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Planungsleistungen für Kabeltiefbau am Koppenplatz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 08:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabekooperation.berlin

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Anlage 1 zur Aufforderung zur Angebotsabgabe

Ergänzende Verfahrensinformationen und Zuschlagskriterien

(Stand 19.02.2026)

im Verfahren INF1-0405-2026

Ingenieurbauwerke LPH 2-6;

für das Projekt

GW101 Koppenplatz – Planung Kabeltiefbau

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Vergabeverfahren INF1-0405-2026

I. Ergänzende Verfahrensinformationen:

  1. Anforderungen an die Erbringung von Planungsleistungen

Soweit Planungsleistungen betroffen sind, deren Erbringung Architekten und Ingenieuren

vorbehalten ist, sind natürliche Personen einzusetzen, die gemäß Rechtsvorschriften ih-

res Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbe-

zeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG über die

Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen.

Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung der vorbezeichneten

Planungsleistungen und sind als Auftragnehmer zugelassen, sofern deren satzungsge-

mäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie ei-

nen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.

  1. Bewerber-/Bietergemeinschaften

Die BVG weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bietergemein-

schaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung

nur eingeschränkt zulässig sind.

  1. Bieterfragen:

Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind rechtzeitig und ausschließlich elektronisch

unter Nutzung der Mustervorlage an die in der Bekanntmachung angegebene Vergabe-

plattform zu richten.

Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nach Versand der Angebotsaufforderung unver-

züglich, spätestens aber bis zum 7 Kalendertage vor Angebotsfrist, über die Vergabe-

plattform einzureichen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu ermöglichen.

Die BVG wird die Antworten auf die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Fragen,

deren Beantwortung für alle Bieter relevant ist, an alle Bieter versenden.

Die Bieter sind aufgefordert, keine Informationen bei anderen Vertretern der BVG, deren

Mitarbeitern oder Mitarbeitern von Drittfirmen oder Beratern einzuholen. Ein Verstoß ge-

gen dieses Gebot kann zum Ausschluss des Bieters führen.

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Vergabeverfahren INF1-0405-2026

  1. Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche:

Das Erstangebot wird Gegenstand der Aufklärungs-, Optimierungs- und Verhandlungs-

gespräche sein, die voraussichtlich im September 2026 stattfinden. Es ist vorgesehen,

• fachtechnische und

• rechtlich-wirtschaftliche

Gespräche zu führen.

Wir bitten Sie hierzu, die Termine/Zeiträume, die wir mit Ihnen noch im Einzelnen abstim-

men werden, bereits vorzumerken.

Im Anschluss an die Aufklärungs-, Optimierungs- und Verhandlungsgespräche werden

Sie aufgefordert, kurzfristig ein optimiertes Angebot einzureichen.

Die BVG strebt an, im Oktober 2026 den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu

erteilen.

Grundlage des finalen verbindlichen Angebots werden die Vergabeunterlagen sein, wie

sie den Bietern im Anschluss an die Aufklärungs-, Optimierungs- und Verhandlungsge-

spräche in der Letztfassung übermittelt werden.

Bereits dem Erstangebot sind die Vertragsbedingungen zu Grunde zu legen, die dieser

Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlage beigefügt sind.

Die BVG erwartet, dass die Bieter sowohl technische als auch vertraglich-kaufmännische

Alternativen und / oder Ergänzungen vorschlagen, wenn dadurch die Durchführung des

Vertrages erleichtert wird oder technische oder wirtschaftliche Vorteile für beide Vertrags-

parteien zu erzielen sind.

Alle Alternativen und/ oder Ergänzungen können in Form der Anlage 2 der Aufforderung

zur Angebotsabgabe – Mitteilung des Verhandlungsbedarfs – dem Angebot als Verhand-

lungsvorschlag beigelegt werden. Die BVG behält sich vor, im Anschluss an die Aufklä-

rungs- und Verhandlungsgespräche, den Vertragsentwurf unter Berücksichtigung der

Verhandlungsergebnisse, für alle Bieter einheitlich zu überarbeiten.

Zum einen werden die Ergebnisse der Verhandlungen in die Vergabeunterlagen über-

nommen, zum anderen können die fortgeschriebenen Vergabeunterlagen auch darüber

hinaus weitere Präzisierungen zum Beschaffungsbedarf und zu den Leistungsanforde-

rungen enthalten.

Die BVG behält sich grundsätzlich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsge-

spräche mit den Bietern durchzuführen. Die BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag

auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlung mit den Bietern

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Vergabeverfahren INF1-0405-2026

zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.

  1. Änderungen

Die BVG behält sich vor, den Leistungsumfang gegenüber den ursprünglichen Vergabeunter-

lagen zu erweitern, zu beschränken oder inhaltlich zu ändern.

  1. Bezug auf bisher gegebene Informationen

Alle im Rahmen des Vergabeverfahrens bisher ausgegebenen Informationen und Ver-

fahrensregeln, insbesondere solche, die in der Bekanntmachung und im Anschreiben

zum Teilnahmewettbewerb enthalten waren, gelten fort, soweit zeitlich nachfolgend nicht

ausdrücklich etwas anderes geregelt wird.

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Vergabeverfahren INF1-0405-2026

Zuschlagskriterien für die Angebotswertung Die nachfolgend angegebenen Zuschlagskriterien werden im Rahmen der Angebotswer-

tung angewendet.

Maßgebliche Zuschlagskriterien für die Angebotswertung ist:

  1. die Höhe des angebotenen Gesamtpreises (100 %)

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