Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Vertrags-Nr. (aus PRODABAU): HB 00023/2026
Vergabe-Nr. (von der VS): 26/N/0095/HB
Projektbezeichnung Umgehungsgerinne Ilsenburg
Zwischen dem
Land Sachsen-Anhalt
vertreten durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt in der Otto-von-Guericke-Str. 5, 39104 Magdeburg vertreten durch die Direktorin, Frau Martina Große-Sudhues, ebenda
- nachstehend Auftraggeber genannt -
und
wird folgender
Ingenieurvertrag
geschlossen: INHALT
§ 1 Gegenstand des Vertrages § 5 Termine und Fristen § 2 Bestandteile des Vertrages § 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers § 3 Leistungen des Auftragnehmers § 7 Vergütung § 4 Leistungen des Auftraggebers und fachlich Beteiligter § 8 Ergänzende Vereinbarungen
ANLAGEN
| NR | BEZEICHNUNG | |
|---|---|---|
| 1 | Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft, Ausgabe 2014 | |
| 2 | Leistungsbeschreibung inkl. deren Anlagen 3-7 | |
| 3 | Honorarermittlung | |
| 4 | Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung | |
| 5 | Erklärung Interessenkonflikte (ELER/EFRE) | |
| 6 |
4 – ING 1 – Seite 1
Stand: 19.07.2023
Vertrags-Nr.: HB 00023/2026
§ 1 Gegenstand des Vertrages
(1) Bezeichnung der Leistung: Planungsleistungen - Überarbeitung vorh. LP 3-4 (2) Die Maßnahme unterliegt den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes den Bestimmungen des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
§ 2 Bestandteile des Vertrages
Bestandteile des Vertrages sind: Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft, Ausgabe 2014 Leistungsbeschreibung / Aufgabenstellung
Honorarermittlung
Honorarermittlung Besondere Leistung
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Stand: 19.07.2023
Vertrags-Nr.: HB 00023/2026
§ 3 Leistungen des Auftragnehmers
(1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer
die in der Anlage Nr. 2 beschriebenen Leistungen
| folgende Leistungen | Bewertung |
|---|---|
| Verbindlich in der HOAI erfasste Grundleistungen: | |
| Besondere/Andere/sonstige Leistungen: |
(2) Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen sind dem Auftraggeber in analoger Form kopier-/pausfähig (einfach) in 3-facher Ausfertigung schwarz/weiß farbig in digitaler Form Datenformat(e): pdf sowie alle Original-Entstehungsformate
zu übergeben.
(3) Ferner sind dem Auftraggeber Mehrfertigungen der Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen gegen gesonderte Vergütung zu übergeben. Art und Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.
(4) Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u. a. normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist zu übernehmen.
(5) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als „Verfasser“ zu unterzeichnen.
(6) Die Leistungen umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche.
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Stand: 19.07.2023
Vertrags-Nr.: HB 00023/2026
§ 4 Leistungen des Auftraggebers und fachlich Beteiligter
Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten:
sh. Leistungsbeschreibung (Anlage 2)
§ 5 Termine und Fristen
Für die Leistungen nach §§ 3 und 4 gelten folgende Termine bzw. Fristen:
Beginn: nach Auftragserteilung Ende: Dezember 2028
weitere Termine bzw. Fristen:
§ 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers
| a) für Personenschäden mind. 1.500.000,00 EURO | ||
|---|---|---|
| b) für sonstige Schäden: anrechenbare Kosten bis zu 800.000 € anrechenbare Kosten über 800.000 € anrechenbare Kosten über 800.000 € Leistungen ohne anrechenbare Kosten | mind. 75.000,00 EURO mind. 300.000,00 EURO mind. EURO mind. 75.000,00 EURO |
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Stand: 19.07.2023
Vertrags-Nr.: HB 00023/2026
§ 7 Vergütung
| (1) Honorar für Leistungen nach § 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. 3 | EURO | |
|---|---|---|
| Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart mit einem Festbetrag von Psch mit einem vorläufigen Betrag von | ||
| mit einem Festbetrag von Psch | 0,00 | |
| mit einem vorläufigen Betrag von | 0,00 | |
| Das Honorar wird frei vereinbart als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von Psch 0,00 als Zeithonorar mit einem Festbetrag von Psch 0,00 als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von 0,00 als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von 0,00 Stundensätze werden vereinbart mit EURO / h Für den Auftragnehmer EURO / h techn./wissenschaftl. Mitarbeiter EURO / h Für techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter | ||
| als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von Psch | 0,00 | |
| als Zeithonorar mit einem Festbetrag von Psch | 0,00 | |
| als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von | 0,00 | |
| als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von | 0,00 | |
| Stundensätze werden vereinbart mit | ||
| EURO / h Für den Auftragnehmer | ||
| EURO / h techn./wissenschaftl. Mitarbeiter | ||
| EURO / h Für techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter | ||
| Zwischensumme Psch | 0,00 | |
| Vorläufig | 0,00 |
| (2) Vergütung für Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 3 | |||
|---|---|---|---|
| Stück | Bezeichnung | EURO/Stück | EURO |
| 1 | Vollständige Fassung der Vertragsleistung, farbig Vollständige Fassung der Vertragsleistung, schwarz/weiß Kurzfassung der Vertragsleistung | 0,00 0,00 0,00 0,00 | |
| Zwischensumme | 0,00 |
| (3) Nebenkosten (§ 14 HOAI); ausgenommen Nebenkosten nach vorstehendem Abs. 2 | |
|---|---|
| Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet | |
| Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit | 0,00 |
| Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit 5 v.H. des Honorars | 0,00 |
| Zwischensumme | 0,00 |
| Die Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet |
| (4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto | 0,00 |
|---|---|
| Umsatzsteuer 19 v.H. | 0,00 |
| Brutto | 0,00 |
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Stand: 19.07.2023
Vertrags-Nr.: HB 00023/2026
§ 8 Ergänzende Vereinbarungen
Die mit diesem Ingenieurvertrag vereinbarten Leistungen gelten mit Begleichen der Schlussrechnung als abgenommen.
Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat der AN Anspruch auf besondere Vergütung. Er muss jedoch den Anspruch dem AG ankündigen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt.
Rechnungen sind auf den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt auszustellen (1-fach). Die Rechnungen sind mit der Vertragsnummer versehen.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses.
Im Rahmen der Vermeidung von Interessenkonflikten erklärt der Auftragnehmer hiermit, dass ihm und allen mit der Erbringung der vertraglichen Leistung beschäftigten Personen der vollständige Wortlaut des Artikel 61 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Verordnung (EU, EURATOM) 2018/1046 des EP und des Rates vom 18.07.20181) § 6 der Vergabeverordnung (VGV) bekannt ist und sie sich zu dessen Einhaltung (Mitwirkungsverbot bei einem Interessenkonflikt) verpflichten.
- Ende der Ergänzenden Vereinbarungen -
Rechtsverbindliche Unterschriften
AUFTRAGGEBER AUFTRAGNEHMER
Ort, Datum Stempel Ort, Datum Stempel
Verteiler:
- Ausfertigung: AN
- Ausfertigung: AG
4 – ING 1 – Seite 6 von 6
Stand: 19.07.2023