Gemeinde Westendorf Neubau Feuerwehrhaus V 1 VgV-Verfahren Techn. Ausrüstung ALG 1 - 3, 7 und 8 (HLS) Bewertungsmatrix Ausschlussverfahren - Eignungskriterien Stand: 18.08.2026
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Die eingehenden Eignungsnachweise werden nach folgenden Ausschlusskriterien gem. GWB § 123 geprüft:
Zwingende Ausschlussgründe gem. Auftragsbekanntmachung (bei Zutreffen eines der folgenden Merkmale ist ein Bieter 1. auszuschließen):
zu 2.1.6 a) der Auftragsbekanntmachung
§ 123 (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
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§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
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§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
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§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
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§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
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§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
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§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
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den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
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Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
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den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
§ 123 (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
§ 123 (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
§ 123 (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
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das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
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die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.(cid:9)(cid:9)
§ 123 (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
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Gemeinde Westendorf Neubau Feuerwehrhaus V 1 VgV-Verfahren Techn. Ausrüstung ALG 1 - 3, 7 und 8 (HLS) Bewertungsmatrix Ausschlussverfahren - Eignungskriterien Stand: 18.08.2026
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Die eingehenden Eignungsnachweise werden nach folgenden Ausschlusskriterien gem. GWB § 124 geprüft:
- Fakultative Ausschlussgründe gem. Auftragsbekanntmachung (bei Zutreffen eines der folgenden Merkmale kann ein Bieter ausgeschlossen werden; das Ermessen liegt beim Auftraggeber):
zu 2.1.6 a) der Auftragsbekanntmachung
§ 124 (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
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das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
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das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
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der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Vereinbarung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
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ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
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eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
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das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung, dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben,
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das Unternehmen in Bezug auf Auschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
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das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
§ 124 (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt.
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Gemeinde Westendorf Neubau Feuerwehrhaus V 1 VgV-Verfahren Techn. Ausrüstung ALG 1 - 3, 7 und 8 (HLS) Bewertungsmatrix Ausschlussverfahren - Eignungskriterien Stand: 18.08.2026
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- Weitere vom Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung formulierte Mindestanforderungen (folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, ansonsten muss ein Bieter ausgeschlossen werden):
zu 2.1.6 b) Erklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister.
zu 2.1.6 c) Erklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG.
zu 2.1.6 d) Erklärung des Bieters, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
zu 2.1.6 e) Ist der Bieter eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt
zu 2.1.6 f) Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bieter muss gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV außerdem angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechene Verpflichtungserklärung gem. § 47 Abs. 1 VgV dieser Unternehmen ist abzugeben.
zu 2.1.6 g) Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
zu 2.1.6 h) Erklärung des Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit Ihrem Eignungsnachweis eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter genannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbeteiligungen sind auch Teilnahmen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieterbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
zu 2.1.6 i) Erklärung des Bieters über die Bereitschaft, im Auftragsfall die Eigenerklärung Bezug Russland zu unterschreiben (Formblatt 127). zu 5.1.9 Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über den spezifischen Gesamtumsatz in den letzten drei Spezifi- abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. scher Mindestanforderung: ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 190.000 EUR brutto im Leistungsbild Techn. Ausrüstung durchschn. ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS). Jahres- Nachweis: Eigenerklärung im Eignungsnachweis umsatz zu 5.1.9 Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. 4 VgV. Berufliche Mindestanforderung: über 2.000.000 EUR für Personenschäden und über 2.000.000 EUR für Sachschäden. Die Risikohaft- Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. pflichtver- Nachweis: Eigenerklärung im Eignungsnachweis über das Vorliegen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer sicherung Berufshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe und mit der entsprechenden Deckungssumme pro Jahr. [Die Erklärung des Versicherungsunternehmens über das Vorhandensein oder die Erhöhung im Auftragsfall muss bei Auftragserteilung vorliegen und darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an.] zu 5.1.9 Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die Anzahl der technischen festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter Durch- (bei 40 h / Woche) und der Führungskräfte im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) in den schnittliche letzten drei abgeschlossenen Jahren (2023, 2024, 2025) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. jährliche Mindestanforderung: Ein jährliches Mittel von 2 technischen festangestellten Vollzeit-Mitarbeitern (bei 40 h / Woche) Belegschaft inkl. Geschäftsführung im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS). Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Eignungsnachweis aufzuführen. Die "Verpflichtungerklärung bei Unteraufträgen" im Eignungsnachweis unter Anlage 1 ist auch von den freien Mitarbeitern auszufüllen. Nachweis: Eigenerklärung im Eignungsnachweis (Angabe von Name / Kürzel u. Qualifikation der gemäß Mindestanzahl geforderten Mitarbeiter)
zu 5.1.9 a) Erklärung des Bieters über die Berufsqualifikation eines Geschäftsführers / einer Führungskraft gem. § 75 VgV. Relevante Mindestanforderung: Berufsqualifikation eines Geschäftsführers / einer Führungskraft: 1 Ingenieur oder staatlich Bildungs- geprüfter Techniker oder Meister der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Versorgungstechnik und Berufs- o.vgl. qualifikatio- Nachweis (mit dem Eignungsnachweis einzureichen): Vorlage einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o. vgl.) nen mit Fachrichtung und Abschlussdatum
zu 5.1.9 b) Nachweis der Berufserfahrung des o.g. Geschäftsführers / der o.g. Führungskraft Relevante [hier muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter a) Berufsqualifikation] Bildungs- Mindestanforderung: Berufserfahrung des o.g. Geschäftsführers / der o.g. Führungskraft: mind. 10 Jahre und Berufs- Berufsferfahrung mit der o.g. Berufsqualifikation im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS). qualifikatio- Nachweis (mit dem Eignungsnachweis einzureichen): Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs nen
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WICHTIGER HINWEIS: Die Informationen in diesem Dokument sind geistiges Eigentum von Meixner+Partner GmbH. Die Weiterverwendung oder eigenmächtige Veröffentlichung dieses Dokuments ist nicht gestattet.
- Weitere vom Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung formulierte Mindestanforderungen (folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, ansonsten muss ein Bieter ausgeschlossen werden): zu 5.1.9 Referenzprojekt 1: Mindestanforderungen Referenzen - Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.08.2019 - 31.08.2026 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum zu begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. bestimmten - Gegenstand des Referenzprojektes ist eine TA-Leistung (HLS) bei einer Hochbaumaßnahme mit Neukonzeption Dienst- einer versorgungstechnischen Anlage HLS leistungen - Das Referenzprojekt hat ein vergleichbares Bauvolumen von mind. 500.000 € brutto (KG 400, ALG 1-3 u. 7+8 (HLS)).
- Bei dem Referenzprojekt wurden die Leistungsphasen 2-8 der Techn. Gebäudeausrüstung aus dem Bereich der ALG 1-3, 7 und 8 (HLS) dem Bieter beauftragt bzw. von ihm vollständig erbracht.
- ALG 1-3 und 7+8 (HLS): Es wurden mind. drei der genannten ALG dem Bieter beauftragt bzw. von ihm vollständig erbracht.
- Vollständigkeit der Projektdarstellung des Referenzprojektes.
zu 5.1.9 Referenzprojekt 2: Mindestanforderungen Referenzen - Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.09.2018 - 31.08.2026 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum zu begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. bestimmten - Gegenstand des Referenzprojektes ist eine TA-Leistung (HLS) bei einer Hochbaumaßnahme mit Neukonzeption Dienst- einer versorgungstechnischen Anlage HLS leistungen - Das Referenzprojekt hat ein vergleichbares Bauvolumen von mind. 300.000 € brutto (KG 400, ALG 1-3 u. 7+8 (HLS)).
- Bei dem Referenzprojekt wurden die Leistungsphasen 2-8 der Techn. Gebäudeausrüstung aus dem Bereich der ALG 1-3, 7 und 8 (HLS) dem Bieter beauftragt bzw. von ihm vollständig erbracht.
- ALG 1-3 und 7+8 (HLS): Es wurden mind. drei der genannten ALG dem Bieter beauftragt bzw. von ihm vollständig erbracht.
- Vollständigkeit der Projektdarstellung des Referenzprojektes.
zu 5.1.9 zusätzliche Kriterien: Referenzen Mindestanforderungen bei jeweils einem der beiden eingereichten, wertbaren Referenzen: zu - Eines der eingereichten Referenzprojekte war eine Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber bzw. bei bestimmten einem Referenzprojekt wurden die einschlägigen Vergaberichtlinien analog eines öffentlichen Auftraggebers Dienst- (Anlage 3 zu Art. 44 BayHO (ANBest-K)) eingehalten. leistungen - Bei mindestens einem der eingereichten Referenzprojekte wurde bei der Beschaffung von öffentlichen Fördermitteln mitgewirkt (z.B. Zuarbeit hinsichtlich förderfähiger Kosten, Verwendungsnachweis). (Benennung des Förderprojekts im Eignungsnachweis ist erforderlich)
- Bei einem der eingereichten Referenzprojekte wurde vom Bieter ein Versickerungsnachweis selbst erbracht.
- Bei einem der eingereichten Referenzprojekte wurde bei der Erstellung und Einreichung eines Wasserrechts- antrags bei der zuständigen Behörde als Besondere Leistung mitgewirkt.
- Bei einem der eingereichten Referenzprojekte wurde der Überflutungsnachweis selbst erbracht.
Hinweis zu den Referenzen und zur Projektdarstellung der Referenzprojekte: Die Referenzprojekte 1 und 2 müssen verschieden sein. Alle Referenzkriterien sind Mindestanforderungen.
Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die ein Mitarbeiter des Büros in seiner Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber maßgeblich bearbeitet hat. Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neuen Büro besteht.
Es werden nur Referenzprojekte bei der Eignungsprüfung berücksichtigt, für die ein Referenzdatenblatt (=Teil 4) im Eignungsnachweis ausgefüllt wird.
Alle Referenzprojekte sind aussagekräftig auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seiten darzustellen und zu beschreiben. Die graphische Darstellung (z.B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und eine kurze Beschreibung in Textform sollen Ihr Vorgehen bei den Referenzprojekten so erläutern, dass die Kriterien überprüft und nachvollzogen werden können.
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