wie- der Anwendung, sobald das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz den Bundes- Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz übersteigt.
- Entgeltnachweise und Stichprobenkontrollen Soweit meine/unsere Leistungen betroffen sind, werde ich meinen/unseren Vertragspartner bei der Erfül- lung der Vorlagepflicht von anonymisierten (§ 3 Brandenburgisches Datenschutzgesetz) oder pseudonymi- sierten (Artikel 4 Nummer 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung) Lohn- und Gehaltsabrechnungen in Ver- bindung mit einer Rechnung über die Leistung unterstützen. Der Zusammengehörigkeit der Belege zur selben Person muss erkennbar sein. Ich/Wir (Nachunternehmer/Verleiher) verpflichte(n) mich/uns gegenüber _ _ (Auftrag- nehmer) mit Wirkung zu Gunsten der Stadt Königs Wusterhausen (öffentlicher Auftraggeber), dem eige- nen Auftraggeber und dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu geben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns einge- setzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Überprüfung der vorgeleg- ten Abrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Die Unterlagen können pseudonymisiert sein, wenn deren Zusammengehörigkeit erkennbar ist. Zu Kontrollen darf der eigene Auftraggeber und der öffentliche Auf- traggeber oder eine von diesem beauftragte Person meine/unsere betrieblichen Grundstücke und Räume betreten und Beschäftigte meines/unseres Unternehmens über den Einsatz beim Auftraggeber und die
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Arbeitsentgelthöhe und -zahlung befragen.
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Entgeltzahlung an Beschäftigte Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter aller – auch der im Ausland ansässigen - Beschäftigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege bereitzuhalten und auf Wunsch des Auftraggebers oder des öffentlichen Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers oder öffentli- chen Auftraggebers vorzulegen, werktags außer samstags zwischen 8 Uhr und 17 Uhr, freitags bis 14 Uhr den Zugang zu meinen/unseren Geschäftsräumen und die Einsichtnahme in die Unterlagen über die Be- schäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege zu gestatten und diese oder im Beisein einer auftrag- geberseitigen Person gefertigte Kopien auf Verlangen gegen Quittung zu überlassen. Die Nachweise kön- nen pseudonymisiert sein, wenn die Zusammengehörigkeit erkennbar ist.
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Weitere Nachunternehmer und Verleiher Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, weitere Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt und gleich lautende Erklärungen evt. weiterer von ihm oder seinen Nachunternehmern eingesetzten Nachunternehmern vor- legt. Dasselbe gilt sinngemäß für Verleiher von Arbeitskräften.
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Verstöße, Auftragssperren und Vertragsstrafen Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Ver- stöße gegen das Mindestlohngesetz an die zuständige Zollbehörde meldet. Es ist auch bekannt, dass der Auftraggeber bei Verstößen gegen die in diesem Angebotsteil enthaltene vertragliche Pflichten über einen Ausschluss vom Wettbewerb bis zu drei Jahren entscheiden und diesen zu einer zentralen Sperrliste mel- den kann, aus der brandenburgische Auftraggeber Auskunft über die Eintragung erhalten. Es besteht die Möglichkeit durch eine „Selbstreinigung“ eine Kürzung der Sperrdauer oder eine Aufhebung der Sperre zu erreichen. Änderungen an den Eintragungen sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen, der die Eintragung bewirkt hat.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflich- tungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer von meinem / unseren Unterneh- men bei der Leistungserbringung Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Kontrol- len an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25 000 Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 250 000 Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall. Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 dieser Vereinbarung erwirbt die Stadt Königs Wusterhau- sen (öffentlicher Auftraggeber) unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns zu fordern.
- Verstöße von weiteren Nachunternehmern und Verleihern
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftra- gen, dass der Nachunternehmer oder Verleiher sich gemäß demselben Vereinbarungstext mir/uns gegen- über mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer in sei- nem Unternehmen Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auf- traggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25 000 Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 250 000 Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall. Entsprechende Erklärungen lege ich auch von weiteren Nachunternehmern oder Verleihern vor.
- Kündigungsrecht Ich/wir räume/n dem eigenen Auftraggeber ein Kündigungsrecht für den Fall der Verletzung meiner/unserer in diesem Angebotsteil begründeten Verpflichtungen ein.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftraggeber des (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunterneh- Nachunternehmers/Verleihers) mer/Verleiher)
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