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Angebotserklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft für eine Ingenieurleistung Planungsleistung
Los Nr. 1: Fachplanung Oberleitungsanlagen Los Nr. 2: Fachplanung Leit- und Sicherungstechnik Los Nr. 3: Fachplanung Verkehrsanlagen und Gesamtkoordination Los Nr. 4: Fachplanung 50 Hz-Anlagentechnik Los Nr. 5: BIM-Fachplanung Verkehrsstationen Los Nr. 6: Fachplanung konstruktive Ingenieurbauwerke
Erforderlichen Eintragungen/Ergänzungen durch die Bieter sind mit einem senkrechten Strich am Seitenrand gekennzeichnet.
Vergabevorgangsnummer 26FEI88127 Bezeichnung: Korridorsanierung Würzburg - Nürnberg / Planungsleistungen Bereich ESTW-A Markt Bibart
Adresse Bieter Ansprechpartner Telefon Mail
ABSCHNITT A: Erklärungen zur Eignung
- Eigenerklärung zum Verhaltenskodex für Geschäftspartner
Hinweis: Wird keine der vier nachfolgenden Möglichkeiten ausgewählt, wird das Angebot bereits deswegen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Wir erklären, dass das Unternehmen / die Bietergemeinschaft den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner unter http://www.deutschebahn.com – (Stichwort: „Verhaltenskodex“) zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten.
oder
die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. unter http://www.bme.de – (Stichwort: „Verhaltenskodex“) zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten.
Hinweis: Aus der BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct und deren Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Deutsche Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
oder
die VDB-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct des Bundesverbandes der Bahnindustrie in Deutschland e.V. unter https://bahnindustrie.info/de – (Stichwort: „Verhaltenskodex“) zur
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Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutschen Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten.
Hinweis: Aus der VDB-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct und deren Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Deutschen Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen die VDB-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
oder
einen eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) hat, der mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für das Unternehmen festlegt und sich hiermit verpflichtet, diese Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und versichern hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Uns ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt.
Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Deutsche Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Grundsätze und Anforderungen aus dem vereinbarten Verhaltenskodex im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten und an Nachunternehmer und Zulieferer zu kommunizieren sowie deren Einhaltung zu unterstützen. Sollte der Auftragnehmer einer Risikogruppe gemäß dem Merkblatt Lieferanten Risikogruppe (siehe unter http://www.deutschebahn.com – (Stichwort: „Merkblatt Lieferanten Risikogruppe“) oder ein konkret begründeter Verdacht der Nichteinhaltung der beschriebenen Grundsätze und Anforderungen vorliegen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, angekündigt Überprüfungen beim Auftragnehmer durch eigene Mitarbeiter oder durch unabhängige Dritte durchzuführen. Der Auftragnehmer vereinbart mit Nachunternehmern und Zulieferern, dass der Auftraggeber diese Überprüfungen in den genannten Fällen auch bei ihnen durchführen kann. Sämtliche Überprüfungen in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers, der Nachunternehmer bzw. Zulieferer erfolgen – soweit erforderlich – in Abstimmung mit diesen und im Rahmen des jeweils geltenden Rechts. So sind insbesondere deren Geheimhaltungsinteressen zu berücksichtigen. Im Falle eines Audits zur Überprüfung der Nachhaltigkeitsstandards trägt der Auftragnehmer die anfallenden Kosten, es sei denn, es konnte kein Verstoß gegen die im vereinbarten Verhaltenskodex für Geschäftspartner genannten Grundsätze und Anforderungen festgestellt werden. Dem Auftragnehmer werden die Auditergebnisse übermittelt.
Wir werden diese Erklärung im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vor- legen. Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann.
Diese Erklärung gilt bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
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ABSCHNITT B: Angebot zur ausgeschriebenen Leistung 1.0 Allgemeine Erklärung zum Angebot
1.1 Bindefrist An dieses Angebot halten wir uns bis zum 08.01.2027 gebunden.
1.2 Anlagen zur Angebotserklärung Dieser Angebotserklärung sind die gemäß „Anlagenverzeichnis Vertragsteile“ mit Angebot einzureichenden Anlagen beigefügt.
Anlagenverzeichnis Vertragsteile Arch./Ing. Vertrag Anlage 0.1 Angebotserklärung Anlage 0.2 Zuschlagsschreiben Anlage 0.3 Protokolle und vertragsrelevanter Schriftverkehr siehe Zuschlagsschreiben Anlage 0.4 Nachlass bei gemeinsamer Vergabe von Losen Anlage 1.0.1 Vorbemerkungen/Projektbeschreibung Los 1-4+6 Anlage 1.0.2 Vorbemerkungen/Projektbeschreibung Los 5 Anlage 1.1 Leistungsbild Fachplanung technische Streckenausrüstung Los 1 Anlage 1.2 Leistungsbild Fachplanung technische Streckenausrüstung Überholgleis Oberlainmach Los 1 Anlage 1.3 Leistungsbild Fachplanung technische Streckenausrüstung Bereich ESTW Markt Bibart Los 2 Anlage 1.4 Leistungsbild Fachplanung technische Streckenausrüstung Überholgleis Oberlaimbach Los 2 Anlage 1.5 Leistungsbild Sonstige Ingenieurleistungen (EP) Gesamtkoordination Los 3 Anlage 1.6 Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen Los 3 Anlage 1.7 Leistungsbild Technische Ausrüstung Energieversorgung Los 4 Anlage 1.8 Leistungsbild Fachplanung technische Streckenausrüstung WHZ Oberlaimbach Los 4 Anlage 1.9 Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (in Verbindung mit TWP) Los 6 Anlage 1.10 Leistungsbild Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk VA und sonst. IBW Los 6 Anlage 1.11 Leistungsbild BIM Objektplanung Verkehrsanlagen Los 5 Anlage 1.12 Leistungsbild BIM Objektplanung Ingenieurbauwerke (in Verbindung mit TWP) Treppen und Rampen Los 5 Anlage 1.13 Leistungsbild BIM Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk VA und sonst. IBW Treppen und Rampen Los 5 Anlage 1.14 Leistungsbild BIM Objektplanung Ingenieurbauwerke (in Verbindung mit TWP) Sanierung PU Los 5 Anlage 1.15 Leistungsbild BIM Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk VA und sonst. IBW Sanierung PU Los 5 Anlage 1.16 Leistungsbild BIM Objektplanung Ingenieurbauwerke (in Verbindung mit TWP) Wetterschutzhäuser Los 5 Anlage 1.17 Leistungsbild BIM Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk VA und sonst. IBW Wetterschutzhäuser Los 5 Anlage 1.18 Leistungsbild BIM Technische Ausrüstung 50Hz Los 5 Anlage 1.19 Leistungsbild BIM Vermessung VA+E Bestandsmodellierung Los 5 Anlage 2.1 Ermittlung Vergütung übertragene Leistg. Los 1 Anlage 2.2 Ermittlung Vergütung übertragene Leistg. Los 2 Anlage 2.3 Ermittlung Vergütung übertragene Leistg. Los 3 Anlage 2.4 Ermittlung Vergütung übertragene Leistg. Los 4 Anlage 2.5 Ermittlung Vergütung übertragene Leistg. Los 5 Anlage 2.6 Ermittlung Vergütung übertragene Leistg. Los 6 Anlage 2.1 Ermittlung Vergütung optionale Leistg. Los 1 Anlage 2.2 Ermittlung Vergütung optionale Leistg. Los 2 Anlage 2.3 Ermittlung Vergütung optionale Leistg. Los 3 Anlage 2.4 Ermittlung Vergütung optionale Leistg. Los 4 Anlage 2.5 Ermittlung Vergütung optionale Leistg. Los 5 Anlage 2.6 Ermittlung Vergütung optionale Leistg. Los 6 Anlage 3.1.1 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Fachplanung technische Streckenausrüstung Los 1 Anlage 3.1.2 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Fachplanung technische Streckenausrüstung Überholgleis Oberlainmach Los 1
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Anlage 3.2.3 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Fachplanung technische Streckenausrüstung Bereich ESTW Markt Bibart Los 2 Anlage 3.2.4 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Fachplanung technische Streckenausrüstung Überholgleis Oberlaimbach Los 2 Anlage 3.3.6 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Objektplanung Verkehrsanlagen Los 3 Anlage 3.4.7 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Technische Ausrüstung Energieversorgung Los 4 Anlage 3.4.8 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Fachplanung technische Streckenausrüstung WHZ Oberlaimbach Los 4 Anlage 3.5.11 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Objektplanung Verkehrsanlagen Los 5 Anlage 3.5.12 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Objektplanung Ingenieurbauwerke (in Verbindung mit TWP) Treppen und Rampen Los 5 Anlage 3.5.13 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk VA und sonst. IBW Treppen und Rampen Los 5 Anlage 3.5.14 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Objektplanung Ingenieurbauwerke (in Verbindung mit TWP) Sanierung PU Los 5 Anlage 3.5.15 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk VA und sonst. IBW Sanierung PU Los 5 Anlage 3.5.16 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Objektplanung Ingenieurbauwerke (in Verbindung mit TWP) Wetterschutzhäuser Los 5 Anlage 3.5.17 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk VA und sonst. IBW Wetterschutzhäuser Los 5 Anlage 3.5.18 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Technische Ausrüstung 50Hz Los 5 Anlage 3.6.9 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Objektplanung Ingenieurbauwerke (in Verbindung mit TWP) Los 6 Anlage 3.6.10 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk VA und sonst. IBW Los 6 Anlage 4 Allgemeine Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für die Ausführung von Architekten- und Ingenieurleistungen (AVB Arch./Ing.) Anlage 5 Zusätzliche Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für die Benutzung von Datenverarbeitungsanlagen des AG durch Dritte (ZVB-EDV) Anlage 6.3 Begründung Basishonoraranpassung Los 3 Anlage 6.4 Begründung Basishonoraranpassung Los 4 Anlage 6.5 Begründung Basishonoraranpassung Los 5 Anlage 6.6 Begründung Basishonoraranpassung Los 6 Anlage 7 Merkblatt Bauleistungs-/Haftpflichtversicherung Anlage 8 bleibt frei Anlage 9 zu beachtende Unterlagen Anlage 10 bleibt frei Anlage 11 Qualitätssicherung Planung DB InfraGO - GB Fahrweg Los 1-4+6 Anlage 12 Checkliste Qualitätssicherung Planung GB Pb Los 5 Anlage 13 Quality Gates Anlage 14 Liste „Anwenderfreigaben Personenbahnhöfe" Los 5 Anlage 15 Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe Los 5 Anlage 16 BIM-Projektabwicklungsplan der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe Los 5 Anlage 17 Ergänzende Regelungen zur Nutzung der Projektkommunikationsplattform der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe Los 5 Anlage 18 bleibt frei Anlage 19 bleibt frei Anlage 20 AA Datenanforderung Flächenplanung GB Fahrweg Los 1-4+6 Anlage 21 bleibt frei Anlage 22 Verfahrensregelung NEuPP Arch.- Ing. Anlage 23 Ergänzende Vertragsbedingungen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen zum Nachweis der Nachhaltigkeit (EVB Nachhaltigkeit) Anlage 24 Ergänzende Vertragsbedingungen der Deutsche Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes (EVB Bundestariftreue) Seite 4 26FEI88127 Gültig ab: 13.07.2026
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Anlage 25 bleibt frei Anlage 26 Bestandsunterlagen Bereich ESTW-A Markt Bibart
Rücklauf Vertragsteile mit Angebot Vertragsteile
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2 Angebot
2.1 Ergänzungen zu § 1 Gegenstand des Vertrages:
zu Ziffer 1.2 Optionen
Der AG beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme ggf. weitere Leistungen (optionale Leistungen) nach Anlage 1.x in Verbindung mit Anlage 2.x für genannte Objekte im aufgeführten Umfang einzeln oder im Ganzen zu übertragen (Stufe II – n). Die Übertragung erfolgt durch Mitteilung in Textform.
Der AN ist verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom AG spätestens innerhalb von 12 Wochen nach Abnahme der jeweils zuvor beauftragten Leistungsstufe übertragen werden. Einen Anspruch auf Übertragung dieser Leistung hat er nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die Planung fortgesetzt bzw. die Baumaßnahme durchgeführt wird.
Aus der stufenweisen Übertragung kann der AN keinen Anspruch auf Erhöhung seines Honorars ableiten.
zu Ziffer 1.3 Anwendung EIGV/TSI
Die Maßnahme / das Projekt unterliegt der Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV).
Außerdem liegt die Maßnahme / das Projekt innerhalb der EIGV im Anwendungsbereich der TSI.
zu Ziffer 1.4 Grundlagen der Leistungserbringung
- Bestandsunterlagen in Digitalversion
- Betriebliche Aufgabenstellung
- Verkehrliche Aufgabenstellung
zu Ziffer 1.5.1 Standardisierten Planungen
- 804.9040 – Standardisierte Rahmenbauwerke (Planwerk im *.dwg bzw. *.dxf-Format)
Hinsichtlich der Beschaffung der Unterlagen gilt AVB Arch./Ing. Abschnitt 9 entsprechend.
zu Ziffer 1.5.2 Richtzeichnungen/Rahmenplanungen
- 804.9010 – Stählerne Eisenbahnbrücken (Planwerk im *.dwg bzw. *.dxf-Format)
- 804.9030 – Bauteile für massive Eisenbahnbrücken (Planwerk im *.dwg bzw. *.dxf-Format)
- Baustandards Personenbahnhöfe
Hinsichtlich der Beschaffung der Unterlagen gilt AVB Arch./Ing. Abschnitt 9 entsprechend.
zu Ziffer 1.5.3 Musterleistungsverzeichnisse (GAEB-Format)
- Allgemeine Leistungen Infrastruktur (ALI)
- Massivbrücken
- Lärmschutzwände
- Gleiserneuerung im Fließbandverfahren
- Gleiserneuerung im konventionellen
- Weichenerneuerung
- Baustandards Personenbahnhöfe
- Kabeltiefbau
- Elektrische Weichenheizanlagen
- Oberleitungsanlagen
- Entsorgung
- Entsorgung Bayern
zu Ziffer 1.5.4 Standardkostenpläne
- Allgemein
- Brücken
- Durchlässe
- Oberleitungsanlagen
- Oberbau
- ETCS
- ESTW
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- Erdbau
- Lärmschutzanlagen
- Kabeltiefbau
- Entsorgung
- Telekommunikation
zu Ziffer 1.5.5 BIM-Arbeitsmittel
Los 1-4+6
- keine
Los 5
- BIM-Projektvorlagedatei
- BIM-Bauteilbibliothek
- iTWO 5D Stammprojekt
2.2 Ergänzungen zu Vertrag § 3 Haftpflichtversicherung:
zu Ziffer 3.2 DVA-Haftpflichtversicherung
-
DVA-Haftpflichtversicherung gem. Vertrag Ziffer 3.2, hier
-
Umsatzvertrag Nr.: 2696
2.3 Ergänzungen zu § 4Termine und Ausführungsfristen:
Übertragene Leistungen nach § 1 Ziffer 1.1:
Beginn unverzüglich nach Auftragserteilung bzw. am: 11.01.2027
Ende der Leistungen am: 30.09.2027
Zwischentermine:
Abschluss Grundlagenermittlung 31.03.2027
- Zur Übertragung vorgesehene Leistungen (optionale Leistungen) nach § 1 Ziffer 1.2: Es ist von folgenden voraussichtlichen Leistungszeiträumen auszugehen:
Option: Übergabe Genehmigungsunterlagen Februar 2028
Option: Entwurfsplanung + Genehmigungsplanung abgeschlossen Februar 2029
Option: Ausschreibung Bauleistung veröffentlicht April 2029
Option: Bauaiftrag vergeben Oktober 2029
2.4 Ergänzungen zu § 7 Vergütung:
zu Ziffer 7.2 Regelungen zur Baukostenobergrenze
- bleibt frei
zu Ziffer 7.4 Zeithonorare (Stunden- und Tagessätze)
-
für Fachplaner technische Streckenausrüstung Los 1 EUR/h
-
für Fachplaner technische Streckenausrüstung Los 2 EUR/h
-
für den Ingenieur (Planungsleiter/Planungsingenieur) Los 3 EUR/h
-
für techn./wirtschaftl. Mitarbeiter (Meister/Techniker, so. Mitarbeiter) Los 3 EUR/h
-
für Fachplaner technische Streckenausrüstung Los 4 EUR/h
-
für den Ingenieur (Planungsleiter/Planungsingenieur) Los 5 EUR/h
-
für techn./wirtschaftl. Mitarbeiter (Meister/Techniker, so. Mitarbeiter) Los 5 EUR/h
-
für den Ingenieur (Planungsleiter/Planungsingenieur) Los 6 EUR/h
-
für techn./wirtschaftl. Mitarbeiter (Meister/Techniker, so. Mitarbeiter) Los 6 EUR/h
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zu Ziffer 7.5 Mitwirkung bei Erläuterungs-/Erörterungsterminen
Die Mitwirkung bei Erläuterungs-/Erörterungsterminen gilt dann als Besondere Leistung, wenn die nach den Leistungsphasen 2, 3 und 4 zur Grundleistung gehörende Mitwirkung (insgesamt 9 Termine) erbracht ist.
Für zusätzliche Termine werden einschließlich Nebenkosten vergütet: bei Erläuterungs-/Erörterungsterminen bis 5 Stunden €/ Termin und Person bei Erläuterungs-/Erörterungsterminen über 5 Stunden €/ Termin und Person
zu Ziffer 7.6 Vergütung Mehrfertigungen
Bezeichnung EUR/Stück
Raumordnungsunterlagen Vorplanungsergebnisse Planfeststellungsunterlagen Planungsheft/Entwurfsheft Vergabeunterlagen
Stückpreis sind durch Bieter zu ergänzen.
zu Ziffer 7.10 Regelungen Anpassung Pauschalhonorar Streckenausrüstung
- Die Honorare sind bis zum Abschluss der Lph 2 fest vereinbart. Die Honorare für Lph 3 ff. werden nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen angepasst:
Den in Anlage 2 vereinbarten Pauschalen für Leistungen der Technischen Streckenausrüstung liegen die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegenden vorläufigen Baukosten zugrunde.
Das Honorar für Leistungen ab der Lph 3 ff. wird auf Verlangen eines Vertragspartners angepasst, wenn sich die jeweiligen vorläufigen Baukosten auf Grundlage der vom AG bestätigten Kostenberechnung um mehr als 15 % verändern.
Für die Fortschreibung sind in der Kostenberechnung die technischen Anlagen der Kostengruppe 4 gem. Kostengruppenkatalog KGK der DB AG (808.0210A01) getrennt nach OLA, LST, TK, Whz aufzustellen und auszuweisen. Weitere Kosten werden nicht berücksichtigt.
Die Anpassung erfolgt mithilfe eines Honoraranpassungsfaktors.
Dieser wird ermittelt, indem ein fiktives Berechnungshonorar (Basishonorar für die Lph 1 – 9) auf Grundlage der Honorierungsparameter der §§ 45 - 48 HOAI bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ermittelt und dieses ins Verhältnis zu dem Honorar gesetzt wird, welches sich aus den geänderten vorläufigen Baukosten ergeben würde. Hierfür wird fiktiv die Honorarzone III festgelegt.
Sollten die vorläufigen Baukosten oberhalb des HOAI-Tafelwertes liegen, wird der Honoraranpassungsfaktor auf der Grundlage, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden RIFT-Bund-Tabellen ermittelt.
Das Honorar ist sodann auf Grundlage des Honoraranpassungsfaktors wie in der nachfolgenden Beispielrechnung dargestellt anzupassen.
Beispielberechnung für LST – gilt analog für die übrigen Objekte der technischen Streckenausrüstung:
LST Pauschale lt. Vertrag: 200.000.- Euro
vorläufige Baukosten LST Hauptvertrag 1,0 Mio. Euro
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vorläufige Baukosten LST Kostenberechnung (Lph3) 1,5 Mio. Euro
Grundlage der Erhöhung aus § 48 HOAI am Beispiel Honorarzone III (mit Berücksichtigung der 15 % bei den vorläufigen Baukosten)
vorläufige Baukosten 1,0 Mio. Euro + 15 % = 1,15 Mio. Euro Honorar: 90.529,60 Euro
vorläufige Baukosten 1,5 Mio. Euro Honorar: 110.600,00 Euro
Honoraranpassungsfaktor: 110.600,00 / 90.529,60 = 1,22
Honoraranpassung: 200.000.- Euro (HV)* 1,22 = 244.000,00 €
2.5 Ergänzungen zu § 8 Sicherheitsleistung:
zu Ziffer 8.1 Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung
- durch Bürgschaft, siehe Vertrag § 8, Der AN leistet Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 8 % der Auftragssumme brutto, dies gilt auch für sämtliche Nachtragsleistungen.
zu Ziffer 8.2 Sicherheit für Mängelansprüche
- durch Bürgschaft, siehe Vertrag § 8
2.6 Ergänzungen zu § 9 Arbeitsgemeinschaft:
zu Ziffer 9.1 Geschäftsführung für die Arbeitsgemeinschaft
Wir geben das Angebot als Bietergemeinschaft mit folgenden Mitgliedern ab:
Das Gemeinschaftsmitglied
ist von den Gemeinschaftsmitgliedern bevollmächtigt, die Gemeinschaft gegenüber dem AG beim Abschluss und bei der Durchführung des Vertrags in vollem Umfang zu vertreten.
2.7 Ergänzungen zu § 11 Gerichtsstand
Folgende Gerichtstand wird vereinbart: Nürnberg
2.8 Ergänzung zu § 12 Vertretung des Auftragnehmers:
In Los 1
als Leitender Mitarbeiter:
als dessen Vertreter:
In Los 2
als Leitender Mitarbeiter:
als dessen Vertreter:
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In Los 3
als Leitender Mitarbeiter:
als dessen Vertreter:
In Los 4
als Leitender Mitarbeiter:
als dessen Vertreter:
In Los 5
als Leitender Mitarbeiter:
als dessen Vertreter:
In Los 6
als Leitender Mitarbeiter:
als dessen Vertreter:
Ein etwaiger Austausch des zuvor benannten Personals bestimmt sich nach § 14.9.
2.9 Ergänzungen zu § 13 Vertretung des Auftraggebers
zu Ziffer 13.2 Ansprechpartner beim Aufraggeber
Folgende Personen werden vom AG benannt:
Gesamtprojektleitung Korridorsanierung: Tim Deutschmann V.II-S-V-N
Teilprojektleiterin: Johanna-Franziska Schmidt V.II-S-V-N
Projektingenieur:innen: Julia Klocek, Sebastian Heuser, Patrick Schreiber V.II-S-V-N
Projektleitung Technische Ausrüstung: Nidhi Misra V.II-S-V-T
Projektleitung Personenbahnhöfe: Helga Seybold, V.IO-S-IV 1
Gesamtleitung VDE 8.1: Nicole Kumpfmüller-Böhm V.II-S-V
2.10 Ergänzungen zu § 14 Besondere Vertragsbedingungen:
zu Ziffer 14.2 Leistungen im Zusammenwirken mit AG
Der AN hat seine Leistungen im Zusammenwirken mit dem AG sowie den
- Verbundenen Unternehmen der DB AG bzw. deren Fachabteilungen
- Fachplanern
- Sonderfachleuten und Gutachtern
- Betroffenen Kommunen und Körperschaften
- Genehmigungsbehörden/-stelle
- Betroffenen Behörden und Aufsichtsinstanzen
- Zuschussgebern
- bautechnischen Prüfern
- Planprüfern
- Fachspezialisten und Technischen Bau Qualitätsbeauftragten (TBQ) (nur bei DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe) – nur in Los 5
- BIM-Berater des AG/BIM-Manager des AG – nur in Los 5
zu koordinieren sowie quantitativ und qualitativ so umfassend zu erbringen, dass der werkvertragliche Erfolg gewährleistet ist. Hierzu gehören auch alle Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Anlage 1 aufgeführt sind, jedoch im Sinne des Vertrages und der Leistungsbeschreibung zur Erreichung des geschuldeten Leistungserfolges erforderlich sind.
Die Leistung ist unter Verwendung der in § 1.5 gekennzeichneten Richtzeichnungen/ Rahmen- planungen zu erbringen. Seite 10 26FEI88127 Gültig ab: 13.07.2026
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zu Ziffer 14.3 Angaben zu Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen und sonstige Ausarbeitungen
Los 1-4+6
-
Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen und sonstige Ausarbeitungen sind dem AG
-
in digitaler bearbeitbarer Form, in jeweils offenen und nativen Datenformaten einfach zu liefern, Datenformate in Abstimmung mit dem AG (u.a.: *.docx, *.xlsx, *.pptx, *.dwg, *.dxf, *.shp, *.kmz, *.X83, ) sowie in *.pdf.
-
auf geeigneten Datenträgern (Datenträger in Abstimmung mit dem AG)
-
im VRI DMS inkl. Verschlagwortung und Ablagesystematik in Abstimmung mit dem AG
Los 5
-
Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen, BIM-Modelle/Bauwerksdatenmodelle und sonstige Ausarbeitungen sind dem AG
-
in digitaler bearbeitbarer Form, in jeweils offenen und nativen Datenformaten einfach zu liefern, Datenformate in Abstimmung mit dem AG (u.a. *.docx, *.xlsx, *.pptx, *.dwg, *.dxf, *.shp, *.kmz, *.rvt, *.X83, ) sowie in *.pdf bzw. *.ifc, *.e57.
Für Lieferobjekte gemäß den Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe bzw. AIA der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg. gelten mindestens die darin enthalten Formatvorgaben.
Die Übergabe durch den Auftragnehmer erfolgt:
-
auf geeigneten Datenträgern (Datenträger in Abstimmung mit dem AG)
-
auf der Projektkommunikationsplattform bzw. CDE
-
im VRI DMS inkl. Verschlagwortung und Ablagesystematik in Abstimmung mit dem AG
zu Ziff. 14.4 Angabe für die Abstimmung der Sicherungstermine
Angabe für die Abstimmung der Sicherungstermine mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle: 6 Kalenderwochen
zu Ziffer 14.6 Regelung für die Kostenermittlungen, Verdingungsunterlagen (AVA) sowie weiteren Projektplanungs- und -steuerungsaufgaben
- Der AN hat die Daten für die Kostenermittlungen, Verdingungsunterlagen (AVA) sowie weiteren Projektplanungs- und -steuerungsaufgaben mit dem EDV-System iTWO nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung, der ZVB-EDV sowie den Datenstrukturen des jeweils aufnehmenden EDV- Systems der DB AG online zu erbringen.
Sofern ein eigenes AVA-System für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen oder Nachrechnen von Angeboten eingesetzt werden soll, so ist dies vorab mit dem AG abzustimmen. Leistungsverzeichnisse dürfen ausschließlich mit der GAEB Struktur „11.22.PPPP.I“ ohne Auslassen von Strukturebenen aufgestellt werden. Die Daten sind als Datei im GAEB-Format -Datenaustausch Kennung 81- zu übertragen. Das Einspielen der in eigenen AVA-Systemen erstellten Leistungsverzeichnisse in das System des AG erfolgt durch den AN selbst.
Für den Datenaustausch auf Datenträger gelten die
- Regelungen für den Datenaustausch Leistungsverzeichnis in der 2. geänderten Auflage, Ausgabe Juni 1990,
- Erläuterungen zu den Regelungen für den Datenaustausch Leistungsverzeichnis in der 2. geänderten Auflage, Ausgabe Juni 1990 in der Fassung Januar 1995,
- Regelungen für den Aufbau des Leistungsverzeichnisses Ausgabe August 1991.
Die Leistungen sind, soweit vorhanden, mit standardisierten Texten aus dem StLB Bahn / StLB Bau zu beschreiben. Die korrekte Verknüpfung zwischen Leistungsbeschreibung (je LV-Position) und Kostenplanung ist gemäß der projektbezogenen Vorgaben des AG durch den AN herzustellen. Hiernach erfolgt aus dem System des AG die Erstellung der Datei der Kennung KE 83 und der Ausdruck des Leistungsverzeichnisses (Ausschreibungsexemplar).
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zu Ziff. 14.7 Folgende Leistungen werden von Sonderfachleuten, sonstigen Dritten erbracht:
- Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung
- Umweltverträglichkeitsstudie
- Landschaftspflegerische Begleitplanung
- Prüfungen nach § 34 BNatSchG: Relevanzabschätzung; FFH-Vorprüfung / - Verträglichkeitsstudie
- Fachbeitrag zum Artenschutz (inkl. Biodiversitätsschaden nach Umweltschadensgesetz)
- Wasserrechtlicher Fachbeitrag
- Landschaftspflegerische Ausführungsplanung
- Vermessungsleistungen
- Schallgutachten
- Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination
Bei Bedarf werden weitere Leistungen von Sonderfachleuten und/oder Dritten vom AG veranlasst. Soweit der AN die Einschaltung von weiteren Sonderfachleuten und sonstigen Dritten für notwendig erachtet, hat er den AG hierauf unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Sind Unterlagen von Sonderfachleuten und sonstigen Dritten für die Leistungserbringung des AN erforderlich, fordert der AN die Unterlagen nach Abstimmung mit dem AG bei den vom AG beauftragten Sonderfachleuten und sonstigen Dritten direkt an.
zu Ziffer 14.8 Folgende Leistungen werden vom AG erbracht:
- die in Anlage 1 als Leistung des AG gekennzeichneten Teilleistungen
- Liefern, Beistellen Vorhandene Bestandspläne Der AN hat die vom AG zur Verfügung gestellten Bestandspläne auf Erforderlichkeit für die Planung zu prüfen und den AG von nichtbenötigten Bestandsplänen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Diese Prüfung ist im Rahmen des Planungsprozesses zu wiederholen.
- Liefern, Beistellen Baugrundgutachten
- Liefern, Beistellen Vermessungsleistungen
Der AN hat die im Zuge der Bearbeitung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim AG schriftlich anzufordern.
Zu Ziffer 14.11 Ergänzende Regelungen zu Urheberrechten:
- keine
2.11 Nachunternehmer
Abweichend von AVB Ziffer 1 (3) werden folgende Leistungen durch Nachunternehmer erbracht:
Leistungen Nachunternehmer
Der AN verpflichtet sich, vorgenannte Nachunternehmer nur mit vorheriger Zustimmung der vertragsabwickelnden Stelle auszutauschen.
2.12 Nachtragsplattform (NTP)
bleibt frei
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[Seite 13]
ABSCHNITT C: Schlusserklärung
Wir sind uns bewusst, dass hier und im Angebot fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärungen von uns
- den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben kann
- nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen kann.
Mit Abgabe des Angebots bestätigen wir die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.
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