Vergabe-Nr. 26/N/0095/HB Vertrags-Nr. HB/00023/2026
Sachbereich Planung und Bau
Leistungsbeschreibung
Umgehungsgerinne Ilsenburg Planungsleistungen – Überarbeitung vorh. LP 3-4
Inhalt
1 Vorhaben und Zielstellung .............................................................................................. 3
1.1 Vorhaben ............................................................................................................... 3
1.1.1 Historie ............................................................................................................... 3
1.1.2 Bestehende Verhältnisse ................................................................................... 3
1.1.3 Variantendiskussion/ Ausweisung Vorzugsvariante ............................................ 5
1.1.4 Planungsdetails zur Technischen Lösung (Entwurfs- und Genehmigungsplanung 11/2018) ......................................................................................................................... 6
1.2 Zielstellung ............................................................................................................. 7
2 Leistungsinhalte ............................................................................................................. 7
2.1 Allgemein ............................................................................................................... 7
2.2 Leistungsbereich - Objektplanung Ingenieurbauwerke ........................................... 7
2.2.1 Grundleistungen ................................................................................................. 8
2.2.2 Besondere Leistungen ....................................................................................... 8
2.3 Leistungsbereich - Tragwerksplanung .................................................................... 8
2.3.1 Grundleistungen ................................................................................................. 9
2.3.2 Besondere Leistungen ....................................................................................... 9
2.4 Leistungsbereich – Landschaftsplanung / Umweltverträglichkeit ............................ 9
2.4.1 LBP - Grundleistungen ....................................................................................... 9
2.4.2 LBP – Besondere Leistungen ............................................................................10
2.4.3 UVP-Bericht - Grundleistungen .........................................................................10
2.4.4 UVP – Besondere Leistungen ...........................................................................10
2.4.5 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) .........................................................10
2.4.6 Vorprüfung des Verschlechterungsverbotes (WRRL) ........................................11
3 Leistungen des Auftraggebers .......................................................................................11
4 Anforderungen an Planungsunterlagen .........................................................................11
4.1 Allgemein ..............................................................................................................11
4.2 Einsatz der Software .............................................................................................12
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4.3 Datenträger ...........................................................................................................12
4.4 Anwendungsdaten, Texte, Tabellen, Präsentationen, etc. .....................................12
5 Zeitablauf ......................................................................................................................13
5.1 Leistungszeitraum 1 - Nov. 2026 – IV. Quartal 2027 .............................................13
5.2 Leistungszeitraum 2 – I. und III. Quartal 2028 .......................................................13
5.3 Leistungszeitraum 3 – IV. Quartal 2028 ................................................................13
6 Vergütung......................................................................................................................13
6.1 Berechnungshonorare ...........................................................................................13
6.2 Nebenkosten .........................................................................................................13
6.3 Stundensätze ........................................................................................................14
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1 Vorhaben und Zielstellung
1.1 Vorhaben
1.1.1 Historie
Entsprechend den Zielen der EU-WRRL 2002 zur Herstellung eines guten ökologischen Gewäs- serzustandes wurde im Jahr 2008 vom LHW, Gewässerkundlicher Landesdienst (GLD), eine Konzeption zur Umsetzung der ökologischen Durchgängigkeit in den Fließgewässern in Sach- sen-Anhalt veröffentlicht, in der die Ilse als Vorranggewässer ausgewiesen ist. Einen Schwerpunkt stellte hierbei der Ilsetunnelbereich inklusive oberhalb gelegener Wehranlage neben/unter dem Werksgelände der Ilsenburger Grobblech GmbH (IGG) am Veckenstedter Weg in Ilsenburg, Landkreis Harz, dar. Eigentümer des Ilsetunnels mit seinen Nebenanlagen ist das Land Sachsen-Anhalt (LSA). Die IGG nutzt den Ilsetunnel zur Ableitung ihrer Prozesswässer und hat diesen im Laufe der Jahre mehrfach überbaut. In der Vergangenheit kam es zunehmend zu Problemen bezüglich Zuständigkeit zwischen Nutzer und Unterhaltungspflichtigen/Eigentümer. Entsprechend Begutachtung im Jahr 2012 ist der Ilsetunnel auf Grund seines baulichen Zustan- des nur bedingt geeignet den Hochwasserabfluss der Ilse sicher abzuführen. Im Ergebnis wurde im Jahr 2012 mit den Planungen des Vorhabens „Umgehungsgerinne in der Ilse nördlich von Ilsenburg“ finanziert über „Vorhaben zur naturnahen Gewässerentwicklung“ (WRRL #09) begonnen, um sowohl die ökologische Durchgängigkeit als auch den schadlosen Hochwasserabfluss der Ilse im Planbereich her- bzw. sicherzustellen.
1.1.2 Bestehende Verhältnisse
Das Plangebiet liegt nördlich der Stadt Ilsenburg im Landkreis Harz.
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Insgesamt bestehen im zu betrachtenden Gewässerabschnitt (stromab) 4 ökologische Sperren.
- Wehranlage Ilsenburger Grobblech GmbH
Die Wehranlage dient dem Aufstau der Ilse zur Ableitung von Prozesswässern der IGG. Gleichzeitig wird durch die Anlage der Stau im oberhalb gelegenen Löschwasserteich gehal- ten. Entnahme von Lösch- und Brauchwasser (Wasserrecht zur Entnahme IGG), Wehran- lage Absturzhöhe ca. 6m, Eigentümer Wehranlage LSA
- Ilsetunnel
Weiter unterhalb be- ginnt der Ilsetunnel. Er wird neben/unter dem Werksgelände der IGG geführt. Ei- gentümer des Il- setunnels mit seinen Nebenanlagen ist das LSA. Der Tunnel (Maulprofil) hat eine Länge von 360 m.
- Ölhavariewehr
Das Ölhavariewehr befindet sich ca. 200 m unterhalb des Il- setunnels und diente dem Rückhalt von Wasserverunreini- gungen im Havarie- fall. Lt. Angaben IGG wird das in Eigentum des LSA befindliche Wehr nicht mehr be- nötigt.
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- Pulvermühlenwehr Die Wehranlage der Pul- vermühle diente dem Ab- schlag von Abflussantei- len der Ilse zum Betrieb der Pulvermühle. Die Ab- schlagseinrichtungen sind in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden. Eigentümer der Wehran- lage ist das LSA.
1.1.3 Variantendiskussion/ Ausweisung Vorzugsvariante
Im Rahmen der Vorplanung wurden unter Beachtung der Planungshinweise des GLD, wie voll- ständige Beseitigung der ökologischen Sperren, Planung gesamtzönotisch orientierter Umge- hungsmöglichkeiten, Bau von Sohlbauwerken im Gewässerlauf und Bau von Fischaufstiegsan- lagen folgende Varianten untersucht.
Öffnung des Ilsetunnels und die Beseitigung der vorhandenen Wehranlagen Großräumige Verlegung der Ilse Umgehungsgerinne - Teilabfluss der Ilse Umgehungsgerinne - Vollabfluss der Ilse
Festgestellt wurde, dass der Ilsetunnel in weiten Bereichen bereits durch die Betriebsanlagen der IGG überbaut ist und nach Auswertung der Flächenverfügbarkeit sich nur etwa 115 m des insge- samt 360 m langen Tunnels öffnen ließen. Die Geländeverhältnisse lassen nur ein Trogbauwerk zu. Zudem wäre die oberhalb gelegene Wehranlage der IGG durchgängig zu gestalten. Die vor- handene Absturzhöhe von 6m würde bei einer Sohlrampe von 1:30 eine Bauwerkslänge von 180m erfordern. Vorherrschende Geländeverhältnisse und enge Bebauung lassen jedoch wenig Spielraum und die Anordnung eines langgezogenen Sohlbauwerkes nicht zu. Insgesamt war abzuleiten, dass sich die ökologische Durchgängigkeit mit der teilweisen Öff- nung, dem naturfernen Ausbau des Ilsetunnels bei gleichzeitigem Umbau der Wehranlage (ober- halb) nicht realisieren lässt. Die großräumige Verlegung der Ilse sah vor, den Lauf der Ilse zwischen den beiden Brückenbau- werken der K 1355 vollständig aufzugeben und die Ilse neu in Verbindung mit dem Ellerbach in dessen Trasse zu führen. Durch die Ausweisung des Gewerbegebiets Ellerbach und den dort befindlichen Gewerbebauwerken war eine Flächenverfügbarkeit nicht mehr gegeben. Eine wei- tere Betrachtung dieser Variante erfolgte daher nicht. Nach umfangreichen Untersuchungen konnte im Rahmen der Vorplanung letztlich als realisier- bare Variante die Anordnung eines Umgehungsgerinnes an die Trasse der K1355, Veckenstedter Straße, bei Beibehaltung des Wasserrechts der Ilsenburger Grobblech GmbH zur Wasserent- nahme als machbar und zielerreichend ausgewiesen werden. Hinsichtlich der künftigen Unterhaltung würde für den Unterhaltungspflichtigen (LHW, Gewässer
- Ordnung) ein erheblicher Mehraufwand für die Variante Teilabfluss, bedingt durch die Beibe- haltung des Ilsetunnels, entstehen. Bei der Variante Vollanschluss entfallen die Aufwendungen für den Ilsetunnel.
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Im Kostenvergleich der Vorplanung stellte sich die Variante Vollabfluss als günstigere dar, da hier der Einsparungseffekt durch die Stilllegung des Ilsetunnels und die Verbringung des Aushubma- terials im aufzugebenden Ilselauf gegeben ist. Unter Abwägung aller Berücksichtigungsparameter wurde im Rahmen der Vorplanung die Her- stellung der ökologischen Durchgängigkeit durch die Anordnung eines Umgehungsgerinnes – Vollabfluss der Ilse (Vorplanungsvariante 1) - als sinnvollste und wirtschaftlichste Variante her- ausgearbeitet und im Entwurf weiterverfolgt.
1.1.4 Planungsdetails zur Technischen Lösung (Entwurfs- und Genehmigungsplanung 11/2018)
Umverlegung der Ilse (Umgehungsgerinne bei Vollabfluss) an die Trasse der K1355, Veckenstedter Straße Bemessung der Ilse sowohl für die ökologische Durchgängigkeit als auch für den Hoch- wasserabfluss Gewährleistung des Wasserrechts der Ilsenburger Grobblech GmbH zur Wasserent- nahme Außerbetriebsetzung des Ilsetunnels für den Ilseabfluss Aufrechterhaltung der Entwässerungsfunktion nach Erfordernis durch die Ilsenburger Grobblech GmbH Rückbau der Wehranlage der Ilsenburger Grobblech GmbH Verfüllung des Ilseabschnitts zwischen Umverlegungstrasse und Ilsetunnel Rückbau des Ölhavariewehrs Rückbau des Pulvermühlenwehrs Entsorgung des belasteten Bodenmaterials im Trassenbereich Gewährleistung der Flächenzugänglichkeit abgeschnittener Flurstücke Übertragung der Grundstücke des Ilsetunnelbereiches an die IGG
- Übersichtslageplan
1.1.5 Vorhandene Unterlagen, Planungsverlauf, Gutachten, Erfassungen, Anträge etc.
Für das Vorhaben wurden bisher folgende Unterlagen erarbeitet, die digital zur Verfügung stehen.
Technische Planung – Teil 1 (11/2018) Geotechnischer Bericht – Teil 2 (02/2015, enthalten stat. Bemessungsansätze Umweltplanung - Teil 3 Faunistisches Gutachten – Teil Fledermäuse, Abfang Frühjahr/Sommer (09.2015) Faunistisches Gutachten – Teil Fledermäuse, Wintererfassung Ilsetunnel (05/2016) Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 5 UVP (04/2019) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (05/2019) Landschaftspflegerischer Begleitplan (05/2019)
Ferner liefen in den Jahren von 2016-2019 ständige Abstimmungen zur Planung und Bauerlaubnis mit IGG.
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Mit der STN des LVwA v. 15.05.2020 erfolgte die Feststellung der UVP-Pflicht und die Forderung der Erarbeitung einer/s Umweltverträglichkeitsstudie bzw. -berichtes.
Erstellung Umweltverträglichkeitsstudie bzw. -bericht und Übergabe an LVwA (11/2022)
1.2 Zielstellung
Um Rechtssicherheit während des Planfeststellungsverfahrens (PFV) zu haben wurde seitens des LVwA mit STN vom 09.10.2025 empfohlen, folgende Details zu bearbeiten:
Neuerstellung der nunmehr stark veralteten Naturschutzfachlichen Unterlagen Stauanlagen / Genehmigung auf Außerbetriebsetzung und Rückbau erwirken Prüfung Nutzungsgenehmigung IGG (Reg.Nr. 1-5/69), Altrecht v. 15.08.1969 inkl. 1. Nachtrag vom 12.02.1973 Klärung Staurecht der geplanten Sohlschwelle und Sohlgleite Revision technische Planung (Hydraulik, Fischreferenz, Regelwerke, DIN-Vorschriften DWA-M etc.)
Ziel ist es, die unter Pkt. 1.1.5 aufgeführten Unterlagen soweit zu überarbeiten, dass sie dem ak- tuellen Stand entsprechen, während des Planfeststellungsverfahrens (PFV) nicht angreifbar und genehmigungsfähig sind.
Zur Überarbeitung wurden die nachfolgenden Leistungsinhalte fixiert.
2 Leistungsinhalte
2.1 Allgemein
Die Angebotsabfrage bezieht sich auf den zum Zeitpunkt der Abfrage gesamten erfassbaren Leis- tungsumfang für
1.0 Objektplanung (anteilig) 2.0 Tragwerksplanung (anteilig) 3.0 Landschaftsplanung / Umweltverträglichkeit
Die beschriebenen Leistungsinhalte basieren auf einer Einschätzung des Auftraggebers auf Grundlage von vorliegenden Dokumentationen, Erfahrungswerten und einschlägiger Fachliteratur sowie Fachbeiträgen Dritter. Ergeben sich im Zuge der Bearbeitung neue Erkenntnisse und Sachverhalte die den notwendigen Leistungsumfang gegenüber der Leistungsbeschreibung ändern, erfolgt eine Angebotsabfrage für diese zusätzlichen oder geänderten Leistungen. Der Auftraggeber behält es sich vor, das zulässige Vergabeverfahren festzulegen. Für das Aufstellen der Planungsunterlagen ist die Anlage 8 maßgebend.
2.2 Leistungsbereich - Objektplanung Ingenieurbauwerke
Für das Vorhaben liegt eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung aus 11/2018 vor, die vorab zu sichten ist.
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Die favorisierte technische Lösung ist möglichst beizubehalten, sofern sie unter Beachtung aktuel- ler Bemessungsansätze (Hydraulik, Fischreferenzen), DIN-Vorschriften, DWA-M etc. und stati- schen Prämissen, realisierbar ist. Die Ilse ist in hydrologischer Entwicklung niedrigwassergeprägt. Die Festlegung des Bemessungs- fisches für den Nachweis der Sohlgleite und Sohlrampe nach DWA-M 509 erfolgt in Abstimmung mit dem SB 3.1 und GLD. Maßgebend ist dabei auch, für welchen Bemessungsfisch die FAA ober- und unterhalb des geplanten Umgehungsgerinnes ausgelegt sind. Die Unterlage zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist anzupassen bzw. zu überarbeiten.
2.2.1 Grundleistungen
Nach derzeitiger Einschätzung werden die Grundleistungen der LP 3 und 4 nach HOAI2021, Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke, wirksam. Die Anrechenbaren Kosten – Teil C – mit Stand 11/2018 wurden entsprechend Kostenerhöhung von 2018 – 2026 aktualisiert und liegen bei rd. 8.000.000 €. Für die Einstufung der Honorarzone III(Mindestsatz) sind nach Anlage 12 die Gruppen (Gr.) Gr. 3 - Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus (Einzelgewässer mit ungleichförmigem ungeglie- dertem Querschnitt und einigen Zwangspunkten, Gewässersysteme mit einigen Zwangspunkten), Gr. 2 - Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung (Leitungsnetze für Abwasser mit mehreren Zwangspunkten), Gr. 6 - Konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen (Einfeldbrücken) sowie Gr. 7 - sonstige Einzelbauwerke (Versorgungsbauwerke mit dazugehörigen Schächten für Versor- gungssysteme unter beengten Verhältnissen) maßgebend.
2.2.2 Besondere Leistungen
Ergänzend zu den Grundleistungen sind folgende Leistungen, wie
- Hydraulische Berechnungen Planzustand (in Ergänzung Grundleistungen LP 3, Pkt. c) Hierzu wird das 2D-Hydraulikmodell von Ilse & Suenbach für die Stufe 2 & 3 im Rahmen der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie / Hydro AS-2D / zur Verfügung gestellt. Der Teilbereich (Planbereich) ist auszuschneiden und die aktuellen Zuflußrandbedingungen (Anlagen 6a, 6b) sind zu definieren.
- Sichtung/Analyse vorhandener Unterlagen
- Koordination aller ausgeschriebenen Fachplanungen mit Bezug auf die STN LVwA v. 09.10.2025 o vorhandene Stauanlagen / Genehmigung auf Außerbetriebsetzung und Rückbau er- wirken o Prüfung Nutzungsgenehmigung IGG (Reg. Nr. 1-5/69), Altrecht v. 15.08.1969 inkl. 1. Nachtrag vom 12.02.1973 o Klärung Staurecht der geplanten Sohlschwelle und Sohlgleite
zu erbringen. Die Einzelleistungen sind jeweils als Pauschale anzubieten.
2.3 Leistungsbereich - Tragwerksplanung
Im Teil 2 des Geotechnischen Berichtes erfolgten für die einzelnen Bauwerke Grundbautechnische Auswertungen, Standsicherheitsnachweise sowie Empfehlungen zur Baugrubensicherung und Wasserhaltung.
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Leistungen zur Tragwerksplanung wurden bisher nicht erbracht.
2.3.1 Grundleistungen
Nach derzeitiger Einschätzung werden die Grundleistungen der LP 2 bis 4 nach HOAI2021, Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1 - Tragwerksplanung, wirksam. Die Anrechenbaren Kosten – Teil C – mit Stand 11/2018 wurden entsprechend Kostenerhöhung von 2018 – 2026 aktualisiert und liegen bei rd. 5.000.000 €. Für die Einstufung der Honorarzone III(Mindestsatz) sind nach Anlage 14.2 folgende Bewertungs- merkmale, wie Tragwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, Sicherung von Gelände- sprüngen, Flachgründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, ebene und räumliche Pfahlgründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, maßgebend.
2.3.2 Besondere Leistungen
Ergänzend zu den Grundleistungen sind folgende Leistungen, wie
- Sichtung/Analyse vorhandener Unterlagen (Aussagen Geotechnischer Bericht)
- Vorgezogene und für die Ausführung geeignete Berechnung wesentlich tragender Teile
- Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung der Gründungen
zu erbringen. Die Einzelleistungen sind jeweils als Pauschale anzubieten.
In die Einzelpositionen ist einzukalkulieren, dass mit der Beauftragung alle notwendigen erdstati- schen Berechnungen abgeglichen sind.
2.4 Leistungsbereich – Landschaftsplanung / Umweltverträglichkeit
Für das Vorhaben liegen die unter Pkt. 1.1.5 aufgeführten Unterlagen der Umweltplanung Teil 3 vor, die vorab zu sichten sind. Entsprechend der STN des LVwA v. 09.10.2025 sind die naturschutzfachlichen Unterlagen zu aktualisieren.
2.4.1 LBP - Grundleistungen
Nach derzeitiger Einschätzung werden für die Überarbeitung des LBP der Eingriffs- und Aus- gleichsbilanzierung sowie des landschaftsplanerischen Maßnahmenkonzeptes Grundleistungen der LP 2 bis 4 nach HOAI 2021, Teil 2 Flächenplanung, Abschnitt 2 – Landschaftsplanung, §26 LBP, wirksam. Die Größe des Untersuchungsgebietes / Untersuchungsrahmen liegt bei 25 ha. Nach den Bewertungsmerkmalen zum Untersuchungsgebiet ergab sich eine Einstufung in die Ho- norarzone II (Mittelsatz).
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2.4.2 LBP – Besondere Leistungen
Ergänzend zu den Grundleistungen sind folgende Leistungen, wie
- nach HOAI 2021, Anlage 9, Pkt. d und h
- Aktualisierung Biotoptypen und Biotopkartierung
- Aktualisierung der Einzelbaum- und Quartierbaumerfassung
zu erbringen. Die Leistungen sind als Gesamtpauschale anzubieten.
2.4.3 UVP-Bericht - Grundleistungen
Nach derzeitiger Einschätzung werden für die Überarbeitung des UVP-Berichtes Grundleistungen der LP 2 - 4 nach HOAI 2021, Teil 1, §3, Anlage 1, wirksam. Die Größe des Untersuchungsgebietes / Untersuchungsrahmen liegt bei 25 ha, außerhalb der Ho- norartabellen. Für die Aktualisierung des UVP-Berichtes entsprechend den Überarbeitungen LBP, des ARFB so- wie unter Beachtung der STN des LVwA v. 09.10.2025 sind die o.g. Grundleistungen zu erbringen. Die Leistungen sind als Gesamtpauschale anzubieten.
2.4.4 UVP – Besondere Leistungen
Ergänzend zu den Grundleistungen sind folgende Leistungen, wie
- Verfahrensbegleitende Leistungen nach HOAI 2021, Anlage 9, Pkt. 5, q und s
zu erbringen. Die Leistungen sind als Gesamtpauschale anzubieten.
2.4.5 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)
Der AFB ist bezüglich der Hinweise und Forderungen (STN LVwA v. 09.10.2025) zu überarbeiten. Im Rahmen der Dokumentation sind weiter besondere Leistungen, wie
- nach HOAI 2021, Anlage 9, Pkt. 6, d und g
- Prüfung anhand von Bestandsdaten (vorhandene Projektunterlagen und LAU Sachsen-Anhalt) in Kombination mit einer worst-case Betrachtung unter Beachtung der aktuellen Artenschutz- liste LAU (Anlage 3)
- Prüfung und Überarbeitung der artenschutzfachlichen Maßnahmenkonzeption
zu erbringen. Die Leistungen sind als Gesamtpauschale anzubieten.
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2.4.6 Vorprüfung des Verschlechterungsverbotes (WRRL)
Ziel der EU - Wasserrahmenrichtlinie ist das Erreichen eines guten ökologischen Zustandes aller Fließgewässer. Dabei ist im Vorfeld auszuschließen, dass das geplante Gewässervorhaben schädlich wirkt. Zur Vorprüfung des Vorhabens, hinsichtlich einer möglichen Verschlechterung des Gewässerzu- standes, ist das angefügte Formblatt auszufüllen (Anlage 4). Die Leistung ist als Gesamtpauschale anzubieten.
3 Leistungen des Auftraggebers
Dem Auftragnehmer können nach der Beauftragung folgende Unterlagen für die Leistungserbrin- gung zur Verfügung gestellt:
Tabelle 1: Unterlagen zur Übergabe an den Auftragnehmer
| Unterlage | Stand | Format | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Logos, diverse Wappen | ||||||||
| Luftbilder, topografische Karten, Katasterinformationen | ||||||||
| Unterlagen entsprechend Pkt. 1.1.5 | ||||||||
| Fischreferenz 24, Stand (Anlage 5) | 08/2026 | |||||||
| Hydrologische Bemessungsparameter (Anlagen 6a, 6b) | 08/2026 | |||||||
| 2D-Hydraulikmodell - Hydro AS-2D aus Ilse & Suenbach | 2020 | |||||||
| Artenschutzliste Sachsen-Anhalt (Anlage 3) | 06/2018 | |||||||
| Formblatt Gewässerausbau Verschlechterungsverbot (Anlage 4) | 2023 |
Sind weitere Unterlagen zur Leistungserbringung notwendig, sind Art, Umfang und Beschaffung mit dem Auftraggeber abzustimmen.
4 Anforderungen an Planungsunterlagen
4.1 Allgemein
Die Projektbezeichnung
„Umgehungsgerinne Ilsenburg“
ist für die Leistungen der Leistungsbeschreibung bindend. Änderungen in den Bezeichnungen werden vom Auftraggeber schriftlich angezeigt und sind in die Unterlagen der noch nicht abgeschlossenen Leis- tungsteile zu übernehmen.
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4.2 Einsatz der Software
Folgende Produkte sind für den Einsatz von Software vorgegeben:
Tabelle 2: Dateiformate
| Einsatzzweck | Format | Version | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Texte | docx | ab 2007 | ||||||
| Tabellen | xlsx | ab 2007 | ||||||
| Unterlagen allgemein | ab 6.0 | |||||||
| Präsentationen | pptx | ab 2007 | ||||||
| Datenbank | accdb | ab 2007 | ||||||
| CAD – Daten | dwg, dxf | ab 2000 | ||||||
| Plotdateien | plt | HP-GL/5 | ||||||
| Komprimierte Daten | zip | ab 9.0 |
Der AG verfügt über die genannten Software-Produkte und benötigt aus diesem Grund Daten in den vorgegebenen Formaten. Abweichungen sind nur in Abstimmung mit dem AG zulässig und zu protokol- lieren. Wird eine andere Software eingesetzt, so ist die Konvertierung in ein zu nutzendes Datei-Format für den AG zu gewährleisten.
4.3 Datenträger
Als Austauschmedium werden CD-R/DVD oder externe Festplatten/Sticks verwendet. Eine AG-eigene für den AN kostenfreie Cloud-Lösung kann ebenso angeboten werden. Ausnahmen sind mit dem AG abzustimmen und zu protokollieren. Bei Verwendung einer Komprimierungssoftware ist der AG darüber zu informieren und das Komprimierungstool vollständig in einer Lizenz vom AN an den AG zu überge- ben. Die dazu notwendige Lizenz hat der AN zu tragen. Vor dem Versand von Daten sind diese auf Virenfreiheit zu überprüfen und die Datenträger als geprüft zu kennzeichnen.
4.4 Anwendungsdaten, Texte, Tabellen, Präsentationen, etc.
Alle Daten sind in einem bearbeitbaren Originalformat der Erstellung zu übergeben. Zugelassene For- mate sind in der Tabelle 2 dargestellt. Zusätzlich sind alle Unterlagen als zusammengefasste Adobe Acrobat (PDF) Datei zu übergeben (z. B. komplette Berichte). Die PDF-Dateien sind direkt aus den Anwendungen ohne Zugriffseinschränkungen zu erzeugen. Ausnahmen sind nur in Abstimmung mit dem AG zugelassen. Die uneingeschränkte Lauffähigkeit von Projekten, Daten und Programmen ist durch den AN zu gewährleisten. Präsentationen, die in Form von PowerPoint-Präsentationen o. ä. dem AG vorgestellt werden, sind ebenfalls mit uneingeschränktem Zugriff dem AG zu übergeben.
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5 Zeitablauf
Für die Bearbeitung der Leistungsinhalte gelten folgende generelle Zeitrahmen:
5.1 Leistungszeitraum 1 - Nov. 2026 – IV. Quartal 2027
- Leistungen Objektplanung (Pkt. 2.2)
- Leistungen Tragwerksplanung (Pkt. 2.3)
- Überarbeitung LBP (Pkt. 2.4.2)
- Überarbeitung ARB (Pkt. 2.4.5)
5.2 Leistungszeitraum 2 – I. und III. Quartal 2028
- Überarbeitung LBP (Pkt. 2.4.1)
- Vorprüfung Verschlechterungsverbot WRRL (Pkt. 2.4.6)
5.3 Leistungszeitraum 3 – IV. Quartal 2028
Im Ergebnis der Landschaftsplanungen / Umweltverträglichkeit kann ein nochmaliger Abgleich mit folgenden Planunterlagen erforderlich werden.
- Objektplanung (Pkt. 2.2)
- Tragwerksplanung (Pkt. 2.3)
6 Vergütung
Es gilt das Grundprinzip der Trennung von Leistungssoll und Abrechnung. Das Leistungssoll wird mit der Aufgabenstellung festgelegt. Die Abrechnung erfolgt über das Leistungsverzeichnis. Das Leistungsverzeichnis sollte nur Positionsnummern abhängig der Nummerierung und Überschriften der Aufgabenstellung als Kurztext aufweisen.
6.1 Berechnungshonorare
Die Berechnungshonorare sind der Anlage 2 – Honorarermittlung sowie detailliert den Ausführun- gen unter Pkt. 2.2 – 2.4 zu entnehmen. Die Vergütung aller Leistungsbereiche Pkt. 2.2 – 2.4 erfolgt entsprechend Anlage 2 – Honorarer- mittlung. Bitte füllen Sie in der Honorarermittlung die blau hinterlegten Felder aus. Da bereits Unterlagen vorliegen, kann je nach Aufwandeinschätzung ein Abschlag oder Zuschlag auf die jeweiligen Leistungen gewährt werden.
6.2 Nebenkosten
Alle nach HOAI 2021 § 14 (2) aufgeführten Nebenkosten sind pauschal über einen Prozentsatz (blaues Feld, Anlage 2 – Honorarermittlung) anzubieten und sind mit dessen Vergütung abgegol- ten.
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6.3 Stundensätze
Es sind Stundensätze für
Auftragnehmer/Geschäftsführer/Prokurist Projektleiter Projektbearbeiter/Projektmitarbeiter Zeichner/techn. Mitarbeiter sonstige Mitarbeiter/Hilfskraft
in Euro-Netto-Beträgen anzubieten und einzutragen (blaues Feld, Anlage 2 – Honorarermittlung)
Magdeburg, den 12.08.2026
Ute Huber SB Planung und Bau
Anlagen: Anlage_1_Ingenieurvertrag.7z Anlage_2_Honorarermittlung.xlsx (blau hinterlegte Felder ausfüllen) Anlage_3_Artenschutzliste_Sachsen-Anhalt_2018.pdf Anlage_4_Formblatt_Gewässerausbau_2023.pdf Anlage_5_Fischreferenz_24_Stand_08_2026.pdf Anlage_6a_Betrachtungsbereich zu 2026-242 Umgehungsgerinne Ilsenburg.pdf Anlage_6b_Hydrologische Bemessungsgrundlagen Ilse zu 2026-242.pdf Anlage_7_STN_LVwA_09_10_2025.pdf Anlage_8_Anforderungen an Planunterlagen.docx
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Seite 14 von 14 Otto-von-Guericke-Str. 5, 39104 Magdeburg, Tel. 0391 581-0