Planungsleistungen für Radwegeinfrastruktur im Fischereihafen Bremerhaven

Status
Vergeben
Angebotsfrist
28.04.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bremen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
14.04.2026
CPV-Codes
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  • Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen (71322500)
  • Stadtplanung (71410000)
Bekanntmachung
vergabe.bremen.de
Bekanntmachungsnummer
252553-2026
Verfahrensnummer
892c2874-1211-47e8-b305-de0a3b823d5f

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH schreibt Planungsleistungen nach HOAI 2021 für den Ausbau und Neubau von Radwegen im westlichen Fischereihafen Bremerhaven aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 3 mit einer Option auf die Leistungsphasen 4 bis 9. Ziel ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Förderung des Klimaschutzes im Rahmen des lokalen Klimabündnisses.

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Leistungsbeschreibung

Planungsleistungen nach HOAI 2021, Leistungsbild Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Lph 1-3, opt. 4-9

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Ausbau- und Neubauplanung von Radwegeinfrastruktur im westlichen Bereich des Gewerbegebiets Fischereihafen Bremerhaven, Planungsleistungen nach HOAI 2021, Leistungsbild Ingenieurbauwerke und Verkehrsa

    Durch die Zunahme des Radverkehrs ist der Ausbau des Radwegenetzes im gesamten Fischereihafen erforderlich. Dies hat zum einen Aspekte der Verkehrssicherheit, da sich in vielen Bereichen, insbesondere im westlichen Fischereihafen, Radfahrende und Kraftfahrzeuge die Fahrbahnen teilen. Ein weiterer Aspekt, der einen hohen Stellenwert einnimmt, ist der Klimaschutz. Durch die Gründung des Klimabündnisses "CCF - Climate Corporation Fischereihafen" mit dem Ziel, bis 2030 die CO2-Neutralität im Fischereihafen zu erreichen, kommt dem Umstieg vom PKW auf das Fahrrad eine große Bedeutung zu. Weiterhin soll die Anbindung des Fischereihafens im südlichen Bereich an den Radweg Fahr(g)Rad 8 verbessert werden, um die Attraktivität für Touristen und Beschäftigte deutlich zu steigern und somit die Verbindung zwischen den zwei touristischen "Hotspots" der Stadt - dem Schaufenster Fischereihafen" und den "Havenwelten Bremerhaven" - für Radfahrende zu verbessern. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Starkregenereignisse ist gleichzeitig die Oberflächenentwässerung neu zu planen, um die Überflutung der Straßen und Gehwege zu verhindern. Für den westlichen Fischereihafen sind daher zwei wesentliche Maßnahmen geplant: 1. Ausbau und Erneuerung des Radwegeabschnitts "Am Luneort" 2. Neubau des Radwegeabschnitts "Am Seedeich" Im ersten Schritt soll für beide Abschnitte eine Vorplanung mit Variantenuntersuchung beauftragt werden. Hierbei spielen insbesondere die Wirtschaftlichkeit sowie Nachhaltigkeit eine große Rolle. Für die Vorzugsvariante wird im Anschluss eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung als Grundlage für die EW-Bau erstellt.

    Frist: 28.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Ausbau- und Neubauplanung von Radwegeinfrastruktur im westlichen Bereich des Gewerbegebiets Fischereihafen Bremerhaven, Planungsleistungen nach HOAI 2021, Leistungsbild Ingenieurbauwerke und Verkehrsa

Die FBG bewertet einheitlich die schriftlich vorgelegte Darstellung der Erfahrung, Organisation und Qualität des vorgesehenen Projektteams. Dabei wird insbesondere die Expertise in folgenden Bereichen berücksichtigt: • Projektleiter:in • Bauüberwacher (Lph 8) Für die Bewertung der Qualifikation und Erfahrung werden folgende Aspekte berücksichtigt: • Erfahrungen im Bereich der zu vergebenden Leistungen • fachspezifische Qualifikation • Nachweis über persönliche Referenz bewertet wird das vorgelegte schriftliche Konzept. Bewertet werden die Qualifikation und Erfahrung des gesamten Projektteams. Es erfolgt eine einheitliche Bewertung. Die FBG bewertet die qualitativen Zuschlagskriterien jeweils einheitlich auf Basis der schriftlich vorzulegenden Darstellung der Konzepte (ca. jeweils bis zu 5 Seiten. Die Bewertung erfolgt mit bis zu 10 Punkten (Projektteam) bzw. 10 Punkten (Herangehensweise) auf Basis der nachstehenden auch für das weitere Kriterium geltenden Differenzierung. Die unter Ziffer 5.3 und 5.4 dargestellten Zuschlagskriterien werden abhängig vom Erfüllungsgrad bewertet: Für die Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals bzw. der Herangehensweise der Leistungserbringung werden jeweils bis zu höchstens 10 Punkte vergeben. • 10 Punkte: sehr gute Expertise und Qualifikation des Projektteams/Herangehensweise entsprechend den Anforderungen und Zielen • 8 Punkte: gute Expertise und Qualifikation des Projektteams/Herangehensweise entsprechend den Anforderungen und Zielen • 6 Punkte: befriedigende Expertise und Qualifikation des Projektteams/Herangehensweise entsprechend den Anforderungen und Zielen • 4 Punkte: ausreichende Expertise und Qualifikation des Projektteams/Herangehensweise entsprechend den Anforderungen und Zielen • 2 Punkt: mangelhafte Expertise und Qualifikation des Projektteams/Herangehensweise entsprechend den Anforderungen und Zielen • 0 Punkte: keine/ungenügende Expertise und Qualifikation des Projektteams/Herangehensweise entsprechend den Anforderungen und Zielen
30 %
Für das Kriterium "Herangehensweise zur Umsetzung der Leistung" bewertet die Vergabestelle das Verständnis der Aufgabenstellung und Erkennen der Problemstellungen des zu bearbeitenden Projekts. Darzustellen sind die konkrete Herangehensweise für die Umsetzung, Praktikabilität des Konzeptes und die beabsichtigte Projektorganisation. Dabei sind die Umsetzbarkeit und die Praktikabilität des Konzeptes nachzuweisen. Erwartet wird von der Auftraggeberin eine Darstellung, in welcher Weise der Bieter während der Leistungserbringung die qualitativen und quantitativen Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung umsetzt. Dabei soll der Bieter die von ihm beabsichtigten einzusetzenden Methoden im Einzelnen benennen und zur Erläuterung auf Basis einer referenzierten früheren Leistungserbringung praktisch darstellen. Die besonderen Herausforderungen liegen in der Funktion, im Umgang mit der Materialauswahl, der Konstruktion und der wirtschaftlichen Angemessenheit. Das Thema Nachhaltigkeit hat sich innerhalb der letzten Jahre in allen Bereichen verschärft und soll auch im Radwegebau berücksichtigt werden. Der Bieter soll im Rahmen eines Konzepts darlegen, welche besonderen Anforderungen an das Projekt er auf Basis der Leistungsbeschreibung und übrigen Projektunterlagen erkannt hat. Zu beachten sind die Verwendung wirtschaftlicher Konstruktionen, Bauweisen und Materialien sowie der besonderen Beachtung des Betriebskonzepts unter Berücksichtigung der Architektur. Diese sind konzeptionell zu berücksichtigen und zu erläutern. Auch hier wird positiv bewertet, falls der Bieter für diese Besonderheit einen überzeugenden Lösungsansatz oder Optimierungsvorschlag vorstellt. Der Bieter hat weiter darzustellen: Umgang mit projektspezifischen Risiken. Welche projektspezifischen Risiken werden bei der Bauvoranfrage erkennbar? Es wird besonders honoriert, falls überzeugende verbesserte Lösungsansätze oder Optimierungsvorschläge erfolgen. Der Bieter soll weiter die zeitliche Realisierbarkeit des Radwegebaus bewerten und verifizieren. Die FBG bewertet die qualitativen Zuschlagskriterien jeweils einheitlich auf Basis der schriftlich vorzulegenden Darstellung der Konzepte (ca. jeweils bis zu 5 Seiten. Die Bewertung erfolgt mit bis zu 10 Punkten (Projektteam) bzw. 10 Punkten (Herangehensweise) auf Basis der nachstehenden auch für das weitere Kriterium geltenden Differenzierung. Die unter Ziffer 5.3 und 5.4 dargestellten Zuschlagskriterien werden abhängig vom Erfüllungsgrad bewertet: Für die Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals bzw. der Herangehensweise der Leistungserbringung werden jeweils bis zu höchstens 10 Punkte vergeben. • 10 Punkte: sehr gute Expertise und Qualifikation des Projektteams/Herangehensweise entsprechend den Anforderungen und Zielen • 8 Punkte: gute Expertise und Qualifikation des Projektteams/Herangehensweise entsprechend den Anforderungen und Zielen • 6 Punkte: befriedigende Expertise und Qualifikation des Projektteams/Herangehensweise entsprechend den Anforderungen und Zielen • 4 Punkte: ausreichende Expertise und Qualifikation des Projektteams/Herangehensweise entsprechend den Anforderungen und Zielen • 2 Punkt: mangelhafte Expertise und Qualifikation des Projektteams/Herangehensweise entsprechend den Anforderungen und Zielen • 0 Punkte: keine/ungenügende Expertise und Qualifikation des Projektteams/Herangehensweise entsprechend den Anforderungen und Zielen
30 %
Gesamtbruttopreis inkl. aller Neben- und Reisekosten In die Bewertung fließt die Addition sämtlicher angebotener Kosten. Das wirtschaftlichste Angebot erhält 10 Punkte, während die weiteren Angebote eine Bepunktung auf Basis der folgenden Formel erhalten: Für die Wertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. In den Gesamtbruttopreis wird für die Bewertung des Zuschlagskriteriums sämtliche Grundleistungen und Besonderen Leistungen sowie zusätzliche Leistungen einfließen. Soweit sich aus den Preisblatt (Anlage 05) v.H.-Sätze ergeben, stellen diese lediglich unverbindliche Orientierungen der Vergabestelle dar; in dem Gesamtbruttopreis sind diese Positionen jeweils pauschal durch die Bieterinnen zu berücksichtigen. Soweit sich aus den Leistungsbildern eine Vergütung "zum Nachweis" ergibt, wird die Vergabestelle den voraussichtlichen Aufwand schätzen und einen noch anzugebenden Stundensatz mit dem voraussichtlichen Stundenaufwand multipliziert in die Wertung einbeziehen.
40 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 401111-2026

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