26FEI88127_1.0.2_Vorbemerkungen u Projektbeschreibung Los 5_Paket 3_Bereich ESTW-A Markt Bibart.pdf

Planungsleistungen Korridorsanierung Würzburg–Nürnberg, Bereich ESTW-A Markt Bibart

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Korridorsanierung Würzburg - Nürnberg / Planungsleistungen Bereich ESTW-A Markt Bibart Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (BIM)_Los 5Anlage Nr. 1 Blatt 1/16
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Maßnahmen-/Projektbeschreibung undVorbemerkungen

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Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (BIM) Fachautor: FE.EI 5| Roswitha Ott-Urban | Tel.: 0721 9386275 Gültig ab: 17.11.2025

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Korridorsanierung Würzburg - Nürnberg / Planungsleistungen Bereich ESTW-A Markt Bibart Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (BIM)_Los 5Anlage Nr. 1 Blatt 2/16
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Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeine Beschreibung .......................................................................................................................... 4 1.1 Beschreibung Ist Zustand Markt Bibart ..................................................................................................... 4 1.1.1 Zu planende Maßnahmen ........................................................................................................................... 5

2 Nutzung eines 3D-Prototyps gemäß Prozess EinfachBIM in der Leistungsphase 2 / Vorplanung ................................................................................................................................................... 7 2.1 Erstellung der Ausschreibungsunterlagen Bau auf Basis der Entwurfsplanung .................................... 8 3 Vorbemerkungen ......................................................................................................................................... 8 3.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften ................................................................................................ 8 3.2 Projekttermin- und Arbeitsplan .................................................................................................................. 8 3.3 Zuständigkeiten beim Auftraggeber ........................................................................................................... 8 3.4 Einsatz von EDV-Systemen .......................................................................................................................... 8 3.5 Anwendung der BIM-Methodik und Übergabe Punktwolke .................................................................... 9 3.6 Schnittstellen zwischen BIM-basierten und nicht-BIM-basierten Planungsbereichen ........................ 9 3.7 Weitere Vorbemerkungen .......................................................................................................................... 10 3.8 Zuständigkeit des Auftragnehmers ........................................................................................................... 11 3.9 Definition „Mitwirken“ (für Planungsleistungen/Baugrund/Umwelt ...) ............................................. 11 3.10 Definition Technische Ausstattung der Verkehrsanlage ........................................................................ 11 3.11 Leistungen zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb ......................................................... 12 4 Sonstiges ..................................................................................................................................................... 12

4.1 Qualitätsprüfer (anzuwenden bei DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe, nur bei Eigenregieprojekte) .................................................................................................................................... 12 4.2 Hinweise zur Durchführung des Risikomanagementverfahrens nach CSM-Verordnung .................. 13

4.3 Anwendung der BIM-Methodik, BIM-Projektvorlage, iTWO 5D Stammprojekt, Digitale- Bauteilbibliothek (nur DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe)................................ 13

4.4 Hinweise zur Standardisierung im Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen ohne/einschl. Technische Ausstattung (§ 47 HOAI) ....................................................................................................... 13 4.4.1 Richtzeichnungen/ Rahmenplanungen/ Musterleistungsverzeichnisse .............................................. 13 4.4.2 Berücksichtigung bei der Honorarfindung............................................................................................... 14

4.5 Hinweise zur Standardisierung im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) ....................................................................................................................................................................... 14 4.5.1 Richtzeichnungen/ Rahmenplanungen/ Muster-leistungsverzeichnisse ............................................. 14

4.5.2 Wird nach § 1, Ziff. 1.5.1 des Vertrages eine standardisierte Planung vereinbart, ist nachfolgendes zu beachten: ................................................................................................................................................ 14 4.5.3 Berücksichtigung bei der Honorarfindung............................................................................................... 14

4.6 Hinweise zur Standardisierung bei Planung von Rahmenbauwerken im Leistungsbild Tragwerksplanung (§51 HOAI) ................................................................................................................. 15

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (BIM) Fachautor: FE.EI 5| Roswitha Ott-Urban | Tel.: 0721 9386275 Gültig ab: 17.11.2025

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4.6.1 Wird nach § 1, Ziff. 1.5.1 des Vertrages eine standardisierte Planung vereinbart, ist nachfolgendes zu beachten: ................................................................................................................................................ 15 4.7 Hinweise zum Objekt: Zum Objekt Ingenieurbauwerke gehört auch der erforderliche Verbau. ..... 15 4.8 Hinweise zur Standardisierung im Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) .................... 15 4.8.1 Richtzeichnungen/ Rahmenplanungen/ Musterleistungs-verzeichnisse ............................................. 15 4.8.2 Berücksichtigung bei der Honorarfindung............................................................................................... 16

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Korridorsanierung Würzburg - Nürnberg / Planungsleistungen Bereich ESTW-A Markt Bibart Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (BIM)_Los 5Anlage Nr. 1 Blatt 4/16
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1 Allgemeine Beschreibung

Das Los 5 Verkehrsstationen im ESTW-Bereich Markt Bibart (km 42-55,5) umfasst die Fachplanung der Verkehrsstation Markt Bibart. Die nachfolgend beschriebene Verkehrsstation befindet sich auf der geplanten Korridorsanierung Fürth – Würzburg (Strecke 5910) und sind Bestandteil des Gesamtprojekts Korridorsanierung Würzburg – Nürnberg. Die Planung erfolgt durchgängig unter Anwendung der BIM-Methodik sowie unter Berücksichtigung der für Hochleistungskorridore geltenden Anforderungen und Standards.

Darüber hinaus erfolgt die Planung in enger Abstimmung mit den parallel beauftragten Fachlosen. Hierzu zählen das Los 1 „Fachplanung Oberleitung km 42,0-47,260 + 48,559-59,8“, das Los 2 „Fachplanung Leit- und Sicherungstechnik Bereich ESTW-A Markt Bibart km 42,0-55,5“, das Los 3 „Fachplanung Verkehrsanlagen Überholgleis Oberlaimbach und Gesamtkoordination“ sowie das Los 4 „Fachplanung 50 Hz-Anlagentechnik“. Im Rahmen sämtlicher Einzelmaßnahmen sind die Schnittstellen zu den angrenzenden Fachplanungen fortlaufend zu prüfen, zu bewerten und in der Planung zu berücksichtigen. Die Planung erfolgt unter Beachtung der Anforderungen, Randbedingungen und Planungsergebnisse der vorgenannten Fachlose.

1.1 Beschreibung Ist Zustand Markt Bibart

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Die Station Markt Bibart (Bahnhofsnr. 3968) liegt an der zweigleisigen elektrifizierten Strecke 5910 Fürth (Bay) Hbf - Würzburg Hbf (km 46,02) und ist in der Bahnhofskategorie 6 zugeordnet. Die aktuelle Reisenden Zahl beträgt 619 Ein- und Aussteiger pro Tag. Die Verkehrsstation verfügt über zwei Außenbahnsteige (Bahnsteig 1 und Bahnsteig 2), die jeweils eine Bahnsteighöhe von 76 cm üSO aufweisen und damit dem aktuellen Bahnsteighöhenkonzept entsprechen. Beide Bahnsteige sind stufenfrei erreichbar. Der Zugang erfolgt jeweils aus dem öffentlichen Raum sowie zusätzlich über die Bahnsteigunterführung mittels Rampen und Treppen.

1.1.1 Zu planende Maßnahmen

Im Rahmen des Korridorprojektes KS5910 soll die Station als ZKB umfassend modernisiert werden. Vorgesehen sind die Verlängerung beider Bahnsteige auf eine Nutzlänge von 215 m (220 m Bestelllänge) sowie die Erneuerung der Bahnsteigausstattung einschließlich Wetterschutzhäusern, Beleuchtung, Beschilderung und Reisenden Information. Ergänzend sind Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, der Personenunterführung sowie der Zugangsbereiche vorgesehen. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes mit den Kommunen.

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Bahnsteig 1

 Verlängerung des Bahnsteigs auf 215 m Nutzlänge vorgesehen (220 m Bestelllänge), barrierefreier Ausbau  Erneuerung der DSA+  Komponentenersatz der beiden Bahnsteige – gesamthaft  Sanierung aller Treppen- und Rampenanlagen

Bahnsteig 2 (Gl. 2)

 Verlängerung des Bahnsteigs auf 215 m Nutzlänge vorgesehen (220 m Bestelllänge), barrierefreier Ausbau  Erneuerung der DSA+  Komponentenersatz der beiden Bahnsteige - gesamthaft  Sanierung aller Treppen- und Rampenanlagen

Beide Bahnsteige / Allgemein

 Sanierung der Personenunterführung  Errichtung von 6 Wetterschutzanlagen  Neubau der Beleuchtungsanlagen in der Personenunterführung  Neubau der Beleuchtsmaste auf dem verlängerten Bahnsteig  Ausstattung mit WLAN für SmallStations und digitaler Bauinformation DAB vorgesehen  Erneuerung der Beschilderung innerhalb der Verkehrsstation  Ergänzung zusätzlicher Sitzbänke an den Bahnsteigen  Rückbau des ehemaligen FAA-Sockels im Zugangsbereich  Anpassung der Beschilderung  Rückbau des DB PlusPunkt Mini an den Bahnsteigen  Austattung gem. Austattungskatalog

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2 Nutzung eines 3D-Prototyps gemäß Prozess EinfachBIM in der Leistungsphase 2 / Vorplanung

Zu Beginn der Leistungsphase 2 ist für die im Leistungsumfang enthaltenen Verkehrsstationen bzw. Stationsbereiche ein 3D-Prototyp gemäß den Prozessen von EinfachBIM zu erstellen und einzusetzen. Der 3D-Prototyp dient der frühzeitigen, vereinfachten und anschaulichen Visualisierung der Planungsaufgabe. Er unterstützt den Auftraggeber und die Projektbeteiligten bei der gemeinsamen Abstimmung, Plausibilisierung und Bestätigung der Aufgabenstellung sowie der wesentlichen planerischen Randbedingungen. Ziel ist es, die Planungsaufgabe bereits zu Beginn der Vorplanung in einem einfachen digitalen 3D-Modell nachvollziehbar darzustellen, ein gemeinsames Verständnis der Projektziele und Rahmenbedingungen herzustellen und die weitere Bearbeitung der Leistungsphase 2 zu strukturieren.

Beispielhafte Abbildung eines 3D-Prototyps

Der Auftragnehmer hat weiterhin sämtliche für die Leistungsphase 2 erforderlichen und vertraglich vereinbarten Leistungen vollständig zu erbringen. Die nachfolgenden Leistungsphasen sind unverändert entsprechend den regulären Planungs-, Prüf, Abstimmungs-, Freigabe- und Dokumentationsprozessen zu bearbeiten, soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt. Weitere Informationen und projektspezifische Festlegungen zur Umsetzung der BIM- Methodik im EinfachBIM-Prozess sind der Anlage 15 Vorgaben zur Anwendung der BIM- Methodik und der Anlage 16 BIM-Projektabwicklungsplan zu entnehmen.

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2.1 Erstellung der Ausschreibungsunterlagen Bau auf Basis der Entwurfsplanung

Im vorliegenden Projekt ist vorgesehen, dass die Ausführungsplanung durch den Bau-AN erbracht wird. Dadurch wird es erforderlich, dass die Ausschreibung der Bauleistungen auf Basis der Entwurfsplanung erfolgt. Der AN hat dies in seinem Angebot zu berücksichtigen.

3 Vorbemerkungen 3.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften Alle erforderlichen Kosten einschließlich Nebenkosten für Besprechungen beim Auftraggeber (AG) und bei Dritten zur vollständigen Leistungserbringung sind in den Angebotspreis einzurechnen. Beim AG sind mindestens folgende Termine wahrzunehmen: Auftaktbesprechung, mindestens 80 Zwischentermine, Abschlussbesprechung. Zu Beginn jedes Projektes ist ein BIM-Kick-Off mit allen Beteiligten durchzuführen. Im Projektverlauf werden getaktete BIM-Projektbesprechungen auf Basis der zu liefernden Zwischen- und Arbeitsergebnissen der Beteiligten planungsbegleitend durchgeführt. Von allen Besprechungen beim AG und bei Dritten hat der Auftragnehmer (AN) eine Niederschrift zu fertigen. Niederschriften von Besprechungen beim AG sind innerhalb von 5 Werktagen anzufertigen und vom AG zu genehmigen. Die Kosten sind in den Angebotspreis einzurechnen.

3.2 Projekttermin- und Arbeitsplan

Vom Auftragnehmer (AN) ist innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung ein detaillierter Projekttermin- und Arbeitsplan vorzulegen und in einem Termin mit dem AG zu erläutern und abzustimmen. Der Terminplan ist dem AG monatlich vorzulegen und der Sachstand anhand von Dokumenten zu erläutern.

MeilensteinTermin
Projektstart Planung01/2027
Abschluss Grundlagenermittlung03/2027
Abschluss Vorplanung (Vorzugsvariante festgelegt) – Lph 209/2027
Übergabe Genehmigungsunterlagen02/2028
Entwurfsplanung + Genehmigungsplanung abgeschlossen – Lph 3/402/2029
Ausschreibung Bauleistung veröffentlicht – Lph 604/2029
Bauauftrag vergeben – Lph 710/2029

3.3 Zuständigkeiten beim Auftraggeber ./.

3.4 Einsatz von EDV-Systemen Ergänzend zu den im Vertrag unter Ziff. 14.3 vereinbarten EDV-Datenformaten kann für den Austausch von Arbeitsständen mit der Fachabteilung LST des AG das Dateiformat PlanProXML (*.ppxml) verwendet werden. Die Planung ist mittels BIM-Methodik inkl. Einsatz der Projektkommunikationsplattform (PKP) / Common Data Environment (CDE) zu erbringen.

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Für den Anwendungsfall ist der BIMcollab Nexus der DB Space zu verwenden, dazu sind die projektspezifische Ergänzung im BIM-Projektabwicklungsplan (BAP) zu berücksichtigen.

3.5 Anwendung der BIM-Methodik und Übergabe Punktwolke

Durch die Anwendung der BIM-Methodik können Grundleistungen oder Teile von Grundleistungen entfallen. Etwaige Reduzierungen sind in den betroffenen Leistungsphasen bei der Bewertung der Auftragnehmerleistungen honorarmindernd zu berücksichtigen.

Für alle Vorbemerkungen/Pos.-texte in dieser Leistungsbeschreibung sind die Anforderungen gemäß den Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik / Auftraggeber- Informationsanforderungen (AIA) zwingend zu beachten. Wesentliches Ergebnis der jeweiligen Leistungsphase ist das BIM-Modell und die Umsetzung festgelegter BIM-Anwendungsfälle gemäß den Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik / Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA). Alle mit dem Auftraggeber (AG) abgestimmten Bestandteile der Planungsleistungen sind in das BIM-Modell zu integrieren und zu übergeben. Der Auftragnehmer (AN) stellt die Einhaltung der Vorgaben für die Qualitätssicherung sicher und dokumentiert dies. Als BIM-Modell werden die gem. Beauftragung und Projektstatus zu liefernden BIM- Modellen gem. definierter Modellstufen sowie Koordinationsmodelle der Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik / AIA betitelt.

Der BIM-Projektabwicklungsplan (BAP) ist auf Basis der Vorlage des AG als Angebots-BAP zur Abwicklung des BIM-Projektes gemäß den Anforderungen des AG erstmals zu erstellen und ist Bestandteil der Angebotsunterlagen. Nach Beauftragung ist der projektspezifische BIM-Projektabwicklungsplan (BAP) federführend durch den Objektplaner bzw. BIM- Gesamtkoordinator zu finalisieren. Die Fachplanungen arbeiten dem Objektplaner die relevanten Informationen für den BAP zu. Der BAP ist mit dem AG und den weiteren projektbeteiligten Fachplanungen inkl. Vermessung abzustimmen und im Projektverlauf fortzuschreiben.

Die Planungsumgriffe werden im Vorfeld vermessen und die Punktwolken im RCP-Format zur Verfügung gestellt. Die Koordinatensysteme basieren auf dem DBRef16-Format.

3.6 Schnittstellen zwischen BIM-basierten und nicht-BIM-basierten Planungsbereichen

Die im Leistungsumfang vorgesehenen Verkehrsstationen (Los 5) werden unter Anwendung der BIM-Methodik bearbeitet. Die parallel beauftragten Fachlosen und Gewerke (Lose 1, 2, 3 und 4) werden dagegen mit konventionellen Planungsmethoden bearbeitet.

Die nicht BIM-basiert arbeitenden Planungsbeteiligten stellen ihre Planungsergebnisse in Form von 2D-Unterlagen und weiteren vereinbarten Unterlagen zur Verfügung. Der Verkehrsstationsplaner hat diese Unterlagen eigenständig auszuwerten und in der für die Schnittstellenkoordination mindestens erforderlichen Detaillierung in sein BIM-Modell zu überführen. Dies gilt für den Bereich der jeweils betroffenen Verkehrsstation bzw. des betroffenen Stationsbereichs.

Die Modellierung von Planungsergebnissen Dritter erfolgt ausschließlich in dem Umfang, der zur Erkennung, Prüfung und Koordination von Schnittstellen, Abhängigkeiten,

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Konflikten und Kollisionen zwischen den Verkehrsstationen und angrenzenden oder einwirkenden Projektbereichen erforderlich ist.

Durch die Modellierung der 2D-Unterlagen Dritter übernimmt der Auftragnehmer keine planerische Verantwortung für die fachliche Richtigkeit der Drittplanung. Diese verbleibt beim jeweiligen Planungsverantwortlichen. Erkennbare Unstimmigkeiten, Lücken, Widersprüche oder Koordinationsbedarfe hat der Auftragnehmer anzuzeigen und in den vorgesehenen Abstimmungsprozessen mitzuklären.

Für die modellierten Bauteile und Informationen aus Planungen Dritter sind die im projektspezifischen BIM-Projektabwicklungsplan (Anlage 16) vorgesehenen Anwendungsfälle zu berücksichtigen, soweit sie für die Schnittstellenkoordination der betroffenen Verkehrsstationen oder Stationsbereiche erforderlich sind.

Der Auftragnehmer der Verkehrsstationsplanung stellt den übrigen Planungsbeteiligten die für die Gesamtstreckenkoordination erforderlichen 2D-Unterlagen aus seinen Planungsbereichen in abgestimmter Form zur Verfügung.

Die Schnittstelle zwischen BIM-basierten und nicht BIM-basierten Planungsbereichen ist durch den Auftragnehmer aktiv zu bearbeiten. Hierzu gehört insbesondere die Auswertung bereitgestellter 2D-Unterlagen, die Identifikation relevanter Schnittstellen, die Modellierung erforderlicher Drittplanungsinhalte, die Berücksichtigung stationsbezogener BIM-Anwendungsfälle, die Anzeige erkannter Widersprüche oder Klärungsbedarfe sowie die Bereitstellung erforderlicher 2D-Unterlagen an andere Planungsbeteiligte der weiteren Fachlosen und Gewerke.

Eine fehlende modellbasierte Bearbeitung anderer Projektbereiche stellt keinen Hinderungsgrund für die geschuldete Schnittstellenkoordination dar. Die unterschiedlichen Arbeitsmethoden entbinden den Auftragnehmer nicht von der Pflicht zur fachlichen, technischen, räumlichen und terminlichen Koordination seiner Leistungen mit den Leistungen anderer Projektbeteiligter.

3.7 Weitere Vorbemerkungen

bei allen Objektplanungen

Ein wesentliches Ergebnis der jeweiligen Leistungsphase ist das entsprechende BIM-Modell gemäß den detaillierten Beschreibungen in den Vorgaben zur Anwendung der BIM- Methodik/AIA. Alle mit dem Auftraggeber (AG) abgestimmten Bauteile/Objekte/Planungsleistungen sind in das BIM-Modell zu integrieren und zu übergeben. Der Auftragnehmer (AN) stellt die Einhaltung der Vorgaben für die Qualitätssicherung sicher und dokumentiert dies.

bei Tragwerksplanung Ing.BW und Gebäude. Die Wahl/Festlegung des statischen Modells trifft der AN in Abstimmung mit dem Objektplaner. Eine 3-dimensionale Modellanalyse des Tragwerks mittels FEM ist dabei nicht zwingend vorgeschrieben.

Die Integration aller sich aus der Tragwerksplanung ergebenden Informationen in das BIM- Modell/Bauwerksdatenmodell ist sicherzustellen. Der Tragwerksplaner unterstützt den Objektplaner bei der Einarbeitung aller Zwischen- und Arbeitsergebnisse in das BIM- Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (BIM) Gültig ab: 17.11.2025

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Modell/Bauwerksdatenmodell unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik/AIA.

Mitzuverarbeitende Bausubstanz (mvB):

Bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten der Objekte gemäß Anlage 2ff wurde keine mitzuverarbeitende Bausubstanz (mvB) berücksichtigt. Die mvB wird auch bzgl. der Honorarfortschreibung im Zuge des Planungsfortschrittes nicht berücksichtigt. Dies wird zwischen den Vertragsparteien fest vereinbart und ist bei den Kalkulationsansätzen ausdrücklich zu berücksichtigen.

3.8 Zuständigkeit des Auftragnehmers

bei Verkehrsanlagen, Verkehrsanlagen incl. Techn. Streckenausrüstung, Techn. Streckenausrüstung, Ing.BW, Gebäude und Technische Ausrüstung Dem Objektplaner obliegt die planerische Koordination aller Fachgewerke.

Der projektspezifische BIM-Abwicklungsplan (BAP) ist federführend durch den Objektplaner zu erstellen, mit dem AG abzustimmen und im Projektverlauf anzupassen und fortzuschreiben.

Mitwirkungspflicht: Den Fachplanern obliegt die Mitwirkungspflicht bei der Koordination aller Fachgewerke.

Bei der Erstellung und Fortschreibung des BAP wirken die Fachplaner im Projektverlauf mit.

bei Tragwerksplanung Ing.BW. und Tragwerksplanung Geb, Baugrundbeurteilung Mitwirkungspflicht: Dem AN obliegt die Mitwirkungspflicht bei der fachlichen Koordination aller Fachgewerke.

Bei der Erstellung und Fortschreibung des BAP wirkt der AN im Projektverlauf mit.

3.9 Definition „Mitwirken“ (für Planungsleistungen/Baugrund/Umwelt ...) Verpflichtung und Befugnis des AN an einem Vorgang mitzuarbeiten, der federführend durch den Objektplaner bzw. anderen an der Planung Beteiligten bearbeitet wird. Werden die Leistungen ohne Beteiligung anderer fachlich Beteiligter erbracht, so liegt die Verantwortlichkeit vollständig bei dem AN.

3.10 Definition Technische Ausstattung der Verkehrsanlage Unter Technische Ausstattung von Verkehrsanlagen fallen LST-Anlagen, OL-Anlagen, Weichenheizungen, Telekommunikationsanlagen die den Zugbetrieb beeinflussen (z.B. GSM-R) und Entwässerungsanlagen die der Zweckbestimmung der Verkehrsanlage dienen (vgl. HOAI § 46(1) in Verbindung mit der Amtlichen Begründung zu §46).

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3.11 Leistungen zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb Notwendige Leistungen in allen Bereichen, die Gefahren für Leib und Leben darstellen oder die als Gefahrenbereiche gekennzeichnet sind, müssen vor der Ausführung rechtzeitig dem AG (Projektleitung) angezeigt, mit ihm abgestimmt und durch ihn genehmigt werden, insbesondere:  Das Abstimmen der Sicherungsmaßnahmen über die Sicherung von Arbeitskräften zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleisbereichen gem. Ril 132.0118 und Ril 132.0123 mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle.  Nach Auftragserteilung ist vom AN umgehend die Seite 1 des Sicherungsplanes für jedes Gleis im Bahnhof und auf der freien Strecke über den SiPLa-Workflow auszufüllen und an den für die Bahnbetrieb zuständige Stelle (BzS) zu senden.  der AN hat die zeitliche Koordination mit dem zuständigen Bahnhofsmanagement, dem Bauüberwacher Bahn, der Sicherungsfirma oder der in den Sicherheitsbereichen zuständigen Beteiligten (3S-Zentrale) zu leisten.

4 Sonstiges

4.1 Qualitätsprüfer (anzuwenden bei DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe, nur bei Eigenregieprojekte) Der Qualitätsprüfer bestätigt jeweils nach Abschluss der Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung (soweit ausgeführt), dass insbesondere folgendes bei der Bearbeitung der Planung beachtet und berücksichtigt wurde (s. Anlage 12 zum Vertrag) und dokumentiert dies mit Ausnahme nach Abschluss der Ausführungsplanung in der Checkliste Qualitätssicherung Planung.  die vollständige Einarbeitung der Maßgaben der vorhergehenden Planungsphasen (Text und Pläne bzw. BIM-Modelll) einschließlich der Auflagen im Rahmen der Genehmigung,  die vollständige Einarbeitung aller Auflagen der öffentlich-rechtlichen Genehmigung (soweit zutreffend),  die Beantragung von UIG und ZIE (soweit zutreffend), sowie die Vollständigkeit der Unterlagen hierzu,  die vollständige Erbringung des vertraglich geschuldeten Leistungsbildes. Dies sollte im Rahmen einer internen Qualitätsprüfung nach dem 4-Augen-Prinzip geprüft werden, und zwar hinsichtlich:

  • des Leistungsumfanges (Vollständigkeit der Planung)
  • der Qualität der Planung (Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik / Regelwerk, Passfähigkeit mit korrespondierenden Gewerken (Schnittstellen),
  • korrekten und vollständigen Erstellung des BIM-Modellsentsprechend den Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik/AIA für die jeweilige Leistungsphase (für die Ausführungsplanung und die Fortschreibung des BIM-Modells im Rahmen der Lph 8 sind besondere Vorgaben zu beachten),

 die Einhaltung der für die vorliegende Planung relevanten betrieblichen Randbedingungen, die Prüfung der vorgesehenen Planungsfristen auf Plausibilität und Auskömmlichkeit im Hinblick auf die Durchführbarkeit der Gesamtmaßnahme."

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4.2 Hinweise zur Durchführung des Risikomanagementverfahrens nach CSM-Verordnung Durch den AN sind grundsätzlich zu beachten:  Durchführungsverordnung (EU)Nr. 402/2013 der Kommission vom 30.04.2013 über die gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 352/2009" (CSM-Verordnung)  DB-Richtlinie 125.0100 Betriebliches, organisatorisches und technisches Risikomanagement im System Bahn - Teil 1: Handbuch RM Der AG führt das Verfahren nach CSM-VO gesamthaft für das Projekt durch. Durch den AN sind, in Abstimmung mit dem AG ggf. gewerkeweise, Dokumente zu erstellen, die im CSM-Prozess erforderlich sind. Hierzu gehören:  Systemdefinition  Sicherheits-/Signifikanzprüfung  Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.)  Durchführung des bzw. Beteiligung am Risikomanagementverfahren  ggf. Arbeitshilfen für spezifische Gewerke (z.B. Oberbau) Der AG stellt dem AN hierfür die relevanten Arbeitsanweisungen, Vorlagen, Arbeitshilfen usw. zur Verfügung.

4.3 Anwendung der BIM-Methodik, BIM-Projektvorlage, iTWO 5D Stammprojekt, Digitale- Bauteilbibliothek (nur DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe) Der AG räumt dem AN für die Planung von Verkehrsstationen Nutzungsrechte an der BIM- Projektvorlage, dem iTWO 5D Stammprojekt sowie der Digitalen Bauteilbibliothek ein. Dies ermöglicht dem AN die effizientere Erbringung der werkvertraglichen Leistung. Durch die Anwendung der BIM-Methodik und die Nutzung der vorgenannten Arbeitsmittel können Grundleistungen oder Teile von Grundleistungen einzelner Leistungsphasen entfallen. Insbesondere gilt das vorgenannte für die Leistungsphasen 3, 5 und 6.

Spezifische Vorbemerkungen 208_1212Z10 und 208_1212Z11 Objektplanung Verkehrsanlagen mit/ohne techn. Ausstattung 4.4 Hinweise zur Standardisierung im Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen ohne/einschl. Technische Ausstattung (§ 47 HOAI) 4.4.1 Richtzeichnungen/ Rahmenplanungen/ Musterleistungsverzeichnisse Die Richtzeichnungen, Rahmenplanungen und Musterleistungsverzeichnisse sind grundsätzlich zu verwenden. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung  Die Leistungen zu Bauzeiten- und Kostenplanungen, Abstimmungen mit Dritten und Behörden sind ohne Einschränkungen zu erbringen. Leistungsphase 5: Ausführungsplanung  Durch die konsequente Anwendung von Richtzeichnungen wird der Aufwand in der Ausführungsplanung abgemindert. Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe  Für die Mengenermittlung gibt es Vorgaben. Dazu gibt es für die Erstellung der Vergabeunterlagen verbindliche Musterleistungsverzeichnisse.

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4.4.2 Berücksichtigung bei der Honorarfindung Die Leistungsminderungen sind in den betroffenen Leistungsphasen bei der Bewertung der Auftragnehmerleistungen honorarmindernd zu berücksichtigen.

Spezifische Vorbemerkungen 208_1212Z12 Objektplanung Ing.BW. 4.5 Hinweise zur Standardisierung im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) 4.5.1 Richtzeichnungen/ Rahmenplanungen/ Muster-leistungsverzeichnisse Die Richtzeichnungen, Rahmenplanungen und Musterleistungsverzeichnisse sind grundsätzlich zu verwenden. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung  Die Leistungen zu Bauzeiten- und Kostenplanungen, Abstimmungen mit Dritten und Behörden sind ohne Einschränkungen zu erbringen. Leistungsphase 5: Ausführungsplanung  Durch die konsequente Anwendung von Richtzeichnungen wird der Aufwand in der Ausführungsplanung in Bezug auf das Tragwerk abgemindert. Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe  Für die Mengenermittlung gibt es Vorgaben. Dazu gibt es für die Erstellung der Vergabeunterlagen verbindliche Musterleistungsverzeichnisse. 4.5.2 Wird nach § 1, Ziff. 1.5.1 des Vertrages eine standardisierte Planung vereinbart, ist nachfolgendes zu beachten: Leistungsphase 2: Vorplanung  In der Leistungsphase 2 muss überprüft werden, ob die standardisierte Planung im Projekt technisch umsetzbar ist. Grundlage für diese Entscheidung sind die geometrischen Randbedingungen. In der Erarbeitung des Planungskonzepts sollen dann die standardisierte Planung eingearbeitet werden.  Durch die Anwendung der standardisierten Planung kann der Umfang der Planungsvarianten eingeschränkt werden. Abstimmungen mit Dritten, Behörden und weiteren Fachplaner, das Analysieren der Grundlagen und das Beschaffen von Karten verbleiben durch die standardisierte Planung unverändert. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung  In der Leistungsphase müssen die Entwurfspläne auf der Grundlage der standardisierten Planung und den Hinweisen zu den konstruktiven Details ausgearbeitet werden. Durch die Vorgaben ergeben sich Erleichterungen in den zeichnerischen Darstellungen des Gesamtentwurfs. Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung  Die Leistungen der Genehmigungsplanung sind unberührt von der Anwendung der standardisierten Planung. 4.5.3 Berücksichtigung bei der Honorarfindung Die Leistungsminderungen sind in den betroffenen Leistungsphasen bei der Bewertung der Auftragnehmerleistungen honorarmindernd zu berücksichtigen.

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Spezifische Vorbemerkungen 208_1212Z14 Tragwerksplanung Ing.BW. 4.6 Hinweise zur Standardisierung bei Planung von Rahmenbauwerken im Leistungsbild Tragwerksplanung (§51 HOAI) 4.6.1 Wird nach § 1, Ziff. 1.5.1 des Vertrages eine standardisierte Planung vereinbart, ist nachfolgendes zu beachten: Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)  Beratung bei der Auswahl der typisierten Rahmen. Der Umfang bei der Mitwirkung des Planungskonzepts ist abgemindert, da die wesentlichen statisch-konstruktiven Belange durch die typisierten Rahmen erfüllt sind. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) Die Leistungsmerkmale,  Erarbeitung der Tragwerkslösung bis zum konstruktiven Entwurf  überschlägige statische Berechnungen und Bemessung  Grundlegende Festlegung der konstruktiven Details und Hauptabmessungen entfallen bzw. sind auf Einzelfragen reduziert. Die Mitwirkung bei der Objektbeschreibung, Verhandlung mit Behörden und Kostenberechnung bleiben erhalten. Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung  Auswahl der richtigen typisierten Zeichnungen und Dokumentation der Auswahl. Leistungsphase 5: Ausführungsplanung  Erstellen der Schalpläne auf der Basis der Ausführungspläne der Objektplanung. Für die Bewehrungspläne müssen die typisierten Pläne auf die konkreten Abmessungen angepasst werden. Biegeformen, Durchmesser und Abstände der Bewehrung sind definiert Die Leistungsminderungen sind in den betroffenen Leistungsphasen bei der Bewertung der Auftragnehmerleistungen honorarmindernd zu berücksichtigen.

4.7 Hinweise zum Objekt: Zum Objekt Ingenieurbauwerke gehört auch der erforderliche Verbau.

Spezifische Vorbemerkungen 208_1212Z18 Technische Ausrüstung 4.8 Hinweise zur Standardisierung im Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) 4.8.1 Richtzeichnungen/ Rahmenplanungen/ Musterleistungs-verzeichnisse Die Richtzeichnungen, Rahmenplanungen und Musterleistungsverzeichnisse sind grundsätzlich zu verwenden. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung  Die Leistungen zu Bauzeiten- und Kostenplanungen, Abstimmungen mit Dritten und Behörden sind ohne Einschränkungen zu erbringen. Leistungsphase 5: Ausführungsplanung  Durch die konsequente Anwendung von Richtzeichnungen wird der Aufwand in der Ausführungsplanung abgemindert. Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe  Für die Mengenermittlung gibt es Vorgaben. Dazu gibt es für die Erstellung der Vergabeunterlagen verbindliche Musterleistungsverzeichnisse.

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (BIM) Gültig ab: 17.11.2025

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4.8.2 Berücksichtigung bei der Honorarfindung Preisnachlässe sind in den betroffenen Leistungsphasen bei der Bewertung der Auftragnehmerleistungen honorarmindernd zu berücksichtigen.

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