06_Anlage 1.2_Eignungs- und Zuschlagskriterien.pdf

Planungsstudie für den Umbau von ChemINa

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 22:43 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Anlage 1.2 Wertungsmatrix Öffentliche Ausschreibung "Planungsstudie Umbau"

06_Anlage 1.2 – Eignungs- und Zuschlagskriterien

20260810_Vergabe_WFG_015: Planungsstudie Umbau / ChemINa

Die Referenzen werden ausschließlich zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit als Eignungsnachweis herangezogen. Eine qualitative oder quantitative Bewertung der Referenzen im Rahmen der Angebotswertung findet nicht statt. Die Angebotswertung erfolgt ausschließlich anhand der Zuschlagskriterien Konzept (50 %) und Preis (50 %). Für jede Referenz müssen sämtliche festgelegten Mindestanforderungen erfüllt sein.

1. Eignungsnachweis – Referenzen (keine Angebotswertung)
Nr.Eignungskriterium / MindestanforderungMindestanforderungNachweis / PrüfungErgebnisReferenz 1Referenz 2Referenz 3
E1Anzahl der ReferenzenDrei gesonderte Referenzaufträge je Bieter bzw. Bewerbergemeinschaft.Anlage 1.3 vollständig ausgefüllt; jede Referenz wird gesondert geprüft.Erfüllt / nicht erfüllt
E2Vergleichbarer GebäudetypusLabor-/Forschungsgebäude oder Gebäude mit vergleichbaren technischen, hygienischen, sicherheits- oder labortechnischen Anforderungen.Referenzbeschreibung und Leistungsumfang in Anlage 1.3.Erfüllt / nicht erfüllt
E3GebäudegrößeGesamtgebäude bzw. Gebäudeteil mit mindestens 500 m² BGF.Angabe der BGF in Anlage 1.3.Erfüllt / nicht erfüllt
E4Planungs- oder GeneralplanerleistungEigenverantwortliche Leistungen, die nach Art und Tiefe mindestens den Leistungsphasen 1 und 2 der Objektplanung und/oder Technischen Ausrüstung entsprechen; insbesondere Bedarfs- /Grundlagenermittlung, Raum- oder Funktionsprogramm, Machbarkeitsprüfung, technische Bestandsbewertung oder Kostenermittlung.Referenzbeschreibung; Zuordnung der eigenen Leistungen in Anlage 1.3.Erfüllt / nicht erfüllt
E5HOAI-LeistungsumfangErbrachte Leistungen gemäß § 34 HOAI bzw. vergleichbare Objektplanungsleistungen; mindestens Abschluss der wesentlichen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 5.Angabe der abgeschlossenen Leistungsphasen und des Abschlussdatums in Anlage 1.3.Erfüllt / nicht erfüllt
E6Zeitlicher BezugDie wesentlichen Leistungen, insbesondere die Leistungsphasen 1 bis 5, dürfen nicht vor dem 01.01.2016 abgeschlossen worden sein.Angabe des Leistungszeitraums und Abschlussdatums in Anlage 1.3.Erfüllt / nicht erfüllt
E7Unternehmensbezug / LeistungserbringungDie Referenzleistungen müssen vom Bieter, einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder einem für die Leistungserbringung benannten Nachunternehmen erbracht worden sein bzw. erbracht werden.Angabe des Referenznehmers und des vorgesehenen Leistungserbringers in Anlage 1.3.Erfüllt / nicht erfüllt

Eignungsprüfung: Die Referenzen werden ausschließlich darauf geprüft, ob die vorstehenden Mindestanforderungen erfüllt sind. Werden weniger als drei Referenzen vorgelegt oder erfüllt auch nur eine der drei Referenzen nicht sämtliche Mindestanforderungen E2 bis E7, ist das Angebot mangels Erfüllung der Eignungsanforderungen auszuschließen. Die Referenzen erhalten keine Punkte und werden nicht in die Zuschlagswertung einbezogen.

2. Zuschlagskriterien – Angebotswertung (insgesamt 100 %)
Nr.ZuschlagskriteriumUnterkriterium / BewertungsgegenstandBewertungsmethodeMax. PunkteGewichtungGewichtete PunkteNachweis im Angebot
Z1Konzept zur Auftragsbearbeitung, Büroorganisation, Verfügbarkeit und KommunikationGesamtbewertung aus den drei Unterkriterien gemäß Abschnitt 3.Die Unterkriterien werden mit 40 % (Z1.1), 30 % (Z1.2) und 30 % (Z1.3) innerhalb des Konzepts gewichtet. Die gewichteten Punkte der Untekriterien bilden in Summe die Konzeptpunktzahl (Z1). Die Konzeptpunktzahl wird anschließend mit 50 % gewichtet.5050 %max. 25,00Konzept gemäß Leistungsbeschreibun g; maximal 10 Seiten DIN A4, sofern dort nichts Abweichendes geregelt ist.
Z1.1Konzept – Methodik, eingesetzte Software, Vorgehen und ErgebnisorientierungBearbeitung der Fragestellungen 1 bis 3 einschließlich Kurzbericht zur baufachlichen Machbarkeit sowie – nur bei schriftlicher Förderfreigabe und Abruf – der optionalen Fragestellung 4.Punkte gemäß Abschnitt 3; Gewichtung innerhalb des Konzepts: 40 %.5040 %max. 20,00Vorgehen, Methoden, eingesetzte Software, Arbeitsschritte, Ergebnisse, Umgang mit Risiken und offenen Punkten.
Z1.2Konzept – Büroorganisation, Qualitätssicherung, personelle Besetzung und VertretungOrganisation des Projektteams, Verantwortlichkeiten, Qualitätssicherung, interne Prüf- und Freigabeprozesse sowie Vertretungsregelungen.Punkte gemäß Abschnitt 3; Gewichtung innerhalb des Konzepts: 30 %.5030 %max. 15,00Organisation, Qualitätssicherung, personelle Besetzung und Vertretung.
Z1.3Konzept – Verfügbarkeit, Kommunikation, Koordination sowie Termin- und SchnittstellenmanagementErreichbarkeit, Reaktionszeiten, Kommunikationswege, Abstimmung mit Auftraggeberin, Bezirksregierung und weiteren Beteiligten sowie Termin- und Schnittstellensteuerung.Punkte gemäß Abschnitt 3; Gewichtung innerhalb des Konzepts: 30 %.5030 %max. 15,00Erreichbarkeit, Reaktionszeiten, Kommunikation, Koordination, Termine und Schnittstellen.
Z2PreisWertungspreis gemäß Anlage 1.1, bestehend aus dem Gesamtpreis des verbindlichen Grundauftrags und der Summe aller angebotenen optionalen Leistungen. Maßgeblich ist der Bruttowertungspreis.Niedrigster plausibler Bruttowertungspreis = 50 Punkte. Zweifacher niedrigster plausibler Bruttowertungspreis = 0 Punkte. Dazwischen lineare Interpolation; höhere Preise erhalten ebenfalls 0 Punkte.5050 %max. 25,00Anlage 1.1 Preisblatt. Der Höchstpreis von 119.842,30 EUR brutto darf nicht überschritten werden.
Summe Zuschlagskriterienmax. 100 Punkte100 %max. 50 gewichtete Punkte

Punkte

3. Bewertungsmaßstab für das Konzept
Die Bewertung erfolgt je Unterkriterium anhand der nachfolgenden Punktestufen. Maßgeblich sind die im Konzept nachvollziehbar dargestellten, projektspezifischen und umsetzbaren Maßnahmen. Die Vergleichbarkeit mit den anderen Angeboten darf ergänzend berücksichtigt werden; entscheidend bleibt die Erfüllung und konkrete Vorteilhaftigkeit anhand des vorab bekannt gemachten Maßstabs. Eine Bewertung eines Unterkriteriums mit 0 Punkten führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
Punkt- zahlBewertungBeschreibung
50sehr gutDie Darstellung erfüllt die Anforderungen des jeweiligen Unterkriteriums in außergewöhnlich vorteilhafter Weise. Die Maßnahmen sind in besonderem Maße nachvollziehbar, schlüssig, plausibel, projektspezifisch und umsetzbar. Sie lassen erhebliche auftragsbezogene Vorteile für die Auftraggeberin erwarten.
40gutDie Darstellung erfüllt die Anforderungen des jeweiligen Unterkriteriums in besonders vorteilhafter Weise. Die Maßnahmen sind überwiegend nachvollziehbar, schlüssig, plausibel, projektspezifisch und umsetzbar. Sie lassen deutliche auftragsbezogene Vorteile für die Auftraggeberin erwarten.
30befriedigendDie Darstellung erfüllt die Anforderungen des jeweiligen Unterkriteriums vollständig und in insgesamt sachgerechter Weise. Die Maßnahmen sind im Wesentlichen nachvollziehbar, schlüssig, plausibel und umsetzbar. Sie lassen jedoch keine oder nur durchschnittliche zusätzliche Vorteile erwarten.
20ausreichendDie Darstellung erfüllt die Anforderungen des jeweiligen Unterkriteriums im Allgemeinen. Die Maßnahmen sind grundsätzlich nachvollziehbar und umsetzbar, bleiben jedoch teilweise allgemein, wenig projektspezifisch, lückenhaft oder nur eingeschränkt geeignet.
10mangelhaftDie Darstellung weist erhebliche Mängel auf. Die Anforderungen werden nur noch in wesentlichen Grundzügen erfüllt. Die Maßnahmen sind in mehreren Punkten unklar, wenig schlüssig, wenig plausibel, nicht hinreichend projektspezifisch oder nur eingeschränkt umsetzbar. Eine Bewertung mit 10 Punkten führt zum Ausschluss.
0ungenügendDie Darstellung erfüllt die Anforderungen des jeweiligen Unterkriteriums nicht. Die Maßnahmen fehlen ganz oder weitgehend, sind nicht nachvollziehbar, nicht schlüssig, nicht plausibel, nicht projektspezifisch oder nicht geeignet. Eine Bewertung mit 0 Punkten führt zum Ausschluss.

Berechnung: Für jedes Unterkriterium wird zunächst eine Punktzahl von 0, 10, 20, 30, 40 oder 50 vergeben. Die Punktzahl wird mit dem jeweiligen Gewicht des Unterkriteriums multipliziert. Die drei gewichteten Unterkriteriumspunkte ergeben die Konzeptpunktzahl (maximal 50,00 Punkte). Die Preisberechnung erfolgt nach der vorstehenden linearen Interpolationsmethode und ergibt maximal 50,00 Punkte. Die Konzeptpunktzahl und die Punktzahl für den Preis wird jeweils mit 50% gewichtet. Insgesamt können maximal 50 gewichtete Punkte erreicht werden. Bei Punktgleichheit entscheidet der niedrigere Bruttowertungspreis.

  1. Wertungspreis, Optionen und Höchstpreis

Der Wertungspreis ist der Bruttogesamtpreis aus dem verbindlichen Grundauftrag und der Summe aller im Preisblatt angebotenen optionalen Leistungen. Die Einbeziehung der Optionen in die Wertung und in die Auftragswertschätzung erfolgt unabhängig davon, dass optionale Leistungen nur nach vorheriger schriftlicher Förderfreigabe der Bezirksregierung Arnsberg und anschließendem schriftlichem Abruf durch die WFG Herne mbH beauftragt und vergütet werden. Für nicht abgerufene oder nicht freigegebene Optionen besteht kein Vergütungsanspruch. Der Bruttogesamtpreis darf den Höchstpreis von 119.842,30 EUR nicht überschreiten; Angebote oberhalb dieses Höchstpreises werden ausgeschlossen. Die HOAI-Parameter in Anlage 1.1 dienen ausschließlich der Kalkulation und Plausibilisierung; die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach den mit Zuschlag vereinbarten Pauschalpreisen.

  1. Ausschluss- und Klarstellungshinweise

• Referenzen sind ausschließlich Eignungsnachweise. Ein „Mehr an Eignung“ durch zusätzliche oder qualitativ bessere Referenzen wird nicht bewertet.

• Die Mindestanforderungen E2 bis E7 müssen für jede der drei eingereichten Referenzen erfüllt sein.

• Das Konzept muss die verbindlichen Leistungen des Grundauftrags und den Umgang mit den optionalen Leistungen abbilden. Die optionale Leistung darf nur unter dem Vorbehalt von Förderfreigabe und Abruf dargestellt werden.

• Die Bewertungsmaßstäbe, Unterkriterien, Gewichtungen und Berechnungsregeln sind abschließend und werden nach Ablauf der Angebotsfrist nicht verändert.

Anlage 1.2 – Eignungs- und Zuschlagskriterien – ChemINa Seite 1 von 1

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung