NEU_LOS 4 - Leistungsbeschreibung Hybrider Postversand (Stand 09.09.2026).pdf

Postdienstleistungen und hybrider Postversand für die Stadt Königs Wusterhausen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 17:41 (Europe/Berlin)

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Maßnahme: Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen / hybrider Postversand (4 Lose) Leistung: Dienstleistung Vergabenummer: 2026-051-OV - LOS 4 – Hybrider Postversand

Leistungsverzeichnis über die Erbringung von

Postdienstleistungen

LOS 4 – Hybrider Postversand

  1. Leistungsumfang

Die Stadt Königs Wusterhausen (Auftraggeber – AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Leistungen im Bereich des hybriden Postversands.

Der AG hat die Absicht, eine Vielzahl an Briefen künftig über einen hybriden Postausgang zu versenden. Damit sollen diejenigen Dokumente, die digital ausgefertigt und ohne Originalunterschrift versandt werden können, über eine Schnittstelle an einen Auftragnehmer (AN) übergeben und zur postalischen Übersendung aufbereitet werden. Dies umfasst insbesondere Druck, Falzung, Kuvertierung, Freimachung, Sortierung sowie die Zuführung der Sendungen zur postalischen Beförderung und Zustellung.

Bei dem zu etablierenden Verfahren muss es sich um eine virtuelle, softwarebasierte Lösung handeln, welche keine zusätzliche Hardware erfordert. Diese softwarebasierte Lösung muss den derzeit ca. 180 Mitarbeiter:innen des AG zur Verfügung gestellt werden. Ein schrittweiser Ausbau der Nutzung muss möglich sein. Die Leistung umfasst den werktäglichen (Montag – Freitag) Druck, die Kuvertierung, logistische Abfertigung von Briefen, Bescheiden etc. sowie die in diesem Zusammenhang stehenden klassischen Postdienstleistungen wie Frankieren und Versand.

Die vom AG ausgefertigten digitalen Sendungsdokumente, sowohl aus den derzeit genutzten Fachverfahren als auch aus anderen Textverarbeitungsprogrammen (z.B. Standard-Office- Anwendungen), werden mittels vom AN bereitzustellender IT-Schnittstelle beim AN gedruckt, kuvertiert, frankiert und der postalischen Beförderung und Zustellung zugeführt.

Bei einem weitergehenden Ausbau und einer stärkeren Nutzung des hybriden Postversands wird von einem möglichen Kalkulations- und Wertungsvolumen von ca. 60.000 zu versendenden Poststücken pro Jahr über den Druckservice ausgegangen. Die tatsächlichen Mengen können hiervon abweichen. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesichert. Für den AN besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Umsatzvolumen. Die Rechnungen müssen die tatsächlich abgerechneten Leistungen nachvollziehbar ausweisen. Hierzu sind insbesondere die monatlichen Mengen nach Sendungsarten sowie das jährliche Volumen darzustellen.

Bei den Fachanwendungen handelt es sich um Programme, mit denen die Sachgebiete unter anderem Schreiben, Bescheide oder ähnliches elektronisch erstellen können. Die innerhalb der Anwendungen sowie in Standard-Office-Anwendungen entstandenen Schriftstücke sollen über einen Zentraldruck, den der AG auslösen kann, physisch erstellt werden. Die Schnittstelle soll in Form eines virtuellen Druckertreibers realisiert werden. Ergänzend kann die Lösung eine browserbasierte Nutzung ermöglichen, soweit dies technisch angeboten wird und mit der IT-Infrastruktur des AG vereinbar ist.

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Der Zentraldruck erfolgt durch ein vom AN einzurichtendes Tool, über welches sichergestellt werden kann, dass der jeweilige Anwender den Zentraldruck nicht nur auslösen, sondern durch Verwendung dieses Tools bis zum Druckzeitpunkt des Schreibens auch wieder stornieren kann. Ein Zugriff auf die Druckaufträge muss ständig möglich sein, der Verarbeitungsstatus für alle beauftragten Briefe muss ebenfalls abrufbar sein („Dokumentenprotokoll“).

Bevor erstellte Dokumente in den Druck übergeben werden, muss der Anwender die Möglichkeit haben, aus der Software heraus einen Freigabeworkflow anzustoßen und somit notwendige Freigaberegelungen abbilden zu können.

Beim Drucken wird aus einem digitalen Dokument eine physische Version erzeugt, die den Inhalt der digitalen Version unverändert wiedergibt. Die übermittelten Sendungen werden auf Papier mit folgenden Eigenschaften gedruckt:

˗ DIN A4-Format, 80 g/m², Farbe weiß, Opazität mdst. 92

Das verwendete Papier ist mit dem Umweltzeichen Blauer Engel zertifiziert.

Der AN muss sämtliche bis 13:00 Uhr an einem Werktag vom AG übermittelten und freigegebenen Dokumente am selben Tag produzieren und an die Zustellung übergeben (Druckzeitpunkt).

Zudem muss es eine Erfassungssoftware geben, die ein Zählen der versandten Postsendungen (entsprechend den in den Erklärungen zu den Zuschlagskriterien genannten Preisgruppen und nach Leitregionen aufgegliedert) ermöglicht. Die Implementierung dieser Software kann entweder direkt beim AG oder bei dem AN erfolgen. Es muss sichergestellt sein, dass sowohl turnusmäßige (monatliche) ordentliche Erfassungsstände als auch außerordentliche Erfassungsstände abgerufen werden können. Alternativ dazu hat der AN dem AG turnusmäßig (monatlich) und/oder auf Verlangen entsprechend Rechenschaft abzulegen.

Mit Angebotsabgabe ist ein Konzept einzureichen, wie die einzelnen Anforderungen des Leistungsverzeichnisses durch den Bieter umgesetzt werden. Es ist eine fertige und einsatzfähige Lösung anzubieten. Ein reines Programmier- oder Entwicklungskonzept ist nicht ausreichend. Die angebotene Lösung muss dem geforderten Funktionsumfang des Leistungsverzeichnisses entsprechen. Ferner soll dieses Konzept in diesem Zusammenhang auch Ausführungen zur Implementierung, Support, Schulung, Datenschutz, Betrieb, Backup und Notfall mit der Angebotsabgabe enthalten.

  1. Beförderung und Zustellung der Sendungen / Einsatz Dritter

Die vom AN erzeugten Sendungen sind der postalischen Beförderung und Zustellung zuzuführen. Der AN bleibt gegenüber dem AG für die ordnungsgemäße und vollständige Leistungserbringung verantwortlich.

Der AN kann zur Beförderung und Zustellung der Sendungen allgemein zugängliche Postdienstleistungen und das allgemein zugängliche Postnetz eines hierfür berechtigten Postdienstleisters, insbesondere eines Universaldienstanbieters, in Anspruch nehmen. Die bloße Nutzung solcher Postdienstleistungen zu den allgemein geltenden bzw. regulären Bedingungen des jeweiligen Postdienstleisters begründet für sich allein kein Nachunternehmerverhältnis.

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Beauftragt der AN dagegen einen Dritten aufgrund einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung mit der eigenständigen Erbringung eines Teils der nach dieser Ausschreibung geschuldeten Leistungen, insbesondere mit der Durchführung von Beförderungs- oder Zustellleistungen, liegt ein Nachunternehmereinsatz vor, soweit die Voraussetzungen des Vergaberechts erfüllt sind. Für solche Nachunternehmer gelten die in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Anforderungen, Angaben, Erklärungen und Nachweise.

Der für die Beförderung und Zustellung eingesetzte Postdienstleister muss nach den jeweils geltenden postrechtlichen Vorschriften zur Erbringung der betreffenden Postdienstleistungen berechtigt sein. Der AN hat dem AG den für die Beförderung und Zustellung eingesetzten Postdienstleister auf Verlangen mitzuteilen und, soweit dies für die konkrete Leistung erforderlich ist, dessen entsprechende Berechtigung nachzuweisen.

Soweit der eingesetzte Dritte personenbezogene Daten im Auftrag des AN oder des AG verarbeitet, sind die Anforderungen des Datenschutzrechts, insbesondere die Regelungen zur Auftragsverarbeitung, einzuhalten.

  1. Vertragsdauer

Die Rahmenvereinbarung über den hybriden Postversand wird für einen Zeitraum von einem Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr abgeschlossen.

• Vertragsbeginn: 01.01.2027 • Vertragsende: 31.12.2027

Bei Ausübung aller Verlängerungsoptionen endet der maximale Vertragszeitraum spätestens am 31.12.2030.

Die Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr erfolgt, sofern der AG der Vertragsverlängerung nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums schriftlich widerspricht.

  1. Außerordentliche Kündigung

Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

• eine Vertragspartei erheblich oder wiederholt gegen die Vereinbarungen dieses Vertrages verstößt und der Verstoß trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung oder Fristsetzung nicht abgestellt wird, soweit eine Abmahnung oder Fristsetzung nicht entbehrlich ist, • die vereinbarte Leistung dauerhaft oder wiederholt nicht ordnungsgemäß erbracht wird, insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Störungen der Softwarelösung, der Druckverarbeitung, der Kuvertierung oder der Übergabe an den Zustelldienst, • erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben, Vorgaben zur Informationssicherheit oder gegen die abzuschließende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vorliegen, • falsche Angaben des AN zum Zuschlag im Vergabeverfahren oder zum Abschluss dieses Vertrages geführt haben,

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• über das Vermögen des AN das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, • die postrechtliche Berechtigung des AN oder des eingesetzten Zustelldienstes zur Erbringung der betreffenden Postdienstleistungen entfällt, insbesondere durch Rücknahme, Widerruf oder Löschung der Eintragung im Anbieterverzeichnis nach § 4 PostG.

Der AN ist dem AG zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem AG durch eine vom AN zu vertretende außerordentliche Kündigung entsteht.

  1. Preisanpassung

Die angebotenen Preise gelten für die Dauer von 12 Monaten ab Vertragsbeginn als Festpreise.

Eine Anpassung der Vergütung ist während der weiteren Vertragslaufzeit nur aufgrund folgender Änderungen zulässig:

• Porto- und Teilleistungsentgelte: Ändern sich für die vertragsgegenständliche Leistung maßgebliche und vom Auftragnehmer tatsächlich zu zahlende Porto- oder Teilleistungsentgelte, insbesondere der Deutschen Post AG als Universaldienstleister, kann der hiervon betroffene Preisbestandteil entsprechend angepasst werden. Voraussetzung ist, dass die Änderung auf einer allgemein geltenden Entgeltänderung beruht. Änderungen, die auf individuellen vertraglichen Vereinbarungen oder Konditionen zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen Postdienstleister beruhen, insbesondere Änderungen oder der Wegfall von Rabatten, Mengenstaffeln oder sonstigen Vergünstigungen, bleiben unberücksichtigt. Entgeltminderungen sind entsprechend zu berücksichtigen. • Gesetzlicher Mindestlohn: Eine Anpassung ist möglich, soweit sich eine Änderung des gesetzlichen Mindestlohns nachweislich auf die für die Leistungserbringung anfallenden Personalkosten auswirkt. • Umsatzsteuer: Änderungen des gesetzlich geltenden Umsatzsteuersatzes werden ab ihrem Inkrafttreten entsprechend berücksichtigt.

Der Auftragnehmer hat die Voraussetzungen und die Berechnung einer Preisanpassung nachvollziehbar nachzuweisen. Die Anpassung darf ausschließlich die tatsächlich von der jeweiligen Änderung betroffenen Kostenbestandteile umfassen. Allgemeine Kostensteigerungen oder sonstige unternehmerische Risiken begründen keine Preisanpassung.

  1. Bewertung der Leistung

Die Auswahl erfolgt anhand des Preises sowie der im Leistungsverzeichnis formulierten fachlichen, technischen, organisatorischen und servicebezogenen Anforderungen. Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Anforderungen werden nach den folgenden Arten von Kriterien unterschieden:

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• „A“ = Ausschlusskriterium Die Nichterfüllung einer als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderung führt zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung und dem weiteren Verfahren.

• „B“ = Bewertungskriterium Die Nichterfüllung eines Bewertungskriteriums führt nicht zum Ausschluss des Angebotes. Das Kriterium wird mit der jeweils angegebenen Punktzahl bewertet.

Die verbleibenden Angebote werden anhand des angebotenen Preises sowie der Bewertungskriterien nach Maßgabe der Bewertungsmatrix (siehe hierzu FB 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien) bewertet. Die Gewichtung erfolgt mit 50 % Preis und 50 % Qualität. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe der festgelegten Zuschlagskriterien.

  1. Leistungsverzeichnis und Bieterangaben

7.1 Anforderungen und Anbindung (vom Bieter zwingend auszufüllen)

Die Anforderungen sowie Vorgaben an die Anbindungen werden nachfolgend aufgezählt und sind vom Bieter zwingend auszufüllen.

Nr.AnforderungKommentarePunkteKriterium
fachliche Anforderungen
1Der Briefdruck und Versand muss im Rahmen eines virtuellen Drucks aus Standard-Anwendungen (alle Office Formate und PDF) sowie Fachanwendungen heraus möglich sein.ja o nein oA
2Es gibt die Möglichkeit, ggf. mehrere Anhänge, je nach Bedarf, von einem lokalen Datenträger an das zu versendende Schriftstück anzuhängen.ja o nein o2 Punkte o 0 Punkte oB
3Es gibt die Möglichkeit eines Massenversands von Schriftstücken anhand einer Serienbriefvorlage.ja o nein oA
4Es gibt die Möglichkeit, mehrere Schriftstücke zu einem zu versendenden Schriftstück zusammenzufügen.ja o nein o2 Punkte o 0 Punkte oB

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5Es gibt die Möglichkeit, Briefe anderer Benutzer zu prüfen und freizugeben.ja o nein o3 Punkte o 0 Punkte oB
6Der Treiber/die Software kann sowohl lokal installiert als auch über CITRIX-TerminalServer bereitgestellt werden. Eine ergänzende browserbasierte Nutzung ist zulässig, sofern sie Bestandteil der angebotenen Lösung ist.ja o nein oA
7Der Treiber/die Software muss durch den AN binnen 14 Tagen an aktuelle Erfordernisse der Betriebssystemumgebung angepasst werden, z.B. nach Windows-Updates.ja o nein oA
8Drucktyp (einseitig und beidseitig)ja o nein oA
9Farbtyp (farbig und schwarz- weiß)ja o nein oA
10Auswahl von Briefpapierja o nein o2 Punkte o 0 Punkte oB
11Tagesaktueller Versand von Dokumenten, die bis 13:00 Uhr vom AG übermittelt und freigegeben werden, unabhängig von der Tagesmengeja o nein oA
12Papierlogistik (z.B. Anhänge beginnen auf neuem Blatt)ja o nein o2 Punkte o 0 Punkte oB
13Zufügung von im Rahmen des Offsetdrucks erstellten und bereitgehaltenen Beilagenja o nein o2 Punkte o 0 Punkte oB
14Vereinzelung in einer Datei oder einem Druckvorgang eingelieferter Briefeja o nein oA
15Konfigurierbare Definition von Freigabe-Regelungen von Briefen (4-Augen-Prinzip)ja o nein oA
16Mögliche Gruppenpostfächer in der Anwendung für die Unterteilung in getrennte Bereicheja o nein o2 Punkte o 0 Punkte oB
17Anbindung und Single Sign On über das Active Directory des AG ist möglich (ggf. per LDAP) oderja o nein o3 Punkte o 0 Punkte oB

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die Microsoft Azure Anbindung ist möglich.
18Postausgangsbuch mit Vorhaltezeitja o nein o2 Punkte o 0 Punkte oB
19Zu druckende Formate: DIN A4ja o nein oA
20Versandarten
- Standardversandja o nein oA
- Kompaktbriefja o nein oA
- Großbriefja o nein oA
- Maxibriefja o nein oA
- PZU / PZAja o nein o2 Punkte o 0 Punkte oB
- Postkarteja o nein o2 Punkte o 0 Punkte oB
21Bereitstellung einer Kopie des zu versendenden Dokuments nach Auswahl
- zum lokalen Ausdruckja o nein okeine Wertung
- digital in lokale Ablage PDF/A-Format)ja o nein oA
22Sammelbriefe – mehrere Schriftstücke für einen Adressaten zusammenführen und gemeinsam versendenja o nein oA
23Möglichkeiten der Barrierefreiheit der Softwareanwendungja o nein o2 Punkte o 0 Punkte oB
24Druck auf Papier
- mdst. 80 g/m2ja o nein oA
- weiß, Opazität mdst. 92ja o nein oA
- mit dem Umweltzeichen Blauer Engel zertifiziertes Papierja o nein oA
Serviceanforderungen
25Ersteinrichtung der Software und Konfiguration der Schnittstellen, inklusive betriebsbereiter Übergabeja o nein oA

betriebsbereiter Übergabe

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26Software-as-a-Service („SaaS“) mit Betrieb in deutschem, EU- DSGVO-konformem und nach ISO/IEC 27001 oder gleichwertig zertifiziertem Rechenzentrum, optional mit BSI- oder C5- Nachweisja o nein oA
27Verschlüsselte Datenübertragung mindestens nach TLS 1.3 oder mit gleichwertigem Sicherheitsniveau; optional über VPNja o nein oA
28Der AN stellt ein Ticketsystem für Supportanfragen bereit, alternativ gibt es eine Hotline zur Beantwortung der AG- Anforderungen/Fehler etc.ja o nein oA
29Sobald Upgrades oder Updates geplant sind, hat der AN diese spätestens 3 Werktage vorher anzukündigen, gewissenhaft vorzubereiten und außerhalb der Servicezeiten der Verwaltung auszuführen. Alle Veränderungen an der Systemumgebung sind nachvollziehbar zu protokollieren.ja o nein oA
30Für Störungen wird eine jährliche Verfügbarkeit des Dienstes von mindestens 98 % gewährleistet.ja o nein oA
31Retourenmanagement Bei einem verzogenen Empfänger wird ermittelt, ob eine Nachsendeadresse hinterlegt worden ist, diese wird auf dem Briefumschlag mitgeteilt.ja o nein oA
Schnittstellen
32Schnittstellen zu
DMS Winyard und HKR Pro Doppikja o nein o2 Punkte o 0 Punkte oB
Anbindung von Webservicesja o nein o2 Punkte o 0 Punkte oB
Hosting, Datensicherung und Monitoring

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33Das Hosting, die Datensicherung und das Monitoring der Anwendung sind durch den Softwareanbieter zu leisten.ja o nein oA
Support
34Direkt-Support beim AN für die zuständigen Mitarbeiter:innen der Stadtverwaltung Königs Wusterhausenja o nein oA
Sämtliche Kosten sind mit den angebotenen Preisen abgegolten, soweit sie nicht ausdrücklich im Preisblatt gesondert ausgewiesen sind. Es fallen keine weiteren Kosten, insbesondere für Wartung oder laufenden Support, an.ja o nein o
Wir benötigen deutschsprachigen Support per Telefon und E-Mail mit einer Bearbeitungsdauer von 20 Stunden innerhalb folgender Servicezeiten der Verwaltung: Mo – Do 8 – 17 Uhr Fr 8 – 12 Uhrja o nein o
Datenschutz
35Alle auftragsbedingten Tätigkeiten müssen innerhalb des Geltungsbereichs der EU durchgeführt werden.ja o nein o
Die EU-DSGVO ist einzuhalten.ja o nein o
Ein Sicherheitskonzept mit vorhandenen technischen und organisatorischen Schutzvorgaben ist beim AG einzureichen. Hierzu zählen besondere Vorgaben zu physischen Zutrittskontrollen, wie auch Verschlüsselungskonzepte oder Zugriffskonzepte bzw. Rollen- und Rechtekonzepte.ja o nein o
Es ist eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 EU-DSGVO abzuschließen.ja o nein o

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Druck und Kuvertieren müssen in einem geschlossenen Prozess ja erfolgen, damit ein Lesen der o nein Inhalte durch natürliche Personen o ausgeschlossen ist. 36 Sofern Daten beim AN zwischengespeichert werden, ist ja ein entsprechendes o nein Löschkonzept mit dem AG o abzustimmen.

Schulungen
37Der AN veranstaltet eine vollumfängliche Schulung für 2 bis 3 Administratoren sowie daneben eine vollumfängliche Schulung für 5 bis 10 Multiplikatoren innerhalb der Nutzergruppe. Die Schulungen finden jeweils in Form eines Online-Seminars (Webinar) über eine gängige Plattform (z.B. Microsoft Teams, Zoom, etc.) statt und sind inhaltlich vorher mit dem AG abzustimmen.ja o nein oA

7.2 Preis (vom Bieter zwingend auszufüllen)

Hinweis: Vom Bieter sind alle Positionen auszufüllen. Ist eine Position nicht bepreist, kann das zum Ausschluss des Angebots aus der weiteren Wertung führen. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.

Pos.TitelKalkulation smenge pro Jahr 1)EP netto in €GP netto in €Umsatzsteuer ja/nein Falls ja, Steuersatz in %
1. Druck
1.1Druck in simplex, s/w135.000 Blatt
1.2Druck in simplex, farbig45.000 Blatt

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1.3Druck in duplex, s/w13.500 Blatt
1.4Druck in duplex, farbig4.500 Blatt
2. Kuvertieren
2.1Kuvertieren inkl. Material (Standard Brief Inland)36.000 Stück
2.2Kuvertieren inkl. Material (Kompakt Brief Inland)4.100 Stück
2.3Kuvertieren inkl. Material (Groß Brief Inland)19.500 Stück
2.4Kuvertieren inkl. Material (Maxi Brief Inland)75 Stück
2.5Kuvertieren inkl. Material (Standard Brief Ausland)200 Stück
2.6Kuvertieren inkl. Material (Kompakt Brief Ausland)40 Stück
2.7Kuvertieren inkl. Material (Groß Brief Ausland)40 Stück
2.8Kuvertieren inkl. Material (Maxi Brief Ausland)45 Stück
3. Frankieren
3.1Frankieren Standard- und Kompakt40.340 Stück
3.2Frankieren Groß- und Maxibrief19.660 Stück
4. Versandgebühr
4.1Standard Brief Inland36.000 Stück
4.2Kompakt Brief Inland4.100 Stück
4.3Groß Brief Inland19.500 Stück
4.4Maxi Brief Inland75 Stück
4.5Standard Brief Ausland200 Stück
4.6Kompakt Brief Ausland40 Stück
4.7Groß Brief Ausland40 Stück
4.8Maxi Brief Ausland45 Stück
5. Schulungen

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5.1 Schulung der 1 Tag Mitarbeiter:innen innerhalb von 1 Woche nach Implementierung nach vorheriger Abstimmung mit dem AG

  1. Geschätzte Mengenangabe pro Jahr. Die Mengen dienen ausschließlich der Kalkulation und Angebotswertung. Der AG verpflichtet sich nicht

zu einer Mindestabnahmemenge gegenüber dem AN. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Umsatzvolumen besteht nicht.

Summe der nicht umsatzsteuerfreien Leistungen:
zzgl. USt.:
Summe Brutto:
Summe der umsatzsteuerfreien Leistungen:
Gesamtsumme inkl. USt.:

7.3 Leistungserbringung durch Dritte (vom Bieter zwingend auszufüllen)

Der Bieter hat anzugeben, ob und in welcher Form zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen Dritte eingesetzt bzw. deren Postdienstleistungen oder Postnetze genutzt werden.

Keine Dritten: Die Leistung wird vollständig durch den Bieter erbracht. ☐

Nachunternehmer: Es werden folgende Nachunternehmer für konkrete Teile der Leistung ☐ eingesetzt: Name / Teil der Leistung: __________________________________________

Nutzung eines anderen Postdienstleisters/Postnetzes: Es werden Postdienstleistungen bzw. das Postnetz eines anderen Anbieters genutzt, ohne dass dieser als ☐ Nachunternehmer eingesetzt wird. Anbieter / Art und Umfang der Nutzung:_______________________________________

Universaldienstanbieter: Für die Leistungserbringung wird ein Universaldienstanbieter, insbesondere die Deutsche Post AG, eingesetzt bzw. dessen Postnetz genutzt. ☐ Anbieter / Art und Umfang: _________________________________________________

Hinweis: Sofern ein Universaldienstanbieter zugleich als Nachunternehmer mit der Erbringung eines konkreten Teils der ausgeschriebenen Leistung beauftragt wird, ist dieser unter „Nachunternehmer“ anzugeben. Die erforderlichen Nachweise für Nachunternehmer sind entsprechend den Vergabeunterlagen vorzulegen.

7.4 Informationen SaubFahrzeugBeschG (vom Bieter zwingend auszufüllen) Stand: 09.09.2026 12 von 15

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Die nachfolgenden Angaben werden ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen Dokumentationspflichten nach dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – SaubFahrzeugBeschG) erhoben.

Die Angaben werden nicht als Zuschlagskriterium bewertet und stellen keine zusätzliche Mindest-, Eignungs- oder sonstige Anforderung an das Angebot dar. Insbesondere wird mit der Abfrage keine bestimmte Fahrzeugquote für den vorliegenden Auftrag gefordert.

Die gesetzlichen Verpflichtungen des Auftraggebers nach dem SaubFahrzeugBeschG bleiben hiervon unberührt. Die Mindestziele nach § 5 SaubFahrzeugBeschG sind für den jeweiligen Referenzzeitraum insgesamt zu betrachten.

7.4.1 Zu erfassende Fahrzeuge

Der Bieter hat die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen vorgesehenen und im Rahmen des Auftrags einzusetzenden Straßenfahrzeuge nach Fahrzeugklassen anzugeben. Für jede Fahrzeugklasse sind anzugeben:

  1. die Anzahl aller für die Leistungserbringung vorgesehenen bzw. eingesetzten Fahrzeuge,
  2. die Anzahl der hiervon als saubere Fahrzeuge im Sinne des SaubFahrzeugBeschG einzustufenden Fahrzeuge und
  3. die Anzahl der hiervon als emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge im Sinne des SaubFahrzeugBeschG einzustufenden Fahrzeuge.

Die Angaben beziehen sich ausschließlich auf Fahrzeuge, die aufgrund der ausgeschriebenen Leistung für die Erbringung der konkreten Dienstleistung eingesetzt werden sollen.

FahrzeugklassenAnzahl aller für den Auftrag eingesetzten Fahrzeugedavon saubere Fahrzeuge im Sinne des SaubFahrzeugBeschGdavon emissionsfreie Fahrzeuge
N1 Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen
N2 Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen bis höchstens 12 Tonnen
N3 Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 12 Tonnen

Hinweis: Die Anzahl der sauberen bzw. emissionsfreien Fahrzeuge darf die jeweils angegebene Gesamtzahl der Fahrzeuge nicht überschreiten.

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7.4.2 Maßgebliche gesetzliche Einstufung

Für die Einstufung als sauberes leichtes Nutzfahrzeug der Fahrzeugklasse N1 sind die jeweils geltenden Anforderungen des SaubFahrzeugBeschG maßgeblich. Für den Referenzzeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2030 beträgt der maßgebliche CO -Grenzwert für N1 0 g CO /km; die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen sind ebenfalls zu berücksichtigen. ₂ ₂ Für die Fahrzeugklassen N2 und N3 ist maßgeblich, ob es sich um saubere schwere Nutzfahrzeuge im Sinne des § 2 Nr. 5 SaubFahrzeugBeschG handelt. Ein sauberes schweres Nutzfahrzeug wird danach insbesondere anhand des verwendeten alternativen Kraftstoffs und der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen bestimmt.

Als emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge sind ausschließlich Fahrzeuge einzustufen, die die Voraussetzungen des § 2 Nr. 6 SaubFahrzeugBeschG erfüllen.

Fahrzeuge, die die gesetzlichen Voraussetzungen für ein sauberes bzw. emissionsfreies Fahrzeug nicht erfüllen, sind ausschließlich in der Spalte „Anzahl aller für den Auftrag eingesetzten Fahrzeuge“ anzugeben.

7.4.3 Einsatz von Nachunternehmern

Soweit der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen Nachunternehmer einsetzen wird, sind die für die konkrete Leistung vorgesehenen Fahrzeuge dieser Nachunternehmer in die vorstehende Abfrage einzubeziehen, soweit sie für die Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistung eingesetzt werden sollen.

Der Bieter hat sicherzustellen, dass die angegebenen Fahrzeugdaten zutreffend und für die gesetzlich erforderliche Dokumentation nachvollziehbar sind.

7.4.4 Nutzung allgemein zugänglicher Postdienstleistungen

Die bloße Inanspruchnahme allgemein zugänglicher Postdienstleistungen bzw. die Nutzung des allgemein zugänglichen Postnetzes eines Postdienstleisters zu dessen regulären bzw. allgemein angebotenen Bedingungen begründet für sich allein kein Nachunternehmerverhältnis.

Dies gilt insbesondere für die Übergabe der vom Auftragnehmer erzeugten und versandfertigen Sendungen an einen Universaldienstanbieter, insbesondere die Deutsche Post AG, zur Beförderung und Zustellung im Rahmen dessen allgemein angebotener Postdienstleistungen.

Fahrzeuge eines solchen Postdienstleisters sind daher nicht in die vorstehende Fahrzeugabfrage einzubeziehen, soweit der Postdienstleister nicht aufgrund einer gesonderten Vereinbarung als Nachunternehmer mit der Erbringung eines Teils der ausgeschriebenen Leistung beauftragt wird.

Wird dagegen ein Dritter aufgrund einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung mit der Erbringung eines Teils der ausgeschriebenen Leistung beauftragt, sind die für die konkrete Leistung vorgesehenen Fahrzeuge dieses Nachunternehmers entsprechend den vorstehenden Vorgaben anzugeben.

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Ort / Datum Unterschrift / Firmenstempel

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