227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien LOS 1 bis 4 (Stand 18.08.2026).pdf

Postdienstleistungen und hybrider Postversand für die Stadt Königs Wusterhausen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 17:41 (Europe/Berlin)

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227 (Gewichtung der Zuschlagskriterien)

Vergabenummer2026-051-OV
Maßnahme Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen / hybrider Postversand (4 Lose)
Leistung Dienstleistung

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Gewichtung der Zuschlagskriterien (LOS 1 bis LOS 3)

ZuschlagskriterienGewichtungGrundlage PunktebewertungPunkte max. je KriteriumVerhältnis Punkte/ Gewichtung
1Preis30 %10 Punkte entfallen auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Die Punktebewertung für darüberliegende Wertungssummen erfolgt im Verhältnis zur niedrigsten Wertungssumme.10300
2Zustellzeiten30 %10 Punkte entfallen auf das Angebot mit der niedrigsten durchschnittlichen Zustellzeit. Die Punktebewertung für darüberliegende durchschnittliche Zustellzeiten erfolgt im Verhältnis zur niedrigsten durchschnittlichen Zustellzeit.10300
3Reaktionszeiten20 %10 Punkte entfallen auf das Angebot mit der niedrigsten durchschnittlichen Reaktionszeit. Die Punktebewertung für darüberliegende durchschnittliche Reaktionszeiten erfolgt im Verhältnis zur niedrigsten durchschnittlichen Reaktionszeit.10200
4Reklamationszeiten10 %10 Punkte entfallen auf das Angebot mit der niedrigsten Reklamationszeit. Die Punktebewertung für darüberliegende Reklamationszeiten erfolgt im Verhältnis zur niedrigsten Reklamationszeit.10100
5Einsatz sauberer Fahrzeuge nach dem SaubFahrzeugBesc hG10 %10 Punkte entfallen auf das Angebot mit dem höchsten Bewertungswert. Angebote mit niedrigeren Bewertungswerten erhalten Punkte im Verhältnis zum höchsten Bewertungswert.10100
Summe100 %1.000

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Hinweise zu:

  1. Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis: Für die Angebotswertung wird die im jeweiligen Preisblatt (unter Ziffer 7 Leistungsverzeichnis und Bieterangaben / 7.2 Preis) ausgewiesene Gesamtsumme mit Umsatzsteuer als Wertungssumme zugrunde gelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Die Punktebewertung für darüberliegende Wertungssummen erfolgt im Verhältnis zur niedrigsten Wertungssumme. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen berechnet.

  2. Grundlagen der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Zustellzeiten: Die vom Bieter angegebenen gewichteten Zustellzeiten werden zur Ermittlung einer durchschnittlichen Zustellzeit herangezogen. Die Angaben zu E+1, E+2 und E+3 müssen zusammen 100 % ergeben. Zur Bewertung wird der jeweilige angegebene prozentuale Anteil mit der jeweiligen Zustellzeit in Arbeitstagen multipliziert.

Beispiel: E+1 zu 70 % E+2 zu 25 % E+3 zu 5 %

Beispiel-Berechnung: 70 % × 1 + 25 % × 2 + 5 % × 3 = 1,35 Arbeitstage (durchschnittliche Zustellzeit) Die durchschnittliche Zustellzeit beträgt in diesem Beispiel 1,35 Arbeitstage.

Das Angebot mit der niedrigsten durchschnittlichen Zustellzeit erhält 10 Punkte. Die Punktebewertung für darüberliegende durchschnittliche Zustellzeiten erfolgt im Verhältnis zur niedrigsten Zustellzeit. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen berechnet.

  1. Grundlagen der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Reaktionszeiten: Die vom Bieter prozentual angegebenen Reaktionszeiten werden je abgefragtem Fall zur Ermittlung einer gewichteten durchschnittlichen Reaktionszeit herangezogen. Die Angaben zu E+1, E+2 und E+3 sind nicht kumulativ zu verstehen und müssen je Fall zusammen 100 % ergeben. Zur Bewertung wird je Fall der jeweilige angegebene prozentuale Anteil mit der jeweiligen Reaktionszeit in Arbeitstagen multipliziert.

Beispiel für Fall 1: E+1 zu 20 % E+2 zu 70 % E+3 zu 10 %

Beispiel-Berechnung: 20 % × 1 + 70 % × 2 + 10 % × 3 = 1,90 Arbeitstage (durchschnittliche Reaktionszeit) Die gewichtete Reaktionszeit für Fall 1 beträgt damit 1,90 Arbeitstage. Die Berechnung erfolgt entsprechend auch für Fall 2.

Aus den gewichteten Reaktionszeiten von Fall 1 und Fall 2 wird anschließend ein Durchschnittswert gebildet. Dieser Durchschnittswert bildet den Bewertungswert für das Zuschlagskriterium „Reaktionszeiten“. Das Angebot mit der niedrigsten durchschnittlichen Reaktionszeit erhält 10 Punkte. Die Punktebewertung für darüberliegende durchschnittliche Reaktionszeiten erfolgt im Verhältnis zur niedrigsten Reaktionszeit. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen berechnet.

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  1. Grundlagen der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Reklamationszeiten: Bewertet wird die vom Bieter angegebene durchschnittliche Reklamationszeit in Arbeitsstunden. Das Angebot mit der niedrigsten angegebenen Reklamationszeit erhält 10 Punkte. Die Punktebewertung für darüberliegende Reklamationszeiten erfolgt im Verhältnis zur niedrigsten Reklamationszeit. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen berechnet.

  2. Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Einsatz sauberer Fahrzeuge nach dem SaubFahrzeugBeschG: Bewertet wird der Anteil der für die Erbringung der ausgeschriebenen Postdienstleistungen vorgesehenen Fahrzeuge, die als saubere Fahrzeuge im Sinne des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – SaubFahrzeugBeschG) einzustufen sind.

Die Bewertung erfolgt nach folgender Berechnungsmethode:

Bewertungswert = Anzahl der sauberen Fahrzeuge aller Fahrzeugklassen / Gesamtzahl der eingesetzten Fahrzeuge aller Fahrzeugklassen x 100

Unter den Angeboten, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, erhält das Angebot mit dem höchsten Bewertungswert 10 Punkte. Die Punktebewertung der übrigen Angebote erfolgt im Verhältnis zu diesem höchsten Bewertungswert. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Beispiel:

Ein Bieter setzt für die Leistungserbringung folgende Fahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 ein:

  • 10 N1, davon 5 sauber,
  • 4 N2, davon 2 sauber,
  • 1 N3, davon 1 sauber

Dann wäre der Bewertungswert: 8 saubere Fahrzeuge / 15 eingesetzte Fahrzeuge × 100 = 53,33 % Der Bewertungswert für dieses Angebot beträgt damit 53,33.

Ermittlung der Gesamtpunktzahl für jedes Angebot:

Für jedes Zuschlagskriterium werden zunächst Wertungspunkte zwischen 0 und 10 ermittelt. Die ermittelten Wertungspunkte werden anschließend mit der Gewichtung des jeweiligen Zuschlagskriteriums multipliziert.

Beispiel: Erhält ein Angebot beim Zuschlagskriterium „Preis“ 10 Wertungspunkte und ist dieses Kriterium mit 30 % gewichtet, ergibt sich hierfür eine gewichtete Punktzahl von 300 Punkten.

Die gewichteten Punktzahlen aller Zuschlagskriterien werden addiert. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 1.000 Punkte. Die Gesamtpunktzahl entscheidet über die Rangfolge der Angebote (je Los). Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (je Los). Erreichen mehrere Bieter dieselbe Gesamtpunktzahl, erhält das Angebot mit dem niedrigeren Angebotspreis den Zuschlag.

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Gewichtung der Zuschlagskriterien (LOS 4)

ZuschlagskriterienGewichtungGrundlage PunktebewertungPunkte max. je KriteriumVerhältnis Punkte/ Gewichtung
1Qualität Funktionsumfang der Software sowie Servicequalität50 %30 Punkte erhält das Angebot, welches vollkommen dem Leistungsumfang entspricht. Abzüge erhält ein Angebot, welches nicht dem Leistungsumfang entspricht.301.500
2Preis50 %30 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme Die Punktebewertung für darüberliegende Wertungssummen erfolgt im Verhältnis zur niedrigsten Wertungssumme.301.500
Summe100 %3.000

Hinweise zu:

  1. Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Qualität: Für die Angebotswertung können in diesem Kriterium maximal 30 Punkte erreicht werden, welche sich aus der Addition der unten benannten Bewertungskriterien ergeben. Folgende Kriterien werden gemäß Punkt 6 Leistungsverzeichnis und Bieterangaben / 6.1 Anforderungen und Anbindung als Bewertungskriterium bewertet:

Nr. 2 Es gibt die Möglichkeit, ggf. mehrere Anhänge, je nach Bedarf, erfüllt = 2 Punkte von einem lokalen Datenträger an das zu versendende nicht erfüllt = 0 Punkte Schriftstück anzuhängen. Nr. 4 Es gibt die Möglichkeit, mehrere erfüllt = 2 Punkte Schriftstücke zu einem zu versendenden Schriftstück nicht erfüllt = 0 Punkte zusammenzufügen

Nr. 5 Es gibt die Möglichkeit, Briefe anderer Benutzer zu prüfen und erfüllt = 3 Punkte freizugeben nicht erfüllt = 0 Punkte

Nr. 10 Auswahl von Briefpapier erfüllt = 2 Punkte nicht erfüllt = 0 Punkte

Nr. 12 Papierlogistik (z.B. Anhänge beginnen auf neuem Blatt) erfüllt = 2 Punkte nicht erfüllt = 0 Punkte

Nr. 13 Zufügung von im Rahmen des Offsetdrucks erstellten und erfüllt = 2 Punkte bereitgehaltenen Beilagen nicht erfüllt = 0 Punkte

Nr. 16 Mögliche Gruppenpostfächer in der Anwendung für die erfüllt = 2 Punkte Unterteilung in getrennte Bereiche nicht erfüllt = 0 Punkte

Nr. 17 Anbindung und Single Sign On über das Active Directory des erfüllt = 3 Punkte AG ist möglich (ggf. per LDAP) oder die Microsoft Azure nicht erfüllt = 0 Punkte Anbindung ist möglich. Nr. 18 Postausgangsbuch mit Vorhaltezeit erfüllt = 2 Punkte nicht erfüllt = 0 Punkte

Nr. 20 Versandarten: erfüllt = 2 Punkte PZU / PZA nicht erfüllt = 0 Punkte

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Postkarte erfüllt = 2 Punkte nicht erfüllt = 0 Punkte

Nr. 23 Möglichkeiten der Barrierefreiheit der Softwareanwendung erfüllt = 2 Punkte nicht erfüllt = 0 Punkte

Nr. 32 Schnittstellen zu: erfüllt = 2 Punkte DMS Winyard und nicht erfüllt = 0 Punkte HKR Pro Doppik Anbindung von Webservices erfüllt = 2 Punkte nicht erfüllt = 0 Punkte

  1. Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis:

Für die Angebotswertung wird die im Preisblatt (Ziffer 6. Leistungsverzeichnis und Bieterangaben / 6.2 Preis) ausgewiesene Gesamtsumme inkl. Umsatzsteuer als Wertungssumme zugrunde gelegt. 30 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Die Punktebewertung für darüberliegende Wertungssummen erfolgt im Verhältnis zur niedrigsten Wertungssumme. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen berechnet.

Ermittlung der Gesamtpunktzahl für jedes Angebot:

Für jedes Zuschlagskriterium werden zunächst Wertungspunkte zwischen 0 und 30 ermittelt. Die ermittelten Wertungspunkte werden anschließend mit der Gewichtung des jeweiligen Zuschlagskriteriums multipliziert.

Die gewichteten Punktzahlen aller Zuschlagskriterien werden addiert. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 3.000 Punkte. Die Gesamtpunktzahl entscheidet über die Rangfolge der Angebote. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Erreichen mehrere Bieter dieselbe Gesamtpunktzahl, erhält das Angebot mit dem niedrigeren Angebotspreis den Zuschlag.

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