D1_Erklärung_Bieter-Bewerbergemeinschaft.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 14:14 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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D.1 Erklärung der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft / Vollmacht

(Dieser Vordruck ist bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften zu verwenden. Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise in den „Bewerbungsbedingungen“ sowie auf der letzten Seite dieses Vordrucks.)

In diesem Beschaffungsverfahren wird eine Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft gebildet.

Name der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft:

(Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Angaben zum Bevollmächtigten der Bieter- bzw. Bewerberge- meinschaft den Angaben zu diesem Bieter bzw. Bewerber auf der e-Vergabe-Plattform entsprechen müssen. Nur der Bevollmächtigte darf den Teilnahmeantrag bzw. das Angebot hochladen.)

Bieter bzw. Bewerber und zugleich Bevoll- mächtigter der Bieter- bzw. Bewerbergemein- schaft:Name:
Rechtsform:
Straße:
PLZ, Ort:
Ansprechpartner:
Telefon:
Telefax:
E-Mail-Adresse
Nummer der Eintragung in einem öffentli- chen Register / Geschäftsnummer der Ge- nehmigungsbehörde:
Registergericht / Genehmigungsbehörde:
Teilnehmer (Mitglied) der Bieter- bzw. Bewer- bergemeinschaft:Name:
Rechtsform:
Straße:
PLZ, Ort:
Ansprechpartner:
Telefon:
Telefax:
Nummer der Eintragung in einem öffentli- chen Register / Geschäftsnummer der Ge- nehmigungsbehörde:
Registergericht / Genehmigungsbehörde:
Teilnehmer (Mitglied) der Bieter- bzw. Bewer- bergemeinschaft:Name:
Rechtsform:
Straße:
PLZ, Ort:
Ansprechpartner:
Telefon:
Telefax:
Nummer der Eintragung in einem öffentli- chen Register / Geschäftsnummer der Ge- nehmigungsbehörde:
Registergericht / Genehmigungsbehörde:

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(Für evtl. weitere Teilnehmer verwenden Sie bitte eine Kopie dieses Vordruckes.)

Bevollmächtigter der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft:

Firmenstempel Datum Unterschrift

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D.1 Erklärung der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft / Vollmacht

Vollmacht bei Bildung einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft Mit dieser Vollmacht beauftragen wir den zuvor als Bevollmächtigten der Bieter- bzw. Bewerber- gemeinschaft benannten Teilnehmer im Namen und im Auftrag der Bieter- bzw. Bewerberge- meinschaft mit

▪ der Abgabe des Angebotes

▪ der Abgabe des Teilnahmeantrages (trifft nur bei einem vorausgehenden Teilnahmewettbewerb zu)

▪ der Abgabe von Erklärungen und Nachweisen; insbesondere auch der Abgabe von Erklä- rungen und Nachweisen zur Eignung der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft und zu Ver- pflichtungen im Hinblick auf die Auftragsausführung [Bei unzutreffenden Eigenerklärungen oder zurückgehaltenen Angaben – ggf. auch nur zu einem Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft – kann die (gesamte) Bieter- bzw. Bewerber- gemeinschaft gem. § 124 Abs. 1 Nummer 8 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen werden.]

▪ der Führung der gesamten Kommunikation (z. B. Stellung von Bieterfragen oder Rügen)

▪ und dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages.

Teilnehmer (Mitglieder) der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft:

Firmenstempel Datum Unterschrift

Firmenstempel Datum Unterschrift

(Für evtl. weitere Teilnehmer verwenden Sie bitte eine Kopie dieses Vordruckes.)

Dieser Vordruck ist nach dem Ausfüllen sowohl vom Bevollmächtigten der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft wie auch von allen Teilnehmern (Mitgliedern) der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben und an den entsprechen- den Stellen mit der Firma bzw. dem Firmenstempel und dem Datum zu versehen. Danach sind alle Seiten elektronisch zu erfassen (z.B. scannen) und als elektronische Nachricht (gesonderte Datei) die e-Vergabe-Plattform des Bundes dem Angebot beizufügen. Fehlt die Unterschrift des Bevollmächtigten oder eines Teilnehmers (Mitglieds) der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft ist das Angebot bzw. der Teilnahmeantrag zwingend auszuschließen. Die (Kurz-)Bezeichnung und die Vergabenummer dieses Verfahrens ergeben sich aus dem Vordruck D.0.

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D.1 Erklärung der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft / Vollmacht

Wichtige Hinweise bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften

Bitte beachten Sie auch die nachstehenden Hinweise. Sie sollen Ihnen helfen, sowohl in rechtlicher wie auch in formaler Hinsicht ein wertbares Angebot abzugeben bzw. einen wertbaren Teilnahme- antrag zu stellen. Die Beachtung der nachstehenden Ausführungen liegt in Ihrem Interesse.

Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften haben einen Bevollmächtigten zur Angebotsabgabe und Vertragsdurchführung zu benennen. Dazu ist der Vordruck D.1 zu verwenden. Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft. Die Bildung oder Änderung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist nicht zulässig. Die Teilnehmer der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldne- risch für die Leistungserbringung. Es ist grundsätzlich unzulässig, als Teilnehmer (Mitglied) einer Bietergemeinschaft und gleichzei- tig als einzelner Bieter anzubieten. Ein solches Angebotsverhalten ist als unzulässige wettbe- werbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss beider Angebote; es sei denn, dass der betreffende Bieter nachweist, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinan- der erstellt wurden. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bieterge- meinschaften beteiligt.

Nur bei Aufteilung der Leistung in Lose zu beachten: Es ist uneingeschränkt zulässig, dass sich ein Bieter für unterschiedliche Lose an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt. Es ist grundsätzlich unzulässig, innerhalb eines Loses als Teilnehmer (Mitglied) einer Bieterge- meinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter anzubieten. Ein solches Angebotsverhalten ist als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss beider Angebote für dieses Los; es sei denn, dass der betreffende Bieter nachweist, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften zu einem Los beteiligt.

Erläuterungen zur Eignungsprüfung bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften: Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften kommt es hinsichtlich der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Vergabeverordnung - VgV), der wirtschaftlichen und finanzi- ellen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) auf die der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehenden Fähigkeiten an.

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