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BAst-Bestandsnetzmaßnahme OL-Erneuerung 5910 NNA (a) – PD-Grenze km 34,066 – 57,600 G.016181752
BAst OLA
HHaarraalldd FFiisscchheerr I.IA-S-N-NÜR-P Sandstr. 38-40 90443 Nürnberg ++4499 00115511//1100882288008811 Harald.Fischer@deutschebahn.com
Ersatzneubau/Erneuerung
Betriebliche Aufgabenstellung
Bestandsnetzmaßnahme
OL-Erneuerung 5910 NNA (a) – PD-Grenze
Km 34,066 – 57,600
G.016181752
Streckennummer: 5910 Planungsabschnitt: von Betriebsstelle Neustadt/Aisch (a) bis Betriebsstelle PD-Grenze Netz Nürnberg von km 34,066 bis km 57,600
Bauherr: DB InfraGO AG
Ersteller: HHaarraalldd FFiissccchheerr,, I.IA-S-N-NÜR-P Datum: 09.11.2023
Änderungshistorie des Dokuments Ver. Datum Bearbeiter(in) Beschreibung (Aktualisierter Abschnitt, Bemerkungen) 1.0 09.11.23 HHaarraalldd FFiisscchheerr Mitzeichnungsentwurf 2.0 11.12.23 HHaarraalldd FFiisscchheerr Einarbeitung der rückgemeldeten Stellungnahmen im Rahmen des Mit- zeichnungslaufs 2.1 02.05.24 HHaarraalldd FFiisscchheerr BAst-Endstand
Harald Digital unterschrieben von Harald Fischer
Fischer
Datum: 2024.05.03 11:16:33 +02'00'
BAst OL-Erneuerung 5910 NNA (a) – PD-Grenze km 34,066 – km 57,600 Entwurf zur Mitzeichnung 1.0 DB Netz AG Stand 14.10.2022
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BAst-Bestandsnetzmaßnahme OL-Erneuerung 5910 NNA (a) – PD-Grenze km 34,066 – 57,600 G.016181752 Anwendungshinweise Die Betriebliche Aufgabenstellung ist das Ergebnis der Grundlagenermittlung. Mit der BAst wer- den die eisenbahnspezifischen Anforderungen an die Planung und Realisierung gestellt. Die BAst definiert sich wie folgt: „Die Betriebliche Aufgabenstellung ist die Beschreibung des Soll-Zustands eines Infrastruktur- projekts, ausgehend vom Ist-Zustand der Anlagen und deren Nutzung, in einer eindeutigen, ein- heitlichen und strukturierten Form (ggf. unter Darstellung von Varianten) auf Basis von strategi- schen, verkehrlichen, betrieblich-/sicherheitlichen und technischen Anforderungen sowie unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, rechtlicher und zeitlicher Rahmenbedingungen als Ergebnis der Lph 1 (Grundlagenermittlung) und als Basis für die Planung Lph 2 (Vorplanung) und fol- gende.“ Alle Punkte der Muster-BAst sind zu betrachten und so zu beantworten, dass sie u.a. keinen Widerspruch zum Projektziel aufweisen und dem Meilensteinplan des jeweiligen Projektes ge- recht werden. Insofern Gliederungspunkte nicht relevant sind bzw. sich kein Informationsgehalt aus einem der Gliederungspunkte für ein spezielles Projekt ergibt, sind diese Punkte nicht zu löschen, sondern mit dem Passus „unverändert“ oder „nicht vorhanden“ zu versehen. Sollten Kapitel nicht befüllt werden können, kann mit kurzer Begründung auf den Teil verzichtet werden. Dabei kann die Beschreibung gerne gelöscht werden, aber nicht die Überschriften der Kapitel, um die Nummerierung und damit Einheitlichkeit des Dokuments beizubehalten. Angaben, die im Rahmen der Erstellung der BAst in Leistungsphase 1 nicht ermitteln werden konnten, sind in späteren Leistungsphasen (Lph 2ff.) zu präzisieren. Das Muster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insofern Sachverhalte auftreten, die in der Gliederung bisher nicht erfasst sind, sind diese in geeigneter Form zu ergänzen und mit den zu beteiligenden Parteien abzustimmen. Der Übergang in die Lph 2 erfordert die Durchführung des Quality Gates Vorplanungsbeginn (QG VB). Dies gilt für alle Projekte im Geltungsbereich der „I AA Quality Gates in Bauprojekten vorbereiten und durchführen“. Die BAst ist Bestandteil der Checkliste des QG GE. Die Muster-BAst wird in zwei Ausführungen zur Verfügung gestellt: Im BAst-Formular (Word-Format) wird die eigentliche BAst erstellt. Zur einfacheren Bearbeitung sind die Erläuterungen in blauer Schrift mit rein informativem Charakter nicht enthalten. Eckige Klammern sind durch konkrete Angaben zu ersetzen. Der BAst-Leitfaden (PDF-Format) enthält zusätzliche Erläuterungen in blauer Schrift. Diese sol- len die Bearbeitung erleichtern. Anwender erhalten konkrete Hinweise auf die Herkunft und den Zweck anzugebender Daten sowie Verlinkungen zu Ansprechpartnern und mitgeltenden Unter- lagen. Verwendete standardisierte Abkürzungen finden Sie regelwerksübergreifend unter https://dbsw.sharepoint.com/sites/Kommunikationsplattf/Lists/AbKuerzVerzDBN/Gruppiert.aspx
Allgemeine Projektanforderungen Grundsätzlich sind nur zugelassene Technologien bei der Planung von Investitionsmaßnahmen zu berücksichtigen. Bei ausführlich zu begründenden Abweichungen sind diese zuvor mit dem zentralen Technikbereich abzustimmen. Es gelten die europäischen Verordnungen, nationalen Eisenbahngesetze, -verordnungen und –normen, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, das Regelwerk der DB (Richtlinien, Prozesse und Arbeitsanweisungen), anerkannte Regeln der Technik, sowie der Stand der Technik (z.B. Betriebssicherheitsverordnung). Siehe hierzu auch Eisenbahnspezifische Technische Baubestimmungen (EiTB).
Beteiligen Sie sich aktiv an der Weiterentwicklung der Muster-BAst. Verbesserungsvorschläge an: infrastrukturplanung@deutschebahn.com
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Inhaltsverzeichnis
1 Projektbeschreibung 6(cid:3) 1.1 Anlass des Projektes 6(cid:3) 1.2 Projektziel 6(cid:3) 1.3 Auswirkungen bei Nichtrealisierung 6(cid:3) 1.4 Lage im Netz 6(cid:3) 1.5 Vorabschätzung Planrechtsverfahren 6(cid:3)
2 Verkehrliche und betriebliche Angaben 7(cid:3) 2.1 Verkehrliches Konzept 7(cid:3) 2.1.1 Verkehrliche Bedeutung 7(cid:3) 2.1.2 Vereinbarte umzusetzende verkehrliche Anforderungen 7(cid:3) 2.1.3 Zugzahlen Ist 7(cid:3) 2.1.4 Zugzahlen-Prognose 7(cid:3) 2.1.5 Maßnahmenspezifische Daten 8(cid:3) 2.2 Betriebliches Konzept 8(cid:3) 2.2.1 Angaben zur Betriebsstelle bzw. begrenzende Betriebsstellen 8(cid:3) 2.2.2 Streckenparameter 8(cid:3) 2.2.3 Infrastrukturmangel 8(cid:3) 2.2.4 Anzusetzende Entwurfsgeschwindigkeit 8(cid:3) 2.2.5 Prüfung des freizuhaltenden Lichtraums 9(cid:3)
3 Darstellung des Ist-Zustand 10(cid:3) 3.1 Übersichtsplan-Ist 10(cid:3) 3.2 Anlagenbeschreibung 11(cid:3) 3.2.1 Grenzen des Planungsbereichs 11(cid:3) 3.2.2 Betroffene Anlage 11(cid:3) 3.2.3 Speisung und Schaltung 11(cid:3) 3.2.4 Oberleitungsspannungsprüfeinrichtung (OLSP) - nur im Tunnel 12(cid:3) 3.2.5 Instandhaltungszustand der betroffenen Anlagen 12(cid:3) 3.2.6 Gründungsart der Maste 12(cid:3) 3.2.7 Elektrische Anlagen 12(cid:3) 3.2.8 Bauwerke und Anlagen im betroffenen Bereich 13(cid:3) 3.3 Angaben zu technischen Fachgewerken 13(cid:3) 3.3.1 Oberbau 13(cid:3) 3.3.2 Tiefbau 13(cid:3) 3.3.3 KIB 13(cid:3) 3.3.4 Hochbau 14(cid:3) 3.3.5 Leit- und Sicherungstechnik 14(cid:3) 3.3.6 Telekommunikationstechnik 15(cid:3) 3.3.7 Elektrische Energieanlagen (50-Hz-Anlagen) 15(cid:3) 3.3.8 Maschinentechnische Anlagen 15(cid:3) 3.3.9 Oberleitungsanlagen (16,7 Hz inkl. OSE) 15(cid:3)
4 Darstellung des Soll-Zustands 16(cid:3) BAst OL-Erneuerung 5910 NNA (a) – PD-Grenze km 34,066 – km 57,600 Entwurf zur Mitzeichnung 1.0 DB Netz AG Stand 14.10.2022
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BAst-Bestandsnetzmaßnahme OL-Erneuerung 5910 NNA (a) – PD-Grenze km 34,066 – 57,600 G.016181752 4.1 Übersichtsplan-Soll 16(cid:3) 4.2 Anlagenbeschreibung 17(cid:3) 4.2.1 Art der Baumaßnahme 17(cid:3) 4.2.2 Betroffene Anlage 17(cid:3) 4.2.3 Ausführungsart der Oberleitung 17(cid:3) 4.2.4 Ausführungsart der Oberleitungsmaste und deren Mastfundamente 17(cid:3) 4.2.5 Schaltabschnitte 18(cid:3) 4.2.6 Sonstige Anforderungen an die Anlage 19(cid:3) 4.3 Zusammenhangsmaßnahmen und Anforderungen technischer Fachbereiche 19(cid:3) 4.3.1 Oberbau 19(cid:3) 4.3.2 Tiefbau 20(cid:3) 4.3.3 KIB 20(cid:3) 4.3.4 Hochbau 20(cid:3) 4.3.5 Leit- und Sicherungstechnik 20(cid:3) 4.3.6 Telekommunikationstechnik 20(cid:3) 4.3.7 Elektrische Energieanlagen (50 Hz Anlagen) 20(cid:3) 4.3.8 Maschinentechnische Anlagen 21(cid:3) 4.3.9 Oberleitungsanlagen (16,7 Hz inkl. OSE) 21(cid:3) 4.3.10 Anforderungen aus Arbeits- und Brandschutz 23(cid:3)
5 Beteiligungen und korrespondierende Maßnahmen 24(cid:3) 5.1 Beteiligung DB Energie GmbH 24(cid:3) 5.2 Beteiligung DB Station & Service AG 24(cid:3) 5.3 Beteiligung weiterer Infrastrukturunternehmen 24(cid:3) 5.4 Beteiligung Dritter 24(cid:3) 5.4.1 Prüfung auf kreuzende Verkehrswege 24(cid:3) 5.4.2 Widmung und Anwendung EKrG/WaStrG 24(cid:3) 5.4.3 Prüfung auf Vorhandensein von Leitungskreuzungen Dritter 24(cid:3) 5.5 Korrespondierende Maßnahmen: 25(cid:3) 5.6 Beteiligung des Betriebsrates 26(cid:3)
6 Rechts- und projektspezifische Angelegenheiten 27(cid:3) 6.1 Allgemeine Anforderungen und rechtliche Angelegenheiten 27(cid:3) 6.2 EIGV und TSI-Streckenklassen 27(cid:3) 6.2.1 TSI Verkehrscodes 27(cid:3) 6.2.2 Ausnahmen von TSI 27(cid:3) Auswirkung der Maßnahme auf die Fahrwegkapazität 27(cid:3) 6.3 Freigabe von Optimierungsmaßnahmen der Infrastruktur 27(cid:3) 6.4 Umweltsachverhalte 28(cid:3) 6.4.1 Flächen-/Bodenverbrauch 28(cid:3) 6.4.2 Nichtstoffliche Emissionen (Schall, Erschütterung, elektromagnetische Felder) 28(cid:3) 6.4.3 Schutzgebiete nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 28(cid:3) 6.4.4 Gewässerschutz 32(cid:3) 6.4.5 Geschützte Arten 32(cid:3)
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BAst-Bestandsnetzmaßnahme OL-Erneuerung 5910 NNA (a) – PD-Grenze km 34,066 – 57,600 G.016181752 6.4.6 Bei Eingriffen in Schotterbett zw. Böschungsbereich kann der Nachweis bahnaffiner Arten wie Zauneidechse und Schlingnatter durch Artenspürhunde (bei I.NI- S-T 6, Kompetenzzentrum-Artenkartierung@deutschebahn.com) erfolgen. 32(cid:3) 6.5 Kampfmittelbelastung 33(cid:3) 6.6 Baugrunduntersuchung 33(cid:3) 6.7 Prüfung auf Änderung INA relevanter Daten 33(cid:3)
7 Einbindung der regionalen Baubetriebsplanung 34(cid:3)
8 Infrastruktur- und Geschwindigkeitsdaten 36(cid:3)
9 Projektmanagement-Aspekte 37(cid:3) 9.1 Projektablauf und Meilensteinplan 37(cid:3) 9.2 Projektkostenrahmen Lph 1 (Realkosten) 37(cid:3) 9.3 Projektfinanzierung 37(cid:3) 9.4 Risikomanagement – Chancen und Risiken 38(cid:3)
10 Ansprechpartner 39(cid:3)
11 Zustimmungs- / Mitzeichnungsblatt 40(cid:3)
12 Anlagen 41(cid:3)
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1 Projektbeschreibung
1.1 Anlass des Projektes Die Oberleitungsanlage im Streckenabschnitt Neustadt/Aisch – PD-Grenze in km 57,600 stammt in weiten Teilen aus dem Jahr 1952 und hat somit das Ende ihrer technischen Lebens- dauer erreicht. Aufgrund festgestellter Mängel im Rahmen einer Begutachtung im April 2021 wird eine Erneuerung der Oberleitungsanlage bis 2030 gefordert.
1.2 Projektziel Inbetriebnahme vorgesehen: 2030 Komplette Erneuerung der Oberleitungsanlage freie Strecke Neustadt/Aisch – Markt Bibart incl. Üst Langenfeld und freie Strecke Markt Bibart – PD-Grenze, Bf Markt Bibart ausgenommen.
1.3 Auswirkungen bei Nichtrealisierung Die Oberleitungsanlage im genannten Streckenabschnitt ist bereits jetzt überaltert und stö- rungsanfällig. Eine Erneuerung ist dringend notwendig, um größere Störungen und auch einen hohen instandhaltungstechnischen Aufwand zu vermeiden.
1.4 Lage im Netz
1.5 Vorabschätzung Planrechtsverfahren (cid:1798) Planfeststellung (§ 18 AEG)
(cid:1798) Plangenehmigung (§ 18 AEG iVm § 74 Abs.6 VwVfG)
(cid:1798) Entfallensfeststellung (§ 18 AEG iVm § 74 Abs.7 VwVfG)
(cid:1800) kein Planrechtsverfahren gemäß § 18 AEG erforderlich
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2 Verkehrliche und betriebliche Angaben
2.1 Verkehrliches Konzept
2.1.1 Verkehrliche Bedeutung Die Strecke 5910 Fürth – Würzburg ist durchgehend zweigleisig, elektrifiziert, dem Netzseg- ment „ha+“ zugeteilt, Bestandteil des konventionellen transeuropäischen Netzes (TEN) und mit 150 % als überlasteter Schienenweg eingestuft. Die Strecke wird von Zügen des Schienengüterverkehrs (SGV), sowie von Zügen des Schie- nenpersonennah- (SPNV) und Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) genutzt.
2.1.2 Vereinbarte umzusetzende verkehrliche Anforderungen
| Nr. | ist in BAst verarbeitet | Bemerkung | ||
|---|---|---|---|---|
| verkehrliche Anforderung | ||||
| Ja | Nein | |||
| 01 | Prognostiziertes Betriebsprogramm gemäß 2030 DT muss konfliktfrei ermöglicht wer- den | (cid:1800) | (cid:1798) |
2.1.3 Zugzahlen Ist
| Richtung | Gegenrichtung | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VzG | Abkürzung | SPFV | SPNV | SGV | SPFV | SPNV | SGV | |||||||||||||
| nach Ril | ||||||||||||||||||||
| 100.0002 | ||||||||||||||||||||
| Stnr | ||||||||||||||||||||
| Von | Nach | 6-22 Uhr | 22-6 Uhr | Sum me | 6-22 Uhr | 22-6 Uhr | Sum me | 6-22 Uhr | 22-6 Uhr | Sum me | 6-22 Uhr | 22-6 Uhr | Sum me | 6-22 Uhr | 22-6 Uhr | Sum me | 6-22 Uhr | 22-6 Uhr | Sum me | |
| 5910 | NNA | NLD | 42 | 6 | 48 | 18 | 3 | 21 | 48 | 38 | 86 | 39 | 11 | 50 | 18 | 3 | 21 | 48 | 41 | 89 |
| 5910 | NLD | NMB | 42 | 6 | 48 | 18 | 3 | 21 | 47 | 39 | 86 | 39 | 11 | 50 | 18 | 3 | 21 | 49 | 40 | 89 |
| 5910 | NMB | NMEI | 42 | 6 | 48 | 18 | 3 | 21 | 46 | 39 | 85 | 39 | 11 | 50 | 18 | 3 | 21 | 49 | 41 | 90 |
Quelle: Zugzahlendatenbank (KW 43/2022)
2.1.4 Zugzahlen-Prognose
| Richtung | Gegenrichtung | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VzG | Abkürzung | SPFV | SPNV | SGV | SPFV | SPNV | SGV | |||||||||||||
| nach Ril | ||||||||||||||||||||
| 100.0002 | ||||||||||||||||||||
| Stnr | ||||||||||||||||||||
| Von | Nach | 6-22 Uhr | 22-6 Uhr | Sum me | 6-22 Uhr | 22-6 Uhr | Sum me | 6-22 Uhr | 22-6 Uhr | Sum me | 6-22 Uhr | 22-6 Uhr | Sum me | 6-22 Uhr | 22-6 Uhr | Sum me | 6-22 Uhr | 22-6 Uhr | Sum me | |
| 5910 | NNA | NLD | 1 | 2 | 3 | 32 | 4 | 36 | 50 | 10 | 60 | 1 | 2 | 3 | 32 | 4 | 36 | 53 | 14 | 67 |
| 5910 | NLD | NMB | 0 | 3 | 3 | 32 | 4 | 36 | 48 | 12 | 60 | 1 | 2 | 3 | 32 | 4 | 36 | 54 | 13 | 67 |
| 5910 | NMB | NMEI | 0 | 3 | 3 | 32 | 4 | 36 | 49 | 11 | 60 | 0 | 3 | 3 | 32 | 4 | 36 | 53 | 14 | 67 |
Quelle: Zugzahlendatenbank Prognose 2030 DT (KW 07/2023)
Hinweis: Es sind formal die Zugzahlen der Prognose 2030 DT aufgeführt. Diese berücksichtigen eine Neubaustrecke zwischen Fürth und Würzburg, weshalb die meisten Züge des Fernverkehrs nicht mehr auf der Strecke 5910 unterstellt sind. Da derzeit nicht absehbar ist, ob, in welchem Umfang und bis wann eine Neubaustrecke tatsächlich gebaut wird, ist für die Konzeptionierung der Infrastrukturmaßnahmen das Zugmengengerüst des Ist-Zustandes zu unterstellen.
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BAst-Bestandsnetzmaßnahme OL-Erneuerung 5910 NNA (a) – PD-Grenze km 34,066 – 57,600 G.016181752 2.1.5 Maßnahmenspezifische Daten Keine weiteren Daten.
2.2 Betriebliches Konzept
2.2.1 Angaben zur Betriebsstelle bzw. begrenzende Betriebsstellen Bf Neustadt/Aisch:
(cid:120) Betriebsstellenlage in km 33,320 der Strecke 5910
(cid:120) Grenzen: Aus Richtung Nürnberg: ESig 16A/16AA in km 32,434 / 32,411 Aus Richtung Würzburg: ESig 16F/16FF in km 34,715 / 34,741
Üst Langenfeld (Mittelfr):
(cid:120) Betriebsstellenlage in km 41,029 der Strecke 5910
(cid:120) Grenzen: Aus Richtung Nürnberg: BkSig 1749/17149 in km 39,950 Aus Richtung Würzburg: BkSig 1752/17152 in km 40,700
Bf Markt Bibart:
(cid:120) Betriebsstellenlage in km 48,017 der Strecke 5910
(cid:120) Grenzen: Aus Richtung Nürnberg: ESig 18A/18AA in km 47,094 Aus Richtung Würzburg: ESig 18F/18FF in km 48,842
Der Betrieb wird gemäß Richtlinie 408 durchgeführt, ferngestellt durch die UZ Fürth und aus der BZ München fernbedient.
2.2.2 Streckenparameter
| ekcertS | tsB nov | tsB sib | mk nov | mk sib | lhaznA | -nekcertS | esielg | gnutuedeB | red | ekcertS | gewsmerB | -ifirtkelE | gnureiz | -muarthciL | liforp | -ehcisguZ | gnur | BWG | -nekcertS | essalk | ||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [Ril100.0 | [Ril100.0 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| [VzG] | - | - | - | [H/N] | [m] | [J/N] | - | - | [J/N] | - | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| 002] | 002] | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| NNA | PD- Grenze | 34,066 | 57,600 | 2 | H | 1000 | J | G2/ DE3 | LZB/ PZB | J | D4 | |||||||||||||||||||||||||||||||
| 5910 |
2.2.3 Infrastrukturmangel Infrastrukturmangel, der die Geschwindigkeit beeinflusst, liegt vor: (cid:1798) ja (cid:1800) nein
2.2.4 Anzusetzende Entwurfsgeschwindigkeit Die anzusetzende Entwurfsgeschwindigkeit beträgt: 160 km/h bis km 35,0, 200 km/h von km 35,0 bis km 61,8.
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BAst-Bestandsnetzmaßnahme OL-Erneuerung 5910 NNA (a) – PD-Grenze km 34,066 – 57,600 G.016181752 2.2.5 Prüfung des freizuhaltenden Lichtraums Geben Sie an, welches Lichtraumprofil freizuhalten ist: (cid:1800) Lichtraumprofil GC (cid:1798) Lichtraumprofil GC nicht umsetzbar – Begründung:
Prüfen Sie im ISR, welche Grenzlinie freizuhalten ist (falls der Soll-Zustand nicht dem Ist-Zu- stand entsprechen sollte, entnehmen Sie die Angaben der VAst): (cid:1798) DE3 (cid:1798) DE2 (cid:1798) G2 (cid:1798) KV P/C 410 (begründen falls nicht umsetzbar):
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3 Darstellung des Ist-Zustand
3.1 Übersichtsplan-Ist
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3.2 Anlagenbeschreibung
3.2.1 Grenzen des Planungsbereichs Angabe von Eingriffsgrenzen sowie vorhandener Zwangspunkte und Definition des Planungs- bereiches: Der Planungsbereich erstreckt sich von km 34,390 (Schaltabschnittsgrenze Bf Neustadt/Aisch Ri freie Strecke Langenfeld) bis Instandhaltungsgrenze km 57,600, ausgenommen Bf Markt Bibart. Die komplette OLA ist zu erneuern, ausschließlich der Haupt- und Nebengleise des Bf Markt Bibart. Die Angaben beziehen sich auf die jeweiligen Nachspannlängen.
3.2.2 Betroffene Anlage Oberleitungsanlagen über folgenden Gleisen sollen erneuert, geändert oder zurück gebaut wer- den. Der genaue Umfang der erforderlichen Erneuerung wird noch durch eine Begehung vor Ort festgelegt:
| Strecke | Streckenabschnitt | von Mast Nr. | bis Mast Nr. | Bauart | Baujahr |
|---|---|---|---|---|---|
| 5910 | Neustadt/Aisch – Langenfeld | 34-12/34-11 | 40-12/40-9 | Re 200 | 1952 |
| 5910 | Langenfeld – Markt Bibart | 40-14/40-13 | 47-10/47-9 | Re 200 | 1952 |
| 5910 | Markt Bibart – PD-Grenze | 48-18/48-17 | 58-4/58-3 | Re 200 | 1952 |
| Strecke | Betriebsstelle | Gleise | Bauart | Baujahr |
|---|---|---|---|---|
| 5910 | Langenfeld zwischen den Masten 40-4a/40-3a und 40- 18/40-17 | - | Re 200 | 1952 |
Die Oberleitungsanlage soll komplett erneuert werden.
3.2.3 Speisung und Schaltung In den betroffenen Abschnitten befinden sich folgende Speisebezirke, Schaltgruppen, Schutz- strecken: Siehe EbsÜ-Pläne in Anlage 08.
In den Schaltabschnittsgrenzen befinden sich Signalanlagen (z.B. RA10 Tafel), welche im Rah- men des Projektes Auswirkung auf die Projektgrenzen haben: x ja (cid:1798) nein
In km 34,344 befinden sich das Ls 16L502Y sowie eine Ra10 Tafel in km 34,328. In km 47,094 befinden sich das ESig 18A und ESig 18AA sowie die beiden ASig 18P2 und 18P1 in km 47,440. In km 48,842 befinden sich das ESig 18F und ESig 18FF sowie das Ls 18L112Y in km 48,452.
In den betroffenen Abschnitten werden Speiseleitungen geführt: x ja (cid:1798) nein
| Betriebsstelle | ||
|---|---|---|
| Strecke | Gleis | |
| 5910 | Bf Markt Bibart | siehe EbsÜ-Plan |
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BAst-Bestandsnetzmaßnahme OL-Erneuerung 5910 NNA (a) – PD-Grenze km 34,066 – 57,600 G.016181752 3.2.4 Oberleitungsspannungsprüfeinrichtung (OLSP) - nur im Tunnel In den betroffenen Abschnitten befinden sich Tunnel mit Oberleitungsspannungsprüfeinrichtung: (cid:1798) ja x nein
3.2.5 Instandhaltungszustand der betroffenen Anlagen An betroffenen Anlagen gibt es Besonderheiten zum Instandhaltungszustand: x ja (cid:1798) nein
Die OLA stammt aus dem Jahr 1952 und hat das Ende der Lebensdauer erreicht, eine Sanie- rung wird als nicht sinnvoll erachtet.
3.2.6 Gründungsart der Maste Informationen zu der Gründung der vorhandenen Maste entnehmen Sie den Masttafeln. Siehe hierzu Anlage 08.
3.2.7 Elektrische Anlagen In den betroffenen Abschnitten befinden sich elektrische Weichenheizungen, Zugvorheizanla- gen, Gleisfeldbeleuchtungsanlagen, Ersatzstromanlagen für ESTW oder sonstige elektrische Anlagen, welche Strom aus der Oberleitung beziehen: (cid:1800) ja (cid:1798) nein
| Strecke | Betriebsstelle | Gleise | Anlage |
|---|---|---|---|
| Bf Neustadt/Aisch, Üst Langenfeld | Gleise/Weichen mit Kennzif- fern 16 + 17 | ESTW-A Netzersatz aus OL | |
| 5910 | |||
| Bf Markt Bibart | Gleise/Weichen mit Kennzif- fer 18 | ESTW-A Netzersatz aus OL | |
| 5910 | |||
| Bf Markt Einersheim | Gleise/Weichen mit Kennzif- fer 19 + 20 | ESTW-A Netzersatz aus OL | |
| 5910 | |||
| Üst Langenfeld | Gleise/Weichen mit Kennzif- fer 17 | Netzersatz für LST- Anlagen aus OL | |
| 5910 | |||
| Hp Hellmitzheim | Gleise/Weichen mit Kennzif- fer 19 | Netzersatz für LST- Anlagen aus OL | |
| 5910 | |||
| Bf Neustadt/Aisch | Gleise/Weichen mit Kennzif- fern 16 | Gleisfeldbeleuchtung und Außenbeleuch- tung Sozialgebäude | |
| 5910 |
Des Weiteren beziehen alle elektrischen Weichenheizungen im Planungsabschnitt ihren Strom aus der Oberleitung. Weitere Anlagen welchen Strom aus der Oberleitung beziehen sind im An- hang 9, SAP-Auszug Anlage EA, zu finden.
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BAst-Bestandsnetzmaßnahme OL-Erneuerung 5910 NNA (a) – PD-Grenze km 34,066 – 57,600 G.016181752 3.2.8 Bauwerke und Anlagen im betroffenen Bereich Angaben zu vorhandenen Bauwerken und Anlagen finden Sie in den folgenden Gliederungs- punkten 3.3.1. – 3.3.9.
3.3 Angaben zu technischen Fachgewerken
Die Anlagenverantwortlichen bestätigen, dass die Bestandspläne den Zustand der ihnen zuge- wiesenen Anlagen zu dem am letzten Berichtigungsdatum der Pläne genannten Zeitpunkt abbil- den. Alle aktuell und künftig laufenden Projekte sind nicht eingearbeitet. Hierzu ist eine Abstimmung zwischen den Projekten notwendig.
3.3.1 Oberbau Hier nicht relevant.
3.3.2 Tiefbau Die örtliche Lage der Kabelführungssysteme sowie der ggf. vorhandenen Tiefenentwässerung ist in den Bestandsplänen im Dokumentenverwaltungssystem IZ-Plan hinterlegt. Siehe diesbe- züglich auch die Bestandspläne unter Anlage 08.
3.3.3 KIB Bei der genauen Standortwahl der Masten und aller anderer Komponenten sind alle KIB-Bau- werke zu berücksichtigen. Eisenbahnüberführungen im Projektbereich (siehe auch Anlage 09 SAP-Auszug „Anlage Brü- cken“:
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Straßenüberführungen im Projektbereich:
Für die im Projektbereich vorhandenen Durchlässe, Erdkörper, Lärmschutzwände, Stützwände und Gleisentwässerungen beachten Sie bitte die entspr. SAP-Auszüge unter Anlage 09.
3.3.4 Hochbau Derzeit vorhandene Hochbauten im Projektbereich bzw. daran angrenzend entnehmen Sie bitte dem SAP-Auszug „Anlagen und Gebäude“ in Anlage 09.
3.3.5 Leit- und Sicherungstechnik Stellwerk: Der für dieses Projekt relevante Abschnitt liegt im Bereich des ESTW-Z Fürth (ESTW-UZ Fürth; Steuerbezirk 7 BZ München, Kz 10. Der Stellbereich des ESTW-UZ erstreckt sich von km 32,000 bis km 64,194. Die in diesem Rahmen relevanten abgesetzten ESTW-A befinden sich in Neustadt/Aisch in km 33,635 (Steuerbezirk 7, Bedienbereich Kz 16 für Bf Neustadt/Aisch, Bedienbereich Kz 17 für Üst Langenfeld), in Markt Bibart in km 48,263 (Bedienbereich Kz 18) sowie in Markt Einersheim in km 59,829 (Bedienbereich Kz 19 + 20).
Signalanlagen: Sämtliche Signale in den Stellbereichen der ESTW-A Neustadt/Aisch, Markt Bibart und Markt Einersheim sind mit Ks-Signalsystem ausgerüstet.
Blockeinrichtungen: Fürth (NF) – Fürth-Burgfarrnbach (NFBB) – Siegelsdorf (NSDF) – Hagenbüchach (NHBU) – Emskirchen (NEK) – Neustadt/Aisch (NNA) – Langenfeld (NLD) – Markt Bibart (NMB) – Markt Einersheim (NMEI) – Iphofen (NI) – Mainbernheim (NMM):
Selbsttätiger Streckenblock, ESTW-Zentralblock, GWB ständig eingerichtet, von/nach Fürth (NF) Blockanpassung S600, von/nach Mainbernheim (NMM) ESTW-ESTW-Blockschnittstelle.
Zugnummernmeldeanlage: Im gesamten Stellbereich vorhanden, ZNS 901. Kabelanlagen der Leit- und Sicherungstechnik: Die örtliche Lage der Kabelführungssysteme ist in den Bestandsplänen im Dokumentenverwal- tungssystem IZ-Plan hinterlegt, siehe hierzu auch vorhandene Bestandspläne in Anlage 08.
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BAst-Bestandsnetzmaßnahme OL-Erneuerung 5910 NNA (a) – PD-Grenze km 34,066 – 57,600 G.016181752 Bahnübergänge: Im gesamten Projektbereich gibt es keine Bahnübergänge.
3.3.6 Telekommunikationstechnik Im gesamten Bereich des ESTW ist digitaler Betriebsfunk mit der Funktion „Fernsprechverbin- dung betriebsführender Stellen“ (FbS) eingerichtet. Weiterhin ist im gesamten Bereich des ESTW digitaler Zugfunk (GSM-R) eingerichtet. HOA/FBOA: In km 57,258 befindet sich die HOA/FBOA „Hellmitzheim“ mit der Nummer 216.1b/2b, Bauform Phoenix MB, Messrichtung Nürnberg. Bei der Meldung „Heißläufer“ oder „Feste Bremse“ ist der Zug zu stellen am ESig 18F/18FF des Bf Markt Bibart (<= 160 km/h) bzw. am BkSig 1868 (> 160 km/h).
Weitere Informationen zur Telekommunikationstechnik entnehmen Sie den Bestandsplänen der Anlagen 08 und 09.
3.3.7 Elektrische Energieanlagen (50-Hz-Anlagen) Alle elektrisch ferngestellten Weichen im Projektbereich sind mit einer elektrischen Weichenhei- zung bestückt, die von der Oberleitung gespeist werden. Für die weiteren derzeit vorhandenen elektrischen Energieanlagen im Projektbereich beachten Sie bitte unter Anlage 09 den SAP-Auszug „Anlage EA“ sowie die Bestandspläne unter Anlage 08.
3.3.8 Maschinentechnische Anlagen Keine maschinentechnischen Anlagen im Projektbereich vorhanden.
3.3.9 Oberleitungsanlagen (16,7 Hz inkl. OSE) Die örtliche Lage der jeweiligen Anlagen sind in den Bestandsplänen (EbsÜ-Pläne, Oberlei- tungslagepläne usw.) im Dokumentenverwaltungssystem IZ-Plan hinterlegt oder unter Anlage 08 einsehbar.
Unter Anlage 16 haben Sie Zugriff auf ein Gutachten zu ausgewählten Oberleitungsmasten der Strecke 5910 aus dem Jahr 2021 sowie zu bereits durchgeführten Baugrundgutachten aus dem Jahr 2023.
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4 Darstellung des Soll-Zustands
4.1 Übersichtsplan-Soll Die Oberleitung aller heute überspannter Gleise und Weichen auf der freien Strecke zwischen Neustadt/Aisch und Markt Bibart sowie jene der freien Strecke zwischen Markt Bibart und Ab- spannlänge PD-Grenze sind zu erneuern - ausgenommen Bf Markt Bibart.
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4.2 Anlagenbeschreibung
4.2.1 Art der Baumaßnahme Bei der Maßnahme handelt es sich um (cid:1798) einen Neubau.
(cid:1800) einen Ersatzneubau/Erneuerung.
4.2.2 Betroffene Anlage Sofern Oberleitungsanlagen (Kapitel 3.2.2) erneuert oder geändert werden sollen bzw. Gleise erneuert werden sollen, führen Sie diese in folgender Tabelle auf:
| Strecke | Streckenabschnitt | von km. | bis km. |
|---|---|---|---|
| Neustadt/Aisch – Langenfeld - Markt Bibart (beide Streckengleise) | 34,390 | 47,260 | |
| 5910 | |||
| Markt Bibart – PD-Grenze (beide Streckengleise) | 48,559 | 58,098 | |
| 5910 | |||
| Die OLA ist zudem innerhalb der genannten km- Angaben einschließlich aller Weichenverbindun- gen zu erneuern. | |||
| 5910 |
4.2.3 Ausführungsart der Oberleitung Die Oberleitung ist in der für die anzusetzende Entwurfsgeschwindigkeit (200 km/h – Strecken- höchstgeschwindigkeit) zugelassenen Regelbauart Re200 zu realisieren.
Weitere Vorgaben siehe Rückmeldung DB Energie Herr Martin Piech in Anlage 01 „Mitzeich- nungsblatt, Rückmeldungen und Anmerkungen“.
4.2.4 Ausführungsart der Oberleitungsmaste und deren Mastfundamente Oberleitungsmasten werden gemäß Vorstandsbeschluss vom 07.05.2019 sowie Ril 997.0111 realisiert: (cid:1798) ja
(cid:1800) nein (Abweichung ist zu begründen und Wirtschaftlichkeitsnachweis im Zuge der Entwurfs- planung erforderlich. Andernfalls UiG nötig).
Gemäß den Festlegungen Netzleiter AIM-Netz Nürnberg gilt folgendes:
„Oberleistungsmaste müssen robust und gegen Einwirkungen von außen möglichst beständig sein. Im Havariefall müssen sie leicht auswechselbar und für nachträgliche, kleinere Umbauten ausgelegt sein.(cid:3) Instandhaltungsmaßnahmen an Oberleitungsmasten müssen ohne Beteiligung eines Dritten, in Eigenleistung ausgeführt werden können. Unter Berücksichtigung dieser Instandhaltungsaspekte und der schnelleren Herstellung der Ver- fügbarkeit der Infrastruktur bei Großstörungen sind im Netz Nürnberg Stahlmaste zu verwen- den.“
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BAst-Bestandsnetzmaßnahme OL-Erneuerung 5910 NNA (a) – PD-Grenze km 34,066 – 57,600 G.016181752 Stellungnahme ALV:
Bei der Gründung der Oberleitungsmaste sind die Vorgaben der RiL 836 zu beachten, die Sta- bilität der Soll-Gleislage ist sicherzustellen.
4.2.5 Schaltabschnitte Die Schaltabschnitte sollen dem aktuellen Ist-Zustand entsprechen: (cid:1798) ja (cid:1800) nein (cid:1798) entfällt (bei Elektrifizierung von Gleisen)
Unter Anlage 08 haben Sie Zugriff auf EbsÜ-Pläne im Projektbereich.
Stellungnahme Betrieb Nürnberg: Im Umbauabschnitt liegt die Üst Langenfeld. Es wird gefordert, die Schaltgruppe 2 in zwei sepa- rate Schaltgruppen aufzuteilen.
Es ist zu prüfen, ob für die Schaltgruppe 2 der Üst Langenfeld zwei einzelne Schaltgruppen ein- gerichtet werden können. Ist dies ohne große relevante Kostensprünge möglich, so ist dies zu planen. Folgende Schaltabschnittsoptimierung ist zu prüfen und entsprechend zu planen: Üst Langenfeld:
(cid:120) Schaltgruppe Regelgleis Ri Nürnberg bis einschließlich Weiche 17W4. (cid:120) Schaltgruppe einschließlich Weiche 17W1 Regelgleis Ri Nürnberg.
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BAst-Bestandsnetzmaßnahme OL-Erneuerung 5910 NNA (a) – PD-Grenze km 34,066 – 57,600 G.016181752 4.2.6 Sonstige Anforderungen an die Anlage Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser BAst keine sonstigen Anforderungen bekannt.
4.3 Zusammenhangsmaßnahmen und Anforderungen technischer Fachbereiche
4.3.1 Oberbau Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 hat die Bundesregierung für die Modernisierung und den zielgerichteten Ausbau der Schieneninfrastruktur zusätzliche Mittel bis 2030 bereitge- stellt. Im Teilprogramm „Überlastete Schienenwege (ÜLS)“ sind infrastrukturelle Kleinmaßnah- men enthalten, die der Verminderung von Engpasssituationen dienen. Sie erhöhen die Be- triebsqualität und die Leistungsfähigkeit im Regelbetrieb sowie im Bau- und Störungsfall mit dem Ziel, Verspätungen zu reduzieren und Zugausfälle zu vermeiden. Zu diesen Maßnahmen gehören folgende Projekte, für die die Grundlagenermittlung bereits ab- geschlossen ist und die sich im Übergang in die nächste Leistungsphase befinden:
(cid:120) Überleitstelle Hellmitzheim etwa in km 52,8 / G.016181819 / geplante IBN 2030
(cid:120) Zusätzliche Weichenverbindung in Siegelsdorf / G.016181820 / geplante IBN 2030
(cid:120) Überleitstelle Kirchenfembach / G.016181815 / geplante IBN 2028
(cid:120) Überleitstelle Strahlbach / G.016181816 / geplante IBN 2027
Weiterhin sieht das KSP-Programm folgende Projekte vor:
(cid:120) Erhöhung der Nutzlänge von Gleis 4 im Bahnhof Neustadt/Aisch
(cid:120) Zusätzliche Weichenverbindung im Bahnhof Neustadt/Aisch
Zur Kapazitätssteigerung, Engpassauflösung und Effizienzsteigerung durch höhere Auslastung im Schienengüterverkehr (SGV) – insbesondere im Seehafenhinterlandverkehr (SHHV) – ist das Schienennetz entsprechend der maximal zulässigen Zuglänge (vgl. Überholgleislänge von 740 m gemäß EU-Verordnung 1315/2013) hochzurüsten. Hierfür sind in erster Linie Über- holmöglichkeiten mit 740 m Nutzlänge an geeigneten Stellen auf den Hauptstrecken des SGV (insbesondere im Bereich des TEN-Kernnetzes) zu realisieren.
Im BVWP 2030 wurde durch die DB Netz AG ein entsprechendes 740 m-Netz angemeldet. Nach Bewertung durch den Bundesgutachter wurden 79 Maßnahmen identifiziert und in den Bedarfsplan mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 680 Mio. € aufgenommen. Das Nut- zen-Kosten-Verhältnis liegt bei 4,8.
75 Maßnahmen werden von der DB Netz AG weiterverfolgt. Die Herstellung eines 740 m lan- gen Überholgleises im Bahnhof Markt Bibart ist ein wichtiger Baustein von insgesamt 23 Maß- nahmen im RB Süd zur Erreichung des Gesamtnutzens des 740 m-Zielkonzeptes mit einherge- hender Kapazitäts- und Attraktivitätssteigerung im SGV.
(cid:120) Überholgleis im Bf Markt Bibart
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BAst-Bestandsnetzmaßnahme OL-Erneuerung 5910 NNA (a) – PD-Grenze km 34,066 – 57,600 G.016181752 Darüber hinaus befinden sich zum Zeitpunkt der Erstellung dieser BAst folgende Maßnahmen in der Diskussion, eine endgültige Entscheidung über ihren Bau liegt derzeit noch nicht vor.
(cid:120) Anpassungen im Bf Neustadt/Aisch (Beschleunigte Ein-/Ausfahrten v/n Ri Nürnberg Hbf, sowie Erhöhung VzG km 32,7 - 33,2 von 100 auf 130 km)
(cid:120) Betriebsstelle „Baudenbach“ in km 37,645,
(cid:120) Betriebsstelle „Oberlaimbach“ in km 45,870
Oben genannte Maßnahmen unter Punkt 4.3.1 sind in diesem Projekt zu berücksichtigen.
Sollten neue Gleisvermarkungspunkte erforderlich werden, so sind diese zu berücksichtigen und einzubauen. Hierbei ist zu beachten, dass erst wenn die neue OL-Anlage steht und die Gleise in Bezug auf die neuen Vermarkungspunkte eingemessen sind und die aktualisierten so- wie geprüften neuen Gleisvermarkungspläne vorliegen, die alten Vermarkungspunkte rückge- baut werden dürfen. Es besteht sonst das Risiko, dass keinerlei Kenntnisse/Bezug zur Gleis- lage mehr besteht und somit keine Instandhaltungsarbeiten in Form von Gleisdurcharbeitungen mehr tätigen können. Dies ist auch für Bauzwischenzustände zu gewährleisten.
Im Rahmen der Maßnahme ist / sind eine Flankenschutzweiche(n) oder Gleissperre(n) auf- grund eines festgestellten Erfordernisses nach Ril 413.2002 einzuplanen: ja nein
4.3.2 Tiefbau Bei Neugründungen von Fundamenten sind die Kabeltrassen zu berücksichtigen. Es sind mög- lichst vorhandene Kabeltrassen mitzunutzen.
4.3.3 KIB Keine.
4.3.4 Hochbau Hochbauten sind auf den vorgeschriebenen Schutzabstand hin zu überprüfen. Bei Unterschrei- ten sind Schutzmaßnahmen an den Hochbauten vorzunehmen. Im Hinblick auf eine ausrei- chende Erdung sind die notwendigen Anpassungsarbeiten durchzuführen.
4.3.5 Leit- und Sicherungstechnik Im Rahmen der Fachplanung sind Auswirkungen durch die gesamte neue OLA auf die Leit- und Sicherungs- bzw. Signaltechnik zu prüfen (Beeinflussungsberechnung). Vorhandene Kabel sind während der Bauzeit zu sichern.
4.3.6 Telekommunikationstechnik Vorhandene Kabel sind während der Bauzeit zu sichern. Alle Mobilfunk-Einrichtungen müssen nach Abschluss der Baumaßnahme uneingeschränkt funktionieren.
4.3.7 Elektrische Energieanlagen (50 Hz Anlagen) Vorhandene Kabel sind während der Bauzeit zu sichern.
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BAst-Bestandsnetzmaßnahme OL-Erneuerung 5910 NNA (a) – PD-Grenze km 34,066 – 57,600 G.016181752 4.3.8 Maschinentechnische Anlagen Vorhandene Kabel sind während der Bauzeit zu sichern.
4.3.9 Oberleitungsanlagen (16,7 Hz inkl. OSE) Die Angaben unter den Punkten 4.2.1 bis 4.2.6, KoRil 997 und folgende Anforderungsliste des Fachbereichs Oberleitung sind zu beachten! Beim Rückbau der alten OL-Anlage (speziell der Masten) ist auf einen vollständigen Rückbau zu achten, d.h. alle alten Mastfundamente müssen rückgebaut werden.
Generelle Festlegungen der AIM Nürnberg für OLA-Planungen (Stand: 21.03.2024):
-
Es ist verschleißarmer Fahrdraht z.B. CuMg 0,02% ELCORIM Light (Fa. Isodraht) oder CuSn0,1 Valthermo (Fa. NKT Cables), oder vergleichbare Typen zu verwenden.
-
Muss Fahrdraht wegen der Baumaßnahme geschnitten werden ist das betroffene Nachspannfeld komplett zu erneuern, das Tragseil kann gestoßen werden.
-
Müssen Richtseile im Rahmen von Baumaßnahmen geschnitten werden z.B. wegen bauzeitlichem Einbau eines Isolators ist das Richtseil im Baubereich im Nachgang nach Zeichnungswerk zu erneuern, Stöße in den Richtseilen sind nicht zugelassen.
-
Kettenwerksabsenkungen sind grundsätzlich zu vermeiden. Nach Richtlinie 997.0100A99 4(10) und der DIN EN 50119 Punkt 3.4.6 ist eine Abweichung von der Nennfahrdrahthöhe nur im Ausnahmefall möglich. Entfällt ein Zwangspunkt ist nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz vom Veranlasser der Maßnahme die Nennfahrdrahthöhe wieder herzustellen.
-
Die Ril 997.9114: Vogelschutzmaßnahmen an Oberleitungsanlagen ist zu beachten.
Insbesondere: (cid:120) Es sind ausschließlich Schalter mit Verbundisolatoren nach Ril 997.9114 zu verwenden (langer Kriechweg).
-
Es sind Verbundisolatoren nach Ril 997.9114 mit verlängertem Kriechweg (60 cm Länge) als Spitzenisolator einzubauen und Verbundrohrkappen-, und Stützisolatoren nach Ebs 13.07.12 bzw. Ebs 13.07.31 zu verwenden.
-
Versetzte Isolation auf beiden Seiten des Mastes bei Mittelmasten (Bahnsteigausleger).
-
Isolation von Abspannungen und Festpunktankerseilen möglichst nahe an der Gleismitte.
-
Schalterantrieb Siemens / AEG nach Ebs 09.11.70 (Aluguß – höhere Qualität und Lebensdauer).
-
Kabelschutz für Zuleitung Mastschalterantrieb aus Metall bis ins Erdreich verlegt (UVBestän- digkeit Kunststoffrohr nicht gegeben + Schutz vor Beschädigungen bei Vegetationsarbeiten besser durch Metallrohr).
-
Erdung und Vermaschung mit Alu nach Ebs 15.01.06 (jedes 2. Mastpaar Schienenverbinder jedes 4. Mastpaar Schienen- und Gleisverbinder).
-
Auf Bahnsteigen sind Aufsetzpeinermasten (mit Ankerbolzen) zu verwenden.
-
Auf der freien Strecke sind Einzelmasten zu bevorzugen (keine Mehrgleisausleger). BAst OL-Erneuerung 5910 NNA (a) – PD-Grenze km 34,066 – km 57,600 Entwurf zur Mitzeichnung 1.0 DB Netz AG Stand 14.10.2022
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-
Maste sind so zu bemessen, dass keine Rückanker erforderlich werden.
-
Anbringen von Stützpunkten an Kreuzungsbauwerken ist zu vermeiden.
-
Masten sind nach Ril 997.0120 so zu dimensionieren, dass eine Bahnenergieleitung nachgerüstet werden kann.
-
Es sind ausschließlich Stahlmasten zu verwenden. Aus technologischer Sicht nach Ril 997.0111 erforderlich (wegen Nachrüstbarkeit von Bahnenergieleitungen) und geringerer Instandhaltungsaufwand, geringerer Sperrzeitenbedarf => Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
-
Fundament ist mindestens 40 cm höher über Erdoberkante als in Ebs gefordert zu errichten. (nachträglich errichtete Randwege, nachträglich geändertes Profil, Verschmutzung Mastfundament, großes Problem in der Instandhaltung).
-
Erdungsanschlüsse von Masten am Bahnsteig sind über Leerrohre zur Bahnsteigkante zu führen und mit Bahnsteigdübel als Zwischenklemmpunkt an der rückstromführenden Schiene anzuschließen.
-
Erdungsverbinder unter Kabelkanälen sind in Leerrohren verlegen.
-
Für Schalterfernantriebe sind Standflächen sind zu berücksichtigen, ggf. sind Podeste zu errichten.
-
Lärmschutzwände sind nicht zwischen Mast und Gleis zu errichten, da ansonsten die Zustandsprüfungen nach Ril 997 nicht durchgeführt werden können.
-
Mittelmaste integriert in Lärmschutzwänden sind nach beiden Seiten zu Erden.
-
Erstellung der Aufnahmeblätter zur Übernahme des Anlagenbestandes in SAP durch ein besonders darauf spezialisiertes Unternehmen (keine OL Baufirma).
-
Lieferung der Planungsunterlagen (EP, AP und Revisionsplanung) sind nach Ril 997.0147 (u.a. EbsL, EbsM, EbsA, EbsQ, EbsE, EbsT, EbsK, EbsZ…).
-
An jedem Mast der entweder einen Oberleitungsschalter oder min. eine Speiseleitung trägt sind ausreichend Kugelbolzen anzubringen. (Ril 132.0123 A01 „Bei Schaltern und Endverschlüssen ist direkt an der Arbeitsstelle bahnzuerden; dies ist nur mit Kugelbolzen möglich).
-
An jedem Mast sind Gleisvermarkungspunkte anzubringen und entsprechend einzumessen.
-
Bei Masten in der Nähe von Wegen oder befahrbaren Plätzen ist ein Anfahrschutz in Form einer Leitplanke zu errichten. Erforderlichenfalls ist ein Potentialausgleich zwischen Mast und Leitplanke herzustellen.
-
Überleitstellen und Bahnhöfe sind so zu planen, dass bei Abschaltung einer Schaltgruppe der durchgehenden Hauptgleise eine Überleitmöglichkeit erhalten bleibt. (zusätzliche Streckentrennung im Bf, kein Fahren auf dem Gegengleis über zwei Betriebsstellen).
-
Müssen neue Kabel verlegt werden sind diese im Kabeltrog zu verlegen.
-
OSE Kabel müssen mit mindestens 30% Reserveadern dimensioniert werden.
-
Kabel sind min. an jedem Mast mit Kabelkennzeichnungsbänder nach Richtlinie 954.0102 zu kennzeichnen.
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-
Vor der Abnahme ist für ausreichend Vegetationsrückschnitt nach Ril 997 und Ril 882 zu sorgen.
-
Der ALV ist vor den Abnahmen rechtzeitig über den Abnahmetermin zu informieren.
-
Die Abnahmeprotokolle sind dem ALV unaufgefordert zu übergeben.
-
Die Korrosionsschutzmaßnahmen an Stahlmasten und Fundamenten sind an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Auf Bahnsteigen oder i.d.N. von Straßen oder Straßenbrücken sind mindestens folgende Standards bezüglich Korrosionsschutzes bzw. Betongüte einzuhalten:
Min. Korrosivitätskategorie C4 Stahl und Betongüteklasse NPK G (C 30/37 F3 XC4, XF4, XD3 32 mm; (Betonbezeichnung nach SN EN 206-1/NE:2013).
Weiterhin gilt folgendes: Hinsichtlich der Berührungsspannungen ist die DIN EN 50122-1 (VDE 0115 Teil 3) zu beachten.
Zwischen zugänglichen bahngeerdeten Teilen und solchen Teilen, die in eine Schutz- maßnahme mit Schutzleiter des öffentlichen Netzes einbezogen sind und keine Verbin- dung zur Bahnerde besitzen, ist ein Abstand von mindestens 2,5 m einzuhalten um Überbrückungen durch Personen zu verhindern – oder es ist der Nachweis zu führen, dass die zulässigen abgreifbaren Spannungen bzw. Berührungsspannungen eingehal- ten werden. Durch niederohmige Verbindungen zwischen leitfähigen oder teilweise leitfähigen Bau- teilen verschiedenen Potenzials, die einen Abstand a von 1 m < a < 2,5 m haben, wird eine Potenzialangleichung erzwungen. Sind die Maßnahmen des Potentialausgleichs zu aufwendig oder besteht die Gefahr ei- ner unzulässigen Spannungsverschleppung, so ist die Standortisolation eine weitere Möglichkeit zu hohe abgreifbare bzw. Berührungsspannungen zu vermeiden. Als ausrei- chend isolierende Beläge gelten z.B.:
10 cm Schotter 1 cm Asphalt oder 1 mm Gummi oder Kunststoff.
Bezüglich innerer Erdung: Hierzu KoRil 997.0223 beachten.
4.3.10 Anforderungen aus Arbeits- und Brandschutz Bei durch dieses Projekt erforderlich werdenden Änderungen, die Auswirkungen hinsichtlich des Arbeits- und/oder Brandschutzes haben, ist in jedem Fall die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Netz Nürnberg, Herr Bernd Schubert (I.NA-S-F; bernd.schubert@deutschebahn.com) mit einzubeziehen.
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5 Beteiligungen und korrespondierende Maßnahmen
5.1 Beteiligung DB Energie GmbH DB Energie bei der Infrastrukturmaßnahme beteiligen: (cid:1800) ja (cid:1798) nein
Die Maßnahme verursacht Zusammenhangsmaßnahmen bei DB Energie GmbH
ja nein
5.2 Beteiligung DB Station & Service AG DB S&S bei der Infrastrukturmaßnahme beteiligen: (cid:1798) ja (cid:1800) nein
Die Maßnahme verursacht Zusammenhangsmaßnahmen bei DB Station & Service AG
ja nein
5.3 Beteiligung weiterer Infrastrukturunternehmen Weitere Infrastrukturunternehmen bei der Infrastrukturmaßnahme zu beteiligen: (cid:1798) ja (cid:1800) nein
5.4 Beteiligung Dritter
5.4.1 Prüfung auf kreuzende Verkehrswege Maßnahme betrifft Neubau oder Änderung einer Kreuzung von Verkehrswegen: (cid:1798) ja (cid:1800) nein
5.4.2 Widmung und Anwendung EKrG/WaStrG Kreuzender Verkehrsweg ist eine gewidmete Straße und das EKrG/WaStrG ist anzuwenden: (cid:1798) ja (cid:1798) nein
Falls ja, Straßenbaulastträger ist:
Hier nicht relevant.
5.4.3 Prüfung auf Vorhandensein von Leitungskreuzungen Dritter Ver-/Entsorgungsleitungen oder sonstige Kabel/Anlagen Dritter sind durch die Maßnahme be- troffen: (cid:1798) ja (cid:1798) nein
Eine entsprechende Anfrage wurde an das Bestandsmanagement Immobilien übermittelt, eine Rückmeldung liegt derzeit wegen zu klärender Fragen buchungstechnischer Natur noch nicht vor. Sobald verfügbar erfolgt ein Nachtrag der BAst bzw. die nachträgliche Aufnahme dieser In- formationen zu den Anlagen der BAst.
BAst OL-Erneuerung 5910 NNA (a) – PD-Grenze km 34,066 – km 57,600 Entwurf zur Mitzeichnung 1.0 DB Netz AG Stand 14.10.2022
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5.5 Korrespondierende Maßnahmen:
Es bestehen korrespondierende Maßnahmen: (cid:1800) ja (cid:1798) nein
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 hat die Bundesregierung für die Modernisierung und den zielgerichteten Ausbau der Schieneninfrastruktur zusätzliche Mittel bis 2030 bereitge- stellt. Im Teilprogramm „Überlastete Schienenwege (ÜLS)“ sind infrastrukturelle Kleinmaßnah- men enthalten, die der Verminderung von Engpasssituationen dienen. Sie erhöhen die Be- triebsqualität und die Leistungsfähigkeit im Regelbetrieb sowie im Bau- und Störungsfall mit dem Ziel, Verspätungen zu reduzieren und Zugausfälle zu vermeiden.
Zu diesen Maßnahmen gehören folgende Projekte, für die die Grundlagenermittlung bereits ab- geschlossen ist und die sich im Übergang in die nächste Leistungsphase befinden:
(cid:120) Überleitstelle Hellmitzheim etwa in km 53,0 / G.016181819 / geplante IBN 2030
(cid:120) Zusätzliche Weichenverbindung in Siegelsdorf / G.016181820 / geplante IBN 2030
(cid:120) Überleitstelle Kirchenfembach / G.016181815 / geplante IBN 2028
(cid:120) Überleitstelle Strahlbach / G.016181816 / geplante IBN 2027
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Weiterhin sieht das KSP-Programm folgende Projekte vor:
(cid:120) Erhöhung der Nutzlänge von Gleis 4 im Bahnhof Neustadt/Aisch
(cid:120) Zusätzliche Weichenverbindung im Bahnhof Neustadt/Aisch
Zur Kapazitätssteigerung, Engpassauflösung und Effizienzsteigerung durch höhere Auslastung im Schienengüterverkehr (SGV) – insbesondere im Seehafenhinterlandverkehr (SHHV) – ist das Schienennetz entsprechend der maximal zulässigen Zuglänge (vgl. Überholgleislänge von 740 m gemäß EU-Verordnung 1315/2013) hochzurüsten. Hierfür sind in erster Linie Über- holmöglichkeiten mit 740 m Nutzlänge an geeigneten Stellen auf den Hauptstrecken des SGV (insbesondere im Bereich des TEN-Kernnetzes) zu realisieren.
Im BVWP 2030 wurde durch die DB Netz AG ein entsprechendes 740 m-Netz angemeldet. Nach Bewertung durch den Bundesgutachter wurden 79 Maßnahmen identifiziert und in den Bedarfsplan mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 680 Mio. € aufgenommen. Das Nut- zen-Kosten-Verhältnis liegt bei 4,8.
75 Maßnahmen werden von der DB Netz AG weiterverfolgt. Die Herstellung eines 740 m lan- gen Überholgleises im Bahnhof Markt Bibart ist ein wichtiger Baustein von insgesamt 23 Maß- nahmen im RB Süd zur Erreichung des Gesamtnutzens des 740 m-Zielkonzeptes mit einherge- hender Kapazitäts- und Attraktivitätssteigerung im SGV.
(cid:120) Überholgleis im Bf Markt Bibart
Darüber hinaus befinden sich zum Zeitpunkt der Erstellung dieser BAst folgende Maßnahmen in der Diskussion, eine endgültige Entscheidung über ihren Bau liegt derzeit noch nicht vor.
(cid:120) Anpassungen im Bf Neustadt/Aisch (Beschleunigte Ein-/Ausfahrten v/n Ri Nürnberg Hbf, sowie Erhöhung VzG km 32,7 - 33,2 von 100 auf 130 km)
(cid:120) Betriebsstelle „Baudenbach“ in km 37,645,
(cid:120) Betriebsstelle „Oberlaimbach“ in km 45,870
Oben genannte Maßnahmen unter Punkt 5.5 sind in diesem Projekt zu berücksichtigen.
Sollten neue Gleisvermarkungspunkte erforderlich werden, so sind diese zu berücksichtigen und einzubauen. Hierbei ist zu beachten, dass erst wenn die neue OL-Anlage steht und die Gleise in Bezug auf die neuen Vermarkungspunkte eingemessen sind und die aktualisierten so- wie geprüften neuen Gleisvermarkungspläne vorliegen, die alten Vermarkungspunkte rückge- baut werden dürfen. Es besteht sonst das Risiko, dass keinerlei Kenntnisse/Bezug zur Gleis- lage mehr besteht und somit keine Instandhaltungsarbeiten in Form von Gleisdurcharbeitungen mehr getätigt werden können.
5.6 Beteiligung des Betriebsrates Die Beteilung des Betriebsrates ist erforderlich: (cid:1798) ja (cid:1800) nein
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6 Rechts- und projektspezifische Angelegenheiten
6.1 Allgemeine Anforderungen und rechtliche Angelegenheiten
Liegt das Projekt auf einer Grenzbetriebs- oder Durchgangsstrecke gemäß Richtlinienfamilie 302?
(cid:1798) ja (füllen Sie die untenstehende Tabelle)
(cid:1800)(cid:1800) nein
6.2 EIGV und TSI-Streckenklassen
6.2.1 TSI Verkehrscodes
| Strecke | von | bis | Abschnitt | TSI |
|---|---|---|---|---|
| [VzG] | km | km | Streckenkategorie | |
| 5910 | 34,066 | 57,600 | Neustadt/Aisch (a) – PD-Grenze | P2/F1 |
6.2.2 Ausnahmen von TSI Es gibt Ausnahmen bei der Anwendung von den Technischen Spezifikationen für Interoperabili- tät (TSI): (cid:1798) ja (cid:1800) nein
Auswirkung der Maßnahme auf die Fahrwegkapazität EBWU erforderlich: ja (Ergebnis als Anlage beizufügen) nein
6.3 Freigabe von Optimierungsmaßnahmen der Infrastruktur Ein Verfahren nach § 11 AEG (Abgabe und Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtun- gen) ist erforderlich: (cid:1798) ja, Ansprechpartner: [Name, OE]
(cid:1800) nein
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6.4 Umweltsachverhalte In der Leistungsphase 1 liegen in der Regel nur Informationen zu einer ersten Einschätzung für die Inhalte der Kapitel 6.5.1-6.5.7 vor. Die Ermittlung der detaillierten Angaben ist Bestandteil der späteren Lph.
6.4.1 Flächen-/Bodenverbrauch Bahneigene Flächen des Buchungskreises (BK) 16 stehen für die Maßnahme und als Baustel- leneinrichtungsflächen (BE-Flächen) voraussichtlich zur Verfügung: (cid:1798) ja (cid:1798) nein (cid:1800) derzeit noch keine Angaben
Falls keine BK16-Flächen zur Verfügung stehen: Können Flächen des BK09 als Alternative her- angezogen werden? (cid:1798) ja (cid:1798) nein (cid:1800) derzeit noch keine Angaben
6.4.2 Nichtstoffliche Emissionen (Schall, Erschütterung, elektromagnetische Felder) Im Zuge der OL-Erneuerung ist mit Lärm und Erschütterungen zu rechnen. Genaueres ist im Zuge der Entwurfs- und Genehmigungsplanung zu ermitteln, ggf. ist ein Lärmgutachten zu er- stellen. Die AVV Baulärm ist einzuhalten. Die loBP (lärmoptimierte Baustellenplanung) ist anzu- wenden. Nach Fertigstellung ist mit keiner Erhöhung nichtstofflicher Emissionen zu rechnen. Bei erforderlichen Nacht- bzw. Sonn/Feiertagsarbeiten sind die jeweils gültigen Regelungen des BImSchG, der Baustellenlärmverordnung, des BayImSchG sowie des Bayerischen Feiertagsge- setzes (FTG) zu beachten.
6.4.3 Schutzgebiete nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
FFH-Gebiet DE6327371 Vorderer Steigerwald mit Schwanberg flächengleiches Vogelschutzgebiet DE6327471 Südlicher Steigerwald
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Naturpark 2013 Steigerwald
by_LSG-00569.01 LSG innerhalb des Naturparks Steigerwald (ehemals Schutzzone)
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Diverse Biotope entlang des Streckenverlaufs. Die genaue Betroffenheit ist in den späteren Lph zu ermitteln
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6.4.4 Gewässerschutz
6.4.4.1 Hochwassergefahrenkarten (HWGK) und Hochwasserrisikokarten (HWRK) Liegt das Vorhaben in einem Hochwasserrisikogebiet? (cid:1800) ja (cid:1798) nein (cid:1798) derzeit noch keine Angaben
Hochwassergefahrenkarte
6.4.4.2 Wasserschutzgebiete (Trinkwasserschutzgebiete und Heilquellen) Liegt das Vorhaben in einem Wasserschutzgebiet oder in dessen Umgebung? (cid:1798) ja (cid:1800) nein (cid:1798) derzeit noch keine Angaben
6.4.5 Geschützte Arten Das Vorkommen (streng) geschützter Arten im Bereich der Baumaßnahme muss im Vorfeld von einem Fachbüro untersucht werden, ggf. ist ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erstellen. Falls erforderlich sind dann entsprechende Vermeidungs- bzw. Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen und mit der zuständigen Behörde (UNB/ HNB) abzustimmen.
6.4.6 Bei Eingriffen in Schotterbett zw. Böschungsbereich kann der Nachweis bahnaffiner Arten wie Zauneidechse und Schlingnatter durch Artenspürhunde (bei I.NI-S-T 6, Kompetenzzentrum- Artenkartierung@deutschebahn.com) erfolgen.
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(cid:1800) ja (cid:1798) nein (cid:1798) derzeit noch keine Angaben
Hinweis: Eingriffe in den Boden, z.B. durch Abschieben des Oberbodens bei BE/ Lagerflächen müssen im Vorfeld mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgeklärt und von diesem freigegeben werden. Eine Übersicht über die in gleisnähe befindlichen Denkmäler entnehmen Sie bitte den sonstigen Anlagen.
6.5 Kampfmittelbelastung Siehe Anlage 04.
6.6 Baugrunduntersuchung Baugrundgutachten vorhanden: (cid:1800) ja, ist als Anlage beizulegen (Anlage 16).
(cid:1798) nein
6.7 Prüfung auf Änderung INA relevanter Daten Das Projekt verursacht Änderungen INA-relevanter Daten gemäß Ril 819.1311: (cid:1798) ja
(cid:1800) nein
Nach derzeitigen Erkenntnissen ist nicht mit INA-relevanten Änderungen im Rahmen dieses Projektes zu rechnen.
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7 Einbindung der regionalen Baubetriebsplanung
Die regionale Baubetriebsplanung ist in allen Planungsphasen einzubinden.
Stellungnahme Baubetrieb:
Zu Erläuterungsbericht, Kap. 2.1.4: Zugzahlen-Prognose: Bis zur Umsetzung der Neubaustrecke ist auch eine Verkehrszunahme nicht ausgeschlossen. Insbesondere mit einer DSD-Ausrüstung sind auch auf der Bestandsstrecke steigende Zugzah- len zu erwarten.
Zu Erläuterungsbericht, Kap. 5.4.4: Korrespondierende Maßnahmen: Das Kapitel hat scheinbar seine eigene Überschrift verloren. Es ist eine Umsetzung in der voraussichtlich 2030 auf der Strecke stattfindenden HLK-Gene- ralsanierung vorzusehen. Dabei werden noch viele weitere Maßnahmen mit umgesetzt, mindes- tens jedoch die Ausrüstung mit ETCS L2 im Zuge DSD.
Zu Erläuterungsbericht, Kap. 7: Einbindung der regionalen Baubetriebsplanung: Es sind folgende weitere Hinweise und Anforderungen seitens Baubetrieb sind zu ergänzen: • Es ist zu prüfen, welche Arbeiten in der voraussichtlich 2030 auf der Strecke stattfinden- den HLK-Generalsanierung umgesetzt werden können. • Nach dieser ist eine mehrjährige Baufreiheit sicherzustellen. • Kapazitätseinschränkende Bauarbeiten sind grundsätzlich mit mindestens 2 Bauspitzen durchzuführen. • Die Fachstelle Baubetriebstechnologie (FS BBT) I.NB-S-F 1 ist über alle Leistungs- und Planungsphasen zu beteiligen . (cid:1005)
1 vgl. 406.1101 Abschnitt 2 Absatz (3)
Durch dieses Projekt sind ggfs. Wechselwirkungen in den baubetrieblichen Auswirkungen mit den umliegenden Projekten zu erwarten, weshalb eine ständige und intensive Einbindung des Bereichs Fahrplan und Kapazitätsmanagement (konkret I.NB-S-F 1) über alle Leistungsphasen in die Erarbeitung der Bauphasen und Bautermine notwendig ist.
Zu Planungskalender Fahren und Bauen: Die ersten fahrplanwirksamen Baumaßnahmen sind für das Fahrplanjahr 2030 geplant. Gemäß der Richtlinie 406.1102 gelten für die Erstanmeldung oder erstmalige Anmeldung (ab- hängig von der Sperrdauer) folgende Termine:
Mittelfristiges Kapazitätsmanagement: Der Anmeldezeitpunkt von Maßnahmen ab 4 Wochen zusammenhängender Sperrzeit ist am 17.02.2025 (n-5). Alle Maßnahmen ab 30 Tagen zusammenhängender Sperrzeit sind bis zum 17.02.2026 (n-4) anzumelden. Letzter Anmeldezeitpunkt für Maßnahmen ab 8h durchgehender Sperrzeit im hA-Netz ist der 17.02.2027 (n-3).
Kapazitätsmanagement (n-2): Maßnahmen kleiner 8h auf dem hA-Netz müssen spätestens bis zum 30.09.2027 angemeldet werden. Die 14-tägige Mitwirkungsfrist des BBK ist einzuhalten.
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Kapazitätskonfliktmanagement Es dürfen grundsätzlich nur noch B-Maßnahmen nach 4-Kriterienprüfung und C-Maßnahmen erstmalig angemeldet werden.
Für Sperrungen, die in spätere Fahrplanjahre fallen, gelten diese Termine für spätere Jahre ent- sprechend separat. Maßnahmen, die in einer Prozessphase angemeldet wurden, sind in allen folgenden Prozessphasen aktualisiert und konkretisiert erneut anzumelden/zu bestätigen. Wird die Anmeldung zum entsprechenden Termin versäumt, so ist die Maßnahme in ein Fahr- planjahr zu schieben, für das eine fristgerechte Anmeldung möglich ist.
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8 Infrastruktur- und Geschwindigkeitsdaten
Änderungen der Infrastruktur- und Geschwindigkeitsdaten sind den Fachabteilungen des Netz Nürnberg in Form der aktualisierten fachgeprüften Pläne so frühzeitlich wie möglich zur Verfü- gung zu stellen bzw. an IZ-Plan zur Aktualisierung zurückzuführen.
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9 Projektmanagement-Aspekte
9.1 Projektablauf und Meilensteinplan
9.2 Projektkostenrahmen Lph 1 (Realkosten)
Die Prognose GWU (Gesamtwertumfang) beträgt 34.576 T€
Die Prognose Planungskostenanteil beträgt 17,5 %
Die Prognose Eigenmittelanteil beträgt 0 %
9.3 Projektfinanzierung
Die Finanzierung erfolgt durch LuFV – Mittel.
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9.4 Risikomanagement – Chancen und Risiken Im Rahmen des Hochleistungskorridors auf der Strecke 5910 besteht die Möglichkeit die OLA- Erneuerung in der dafür vorgesehenen Jahresscheibe gebündelt mit allen anderen Maßnahmen umzusetzen. Es besteht hier eine große Chance zur Bündelung von Ressourcen.
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10 Ansprechpartner
| OE/Verwaltung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Funktion | Name | Telefon | |||
| Leiter Investitionspla- nung- u. Segment- steuerung | Daniel König | I.IA-S-N-NÜR-P | Daniel.Da.Ko- enig@deutsche- bahn.com | 0152/37575575 | |
| Planer und Steuerer Invest. | Martin Bittel | I.IA-S-N-NÜR-P | Martin.Bittel@deut- schebahn.com | 0160/97464261 | |
| ALV KIB | Matthias Ma Lorenz | I.IA-S-N-NÜR-IF | Matthias.Ma.Lo- renz@deutschebahn. com | 0171/3389131 | |
| ALV Fahrbahn | Stefan Zerner | I.IA-S-N-NÜR-IF | Stefan.Zerner@deuts chebahn.com | 0152/37572795 | |
| ALV LST | Bernhard Gerkens | I.IA-S-N-NÜR-IL 03 | Bern- hard.Gerkens@deuts chebahn.com | 0152/37504893 | |
| ALV Tk | Eberhard Weiherer | I.IA-S-N-NÜR-IL | Eberhard.Wei- herer@deutschebahn .com | 0160/97460223 | |
| ALV EA/50 Hz | Frank Pösl | I.IA-S-N-NÜR-IES | Frank.Poesl@deutsch | 0160/97224784 | |
| ebahn.com | |||||
| ALV OL | Daniel Oyss | I.IA-S-N-NÜR-IE 2 | Dan- iel.Oyss@deutscheba hn.com | 0171/3344269 | |
| Örtlicher Planer Be- trieb | Stefan Schmidt | I.IB-S-N-NÜR-P | Stefan.Popp@deutsc hebahn.com | 0151/27401761 | |
| Baubetriebskoordina- tor | Bernd Sulzbacher | I.IA-S-N-NÜR-B | Bernd.Sul- zbacher@deutscheba hn.com | 0160/97447753 | |
| Betrieblicher Infra- strukturplaner | Harald Fischer | I.IA-S-N-NÜR-P | Har- ald.Fischer@deutsch ebahn.com | 0151/10828081 | |
| Bezirksleiter Betrieb BZ München | Jan Jasper | I.IB-S-B 21 | Jan.Jas- per@deutschebahn.c om | 0152/37503668 | |
| Beauftragter für Um- weltschutz | Frank-Martin Zimmer- mann | I.IVS 1-S | Frank-Martin.Zimmer- mann@deutschebahn .com | 0175/2210814 | |
| DB Energie GmbH | Martin Piech | I.ET-S-S 1 | Martin.Piech@deut- schebahn.com | 0160/97448707 | |
| Konzeption Bautakte und integrierte Bün- delung | Doreen Klodner | I.IB-S-F 1 | Doreen.Klod- ner@deutsche- bahn.com | 0152/37577326 |
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11 Zustimmungs- / Mitzeichnungsblatt
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12 Anlagen
| Nr. | Beschreibung |
|---|---|
| 1 | Mitzeichnungsblatt, Rückmeldungen und Anmerkungen |
| 2 | VAst Zugzahlen |
| 3 | VzG |
| 4 | Kampfmittelauskunft |
| 5 | LINA und FLIMAS |
| 6 | - |
| 7 | - |
| 8 | IZ-Pläne |
| 9 | Technische Plätze |
| 10 | - |
| 11 | Kaufmännische Unterlagen |
| 12 | - |
| 13 | - |
| 14 | - |
| 15 | DÄ-Beleg |
| 16 | Begutachtungen / Baugrundgutachten |
| 17 | Sonstige Anlagen und Archiv (Denkmäler, Lageplanskizzen, Serviceeinrichtungen) |
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