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Angebotsschreiben
| Angebotsfrist am: 28.09.2026, 11:00 Uhr | Bindefrist endet am: 16.11.2026 |
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| Vorhaben 20260810_Vergabe_WFG_015: Planungsstudie Umbau / ChemINa | |
| Name und Anschrift des Bieters |
Wir bieten die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen nach Maßgabe der Angebotsbedingungen zu den von uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben unter Berücksichtigung der unten stehenden Erklärungen sowie der geforderten Unterlagen wie folgt an:
Gesamtpreis Grundauftrag + Optionen (Wertungspreis) einschließlich Umsatzsteuer (ohne Nachlass)
_____________________ EUR
Preisnachlass ohne Bedingung (Rabatt)
______________________ %
- Skonto bleibt bei der Angebotswertung unberücksichtigt, wird jedoch Vertragsbestandteil.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass wir nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung zur Übertragung von
Leistungen an bislang nicht benannte Nachunternehmer nicht rechnen können.
- Wir halten uns bis zu der vom Auftraggeber angegebenen Zuschlagsfrist an unser Angebot gebunden. Wir
verpflichten uns, die Arbeiten im Falle der Zuschlagserteilung nach den anerkannten Regeln der Technik
auszuführen, und zwar unter ausdrücklicher Anerkennung der Vertragsgrundlagen, die in der zum
Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe geltenden Fassung in nachstehender Reihenfolge gelten:
-
Die Leistungsbeschreibung,
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die Aufforderung zur Angebotsabgabe und ihre Angebotsbedingungen,
-
unser nebst Konzept und übriger Anlagen,
-
die besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tarif-treue-
und Vergabegesetzes NRW,
-
die zusätzlichen Vertragsbedingungen einschließlich VOL/B sowie
-
das Werkvertragsrecht des BGB.
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- Wir bestätigen die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführten Vergabeunterlagen vollständig
erhalten zu haben und erklären, dass wir keinerlei Ansprüche gegen den Auftraggeber stellen werden, die
sich aus der eventuell von uns unbemerkt gebliebenen Unvollzähligkeit der Vergabeunterlagen ergeben
können.
-
Die übrigen Vergabeunterlagen bleiben Vertragsbestandteil.
-
Die Unrichtigkeit von Erklärungen im Angebot kann zu einem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie
zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages führen und eine Meldung des Ausschlusses und
der Ausschlussdauer an die Informationsstelle für Vergabeausschlüsse nach sich ziehen.
- Die nachfolgende Unterzeichnung gilt für sämtliche Angebotsbestandteile.
Hinweis:
Mit der elektronischen Abgabe des Angebotes auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals gilt
dieses als unterschrieben.
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