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Planungsleistungen Umgehungsgerinne Ilsenburg – Überarbeitung Leistungsphasen 3-4

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 14:54 (Europe/Berlin)

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Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Vertrags-Nr. (aus PRODABAU): HB 00023/2026

Vergabe-Nr. (von der VS): 26/N/0095/HB

Projektbezeichnung Umgehungsgerinne Ilsenburg

Zwischen dem

Land Sachsen-Anhalt

vertreten durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt in der Otto-von-Guericke-Str. 5, 39104 Magdeburg vertreten durch die Direktorin, Frau Martina Große-Sudhues, ebenda

  • nachstehend Auftraggeber genannt -

und

wird folgender

Ingenieurvertrag

geschlossen: INHALT

§ 1 Gegenstand des Vertrages § 5 Termine und Fristen § 2 Bestandteile des Vertrages § 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers § 3 Leistungen des Auftragnehmers § 7 Vergütung § 4 Leistungen des Auftraggebers und fachlich Beteiligter § 8 Ergänzende Vereinbarungen

ANLAGEN

NRBEZEICHNUNG
1Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft, Ausgabe 2014
2Leistungsbeschreibung inkl. deren Anlagen 3-7
3Honorarermittlung
4Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung
5Erklärung Interessenkonflikte (ELER/EFRE)
6

4 – ING 1 – Seite 1

Stand: 19.07.2023

Vertrags-Nr.: HB 00023/2026

§ 1 Gegenstand des Vertrages

(1) Bezeichnung der Leistung: Planungsleistungen - Überarbeitung vorh. LP 3-4 (2) Die Maßnahme unterliegt den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes den Bestimmungen des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

§ 2 Bestandteile des Vertrages

Bestandteile des Vertrages sind: Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft, Ausgabe 2014 Leistungsbeschreibung / Aufgabenstellung

Honorarermittlung

Honorarermittlung Besondere Leistung

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Stand: 19.07.2023

Vertrags-Nr.: HB 00023/2026

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers

(1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer

die in der Anlage Nr. 2 beschriebenen Leistungen

folgende LeistungenBewertung
Verbindlich in der HOAI erfasste Grundleistungen:
Besondere/Andere/sonstige Leistungen:

(2) Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen sind dem Auftraggeber in analoger Form kopier-/pausfähig (einfach) in 3-facher Ausfertigung schwarz/weiß farbig in digitaler Form Datenformat(e): pdf sowie alle Original-Entstehungsformate

zu übergeben.

(3) Ferner sind dem Auftraggeber Mehrfertigungen der Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen gegen gesonderte Vergütung zu übergeben. Art und Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.

(4) Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u. a. normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist zu übernehmen.

(5) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als „Verfasser“ zu unterzeichnen.

(6) Die Leistungen umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche.

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Stand: 19.07.2023

Vertrags-Nr.: HB 00023/2026

§ 4 Leistungen des Auftraggebers und fachlich Beteiligter

Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten:

sh. Leistungsbeschreibung (Anlage 2)

§ 5 Termine und Fristen

Für die Leistungen nach §§ 3 und 4 gelten folgende Termine bzw. Fristen:

Beginn: nach Auftragserteilung Ende: Dezember 2028

weitere Termine bzw. Fristen:

§ 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers

a) für Personenschäden mind. 1.500.000,00 EURO
b) für sonstige Schäden: anrechenbare Kosten bis zu 800.000 € anrechenbare Kosten über 800.000 € anrechenbare Kosten über 800.000 € Leistungen ohne anrechenbare Kostenmind. 75.000,00 EURO mind. 300.000,00 EURO mind. EURO mind. 75.000,00 EURO

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Stand: 19.07.2023

Vertrags-Nr.: HB 00023/2026

§ 7 Vergütung

(1) Honorar für Leistungen nach § 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. 3EURO
Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart mit einem Festbetrag von Psch mit einem vorläufigen Betrag von
mit einem Festbetrag von Psch0,00
mit einem vorläufigen Betrag von0,00
Das Honorar wird frei vereinbart als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von Psch 0,00 als Zeithonorar mit einem Festbetrag von Psch 0,00 als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von 0,00 als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von 0,00 Stundensätze werden vereinbart mit EURO / h Für den Auftragnehmer EURO / h techn./wissenschaftl. Mitarbeiter EURO / h Für techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter
als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von Psch0,00
als Zeithonorar mit einem Festbetrag von Psch0,00
als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von0,00
als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von0,00
Stundensätze werden vereinbart mit
EURO / h Für den Auftragnehmer
EURO / h techn./wissenschaftl. Mitarbeiter
EURO / h Für techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter
Zwischensumme Psch0,00
Vorläufig0,00
(2) Vergütung für Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 3
StückBezeichnungEURO/StückEURO
1Vollständige Fassung der Vertragsleistung, farbig Vollständige Fassung der Vertragsleistung, schwarz/weiß Kurzfassung der Vertragsleistung0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme0,00
(3) Nebenkosten (§ 14 HOAI); ausgenommen Nebenkosten nach vorstehendem Abs. 2
Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet
Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit0,00
Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit 5 v.H. des Honorars0,00
Zwischensumme0,00
Die Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet
(4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto0,00
Umsatzsteuer 19 v.H.0,00
Brutto0,00

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Stand: 19.07.2023

Vertrags-Nr.: HB 00023/2026

§ 8 Ergänzende Vereinbarungen

Die mit diesem Ingenieurvertrag vereinbarten Leistungen gelten mit Begleichen der Schlussrechnung als abgenommen.

Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat der AN Anspruch auf besondere Vergütung. Er muss jedoch den Anspruch dem AG ankündigen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt.

Rechnungen sind auf den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt auszustellen (1-fach). Die Rechnungen sind mit der Vertragsnummer versehen.

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses.

Im Rahmen der Vermeidung von Interessenkonflikten erklärt der Auftragnehmer hiermit, dass ihm und allen mit der Erbringung der vertraglichen Leistung beschäftigten Personen der vollständige Wortlaut des  Artikel 61 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Verordnung (EU, EURATOM) 2018/1046 des EP und des Rates vom 18.07.20181)  § 6 der Vergabeverordnung (VGV) bekannt ist und sie sich zu dessen Einhaltung (Mitwirkungsverbot bei einem Interessenkonflikt) verpflichten.

  • Ende der Ergänzenden Vereinbarungen -

Rechtsverbindliche Unterschriften

AUFTRAGGEBER AUFTRAGNEHMER

Ort, Datum Stempel Ort, Datum Stempel

Verteiler:

  1. Ausfertigung: AN
  2. Ausfertigung: AG

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Stand: 19.07.2023

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