Plattform für Jugend- und Sozialwesen mit Verwaltungsportal und Softwarepflege

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.01.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
27.01.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Branchenspezifisches Softwarepaket (48100000)
  • IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
  • Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
  • Bereitstellung von Software (72268000)
Bekanntmachung
had.de
Bekanntmachungsnummer
54456-2025
Verfahrensnummer
bee9cb0e-3133-4606-bb1b-18300150b02c

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen mit Sitz in Gießen – beschafft eine Rahmenvereinbarung für eine Plattform im Jugend- und Sozialwesen. Umfasst sind die Lizenzierung, Softwarepflege und weitere Unterstützungsleistungen sowie ein digitales Verwaltungsportal für Antragstellung und -bearbeitung und die Anbindung an Dokumentenmanagementsysteme. Die Vertragslaufzeit beträgt 2.160 Tage; Teilnahmeanträge mussten bis zum 30. Januar 2025, 9:00 Uhr, eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Die ekom21 beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über eine Plattform für die Jugend- und Sozialwesen. Dies umfasst insbesondere die Lizenzierung (die Bereitstellung der Plattform für Jugend- und Sozialwesen), die Softwarepflege und weitere Unterstützungsleistungen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Jugend- und Sozialwesen-Software

    Das Ziel der ekom21 ist eine papierlose und medienbruchfreie Plattform für das Jugend- und Sozialwesen inklusive eines eGovernment-Portals zur Antragsstellung, -bearbeitung und eine Anbindung an Dokumentenmanagementsysteme. Die Betreuung der Plattform soll fachübergreifend im Team Soziales durchgeführt werden, damit die fachliche und technische Betreuung von vorhandenen Mitarbeitenden verteilt werden können. Eine professionelle Plattform ür das Jugend- und Sozialwesen ermöglicht eine leistungsfähige und bürgernahe Verwaltung. Dabei sind die Erwartungen und Bedürfnisse der Anwender arbeitserleichternd zu unterstützen - insbesondere durch eine durchgängig innovative nutzbare Plattform mit einer umfangreichen funktionalen Ausstattung unter der Berücksichtigung einer permanenten Fortentwicklung.

Anforderungen an deinen Betrieb

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. § 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Jugend- und Sozialwesen-Software

Siehe Teilnahmebedingungen.
20 %
Siehe Teilnahmebedingungen.
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Siehe Teilnahmebedingungen.
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Siehe Teilnahmebedingungen.
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Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. § 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 05.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 809254-2025

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