26FEI88127_1.4__Fachplanung_technische_Streckenausrüstung_Überholgleis_Oberlaimbach.pdf

Planungsleistungen Korridorsanierung Würzburg–Nürnberg, Bereich ESTW-A Markt Bibart

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Korridorsanierung Würzburg - Nürnberg / Planungsleistungen Bereich ESTW-A Markt Bibart Vergabenummer: 26FEI88127

Anlage 1.4

Leistungsbild Fachplanung technische Streckenausrüstung

RIL: 208.1212Z23

Überholgleis Oberlaimbach

Vergabenummer: 26FEI88127 Anlage 1.4 Seite 1 von 20 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 31.03.2025 Erstellzeitpunkt 07.08.2026, 08:39

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GrundlagenermittlungÜbertragen
LeistungstextLeistung
ANAGentfällt
1.1Klären der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung im Benehmen mit dem Auftraggeber und dem Objektplaner, insbesondere in technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragenx
Der AN hat im Benehmen mit dem AG ggf. anhand des Projekthandbuches/ Projektanforderungskataloges und/ oder vorhandener Bestandsunterlagen die Vorstellungen des AG sowie die mit der Bauaufgabe verfolgten Ziele zu hinterfragen, aufzuklären und zu konkretisieren. Die Rahmenbedingungen für die Bedarfserfüllung sind unter Berücksichtigung von - bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten - nachbarrechtlicher Einflussfaktoren - eisenbahnbetrieblicher Belange - Qualitätsstandards (ggf. in V. m. einem Vergleichsobjekt) - Kostenrahmen - Planungs- und Bauzeit (z. B. abschnittsweise Durchführung, Arbeiten bei laufenden Betrieb) zu präzisieren und die Betroffenen/Beteiligten festzustellen. Das mit dem AG abgestimmte Ergebnis ist zu ordnen und schriftlich festzuhalten.
1.2Ermitteln der vorgegebenen Randbedingungenx
Ermitteln, werten und festlegen aller Randbedingungen die sich aus der Örtlichkeit, der Zielsetzung der Planungsaufgabe, dem Bereich des AG, der übrigen Geschäftsfelder der DB AG und deren Planungsabsichten, Rechten, etc. Dritter ergeben. Bei Differenzen zwischen Aufgabenstellung und Randbedingungen ist der AG zu informieren; Vorschläge zur Konfliktbewältigung aufzuzeigen. - Überprüfen der Bestandspläne auf Übereinstimmung mit der Örtlichkeit - Überprüfung von Abhängigkeiten zu anderen Maßnahmen, z. B. Sperrung von Plänen durch andere Planungen
1.3Ortsbesichtigungx
Durchführung und Dokumentation von Ortsbesichtigungen zum - Abschätzen der Realisierungsmöglichkeiten und erforderlicher Leistungen - Feststellen von Randbedingungen. In diesem Zusammenhang hat der AN durch Inaugenscheinnahme auch zu prüfen, ob die verfügbaren Ausgangsdaten (Bestandsunterlagen etc.) mit der Örtlichkeit übereinstimmen und vollständig sind. Bei Abweichungen bzw. Unvollständigkeit ist der AG zu unterrichten; die erforderlichen Ergänzungen sind aufzuzeigen.
1.4Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichtenx

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GrundlagenermittlungÜbertragen
LeistungstextLeistung
ANAGentfällt
Hierzu gehören insbesondere die aus Rahmenplanungen sowie Planungen Dritter feststellbaren Planungsabsichten. Zu erfassen und listenmäßig zusammenzustellen sind auch die von den Fachplanern und Spartenträgern des AG ebenso wie von den übrigen Geschäftsfeldern der DB AG im vorgesehenen Baubereich beabsichtigten Maßnahmen.
1.5Zusammenstellen und Werten von Unterlagenx
Die Unterlagen sind nach Art und Fachgebiet systematisch zu ordnen, auf Schlüssigkeit zu prüfen und hinsichtlich ihrer Brauchbarkeit, Eignung und Verwertung für die Planung zu bewerten. Die Zusammenstellung ist mit dem AG durchzusprechen. Hierbei sich ergebende zusätzliche oder ergänzende Informationen, planungsrelevante Erkenntnisse und Unterlagen sind in der Zusammenstellung entsprechend zu ergänzen.
1.6Erläutern von Planungsdatenx
Die Daten, die die Grundlage für die Planung bilden sollen, sind mit dem AG zu erörtern und abzustimmen. Die dabei identifizierten Planungsdaten und Festlegungen sind aktenkundig festzuhalten.
1.7Ermitteln des Leistungsumfangs und der erforderlichen Vorarbeiten, z. B. Baugrunduntersuchungen, Vermessungsleistungen, Immissionsschutzx
Der Umfang der erforderlichen Fachbeiträge ist zu ermitteln; die Aufgabenstellungen schriftlich festzulegen. In Betracht kommen Baugrund- und hydrologische Untersuchungen, Kampfmittelräumung, Leitungserkundungen, Vermessungsleistungen, landschaftsplanerische Leistungen, denkmalpflegerischer Beitrag, Grunddatenermittlung, Lärmimmissionsermittlungen etc. Es ist darauf zu achten, dass die Fachplanerleistungen der Aufgaben entsprechend angepasst und angemessen sind.
1.8Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnissex
Zusammenfassen aller Arbeitsergebnisse in einem Erläuterungsbericht, so dass eine zweifelsfreie Beurteilung aller wesentlichen Gesichtspunkte und Randbedingungen möglich ist. Begründeter Vorschlag zum weiteren Vorgehen.
1.9Örtliche Bestandsaufnahme und zeichnerische Darstellung der vorhandenen Anlagex

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VorplanungÜbertragen
LeistungstextLeistung
ANAGentfällt
2.1Analyse der Grundlagenx
Die Analyse und Aufbereitung der Planungsgrundlagen hat sowohl nach qualitativen als auch nach quantitativen Gesichtspunkten zu erfolgen. Hierbei sind alle bisher vorhandenen Unterlagen, Werte, Ergebnisse und Vorgaben des AG zu berücksichtigen. Festgestellte Mängel sind zu dokumentieren.
2.2Erarbeiten eines Planungskonzepts mit überschlägiger Auslegung der wichtigen Systeme und Anlagenteile einschl. Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit skizzenhafter Darstellung zur Integrierung in die Objektplanung einschl. Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtungx
Erarbeiten alternativer Lösungsmöglichkeiten (Varianten) nach gleichen Anforderungen unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (z.B. Baugrundgutachter, Landschaftsplaner, interne Stellen des AG, sonstigen Geschäftsfeldern der DB AG, Versorgungsunternehmen). Darstellen der Lösungen, überschlägige Mengen- und Kostenermittlung der Varianten anhand von Erfahrungswerten. Untersuchen der Varianten hinsichtlich ihrer Einflüsse auf Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten (LCC), Umweltverträglichkeit, eisenbahnbetriebliche Belange, Durchsetzbarkeit/ Genehmigungsfähigkeit. Variantenvergleich und begründete Festlegung des Ausführungsvorschlages in Abstimmung mit dem AG in Form einer Verteidigungsrunde. Die Unterlagen sind in zeichnerischer und verbaler Hinsicht so aufzubereiten, dass der AG in die Lage versetzt wird die Lösungsvorschläge zu erkennen und eindeutig zu beurteilen. Abstimmen der Sicherungsmaßnahmen über die Sicherung von Arbeitskräften zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleisbereichen gem. KoRil 132.0118 und KoRil 132.0123 mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle. Die Vor- und Nachteile der Lösungsvorschläge sind synoptisch zusammenzustellen.
2.3Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweise Prinzipschaltbildes für jede Anlage/ Anlagenteilex
Aufstellen eines Schematischen Übersichtsplans.
2.4Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungenx
Klärung der fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen in funktionaler und organisatorischer Hinsicht einschließlich Reihenfolge und Zeitablauf der Realisierung. Schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse und Erläutern gegenüber dem AG, sowie gegenüber Aufsichtsbehörden und sonstigen Beteiligten im Rahmen von Erläuterungsterminen und Konzeptbesprechungen. Abstimmung mit der Infrastrukturplanung

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VorplanungÜbertragen
LeistungstextLeistung
ANAGentfällt
2.5Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeitx
Ziel der Vorverhandlungen ist die Klärung öffentlich-rechtlicher (z. B. Verfahren nach AEG), planungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher und bedeutsamer Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit. In Betracht kommen daher vor allem entsprechende Verhandlungen mit der zuständigen Außenstelle des Eisenbahn-Bundesamtes. In diesem Zusammenhang ist auch die Zuwendungsfähigkeit zu eruieren und dem AG aufzuzeigen. Die Ergebnisse der Vorverhandlungen sind schriftlich festzuhalten und mit dem AG zu erörtern. Evtl. Vorgaben von Zuschussgebern sind bei der weiteren Planung in Abstimmung mit dem AG zu berücksichtigen.
2.6Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Bürgern und politischen Gremienx
Auf der Grundlage der im Rahmen der Planungstätigkeit zu erstellenden Unterlagen sind in Abstimmung mit dem AG Präsentationsunterlagen (z. B. Folien, Planvergrößerungen) der bevorzugten Lösung zu liefern. Das Planungskonzept der ausgewählten Variante ist gegenüber Bürgern und politischen Gremien zu erläutern. Hinweis: Fallen im Rahmen der Lph 2, 3 und 4 mehr als 5 Erläuterungs- oder Erörterungstermine an, so werden die weiteren Termine ebenso wie die Erarbeitung besonderer Präsentationsunterlagen (z.B. Modelle) besonders vergütet. Entsprechende Vereinbarungen bedürfen in jedem Einzelfall der schriftlichen Dokumentation.
2.7Mitwirken beim Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungenx
Vorgebrachte Anregungen und Hinweise von Bürgern bzw. politischen Gremien sowie die Ergebnisse von Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten sind aufzubereiten und in Abstimmung mit dem AG in das Planungskonzept einzuarbeiten.
2.8Mitwirken beim Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus dem Vorentwurf zur Verwendung für ein Raumordnungsverfahrenx
Im Falle eines Raumordnungsverfahrens sind die erforderlichen Antragsunterlagen mit der zuständigen Landesplanungsbehörde und dem EBA abzustimmen und in der in § 14.3 des Vertrags genannten Anzahl dem AG geordnet zu übergeben.
2.9Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungenx
Erstellen der Kostenschätzung unter Verwendung des Standardkostenplans (Kostengruppenkatalog/ Kostenkennwertekatalog) für die ausgewählten Lösungsvorschläge unter Benutzung des Projektsteuerungs-Systems iTWO der DB AG nach Maßgabe von § 14 Nr. 6 des Vertrages unter Beachtung folgender Bestimmungen:

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VorplanungÜbertragen
LeistungstextLeistung
ANAGentfällt
- Projektkosten planen Ril 215.0101 bzw. 215.0102 - Bilanzierung des Anlagevermögens Ril 21011 - Kostengruppenkatalog der DB Ril 808.0210A01. Die Kostenschätzung ist in iTWO nach Abstimmung mit dem AG nach buchhalterischen und finanzierungstechnischen Gesichtspunkten zu kontieren. Die Zuordnung der Kosten zu den Kontierungszielen (PSP-Elemente, AiB, Kostenstelle, Aufwand) ist mit der Anlagenbuchhaltung des betreffenden Unternehmensbereiches abzustimmen. Die Zuordnung der Kosten zu den Finanzierungskennzeichen ist mit der zuständigen Fachabteilung abzustimmen und darzustellen. Die Basis der Schätzung (Leistungsumfang und Jahr) sind zu dokumentieren. Die Kosten der Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb sind mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle abzustimmen. Die Kosten für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Baumaßnahme zur Abwendung von Gefahren aus Boden- und Grundwasserverunreinigungen (Altlasten) sind mit der für die Altlastenbearbeitung zuständigen Stelle des AG abzustimmen. Die Kosten für die erarbeiteten Varianten einschließlich der Varianten der Baubetriebstechnologie sind je gesondert zu erarbeiten und in iTWO einzustellen. Ein Variantenvergleich ist durchzuführen. Die Kostenschätzung ist mit den Budgetvorgaben zu vergleichen. Zusätzlich sind vom AN alle Projektrisiken zu ermitteln und monetär zu bewerten. Die Kostenschätzung und die Projektrisiken sind mit dem AG abzustimmen. Abschließend ist eine Kostenvorgabe unter Berücksichtigung der Projektrisiken als Zielgröße für die Planung mit dem AG zu definieren.
2.10Zusammenstellen der Vorplanungsergebnissex
Die Ergebnisse der Vorplanung sind anhand der Ril 809 bzw. Ril 81301 genannten Beiträge darzustellen und zu beschreiben. Soweit der Eisenbahnbetrieb beeinträchtigt wird, sind auch die für die Anmeldung zur Mehrjahresbaubetriebsplanung notwendigen Angaben zu liefern.
2.11Mitwirken bei Anträgen/ Vereinbarungenx
Der AN hat bei der Vorbereitung und Erarbeitung von Verträgen/Vereinbarungen mitzuwirken, den AG bei den Verhandlungen zu unterstützen und die Zusammenstellung der vsl. Kosten zu erarbeiten. Es kommen in Betracht: - ☑ Antrag zu Aufnahme in das Bundesprogramm nach GVFG - ☑ Planungsvereinbarungen mit Trägern öffentlicher Belange. - ☑ Verwaltungsvereinbarungen mit Trägern öffentlicher Belange - ☑ Kreuzungsvereinbarung mit Dritten bzw. Beteiligten

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VorplanungÜbertragen
LeistungstextLeistung
ANAGentfällt
- ☑ Beschlussvorlage für interne Entscheidungen - ☐
2.12Mitwirken bei Einzelfinanzierungsvereinbarungx
Erstellen des Entwurfs für eine Einzelfinanzierungsvereinbarung einschl. aller Antragsunterlagen entsprechend dem aktuellen "EBA-Handbuch für die Antragsprüfung und die Zuwendungsfähigkeit von Investitionen nach BSchwAG, DBGrG und GVFG" in Abstimmung mit dem AG und den für die Finanzierung zuständigen Stellen des maßgebenden Geschäftsfeldes (GF).
2.13Schätzung der Lebenszykluskostenx
2.14Angaben für die Kostenvorschau auf Grundlage der jeweils aktuellen Kostenermittlungx
Auf der Grundlage der jeweils aktuellen Kostenermittlung sind Angaben für die Vergabevorschau der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg im iTWO-Formblatt „Vergabevorschau“ mit den geplanten Vergabemengen und Vergabejahren für die im Formblatt aufgeführten Gewerke jährlich jeweils im 4. Quartal sowie zum Abschluss der Leistung zu pflegen. (Link: http://www.deutschebahn.com, Pfadbeschreibung: Geschäfte/Infrastruktur/Muster-LVs zu den Leitfäden „Datenpflege Vergabevorschau iTWO“)
2.15Risikomanagementverfahren nach CSM-Verordnungx
- ☑ Erstellen der vorläufigen Systemdefinition - ☑ Mitwirken bei der Sicherheits-/Signifikanzprüfung - ☑ Mitwirkung bei der Durchführung der Sicherheitsmethode gem. Ril 125.0100 nach den Vorgaben des AG, ggf. unter Zuhilfenahme von Arbeitshilfen für spezifische Gewerke (z.B. Oberbau).

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EntwurfsplanungOptional
LeistungstextLeistung
ANAGentfällt
3.1Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurfx
Bei der Durcharbeitung des Planungskonzepts hat der AN die vom AG aufgrund der Vorplanung bestimmte Lösungsmöglichkeit im Sinne einer endgültigen Lösung der Planungsaufgabe stufenweise weiterzuentwickeln. Die Ausarbeitung hat in zeichnerischer und rechnerischer Form unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen (z. B. eisenbahnbetriebliche Umstände/Bedingungen, IT-/Ausrüstungs-Technik, bauliche Gestaltung) zu erfolgen. Die Leistungsbeiträge der Anderen an der Planung fachlich Beteiligten wie z.B. Objektplaner, Tragwerksplaner, Bodengutachter, Vermesser, Landschaftsplaner, Ausrüstungsplaner und Dritter, z. B. Denkmalschutz, sind einzuarbeiten. Ziel der Entwurfsplanung ist es, - entsprechend der Aufgabenstellung eine technisch verbindliche, möglichst geringe Lebenszykluskosten verursachende und umweltgerechte Lösung in einem Entwurfsheft darzustellen - den Zeitraum für die Realisierung festzulegen - die Kosten zu veranschlagen - die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme zu bestätigen - die Baufreigabe in finanzieller Hinsicht zu erwirken - Bauzustände in der technischen und zeitlichen Notwendigkeit darzustellen.
3.2Festlegen aller Systeme und Anlagenteilex
3.3Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibungx
- einschließlich der Bauzustände
3.4Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen)x
3.5Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeitx
Ziel der gegenständlichen Verhandlungen ist es - die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden - die Träger öffentlicher Belange - sowie sonstige fachlich Beteiligte (z. B. Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerke) in die Planung mit einzubeziehen, damit die Genehmigungsfähigkeit erlangt werden kann. In die Konzeptbesprechungen sind jeweils alle an

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EntwurfsplanungOptional
LeistungstextLeistung
ANAGentfällt
der Planung Beteiligten einzubinden. Die aktuelle VV BAU-STE,VV TAU-STE des Eisenbahn-Bundesamtes und die EIGV sind zu beachten.
3.6Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzungx
Erstellen der Kostenberechnung unter Verwendung von Standardkostenplänen bei Benutzung des Projektsteuerungs-Systems iTWO der DB AG nach Maßgabe von § 14 Nr. 6 des Vertrages auf der Grundlage überschlägiger Mengenermittlungen unter Beachtung folgender Bestimmungen: - Projektkosten planen Ril 215.0101 bzw. 215.0102 - Bilanzierung des Anlagevermögens Ril 210.11 - Kostengruppenkatalog der DB Ril 808.0210A01. Die Kostenberechnung ist in iTWO nach Abstimmung mit dem AG nach buchhalterischen und finanzierungstechnischen Gesichtspunkte zu kontieren. Die Zuordnung der Kosten zu den Kontierungszielen (PSP-Elemente, AiB, Kostenstelle, Aufwand) ist mit der Anlagenbuchhaltung des betreffenden Unternehmensbereiches abzustimmen. Die Zuordnung der Kosten zu den Finanzierungskennzeichen ist mit der zuständigen Fachabteilung abzustimmen und darzustellen. Alle Teilkostenanschläge (TKA)/Kostenpläne (KP) sind in einem Gesamtkostenanschlag (GKA)/Planungseinheit (PE) zusammenzufassen. Im Rahmen der Vergabeplanung sind die einzelnen Elemente der Kostenberechnung nach den Vorgaben des AG den festgelegten Vergabeeinheiten zuzuordnen. Die Kosten der Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb sind mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle erneut abzustimmen und ggf. zu aktualisieren.
3.7Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzungx
Die Kostenkontrolle hat den Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung zum Inhalt. Signifikante Abweichungen sind darzustellen, die Gründe zu benennen. Bei Abweichungen - > 10 v. H. - die die Wirtschaftlichkeitsrechnung negativ beeinflussen, ist die Entscheidung des AG einzuholen.
3.8Erläuterungsberichtx
Im Erläuterungsbericht sind die - Planungsüberlegungen der Vorplanung

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EntwurfsplanungOptional
LeistungstextLeistung
ANAGentfällt
- Planungsergebnisse der Entwurfsplanung detailliert darzustellen und zu begründen. Der Bericht ist nach Maßgabe der Ril 809 bzw. Ril 81301 zu fertigen.
3.9Finanzierungsplanx
Der AN hat mit dem AG die Finanzierung zu erörtern, im Benehmen mit der zuständigen Fachabteilung nach den Anteilen für Erstellung, Instandhaltung und Aufwand zu selektieren und die an der Finanzierung Beteiligten zu ermitteln, sowie die maßgebenden Finanzierungskennzeichen zuzuordnen.
3.10Bauzeiten- und Kostenplanx
Erarbeiten des Bauzeiten- und Kostenplanes gem. Ril 809 bzw. gemäß Vorgabe des AG. Dabei sind auch zu berücksichtigen, die Art und Dauer der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb und die Forderungen des Projektmanagementsystems (PMS).
3.11Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierungx
Abschließende Klärung der Finanzierung im Benehmen mit der zuständigen Fachabteilung des Bauherrn. Für die interne Freigabe zur Ausführung ist in Abstimmung mit dem AG und unter Berücksichtigung der Wertgrenzen der Freigabeantrag entsprechend den Freigaberichtlinien vorzubereiten. Für die finanzielle Genehmigung beim Eisenbahn-Bundesamt ist auf der Grundlage der maßgebenden Finanzierungsvereinbarung (Einzel-FinVe, SV) und nach Genehmigung der Entwurfs-/Ausführungshefte entsprechend der Projektstruktur der „Antrag auf Baufreigabe in finanzieller Hinsicht“ vorzubereiten.
3.12Erdungskonzept erstellen und koordinierenx
Erstellen und koordinieren des Erdungskonzepts nach Ril 954.0102 und Ril 997 unter Berücksichtigung aller Fachplanungen.
3.13Zusammenstellung der Unterlagen zur Anzeige bzw. zum Antrag auf Inbetriebnahmegenehmigung nach EIGV beim Eisenbahn - Bundesamtx
Zusammenstellung und Vorbereitung aller für die Anzeige bzw. zum Antrag auf Inbetriebnahmegenehmigung nach EIGV erforderlichen Unterlagen in Abstimmung mit dem AG.
3.14Angaben für die Kostenvorschau auf Grundlage der jeweils aktuellen Kostenermittlungx

Vergabenummer: 26FEI88127 Anlage 1.4 Seite 11 von 20 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 31.03.2025 Erstellzeitpunkt 07.08.2026, 08:39

[Seite 12]

EntwurfsplanungOptional
LeistungstextLeistung
ANAGentfällt
Auf der Grundlage der jeweils aktuellen Kostenermittlung sind Angaben für die Vergabevorschau der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg im iTWO-Formblatt „Vergabevorschau“ mit den geplanten Vergabemengen und Vergabejahren für die im Formblatt aufgeführten Gewerke jährlich jeweils im 4. Quartal sowie zum Abschluss der Leistung zu pflegen. (Link: http://www.deutschebahn.com, Pfadbeschreibung: Geschäfte/Infrastruktur/Muster-LVs zu den Leitfäden „Datenpflege Vergabevorschau iTWO“)

Vergabenummer: 26FEI88127 Anlage 1.4 Seite 12 von 20 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 31.03.2025 Erstellzeitpunkt 07.08.2026, 08:39

[Seite 13]

GenehmigungsplanungOptional
LeistungstextLeistung
ANAGentfällt
4.1Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behördenx
Die für das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren erforderlichen Anträge und Unterlagen sind entsprechend dem maßgebenden Verfahren und unter Beachtung der hierfür geltenden Vorschriften und Richtlinien (z. B. Planfeststellungsrichtlinien, Umweltleitfaden des EBA, Leitfaden Antragsunterlagen EBA, Baugesetzbuch, jeweilige Landesbauordnung, etc.) ggf. nach vorheriger Abstimmung mit der/den zuständigen Stelle(n) vollständig und formgerecht aufzubereiten bzw. zu erarbeiten und in der in § 14 Nr. 3 des Vertrages genannten Anzahl zusammenzustellen. Als Genehmigungsverfahren kommt in Betracht: - ☑ § 18 AEG - ☑ § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 6 VwVfG - ☑ § 18 AEG i. V. m. § 74 Abs. 7 VwVfG - ☑ Baugenehmigung nach Landesbaurecht. Mitwirken bei der Prüfliste auf UVP. Zur Leistung des AN gehört auch die Erstellung der erforderlichen Unterlagen für sonstige, im Zusammenhang mit der Baumaßnahme erforderlichen Zustimmungs- bzw. Genehmigungsverfahren.
4.2Zusammenstellen dieser Unterlagenx
Alle für das Genehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen sind zusammenzustellen und an den Objektplaner zu übergeben.
4.3Mitwirken bei Verhandlungen mit Behördenx
Ziel der gegenständlichen Verhandlungen ist es, im Dialog mit den Zustimmungs- bzw. Genehmigungsbehörden/-stellen noch offene Fragen zu erörtern und einer Klärung zuzuführen.
4.4Mitwirken beim Erläutern gegenüber Bürgernx
Der AN hat seine Planungen vorzustellen, zu erläutern, zu begründen und Fragen der Beteiligten ausreichend und umfassend zu beantworten. In diesem Zusammenhang sind auch die Erwägungen und Zwänge warum die Planung so und nicht anders erstellt wurde darzulegen. Bedenken und Anregungen sind entgegenzunehmen bzw. zu entkräften. Hierzu erforderliche Präsentationsunterlagen sind zu erarbeiten und entsprechend einzusetzen.

Vergabenummer: 26FEI88127 Anlage 1.4 Seite 13 von 20 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 31.03.2025 Erstellzeitpunkt 07.08.2026, 08:39

[Seite 14]

GenehmigungsplanungOptional
LeistungstextLeistung
ANAGentfällt
4.5Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligterx
Durch Entscheidung der Genehmigungsbehörde erforderlich werdende Änderungen/ Ergänzungen an der Planung oder Tekturen sind mit dem AG zu erörtern und in Absprache mit ihm die erforderlichen Schritte einzuleiten. Zusätzlich geforderte Unterlagen und Nachweise sind vom AN zu erstellen. Soweit erforderlich ist das Ergebnis in fachlicher Hinsicht detailliert zu begründen; eventuelle Zwänge sind aufzuzeigen.
4.6Mitwirken im Planfeststellungsverfahren einschließlich der Teilnahme an Erörterungsterminen sowie Mitwirken bei der Abfassung der Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungenx
Die gegenständlichen Leistungen sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bzw. im Erörterungstermin zusätzlich auch gegenüber den Trägern öffentlicher Belange zu erbringen. Des Weiteren sind die Entwürfe für die Stellungnahmen zu Einwendungen, Bedenken und Anregungen vorzubereiten, mit dem AG abzustimmen und sodann als Reinschriften vorzulegen.

Vergabenummer: 26FEI88127 Anlage 1.4 Seite 14 von 20 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 31.03.2025 Erstellzeitpunkt 07.08.2026, 08:39

[Seite 15]

AusführungsplanungEntfällt
LeistungstextLeistung
ANAGentfällt
5.1Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplaner integrierten Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösungx
5.2Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen (keine Montage- und Werkstattzeichnungen)x
5.3Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänenx
5.4Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und während der Objektausführungx
5.5Prüfung und Zusammenstellung der Planunterlagen zur Baufreigabe/ Bauvorlagex
5.6Zusammenstellung der Planunterlagen zur EG- Prüfungx
5.7Erdungskonzept als Erdungsplan fortschreibenx
5.8Erstellung eines Verwertungs- und Entsorgungskonzeptes für Altstoffex
5.9Prüfung der Planunterlagen (Ausführungspläne)x
5.10Erstellen der TSI-Prüfunterlagen bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen nach EIGVx
5.11Zusammenstellung der Unterlagen zur Anzeige bzw. zum Antrag auf Inbetriebnahmegenehmigung nach /EIGV beim Eisenbahn - Bundesamtx
5.12Inbetriebnahmedossier nach EIGV und VV IBG Infrastrukturx
5.13Angaben für die Kostenvorschau auf Grundlage der jeweils aktuellen Kostenermittlungx

Vergabenummer: 26FEI88127 Anlage 1.4 Seite 15 von 20 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 31.03.2025 Erstellzeitpunkt 07.08.2026, 08:39

[Seite 16]

Vorbereitung der VergabeOptional
LeistungstextLeistung
ANAGentfällt
6.1Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligterx
Ermitteln der Mengen für die geplanten Bauleistungen und zuordnen zu den einzelnen Anlagen/Leistungsbereichen sowie Aufgliedern nach Einzelpositionen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis unter Berücksichtigung und Integration der Beiträge der Fachplaner. Die Ermittlung hat mit hohem Genauigkeitsgrad zu erfolgen; die entsprechenden Unterlagen sind dem AG prüffähig zu übergeben. Erstellen von Materialbedarfslisten
6.2Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichenx
Der Auftragnehmer hat, unter Berücksichtigung der örtlichen und eisenbahnbetrieblichen Verhältnisse, die Vergabeunterlagen für die Bauleistungen nach den Anforderungen des “Handbuch Einkauf Bauleistungen; Bauleistungen einkaufen“, H 208.xxx3, unter Verwendung der dort zur Verfügung stehenden Vordrucke zu erstellen und dem AG vorzulegen. Soweit der Bauüberwacher bereits bestimmt ist, ist dieser einzubinden. Das Aufstellen der Leistungsbeschreibungen hat nach den Bestimmungen der Ril 808.02 und unter Verwendung der standardisierten Texte aus den STLB Bau und unter Nutzung des Projektsteuerungssystems iTWO der DB AG nach Maßgabe von §14.6 des Vertrages zu erfolgen. Die Besonderen Vertragsbedingungen sind unter Verwendung der hierfür vom Einkauf Bauleistungen vorgehaltenen Textbausteinen zu erstellen. Eine Verknüpfung zwischen Kostenberechnung und Leistungsverzeichnis ist entsprechend den Vorgaben des AG herzustellen. Die Zuordnung der LV-Positionen zu Kontierungszielen (gem. Ril 210), Finanzierungskennzeichen und Jahresscheibe ist unter Verwendung von iTWO sicher zu stellen.
6.3Vorbereiten der Vergabex
Ermitteln und Abstimmen mit der zuständigen Einkauforganisation aller für das Vergabeverfahren und die Abstimmung zur Vergabe (AzV) erforderlichen Daten und Fristen wie z. B. Vergabeverfahren, hauptsächliche Leistungen, zuständige Vergabestelle, Zuschlagskriterien, Ausführungsfristen, Veröffentlichungstermin, Versanddatum, Angebotsfrist, Submission, Zuschlags- und Bindefrist. Die Beziehung zwischen Kostenveranschlagung und Leistungsverzeichnis, Zuordnung und Verknüpfung - ist entsprechend den Vorgaben des AG herzustellen. Die Zuordnung der LV-Positionen zu Sachanlagenkonten/ Sachgebieten, Konten der Kontenklasse 4 (gem. Ril 210) und frei wählbaren Merkmalen ist unter Verwendung des EDV-Systems iTWO sicher zu stellen. Dazu sind entsprechende Bauinformationslisten abzurufen/zu erstellen (Ril 808 02).
6.4Projektspezifischer Prüfkatalogx
Erstellen des projektspezifischen Prüfkatalogs „Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfungen“ in Abstimmung mit dem Vertreter des AG auf der Basis des Muster-Prüfkatalogs.

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Vorbereitung der VergabeOptional
LeistungstextLeistung
ANAGentfällt
6.5Daten und Berechnungsmethoden für die LCC-Betrachtungx
6.6Der AN hatx
- auf der Basis der in der Ausführungsplanung erstellten RIMINI-Dokumentationsblätter die Abstimmung mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle zur abschließenden Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleisbereichen (KoRil 132.0118, KoRil 132.0123) vorzunehmen und zu dokumentieren, - den Leistungsumfang und die Leistungsmengen zu ermitteln und nach Einzelpositionen zu gliedern. Bei Linienbaustellen sind die Vergabeeinheiten so einzuteilen, dass ein funktionierender Vergabewettbewerb gewährleistet ist und nach Teillosen vergeben werden kann (siehe hierzu auch 3.4), - die Vergabeunterlagen für die Sicherungsleistung als Einzelvertrag entsprechend den Anforderungen des Handbuchs H 208.xxx4 unter Verwendung der dort zur Verfügung stehenden Vordrucke, der Musterleistungsbeschreibung und unter Berücksichtigung der KoRil 132.0118 und 132.0123 zu erstellen. Im übrigen gelten die Ausführungen unter 6.1 und 6.2 sinngemäß. Die Verkehrssicherungspflicht verbleibt bei der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle. Hinweise: Ein besonderer Wettbewerb und damit die Erarbeitung gesonderter Vergabeunterlagen für die Sicherungsleistung ist - bei Auftragswerten > 25 T€ < 50 T€ in jedem Einzelfall zu prüfen - bei Auftragswerten > 50 T€ immer erforderlich.
6.7Erstellung der Vorgabe, der für das Projekt vom AN Bau vorzulegende Projektdokumentationx
Der AN erstellt auf Grundlage der jeweils aktuellen Ablagestruktur Personenbahnhöfe die Vorgabe der für das Projekt vom AN Bau vorzulegende Projektdokumentation (Link: https://www21.thinkproject.com/tp21/ex/tKAhQTiHe5yz08InPfe6a5juerLNyV-v/N5WqdWAf6ag0A87o/index.html). Die Ablagestruktur Personenbahnhöfe prüft er auf Vollständigkeit und Aktualität und nimmt in seiner Vorgabe für die Projektdokumentation notwendige Ergänzungen nach Maßgabe der aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben und Regeln der Technik vor. Der AN stimmt die Vorgabe vor ihrer Freigabe mit der Projektleitung des AG ab.

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Mitwirkung bei der VergabeOptional
LeistungstextLeistung
ANAGentfällt
7.1Prüfen und Werten der Angebote und Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen und nach Einzelpositionenx
Dem AN obliegt - ☐ das Nachrechnen aller Angebote - ☐ das Erstellen eines Preisspiegels - ☑ die fachtechnische Beurteilung/Wertung der Angebote insbesondere auch der Nebenangebote und Änderungsvorschläge im Hinblick auf technische Durchführbarkeit/ Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf/ mittelbare Kosten/ Dauer und Behinderung des Eisenbahn-/Baubetriebs/ Bauzustände/ Ausführungsfristen/ Unterhaltungskosten/LCC etc. - ☑ das Analysieren des Preisspiegels auf Plausibilität und Marktkonformität der angebotenen Preise. - ☑ das Aufspüren spekulativer Angebotspreise - ☑ das Durchführen von Sensibilitätsbetrachtungen (Berechnung mit fiktiven Mengen gegenläufig zu Spekulationspreisen) in Abstimmung mit dem zuständigen Facheinkäufer.
7.2Mitwirken bei der Verhandlung mit Bietern und Erstellen eines Vergabevorschlagesx
- ☑ Erarbeiten von Fragekatalogen für die Bietergespräche im Benehmen mit den fachtechnisch und kaufmännisch zuständigen Stellen der DB. - ☑ Teilnehmen an Bietergesprächen (=Aufklärungsgesprächen, Vertragsverhandlungen). Fachtechnische Beratung und Unterstützung vor und während der Bietergespräche mit Blick auf Konformität mit den technischen, terminlichen, finanziellen und baubetrieblichen Zielen der geplanten Baumaßnahme. - ☑ Beantworten von Fragen der Bieter zur Ausführung und Ausführungsplanung. - ☐ Fertigen von Niederschriften und/oder Verhandlungsprotokolle über die Verhandlungsinhalte und -ergebnisse der Bietergespräche. Einholen der Unterschriften der Bevollmächtigten. - ☑ Mitwirken beim Erstellen des Vergabevorschlags mit Definition der zu beauftragenden Leistungen und Optionen.

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Mitwirkung bei der VergabeOptional
LeistungstextLeistung
ANAGentfällt
7.3Mitwirken bei der fortgeschriebenen Kostenberechnung aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebotex
Fortschreiben der eingestellten Kosten (Mittelbedarfsplan) durch Abgleich mit dem Vergabe-LV.
7.4Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der fortgeschriebenen Kostenberechnung mit der Kostenberechnungx
Vergleichende Gegenüberstellung der fortgeschriebenen Kostenberechnung mit den in der Lph 3 ermittelten und vom AG genehmigten Kosten. Aufzeigen und Begründen von Abweichungen sowie von Einsparmöglichkeiten. Bei wesentlichen Kostenänderungen (> 10 v. H.) sind ergänzende Freigabeanträge entsprechend den Richtlinien des AG bzw. des EBA zu erarbeiten
7.5Mitwirken bei der Auftragserteilungx
Die vertragsrelevanten Ergebnisse aus den Bietergesprächen sind im Benehmen mit der zuständigen Einkaufs-OE als Verhandlungsprotokolle aufzubereiten und in vervielfältigungsfähiger Form zu übergeben.
7.6Erstellen eines Vergabe-LVx

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ObjektbetreuungEntfällt
LeistungstextLeistung
ANAGentfällt
9.1Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmenx
9.2Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längsten jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistungen auftretenx
9.3Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungx
9.4Mitwirken bei der systematischen Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objektsx

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