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Korridorsanierung Würzburg - Nürnberg / Planungsleistungen Bereich ESTW-A Markt Bibart Vergabenummer: 26FEI88127
Anlage 1.7
Leistungsbild Technische Ausrüstung
RIL: 208.1212Z18
Energieversorgung
Vergabenummer: 26FEI88127 Anlage 1.7 Seite 1 von 23 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 21.03.2025 Erstellzeitpunkt 07.08.2026, 08:39
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| Grundlagenermittlung | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 1.1 | Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des AG im Benehmen mit dem Objektplaner | x | ||
| Der AN hat im Benehmen mit dem AG und dem Objektplaner die Vorstellungen des AG sowie die mit der Bauaufgabe verfolgten Ziele zu hinterfragen, aufzuklären und zu konkretisieren. Insbesondere sind folgende Leistungen zu erbringen: - Klärung des Ausbauumfangs mit dem AG - Festlegung der Nutzungsbereiche in Vermarktung und Verkehrsstation - Klärung aller notwendigen Anlagenbauteile hinsichtlich Brandschutz, öffentlicher Auflagen wie Arbeitsstättenrichtlinie, Landesbauordnung, Auflagen EBA, Verkaufsstättenverordnung, etc. - Festlegung der Versorgungsmedien dieser Bereiche im Hinblick auf eine langfristige Vermarktbarkeit unabhängig von der geplanten Erstnutzung - Ermittlung aller verfügbaren Primärenergien - Bestimmung der verfügbaren Leistung der Primärenergien - Festlegung von Lage und Größe der Technikflächen und Schachtpositionen - Ermittlung von wieder verwendbaren Bauteilen und daraus resultierenden Minderleistungen - Festlegung Kostenrahmen und Prüfung der Kostenvorgaben des AG - Prüfen der vom AG übergebenen Bestandsunterlagen auf Übereinstimmung und Nutzbarkeit sowie Prüfen von Revisionsunterlagen - Beurteilung des Bestandes - Messung und Analyse des bestehenden Objektes hinsichtlich Nutzerverhalten, energiesparender und optimierender Änderungen | ||||
| 1.2 | Ermittlung der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und ggf. zu technischen Erschließung | x | ||
| Die Rahmenbedingungen für die Bedarfserfüllung sind unter Berücksichtigung von - bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten - nachbarrechtlichen Einflussfaktoren - ggf. eisenbahnbetrieblichen Belange - Qualitätsstandards (ggf. in V. m. einem Vergleichsobjekt) - Kostenrahmen - Planungs- und Bauzeit (z. B. abschnittsweise Durchführung, Arbeiten bei laufendem Betrieb) zu ermitteln, die Betroffenen/Beteiligten festzustellen und der AG ist in Bezug auf den Leistungsbedarf zu beraten. | ||||
| 1.3 | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | x | ||
| Zusammenfassen Erläutern und Dokumentieren aller Arbeitsergebnisse in einem Bericht, so dass eine zweifelsfreie Beurteilung aller |
Vergabenummer: 26FEI88127 Anlage 1.7 Seite 3 von 23 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 21.03.2025 Erstellzeitpunkt 07.08.2026, 08:39
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| Grundlagenermittlung | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| wesentlichen Gesichtspunkte und Randbedingungen möglich ist, z.B. - Textlicher Beschreibung der Nutzungsbereiche nach unterschiedlichen Versorgungsmedien - Erstellen eines farbigen Planes mit Mietbereichen und Technikflächen - Differenzierung der Flächen nach Nutzung (Non Food, Food, DB Mieter, Reisefrische, Schließfächer, Automaten, Reisezentrum) - Aufnahme und Bewertung aller bestehenden öffentlichen Erschließungen - Wiedergabe der Leistungen der Primärenergien - Bestimmen der Wahl, Größe und Anordnung von Hauptanlagenkomponenten - Erläuterungen der Wahl bzw. Begründung von Abweichungen zum Planungshandbuch Bau und Technik (TU 813 04) Begründeter Vorschlag zum weiteren Vorgehen. | ||||
| 1.4 | Systemanalyse | x | ||
| Klären der möglichen Systeme nach Nutzen, Aufwand, Wirtschaftlichkeit, Durchführbarkeit und Umweltverträglichkeit mittels Überprüfung alternativer Energie- und Medienversorgung inkl. deren Auswirkung auf die Investitions- und Betriebskosten. | ||||
| 1.5 | Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse für energiesparendes und umweltverträgliches Bauen | x | ||
| Daten erfassen, analysieren und Optimierungsprozesse für energiesparendes und umweltverträgliches Bauen unter Einbeziehung von Vergleichsobjekten aufzeigen, hierbei geht es um die Erfassung von Optimierungsprozessen im Sinne übergreifender Untersuchungen unter Einbeziehung von Funktion, Nutzung, Fassade, Bauphysik, Sicherheit, Energiesicherheit, Wartungsfreundlichkeit usw. | ||||
| 1.6 | Bestandsaufnahme | x | ||
| - Zusammentragen ggf. vorhandener Bestandsunterlagen und Revisionsunterlagen (in analoger und/oder digitaler Form) und Prüfung auf deren Brauchbarkeit, Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Aktualität - Bestandsaufnahme sämtlicher Anlagen einschl. aller dazugehörigen Bauteile und technischen Daten, dargestellt in einem zusammenhängenden schlüssig aufgebauten Schema sowie übersichtlicher Auflistungen - Anfertigen einer Fotodokumentation (Übersichtsfotos und Detailfotos) gemäß Anforderungen des AG - Prüfung der Einbauteile hinsichtlich geltenden Richtlinien, des Brandschutzes und dem Stand der Technik - Prüfen der Bauteile auf Konformität mit der zu planenden Regelung - Prüfung der Abhängigkeit benachbarter Bauwerke von technischen Anlagen des zu beplanenden Bereiches - Darstellung der wieder verwendbaren Bauteile Alle Unterlagen der Bestandsaufnahme sind dem AG in Papierform und in digitaler Form nach Anforderungen des AG zu übergeben. Seitens DB InfraGO AG - Geschäftsbereich Personenbahnhöfe wird Autocad Format dwg, Aufmassskizzen als farbige, gescannte Dateien im Format |
Vergabenummer: 26FEI88127 Anlage 1.7 Seite 4 von 23 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 21.03.2025 Erstellzeitpunkt 07.08.2026, 08:39
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| Grundlagenermittlung | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| tiff einschl. Übersichtsliste auf CD-ROM gespeichert gefordert. Dabei sind die Vorgaben der Ril 813 sind zu berücksichtigen. |
Vergabenummer: 26FEI88127 Anlage 1.7 Seite 5 von 23 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 21.03.2025 Erstellzeitpunkt 07.08.2026, 08:39
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| Vorplanung (Projekt- u. Planungsvorbereitung) | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 2.1 | Analyse der Grundlagen, Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten | x | ||
| Alle im Rahmen der Grundlagenermittlung erarbeiteten Ergebnisse und Vorgaben des AG sind zu erfassen, gliedern und systematisch nach quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten einzuordnen. Mögliche Leistungen von Planungsbeteiligten sind unter Berücksichtigung der eigenen Grundlagenermittlung zu überprüfen, Widersprüche aufzuzeigen und aufzuklären. Zu erfassen sind die Versorgungskonzepte, die Mietflächenbelegung, die vorhandenen Erschließung und die zu verwendenden Medien. Die Planungsziele sind zu überprüfen. | ||||
| 2.2 | Erarbeiten eines Planungskonzepts | x | ||
| Dazu gehören z.B.: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf . Erarbeiten eines Planungskonzepts sowie alternativer Lösungsmöglichkeiten in zeichnerischer und verbaler Form, so dass der AG in die Lage versetzt wird, die Ergebnisse zu erkennen und zu beurteilen. Es werden erwartet: - Überschlägige Dimensionierung der Versorgungsmedien aller Nutzungsbereiche differenziert nach Vermarktungsbereich und Verkehrsstation einschl. aller abhängigen und mit zu versorgenden Verbraucher - Bewertung der Mietflächen hinsichtlich Erst- und Zweitvermarktung - Berücksichtigung etwaiger Mieterwünsche, die durch den AG koordiniert werden - Überschlägige Leistungsbilanzen aller Gewerke resultierend aus den Nutzungsvorgaben - Ermittlung der wirtschaftlichsten Medienversorgung unter Beachtung der Kosten durch die EVU und anderer Versorger - Erarbeiten von Entscheidungsvorlagen zum späteren Betrieb der zu planenden Anlagen - Definition der Versorgungsnetze - Definition der Regelungsarten und Regelungsbereiche - Definition des notwendigen Raumbedarfs Die zeichnerischen Darstellungen sollen maßstabgerecht sein (M 1:200, ggf. der Maßstab in welchem der Objektplaner sein Planungskonzept darstellt) und den Anforderungen an die Integration in die Objektplanung entsprechen. | ||||
| 2.3 | Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweise Prinzipschaltbildes für jede Anlage | x | ||
| Aufbau eines Funktionsschemas für jede technische Anlage, Entwurf des Abrechnungskonzeptes, Darstellung aller Versorgungsbereiche mit Leitungsführung ab dem Übergabepunkt des EVU’s und anderer Versorger. |
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| Vorplanung (Projekt- u. Planungsvorbereitung) | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 2.4 | Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen | x | ||
| Es sind die fachspezifischen Zusammenhänge und Auswirkungen auf die Objektplanung bzw. anderer an der Planung fachlich Beteiligten zu untersuchen und abzustimmen, insbesondere - Beachten aller hochbaulichen Zusammenhänge wie Schachtanordnungen, Deckenhöhen, Bodenaufbauten, Brandabschnitte und Statik bzw. Schallschutz bei Dachaufbauten und sonstigen Anforderungen (z.B. eisenbahnbetriebliche Umstände/Bedingungen, Reduzierung der Lebenszykluskosten, Sicherheitsstandards für Objekte gemäß Ril 135.0401) - Abstimmungen von Schachtanordnungen, Decken- und Bodenaufbauten als Grundlage zur Anordnung von Medientrassen - Anordnung und Vordimensionierung von Technikflächen (Zentralen, Schächte und Trassen) - Prüfung der zur Verfügung stehenden öffentlichen Erschließung im Hinblick auf die weitere Nutzung, Dimensionierung und Lage Bei der Integration der technischen Anlagen in die Objektplanung bzw. Planungen anderer Beteiligter hat der AN mitzuwirken. | ||||
| 2.5 | Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur | x | ||
| Ziel der Vorverhandlungen ist die Klärung öffentlich-rechtlicher (z.B. Verfahren nach AEG), planungsrechtlicher, arbeitsschutzrechtlicher und sonstiger bedeutsamer Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit. In Betracht kommen daher - Vorgespräche mit der DB Energie und weiteren Versorgungsunternehmen - Vorgespräche mit den zuständigen Genehmigungsbehörden, z.B. der Außenstelle des Eisenbahn-Bundesamtes - Vorgespräche zur Abstimmung der zukünftigen Reinigungs- / Müllentsorgungsstrategie inkl. Abwasserentsorgung - Klärung zum vorbeugenden Brandschutz mit dem Eisenbahn-Bundesamt, der Feuerwehr und dem Brandschutzgutachter Die zuständigen DB Fachabteilungen sind einzubinden und an der Planung und Freigabe zu beteiligen. Die Ergebnisse der Vorverhandlungen sind schriftlich festzuhalten und mit dem AG und dem Objektplaner zu erörtern. Evtl. Vorgaben von Zuschussgebern sind bei den weiteren Planungen in Abstimmung mit dem AG zu berücksichtigen. | ||||
| 2.6 | Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung | x | ||
| Die Kostenschätzung unter Verwendung des Standardkostenplans (Kostengruppenkatalog/Kostenkennwertekatalog) und Terminplanung für die ausgewählten Lösungsvorschläge ist nach den Bestimmungen des AG aufzustellen und vorzulegen. Grundlage für die Gliederung der Kostenschätzung ist der Kostengruppenkatalog der DB in der jeweils aktuellen Fassung. Die Zuordnung der Kosten zu den Budgetkennzeichen (Erstellung, Instandhaltung, Aufwand) ist mit der Anlagenbuchhaltung abzustimmen. Die Zuordnung der Kosten zu den Finanzierungskennzeichen ist mit der zuständigen Fachabteilung abzustimmen und darzustellen. Die Basis der Schätzung (Leistungsumfang und Jahr) sind zu dokumentieren. Die Kostenschätzung ist unter Beachtung der Wiederverwendung von bestehenden Anlagenteilen sowie Schnittstellen und Leistungsgrenzen |
Vergabenummer: 26FEI88127 Anlage 1.7 Seite 7 von 23 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 21.03.2025 Erstellzeitpunkt 07.08.2026, 08:39
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| Vorplanung (Projekt- u. Planungsvorbereitung) | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| zu erstellen. Dabei sind alle Aufwendungen des Hochbaus in Zusammenhang mit der Technischen Gebäudeausrüstung zu definieren. Etwaige Leistungen und Kosten für Mieterausbauten (modulares Ausbaukonzept) sind separat zu ermitteln und auszuweisen. Zudem muss ein Terminplans nach Vorgabe des AG mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs - und Bauablaufs und unter Berücksichtigung der verbindlichen (Muster - ) Meilenstein(pläne) der DB AG erstellt werden. | ||||
| 2.7 | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | x | ||
| Die Ergebnisse der ausgewählten Lösungsvorschläge sind in Absprache mit dem AG als Vorentwurfsheft gemäß Ril 809 bzw. Ril 813 vorzulegen. - Zusammenstellen aller Ergebnisse zur technischen Umsetzung des vorgegebenen Planungsumfangs - Erläuterung der gewählten Versorgungsart - Aufteilung und Anordnung von Zentralen, Schächten und Leitungswegen - Definition der Planungsgrenzen, Schnittstellen und besonderen Zuständigkeiten - Bezugnahme auf Protokolle der getroffenen Vorabsprachen mit fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit - Erläuterungen der Wahl bzw. Begründung von Abweichungen von vorgegebenen Standards, z.B. Planungshandbuch Bau und Technik (TU 813 04) Die aktuellen Hinweise der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe zur Aufstellung und Führung des Vorentwurfsheftes sind zu beachten. Die Vorplanung inkl. Varianten ist umfassend zu erläutern und ggf. zu verteidigen. | ||||
| 2.8 | Untersuchung zur Gebäude- und Anlagenoptimierung hinsichtlich Energieverbrauch und Schadstoffemission | x | ||
| Untersuchung zur Gebäude- und Anlagenoptimierung hinsichtlich Energieverbrauch und Schadstoffemission mit - Überprüfen der Möglichkeiten der passiven Energieeinsparung, z.B. Wärmeschutzgrad des Gebäudes, bauliche Maßnahmen zur Minderung des winterlichen und sommerlichen Energiebedarfs, Überprüfung der Möglichkeit einer Wärmespeicherung und Wärmeverschiebung - Überprüfen der Möglichkeiten der aktiven Energieeinsparung, z.B. Einsatz von neuen energiesparenden Wärmeerzeugungstechniken, Einsatz von Brennstoffzellen - Überprüfen der Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbaren Energien, z.B. Sonnenkollektoren und Absorber zur Gewinnung von Solarwärme, Einsatz von Wasserstofftechnik, Windgeneratoren, Nutzung geothermischer Ener-gien - Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und Durchführbarkeit für die möglichen Alternativen mit Empfehlung zur weiteren Planung und Ausführung | ||||
| 2.9 | Erarbeiten optimierter Energiekonzepte | x | ||
| Erarbeiten optimierter Energiekonzepte hinsichtlich Anlagenart und Versorgungsart, Überprüfung des Energieverhaltens von Objekten, |
Vergabenummer: 26FEI88127 Anlage 1.7 Seite 8 von 23 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 21.03.2025 Erstellzeitpunkt 07.08.2026, 08:39
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| Vorplanung (Projekt- u. Planungsvorbereitung) | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| Simulationsberechnungen mit EDV-Programmen als Grundlage für die zu entwickelnde Anlagenkonzeption | ||||
| 2.10 | Ermitteln / Aufbereiten der Daten für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen | x | ||
| 2.11 | Angaben für die Kostenvorschau auf Grundlage der jeweils aktuellen Kostenermittlung | x | ||
| Auf der Grundlage der jeweils aktuellen Kostenermittlung sind Angaben für die Vergabevorschau der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg im iTWO-Formblatt „Vergabevorschau“ mit den geplanten Vergabemengen und Vergabejahren für die im Formblatt aufgeführten Gewerke jährlich jeweils im 4. Quartal sowie zum Abschluss der Leistung zu pflegen. (Link: http://www.deutschebahn.com, Pfadbeschreibung: Geschäfte/Infrastruktur/Muster-LVs zu den Leitfäden „Datenpflege Vergabevorschau iTWO“) |
Vergabenummer: 26FEI88127 Anlage 1.7 Seite 9 von 23 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 21.03.2025 Erstellzeitpunkt 07.08.2026, 08:39
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| Entwurfsplanung | Optional | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 3.1 | Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf | x | ||
| Bei der Durcharbeitung des Planungskonzepts hat der AN die vom AG aufgrund der Vorplanung bestimmte Lösungsmöglichkeit im Sinne einer endgültigen Lösung der Planungsaufgabe stufenweise weiterzuentwickeln. Dabei sind auch alle fachspezifischen Anforderungen (z.B. eisenbahnbetriebliche Umstände/Bedingungen, Reduzierung der Lebenszykluskosten, Sicherheitsstandards für Objekte gemäß Ril 135.0401) ebenso wie die Beiträge der durch die Objektplanung integrierten Fach-planungen (z.B. Tragwerksplaner, Denkmalschützer, Bodengutachter) zu berücksichtigen. Veränderungen gegenüber der Vorplanung sind mit dem AG abzustimmen. Die Ausarbeitung hat in zeichnerischer, verbaler und rechnerischer Form zu erfolgen und muss mindestens beinhalten (s. u. a. Ril 81301): - Entwurfspläne mit farbiger Darstellung (M 1:100) - Detaillierung und Fortschreibung der in der Leistungsphase 2 angefertigten Schemata - Fortschreibung des technischen Raumbuchs mit Definition der Ausbaumodule gemäß Planungshandbuch Bau und Technik (TU 81304), Modul 001, Kap. 3 – Flexibles Ausbaukonzept für Vermarktungsbereiche - Fortschreiben des in der Leistungsphase 2 angefertigten Abrechnungskonzeptes - Rahmenterminplan in Abstimmung mit dem Objektplaner sowie anderer Fachplaner - Erläuterungsheft | ||||
| 3.2 | Festlegen aller Systeme und Anlagenteile | x | ||
| Festlegung aller Geräte und Anlagen einschl. Berechnungen und Bemessungen sowie Möblierung der Technikräume in Abstimmung mit den DB-Fachbereichen, dabei sind die Vorgaben des Planungshandbuches Bau und Technik (TU 813 04) zu beachten Abstimmen und Fortschreiben der Planung hinsichtlich spezieller Mieterwünsche bzw. der Vermarktung | ||||
| 3.3.1 | Berechnung und Bemessung der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z.B. Nutz-, Ent-, und Primärernergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen | x | ||
| Der AN hat folgende Leistungen zu erbringen: - Berechnung und Dimensionierung aller Anlagen und Anlagenteile - Erstellen von Unterlagen zu Bedarfswerten und Betriebskosten (Verbrauchserfassung) gemäß den Vorgaben des AG (z.B. Planungshandbuchs Bau und Technik (TU 813 04), Modul 001, Kap. 4) |
Vergabenummer: 26FEI88127 Anlage 1.7 Seite 10 von 23 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 21.03.2025 Erstellzeitpunkt 07.08.2026, 08:39
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| Entwurfsplanung | Optional | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| - Überprüfen und Fortschreiben der in Leistungsphase 2 angefertigten Leistungsbilanzen - Abstimmen des Platzbedarfs für die technischen Anlagen und Anlagenteile - Darstellung der Bauteile in Grundrissen inkl. Trassenplänen mit Dimensionen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Maßstab - Berücksichtigung des Kennzeichnungssystems für Bahnhöfe (siehe Planungshandbuch Bau und Technik (TU 813 04), Modul 002, Kap. 3) für Darstellungen und Beschreibungen von TGA-Komponenten | ||||
| 3.3.2 | Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen | x | ||
| Erstellung von Blockschaltbilder sowie Übersichtsschemata in farbiger Ausführung mit Darstellung aller im jeweiligen Gewerk vorgesehenen Anlagensystemen mit Dimensionierungsangaben der Hauptkomponenten und Versorgungsleitungen | ||||
| 3.3.3 | Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben z.B. für Energiebilanzierungen; Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen | x | ||
| Auflistung aller Anlagen sowie Erstellung der Anlagenbeschreibungen sämtlicher Anlagen nach Anlagenkonzept, Funktion, Bestandteilen und Wartungsanforderungen | ||||
| 3.4 | Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen) | x | ||
| Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte. Insbesondere hat der AN hat alle für den Tragwerksplaner erforderlichen Angaben / Unterlagen zu erstellen und sich mit dem Objektplaner und Tragwerksplaner abzustimmen. Hierzu sind u.a. erforderlich: - Dimensionieren von Schachtgrößen und Technikflächen - Angabe notwendiger Durchbrüche/Regelaussparungen - Abstimmung zu Decken- und Bodenhöhen zur Medienführung - Benennen der einzutragenden Lasten und deren Aufstellung - Klärung des gestalterischen Einflusses durch die gebäudetechnischen Installationen (z. B. Dachaufbauten) - Berücksichtigung aller Brandabschnitte und wesentlicher Wände bei der weiteren Planung - Beachtung der Schallemissionswerte aller technischen Einbauten | ||||
| 3.5 | Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit | x | ||
| Ziel der gegenständlichen Verhandlungen ist es, die Entwurfsunterlagen so aufzubereiten, dass sie den bauaufsichtlichen Anforderungen |
Vergabenummer: 26FEI88127 Anlage 1.7 Seite 11 von 23 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 21.03.2025 Erstellzeitpunkt 07.08.2026, 08:39
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| Entwurfsplanung | Optional | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| gerecht werden und damit auch die Genehmigungsfähigkeit erwirkt werden kann. Die aktuelle VV BAU, VV BAU-STE des Eisenbahn-Bundesamtes und die EIGV sind zu beachten. Insbesondere sind erforderlich - Fortführen der Gespräche mit der DB Energie und weiteren Versorgungsunternehmen - Abstimmung mit den zuständigen Genehmigungsbehörden, z.B. der Außenstelle des Eisenbahn-Bundesamtes bzw. sonstigen zugelassenen Vorprüfern hinsichtlich der Entwurfsqualität - Abstimmungsgespräche zum Reinigungs- / Müllentsorgungskonzept inkl. Ab-wasserentsorgung - Fortführen der Gespräche zum vorbeugenden Brandschutz mit dem Eisenbahn-Bundesamt, der Feuerwehr und dem Brandschutzgutachter Die zuständigen DB Fachabteilungen sind einzubinden und an der Planung und Freigabe zu beteiligen. | ||||
| 3.6 | Zusammenstellung der Planunterlagen zur Bauvoranzeige | x | ||
| Zusammenstellung und Vorbereitung aller für die Bauvoranzeige nach VV BAU-STE und EIGV erforderlichen Unterlagen, sowie Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten als Bauvorlageberechtigter. | ||||
| 3.7 | Zusammenstellung der Planunterlagen zur EG- Prüfung | x | ||
| Zusammenstellung und Vorbereitung aller für die EG- Prüfung erforderlichen Unterlagen, sowie Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten als Bauvorlageberechtigter. | ||||
| 3.8 | Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung | x | ||
| Erstellen der Kostenberechnung unter Verwendung des Standardkostenplans (Kostengruppenkatalog/Kostenkennwertekatalog) bei Benutzung des Projektsteuerungs-Systems iTWO der DB AG nach Maßgabe von § 14 Nr. 6 des Vertrages auf der Grundlage überschlägiger Mengenermittlungen unter Beachtung folgender Bestimmungen: - Projektkosten planen Ril 215.0101 bzw. 215.0102 - Bilanzierung des Anlagevermögens Ril 210.11 - Kostengruppenkatalog der DB Ril 808.0210A01. Die Kostenberechnung ist in iTWO nach Abstimmung mit dem AG nach buchhalterischen und finanzierungstechnischen Gesichtspunkte zu kontieren. Die Zuordnung der Kosten zu den Kontierungszielen (PSP-Elemente, AiB, Kostenstelle, Aufwand) ist mit der Anlagenbuchhaltung des betreffenden Unternehmensbereiches abzustimmen. Die Zuordnung der Kosten zu den Finanzierungskennzeichen ist mit der zuständigen Fachabteilung abzustimmen und darzustellen. Alle Teilkostenanschläge (TKA)/Kostenpläne (KP) sind in einem Gesamtkostenanschlag (GKA)/Planungseinheit (PE) zusammenzufassen. Im |
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| Entwurfsplanung | Optional | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| Rahmen der Vergabeplanung sind die einzelnen Elemente der Kostenberechnung nach den Vorgaben des AG den festgelegten Vergabeeinheiten zuzuordnen. Die Kosten der Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb sind mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle erneut abzustimmen und ggf. zu aktualisieren. | ||||
| 3.9 | Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung | x | ||
| Die Kostenkontrolle hat den Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung zum Inhalt. Signifikante Abweichungen sind gesondert darzustellen, die Gründe zu benennen. Bei Abweichungen - > 10 v. H. - die die Wirtschaftlichkeitsberechnung negativ beeinflussen ist die Entscheidung des AG einzuholen. Hierzu sind technische Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen und finanziell zu bewerten. Die Projektrisiken sind mit dem AG erneut abzustimmen und ggf. zu aktualisieren. | ||||
| 3.10 | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | x | ||
| Die Ergebnisse der Entwurfsplanung sind in Absprache mit der vertragsabwickelnden Stelle gemäß Ril 809 bzw. Ril 813 zu dokumentieren und vorzulegen. Die Entwurfsplanung ist umfassend zu erläutern und ggf. zu verteidigen. | ||||
| 3.11 | Erarbeiten von Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für die zentrale Leittechnik | x | ||
| Erarbeiten, Zusammenstellen und Auflisten z.B. von Informationspunkten für den Planer der Zentralen Leittechnik | ||||
| 3.12 | Betriebskostenberechnung | x | ||
| Aufstellen einer Betriebskostenberechnung basierend auf dem Abrechnungskonzept mit Primärenergieverbrauch, Wartungs- und Reinigungskosten | ||||
| 3.13 | Berechnung der Lebenszykluskosten | x | ||
| 3.14 | Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogrammen des Objektplaners | x | ||
| Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogrammen des Objektplaners mit raumbezogenen Angaben zur Funktion, Qualität und einzuhaltender Garantiewerte |
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| Entwurfsplanung | Optional | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 3.15 | UiG/ZiE | x | ||
| Erarbeiten der Antragsunterlagen für die - ☑ unternehmensinterne Genehmigung (UiG) - ☑ Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bei Abweichungen vom Regelwerk in Abstimmung mit dem AG. | ||||
| 3.16 | Angaben für die Kostenvorschau auf Grundlage der jeweils aktuellen Kostenermittlung | x | ||
| Auf der Grundlage der jeweils aktuellen Kostenermittlung sind Angaben für die Vergabevorschau der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg im iTWO-Formblatt „Vergabevorschau“ mit den geplanten Vergabemengen und Vergabejahren für die im Formblatt aufgeführten Gewerke jährlich jeweils im 4. Quartal sowie zum Abschluss der Leistung zu pflegen. (Link: http://www.deutschebahn.com, Pfadbeschreibung: Geschäfte/Infrastruktur/Muster-LVs zu den Leitfäden „Datenpflege Vergabevorschau iTWO“) |
Vergabenummer: 26FEI88127 Anlage 1.7 Seite 14 von 23 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 21.03.2025 Erstellzeitpunkt 07.08.2026, 08:39
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| Genehmigungsplanung | Optional | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 4.1 | Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtlichen Genehmigungen oder Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden | x | ||
| Die für das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren erforderlichen Anträge und Unterlagen sind entsprechend dem maßgebenden Verfahren und unter Beachtung der hierfür geltenden Vorschriften und Richtlinien (Planfeststellungsrichtlinien, VV BAU, VV BAU STE, EIGV, Leitfaden Antragsunterlagen EBA, Baugesetzbuch, jeweilige Landesbauordnung, etc.) nach vorheriger Abstimmung mit der/den zuständigen Stelle(n) (AG, Vorprüfer, DB-Fachabteilungen) vollständig und formgerecht aufzubereiten bzw. zu erarbeiten und in der in § 14 Nr. 3 des Vertrages genannten Anzahl zusammenzustellen. Als Genehmigungsverfahren kommt zur Anwendung: - ☑ § 18 AEG - ☑ § 18 Satz 3 AEG i. V. m. § 74 Abs. 6 VwVfG - ☑ § 18 Satz 3 AEG i. V. m. § 74 Abs. 7 VwVfG - ☑ Baugenehmigung nach Landesbaurecht. Eventuell notwendig werdende Anträge auf Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall sind sach-, fach- und formgerecht aufzubereiten und in Abstimmung mit dem AG den Genehmigungsunterlagen beizugeben. Weiterhin sind die Anträge für Versorgungsunternehmen vorzubereiten, zusammenzustellen und die Unterschriften der DB-Fachabteilungen einzuholen. Notwendige Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde, z.B. Außenstelle des Eisenbahn-Bundesamts, der Feuerwehr, dem Brandschutzgutachter und zuständigem zugelassenen Vorprüfer hinsichtlich Freigabebescheinigung sind durchzuführen. Die erarbeiteten Unterlagen/Vorlagen sind zusammenzustellen und dem Objektplaner zu übergeben. Dies gilt auch für die Unterlagen, die nicht bereits zum Antrag auf Erteilung einer Genehmigung (gemäß o.g. Genehmigungsverfahren) vorliegen müssen, sondern erst vorhanden sind, wenn die ausführenden Unternehmen und die einzubauenden Fabrikate feststehen. Diese sind dann nachzureichen. Hat der AG keinen Objektplaner für das konkrete Projekt beauftragt, so sind die Unterlagen im Benehmen mit dem AG nach Unterzeichnung durch den Vorhabenträger und Aufsteller in geordneter Form bei der zuständigen Zustimmungs- bzw. Genehmigungsbehörde/-stelle selbst einzureichen. Über die in § 14 Nr. 3 des Vertrages genannte Anzahl hinausgehende Mehrstücke werden gesondert vergütet. | ||||
| 4.2 | Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen | x | ||
| Durch Entscheidung der Genehmigungsbehörde bzw. nach Abstimmungen mit der Feuerwehr, dem Brandschutzgutachter und zuständigen zugelassenen Vorprüfern erforderlich werdende Anpassungen/Ergänzungen/Änderungen sind mit dem AG und dem Objektplaner zu erörtern. In Absprache mit diesen sind die Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen zu vervollständigen und anzupassen. Zusätzlich geforderte Unterlagen oder Nachweise, z.B. beim Entwässerungsgesuch das Anfertigen von Strangschemata und |
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| Genehmigungsplanung | Optional | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| Grundleitungsabwicklung sind vom AN zu erstellen und zu einem einheitlichen "Ganzen" zusammenzufassen. Soweit erforderlich ist das Ergebnis in fachlicher Hinsicht detailliert zu begründen, eventuelle Zwänge sind aufzuzeigen. |
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| Ausführungsplanung | Entfällt | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 5.1 | Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung | x | ||
| 5.2.1 | Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile | x | ||
| 5.2.2 | Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- und Werkstattzeichnungen). Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern | x | ||
| 5.3 | Prüfung und Zusammenstellung der Planunterlagen zur Baufreigabe / Bauvorlage | x | ||
| 5.4 | Zusammenstellung der Planunterlagen zur EG- Prüfung | x | ||
| 5.5 | Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen | x | ||
| 5.6 | Fortschreibung des Terminplans | x | ||
| 5.7 | Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschrei-bungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen | x | ||
| 5.8 | Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung | x | ||
| 5.9 | Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung | x | ||
| 5.10 | Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Maschinen | x | ||
| 5.11 | Anfertigen von Stromlaufplänen | x | ||
| 5.12 a | Leistungen nach der Baustellenverordnung - während der Planung der Ausführung | x | ||
| 5.12 b | Leistungen nach der Baustellenverordnung - während der Planung der Ausführung | x | ||
| 5.13 | Zuarbeit zum Instandhaltungs-Vertrag | x |
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| Ausführungsplanung | Entfällt | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 5.14 | Unterlagen der Verbrauchserfassung | x | ||
| 5.15 | Angaben für die Kostenvorschau auf Grundlage der jeweils aktuellen Kostenermittlung | x |
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| Vorbereiten der Vergabe | Optional | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 6.1 | Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter | x | ||
| Ermitteln der Mengen aller zu erbringenden Leistungen und Beschreibung der zur Realisierung erforderlichen Leistungen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen. Schnittstellen sind mit dem Objektplaner und anderen beteiligten Fachplanern abzustimmen. Die Ermittlung hat mit hohem Genauigkeitsgrad zu erfolgen, die entsprechenden Unterlagen sind dem AG prüffähig zu übergeben. | ||||
| 6.2 | Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschl. der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke | x | ||
| Der AN hat die Vergabeunterlagen für die Bauleistungen nach - den Anforderungen des "Handbuchs für den Einkauf Bauleistungen“ - Bauleistungen einkaufen, H 208.xxx3 unter Verwendung der dort zur Verfügung stehenden Vordrucke und - Maßgabe von § 2 des Vertrages zu erstellen und dem AG vorzulegen. Die Aufstellung und Gliederung der Leistungsverzeichnisse ist mit dem AG, dem Objektplaner und anderer Fachplaner abzustimmen. Dabei ist zu beachten, dass das Leistungsverzeichnis anlagenbezogen zu gliedern ist. Die Leistungsbeschreibung / Anlagenbeschreibung selbst hat, soweit verfügbar, unter Verwendung standardisierter Texte aus dem Standardleistungsbuch BAU zu erfolgen. Die Besonderen Vertragsbedingungen sind unter Verwendung der hierfür vom Einkauf vorgehaltenen Textbausteine zu erstellen. Zusammenstellen der technischen Vergabeunterlagen gemäß Vorgaben des AG einschl. aller zur Angebotserstellung notwendigen Anlagen (z.B. Gutachten, Be-musterungsunterlagen gemäß Fabrikateliste) in geordneter und mit dem Objektplaner bzw. AG zuvor abgestimmten Form als Druckvorlage sowie weitere Exemplare entsprechend der in § 14 Nr. 3 des Vertrages genannten Anzahl, Übergabe an den Objektplaner bzw. AG Mitwirkung bzw. Ermittlung und Abstimmung mit der zuständigen Einkaufsorganisation aller für das Vergabeverfahren und die Abstimmung zur Vergabe (AzV) erforderlichen Daten und Fristen, wie z.B. Zuschlagskriterien, Ausführungsfristen, Veröffentlichungstermin, Versanddatum, Angebotsfrist, Submission, Zuschlags- und Bindefrist Der Erstellung der Vergabeunterlagen für die Wartungsarbeiten ist mit dem AG abzustimmen. | ||||
| 6.3 | Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten | x | ||
| Die Beiträge der beteiligten Planer (z.B. Objektplaner, Tragwerksplaner, Planer der thermischen Bauphysik) für die Vergabeunterlagen sind abzustimmen. Soweit eigenständige Leistungsbereiche (Lose, Unterlose) von Planern erbracht werden, sind diese hinsichtlich |
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| Vorbereiten der Vergabe | Optional | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| Überschneidungen, Widersprüchen oder Unvollständigkeiten zu überprüfen und abzustimmen. | ||||
| 6.4 | Ermittlung der Kosten auf der Grundlage vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse | x | ||
| Zur Vorbereitung der Vergabe (vor Versand der Ausschreibungsunterlagen) hat der AN alle Einzelpositionen des von ihm erstellten Leistungsverzeichnisses mit marktüblichen Preisen zu versehen. | ||||
| 6.5 | Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung | x | ||
| Beim Vergleich der bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung sind signifikante Abweichungen gesondert darzustellen und die Gründe zu benennen. Bei Abweichungen - > 10 % - die die Wirtschaftlichkeitsberechnung negativ beeinflussen ist die Entscheidung des AG einzuholen. | ||||
| 6.6 | Zusammenstellen der Vergabeunterlagen | x | ||
| Zusammenstellen der Vergabeunterlagen (Anschreiben, Angebot Bau, ZVB, Bewerbungsbedingungen, Vorbemerkungen/Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis, Pläne, weitere Unterlagen, etc.) für eine einheitliche oder losweise Vergabe in geordneter und mit dem AG zuvor abgestimmten Form als Druckvorlage sowie weitere Exemplare entsprechend der in § 14 Nr. 3 des Vertrages genannten Anzahl. Ermitteln und Abstimmen mit der zuständigen Einkaufsorganisation aller für das Vergabeverfahren und die Abstimmung zur Vergabe (AzV) erforderlichen Daten und Fristen wie z.B. Vergabeverfahren, hauptsächliche Leistungen, zuständige Vergabestelle, Zuschlagskriterien, Ausführungsfristen, Veröffentlichungstermin, Versanddatum, Angebotsfrist Submission, Zuschlags- und Bindefrist. Die Vergabeunterlagen inkl. verpreistem Leistungsverzeichnis sind dem AG vor Start des Vergabeverfahrens zu übergeben. | ||||
| 6.7 | Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm | x | ||
| 6.8 | Erstellung der Vorgabe, der für das Projekt vom AN Bau vorzulegende Projektdokumentation | x |
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| Mitwirken bei der Vergabe | Optional | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 7.1 | Einholen von Angeboten | x | ||
| - ☐ Erarbeiten der für die Bekanntmachung in Abhängigkeit vom Vergabeverfahren erforderlichen Texte und Vordrucke und Versenden der Bekanntmachung an die entsprechenden Bekanntmachungsorgane (z.B. Submissionsanzeiger, Amtsblatt der EU) in Abstimmung mit dem zuständigen Facheinkäufer - ☐ Einholen von Angeboten - ☑ Beantworten von Bieter-/Bewerberanfragen während der Angebotsfrist in Abstimmung mit dem zuständigen Facheinkäufer | ||||
| 7.2.1 | Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen | x | ||
| Dem AN obliegt - ☐ das Nachrechnen aller Angebote - ☐ das Erstellen eines Preisspiegels - ☑ die fachtechnische Beurteilung/Wertung der Angebote insbesondere auch der Nebenangebote und Änderungsvorschläge im Hinblick auf - technische Durchführbarkeit - Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf - mittelbare Kosten - Dauer und Behinderung des Eisenbahn-/Baubetriebs - Bauzustände - Ausführungsfristen - Unterhaltungskosten/LCC etc. - ☑ das Analysieren des Preisspiegels auf Plausibilität und Marktkonformität der angebotenen Preise - ☑ das Aufspüren spekulativer Angebotspreise - ☐ das Durchführen von Sensibilitätsbetrachtungen (Berechnung mit fiktiven Mengen gegenläufig zu Spekulationspreisen) in Abstimmung mit dem zuständigen Facheinkäufer |
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| Mitwirken bei der Vergabe | Optional | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 7.2.2 | Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise | x | ||
| 7.3 | Führen von Bietergesprächen | x | ||
| 7.4 | Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung | x | ||
| Aufzeigen und Begründen von Abweichungen und Einsparpotenzialen. | ||||
| 7.5 | Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren | x | ||
| 7.6 | Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und Mitwirken bei der Auftragserteilung | x |
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| Objektbetreuung | Entfällt | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 9.1 | Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen | x | ||
| 9.2 | Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen | x | ||
| 9.3 | Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen | x | ||
| 9.4 | Erarbeiten der Wartungsplanung und –organisation | x | ||
| 9.5 | Ingenieurtechnische Kontrolle des Energieverbrauchs und der Schadstoffemission | x |
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