Planungsleistungen für modulare Fahrradabstellanlagen in Brandenburg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 28.04.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 650.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 27.03.2025
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Beaufsichtigung der Bauarbeiten (71247000)
- Projektaufsicht und Dokumentation (71248000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 197980-2025
- Verfahrensnummer
- 06453fa5-26ab-41c0-b8dc-99252125375d
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH beauftragt Planungsleistungen für modulare Fahrradabstellanlagen im Land Brandenburg. Die Anlagen sollen im Rahmen eines Pilotprojekts an Bahnhöfen sowie an wichtigen Ausgangs- und Zielpunkten des öffentlichen Personennahverkehrs nach dem Gestaltungs- und Planungskonzept des VBB entwickelt werden; der geschätzte Auftragswert beträgt 650.000 Euro. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.095 Tage, die Angebotsfrist endet am 28. April 2025 um 09:00 Uhr deutscher Zeit.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Planungsleistungen für Fahrradabstellanlagen im Rahmen des Pilotprojektes modulares Fahrradparken im Land Brandenburg
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Planungsleistungen für Fahrradabstellanlagen im Land Brandenburg
Auftragsgegenstand sind Planungsleistungen für Fahrradabstellanlagen im Rahmen des Pilotprojektes modulares Fahrradparken im Land Brandenburg. Im Rahmen des Pilotprojektes finanziert das Land Brandenburg kommunale Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und an wichtigen Quellen/Zielen des ÖPNV. Voraussetzung ist, dass die neuen Fahrradabstellanlagen entsprechend des Gestaltungs- und Planungskonzeptes des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) entwickelt werden. Dieses beinhaltet ein modulares Bauprogramm für Anlagen unterschiedlicher Größe und unterschiedlicher Funktionen. Der modulare Bau führt dazu, dass Fahrradabstellplätze schneller und unkomplizierter errichtet werden können. Zielsetzung ist, durch die modulare Bauweise nicht nur die Planungs- und Herstellungskosten zu senken, sondern auch den Städten und Gemeinden die Umsetzung zu erleichtern. Durch die bevorzugte Holzbauweise wird darüber hinaus die Nachhaltigkeit unterstützt. Die innovativen Fahrradparkhäuser bieten individuelle Komplettlösungen durch Module, die an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden können und auch aktuelle Trends wie Pedelecs aufgreifen. Denn mit dem Wert der Fahrräder steigt auch der Bedarf an abschließbaren und sicheren Stellplätzen. Der Auftragnehmer wird verpflichtet sein, die Planungsleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume entsprechend §§ 34 ff. HOAI, die Objektplanung Verkehrsanlagen entsprechend §§ 45 ff. HOAI, die Tragwerksplanung entsprechend §§ 49 ff. HOAI und die Planung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen Starkstromanlagen und Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen) entsprechend §§ 53 ff. HOAI für die bis zu 12 Fahrradabstellanlagen an ausgewählten Pilotstandorten zu übernehmen, wenn der VBB nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung entsprechende Einzelaufträge erteilt. Die Einzelaufträge werden auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung nach Bedarf erteilt. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Beauftragung von Leistungen in einem bestimmten Umfang wird durch diese Rahmenvereinbarung ebenso wenig begründet wie eine Pflicht, den Auftragnehmer zur Abgabe von Angeboten zum Abschluss von Einzelverträgen aufzufordern. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von vier Jahren und ein Höchstabrufvolumen von 650.000,00 EUR (netto) über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Derzeit ist beabsichtigt, bis zu 12 Fahrradabstellanlagen zu planen und zu errichten.
Frist: 28.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Für die Nachforderung fehlender Unterlagen gilt § 56 Abs. 2 - 4 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Planungsleistungen für Fahrradabstellanlagen im Land Brandenburg
- Das Kriterium wird mit 0 bis 10 Punkten bewertet, wobei 0 die schlechteste und 10 Punkte die beste Bewertung darstellt. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungsgesamtpreis (netto) erhält 10 Punkte, ein Angebot mit einem Wertungsgesamtpreis netto, der beim (mindestens) 2-fachen des Angebots mit dem niedrigsten Wertungsgesamtpreis (netto) liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einem Wertungsgesamtpreis (netto), der zwischen dem 1,0-fachen und 2-fachen des Angebots mit dem niedrigsten Wertungsgesamtpreis (netto) liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt.
- 50 %
- Die Bieter beschreiben die Qualifikation und Erfahrungen der für die Leistung vorgesehenen Personen anhand jeweils eines Lebenslaufs zur Beantwortung der Anforderungen gemäß Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung. Die danach zu erwartende Qualität der Leistung wird gesamthaft unter Berücksichtigung aller hierzu abgegebenen Erklärungen mit 0 bis 10 Leistungspunkten (L) bewertet, wobei 0 die schlechteste und 10 Leistungspunkte die beste Bewertung darstellt.
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Für die Nachforderung fehlender Unterlagen gilt § 56 Abs. 2 - 4 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 414760-2025
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.