EU-Sanktionspaket-RUS Eigenerklaerung.pdf

Planungsleistungen Umgehungsgerinne Ilsenburg – Überarbeitung Leistungsphasen 3-4

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 14:54 (Europe/Berlin)

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EU-Sanktionspaket-Russland Eigenerklärung

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Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket

im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine

Vergabenummer Bezeichnung der Maßnahme

Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde folgender Artikel in die Verordnung (EU) 2022/576 aufgenommen:

Artikel 5k:

(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Ab-satz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buch-staben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/ EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchsta-ben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Ar-tikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisati-onen handeln,

auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lie-feranten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffent-liche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

Wir erklären, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf uns zutreffen. Des Weiteren verpflichten wir uns, auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vorzunehmen (z.B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers), die gegen die o.g. Ausschlussgründe verstoßen.


Ort, Datum Name des Erklärenden1

1 Die Erklärung ist in Textform gem. § 126 b BGB abzugeben.

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen‐Anhalt

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